Bin ich ein Stifter? Eine Einführung in das Stiftungswesen. HVB Stiftungsakademie am 26. März Referentin: Rechtsanwältin Melanie Jakobs

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bin ich ein Stifter? Eine Einführung in das Stiftungswesen. HVB Stiftungsakademie am 26. März Referentin: Rechtsanwältin Melanie Jakobs"

Transkript

1 Bin ich ein Stifter? Eine Einführung in das Stiftungswesen HVB Stiftungsakademie am 26. März 2015 Referentin: Rechtsanwältin Melanie Jakobs

2 Inhalt Was ist eine Stiftung? Was möchte ich mit meinem Engagement erreichen? Eigene Stiftung oder Zustiftung? Rechtsfähige Stiftung der Treuhandstiftung? Die wichtigsten Satzungsregelungen Verbrauchsstiftung Ist meine Stiftung wirklich steuerbegünstigt? Steuervorteile für Stifter Stiftungserrichtung durch Testament Seite 2 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

3 Was ist eine Stiftung? Zusammenfassung von Vermögen, das einem Stiftungszweck gewidmet ist, welches in seiner Substanz grundsätzlich erhalten werden muss. Seite 3 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

4 Was möchte ich mit meinem Engagement erreichen? Stiftung Ich möchte einen bestimmten Zweck verfolgen. langfristig (mind. 10 Jahre) nachhaltig (unverändert) und möglichst personenunabhängig durch Vermögenseinsatz Der Zweck kann möglichweise auch durch alternative Formen erreicht werden, z.b. Verein oder ggmbh Aber: Die Perpetuierung des Stifterwillens durch zweckgebundene Vermögenswidmung kann außerhalb einer Stiftung nicht garantiert werden! Seite 4 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

5 Eigene Stiftung oder Zustiftung? Eigene Stiftung Der Stiftungszweck ist neu oder ausgefallen Ich möchte mit der Stiftung weitere Ziele erreichen, z.b. das Andenken an eine bestimmte Person wahren Ich möchte selbst operativ in der Stiftung mitwirken Das Vermögen reicht aus, um daraus eine eigene Administration zu finanzieren Zustiftung Es gibt bereits Stiftungen mit dem von mir angestrebten Zweck Bei meinem Engagement geht es ausschließlich um die Erfüllung des Stiftungszwecks Persönliches Engagement ist mir nicht so wichtig Die Vermögensgröße legt es nahe, Synergien zu nutzen ( Alternative Treuhandstiftung) Seite 5 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

6 Rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung? Rechtsfähige Stiftung Durch Verselbständigung des gewidmeten Vermögens entsteht juristische Person rechtsfähig Treuhandstiftung Sondervermögen, das dem Treuhänder als rechtlichem Eigentümer zugeordnet und von diesem verwaltet wird nicht rechtsfähig Seite 6 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

7 Rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung? Rechtsfähige Stiftung Größeres Vermögen (i.d.r. > 1 Mio. EUR) oder Immobilien /Unternehmensanteile Die Stiftung soll eigene Projekte durchführen (operativ) Die Zwecksetzung und Struktur ist ausgereift Die Stiftung soll der staatlichen Stiftungsaufsicht unterliegen Wenn Auflösung durch Erben zu befürchten ist Treuhandstiftung Schon mit geringeren Vermögen möglich; i.d.r. nur Geld- und Wertpapiere Die Stiftung soll lediglich andere Organisationen fördern Späterer Anpassungsbedarf ist nicht auszuschließen Keine staatliche Aufsicht über Finanzamt hinaus erwünscht Wenn Auflösung durch Erben nicht zu befürchten ist Seite 7 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

8 Die rechtsfähige Stiftung 1. Gründungsunterlagen Stiftungsgeschäft Willenserklärung des Stifters, eine Stiftung errichten und hierfür ein bestimmtes Stiftungsvermögen widmen zu wollen Satzung Organisationsplan der Stiftung (ist Bestandteil des Stiftungsgeschäftes) 2. Stiftung erlangt mit Anerkennung durch die jeweilige Stiftungsaufsicht als sogenannte juristische Person die Rechtsfähigkeit 3. Vertretung der Stiftung durch den Vorstand 4. Gesetzliche Grundlagen: BGB, Landesstiftungsgesetze Seite 8 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

9 Die Treuhandstiftung 1. Gründungsunterlagen Treuhandvertrag mit Beendigungsmöglichkeit oder Auflagenschenkung mit endgültiger Zuwendung Satzung 2. Treuhandstiftungen haben keine Rechtsfähigkeit! Der Treuhänder handelt für die Stiftung in allen rechtlichen Angelegenheiten. 3. Gremien nicht unbedingt erforderlich, aber notwendig, um eigenes Steuersubjekt zu sein. Aufgabe: Vom Einfluss des Treuhänders unabhängige Entscheidung über die Mittelvergabe 4. Stiftungsrechtliche Regelungen des BGB oder der Landesstiftungsgesetze finden keine Anwendung, aber Schenkungs- und Auftragsrecht des BGB. Seite 9 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

10 Gemeinsamkeiten 1. Satzung Stiftungsname Stiftungsvermögen Stiftungszweck: steuerbegünstigte Zwecke der 52 bis 54 der AO Für die Stiftung Handelnder: Vorstand bzw. Treuhänder Weitere Gremien möglich Seite 10 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

11 Gemeinsamkeiten 2. Steuerliche Gleichstellung Feststellungsbescheid, 60a AO (vormals vorläufige Bescheinigung) gültig längstens 18 Monate Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die gemeinnützige Anerkennung Freistellungsbescheid im Rahmen der Steuerveranlagung (alle 3 Jahre Steuererklärung abzugeben) Freistellung nach Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung Seite 11 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

12 Gemeinsamkeiten Steuerbegünstigung der Stiftung Gemeinnützige Stiftung ist befreit von Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer bei Erträgen aus der Vermögensverwaltung und Zweckbetrieben Möglichkeit, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen Seite 12 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

13 Die wichtigsten Satzungsregelungen Präambel: Motive, Beweggründe des Stifters Name der Stiftung: prinzipiell frei wählbar, allerdings darf der Name nicht anderweitig vergeben sein (ggf. geschützt, eventuell Verwechslungsgefahr) Sitz: maßgeblich Willensbildung, bei TS ist Sitz des THs entscheidend Kern der Stiftungssatzung ist der Zweck: gemeinnützig, kirchlich, mildtätig geregelt in 52 ff AO, z.b. mildtätige Zwecke Zweckverwirklichung: z.b. Unterstützung bedürftiger Kinder in Peru Seite 13 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

14 Die wichtigsten Satzungsregelungen Ausstattung mit Grundstockvermögen in Abhängigkeit vom Stiftungszweck und dessen Verwirklichung: operativetätigkeit vs. Förderstiftung Möglichkeit von Zustiftungen Gebot der Selbstlosigkeit, 55 Abs. 1 Nr. 1 AO Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, 55 Abs. 1 Nr. 5 AO Option: Drittelregelung, 58 Nr. 6 AO Unterhaltung von Stifter u. Angehörigen, Grabpflege Möglichkeit der Rücklagenbildung, 62 AO Insbesondere Werterhaltungsrücklage Vorstandsregelung Seite 14 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

15 Die wichtigsten Satzungsregelungen Gremium in Treuhandstiftung Bei Zweckidentität Unabhängigkeit vom Treuhänder erforderlich Option: weitere Gremien mit Entscheidungskompetenz Beratungsfunktion Umwandlungsmöglichkeit in rechtsfähige Stiftung bei TS z.b. im Todesfall des Stifters oder bei künftiger operativer Tätigkeit Regelungen zur Satzungsänderung Voraussetzungen und Regelungskompetenz Auflösung, Zulegung, Zusammenlegung Vermögensanfall, 61 AO Seite 15 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

16 Verbrauchsstiftung Verbrauchsstiftungen haben mit Wirkung zum erstmalig eine gesetzliche Grundlage: Neben Vermögenserträgen wird auch Vermögen selbst aufgebraucht. Mindestdauer 10 Jahre Zweckverwirklichung muss über die gesamte Laufzeit gesichert erscheinen Varianten aus zu verbrauchendem Vermögen und nicht zu verbrauchendem Vermögen Zuwendungen in Verbrauchsstiftungen sind steuerlich weniger begünstigt Seite 16 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

17 Ist meine Stiftung wirklich steuerbegünstigt? Steuerbegünstigte Zwecke Gemeinnützig: Selbstlose Förderung der Allgemeinheit (nicht abgeschlossener Personenkreis); 25 mögliche Zweckrichtungen lt. Abgabenordnung Mildtätig: Selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen Kirchlich: Selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Nicht steuerbegünstigte Zwecke Förderung abgeschlossener Personenkreise, z.b. Familie oder Mitarbeiter eines Unternehmens; Unterstützung der Stifterfamilie in begrenztem Umfang möglich Unterstützung nicht Bedürftiger Unterstützung von Kirchen, die nicht Körperschaften d. öffentlichen Rechts sind Seite 17 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

18 Steuervorteile für Stifter Spendenabzug, 10b Abs. 1 EStG Abziehbar sind 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Zeitlich unbeschränkter Vortrag bei Überschreiten der Höchstgrenzen Geltendmachung mittels Zuwendungsbestätigung bzw. vereinfachtem Spendennachweis (bis 200 ) Seite 18 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

19 Steuervorteile für Stifter Erweiterter Spendenabzug für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung, sofern es sich nicht um ein verbrauchbares Vermögen handelt, 10b Abs. 1a EStG 1 Mio pro Zehn-Jahres-Zeitraum Zusätzlich zu vorgenanntem Spendenabzug Für Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht: Kapitalgesellschaften) Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten doppelter Betrag, unabhängig aus welchem der beiden Vermögen die Zuwendung stammt. Seite 19 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

20 Beispiel: Zuwendung in den Vermögensstock Privatperson Paul Meier hat 2014 seine Meier-Stiftung mit einem Stiftungsvermögen von gegründet. Flexible Abzugsmöglichkeit auf bis zu 10 Jahre verteilt: z.b. 10 Jahre je z.b. sofort wegen Verkaufs von GmbH-Anteilen und Ruhestand ab 2015 weitere Zustiftungen ins Vermögen im Rahmen der Höchstsätze jederzeit möglich, im Beispiel bis zu bis 2023 Seite 20 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

21 Steuervorteile für Stifter Bereits entstandene Erbschaftssteuer erlischt rückwirkend, wenn das ererbte Vermögen innerhalb einer Frist von 24 Monaten an eine Stiftung weitergegeben wird oder zur Gründung einer Stiftung verwendet wird; bereits bezahlte Erbschaftssteuer wird in diesem Fall erstattet. Seite 21 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

22 Stiftungserrichtung durch Testament Stiftung von Todes wegen Rechtsfähige Stiftung von Todes wegen: 84 BGB durch Erbeinsetzung der Stiftung im Testament (Mindestregelung: Zweck, Name, Vorstand, Vermögen, evtl. Satzung beifügen), Realisierung durch Testamentsvollstrecker Eine Treuhandstiftung von Todes wegen kann durch Erbeinsetzung des Treuhänders und Auflage zu Lasten des Treuhänders gegründet werden Stiftungserrichtung durch einen mit Auflage belasteten Erben/ Vermächtnisnehmer, der dann allerdings Stifter ist Wichtig: Beachtung von Pflichtteilsberechtigten (Kinder, Ehegatten, Eltern) bei Testamentserrichtung Seite 22 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

23 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Melanie Jakobs Diese und weitere Vortragsunterlagen im Rahmen der HVB Stiftungsakademie finden Sie online unter: Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Landshuter Allee München

24 Hinweise zur Präsentation Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, 2015 Seite 24 Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft 2015

Vorstandsstress vermeiden beim Umgang mit Datenschutz

Vorstandsstress vermeiden beim Umgang mit Datenschutz Vorstandsstress vermeiden beim Umgang mit Datenschutz am 22. März 2018 Referentin: Rechtsanwältin Helene Sandulache v. Grafenstein Inhalt I. Was bzw. wer kann Stress auslösen? II. Was darf verarbeitet

Mehr

Starthilfe für Stifter

Starthilfe für Stifter Starthilfe für Stifter - Vorteile des Engagements mit einer eigenen Stiftung Vortrag auf den wir-tagen am 17.9.2010 Formen bürgerschaftlichen Engagements Viele Privatpersonen und Unternehmen engagieren

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte für Stiftungsgründer und Zuwendungsgeber

Steuerrechtliche Aspekte für Stiftungsgründer und Zuwendungsgeber Steuerrechtliche Aspekte für 1. Stader Stiftungstage 28. und 29. Oktober 2009 Verena Staats Justiziarin, Bundesverband Deutscher Stiftungen Begriffsmerkmale einer Stiftung 2 Steuerrechtliche Aspekte für

Mehr

Die Aufgaben der Stiftungsaufsichtsbehörde und das neue Instrument der Verbrauchsstiftung

Die Aufgaben der Stiftungsaufsichtsbehörde und das neue Instrument der Verbrauchsstiftung Die Aufgaben der Stiftungsaufsichtsbehörde und das neue Instrument der Verbrauchsstiftung 5. Nürnberger Stiftertag 25. September 2015 Mathias Kreitinger Oberregierungsrat Inhalt I. Aufgaben der Stiftungsaufsichtsbehörde

Mehr

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz - 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern

Mehr

Stiftungsgründung, Erben und Vererben

Stiftungsgründung, Erben und Vererben Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen

Mehr

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt

Mehr

Bundesrat hat am Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.

Bundesrat hat am Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1. Bundesrat hat am 1.3.2013 Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.2013 in Kraft Das EhrenamtStG soll das zivilgesellschaftliche Engagement

Mehr

Stiften: Anlässe Ziele Wege

Stiften: Anlässe Ziele Wege Stiften: Anlässe Ziele Wege RA Erich Steinsdörfer Verein für Bonner Stiftungen DSZ Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen 1. Dezember 2007 Maecenas Freund des

Mehr

Projekte nachhaltig fördern trotz niedriger Zinsen. Die Verbrauchsstiftung im Stifterverbund der Sparkasse Nürnberg

Projekte nachhaltig fördern trotz niedriger Zinsen. Die Verbrauchsstiftung im Stifterverbund der Sparkasse Nürnberg Projekte nachhaltig fördern trotz niedriger Zinsen Die Verbrauchsstiftung im Stifterverbund der Sparkasse Nürnberg Entwicklung der Verbrauchsstiftung Ursprünglich: Stiftung als Ewigkeitsstiftung Normierung

Mehr

Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens

Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens Stabsstelle Fundraising Erzbischöfliches Generalvikariat Köln, Marzellenstr. 32, 50668 Köln, Stabsstelle Fundraising in Kirchengemeinden Tel.: 0221-1642 1326 Fax: 0221-1642-1323 email: wolfgang.bender@erzbistumkoeln.de

Mehr

- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung

- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung - Muster* für die Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft und für eine Stiftungssatzung - *Allgemeine Hinweise: - Dem Muster ist der Regelfall einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts

Mehr

Die Verwaltung von Treuhandstiftungen. Prof. Dr. Burkhard Küstermann

Die Verwaltung von Treuhandstiftungen. Prof. Dr. Burkhard Küstermann Die Verwaltung von Treuhandstiftungen Prof. Dr. Burkhard Küstermann Agenda 2 Bundesverband Deutscher I. Was ist eine Treuhandstiftung? II. Treuhandstiftung Stiftungsfonds rechtsfähige Stiftung? III. Wie

Mehr

Die Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung Hedda Hoffmann-Steudner Die Gründung einer Stiftung Ein Leitfaden für Stifter und Berater 2. Auflage StiftungsRatgeber, Band 1 Impressum Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Buch nicht

Mehr

Xxx Stiftung Mustersatzung

Xxx Stiftung Mustersatzung Xxx Stiftung Mustersatzung Präambel < Hier können Sie Hintergrund und Motivation der Stiftungsgründung darstellen. > 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen xxx Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige

Mehr

Satzung. Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid

Satzung. Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid Satzung Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid In der Fassung vom 11.10.2018 1, Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid. (2) Sie ist eine rechtsfähige

Mehr

Die Verbrauchsstiftung. - Dauerhafte Zweckverwirklichung ohne Ewigkeitscharakter -

Die Verbrauchsstiftung. - Dauerhafte Zweckverwirklichung ohne Ewigkeitscharakter - Die Verbrauchsstiftung - Dauerhafte Zweckverwirklichung ohne Ewigkeitscharakter - www.caemmerer-lenz.de 28.10.2014 Tina Neff Rechtsanwältin 1 Die Verbrauchsstiftung - Dauerhafte Zweckverwirklichung ohne

Mehr

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016 Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext IPG Mannheim 27. Februar 2016 Inhalt I. Einführung II. Zivilrechtliche Grundlagen III. Steuerrechtliche Grundlagen IV. Stiftung als Nachfolgeinstrument

Mehr

Stiften Spenden. für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Stiftung Lebenshilfe München

Stiften Spenden. für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Stiftung Lebenshilfe München Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung Stiftung Lebenshilfe München Stiftung Lebenshilfe München: Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung.

Mehr

Bin ich ein Stifter? Die Tragfähigkeitsrechnung

Bin ich ein Stifter? Die Tragfähigkeitsrechnung Bin ich ein Stifter? Die Tragfähigkeitsrechnung Ein Beitrag zur HVB Stiftungsakademie Dr. Stefan Fritz München, 26. März 2015 Vermögensausstattung Wie viel Gründungskapital ist erforderlich? (1) Abhängig

Mehr

AWO-Saarland-Stiftung

AWO-Saarland-Stiftung Satzung der AWO-Saarland-Stiftung in Saarbrücken Präambel Anliegen der Stiftung ist es, zur Unterstützung und Förderung von sozial benachteiligten oder gefährdeten Menschen vor allem dort tätig zu werden,

Mehr

HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE

HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE 16. STADTLOHNER RECHTS- UND STEUERTAG 17.11.2017 Brennpunkt Sozialversicherungsprüfung Wie wichtig ist ein Statusfeststellungsverfahren? Referentin: Dipl.- Betriebswirtin

Mehr

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben BMF 18. 12. 2008 IV C 4 - S 2223/07/0020 BStBl 2009 I S. 16 Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Mehr

Satzung der Deutschen Stiftung zur Nutzung erneuerbarer Energien

Satzung der Deutschen Stiftung zur Nutzung erneuerbarer Energien Satzung der Deutschen Stiftung zur Nutzung erneuerbarer Energien Präambel Mit der Stiftung soll das Ziel verfolgt werden, einen nachhaltigen und dauerhaften Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien zu

Mehr

Satzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl

Satzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl Satzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl 1 Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Evangelische Kirchenstiftung Kehl. (2) Sie ist eine rechtsfähige, kirchliche Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,

Mehr

Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori

Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen - Engagement für Montessori Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (1) Die Stiftung führt den Namen 1 Name, Rechtsform und Sitz Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (2) Sie

Mehr

Ortsrecht der Stadt Sonthofen

Ortsrecht der Stadt Sonthofen Ortsrecht der Stadt Sonthofen Hinweis: Der hier aufgeführte Text ist keine amtlich bekannt gemachte Fassung, da ggf. Änderungssatzungen eingearbeitet wurden. Für die Richtigkeit des Inhalts wird daher

Mehr

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung CARITAS-STIFTUNG DEUTSCHLAND Stiftung des Deutschen Caritasverbandes Stiftungssatzung Mit Genehmigung durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden Württemberg (Erlaß Az.: Ki-0562.3-09/1 vom

Mehr

Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg

Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung

Mehr

Stiftung und Verein - Hand in Hand NABU-Stiftung Naturerbe NRW Dr. Anke Valentin

Stiftung und Verein - Hand in Hand NABU-Stiftung Naturerbe NRW Dr. Anke Valentin Stiftung und Verein - Hand in Hand NABU-Stiftung Naturerbe NRW Dr. Anke Valentin Überblick Stiftungslandschaft Begriffe und Definitionen Steuerliche Aspekte Die NABU-Stiftung Naturerbe NRW Verein und Stiftung

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 1. Die Bürgerstiftung für Schwerte ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Stiftungssatzung. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 1. Die Bürgerstiftung für Schwerte ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungssatzung 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Bürgerstiftung für Schwerte ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung hat ihren Sitz in Schwerte. Die Annahme von Zustiftungen

Mehr

Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen

Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen

Mehr

Satzung der Eugen Martin Stiftung

Satzung der Eugen Martin Stiftung Satzung der Eugen Martin Stiftung 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen,,Eugen Martin Stiftung". (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung im Sinne der 80 ff BGB. (3) Sitz ist Freiburg

Mehr

Treuhandstiftung Das Modell für Stiftungseinsteiger am Beispiel der Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse

Treuhandstiftung Das Modell für Stiftungseinsteiger am Beispiel der Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse Treuhandstiftung Das Modell für Stiftungseinsteiger am Beispiel der Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse 11.10.2013 Axel Warnecke Vorstandsmitglied der Taunus Sparkasse Agenda Stiftungsformen Definitionen

Mehr

Stiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung. Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung. Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung

Stiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung. Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung. Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung Stiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung 1. Die Stiftung führt den Namen Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung mit Sitz in Waldbreitbach. 2. Die Stiftung

Mehr

STIFTUNGSGESCHÄFT. Zweck der Stiftung ist.. Die Stiftung erhält folgende Vermögensausstattung: Organ der Stiftung ist

STIFTUNGSGESCHÄFT. Zweck der Stiftung ist.. Die Stiftung erhält folgende Vermögensausstattung: Organ der Stiftung ist STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die unterzeichnende/n... die... Stiftung mit dem Sitz in... als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist.. Die Stiftung erhält

Mehr

Satzung der Stiftung Hilfskomitee Litauen-Weißrussland. Präambel

Satzung der Stiftung Hilfskomitee Litauen-Weißrussland. Präambel Satzung der Stiftung Hilfskomitee Litauen-Weißrussland Präambel Stifter ist Herr Josef Höing, geboren am 07.08.1913, wohnhaft Werkstattstr. 30a, 50733 Köln, nachfolgend der Stifter genannt. Mit der Stiftung

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen. 6. Mittelhessischer Stiftungstag Aktuelles aus dem Steuerrecht

Hessisches Ministerium der Finanzen. 6. Mittelhessischer Stiftungstag Aktuelles aus dem Steuerrecht Hessisches Ministerium der Finanzen 6. Mittelhessischer Stiftungstag 2016 Aktuelles aus dem Steuerrecht Überblick 1. Zeitnahe Mittelverwendung (verbrauchbares Vermögen, Verbrauchsstiftung etc.) 2. Hessenweite

Mehr

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG Präambel Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kulturelle Angelegenheiten, errichtete anlässlich der Liquidation der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) - gegründet am 14. Oktober 1772 - unter

Mehr

SATZUNG STIFTUNG HELFENDE HÄNDE DER. Präambel:

SATZUNG STIFTUNG HELFENDE HÄNDE DER. Präambel: SATZUNG DER STIFTUNG HELFENDE HÄNDE Präambel: Mehrfach behinderte Kinder und Erwachsene brauchen eine intensive Förderung und Betreuung. Um die vorhandenen Einschränkungen zu lindern, sind vielfältige

Mehr

Satzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung

Satzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung Satzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Die Stiftung führt den Namen Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Grundwissen Stiften. Orientierung und Unterstützung von Stiftern für Stifter

Grundwissen Stiften. Orientierung und Unterstützung von Stiftern für Stifter Grundwissen Stiften Orientierung und Unterstützung von Stiftern für Stifter 4 6 8 10 11 12 13 14 Die Stiftungssatzung "Verfassung einer Stiftung" Die rechtsfähige Stiftung für größtmöglichen Handlungsspielraum

Mehr

Dr. Manfred Jahrmarkt-Stiftung. Die Stiftung führt den Namen "Dr. Manfred Jahrmarkt-Stiftung".

Dr. Manfred Jahrmarkt-Stiftung. Die Stiftung führt den Namen Dr. Manfred Jahrmarkt-Stiftung. Dr. Manfred Jahrmarkt-Stiftung Satzung 1 Name, Rechtsstand und Sitz Die Stiftung führt den Namen "Dr. Manfred Jahrmarkt-Stiftung". Sie ist eine unselbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts in Träger-

Mehr

Carta Tier Stiftung Tiere brauchen Freunde

Carta Tier Stiftung Tiere brauchen Freunde Satzung der Treuhandstiftung Carta Tier Stiftung Tiere brauchen Freunde Präambel Die Carta Tier Stiftung ist eine gemeinnützige Einrichtung die sich sowohl Belangen des Tierschutzes als insbesondere auch

Mehr

S a t z u n g. der WWK Kinderstiftung in München. Name, Rechtsstellung, Sitz

S a t z u n g. der WWK Kinderstiftung in München. Name, Rechtsstellung, Sitz S a t z u n g der WWK Kinderstiftung in München 1 Name, Rechtsstellung, Sitz Die Stiftung führt den Namen WWK Kinderstiftung. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit

Mehr

Fakten zu Stiftungen in Deutschland Stand: Januar 2018

Fakten zu Stiftungen in Deutschland Stand: Januar 2018 Fakten zu Stiftungen in Deutschland Stand: Januar 2018 1. Was ist eine Stiftung? 2. Stiftungen in Zahlen 3. Von A bis Z 1. Was ist eine Stiftung? Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert.

Mehr

Geltungsbereich. Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im Saarland haben.

Geltungsbereich. Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im Saarland haben. Saarländisches Stiftungsgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (Amtsblatt S. 1825), zuletzt geändert mit Gesetz vom 15. Februar 2006 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige

Mehr

die verbrauchsstiftung variables instrument für soziales engagement

die verbrauchsstiftung variables instrument für soziales engagement die verbrauchsstiftung variables instrument für soziales engagement mehr flexibilität in ertragsschwachen zeiten In Zeiten eines anhaltend niedrigen Zinsniveaus und den damit einhergehenden geringeren

Mehr

Satzung. der. G e n o s s e n s c h a f t s s t i f t u n g

Satzung. der. G e n o s s e n s c h a f t s s t i f t u n g Satzung der G e n o s s e n s c h a f t s s t i f t u n g Präambel Die Genossenschaftsstiftung, vormals Haas-Rexerodt-Stiftung, ist hervorgegangen aus der Zusammenlegung der Wilhelm-Haas-Stiftung, Frankfurt

Mehr

Treuhand stiftung. Treuhandstiftung für Wiesbaden

Treuhand stiftung. Treuhandstiftung für Wiesbaden Treuhand stiftung Treuhandstiftung für Wiesbaden 1. Inhalt 1. Was ist eine Treuhandstiftung? Treuhandstiftung für Wiesbaden Was ist eine Treuhandstiftung? 2. 3. 4. 5. Welche Vorteile hat die Stifterin/der

Mehr

STIFTUNGSGESCHÄFT. 2. Wertpapiere im Nennwert von insgesamt... EURO

STIFTUNGSGESCHÄFT. 2. Wertpapiere im Nennwert von insgesamt... EURO STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die unterzeichnende/n... die... Stiftung mit dem Sitz in... als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist... Die Stiftung erhält

Mehr

Deutscher Stiftungstag 2014 Verwaltungskosten in der aktuellen Aufsichts- und Steuerpraxis

Deutscher Stiftungstag 2014 Verwaltungskosten in der aktuellen Aufsichts- und Steuerpraxis Deutscher Stiftungstag 2014 Verwaltungskosten in der aktuellen Aufsichts- und Steuerpraxis RA / StB Dr. Robert Schütz Hamburg, 22.05.2014 Übersicht Begriff Verwaltungskosten Aufsichtsrechtliche Grundlagen

Mehr

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG)

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Die Bundesregierung will das Ehrenamt weiter stärken und gemeinnützigen Organisationen ein höheres Maß an Rechts- und Planungssicherheit geben. Der am

Mehr

Stand: Juli Vorfragen. Stiftungsarten. Zu Lebzeiten. Von Todes wegen. Steuerbegünstigung für die Stiftung

Stand: Juli Vorfragen. Stiftungsarten. Zu Lebzeiten. Von Todes wegen. Steuerbegünstigung für die Stiftung Stiftungen - Informationsleitfaden Herausgeber: Suhens & Brand Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Unternehmensbereich Research & Management Consulting Stand: Juli 2010 Dieser Informationsleitfaden

Mehr

Satzung. der. Stiftung Klinikum Worms. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft. Stiftung Klinikum Worms.

Satzung. der. Stiftung Klinikum Worms. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft. Stiftung Klinikum Worms. Satzung der Stiftung Klinikum Worms 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftung Klinikum Worms. (2) Die Stiftung Worms ist eine unselbständige, treuhänderische

Mehr

STIFTUNGSGESCHÄFT. Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung

STIFTUNGSGESCHÄFT. Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung mit dem Sitz in als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist Die Stiftung erhält folgende

Mehr

Hamburgisches Stiftungsgesetz. Vom 14. Dezember Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Geltungsbereich

Hamburgisches Stiftungsgesetz. Vom 14. Dezember Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Geltungsbereich Fundstelle: HmbGVBl. 2005, S. 521 Hamburgisches Stiftungsgesetz Vom 14. Dezember 2005 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz

Mehr

Satzung der Schneidenbach Stiftung. Fassung vom

Satzung der Schneidenbach Stiftung. Fassung vom Satzung der Schneidenbach Stiftung Fassung vom 02.07.2013 1 Name, Rechtsform und Verwaltung (1) Die Stiftung führt den Namen Schneidenbach Stiftung". (2) Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung. (3) Die

Mehr

STIFTUNGSGESCHÄFT. Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung

STIFTUNGSGESCHÄFT. Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung mit dem Sitz in als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist Die Stiftung erhält folgende

Mehr

Geltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz. 1 Name und Sitz

Geltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz. 1 Name und Sitz Seite 1 von 6 Geltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Kinder- und Jugendstiftung (2)

Mehr

Stiftungssatzung der AKTION GEMEINSINN AILINGEN

Stiftungssatzung der AKTION GEMEINSINN AILINGEN Stiftungssatzung der AKTION GEMEINSINN AILINGEN Präambel: Anlässlich der 1200-Jahr-Feier der seinerzeit selbstständigen Gemeinde Ailingen wurde die Aktion Gemeinsinn Ailingen ins Leben gerufen. Viele Bürger

Mehr

-STIFTUNG IM STIFTERVERBAND

-STIFTUNG IM STIFTERVERBAND INFO VORBEMERKUNG Im Dienste einer besseren Lesbarkeit des Textes werden im Folgenden die sprachüblichen, männlichen Personen-Bezeichnungen verwendet; es sind ausdrücklich stets beide Geschlechter gemeint.

Mehr

Satzung der nicht rechtsfähigen (unselbstständigen) "Stiftung Altenhilfe der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg"

Satzung der nicht rechtsfähigen (unselbstständigen) Stiftung Altenhilfe der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Satzung der nicht rechtsfähigen (unselbstständigen) "Stiftung Altenhilfe der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg" 1 Name, Rechtsform (1) Die von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg (nachfolgend Sparkasse genannt)

Mehr

Häufig gestellte Fragen und Antworten: Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem?

Häufig gestellte Fragen und Antworten: Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem? Häufig gestellte Fragen und Antworten: Thema: Die Jahresabrechnung für die Stiftungsbehörde Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem? Müssen Beschlüsse vorgelegt werden? Muss die Jahresabrechnung

Mehr

Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien

Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien I. Hinweise II. Einzelunternehmen III. Offene Handelsgesellschaft (OHG) IV. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) V. Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

S A T Z U N G. (einschließlich letzter Satzungsänderung vom ) Name, Sitz, Rechtsform

S A T Z U N G. (einschließlich letzter Satzungsänderung vom ) Name, Sitz, Rechtsform S A T Z U N G (einschließlich letzter Satzungsänderung vom 09.04.13) 1 Name, Sitz, Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Stiftung Zuversicht für Kinder Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Satzung der Stiftung zum Nutzen von Leukämie- und Tumorkranken Kindern in Bremen

Satzung der Stiftung zum Nutzen von Leukämie- und Tumorkranken Kindern in Bremen Satzung der Stiftung zum Nutzen von Leukämie- und Tumorkranken Kindern in Bremen 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung Die Stiftung führt den Namen Kinderkrebsstiftung Bremen. Sie ist eine rechtsfähige

Mehr

STIFTUNGSSATZUNG. 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford.

STIFTUNGSSATZUNG. 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford. STIFTUNGSSATZUNG 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Lebenshilfe Herford. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford.

Mehr

Muster* Stiftungssatzung für eine Treuhandstiftung mit eigenem Entscheidungs- oder Beratungsgremium

Muster* Stiftungssatzung für eine Treuhandstiftung mit eigenem Entscheidungs- oder Beratungsgremium Muster* Stiftungssatzung für eine Treuhandstiftung mit eigenem Entscheidungs- oder Beratungsgremium Satzung der...-stiftung in der... Präambel In einer kurzen Präambel können die Stifter / die Stifterin

Mehr

Satzung der Stiftung St. Ursula-Schule

Satzung der Stiftung St. Ursula-Schule Satzung der Stiftung St. Ursula-Schule 1 Name, Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Stiftung St. Ursula-Schule. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von dem Gesamtverband der katholischen

Mehr

Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz

Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz Die Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz tritt die Rechtsnachfolge

Mehr

Stiftung Kinderhilfe Thomas Harjans. Gründungsunterlagen

Stiftung Kinderhilfe Thomas Harjans. Gründungsunterlagen Stiftung Kinderhilfe Thomas Harjans Gründungsunterlagen Erläuterungen zur Erstellung von Stiftungssatzung und Treuhandvertrag Wenn Sie eine treuhänderische Stiftung gründen wollen, müssen Sie bei der Erstellung

Mehr

Satzung Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz 906 Seite 1. Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz vom 04. Juni 2009

Satzung Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz 906 Seite 1. Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz vom 04. Juni 2009 Satzung Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz 906 Seite 1 Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz vom 04. Juni 2009 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Sparkasse

Mehr

LESEPROBE. Stiftungen. Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts. Praktikerwissen kompakt. Dr. Daniel J. Fischer

LESEPROBE. Stiftungen. Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts. Praktikerwissen kompakt. Dr. Daniel J. Fischer Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel J. Fischer Praktikerwissen kompakt 6. Auflage 2015 Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel

Mehr

Satzung Stiftung St. Catharina hilft

Satzung Stiftung St. Catharina hilft Satzung Stiftung St. Catharina hilft Präambel Kirche wirkt sie wirkt in der Gemeinde, den Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und in den caritativen Einrichtungen. Sie gibt spirituelle Begleitung und

Mehr

Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Stiftung

Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Stiftung Stiftungssatzung für die rechtlich unselbständige Stiftung Armenfonds der Stadt Aachen vom 01.01.2015 (Sondervermögen der Stadt Aachen) Aufgrund des 41 Abs. 1 Buchstabe n) der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Fakten zu Stiftungen in Deutschland Stand: 1. März 2015

Fakten zu Stiftungen in Deutschland Stand: 1. März 2015 Fakten zu Stiftungen in Deutschland Stand: 1. März 2015 1. Was ist eine Stiftung? 2. Stiftungen in Zahlen 3. Von A bis Z 1. Was ist eine Stiftung? Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert.

Mehr

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: "Hermann-Schäfers-Stiftung" Satzung

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: Hermann-Schäfers-Stiftung Satzung c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße 13 45699 Herten Telefon: 0 23 66-304 0 Fax: 0 23 66 304-400 "" Satzung Satzung 2 1 Name Rechtsform Sitz der Stiftung 1.) Die Stiftung führt den Namen "" 2.)

Mehr

OrphanAid Africa Stiftung. Satzung vom 7. Mai 2007

OrphanAid Africa Stiftung. Satzung vom 7. Mai 2007 OrphanAid Africa Stiftung Satzung vom 7. Mai 2007 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen OrphanAid Africa Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Treuhänderin, der

Mehr

Satzung. der. Stiftung End lich Leben

Satzung. der. Stiftung End lich Leben Satzung der Stiftung End lich Leben 1 Name, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung End lich Leben 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Stiftung,,Gemeinsam Handeln

Mehr

Satzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011

Satzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011 Satzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011-1 - Präambel: Stiftungen haben in Schwäbisch Hall ein lange Tradition. Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist ist als älteste

Mehr

(1) Die Stiftung führt den Namen:

(1) Die Stiftung führt den Namen: Satzung 1 Name, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen: Kinderschutz im Zentrum (2) Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren

Mehr

der Friedrich-Wilhelm-Krummacher-Stiftung

der Friedrich-Wilhelm-Krummacher-Stiftung Satzung der Friedrich-Wilhelm-Krummacher-Stiftung 4.508-517 P Satzung der Friedrich-Wilhelm-Krummacher-Stiftung 7. Februar 2012 1 (ABl. S. 27) 1 Red. Anm.: Das Satzungsdatum wird derzeit überprüft. 13.11.2018

Mehr

Satzung der Stadthallenstiftung Görlitz

Satzung der Stadthallenstiftung Görlitz Satzung der Stadthallenstiftung Görlitz Präambel Die Stadt Görlitz, die KommWohnen Görlitz GmbH, die Stadtwerke Görlitz AG und der Förderverein Stadthalle Görlitz e.v. haben sich zum Ziel gesetzt, in einer

Mehr

Satzung der Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche

Satzung der Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche 13.230 Satzung der Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche Vom 15. Dezember 2011 in der Fassung vom 22. Mai 2014 (GVBl. Bd. 20 S. 41) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser

Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser Satzung vom 24. April 2008 Stiftungszentrum Präambel Die Gemeinschaft junger Malteser (GjM) ist eine geistliche Gemeinschaft junger Menschen in rechtlicher

Mehr

M U S T E R. Satzung für eine unselbstständige Stiftung (Kirchenkreis) S A T Z U N G. der... (Name der Stiftung), Präambel

M U S T E R. Satzung für eine unselbstständige Stiftung (Kirchenkreis) S A T Z U N G. der... (Name der Stiftung), Präambel M U S T E R Satzung für eine unselbstständige Stiftung (Kirchenkreis) S A T Z U N G der... (Name der Stiftung), Präambel Ziele der Stiftung Zur Ordnung und Regelung der Arbeit seiner unselbstständigen

Mehr

Xxx STIFTUNG. Satzungsentwurf. in der Fassung vom. Copyright 2012 Stiftung Stifter für Stifter

Xxx STIFTUNG. Satzungsentwurf. in der Fassung vom. Copyright 2012 Stiftung Stifter für Stifter Xxx STIFTUNG Satzungsentwurf in der Fassung vom Präambel 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen XXX Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Stiftung Stifter für Stifter,

Mehr

79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF. Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen

79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF. Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen 79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen 1 Infrastruktur Ihres Vermögensmanagements: 3 Dimensionen

Mehr

Satzung der Stiftung Lausitzer Braunkohle. Name, Rechtsform und Sitz

Satzung der Stiftung Lausitzer Braunkohle. Name, Rechtsform und Sitz Satzung der Stiftung Lausitzer Braunkohle 1 Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lausitzer Braunkohle. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit

Mehr

Satzung der gemeinnützigen Marcel Lefebvre Stiftung. Stand: 24. Juni 2014

Satzung der gemeinnützigen Marcel Lefebvre Stiftung. Stand: 24. Juni 2014 Satzung der gemeinnützigen Marcel Lefebvre Stiftung Stand: 24. Juni 2014 Satzung Marcel Lefebvre Stiftung vom 24. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 3 2. Die Grundlagen der Marcel Lefebvre Stiftung...

Mehr

Satzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger. 1 Name, Sitz, Rechtsform

Satzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger. 1 Name, Sitz, Rechtsform Satzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Kompetenzzentrum Fundraising bei der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach

Kompetenzzentrum Fundraising bei der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach Kompetenzzentrum Fundraising bei der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach Die Gründung der eigenen Stiftung Grundlagen Voraussetzungen Gründungsprozess Grundlagen: Begriff Stiftung und deren Aufgabe

Mehr

S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz

S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz 1 S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz (2) Die Stiftung

Mehr

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts

Mehr

My Life (MeineLeben Stiftung) Gründungsunterlagen

My Life (MeineLeben Stiftung) Gründungsunterlagen My Life (MeineLeben Stiftung) Gründungsunterlagen Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Ulrich Meinel Stiftung Kinderhilfe mit Plan Am Lichtgraben 2 Bramfelder Str. 70 78667 Villingendorf 22305

Mehr