Psychotherapeutenausbildung
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- Erica Beutel
- vor 7 Jahren
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1 Psychotherapeutenausbildung Dr. Dietrich Munz Vertreterversammlung
2 Status quo: postgraduale Ausbildung PP / KJP PP KJP Psychologie Pädagogik, Sozialpädagogik, Psychologie Abschluss: Uni Diplom Abschluss: Hochschuldiplom < konsek. Masterabschluss> <Bachelor/Masterabschluss> Theorie: 200 Std Grundkenntnisse; 400 Std Spezialkenntnisse Praktische Tätigkeit: Std; 1,5 Jahre Praktische Ausbildung: min. 600 Behandlungsstunden min. 150 Std. Supervision Selbsterfahrung: min 120 Std 2
3 Probleme: postgraduale Ausbildung PP / KJP PP KJP Masterabschluss Bachelor / Masterabschluss Inhalte der Master- / Bachelorstudiengänge nicht definiert Behandlungsbefugnis Vergütung Praktische Tätigkeit Vergütung nicht G-BA anerkannte Therapieverfahren 2 Berufe Berechtigung zur Behandlung mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren ( 1 Abs. 3 PsychThG) 3
4 Lösungsvorschlag BPtK 1: postgradual, 1 Beruf (geregelt über Approbationsordnung) Hochschule mit Promotionsrecht, keine Fachdefinition Definierte Mindestinhalte (260 ECTS) Abschluss Master mit eingeschränkter Behandlungserlaubnis Theorie: 100 Std. Grundkenntnisse; 500 Std. Spezialkenntnisse Praktische Ausbildung I: 1200 Std. stationär, teistationär Praktische Ausbildung II: min. 700 Behandlungsstunden ( min 500 im Schwerpunkt ) min 175 Std. Supervision 4
5 Lösungsanregung BMG: Direktausbildung Studieninhalte definiert durch Approbationsordnung Abschluss Staatsexamen mit Approbation 5
6 Lösungsanregung Duale Direktausbildung Studieninhalte definiert durch Approbationsordnung Abschluss: 1. Staatsexamen mit Behandlungserlaubnis 6
7 7
8 Hierzu bedarf es eines Berufsbildes 8
9 Psychotherapeut ist ein freier Beruf Psychotherapeut arbeitet als Heilkundiger präventiv und gesundheitsfördernd kurativ ambulant teilstationär stationär palliativ Psychotherapeut arbeitet in der Fort- und Weiterbildung Psychotherapeut arbeitet in der Wissenschaft und Forschung Psychotherapeut arbeitete im Gesundheitsmanagement und der Gesundheitsverwaltung... 9
10 Fallbeispiele Psychotherapeutische Sprechstunde Differenzierte Versorgung Gesetzlicher und untergesetzlicher Änderungsbedarf Menschen mit psychischen Erkrankungen Patientin mit leichter Depression: depressive Stimmung, geringes Selbstwertgefühl und Schlafstörungen. Es fällt ihr schwer, sich zu neuen Aktivitäten aufzuraffen oder sich mit Freundinnen zu verabreden. Patient mit Sozialer Phobie: Ängste, die sich zunehmend auf verschiedene soziale Situationen ausdehnen. Folge: Beeinträchtigungen im Berufsleben, keine Freunde/Partner, obwohl gewünscht. Zunehmender sozialer Rückzug mit depressiver Verstimmung. Pat. mit Posttraumatischer Belastungsstörung: Flashbacks, Alpträume, Schreckhaftigkeit, zunehmend weniger in der Lage, seinen Beruf als Lokführer auszuüben. Patientin mit Borderline-PS-Störung: Sexueller Missbrauch und körperliche Misshandlung über Jahre, zahlreiche Beziehungsabbrüche (sowohl Partner und Freunde als auch Arbeitsstellen), seit vielen Jahren mittelgradige depressive Phasen, Selbstverletzungen, immer wieder krisenhafte Zuspitzungen auch mit manifester Suizidalität und stationären Krankenhausaufenthalten. Patient mit Schizophrenie: Ausgeprägte Negativsymptomatik Sprachverarmung und Antriebslosigkeit zwischen den psychotischen Phasen. Nebenwirkungen der Antipsychotika: starke Gewichtszunahme, Herzprobleme. Keine abgeschlossene Ausbildung aufgrund Erkrankung, derzeit Hartz IV. Aktuell vollkommener sozialer Rückzug, Antriebslosigkeit, lebt wieder bei berenteter Mutter (sehr bemüht, aber überfordert). Unregelmäßige Medikamenteneinnahme, beginnende Wahnsymptome, drohendes Abgleiten in psychotische Episode. Zeitnaher Zugang -Orientierende Erstdiagnostik ggf. Indikationsstellung -Delegation von Leistungen -Überweisung/Einweis ung/ Verordnung/Ausstellung von AU- Bescheinigung -Case Management -Monitoring -Regionale Vernetzung (Praxisnetze) Ergänzende psychotherapeutische Leistungen Erstdiagnostik, Patienteninformation und Indikationsstellung, ggf. trialogisch vertiefte diagnostische Abklärung/Konsiliarische Abklärung Krisenintervention aufsuchende Behandlung geleitete Selbsthilfe (inkl. Monitoring) psychoedukative Gruppen Richtlinienpsychotherapie Gruppenpsychotherapie (auch erkrankungs- bzw. themenspezifisch) Einzelpsychotherapie (auch als Akutversorgung) Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie niederfrequente (Weiter-)Behandlung zur (weiteren) Stabilisierung (Erhaltungstherapie)/Rezidivprophylaxe Multiprofessionelle ambulante Versorgungsnetze Psychiatrische Krankenpflege Soziotherapie Physio-, Ergo- und kreative Therapie Ärztliche Behandlung Psychotherapie, auch aufsuchend Kooperation mit lebensweltbezogenen Hilfen Gesetzliche Vorgaben für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung 28 Absatz 3 SGB V 92 Absatz 6a SGB V 73 Absatz 2 SGB V 95 Absatz 1 SGB V 87b Absatz 2 SGB V Überarbeitung der Psychotherapie- Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Überarbeitung des Gutachterverfahrens insbesondere Verzicht auf Berichtspflicht bei Gruppenpsychotherapie Kombination von Einzel- und Gruppentherapie Flexibilisierung der Behandlungskontingente Erhaltungstherapie Rezidivprophylaxe Gesetzliche Vorgaben für die ambulante Versorgung von psychisch kranken Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf in Analogie zu 116b SGB V Einheitliche bundesweite Rahmenbedingungen zur Struktur- und Prozessqualität der Versorgung(multiprofessionell, ambulant, qualitätsgesichert, trialogisch erarbeitet) Auftrag an die gemeinsame Selbstverwaltung zur Entwicklung eines Vergütungssystems Spielraum für regionalspezifische Umsetzung (z. B. keine Bedarfsplanung) Patientin mit schwerer depressiver Episode: Kein Antrieb, oftmals den ganzen Tag im Bett, Hoffnungslosigkeit, nur bedingt Reaktion auf Ansprache, häufiges Weinen. Haushalt und Kinder können nur noch unter größter Anstrengung, oft auch gar nicht, versorgt werden. Hohe Anspannung, Schuldgefühle, Suizidgedanken, von denen sie sich nur schwer distanzieren kann. Stationäre/teilstationäre Behandlung Multiprofessionelle und multimodale, intensive Versorgung in geschütztem Rahmen Gesetzliche Vorgaben für eine qualitätsgesicherte stationäre Versorgung Mindeststandards zur Ausstattung der psychiatrischen/psychosomatischen Krankenhäuser mit therapeutischem Personal Angemessene Möglichkeiten für krankenhausindividuelle Zuschläge Belegpsychotherapeutische Leistungen Einbindung in ambulante multiprofessionelle Versorgungsnetze
11 Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf 11
12 Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf 1. Faktenwissen Kenntnisse über gesunde und beeinträchtigte psychische Funktionen, Prozesse und Strukturen Kenntnisse der wissenschaftlichen Konzepte und Methoden zur Erforschung und Entwicklung psychotherapeutischer und psychologischer Interventionen Kenntnisse psychischer und psychosomatischer Störungen Kenntnisse der Diagnostik Kenntnisse der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken einschließlich der Modelle für Ätiologie und Behandlung. Kenntnisse der Berufsethik und Berufsordnung und der relevanten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen 12
13 Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf 2. Handlungs- und Begründungswissen Kenntnisse in der Anwendung diagnostischer Methoden bei der Feststellung psychischer Krankheiten Fähigkeit zur Rezeption und kritischen Reflexion aller wissenschaftlich psychotherapeutischen Erklärungsansätze, Behandlungsverfahren, -methoden und - techniken Kenntnisse der Diagnostik Fähigkeit zur kritischen Reflexion der verschiedenen Modelle und Konzepte von Störungsbildern Fähigkeit zur Rezeption und kritischen Reflexion der Anforderungen durch intraund interdisziplinäre Kooperation, Delegation und Leitung sowie institutioneller Konflikte 13
14 Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf 3. Handlungskompetenz und professionelle Haltung Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Komplexität, Konflikthaftigkeit und Mehrdeutigkeit von Wahrnehmung, Gedächtnis, Motivation, Emotion, Denken und Verhalten unter Berücksichtigung der körperlichen und psychischen Entwicklung und ihrer Unterschiede, des sozialen und kulturellen Umfeldes sowie unter Genderaspekten auch unter Nutzung von biografischen und szenischen Informationen zu analysieren, zu diagnostizieren, zu begutachten und Indikationen zu stellen Kenntnisse und Fähigkeiten zur kritischen Rezeption und Anwendung psychotherapeutischer Interventionen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Behandlung, Prävention und Rehabilitation zur Beratung, Ressourcenaktivierung, Problemaktualisierung, Hilfe zur Problemklärung und Konfliktbewältigung, Sinnfindung und Verhaltensänderung 14
15 Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf 3. Handlungskompetenz und professionelle Haltung Fähigkeiten zur Planung, Bewertung und Durchführung von Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation und Gesundheitsförderung Befähigung, den personalen Anforderungen an Psychotherapeuten zu entsprechen Berücksichtigung relevanter lebensweltlicher und gesamtgesellschaftlicher Strukturen und Prozesse im beruflichen Handeln Fähigkeit zur Entwicklung und Wahrung einer psychotherapeutischen Haltung Fähigkeit zur Beurteilung der ethischen Dimension psychotherapeutischen Handelns bei sich selbst sowie bei anderen 15
16 Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf 3. Handlungskompetenz und professionelle Haltung Fähigkeit zur Beurteilung aktueller Forschungsbefunde und deren handlungsrelevanter Anwendung bei der Befunderhebung und im heilkundlichen Kontext Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Planung, Durchführung, Auswertung und Berichterstellung wissenschaftlicher Arbeiten 16
17 Förderung und Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Berufliche Belange der Psychotherapeuten Fort- und Weiterbildung Überwachung der Berufsausübung Aufgaben der Kammern Reform der Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 1 Versorgung und Prävention 2 Tätigkeitsprofil der Psychotherapeuten 3 Psychotherapie als Wissenschaft und Praxis 4 Strukturen und Prozesse der Qua-lifizierung in Aus- und Weiterbil-dung und Qualitätssicherung Anforderungen an die Reform Finanzierung der Qualifizierung 1.1 Kompetenzerwerb für ambulanten und stationären Bereich sowie die komplementäre Versorgung S Ausreichende Anzahl von Studien- und Aus- bzw. Weiterbildungsplätzen S APrV. bzw. ApprO für einheitlichen akademischen Heilberuf S Legaldefinition für die Breite der psychotherapeu-t ischen Tätigkeit gemäß Berufsbild S Angemessene rechtl. Grundlage für psychoth. Tätigkeit im Rahmen der Quali-fizie rung S Sozial- rec htl. Rahmen-b edingun-g en mit allen erforderl. Befugnissen S Angemessene Übergangsregelungen S Wissen-schaftlic he und praktische Qualifizierung durch das Studium S Verfahrens-verti efung und Erwerb der Fachkunde S Bundesweit vergleichbare Qualifizierung von Psychotherapeuten S. 22 Ziele Verbindliche Vorgaben zur Beteiligung der Einrichtungen Ausreichende Kapazitäten an Hochschulen sowie in der ambulanten und stationären Versorgung Grundkenntnisse in Bezug auf alle Alters-grupp en und Verfahren und anschl. Schwerpunkt setzung Geänderte Legaldefinition im PsychThG Klarer rechtl. Status während der Qualifizie rung Aufhe-bu ng von Befugnisein-schrä n-kungen Übergangs-re gelungen ermöglichen PP und KJP Überleitung zum neuen Beruf Studium auf Masterniveau (EQR7) und Staatsexamen Qualifikation analog Facharztstatus Geänderte Approbationsordnung bzw. Anpassung der Musterweiterbildungsordnung Kriterien der Zielerreichung (Auswahl)
18 PsychotherapeutIn die Zukunft unseres Berufs Prognosen sind äußerst schwierig vor allem wenn sie die Zukunft betreffen (Mark Twain, Kurt Tucholsky, Karl Valentin, Niels Bohr????) Die beste Art, die Zukunft vorauszusagen, ist, die Zukunft zu erfinden (Alan Kay) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 18
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