Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

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1 Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation Donnerstag, 10.Oktober Stellungnahme: Dorothee Kleinschmidt Ärztin, Familientherapeutin Sprecherin des medizinischen Arbeitskreises pro familia NRW Beraterin im Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland (BKiD e.v.) Für den Landesverband pro familia NRW STELLUNGNAHME 16/1067 Alle Abg Der Landesverband pro familia NRW begrüßt die Intention des Antrages der Fraktionen der CDU und der FDP zur Förderung der Finanzierbarkeit von Kinderwunschbehandlungen. Nach wie vor gehört die ungewollte Kinderlosigkeit zu einer der schwersten Krisen, denen ein Paar in ihrem Leben ausgesetzt sein kann. Die Diagnose einer Fruchtbarkeitsstörung kann das individuelle Selbstwertgefühl und das Bewusstsein einer gesunden Potenz erschüttern. Zu den kurzfristigen Folgen des unerfüllten Kinderwunsches zählen eine starke emotionale Belastung, erhöhte Depressionswerte, Beeinträchtigungen im Selbstwertgefühl, eine erhöhte Somatisierungsneigung, Ängstlichkeit sowie sozialer Rückzug und Stigmatisierungserfahrungen (Bayer 2004). Die medizinischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben es ermöglicht, dass ein Teil der betroffenen Männer und Frauen mit Hilfe der Reproduktion Schwangerschaft und Elternschaft erleben kann. Pro familia e.v. ist Mitgliedsorganisation der IPPF (International Planned Parenthood Federation) und sieht sich den sexuellen und reproduktiven Rechten aller Menschen verpflichtet: Artikel 7 (Sexuelle Rechte: Eine IPPF Erklärung 2008) Alle Menschen haben das Recht auf den bestmöglichen Standard der körperlichen und geistigen Gesundheit. Alle Menschen haben das Recht, die Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und deren Einsatz auf sexuelle Rechte und Gesundheit zu nutzen. Alle Menschen sollen das Recht und die Möglichkeit haben, Technologien, Dienste oder medizinische Interventionen der Reproduktionsmedizin gleichberechtigt und ohne Diskriminierung in Anspruch nehmen oder ablehnen zu können. Diese Rechte gelten in gleicher Form für verheiratete, nicht verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare. Es geht hierbei lediglich um das Recht auf Zugang zur Reproduktionsmedizin. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Recht auf ein Kind. Allerdings bleibt abzuwägen, ob, wie bei anderen medizinischen Behandlungen auch, ein Indikationskatalog festgelegt werden sollte. Seit der Neuregelung der Kassenfinanzierung zum ist der Anspruch auf Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen nicht mehr erfüllt. Paare mit geringem Einkommen und ins- 1

2 besondere Paare, die ALG II beziehen, sind seitdem von der optimalen Kinderwunschbehandlung ausgeschlossen. Sie erleben dies als Abwertung und Diskriminierung. In ihrer Not gehen manche Paare nicht unerhebliche finanzielle Risiken ein. Sie leihen sich Geld im sozialen Umfeld oder nehmen Kredite auf. Bedingt durch die hohen Kosten erfolgt die Behandlung oft verzögert oder zieht sich über einen langen Zeitraum hin. Dabei nimmt die Chance auf Erfüllung des Kinderwunsches mit zunehmendem Alter der Frau erfahrungsgemäß deutlich ab. Diese Benachteiligung ist nach Meinung von pro familia NRW nicht hinnehmbar. Insgesamt dürfen aber nicht zu hohe Erwartungen an die Auswirkungen einer Bezuschussung durch das Land NRW gestellt werden. Eine Bezuschussung der Kinderwunschbehandlung ist kein familienpolitisches Mittel, um die Geburtenzahlen in Deutschland zu erhöhen. Sie ist lediglich eine Anerkennung des persönlichen Leids der Betroffenen und ein Mittel, Gerechtigkeit im Sinne gleicher Behandlungsmöglichkeiten herzustellen. Im Antrag wird geäußert, dass nach Absenkung des Kostenübernahmeanteils die Zahl der Geburten nach einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland von auf im Jahr zurückgegangen sei. Dies folgt der Argumentation einzelner Interessengruppen und des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren. Die Zahlen sind zwar korrekt, sie vergleichen die Geburtenzahlen aus den Jahren 2003 mit denen des Jahres 2004 bis Das ist nicht seriös. Im Jahre 2003 gab es einen regelrechten Boom in den reproduktionsmedizinischen Praxen. Schon im Vorfeld war bekannt, dass zum die Krankenkassenbeteiligung deutlich eingeschränkt würde. Viele Paare, die normalerweise noch länger mit dem Beginn einer Behandlung gewartet hätten oder die längere Abstände zwischen den einzelnen Behandlungszyklen gewählt hätten, versuchten im Jahr 2003 möglichst viele Behandlungen abzuwickeln. Daher stieg die Zahl der Geburten in Folge der Behandlungen 2003 auf über Viel realistischer ist die Vergleichszahl aus 2002, als es noch die volle Kassenfinanzierung gab lag die Zahl der Geburten bei In den darauf folgenden Jahren kam es zu einem Rückgang auf ca Geburten. In den Jahren 2007 bis 2010 lag die Zahl jedoch konstant über pro familia NRW setzt sich nicht vorbehaltlos für den Einsatz reproduktionsmedizinischer Maßnahmen ein. Die Methoden der assistierten Befruchtung bergen Risiken für Mutter und Kind. Besonders hervorzuheben ist dabei das Risiko der Mehrlingsschwangerschaften. Im Jahr 2010 waren 33,44 % aller nach IVF/ICSI geborenen Kinder in Deutschland Mehrlinge. Als Verband sehen wir unsere Aufgabe darin, Frauen und Männer unabhängig und neutral zu informieren und in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die Inanspruchnahme der Reproduktionsmedizin ist dabei nur eine Option von vielen. Daher begrüßen wir, dass im Antrag ein umfassendes Gesamtkonzept angestrebt wird, welches eine bessere Aufklärung, eine Verbesserung im Bereich psychosozialer Beratung sowie die Überprüfung geltender Adoptionsregelungen vorsieht. Im Bereich der Verfahren zur Adoption sieht pro familia NRW großen Handlungsbedarf bei der Erfüllung des Kinderwunsches in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Ein erster Schritt in die richtige Richtung stellt das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2013 dar. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen nun ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Viel Regelungsbedarf besteht jedoch weiterhin bei der Familiengründung von lesbischen Paaren. Nach wie vor bewegt sich die 2

3 Behandlung mit Spendersamen in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone und nach wie vor muss die Co-Mutter nach der Geburt das Kind in einem teils langwierigen Prozess adoptieren. Dies diskriminiert Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und benachteiligt die betroffenen Kinder. Auch hier muss über eine finanzielle Unterstützung nachgedacht werden. Die AOK Baden-Württemberg ist die erste Krankenkasse, die seit Juni 2013 IVF/ICSI Behandlungen auch bei lesbischen Paaren mit Fruchtbarkeitsstörungen zu 75 % unterstützt. Ein gutes Beispiel auch für das Land NRW. Das bei der Anhörung am diskutierte Finanzierungsmodell 1 sieht eine einkommensunabhängige Beteiligung vor. Die insgesamt 25 % ige Übernahme (12,5 % durch das Land und 12,5% durch den Bund) der Behandlungskosten wäre ein Schritt in die Richtung. Pro familia NRW favorisiert jedoch eine einkommensabhängige Bezuschussung der reproduktionsmedizinischen Behandlungen. So sollten Paare mit geringem Einkommen eine volle Bezuschussung bekommen, da sie meist nicht in der Lage sind, den verbleibenden Resteigenanteil von 25% aufzubringen, während für Paare mit hohem Einkommen der derzeitige Eigenanteil von 50% keine Hürde darstellt. Paare mit mittlerem Einkommen könnten entsprechend ihrer finanziellen Verhältnisse profitieren. Dieses Modell wäre die sozial gerechteste Lösung. Dorothee Kleinschmidt Ärztin, Familientherapeutin Für den Landesverband pro familia NRW 1 Finanzierungsmodell zur Förderung der Kinderwunschbehandlung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" vom 1. April

4 Zum Fragenkatalog, soweit nicht bereits behandelt: 1. Welche Unterstützung brauchen Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch? In welcher Form und von welcher Seite sollte Ihnen Beratung und Unterstützung gegeben werden? Ob und welche Unterstützung Kinderwunschpaare benötigen, hängt unter Anderem von der Dauer der Kinderlosigkeit, dem Erleben der Kinderwunschbehandlung, den Ressourcen der Betroffenen und der Unterstützung des sozialen Umfeldes ab. Psychosoziale Beratung kann notwendig werden in verschiedenen Phasen der ungewollten Kinderlosigkeit, z.b.: bei Diagnosestellung bei der Entscheidung, welche Behandlung in Anspruch genommen wird begleitend zu einer Behandlung wenn sich abzeichnet, dass die Behandlung erfolglos bleibt bei der Entscheidung zur Familiengründung mit Spendersamen bei der Verarbeitung von Fehlgeburten bei Überlegungen zur Auslandsbehandlung bei Risikoschwangerschaften (insbesondere Mehrlingsschwangerschaften) nach reproduktionsmedizinischer Behandlung bei Entscheidungen zur alternativen Lebensgestaltung (Adoption, Pflegekind etc.) Die psychosoziale Beratung sollte durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. Diese sollte über fundierte Kenntnisse zu den medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, über eine fundierte Ausbildung in Beratung und Therapie und über spezielle Kenntnisse zu den verschiedenen Aspekten und Fragestellungen im Rahmen des unerfüllten Kinderwunsches verfügen. Die Fachkraft muss mit den entsprechenden Zeitressourcen ausgestattet sein, um Betroffene nach den fachlichen Standards und nachhaltig unterstützen zu können. Um eine gute Versorgung von Kinderwunschpaaren zu gewährleisten, sollten verschiedene Angebote sichergestellt werden: Psychosoziale Beratung, die fest in das Angebotsspektrum eines Kinderwunschzentrums integriert ist. Psychosoziale Beratung in unabhängigen Beratungsstellen (insbesondere Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen), die in keinerlei finanzieller oder sonstiger Abhängigkeit von einem reproduktionsmedizinischen Zentrum stehen. Psychologische und psychotherapeutische Angebote in niedergelassenen Praxen. 2. Wie bewerten Sie das Angebot an Beratung und Betreuung im Rahmen der Behandlung derzeit? Insgesamt hat sich die Versorgung in den letzten Jahren verbessert. Immer mehr Kinderwunschzentren sehen die Notwendigkeit einer begleitenden Unterstützung. Die Arbeit des Beratungsnetzwerkes Kinderwunsch Deutschland e.v. und das Bemühen einzelner Fachverbände (z.b. pro familia) haben dazu beigetragen, dass Paare einen leichteren Zugang finden. Dabei bestehen große regionale Unterschiede. Nach wie vor gibt es in einigen Bundesländern (insbesondere in den neuen Bundesländern) oder in den ländlichen Regionen der einzelnen Bundesländer, auch in NRW, kaum Angebote. Insbesondere ist die Versorgung, v.a. mit kostenlosen Beratungsangeboten nicht gesichert. 4

5 Nur ein Teil der Kinderwunschzentren bietet eine integrierte psychosoziale Betreuung an. Die Angebote sind nicht immer kostenlos, sodass nur Paare mit ausreichendem Einkommen profitieren. Die qualifizierte Beratung in Beratungsstellen, die in der Regel von den zugelassenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen abgedeckt wird, ist nicht ausreichend finanziert. BeraterInnen müssen viele Beratungsfelder (PND, Schwangerschaft, Verhütung, Kinderwunsch) abdecken. Dabei bietet das unabhängige und niederschwellige Angebot von Beratungsstellen eine besondere Chance, Entscheidungen zur Inanspruchnahme einer Kinderwunschbehandlung zu reflektieren und zeitnahe psychosoziale Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Engpässe bestehen v.a. bei der psychotherapeutischen Versorgung.durch niedergelassene ÄrztInnen und PsychologInnen. Im Falle einer krisenhaften Zuspitzung, z.b. nach traumatisierenden Fehlgeburten, zunehmender Depressivität oder gar Suizidalität ist eine zeitnahe Versorgung der KlientInnen kaum möglich. 3.a. Welches sind in der Beratungspraxis die größten Probleme der von unerfülltem Kinderwunsch betroffenen Paare? Die größten Probleme treten in speziellen Phasen des unerfüllten Kinderwunsches auf. Zu nennen sind hier: Die Feststellung einer Fruchtbarkeitsstörung oder Unfruchtbarkeit bei Mann oder Frau oder bei beiden. Viele Menschen reagieren auf die Diagnose mit einer deutlichen Selbstwertproblematik, Trauer und Wut, Schuldgefühlen gegenüber dem fruchtbaren Partner, depressiven Verstimmungen und Rückzugstendenzen. Dies betrifft Frauen wie Männer. Kommt es zu einer Kinderwunschbehandlung, erleben viele Paare die erste Zeit relativ positiv. Im Erleben überwiegt die Aufbruchstimmung und das Gefühl, dass das Problem nun endlich beseitigt wird. IVF und ICSI Behandlungen stellen eine besondere Herausforderung für die Betroffenen dar. Kommt es im Verlauf der Behandlung zu Komplikationen und starken körperlichen Beschwerden (z.b. Überstimulation) oder stellt sich heraus, dass die Behandlung wenig Aussicht auf Erfolg hat, kommt es meist zu einer deutlichen Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes. Vor Allem vor dem dritten und wahrscheinlich letzten Versuch nehmen Schlafstörungen, Versagensängste und Neigung zu depressiven Verstimmungen deutlich zu. Auch nach einer erfolgreichen reproduktionsmedizinischen Behandlung kann es zu Problemen kommen. Risikoschwangerschaften, drohende Fehl- oder Frühgeburten oder gar der Verlust der Schwangerschaft belasten Kinderwunschpaare stärker als Paare, die auf natürlichem Wege schwanger werden können. Auch die Situation einer Mehrlingsschwangerschaft, die bei der assistierten Reproduktion deutlich häufiger als in der Normalbevölkerung entsteht, kann Paare stark belasten. Besonders häufig nehmen Paare professionelle Hilfe in Anspruch, wenn klar wird, dass sie sich den Wunsch nach einem gemeinsamen eigenen, leiblichen Kind nicht erfüllen können. Dabei steht zunächst die Bewältigung des Abschieds im Vordergrund. Die Entwicklung eines alternativen Konzeptes Familienbildung mit Spendersamen, Adoption, Pflegekind oder einem Leben ohne Kind können zu einer Lösung der Belastungen führen. 5

6 3.b. Wie bewerten Sie die psychische Belastung der Frauen, welche durch eine IVF/ICSI- Behandlung besteht? Viele Frauen durchlaufen über Jahre hinweg reproduktionsmedizinische Behandlungen, die sie als körperlich und psychisch hochgradig belastend empfinden, und etwa 15 bis 20% aller Paare benötigen aus diesem Grund psychologische Beratung (Wischmann 2009a, S.214). Dass Frauen unter der Behandlung stärker leiden, hat verschiedene Gründe. Zum einen geht die körperliche Belastung durch die Hormonbehandlung, das Management der Vereinbarkeit von Beruf und Behandlung, die notwendigen Punktionen etc. ganz zu ihren Lasten. Dies führt nicht selten zu regelrechten Erschöpfungszuständen. Zum anderen sind Lebensentwurf und Selbstwertgefühl von Frauen auch heute noch stärker mit dem Erleben von Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft verbunden als das bei Männern der Fall ist. 5. Gibt es gesundheitliche Probleme, bzw. Risiken bei künstlichen Befruchtungen für Frauen und Kinder, falls ja, welche (evtl. vorhandene Statistiken bitte anfügen)? Gesundheitsrisiken für die Frauen: Zitiert aus TAB -Studien des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag 32, Fortpflanzungsmedizin Revermann, Hüsing 2011, S. 108: Das schwerwiegendste gesundheitliche Risiko stellt das ovarielle Hyperstimulationssyndrom (OHSS) dar.weitere schwerwiegende Risiken sind mit der hohen Rate an Mehrlingsschwangerschaften und geburten infolge einer reproduktionsmedizinischen Behandlung verbunden. Zudem liegen gesundheitliche Risiken für die betroffenen Frauen in einem möglicherweise erhöhtem Krebsrisiko, dem Auftreten von Blutungen und Infektionen als Folge des invasiven Eingriffs während der reproduktionsmedizinischen Behandlungen, Risiken während der Schwangerschaft wie Einnistung des Embryos außerhalb der Gebärmutter (extrauterine Schwangerschaften), Spontanaborte, Tot- und Frühgeburten, Bluthochdruckerkrankungen, Placenta praevia und vorzeitige Placentalösung sowie Steiß- und Kaiserschnittgeburten. Gesundheitsrisiken für die Kinder: Hansen et.al. fand in einer Metaanalyse 2005, ein statistisch signifikant um 30 bis 40% erhöhtes Risiko für Fehlbildungen (z.b. Herzfehler, Lippen/Kiefer/Gaumenspalte, Fehlanlage der ableitenden Harnwege) im Vergleich zur spontanen Empfängnis, wobei die Häufigkeit bei allen Neugeborenen bei 1 bis 4% liegt. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko für ein geringes Geburtsgewicht und für eine Frühgeburt. Ein besonderes Risiko tragen Mehrlingskinder. Im Jahr 2010 waren 33,44 % aller nach IVF/ICSI geborenen Kinder Mehrlinge, 1,77 Drillinge (Deutsches IVF Register 2011). Etwa 50% der Zwillinge, mehr als 90% der Drillinge sowie praktisch alle Vierlinge sind Frühgeburten (Bryon/Denton 2006). Weitere Probleme sind v.a. das niedrige Geburtsgewicht, die erhöhte Säuglingssterblichkeit (für Zwillinge fünfmal, für Drillinge zwölfmal höher/papiernik et.al.2010). Auch das Risiko für angeborene Fehlbildungen (u.a. des zentralen Nervensystems) ist deutlich erhöht. 6.a. Gibt es Gründe für eine Beschränkung auf verheiratete Paare? Wenn ja, welche wären das? Nein. In unserer modernen Gesellschaft gibt es verschiedene Lebensformen, die genauso wie die Ehe ein Umfeld schaffen, in dem Kinder gut groß werden können. Eine tragfeste, auf Dauer angelegte Partnerschaft garantiert in gleicher Form die gemeinsame finanzielle und 6

7 elterliche Sorge. Durch die neue Gesetzgebung ist es dem Vater inzwischen möglich, auch nach einer Trennung die elterliche Sorge und den Umgang mit dem Kind wahrzunehmen. In der Praxis entstehen häufig Probleme, wenn eine Heirat nicht möglich ist. Dies ist der Fall, wenn es erhebliche Verzögerungen in einem Scheidungsverfahren gibt. Bei MigrantInnen gibt es oft große Hürden (Übersetzungen von Geburtsurkunden, Ehefähigkeitsbescheinigung etc.), sodass die Eheschließung teils erst nach Jahren möglich ist. Es ist nicht einzusehen, dass Paaren in dieser Situation die Erfüllung des Kinderwunsches verwehrt wird. Das nicht verheiratete Paar sollte sich jedoch verpflichten, schon vorgeburtlich die Vaterschaft bei der zuständigen Behörde anzuerkennen und die gemeinsame elterliche Sorge zu regeln, damit dem Kind keine Nachteile entstehen. 6.b. Welche medizinischen Gründe gibt es, Reproduktionsmedizin auf bestimmte Paare zu beschränken? Medizinische Gründe liegen vor, wenn bei der Frau schwere Grunderkrankungen bestehen, bei denen eine Kontraindikation für eine Schwangerschaft besteht. Diese kann z.b. bei schweren Herz- oder Nierenerkrankungen, bei Krebserkrankungen oder schweren psychiatrischen Krankheitsbildern der Fall sein. Ob eine Kontraindikation vorliegt, muss nach ärztlichem Ermessen entschieden werden. Eine HIV Infektion ist nach heutigem Wissenstand keine Kontraindikation. Unter entsprechender Therapie in der Schwangerschaft ist das Übertragungsrisiko auf das Kind inzwischen auf ein Minimum reduziert. Sexuelle Funktionsstörungen (Vaginismus, Erektionsstörung)mit der Unmöglichkeit des Beischlafes stellen eine relative Kontraindikation dar. Zunächst sollte versucht werden, die Störung organisch oder psychotherapeutisch zu behandeln. Im Einzelfall und bei starkem Kinderwunsch mit erheblichem Leidensdruck kann jedoch v.a. bei zunehmenden Alter die reproduktionsmedizinische Behandlung notwendig werden. Wie erfolgreich ist die Behandlung im Vergleich mit dem natürlichen Weg für ein Paar schwanger zu werden? Ein direkter Vergleich ist nach meiner Auffassung nicht möglich. Die Chance auf normalem Wege schwanger zu werden, hängt deutlich von der Art der Fruchtbarkeitsstörung ab. Bei schwerwiegenden Einschränkungen, z.b. Nichtdurchgängigkeit der Eileiter bei der Frau oder einem schweren OAT Syndrom beim Mann, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass das Paar auf normalem Wege schwanger wird. Werden keine Einschränkungen diagnostiziert und wird die Indikation zu einer Kinderwunschbehandlung nur gestellt, weil das Paar trotz regelmäßigen Geschlechtsverkehrs nach einem Jahr noch immer nicht schwanger ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft auf natürlichem Wege höher. Viele Paare haben Fruchtbarkeitsstörungen, die dazwischen liegen: hormonelle Störungen bei der Frau, mittelmäßig eingeschränktes Spermiogramm beim Mann. In diesen Fällen ist es besonders schwierig einzuschätzen, wie hoch die Chance einer spontan eintretenden Schwangerschaft ist. Durch eine Behandlung kann die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, im einzelnen Zyklus deutlich erhöht werden, sie kann sogar an die Wahrscheinlichkeit bei gesunden Paaren heranreichen. Ausschlaggebend für das Paar ist allerdings einzig und allein die Lebendgeburtenrate pro Zyklus und die Wahrscheinlichkeit, nach abgeschlossener Behandlung ein Kind zu bekommen. 7

8 Wischmann und Stammer ( fassen die Erfolgsraten in Deutschland zusammen: Für die einzelnen Verfahren werden pro Behandlungszyklus folgende durchschnittliche Geburtenraten pro begonnenem Behandlungszyklus angegeben: IVF: 15 bis 20 Prozent ICSI: 15 bis 20 Prozent Kryotransfer befruchteter Eizellen im Vorkernstadium: 8 bis 12 Prozent Nachträgliche Analysen der Daten des Deutschen IVF-Registers kommen auf eine Geburtenrate von durchschnittlich 15 Prozent pro Behandlungszyklus für IVF, ICSI und für den Transfer aufgetauter Eizellen nach einer Kryokonservierung. Dieser Durchschnittswert bezieht sich auf alle reproduktionsmedizinischen Zentren in Deutschland und auf alle Altersgruppen der behandelten Frauen (Erhebungszeitraum waren die Jahre 1997 bis 2004). Bezogen auf die Zahl der begonnenen Behandlungszyklen liegen die Erfolgsraten etwas niedriger, da es bei etwa jeder zehnten begonnenen Behandlung zu keiner erfolgreichen Punktion und Eizellbehandlung oder zu keinem erfolgreichen Auftauvorgang eingefrorener Eizellen kommt. Da in kaum einem Kinderwunschzentrum eine Lebendgeburtenrate von 20 Prozent pro durchgeführten Behandlungszyklus erreicht wird, schließt nach drei Behandlungszyklen durchschnittlich mehr als die Hälfte der Paare die reproduktionsmedizinische Behandlung ohne ein lebend geborenes Kind ab. Nach vier Behandlungszyklen sind es im Schnitt noch etwas über 40 Prozent der Paare. 8. Wie stehen Sie zu einer Ausweitung der Regelung unter Einbeziehung unverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare? pro familia spricht sich grundsätzlich für eine Gleichbehandlung unverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare aus. 10. Warum ist die Zahl der von der Gesetzlichen Krankenversicherung anteilig finanzierten Reproduktionen auf 3 begrenzt? Begrenzung der bezuschussten Behandlungszyklen: Die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" vom 1. April 2012 sieht eine Förderung über die zurzeit 3 anteilig von den Krankenkassen finanzierten Behandlungszyklen hinaus vor. Der vierte Behandlungszyklus im Rahmen einer IVF/ICSI Behandlung soll mit 50% (getragen zu je 25% von Bund und Land) bezuschusst werden. Prinzipiell ist es sinnvoll, die Zahl der Behandlungszyklen zu begrenzen. Eine IVF/ICSI Behandlung ist psychisch und körperlich sehr belastend. Zudem werden die Erfolgsaussichten von Zyklus zu Zyklus geringer. Nach Auswertung der Jahrbücher des Deutschen-IVF-Registers bleiben nach drei abgeschlossenen Behandlungszyklen durchschnittlich über 60% der Paare kinderlos, nach vier Zyklen noch 50% (Wischmann 2008). 10 % ist eine realistische Chance, sodass eine finanzielle Bezuschussung im vierten Zyklus vertretbar ist. 8

9 Anlage zur Information In den letzten Monaten haben viele Krankenkassen ihre Angebote im Bereich der Kinderwunschbehandlung erweitert. Sollte sich das Land NRW an den Kosten der Kinderwunschbehandlungen beteiligen, so müssten eventuelle Kostenbeteiligungen der jeweiligen Krankenkassen mit berücksichtigt werden. Hier eine aktuelle Zusammenstellung der unterschiedlichen Angebote: Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50). Kasse (Stand ) Actimonda BKK (früher BKK 4. Versuch mit 50% Erstattung bei erweiterten oberen. alp) Altersgrenzen w41/m51 75% Erstattung für die Versuche 1-3. Auch gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch. Altersgrenze 40 fällt. AOK Baden-Württemberg weg. AOK Plus (Sachsen und Thüringenraussetzungen. Übernimmt 100% ab gemäß der üblichen Vo-.. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 62,5% Erstattung für Versuche 1-3. Atlas BKK Ahlmann 75% Erstattung für Versuche % Erstattung für Versuche 1-3 (personenbezogen); wenn beide Ehepartner bei der BKK versichert sind, erhöht sich die Erstattung auf 75%. Bahn-BKK geschlossene BKK nur für Betriebsangehörige - 100% Erstattung für Versuche 1-3. BKK B. Braun geschlossene BKK nur für Betriebsangehörige - 75% Erstattung für Versuche 1-3 bei erweiterter unterer Altersgrenze w20. BKK EWE 75% Erstattung für Versuche 1-3 geplant: erweiterte untere Altersgrenzen w20, m20 und 75% Erstattung auch für. BKK exklusiv unverheiratete Paare, sobald BVA dem zustimmt 50 % für 2 weitere Versuche (Ingesamt also 5). Zusätzlich BKK der Thüringer Energieversorgung sind. 25% (also 75% insgesamt), wenn beide Partner in der BKK. 75% Erstattung für Versuche 1-3, jedoch nur für Leistungen, die dem BKK-versicherten zuzuordnen sind. 75% auch bei erweiterten unteren Altersgrenzen w19, m19, 75% auch für unverheiratete Paare, wenn beide Partner bei der BKK versichert sind. BVA untersagt Zuschuss für Unverheiratete - derzeit Klage gegen BVA vor Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. BKK VBU je 200 Euro Zuschuss für Versuche 1-3, wenn beide Ehepartner bei der BKK versichert sind. BKK Verbund Plus. BKK Wirtschaft & Finanzen einmalig 500 Euro Zuschuss zum genehmigten Behand- 9

10 lungsplan Hanseatische Ersatzkasse je 200 Euro Zuschuss für Versuche 1-3, wenn beide Ehepartner bei der HEK versichert sind. (HEK) 100% Erstattung für Versuche 1-3, wenn beide Ehepartner bei der IKK versichert sind; nachträglich Kostenerstattung des 50%-Eigenanteils bzgl. der Kosten, die keine GKV-Leistung sind; Anrechnung von Zuschüssen der Bundesländer. IKK gesund plus 100% Erstattung für Versuche 1-3, wenn beide Ehepartner bei der Knappschaft versichert sind; Anrechnung von. Knappschaft Zuschüssen der Bundesländer BKK Die Bergische Krankenkasse 90% Erstattung für 3 Versuche. geschlossene BKK - nur für Betriebsangehörige: 100% Kostenübernahme, wenn beide Ehepartner bei der Daimler. Daimler BKK BKK versichert sind 10

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Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 15.4.2014) AOKenn AOK Württemberg AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung

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Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.10.2014) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland AOK Sachsen-Anhalt BKKen Satzungsleistung (soweit

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Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis

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Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 16.03.2018) Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Öffnung AOKenn AOK AOK Die KVBW hat mit der AOK einen Vertrag zur Förderung ärztlicher

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