Verwaltungskosten aus bundes- und EU-rechtlichen Informationsverpflichtungen
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- Walther Berger
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1 Im Ministerrat vom 28. November 2007 hat die Regierung folgenden Bericht betreffend ressortspezifische Ziele im Rahmen der Initiative Verwaltungskosten senken für Unternehmen durch Entbürokratisierung zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Qualität der Rechtssetzung und der öffentlichen Verwaltung sind entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Im Rahmen der Initiative Verwaltungskosten senken für Unternehmen durch Entbürokratisierung ist es das Ziel der Bundesregierung, bis 2010 die durch gesetzliche Informationsverpflichtungen induzierten Kosten für Unternehmen um 25% zu reduzieren. Damit werden Unternehmen in die Lage versetzt, ihre Ressourcen für produktivitätssteigernde Aktivitäten zu nutzen, zusätzliche Investitionen zu tätigen und damit die Beschäftigung zu steigern. Für die öffentliche Hand ergeben sich wichtige Ansatzpunkte für Verwaltungsreformmaßnahmen. Die Kostenbewertung wird mit dem internationalen Standardkostenmodell vorgenommen. Die Initiative zielt auf die Senkung von Verwaltungskosten und nicht auf das Streichen von notwendigen Informationen oder den Abbau von Schutzbestimmungen ab. Dieser Informationsbedarf muss erfüllt werden. Dabei ist jedoch die kosteneffizienteste Vorgangsweise zu wählen. Im Mittelpunkt der Initiative steht daher die Prozessoptimierung bei der Sammlung, Aufbereitung und Übermittlung von Informationen. Im Rahmen der Lissabon-Strategie der Europäischen Union ist die Initiative zur Senkung von Verwaltungskosten für Unternehmen ein wichtiger Bestandteil einer wachstums- und beschäftigungsorientierten Wirtschaftspolitik. Im März 2007 hat der Europäische Rat ein Aktionsprogramm zur Senkung von Verwaltungskosten in der EU angenommen und ein konkretes Reduktionsziel von -25 % bis 2012 auf Ebene des Gemeinschaftsrechts gesetzt. Die Mitgliedstaaten wurden eingeladen, bis 2008 auf nationaler Ebene ähnlich ambitionierte Reduktionsziele zu setzen. Sieben EU-Mitgliedstaaten - darunter Österreich - haben sich bereits ein konkretes Reduktionsziel gesetzt. 17 Mitgliedstaaten wenden das Standardkostenmodell an. Ministerratsbeschlüsse und Regierungsprogramm Die österreichische Bundesregierung hat am 27. April 2006 beschlossen, die Verwaltungskosten für Unternehmen aus bundes- und EU-rechtlichen Informationsverpflichtungen bis 2010 um 25% zu senken.
2 2 Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde eine eine rasche Umsetzung der Initiative vereinbart. Am 14. Februar dieses Jahres beschloss die Bundesregierung, die ressortspezifischen Ziele auf Grundlage der Ergebnisse der Basiserhebung im Herbst festzulegen und bis Ende des Jahres eine Maßnahmenliste vorzubereiten. In Umsetzung des Auftrages aus dem Regierungsprogramm wird im gegenständlichen Ministerratsvortrag die Beschlussfassung über die ressortspezifischen Ziele vorgenommen. Verwaltungskosten aus bundes- und EU-rechtlichen Informationsverpflichtungen Zwischen November 2006 und Juni 2007 wurde eine Basiserhebung aller geltenden Rechtsvorschriften, die Informationsverpflichtungen für Unternehmen enthalten, durchgeführt. Dabei wurden rund 500 Rechtsvorschriften und rund 5700 Informationsverpflichtungen untersucht. Auf dieser Grundlage betragen mit Stand September 2007 die Verwaltungskosten 7,52 Mrd. oder 2,8% des Bruttoinlandprodukts. 3,21 Mrd. davon sind nach Angaben der Unternehmen sogenannte Sowieso -Kosten, das sind Verwaltungskosten für Tätigkeiten, die Unternehmen auch dann weiterführen, wenn die gesetzliche Verpflichtung wegfällt, zb. Preisauszeichnung, Buchführung oder das Zurverfügungstellen von Gebrauchsinformationen. Diese Tätigkeiten sind für das Unternehmen im normalen Wirtschaftsverkehr notwendig oder werden aufgrund ihres internen Nutzens sowieso im Unternehmen durchgeführt, sie können daher vom Gesetzgeber nicht beeinflusst werden. Nach Abzug der Sowieso-Kosten verbleiben 4,31 Mrd. an Verwaltungslasten. Mit Verwaltungskosten von rd. 2,8% des Bruttoinlandprodukts und Verwaltungslasten in Höhe von 1,6 % liegt Österreich bei der Messung im internationalen Vergleich niedriger als die Niederlande mit 3,6% Verwaltungskosten, aber höher als Dänemark (Verwaltungskosten: 2,2%) und UK (Verwaltungskosten: 2,5%; Verwaltungslasten: 1,6%). Die Basiserhebung wurde in 12 Bundesministerien durchgeführt, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat keine Rechtsvorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich, die Verwaltungskosten für Unternehmen verursachen. 70 % der Verwaltungslasten entfallen auf die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit, für Finanzen sowie für Justiz. Die Ergebnisse pro Ressort sind der nachstehenden Tabelle 1 zu entnehmen.
3 3 Tabelle 1 Ressorts Verwaltungskosten Verwaltungslasten in Tsd (gerundet) in Tsd (gerundet) BMF BMWA BMJ BMGFJ BMSK BMLFUW BMVIT BKA BMI BMUKK BMWF BMLV BMeiA 0 0 Summe Die Erhebung der Verwaltungskosten bzw. Verwaltungslasten mit dem Standardkostenmodells wurde jeweils von den Ressorts durchgeführt. Die Koordination erfolgte durch das Bundesministerium für Finanzen. Operativ erfolgte die Erhebung durch Berater, die im Zuge einer europaweiten Ausschreibung ermittelt wurden. Die anfallenden externen Kosten durch den Beratereinsatz waren deutlich niedriger als auf Basis der Vergleichszahlen in anderen Ländern geplant. Interessen-vertretungen und externe Expertinnen und Experten waren auf Ebene der einzelnen Ressorts bei der gesamten Erhebung eingebunden. Erhebungsmethoden waren persönliche Interviews in Unternehmen und Expertenpanels mit Beteiligung von Unternehmen sowie Expertenschätzungen durch Berater. Jene Informationsverpflichtungen, auf die mehr als 90% der Verwaltungskosten entfielen wurden durch Interviews in Unternehmen erhoben und zusätzlich durch Expertenpanels validiert.
4 4 Festlegung der ressortspezifischen Ziele Die Ressorts verpflichten sich zur Erreichung der ressortspezifischen Zielwerte, die folgendermaßen festgelegt und bis zum Jahr 2010 bzw zu erreichen sind: Basis für die Festlegung der Ziele sind die Verwaltungslasten gemäß Tabelle 1. Es wird ein einheitlicher Prozentsatz von 25% für alle Ressorts festgelegt. Je nach dem Ursprung der Informationsverpflichtungen werden zwei Aggregate gebildet und jeweils ein Zielwert pro Aggregat festgelegt (siehe Tabelle 2). Aggregat I: Informationsverpflichtungen (IVPs), die ihren Ursprung auf nationaler Ebene haben. Der Zielwert ist bis zum Jahr 2010 zu erreichen. Aggregat II: Informationsverpflichtungen, die ihren Ursprung auf internationaler oder gemeinschaftsrechtlicher Ebene haben. Der Zielwert ist bis 2012 zu erreichen. Die Zielwerte pro Ressort sind der untenstehenden Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2 Ressorts Aggregat I: national bestimmt, Stand Sep.07 Verwaltungslasten in Tsd. Euro (gerundet) minus 25% Zielwert I 2010 Aggregat II: EU bestimmt, Stand Sep.07 minus 25% Zielwert II 2012 BMF BMWA BMJ BMGFJ BMSK BMLFUW BMVIT BKA BMI BMUKK BMWF BMLV BMeiA Summe Für das Aggregat II wird aufgrund des längeren Umsetzungshorizontes des EU-Projekts (2012 anstelle von 2010) der Zielwert für 2012 fixiert. Die Aggregate I und II gemäß Tabelle 2 unterliegen einer Veränderung durch neue Maßnahmen, werden laufend aktualisiert und sollen bis 2010 bzw auf das Niveau der Zielwerte gesenkt werden.
5 5 Maßnahmenplanung zur Senkung der Verwaltungslasten Um die Zielerreichung zu gewährleisten werden Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungslasten geplant und umgesetzt. Dazu wird folgende Vorgangsweise vereinbart: Bis Ende Februar 2008 legen die Bundesministerien eine erste quantifizierte Maßnahmenplanung vor, die auch einen Umsetzungszeitplan enthält. Besonderer Fokus soll auf ressortübergreifende Bereiche gelegt werden. Setzen mehrere Ressorts in einem Bereich Maßnahmen oder ist das Handeln eines Ressorts Voraussetzung dafür, dass Maßnahmen in einem anderen Ressort gesetzt werden können, dann sollen die Kosteneinsparungen nicht strikt nach der legistischen Zuständigkeit für die Informationsverpflichtung sondern im Verhältnis der gesetzten Maßnahmen zugerechnet werden. Die jeweils betroffenen Ressorts legen gemeinsam die Aufteilung der erzielten Kosteneinsparung fest. Ab dem Budget 2009 soll zur Information des Parlaments und der Öffentlichkeit im Rahmen der Budgetmaterialien eine eigene Unterlage zum Thema Verwaltungskosten senken für Unternehmen erstellt werden. Die Koordination erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen, das auch einheitliche Musterunterlagen bereitstellen und Unterstützung beim Umsetzungsprozess leisten wird.
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