Die Verwaltung von Treuhandstiftungen. Prof. Dr. Burkhard Küstermann

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1 Die Verwaltung von Treuhandstiftungen Prof. Dr. Burkhard Küstermann

2 Agenda 2 Bundesverband Deutscher I. Was ist eine Treuhandstiftung? II. Treuhandstiftung Stiftungsfonds rechtsfähige Stiftung? III. Wie gründe ich eine Treuhandstiftung? IV. Wie finde ich einen geeigneten Treuhänder? V. Resümee

3 Agenda 3 Bundesverband Deutscher I. Was ist eine Treuhandstiftung? II. Treuhandstiftung Stiftungsfonds rechtsfähige Stiftung? III. Wie gründe ich eine Treuhandstiftung? IV. Wie finde ich einen geeigneten Treuhänder? V. Resümee

4 I. Was ist eine Treuhandstiftung? 4 Bundesverband Deutscher

5 I. Was ist eine Treuhandstiftung? 5 Bundesverband Deutscher

6 I. Was ist eine Treuhandstiftung? 6 Bundesverband Deutscher Zuwendung von Vermögenswerten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen an eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, die übertragenen Werte zur Verfolgung eines vom Stifter festgelegten Zwecks zu nutzen. Organisation

7 Agenda 7 Bundesverband Deutscher I. Was ist eine Treuhandstiftung? II. Treuhandstiftung Stiftungsfonds rechtsfähige Stiftung? III. Wie gründe ich eine Treuhandstiftung? IV. Wie finde ich einen geeigneten Treuhänder? V. Resümee

8 II. Wahl der Rechtsform Treuhandstiftung rechtsfähige Stiftung 8 Bundesverband Deutscher Treuhandstiftung keine eigene juristische Person, vertreten durch den Stiftungsträger Begründung durch Abschluss eines Stiftungsvertrages Kontrolle durch Finanzamt der Dachorganisation Verwaltungskosten niedriger Rechtsfähige Stiftung eigene juristische Person, vertreten durch Vorstand Begründung durch förmliche Anerkennung der Stiftungsaufsicht Kontrolle durch Finanzamt der Stiftung und Stiftungsaufsicht Verwaltungskosten höher

9 II. Wahl der Rechtsform Treuhandstiftung rechtsfähige Stiftung 9 Bundesverband Deutscher Aspekte: Höhe des Vermögens Förderstiftung operative Stiftung? Mitstreiter für die Gremien Kontrolle durch Stiftungsaufsicht erwünscht?

10 II. Die Wahl der Rechtsform Treuhandstiftung Stiftungsfonds 10 Bundesverband Deutscher Treuhandstiftung Treuhandvermögen ist Sondervermögen, das gesondert zu verwalten ist eigene Steuernummer erforderlich verfolgter Stiftungszweck sollte mit Stiftungszweck des Trägers harmonieren treuh. Stiftung Stiftungsfonds Stiftungsfonds nur bei Stiftungsfonds geht in Grundstockvermögen der Stiftung ein, verbunden mit Auflage, Zustiftung buchungsmäßig erkennbar festzuhalten keine eigene Steuernummer es können ausschließlich und unmittelbar Zwecke verfolgt werden, die in der Satzung niedergelegt sind Stiftung Stiftungskapital Stiftung Fonds

11 II. Wahl der Rechtsform Treuhandstiftung Stiftungsfonds 11 Bundesverband Deutscher Stiftungsfonds nur unter dem Dach einer Stiftung möglich Verwaltung eines Stiftungsfonds in aller Regel einfacher (kein eigener Freistellungsbescheid; in der Regel keine Gremien) Name des Stifters kann auch bei Stiftungsfonds erhalten werden beim Stiftungsfonds geht der Stifter dauerhafte Bindung mit Trägerstiftung ein (Schenkung unter Auflage!)

12 Agenda 12 Bundesverband Deutscher I. Was ist eine Treuhandstiftung? II. Treuhandstiftung Stiftungsfonds rechtsfähige Stiftung? III. Wie gründe ich eine Treuhandstiftung? IV. Wie finde ich einen geeigneten Treuhänder? V. Resümee

13 III. Gründung einer Treuhandstiftung 1. Wahl des Zeitpunkts 13 Bundesverband Deutscher Formen: - Stiftung unter Lebenden - Stiftungserrichtung von Todes wegen

14 III. Gründung einer Treuhandstiftung 1. Wahl des Zeitpunkts 14 Bundesverband Deutscher Errichtung zu Lebzeiten ermöglicht Mitgestaltung und (Satzungs-)Korrektur Stifter muss finanzielle Absicherung des eigenen Lebensabends mit bedenken Errichtung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen ist strengen erbrechtlichen Formvorschriften unterworfen bei Errichtung von Todes wegen sind Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu bedenken

15 III. Gründung einer Treuhandstiftung 1. Wahl des Zeitpunkts 15 Bundesverband Deutscher Lösungsmöglichkeit Stiftungserrichtung zu Lebzeiten mit geringer Mindestkapitalausstattung und Erbeinsetzung des Treuhänders

16 III. Gründung einer Treuhandstiftung 2. Wahl der Vertragsart 16 Bundesverband Deutscher Treuhandvertrag oder Schenkung unter Auflage - Treuhandvertrag kann als Dauerschuldverhältnis zumindest aus wichtigem Grund widerrufen bzw. gekündigt werden - Vermögensübertragung auf den Treuhänder ist im Fall der Schenkung unter Auflage in aller Regel endgültig

17 III. Gründung einer Treuhandstiftung 2. Wahl der Vertragsart 17 Bundesverband Deutscher Treuhandvertrag oder Schenkung unter Auflage Grundsatz : je stärker Träger der Treuhandstiftung auf Förderung und Verwirklichung eines bestimmten Zwecks ausgerichtet ist (z.b. Kirchengemeinde, Umweltschutzverein, etc.) und je stärker Zweck der Treuhandstiftung mit Zweck der Trägerorganisation zumindest partiell übereinstimmt (z.b. Stiftung zur Förderung der Kirchenmusik unter dem Dach einer Kirchengemeinde), umso stärker kann dies für dauerhafte Bindung an Trägerorganisation durch Schenkung unter Auflage sprechen

18 III. Gründung einer Treuhandstiftung 2. Wahl des Stiftungszwecks 18 Bundesverband Deutscher Stiftungszweck = Kernstück der Stiftung Treuhandstiftungen sind in der Regel Förderstiftungen angemessene Zweck-Mittel-Relation zu achten (vollständige) Übereinstimmung der Zwecke der Treuhandstiftung mit den Zwecken der Trägerorganisation nicht notwendig erforderlich Gemeinnützigkeit der Treuhandstiftung ist unabhängig von der Gemeinnützigkeit der Trägerorganisation

19 III. Gründung der Treuhandstiftung 3. Organisationsrechtliche Strukturen 19 Bundesverband Deutscher Treuhandstiftung hat keinen Vorstand es ist möglich (ggf. erforderlich), der Trägerorganisation ein beratendes oder mitentscheidendes Gremium an die Seite zu stellen

20 III. Gründung der Treuhandstiftung 3. Organisationsrechtliche Strukturen 20 Bundesverband Deutscher Perspektive der Trägerorganisation: möglichst einfache Stiftungsverwaltung angemessenes Verhältnis zwischen zeitlichem Verwaltungsaufwand und Fördertätigkeit Perspektive des Stifters: Wunsch, Arbeit der Stiftung zu prägen internes Kontrollgremium als Ausgleich für fehlende Stiftungsaufsicht

21 III. Gründung der Treuhandstiftung 4. Treuhandvereinbarung 21 Bundesverband Deutscher kein fester Katalog, z.b.: Pflicht zur getrennten und sorgfältigen Vermögensverwaltung Pflicht zur vollständigen, richtigen und nachvollziehbaren Rechnungslegung Pflicht zur Erteilung erforderlicher Auskünfte und zur Akteneinsicht Pflicht zur Wahrung der Gemeinnützigkeit Vorgaben zur Anlage des Stiftungskapitals Öffentlichkeitsarbeit

22 III. Gründung der Treuhandstiftung 4. Treuhandvereinbarung 22 Bundesverband Deutscher Verwaltungsgebühr abhängig von unterschiedlichen Faktoren: Größe des Stiftungskapitals Umfang der übernommenen Aufgaben Einbindung eines Stiftungsgremiums Komplexität der Verwirklichung des Stiftungszwecks

23 III. Gründung der Treuhandstiftung 5. Überlegungen zur Auflösung 23 Bundesverband Deutscher Auflösung und Zulegung Treuhandstiftung als Vorstufe zur rechtsfähigen Stiftung

24 Agenda 24 Bundesverband Deutscher I. Was ist eine Treuhandstiftung? II. Treuhandstiftung Stiftungsfonds rechtsfähige Stiftung? III. Wie gründe ich eine Treuhandstiftung? IV. Wie finde ich einen geeigneten Treuhänder? V. Resümee

25 Wahl des Treuhänders 25 Bundesverband Deutscher thematisch gebundene Treuhänder Bürgerstiftungen als Treuhänder kommunale Stiftungsverwaltungen kommerzielle Stiftungsverwaltungen und Banken

26 Agenda 26 Bundesverband Deutscher I. Was ist eine Treuhandstiftung? II. Treuhandstiftung Stiftungsfonds rechtsfähige Stiftung? III. Wie gründe ich eine Treuhandstiftung? IV. Wie finde ich einen geeigneten Treuhänder? V. Resümee

27 V. Resümee 27 Bundesverband Deutscher Treuhandstiftung für Stifter ein kostengünstige und attraktives Modell um eigenen Namen zu erhalten und einen bestimmten Stiftungszweck zu verfolgen Treuhandstiftung für Treuhänder attraktives Modell zu Stifterbindung

28 28 Bundesverband Deutscher Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M. Stellevertretender Generalsekretär Bundesverband Deutscher Mauerstraße Berlin

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