ZAHLEN & FAKTEN 2014/2015

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1 Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Coopérative des auteurs et éditeurs de musique Cooperativa degli autori ed editori di musica ZAHLEN & FAKTEN 2014/2015

2 ÜBER DIE SUISA Foto: Kevin Rechsteiner «Die SUISA war für mich auf jeder Stufe meiner Karriere eine grosse Hilfe. Sie würdigt meine Entwicklung und unterstützt mich.» Brandy Butler, Sängerin und Songwriterin (u.a. Chamber Soul und DEE DAY DUB) Wer ist die SUISA? Eine nicht-profitorientierte Genossenschaft von rund Komponisten, Textautoren und Musikverlegern der Schweiz und Liechtensteins. Repräsentantin von weltweit rund zwei Millionen Urhebern Komponisten, Textautoren, Arrangeuren und Musikverlegern. Bindeglied zwischen den Musikurhebern/-verlegern und denjenigen, die Musik öffentlich nutzen. Was macht die SUISA? Sie verhandelt mit den Nutzerverbänden angemessene Tarife für Musiknutzungen aller Art. Sie erteilt an rund Kunden bzw. Nutzer Lizenzen für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung von Musik. Sie stellt Rechnung im Namen der Urheber/Verleger und verteilt das Geld an die Musikurheber/-verleger, deren Werke genutzt wurden. Sie entwickelt, betreibt und lizenziert technische Lösungen für das Management von Urheberrechten. Was bringt eine SUISA-Mitgliedschaft? Musikurheber/-verleger erhalten Geld, wenn ihre Werke gesendet, vervielfältigt und aufgeführt werden. Die SUISA unterhält eine «Urheber- und Verleger-Fürsorgestiftung» und hilft damit, das Einkommen aus Urheberrechten für ihre Mitglieder auch im Alter zu sichern. Die SUISA finanziert die FONDATION SUISA, die seit 1989 das schweizerische Musikschaffen fördert. Mehr unter: Die SUISA setzt sich für ein zeitgemässes Urheberrecht und die Lizenzierung von neuen Nutzungsformen ein. Wie ist die SUISA organisiert? Die SUISA ist eine nicht-profitorientierte Genossenschaft. Die Komponisten, Textautoren und Verleger sind die Genossenschafter. Deren Generalversammlung wählt u.a. die 15 Mitglieder des Vorstands. Die Geschäftsleitung ist vom Vorstand gewählt. Sie besteht seit aus Andreas Wegelin, Vincent Salvadé und Irène Philipp Ziebold. Die SUISA beschäftigt 199 Mitarbeitende bei rund 171 Vollzeitstellen. Mit Standorten in Zürich, Lausanne und Lugano ist die SUISA in drei Landesteilen präsent. «Gut gibt s die SUISA! Sie sorgt mit Rat und Tat dafür, dass die Musikschaffenden für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden.» René Wicky, Komponist, Verleger, Interpret und Musikproduzent Foto: Hans Rothenfluh, Brunnen SZ

3 WER BRAUCHT EINE LIZENZ DER SUISA? Alle, die Musik ausserhalb des privaten Rahmens verwenden, müssen sich bei der SUISA melden. Die SUISA stellt dann eine Lizenz für die entsprechende Nutzung aus. Die Lizenzkosten sind in Tarifen geregelt, die mit den massgeblichen Nutzerverbänden (GastroSuisse, SWICO etc.) regelmässig verhandelt werden. Je höher der Stellenwert der Musik, desto höher ist der Tarifansatz. Für ein Konzert ist er deshalb deutlich höher als für Hintergrundmusik in einem Verkaufslokal. Nutzungsbeispiele und Kunden Nutzung Konzert Radio- und Fernsehsendung Tanzmusik Partys mit Musik ausserhalb des Gastgewerbes Hintergrundmusik im Verkaufsbetrieb Herstellung von Tonträgern Hotel-Video Musik für Filme und Werbespots Herstellung/Import von Speichermedien, auf die Musik kopiert wird Internet Downloadshop/Streamingdienst Kunde Konzertveranstalter Radio- und Fernsehsender Diskotheken, Clubs, Hoteliers und Gastwirte Veranstalter der Party Ladenbesitzer Tonträgerproduzenten Hoteliers und Gastwirte Filmproduzenten Hardware-Importeure bzw. -Hersteller Digital Service Provider (z.b. itunes, Spotify, etc.) Woher stammen die Einnahmen? Die SUISA unterscheidet zwischen Lizenzen für, Aufführungs- und Senderechte sowie n (Kompensationsleistung für Privatkopien). Die Einnahmen aus CD-Produktionen () gehen seit Jahren kontinuierlich zurück. Dieser Rückgang wird noch nicht aufgefangen durch die Einnahmen aus den Online-Angeboten mit Musik. Dagegen haben die Einnahmen aus Konzerten () und Radio/TV (Senderechte) zugenommen. Die Einnahmen bei den n stammen aus den Tarifen für elektronische Speichermedien wie z.b. beschreibbaren CDs und DVDs oder MP3-Playern. Entwicklung der Inlandeinnahmen seit 2010 in Mio. CHF 2013 Senderechte Online 60,8 47,2 8,1 4,6 4,1 Total 124, Senderechte 60,1 42,5 13,1 4,1 Total 119, Senderechte 57,9 45,5 17,1 4,8 Total 125, Senderechte 55,6 42,2 17,1 6,2 Total 121,1

4 MUSIK EIN INTERNATIONALES GESCHÄFT Musik ist ein Importprodukt. Auch in der Schweiz wird mit Musik von amerikanischen oder englischen Komponisten am meisten Umsatz erzielt. Deshalb fliesst ein Grossteil der Lizenzeinnahmen in diese Länder. Doch auch Musikschaffende aus Afrika, Lateinamerika oder der Karibik haben Anspruch auf Geld, wenn ihre Musik in der Schweiz gespielt wird. Umgekehrt erhalten SUISA-Mitglieder auch Geld aus dem Ausland, wenn ihre Musik dort aufgeführt und gesendet wird. Wichtigste Partnerländer der SUISA sind Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien und die USA. Paneuropäische Lizenzierung Bei der Verbreitung von Musik unserer Mitglieder im Internet lizenziert die SUISA seit 2012 bei grossen Anbietern wie itunes oder Google europaweit. Damit haben unsere Mitglieder Gewähr, Lizenzeinnahmen schneller und auf direktem Weg zu bekommen. Fluss der Lizenzgelder von und nach dem Ausland Zahlen für 2013 in 1000 CHF aus dem Ausland ins Ausland Europa Asien Amerika Afrika 7 41 Australien «Die SUISA unterstützt unabhängige Künstler und Künstlerinnen wie mich dabei, sich in der komplizierten Welt der Urheberrechte zurechtzufinden.» Charlie Roe alias Romina Bruschi, Singer/Songwriter Foto: Lisa Bosco

5 WIE FUNKTIONIERT DIE SUISA? Urheber und Verleger Nutzungsmeldung Lizenzzahlung Verteilung/Auszahlung Verleger Gastgewerbe Hotellerie Urheber Sender Komponist Textautor Identifizierung von Werken und Beteiligten Tonträger Schwestergesellschaften* Online Lizenzierung Mitgliedschaft Werkanmeldungen Veranstalter Nutzer Mitgliedschaft Ein Urheber oder ein Verleger wird Mitglied, indem er mit der SUISA einen Wahrnehmungsvertrag abschliesst. Der Vertrag verpflichtet die SUISA, Geld dafür einzuziehen, wenn die Musik des Mitglieds gesendet, aufgeführt oder vervielfältigt wird. Werkanmeldungen Das Mitglied meldet der SUISA alle Werke, die es geschaffen hat. Sind an einem Werk mehrere Urheber/Verleger beteiligt, so werden ihre prozentualen Anteile daran festgesetzt. Nutzungsmeldung Ein Nutzer meldet der SUISA, welche Werke er wie oft aufführt, sendet oder vervielfältigt. Er beantragt damit eine Lizenz für die Nutzung. Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis zur Nutzung gegen Entgelt. Lizenzierung Die SUISA erteilt dem Nutzer eine Lizenz und stellt stellvertretend für die Urheber/Verleger eine Rechnung. Lizenzzahlung Der Nutzer bezahlt die Lizenz gemäss Tarif. Bei regelmässigen Kunden sind die Konditionen in einem Vertrag geregelt. Identifizierung von Werken und Beteiligten Die gemeldeten Werke werden identifiziert und die Anteile der beteiligten Urheber/Verleger ermittelt. Verteilung/Auszahlung Jeder Urheber/Verleger erhält seinen Anteil aus der Nutzung der Werke, an denen er beteiligt ist. Ist der Urheber/Verleger Mitglied einer ausländischen Urheberrechtsgesellschaft, so wird das Geld via diese Schwestergesellschaft* verteilt. * Schwestergesellschaften Durch Verträge mit ausländischen Urheberrechtsgesellschaften kann die SUISA auch die Werke ausländischer Musikschaffender lizenzieren. Im Gegenzug lizenzieren die ausländischen Gesellschaften in ihrem Territorium die Nutzung des bei der SUISA gemeldeten Repertoires und überweisen dafür Lizenzerträge an die SUISA zur Verteilung.

6 SUISA IN KÜRZE Die SUISA ist eine Genossenschaft und gehört ihren Mitgliedern. Ende 2013 liessen Musikschaffende ihre Rechte durch die SUISA wahrnehmen, davon Urheber und 1948 Verleger. Die SUISA erwirtschaftete 2013 einen Umsatz von CHF 144,9 Mio., lizenzierte 2013 rund 7,7 Mio. Sendungen von Werken in Radio und Fernsehen, vertritt in der Schweiz das Welt- repertoire an Musik und rechnet Urheberrechtsentschädigungen mit weltweit mehr als 100 Schwestergesellschaften ab, registrierte Werkanmeldungen ihrer Mitglieder im Jahr 2013, förderte 2013 mit CHF 2,4 Mio. über die FONDATION SUISA die Schweizer Musik im In- und Ausland, sicherte 2013 mit CHF 7,3 Mio. die soziale Vorsorge ihrer Mitglieder, erzielte 2013 einen Ertrag von CHF 118,8 Mio. zur Verteilung an die Urheber und Verleger im In- und Ausland, beschäftigt bei 171,2 Vollzeitstellen 199 Mitarbeitende, finanzierte den Verwaltungsaufwand mit CHF 26,9 Mio., was einem Kostenabzug von im Durchschnitt 12,47 % entspricht, zahlte damit rund 88 von 100 Schweizer Franken Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Impressum Herausgeberin: SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, I suisa@suisa.ch Redaktion: Manu Leuenberger Übersetzungen: Yves Schmutz, Giusy Righetto, Chantal Kiolbassa-Gandini, Supertext AG Gestaltung: Crafft Kommunikation AG, Zürich Foto Titelseite: Anna Aaron by Stéphane Schmutz Druck: Schellenberg Druck AG, Pfäffikon Auflage: Gesamt (DE/FR/IT/EN) 5700 Ex. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Coopérative des auteurs et éditeurs de musique Cooperativa degli autori ed editori di musica SUISA Bellariastrasse 82, Postfach 782, CH-8038 Zürich, Tel , Fax SUISA Avenue du Grammont 11bis, CH-1007 Lausanne, tél , fax SUISA Via Soldino 9, CH-6900 Lugano, tel , fax suisa@suisa.ch

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