Geschäftsfeld International. Mitarbeiterentsendung t nach Frankreich

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1 Elke Hehl Geschäftsfeld International Mitarbeiterentsendung t nach Frankreich

2 Inhalte / Themen Rechtlicher Hintergrund Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungng Meldepflichten vor Ort Benennung eines Vertreters t Verpflichtungen des französischen Auftraggebers Arbeitsrechtliche b h Aspekte Berufsbefähigung Unterlagen vor Ort Umsatzsteuer und Rechnungsstellung

3 Rechtsgrundlagen in der EU Vier Grundfreiheiten it des Europäischen Binnenmarktes: Personenfreizügigkeit, i it freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr Die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat (Richtlinie 96/71/EG). Sozialversicherungsrechtliche g Besonderheiten bei Entsendungen innerhalb der EU/EWR regelt die seit dem 1. Mai 2010 geltende EU-Verordnung (EG) 883/2004. Richtlinie 2014/67/EU vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

4 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung i EU-Bürger: keine Arbeitsgenehmigung i Drittstaatenangehörige: keine Arbeitsgenehmigung, wenn diese im Besitz einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sind Meldepflichten in Frankreich vorübergehende g Erbringung g von Dienstleistungen Entsendung von Mitarbeitern Französische Auslegung des Entsendebegriffs Meldepflicht nach Artikel L des Code du Travail bei der Arbeitsinspektion vor Beginn der Arbeiten

5 Vor Beginn der Arbeiten: Erstellen einer Entsendeerklärung - Online Déclaration préalable en ligne de détachement pour une entreprise étrangère Téléservice SIPSI (système d'information sur les prestations de service internationales) Anlegen eines Accounts - Firmenanschrift - Rechtsform - Handelsregistereintrag - Angabe des Geschäftsführers mit Geburtsdatum - Passwort auswählen

6 3 Typen von Entsendemeldung 1. Normalfall : Entsendung von Mitarbeitern durch ein außerhalb Frankreichs ansässiges Unternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen für einen Auftraggeber und Fälle von Eigengeschäften 2. Konzernintern Konzernintern : Entsendung von Mitarbeitern innerhalb eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe 3. Zeitarbeit : Entsendung von Mitarbeitern durch ein außerhalb Frankreich ansässiges Zeitarbeitsunternehmen

7 Cas général / Usual case / Normalfall Angaben zum eigenen Unternehmen Angaben zur Person des Geschäftsführers Angaben zum Vertreter in Frankreich Angaben zum Auftraggeber und zum Ort der Erbringung der Dienstleistungen Angaben zur Übernahme der Kosten (Anreise,.) Angaben zu den entsandten Mitarbeitern (Name, Geburtsdatum, Bruttoverdienst, )

8 Angaben zum eigenen Unternehmen: Felder sind aus der Account-Anmeldung vorbelegt. Länderlisten auf Französisch: Allemagne = D

9 Angaben zum Vertreter t in Frankreich - für die Dauer der Entsendung - Ernennung ng in schriftlicher Form und französischer Sprache - Ansprechpartner für die Behörden - Bereithalten der Unterlagen

10 Angaben zum Auftraggeber Verpflichtungen des frz. Auftraggebers: - prüfen, ob Entsendemeldung erledigt und ein Vertreter benannt wurde - Entsendemeldungen der Personalkartei hinzufügen - Meldung der Entsendeten an die Arbeitsinspektion - Prüfung, ob die Entsendeten menschenwürdig untergebracht sind - Einhaltung des frz. Arbeitsrechts beachten SIRET= Prüfkennziffer des INSEE, dem frz. Stat. Bundesamt.

11 Angaben zur Dienstleistung - Ort, Art, Dauer - Arbeitsmittel - Arbeits- und Pausenzeiten

12 Angaben zu den Reisekosten

13 Angaben zu den entsandten Mitarbeitern - Name, Geburtsdatum, -ort - Adresse - Datum des Arbeitsvertrags - Dauer der Entsendung - Art der Tätigkeit in Frankreich - Berufliche Qualifikation - evtl. geltende Tarifvereinbarung - Bruttoverdienst

14 Mindestlohn in Frankreich = SMIC - garantierter gesetzl. Mindestlohn - jährlich festgesetzt - für 2016: 9,67 pro Stunde - Abweichungen im Transportgewerbe - Evtl. Abweichungen bei Tarifvereinbarungen

15 Berufsbefähigung fähi Ausübung bestimmter Berufe ist reglementiert Entsendete, die in diesen Berufen als tätig, werden müssen Qualifikationsnachweise erbringen Reglementierte Berufe sind z.b.: Architekt, Wirtschaftsprüfer, Anwalt, Heilberufe, Wachmann, Handwerk: Tätigkeiten Wartung und Reparatur von Maschinen und Fahrzeugen, Gas- und Wasserinstallation, Elektroinstallation, Heizungsbau, Schornsteinfegerarbeiten, Zahntechnikerarbeiten und Lebensmittelgewerke müssen im Vorfeld bei der zuständigen Handwerkskammer /Chambre de Métiers et de l Artisanat angemeldet werden. Berufsidentifikationskarte für das Baugewerbe ( BTP )

16 Unterlagen vor Ort Personalausweise, Reisepass, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis Nicht-EU-Bürger Kopie des Formulars A1 - Sozialversicherungsnachweis Arbeitsvertrag Nachweis der Entsendemeldung Entsendung glänger als 1 Monat: Gehaltsabrechnungen aller Entsendeten Entsendung kürzer als 1 Monat: Belege für die Einhaltung des frz. Mindestlohns Stundenzettel eines jeden Mitarbeiters für jeden gearbeiteten Tag Kopie für die Beauftragung des Vertreters Dokumente, die das anwendbare Recht auf den Vertrag zw. dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, belegen Dokumente, welche die Anzahl der erfüllten Aufträge und den damit erwirtschafteten Umsatz belegen Möglichst alles auf Französisch!

17 Umsatzsteuer t und Rechnungsstellung Allgemeiner i Steuersatz t 20% Ort der Leistung bestimmt Besteuerung einer Dienstleistung Reverse-Charge-Verfahren: wenn der Leistungsempfänger umsatzsteuerlich registriert ist auch bei grundstücksbezogenen Leistungen Rechnungsstellung mit Hinweis auf die Anwendung des Reverse-Charge: régime de l auto-liquidation de la TVA par le preneur Privatkunden i d (nicht umsatzsteuerlich t registriert): i t) Leistungserbringer muss sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren Finanzamt für Steuerausländer / Service des impôts des entreprises étrangères Eine steuerliche Betriebsstätte entsteht erst, wenn die Arbeiten länger als 12 Monate dauern.

18 Elke Hehl Geschäftsfeld International Telefon: Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! k

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