Amtsblatt des Ostalbkreises

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1 Amtsblatt des Ostalbkreises Jahrgang 2 0 9r 1. März Jahrgang Nr.Nr09 Nr. 50 Bahntag Ostalb DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Rüdiger Grube stellt sich der Diskussion vor großem Publikum im Ostalbkreishaus Vertreter aus Politik und Wirtschaft, aber auch viele Bürgerinnen und Bürger waren am vergangenen Montag ins Aalener Landratsamt geströmt, um vom Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG Dr. Rüdiger Grube persönlich zu hören, wie sich der Bahnverkehr im Ostalbkreis und dessen überregionale Anbindung in den kommenden Jahren weiterentwickeln sollen. Grube präsentierte die Überlegungen der Bahn und ging im anschließenden Dialog mit dem Publikum detailliert auf Kritik und Anregungen ein. Oberbürgermeister Martin Gerlach (rechts) begrüßte Dr. Rüdiger Grube in Aalen am Bahnhof. V. l. n. r.: Der Sonderbeauftragte der Bahn AG Georg Brunnhuber, Landrat Klaus Pavel, Dr. Rüdiger Grube und ein Zugbegleiter. Dr. Rüdiger Grube (Mitte) trug sich in das Goldene Buch des Ostalbkreises ein. Bereits im Vorfeld des bahnpolitischen Gesprächs im Aalener Kreishaus hatte Dr. Rüdiger Grube den Oberkochener Bahnhof besucht. Das Bahnhofsgebäude war von Franz Rank, einem Unternehmer und Liebhaber alter Gebäude, innen und außen generalsaniert und zu einem Blickfang umgebaut worden. Der Bahnchef würdigte die Zusammenarbeit mit Rank als Vorbild gebendes Beispiel. Nach einem Gang durch das Gebäude und dem Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Oberkochen bestieg der Bahnchef den Regionalexpress nach Aalen. Pünktlich um 10:50 Uhr konnte der Aalener Oberbürgermeister Martin Gerlach dann Grube und seinen Mitarbeiterstab, den Sonderbeauftragten der Bahn Georg Brunnhuber und Landrat Klaus Pavel am Aalener Bahnsteig in Empfang nehmen. Nach einer kurzen Stippvisite im Aalener DB-Kundenzentrum sorgte ein Bus der RBS für den Transfer ins Landratsamt. Im vollbesetzten Großen Sitzungssaal referierte Grube nach einführenden Worten von Landrat Klaus Pavel in einer rund dreißigminütigen Rede über die Tätigkeiten der Bahn AG, darüber, dass ein Börsengang der Bahn aus seiner Sicht Quatsch wäre und schilderte ausführlich, wie er das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2009 von seinem Vorgänger übernommen habe. Er beklagte den behördlichen Schwergang und die immense Klageflut und wünschte sich einen schnelleren Baufortschritt, denn eine dreijährige Fertigstellungsverzögerung in Stuttgart koste 400 Millionen Euro mehr. Zur Frage nach neuem und modernen Wagenmaterial vor allem auf der Remsbahn, die von tausenden Auspendlern aus dem Ostalbkreis täglich genutzt wird, sicherte Grube zu, die Bahn habe eine Milliarde Euro bereitgestellt und sei auch Willens zu investieren. Jedoch würden die Nahverkehrsverträge mit dem Land erst im Jahr 2016 Ein interessiertes Publikum konnte sich im Großen Sitzungssaal des Aalener Landratsamts rege mit dem Bahnchef austauschen. 25

2 auslaufen. Momentan neues Wagenmaterial zu beschaffen, ohne sicher sein zu können, dass der Folgeauftrag an die Bahn gehe, sei unternehmerisch nicht zu verantworten. Deshalb warte die Bahn auf die Ausschreibung durch das Land Baden-Württemberg, ergänzte Andreas Moschinski-Wald von der Regionalleitung der DB AG Baden-Württemberg. Ab Vergabe und Bestellung neuen Wagenmaterials dauere es in der Regel bis zur Lieferung noch rund zwei bis vier Jahre, skizzierte Moschinski-Wald den zeitlichen Horizont. Grube betonte, die Bahn sei bereit, in Infrastruktur zu investieren, wo es sich rechne. Im Landkreis Heidenheim würde beispielsweise bis ins Jahr 2015 rund eine halbe Million Euro investiert, um bei Itzelberg ein zweites Gleis zu bauen und damit einen Engpass auf der Brenzbahn zu beseitigen. Ganz konkret kündigte Grube auch an, dass es ab dem Jahr 2017 möglich sein werde, von Aalen aus mit der Bahn in rund vier Stunden nach Berlin zu kommen. Denn dann werde der Bahnknoten Aalen Teil der Linie 61, die von Zürich über Stuttgart und Nürnberg führt. Auch der eingleisige Abschnitt Goldshöfe-Crailsheim werde dann sicherlich überplant werden können, ist Grube zuversichtlich. Viele Fragen, Wünsche und Anregungen waren bei Landrat Klaus Pavel bereits im Vorfeld des Bahntages eingegangen von Personen, die nicht persönlich zur Veranstaltung kommen konnten. Der Kreischef sicherte zu, diese gesammelt an Dr. Grube weiterzuleiten. Dieser will alle Punkte prüfen lassen. Aus den Reihen der Zuhörer kamen weitere Wünsche hinzu, wie etwa die Bitte, am Bahnhof Lorch einen zweiten Fahrscheinautomaten einzurichten oder die nochmalige Anregung von Landrat Pavel, das Schild am Lorcher Bahnhof Lorch (bei Schorndorf) ändern zu lassen. Der zweigleisige Ausbau der Strecke Goldshöfe-Crailsheim, die Elektrifizierung der Brenzbahn, die Reaktivierung einer schnellen Verbindung von Aalen über Nördlingen nach München oder auch die Ausstattung der Fahrkartenautomaten entsprechend den Bedürfnissen von Gehörlosen und die kostenlose Reisemöglichkeit von Behinderten mit der Bahn waren weitere Punkte. Am Ende der über zweieinhalbstündigen Veranstaltung ließ Dr. Rüdiger Grube keine Fragen offen. Landrat Klaus Pavel zog ein positives Fazit: Die Zusage, dass wir in vier Jahren in kürzester Zeit mit der Bahn von Aalen nach Berlin fahren können, stimmt mich zuversichtlich. Auf diese Weise wird Bahnfahren für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region noch attraktiver. In Sachen Remsbahn habe ich aufgenommen, dass wir dringend weitere politische Gespräche wegen der Ausschreibung des Wagenmaterials führen müssen. Alle Wünsche und Anregungen aus der Bürgerschaft werden wir gesammelt an die DB AG weiterleiten. Sobald uns die Rückmeldung der Bahn vorliegt, werden wir selbstverständlich über die Ergebnisse öffentlich informieren. GD-Kennzeichen wird im Ostalbkreis seit 25. Februar 2013 wieder ausgegeben Landrat überreichte Gmünder Oberbürgermeister symbolisch das erste Schild Nach über vierzig Jahren geben die Zulassungsstellen des Landratsamts Ostalbkreis seit vergangenem Montag erstmals wieder GD-Kennzeichen aus. Damit kann im gesamten Landkreis künftig zwischen AA und GD als Autokennzeichen gewählt werden. Aus den Händen von Landrat Klaus Pavel nahm Oberbürgermeister Richard Arnold am Freitag, 22. Februar 2013 das erste Nummernschild mit GD entgegen. In den vergangenen Wochen haben wir intensiv daran gearbeitet, um startklar zu sein, sobald aus Berlin grünes Licht für die Ausgabe der GD-Schilder kommt, betonte Landrat Pavel in der Gmünder Zulassungsstelle im Landratsamt auf dem Hardt. Deshalb hatten wir vor einigen Wochen allen Landrat Klaus Pavel (r.) und Oberbürgermeister Richard Arnold mit dem ersten GD-Schild interessierten Fahrzeughaltern bereits die Möglichkeit angeboten, vorab bis zu drei GD-Wunschkennzeichen vormerken zu lassen, wovon reichlich Gebrauch gemacht wurde. Rund private Fahrzeughalter sowie einige Firmen und Institutionen mit Fahrzeugflotten hatten etwa Kennzeichenwünsche bei der Kreisverwaltung angemeldet. Bereits Anfang November letzten Jahres hatte der Kreistag den Wunsch aus der Gmünder Bevölkerung nach der Wiedereinführung des GD-Kennzeichens aufgenommen und sich mehrheitlich dafür entschieden, GD über das Land beim Bund zu beantragen. Diesen Beschluss konnten wir ohne Sorge fassen, denn ich meine, es ist uns in den vergangenen Jahren gelungen, das Bewusstsein für den Kreis zu schaffen und zu vermitteln, dass wir nur gemeinsam für die Region etwas erreichen können. Am GD-Kennzeichen wird der Ostalbkreis nicht scheitern!, ist Pavel überzeugt. Vierzig Jahre nach der Kreisreform und damit der Abschaffung von GD sind heute noch rund 800 Fahrzeuge, davon hauptsächlich Zugmaschinen und Anhänger, auf den Straßen unterwegs. Nachdem das Bundesverkehrsministerium jetzt entschieden hat, dass GD neben AA als weiteres Kfz- Unterscheidungszeichen zugelassen wird, dürfte das erste Gmünder Schild GD-OB 1, das künftig den Dienstwagen des Oberbürgermeisters ziert, nun Geschichte machen. 26

3 Alle vier Zulassungsstellen der Landkreisverwaltung in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen geben das GD-Kennzeichen aus. Als besonderen Service für die Schwäbisch Gmünder Bevölkerung hatte die Zulassungsstelle auf dem Hardt in der Oberbettringer Straße 166 abweichend von den üblichen Öffnungszeiten am Montag 25. Februar und am Dienstag, 26. Februar jeweils durchgehend von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Ab sofort kann bei der Online-Reservierung von Wunschkennzeichen unter übrigens auch ausgewählt werden zwischen AA und GD. Für die gebührenpflichtige Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs von AA auf GD müssen folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden: Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein die bisherigen Kennzeichenschilder evtl. den letzten HU-Bericht (Hauptuntersuchung) Personalausweis oder Reisepass Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sollte eine Meldebescheinigung (max. ein halbes Jahr alt) vom Rathaus und seinen Ausweis mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis mitbringen. Wer im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels im Scheckkartenformat ist, kann auf die Vorlage einer Meldebescheinigung verzichten. Beauftragte benötigen eine schriftliche Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers. Die Gebühren belaufen sich auf rund 50 Euro zuzüglich ca. 25 bis 30 Euro für die neuen Kennzeichentafeln. Anprechpartner: Zulassungsstelle Schwäbisch Gmünd Thomas Hartmann Telefon: Telefax: thomas.hartmann@ostalbkreis.de Marlies Boffa Telefon: Telefax: marlies.boffa@ostalbkreis.de Zulassungsstelle Aalen Cornelia Beck Telefon: Telefax: cornelia.beck@ostalbkreis.de Weitere Informationen, u. a. zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstellen, weiteren Ansprechpartnern, den mitzubringenden Unterlagen und zur Möglichkeit der Online-Vorbereitung einer Zulassung oder zur Wunschkennzeichenreservierung, gibt es im Internet unter Amtliche Bekanntmachungen Ostalbkreis Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 5. März 2013 Am Dienstag, 5. März 2013, findet um 15:00 Uhr im Kreishaus in Aalen, Großer Sitzungssaal, Stuttgarter Straße 41, Aalen, die nächste öffentliche gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bürgerfragestunde 3. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Aktueller Sachstandsbericht 4. Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 5. Zwischenbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Sozialbericht 6. Sonstiges/Bekanntgaben 7. Anfragen der Ausschussmitglieder 8. Frageviertelstunde Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 5. März 2013 Am Dienstag, 5. März 2013, findet um 17:00 Uhr im Kreishaus in Aalen, Kleiner Sitzungssaal, Stuttgarter Straße 41, Aalen, die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bürgerfragestunde 3. Geschäftsbericht 2012 des Jobcenters Ostalbkreis 4. Information zu den aktuellen Kennzahlen des Jobcenters Ostalbkreis 5. Zielplanungsprozess 2013 für das Jobcenter Ostalbkreis 6. Nachbesetzung im Beirat des Jobcenters Ostalbkreis 7. Sonstiges/Bekanntgaben 8. Anfragen der Kreistagsmitglieder 9. Frageviertelstunde 27

4 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise Nr. 269 Backnang - Schwäbisch Gmünd und Nr. 270 Aalen - Heidenheim über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 22. September 2013 vom 26. Februar 2013 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf weibliche und männlice Personen. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beschränkt sich der Text auf die männliche Form. Die Wahl des 18. Deutschen Bundestags findet am 22. September 2013 statt. Aufgrund des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I, Seite 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl I Seite 1501) und nach 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) wird hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen aufgefordert. Zum Wahlkreis Nr. 269 Backnang - Schwäbisch Gmünd gehören folgende Städte und Gemeinden: - aus dem Rems-Murr-Kreis Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal; - aus dem Ostalbkreis Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten. Zum Wahlkreis Nr. 270 Aalen - Heidenheim gehören folgende Städte und Gemeinden: - aus dem Ostalbkreis Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört; - alle Gemeinden im Landkreis Heidenheim. Gleichzeitig wird bekannt gegeben: 1. Wahlvorschlagsrecht 1.1 Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden von: Parteien; Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 17. Juni 2013 dem Bundeswahlleiter beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden (Hausanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 11, Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen der Partei, unter dem sie sich an der Wahl beteiligen will, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind beizu fügen. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises (nachstehend als andere Kreiswahlvorschläge bezeichnet) 1.2 Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat (Anlage 15 BWO); die Zustimmung ist unwiderruflich. 1.3 Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist (vgl. Nr. 3.1) nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 1.4 Kreiswahlvorschläge von Parteien, die weder im Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). Im Übrigen vergleiche Nr Andere Kreiswahlvorschläge (vergleiche Nr ) müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). Dabei haben die ersten drei Unterzeichner ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten (Anlage 13 BWO). Im Übrigen vergleiche unten Nr Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen. 28

5 2. Aufstellung von Parteibewerbern 2.1 Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder der Partei im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreter in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist. Jeder stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Auf 21 BWG wird verwiesen. Im Übrigen gilt die Parteisatzung (Wahl der Vertreterversammlung, Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, Verfahren der Bewerberwahl). 2.2 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder und das Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen (Anlage 17 BWO). Hierbei haben die Leiter der Versammlung und zwei von diesen bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Anforderungen zur Bewerberaufstellung nach 21 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BWG beachtet worden sind (Anlage 18 BWO). Vordrucke hierfür werden vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. 3. Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge 3.1 Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum Montag, 15. Juli 2013, 18:00 Uhr bei dem unterzeichnenden Kreiswahlleiter mit Sitz beim Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, Aalen (Zimmer 421) einzureichen. Sie sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden, um etwaige behebbare Mängel noch rechtzeitig beseitigen zu können. 3.2 Später eingehende Kreiswahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden. Es genügt nicht, wenn sie vor diesem Zeitpunkt zwar zur Post aufgegeben, dem Kreiswahlleiter aber noch nicht zugestellt sind. 4. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge 4.1 Die Kreiswahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 13 BWO eingereicht werden. Sie müssen den Namen der einreichenden Partei (bei Verwendung einer Kurzbezeichnung auch diese) bzw. - bei anderen Kreiswahlvorschlägen - deren Kennwort enthalten. 4.2 Die Bewerber müssen mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) genau bezeichnet sein. 4.3 In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen und Anschrift angegeben werden. Wenn dies fehlt, gilt der erste Unterzeichnende des Kreiswahlvorschlags als Vertrauensperson und der zweite als stellvertretende Vertrauensperson. Es wird empfohlen mit anzugeben, wie die Vertrauenspersonen und ihr Stellvertreter telefonisch/per zu erreichen sind Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften ausschließlich auf den vom Kreiswahlleiter kostenlos ausgegebenen amtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO zu erbringen. Bei der Anforderung der Formblätter nach Anlage 14 BWO sind Familienname, Vorname, Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Bei Wahlvorschlägen von Parteien sind außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach 21 BWG zu bestätigen. Diese Angaben werden vom Kreiswahlleiter im Kopf der Formblätter vermerkt. Die Formblätter können auch elektronisch bereitgestellt werden. Neben der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift und dem Tag der Unterzeichnung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners auf dem Formblatt anzugeben. Die Wahlberechtigung des Unterzeichners im betreffenden Wahlkreis muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, auf dem Formblatt oder gesondert zu erbringen; gesonderte Bescheinigungen sind bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags mit den zugehörigen Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; unterzeichnet jemand mehrere Kreiswahlvorschläge, so sind alle seine Unterschriften ungültig. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 4.5 Dem Kreiswahlvorschlag müssen beigefügt werden: - die Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 BWO; - die Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde oder, bei Bewerbern mit Auslandswohnsitz, des Bundesministeriums des Innern, nach dem Muster zur Anlage 16 BWO; - bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (vergleiche oben Nr. 2.2) nach dem Muster der Anlage 17 BWO (im Falle eines Einspruchs auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wie- 29

6 derholte Abstimmung) mit den Versicherungen an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 18 BWO; - bei Kreiswahlvorschlägen, die von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten mit den Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden über die Wahlberechtigung der Unterzeichner entweder auf dem Formblatt für die Unterstützungsunterschrift selbst oder als gesonderte Bescheinigung nach Anlage 14 BWO. 4.6 Die vorstehend genannten Vordrucke werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenlos zur Verfügung gestellt. 5. Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen 5.1 Nach Einreichung können Kreiswahlvorschläge durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden. Ein von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner durch persönliche handschriftliche Erklärung zurückgenommen werden. 5.2 Für die Änderung von Kreiswahlvorschlägen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist nur bei Tod oder Wählbarkeitsverlust des Bewerbers möglich ist, gilt Nr. 5.1 Satz 1 entsprechend. Mängel können nach Ablauf der Einreichungsfrist nur noch bei an sich gültigen Wahlvorschlägen, nicht jedoch bei Mängeln nach 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-5 BWG behoben werden. 5.3 Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge, die am 26. Juli 2013 erfolgen wird, ist jede Zurücknahme, Änderung oder Mängelbeseitigung ausgeschlossen. 6. Sonstiges 6.1 Es wird empfohlen, mit der Einreichung der Kreiswahlvorschläge nicht bis zum letzten Tag der Einreichungsfrist zu warten, damit bei eventuellen Mängeln der Kreiswahlvorschlag nach Möglichkeit noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend berichtigt bzw. ergänzt werden kann. 6.2 Wenn nach dieser Bekanntmachung Unterlagen oder Erklärungen schriftlich eingereicht oder abgegeben werden müssen, reicht es nicht aus, sie durch Fernkopie, Fernschreiben, Telegramm oder in sonstiger elektronischer Form (z. B. durch ) zu übermitteln; in dieser Form eingegangenen Unterlagen kommt kein Frist wahrender Charakter zu. 6.3 Anfragen über sonstige Einzelheiten oder wegen Zweifeln bei der Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können direkt an das Landratsamt Ostalbkreis (Fernruf 07361/ bis -1242) gerichtet werden. Klaus Pavel Kreiswahlleiter der Wahlkreise Nr. 269 Backnang - Schwäbisch Gmünd und Nr. 270 Aalen - Heidenheim Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Verantwortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt. Herstellung und Vertrieb: Cicero Opferkuch, Amtsblatt-Verlag, Lerchenweg 3, Neuler. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Bezugspreis monatlich 1,00 einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Pressestelle des Ostalbkreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags 16:00 Uhr. 30

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