Möglicher Nutzen von Feldobstbäumen für einen Landwirtschaftlichen Betrieb. Sabine Wieland Inforama Oeschberg Fachstelle Obst und Beeren
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1 Möglicher Nutzen von Feldobstbäumen für einen Landwirtschaftlichen Betrieb Sabine Wieland Inforama Oeschberg Fachstelle Obst und Beeren
2 Feldobstbäume als Biodiversitätsförderfläche und Beitragsoptimierung Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF»
3 Direktzahlungen: Biodiversitätsförderflächen Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen (früher: ökologische Ausgleichsflächen) mind. 3.5 % (Spezialkulturen) bzw. 7% (übrigen) der LN. Pro Baum wird eine Are als Biodiversitätsförderfläche angerechnet. Max. 100 Bäume pro Hektare. Höchstens 50% des erforderlichen Anteils an Biodiversitätsförderflächen darf durch die Anrechnung von Bäumen erfüllt werden.
4 Direktzahlungen: Biodiversitätsbeiträge (BFF) Qualität oft unbefriedigend! Forderung nach Mindestqualitätsvorschriften für ökologische Flächen in der DZV! Sicherung der DZ und Glaubwürdigkeit ÖLN Ziel der Beiträge: Erhaltung und Förderung der natürlichen Artenvielfalt
5 Direktzahlungen: Biodiversitätsbeiträge (BFF) Qualitätsbeiträge für Biodiversität. BFF neu in Qualitätsstufen. Qualitätsstufe I: vorher ökologische Ausgleichsflächen Qualitätsstufe II: vorher Flächen nach ÖQV Verpflichtungsdauer: 8 Jahre (statt 6 Jahre) Vernetzungsbeiträge: Projekte der Kantone zur Förderung der Vernetzung und der angepassten Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen
6 Qualitätsstufe I und II Voraussetzungen und Auflagen Mindestfläche oder Anzahl Bäume Dichte Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Qualitätsstufe I muss erfüllt sein 20 Bäume Mindestfläche 20 Aren, diese muss mind. 10 Hochstamm-Feldobstbäume enthalten Mind. 20 Bäume Max. 100 Bäume/ha für Nuss-, Kirschenund Kastanienbäume 120 Bäume/ha für die übrigen Bäume Mind. 30 Bäume/ha Max. 100 Bäume/ha für Nuss-, Kirschen- und Kastanienbäume Max. 120 Bäume/ha für die übrigen Bäume Ist die Dichte grösser, werden keine Beiträge Qualitätsstufe II ausgerichtet Kronendurchmesser Legende: rot = ab AP Mindestens ein Drittel der Bäume muss einen Kronendurchmesser von mehr als 3 Metern aufweisen Junganlagen sind nicht mehr beitragsberechtigt. Keine Kompensation mit Strukturelementen möglich (vorher im Kanton Bern möglich)
7 Beispiel Kronendurchmesser Kronendurchmesser Beispiel 3: 40 ältere Bäume über 3m Kronendurchmesser, 80 Bäume unter 3m Krone > 3m Krone < 3m = Beiträge QI und QII werden ausgerichtet
8 Alter bis zum Erreichen von 3m Kronendurchmesser Fellenberger, 2011, 4. Standjahr. Dank Fruchtast fast 3m 2.8m
9 Alter bis zum Erreichen von 3m Kronendurchmesser Schneiderapfel, 2008, 7. Standjahr. Sortenunterschiede 3.8 m Topaz, 2006, 9. Standjahr 3.5 m
10 Qualitätsstufe I und II Voraussetzungen und Auflagen Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Baumschnitt Keine Vorgaben Fachgerechte Baumschnitte durchführen Kanton Bern: Max. ¼ ungeschnitten Jungbäume bis 10-jährig jährlich Ausgewachsene Bäume mind. alle 3 Jahre Nussbäume kein regelmässiger Schnitt notwendig LN Eigen oder gepachtet Wie Qualitätsstufe I Baumabstand Muss normale Entwicklung und Ertragsfähigkeit gewährleisten Stammhöhe Steinobst: 1.2m Übrige Bäume: 1.6m Mind. 3 verholzte Seitentriebe Wie Qualitätsstufe I Wie Qualitätsstufe I
11 Qualitätsstufe I und II Voraussetzungen und Auflagen Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Pflanzenschutz Ja Ja Herbizide Nicht erlaubt, ausgenommen bei jungen Bäumen von weniger als 5 Jahren Wie Qualitätsstufe I Achtung Auflagen Unternutzen beachten! Düngung Ja. Auf extensiven Wiesen muss eine Are abgezogen werden pro gedüngtem Baum Anzahl Bäume - Anzahl Bäume muss während der Verpflichtungsdauer mind. gleich bleiben Baumscheibe mulchen Ja Mulchen von Baumscheibe erlaubt auch auf BFF-Flächen
12 Qualitätsstufe I und II Voraussetzungen und Auflagen Zurechnungsfläche Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Zurechnungsfläche max. 50m entfernt Bäume: 0.5 Aren pro Baum > 200 Bäume: 0,5 Aren pro Baum vom Baum und 0,25 Aren pro Baum ab dem 201. Baum Weisungen: Mind. 1 natürliche oder künstliche Nisthöhle. Im Winter/Herbst reinigen. Mind. 3 versch. Strukturelemente, mind. 1 Strukturelement pro 20 Bäume. Strukturelement Max. 30m vom äussersten Baum entfernt. Weisungen Febr. Wildobstarten: Vogelbeere, Speierling, Wildkirsche, nicht: Hasel, Holunder Anforderungen der Zurechnungsfläche können überbetrieblich erfüllt sein. Weisungen Febr. Es braucht neu eine vertragliche (Unterschrift) Vereinbarung mit Nachbar.
13 Nutzungsvereinbarung
14 Qualitätsstufe I und II Voraussetzungen und Auflagen Basisbeitrag: (Der Basisbeitrag für Dauergrünflächen wird nur ausgerichtet, wenn der Mindesttierbesatz erreicht ist!) Qualitätsstufe I Keine Qualitätsstufen: od (BFF-Flächen) Qualitätsstufe II Vernetzung Hochstamm- Feldobstbäume 15 Fr./Baum 30 Fr./Baum 5.-/Baum Nussbäume 15 Fr./Baum 15 Fr./Baum 5.-/Baum (Extensiv genutzte Wiesen, Talzone) 1500 Fr./ha 1500 Fr/ha nur wenn Fläche Qualität hat 1000 Fr./ha
15 Feldobstbäume Beiträge verpflichten
16 Sachgerechter Obstbaumschnitt Im Kanton Bern müssen Jungbäume jährlich geschnitten werden. Ausgewachsene Bäume sind mind. alle 3 Jahre auszulichten.
17 Hochstamm Aufbauschnitt 3-4 Leitäste (45 ) anschneiden und ausknospen nach Jahren ist das Gerüst aufgebaut
18 Hochstamm Unterhaltsschnitt vorher nachher
19 Ungepflegte Hochstammbäume Reservoir für Krankheiten und Schädlinge Schorf Kirschessigfliege Monilia Kirschenfliege Schrotschuss Feuerbrand
20 Feldobstbäume als Rohstofflieferant
21 Ohne Beiträge geht es nicht Erträge aus der Produktion decken bei den aktuellen Preisen für Verarbeitungsobst die anfallenden Kosten kaum Beiträge des Bundes von CHF 15.- Beiträge für die ökologische Qualität CHF 30.- Vernetzungsbeiträge 5.- Evt. Labelbeiträge
22 Ungefähre Produktionskosten pro Baum Handernte, teilmechanisiert, wenig intensive Produktion Direktkosten (Pflanzenschutz, Düngung, Verbrauchsmaterial ) Kosten 12.- Obstbaumkapital 12.- Bodenzins 7.- Kontrollkosten, Branchenabgaben 2.- Maschinen- und Zugkraftaufwand 25.- Arbeitsaufwand 2.75h/Baum (CHF 27.- pr Akh) 74.- Total Kosten/Baum 132.-
23 Gewinn/Verlust pro Baum Mostobsterlös 200kg (oder 300kg) Beiträge Qualitätsstufen I & II Gewöhnlich, Suisse Garantie, 2013 à 21Rp., nach Abzug Rückbehalte Spezial, Suisse Garantie, à 30 Rp., nach Abzug Rückbehalte 42.- (63.- für 300kg) 60.- (90.- für 300kg) Flächenbeiträge (900.-/ha) Total Erlös 96.- (117.-) 114 (144.-) Gewinn/Verlust pro Baum minus 36.- (minus 15.-) Minus 18.- (plus 12.-)
24 Wertschöpfung erhöhen Mögliche Massnahmen: Verarbeitung extern und Vermarktung der eigenen Produkte auf dem eigenen Betrieb Mostobst der bäuerlichen Obstverarbeitung zuführen (i. d. Regel bessere Preise)
25 Sortenwahl beachten Robuste oder resistente Sorten wählen Gute Stammbildner: später können auch andere Sorten aufgepfropft werden: Schneiderapfel, Boskoop, Sorten für die Verarbeitung, Spezialmostapfelsorten: Boskoop, Grauer Hordapfel, Bohnapfel, Rewena Spezielle Sorten für Liebhaber (oft spezielle Pflege erforderlich)
26 Feldobstbäume als Imageträger für die Landwirtschaft
27 Tierwelt im Obstgarten 35 Vogelarten 75 Schwebfliegen-Arten 70 Bienenarten 2391 Pflanzen- und Tierarten
28 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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