Für Transporte, Versorgung und Entsorgung
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- Erwin Hafner
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1 Für Transporte, Versorgung und Entsorgung Preisliste 2017 Ein Unternehmen der ISO 9001:2008
2 Ansprechpersonen Bestellung Kipper: Telefon Bestellung Mulden: Telefon Disposition Martin Nyffenegger Disponent Bernhard Saurer Disponent Michel Blum Disponent Mattias Muster Disponent (Die Gespräche werden aufgezeichnet, es besteht ein gegenseitiges Abhörrecht) Beratung, Offerten und Verkauf Peter Egli Verkaufsleiter Verkauf Region Bern, Burgdorf Telefon Für Offertanfragen: Theo Leu Verkauf Seeland, Solothurn, Oberaargau Telefon Robert Fahrni Leiter Materialbewirtschaftung Verkauf Region Freiburg, Thun Telefon Leiter Disposition Leiter Umschlagplätze Materialbewirtschaftung Administration David Brönnimann Telefon Urs Weber Telefon Martin Kernen Telefon Brigitte Pillonel Telefon
3 2017 Inhaltsverzeichnis Regietarife 4 Reduzierter Regietarif Transport Heissmischgut 5 Muldentarife 6 Akkordtarife 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen 8 Beratung, Offerten, Verkauf und Fakturierung Lehmann Transport AG Bern Münchringenstrasse Hindelbank Telefon Telefax info@alluvia.ch Buchhaltung Ostermundigenstrasse 34 a 3006 Bern Telefon Telefax Diese Preisliste ist gültig ab und ersetzt alle früheren Ausgaben. Wir sind nicht verpflichtet, alle in dieser Preisliste aufgeführten Artikel zu produzieren oder an Lager zu halten. 3
4 Regietarife inkl. LSVA (max. 40 km / Std.)* Wartezeit Fr. / min Einsatzzeit Fr. / h Kipper 2-Achser 18 t Achser 26 t Achser 32 t Achser 40 t Kippsattelzug t Kipper (Baustellen interne Transporte) 2-Achser 18 t Achser 26 t Achser 32 t Achser 40 t Kippsattelzug t Silowagen 2-Achser 18 t Achser 26 t Achser 32 t Achser 40 t Kipper-Kran mit Greifer bis 12 m Ausladung 210. bis 15 m Ausladung 222. bis 18 m Ausladung 243. bis 27 m Ausladung 286. Maschinentransporte PW 2,8 t Nutzlast Achser 10 t Nutzlast 169. Sattelzug 12 t Nutzlast 183. Sattelzug 30 t Nutzlast 195. Sattelzug 40 t Nutzlast 204. Sattelzug 50 t Nutzlast 243. Sattelzug 60 t Nutzlast 265. * Bei Mehrkilometern wird der LSVA-Ansatz 2,66 Rp. / tkm verrechnet Einsatzzeit Fr. / h Diverse Zuschläge Nachtarbeit Uhr 33. Samstagsarbeit Uhr 33. Samstagsarbeit Uhr 66. Sonntagsarbeit Uhr 66. Sonderbewilligung nach Aufwand 4
5 Reduzierter Regietarif Transport Heissmischgut inkl. LSVA (max. 40 km / Std.)* Gesamtzeit Fr. / h Kipper 2-Achser 18 t Achser 26 t Achser 32 t Achser 40 t 149. Kippsattelzug t 145. Kipper mit Thermosilo 2-Achser 18 t Achser 26 t Achser 32 t Achser 40 t 159. Silowagen 2-Achser 18 t Achser 26 t Achser 32 t Achser 40 t 162. * Bei Mehrkilometern wird der LSVA-Ansatz 2,66 Rp. / tkm verrechnet Transportrichtlinien Heissmischgut Für Heissmischgut-Transporte in Regie wird ein reduzierter Stundenansatz (Gesamtzeit = Fahrzeit + Wartezeit) verrechnet. Die Anfahrtszeit wird separat auf dem Fuhrrapport vermerkt und beträgt im Maximum 1 Stunde. Die Gesamtzeit rechnet sich von der Bestellzeit (Belagswerk) bis Baustellenende. Das Baustellenende (Uhrzeit) wird durch den Kunden auf dem Rapport neben der Unterschrift vermerkt. Der Transporteur vermerkt auf dem Fuhrrapport die Zeit im Belagswerk und auf der Baustelle (Ankunft / Beginn / Ende) sowie die Mittagspause, die von der Gesamtzeit abgezogen wird. Der Zeitaufwand für den Rücktransport von Restbelag wird separat auf dem Fuhrrapport vermerkt. Die Menge des Restbelags wird auch vermerkt, und die Deponiegebühren werden in Rechnung gestellt. 5
6 Muldentarife inkl. LSVA (max. 40km/Std)* Muldenfahrzeuge inkl. LSVA (max. 40 km/std)* Wartezeit Fr. / min Einsatzzeit Fr. / h 3-Achser 26 t Achser 32 t Achser 40 t * Bei Mehrkilometer wird der LSVA-Ansatz 2,66 Rp./tkm verrechnet Transportkosten Fr. / St. Mulden / Container Abrollmulde 10 m Abrollmulde 14 m Abrollcontainer 15 m Abrollcontainer 20 m Abrollcontainer 25 m Abrollcontainer 30 m Abrollcontainer 36 m Abrollcontainer 40 m Muldenmiete Standgeld ab dem 5. Werktag 6. Miete pro Monat 125. Mulde stellen 90. Transportrichtlinien Mulden Das Bereitstellen von genügend Abstellflächen für die Mulden und Container ist Sache des Bestellers. Er hat nötigenfalls bei den Polizeibehörden eine Bewilligung einzuholen. Das Beleuchten und Abschranken sowie das Aufstellen von notwendigen Signalisationen ist Sache des Auftraggebers. Die Mulden und Container müssen so beladen sein, dass während dem Aufladen und der Fahrt kein Material herunterfallen oder ausfliessen kann und die Fahrzeuge nicht überladen sind. Aushub darf max. 5 cm unterhalb Oberkante der Mulden beladen werden. Für Schäden, die durch Herunterfallen oder Auslaufen von Mulden entstehen, haftet der Auftraggeber. Der Inhalt nicht gesetzeskonform beladener Mulden (d. h. Überladen nach Volumen oder Gewicht) wird zulasten des Auftraggebers auf zwei zu bezahlende Mulden verteilt. Material, das neben den Mulden liegt oder angestellt ist, wird nur mit Auftragserteilung mitgenommen. Die Behörden sowie Gemeinden können auf öffentlichen Grundstücken und Strassen unterschiedliche Platzmieten pro Tag berechnen, die zulasten des Auftragsgebers gehen. Werden Mulden oder Container durch den Auftraggeber von Hand oder maschinell verschoben, muss die Zufahrt für das bestimmte Fahrzeug gewährleistet sein. Anderen Transporteuren ist es nicht erlaubt, unsere Mulden und Container in irgendeiner Form zu behändigen oder zu transportieren. Ohne unsere Bewilligung wird eine polizeiliche Diebstahl-Anzeige gegen den Auftraggeber / Transporteur eingeleitet. Deponien und Entsorgung: Die verbindliche Klassierung des Muldeninhaltes und der Menge bestimmt der verantwortliche Deponie- oder Anlagebetreiber. Dem Chauffeur muss die Abfallart vollständig und wahrheitsgemäss deklariert werden. Für Schäden aus unvollständiger oder unrichtiger Deklaration haftet der Auftraggeber. Für Wägungen werden Gebühren verlangt, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Muldeninhalt wird bei Nichteinhaltung der Vertragsabmachung beim Aufladeort ausgekippt und ohne Mulde zurückgelassen. Für Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Für Schäden, die durch Anweisungen des Bestellers auf privaten oder öffentlichen Grundstücken verursacht werden (d. h. Boden- oder Trottoirschäden durch Fahrzeug oder Mulde), wird jede Haftung abgelehnt. Unter jede Mulde gehört ein Bauladen der bauseitig zur Verfügung gestellt werden muss. Der Besteller haftet für Schäden, die infolge unsachgemässer Behandlung an Mulden und Containern entstehen (z. B. Feuer, Herumschieben mit Bagger oder Kran, Beton ohne Plastik in Mulden, Pressen usw.). 6
7 Akkordtarife inkl. LSVA pro m 3 pro to Einfache Transportdistanz Kipper bis 5,0 km ,01 7,5 km ,51 10,0 km ,01 12,5 km ,51 15,0 km ,51 17,5 km ,51 20,0 km ,01 22,5 km ,51 25,0 km ,01 27,5 km ,51 30,0 km ,01 32,5 km ,51 35,0 km ,51 37,5 km ,51 40,0 km ,01 45,0 km ,01 50,0 km ,01 55,0 km ,01 60,0 km ,01 65,0 km ,01 70,0 km ,01 75,0 km ,01 80,0 km ,01 90,0 km ,01 100,0 km Diverse Zuschläge Silowagen Thermosilo 6. Transportrichtlinien Mindestbestellmenge für franko Lieferung ohne Verrechnung der Unterladung: 10 m 3 oder 18 t. Mindestlademenge für reine Transportleistungen: 15 m 3 oder 24 t, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat insgesamt 15 Minuten Belade- oder Abladezeit pro Ladung zugute. Die Ankunftszeit im Werk und auf der Baustelle, sowie die Belade- oder Abladezeit wird zur Berechnung durch den Transporteur in Minuten angegeben. Für die Versorgung und Entsorgung von Baustellen verlangen Sie bitte unsere Offerte. info@alluvia.ch 7
8 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lehmann Transport AG sind integrierender Vertragsbestandteil. Der Besteller bestätigt mit der Bestellung, die AGBs der Lehmann Transport AG Bern zu besitzen und vorbehaltlos zu akzeptieren. 1. Geltungsbereich Alle Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen werden aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger deren Gültigkeit. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich offeriert oder bestätigt worden sind. 2. Preisliste und Offerten Die Basispreise und Konditionen der vorliegenden Preisliste gelten für Bauunternehmen und Gartenbaufirmen. Die Preise für die übrigen Bezüger errechnen sich aus dem Unternehmerpreis zuzüglich der entsprechenden Zuschläge. Diese Preisliste gilt, besondere Vereinbarungen vorbehalten, bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe einer neuen, allgemein gültigen Preisliste. Sie wird erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preisliste erteilten Auftrags verbindlich. Offerierte Preise erlangen nur ihre Gültigkeit bei Erteilung des gesamten offerierten Auftragsvolumens. Die Gültigkeit von Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarung aufs Jahresende beschränkt. Preiserhöhungen infolge massiver Teuerung auf Treibstoff, erhöhter Steuern, sozialer oder gesetzlicher Abgaben bleiben ausschliesslich vorbehalten. 3. Übernahme / Mängel / Lieferung Es obliegt dem Besteller, bei Anlieferung des bestellten Materials zu prüfen, ob das Material mit seiner Bestellung übereinstimmt oder ob die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferungen franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz, bei Lieferung ab Werk die Übergabe auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie der Lieferant auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen und Verarbeiten des Materials innert 24 Std. nach der Lieferung anzubringen, damit die Beanstandungen akzeptiert werden. Besteht seitens des Bezügers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Materials Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Bezüger zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Lieferwerk Gelegenheit zu geben, der Probenentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Lieferwerk nur anerkannt, wenn die Probenentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Norm-Vorschriften vorgenommen sowie die Probe einer gemeinsam anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Bestehen Zweifel an Untersuchungsresultaten, so sind in Anwesenheit eines Vertreters des Lieferwerkes weitere Proben zu entnehmen und untersuchen zu lassen. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Lieferwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Bezüger zu tragen. Die Lieferung erfolgt gemäss den vereinbarten Bestellungen. Die Lieferzeitangabe versteht sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von zwei Stunden. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekten, Stau, Fahrzeugdefekten, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch in keinem Fall gehaftet werden. Der Bezüger ist gehalten, allfällige Verspätung in der Materialabnahme, Arbeitsunterbrüche oder nicht mehr benötigtes, aber vorbestelltes Material dem Lieferwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung im Eigentum der Lehmann Transport AG. 4. Gewährleistung und Haftung Die Lieferwerke garantieren die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Qualität sind die entsprechenden Normen SIA bzw. VSS. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichten sich die Lieferwerke, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Die Lieferwerke haften nicht für ungeeignete Verwendung von auftragskonformem geliefertem Material. Ist durch den Besteller fehlerhaftes Material zum Einbau bzw. zur Verarbeitung gelangt und konnte dies der Besteller nicht rechtzeitig erkennen, haftet das Lieferwerk auch für Schäden an den mit dem gelieferten Material hergestellten Bauwerken, vorausgesetzt dass diese Schäden nachweisbar auf mangelhafte Beschaffenheit des Kies- Sand-Materials zurückgeführt werden müssen. Ausserdem wird für die Bejahung einer Haftung vorausgesetzt, dass der Besteller selbst geschädigt wurde oder für den Schaden selbst haftet. Die Verjährungsfrist (Datum Lieferschein) für Mängelrechte ist auf die Dauer eines Jahres gewährleistet. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung abgelehnt. 5. Mulden Das Bereitstellen von genügend Abstellflächen für die Mulden und Container ist Sache des Bestellers. Er hat nötigenfalls bei den Polizeibehörden eine Bewilligung einzuholen. Das Beleuchten und Abschranken sowie das Aufstellen von notwendigen Signalisationen ist Sache des Auftraggebers. Die Mulden und Container müssen so beladen sein, dass während der Fahrt und beim Aufladen kein Material herunterfallen oder ausfliessen kann und die Fahrzeuge nicht überladen sind. Aushub darf max. 5 cm unterhalb Oberkante der Mulden beladen werden. Für Schäden die durch Herunterfallen oder Auslaufen von Mulden entstehen, haftet der Auftraggeber. Der Inhalt nicht gesetzeskonform beladener Mulden (d. h. Überladen nach Volumen oder Gewicht) wird zulasten des Auftragsgebers auf zwei zu bezahlende Mulden verteilt. Material, das neben den Mulden liegt oder angestellt 8
9 ist, wird nur mit Auftragserteilung mitgenommen. Die Behörden sowie Gemeinden können auf öffentlichen Grundstücken und Strassen unterschiedliche Platzmieten pro Tag berechnen. Werden Mulden oder Container durch den Auftraggeber von Hand oder maschinell verschoben, muss die Zufahrt für das bestimmte Fahrzeug gewährleistet sein. Anderen Transporteuren ist es nicht erlaubt, unsere Mulden und Container in irgendeiner Form zu behändigen oder zu transportieren. Ohne unsere Bewilligung wird eine polizeiliche Diebstahl-Anzeige gegen den Auftraggeber / Transporteur eingeleitet. Deponien und Entsorgung: Die verbindliche Klassierung des Muldeninhaltes und der Menge bestimmt der verantwortliche Deponie- oder Anlagebetreiber. Dem Chauffeur muss die Abfallart vollständig und wahrheitsgemäss deklariert werden. Für Schäden aus unvollständiger oder unrichtiger Deklaration haftet der Auftraggeber. Für Wägungen werden Gebühren verlangt, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Muldeninhalt wird bei Nichteinhaltung der Vertragsabmachung beim Aufladeort ausgekippt und ohne Mulde zurückgelassen. Für Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Für Schäden, die durch Anweisungen des Bestellers auf privaten oder öffentlichen Grundstücken verursacht werden (d. h. Boden- oder Trottoirschäden durch Fahrzeug oder Mulde), wird jede Haftung abgelehnt. Unter jede Mulde gehört ein Bauladen, der bauseitig zur Verfügung gestellt werden muss. Der Besteller haftet für Schäden, die infolge unsachgemässer Behandlung an Mulden und Containern entstehen (z. B. Feuer, Herumschieben mit Bagger oder Kran, Beton ohne Plastik in Mulden, Pressen usw.). 6. Sand und Kies, Recyclingbaustoffe Die m 3 -Angaben beziehen sich auf 1 m 3 Schüttvolumen Kies resp. Sand oder Recyclingbaustoffe. Für Schüttgewichte und Liefermenge sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. 7. Neben- und Sonderleistungen Die einzelnen Tarife gelten für Transportleistungen während der üblichen Geschäftszeiten (07.00 bis Uhr). Für Überzeitarbeit von bis Uhr sowie Samstags bis Uhr wird ein Zuschlag gemäss der aktuellen ASTAG Berechnungsgrundlage für den Nahverkehr erhoben. Für Transportleistungen, die an Samstagen und vor allgemeinen Feiertagen ab Uhr ausgeführt werden müssen sowie an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen bis Uhr, wird ein Zuschlag gemäss der aktuellen ASTAG Berechnungsgrundlage für den Nahverkehr erhoben. Kosten für Transporte mit Sonderbewilligungen vorbehalten. Sonderbewilligungen werden separat verrechnet. des Lieferscheines genau übernommen. Spezialfahrzeuge wie Silowagen, Fahrmischer, Schwertransporter usw. werden nach Aufwand verrechnet. Maximale Lademenge übrige Transporte ohne Waage: Aushub: 4-Achser = 12 m 3 5-Achser = 16 m 3 Schlepper = 17 m 3 Wandkies: 4-Achser = 10 m 3 5-Achser = 13 m 3 Schlepper = 14 m 3 Mindestbestellmengen für Franko-Lieferungen: 10 m 3 oder 18 t. Bei Unterladung wird fürs Material der vereinbarte Franko-Preis verrechnet, und für den Transport wird die Unterladung gemäss Akkordtarif verrechnet. Die Mindestlademenge für reine Transportleistungen beträgt 15 m 3 oder 24 t, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat im Akkordauftrag insgesamt 15 Minuten Belade- oder Abladezeit pro Ladung zugute, ausgenommen sind baustellen interne Transporte, die mit 5 min. berechnet werden. Die Ankunfts-, Belade- oder Entladezeit wird zur Berechnung durch den Transporteur in Minuten angegeben. Regelung Heissmischgut Transporte: Es wird ein reduzierter Stundenansatz (Gesamtzeit = Fahrzeit + Wartezeit) verrechnet. Die Anfahrtszeit wird separat auf dem Fuhrrapport aufgeschrieben und beträgt im Maximum 1 Stunde. Die Gesamtzeit rechnet sich von der Bestellzeit (Belagswerk) bis Baustellenende. Das Baustellenende (Uhrzeit), wird durch den Kunden auf dem Rapport neben der Unterschrift vermerkt. Der Transporteur vermerkt auf dem Fuhrrapport die Zeit im Belagswerk und auf der Baustelle (Ankunft / Beginn / Ende) sowie die Mittagspause, die von der Gesamtzeit abgezogen wird. Rücktransport Restbelag wird separat auf dem Fuhrrapport vermerkt. Wenn Deponiegebühren für den Restbelag fällig werden, wird dies in Rechnung gestellt. 9. Zahlungsbedingungen Konditionen: 30 Tage netto, ab dem 31. Tag wird ein Verzugszins von mind. 6,5% verrechnet. Reklamationen müssen innert 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung angemeldet werden, ansonsten wird die Rechnung als anerkannt betrachtet. Auf sämtlichen Preisen wird zusätzlich MwSt. verrechnet. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand, ist auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der Lehmann Transport AG. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. 8. Transportrichtlinien Für alles, welches nach Tonnen transportiert wird, zählt der Waagschein der Lade- oder Abladestelle. Wird mit einer Waage geladen, die das Gewicht in m 3 umrechnet, werden die Angaben 9
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