Erscheint nach Bedarf
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- Alma Arnold
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1 Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Donauwörth Erscheint nach Bedarf Nr. 23 Freitag, den BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern (Eintragungsfrist vom 3. bis 16. Juli 2014) der Großen Kreisstadt Donauwörth wird am Freitag, 13., Montag, 16., und Dienstag, 17. Juni 2014während der Dienststunden Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Stadtverwaltung Donauwörth, Bürgerbüro, Neue Kanzlei, Kapellstraße 4-6, Donauwörth für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist. 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder b) einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 13. bis spätestens Dienstag, 17. Juni 2014, schriftlich Einspruch einlegen. Am Freitag, 13., Montag, 16., und Dienstag, 17. Juni 2014, kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Donauwörth, Bürgerbüro, Neue Kanzlei, Kapellstraße 4-6, Donauwörth eingelegt werden.
2 4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Briefliche Eintragung ist nicht möglich. 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 76 Abs. 1 i. V. m. 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 12. Juni 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 76 Abs. 1 i. V. m. 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 17. Juni 2014) versäumt hat, b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach 76 Abs. 1 i. V. m. 15 Abs. 1 oder 19 Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist, c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. 6. Der Eintragungsschein kann bis zum 16. Juli 2014, 16:00 Uhr, in der Stadtverwaltung Donauwörth, Bürgerbüro, Neue Kanzlei, Kapellstraße 4-6, Donauwörth schriftlich (auch per Telefax, ) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 16. Juli 2014, 16:00 Uhr 1, ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
3 9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein den Text des Volksbegehrens. Donauwörth, Armin Neudert, Oberbürgermeister Siehe Nr der Vollzugshinweise des StMI Stadtbus Donauwörth - Sonderfahrplan zur Sperrung der Donau- Brücke Aufgrund der Sperrung der Donau-Brücke vom bis einschließlich wird es zu zeitlichen Veränderung im Stadtbusfahrplan kommen. Sie erhalten den Sonderfahrplan mit den geänderten Fahrzeiten (rot markiert) im Bürgerbüro, Neue Kanzlei; Tourist-Information; in den Stadtbussen und auf Die geänderten Fahrpläne (Änderungen rot markiert) werden am Wochenende an allen Stadtbushaltestellen ausgehängt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 0906/ oder [email protected] jederzeit zur Verfügung. Gesundheitsgefahren durch Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners Die Stadt Donauwörth weist darauf hin, dass im Stadtgebiet ein Auftreten des Eichenprozessionsspinners festgestellt wurde. Von den Raupenhaaren des Eichenprozessionsspinners geht eine akute gesundheitliche Gefährdung für Menschen und Tiere aus. Die allergische Reaktion des Immunsystems kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge, die sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen äußern. Häufig bilden sich Quaddeln am ganzen Körper. Reizungen an Mund und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen. Begleitend treten Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auf. In Einzelfällen neigen überempfindliche Personen zu allergischen Schockreaktionen. Bei Auftreten von allergischen Symptomen sollte der behandelnde Arzt oder Hautarzt aufgesucht werden. Der Patient sollte dabei von sich aus auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen. Bitte beachten Sie, dass sich die Raupenhaare auch über längere Zeiträume in den zur Verpuppung angefertigten Nestern (auch aus Vorjahren) halten können. Im weiteren Umkreis der Stätte des Raupenbefalls kommt es ebenfalls zur Anreicherung dieser Brennhaare, vor allem im Unterholz bzw. Bodenbewuchs. Auch an Kleidern und Schuhen bleiben die Brennhaare haften. Über den Wind können sie außerdem über weite Strecken getragen werden. Vorsichtsmaßnahmen Grundsätzlich die Befallsareale meiden Raupen und Gespinste nicht berühren, Kinder nicht mit Raupen spielen lassen
4 Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren, Schuhe nicht in den Wohnbereich bringen Empfindliche Hautbereiche (z. B. Nacken, Hals, Unterarme) schützen Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen Sofern ein Befall festgestellt wird, bittet die Stadt Donauwörth dies beim Ordnungsamt, Tel / zu melden. Befallene Flächen sind umgehend abzusperren. Gemeldete Bäume werden dann durch die Stadt fachlich beurteilt und gegebenenfalls ein entsprechender Kontakt mit einer Bekämpfungsfirma vermittelt. Für die entstehenden Kosten ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Öffnungszeiten der Museen der Stadt Donauwörth Im Käthe-Kruse-Puppen-Museum ist eine Sonderausstellung mit dem Titel Magie im Kinderzimmer Zauberkästen aus der Sammlung Wittus Witt zu sehen, das Puppenmuseum und die Werner-Egk-Begegnungsstätte in der Pflegstraße 21a sind täglich (außer Montag) von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Führungen für jedermann sind jeden Sonntag um 15 Uhr. Das Heimatmuseum auf der Altstadtinsel Ried, Museumsplatz 2 ist täglich (außer Montag) von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Das Archäologische Museum im Tanzhaus, Reichsstr. 34, ist Samstag, Sonn- und Feiertag von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Führungen, museumspädagogische Angebote und Kindergeburtstage können auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gebucht werden. Dafür steht Ihnen die Museumsleitung in der Pflegstraße 21 b, Tel ( [email protected]) oder die Tourist-Information, Tel gerne zur Verfügung. Bürgertelefon Unter der Nummer sind Sie bei Tag und Nacht mit Ihrem Rathaus verbunden. Das Bürgertelefon nimmt Ihre Wünsche und Anregungen gerne auf. Eine Antwort bekommen Sie so schnell wie möglich! Anonyme Anrufe werden nicht bearbeitet! Stadtbibliothek Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Spiele, Hör-CDs, Computerspiele, Playstation- Spiele, Wii-Spiele und Nintendo-DS-Spiele nutzen Sie das vielseitige Angebot. Jetzt neu: e-books, e-audios, e-papers (elektronische Bücher, Hör-CDs, Filme, Zeitungen und Zeitschriften) zum Ausleihen auf unserem Portal: Dieses Angebot kann mit einem gültigen Leseausweis und einer gültigen Jahreskarte genutzt werden.
5 Leihfristverlängerungen, Fernleihbestellungen und Anfragen können Sie auch unter folgender Adresse abwickeln: Besuchen Sie unsere Internetseite auf der Homepage der Stadtverwaltung Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen. Sie können von dort aus rund um die Uhr in unserem Online-Katalog bequem von zu Hause aus nach Medien suchen. Besuchen Sie uns auch auf unserer Facebook- Seite! Selbstverständlich können Sie die Stadtbibliothek auch per Fax unter 0906/23321 und per Telefon unter 0906/23320 erreichen. Geöffnet: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister
Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0
AMTSBLATT DER Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich: Erste
Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0
AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich:
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Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf
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19. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Volksbegehren Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! hier: Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis; Erteilung von Eintragungsscheinen
einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
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Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener
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