Ökologischer Streuobstbau - Die Biozertifizierung -
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- Norbert Graf
- vor 6 Jahren
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1 Ökologischer Streuobstbau - Die Biozertifizierung - ABCERT AG Öko-Zertifizierung & Öko-Kontrolle Christiane Steen Unterweissach, den 12. April 2017 Folie Nr. 1
2 Streuobst Bio-Zertifizierung - Warum? - Was ist zulässig? - Wer kann sich zertifizieren lassen? - Wie funktioniert die Zertifizierung? Folie Nr. 2
3 Bio-Zertifizierung: Warum? - Die Vermarktung von Lebensmitteln mit Bio-Hinweis setzt die Zertifizierung gemäß der EG-ÖKO-VO voraus >> Kontrollbehörde in Ba-Wü >> RP-Karlsruhe Folie Nr. 3
4 Bio-Zertifizierung: Was ist zu beachten? - Keine unzulässigen Mineraldünger Anhang I der EG-ÖKO-VO 889/ Tierische Wirtschaftsdünger, Kompost,.. - Kein chemischer Pflanzenschutz Anhang II der EG-ÖKO-VO 889/ Schwefel, Neem, Pheromone, Folie Nr. 4
5 Bio-Zertifizierung: Was ist zu beachten? >> keine Herbizidanwendungen!! Folie Nr. 5
6 Bio-Zertifizierung: Was ist zu beachten? - Zertifizierung des ganzen Flurstücks! - Keine Parallelproduktion nein>> konv. Tafeläpfel & Bio-Streuobst-Äpfel ja >> konv. Kirschen & Bio-Streuobst-Äpfel Folie Nr. 6
7 Bio-Zertifizierung: Was ist zu beachten? - Unternutzung Grünlandaufwuchs Tierhaltung bis max. 2 GV/ha > keine Überweidung > Grasnarbenerhalt Mähen, Mulchen, Unternutzungsvertrag > gem. EG-ÖKO-VO > Düngung bis 170 kg N/ha/Jahr > Aufklärung über PS & Düngung!! Folie Nr. 7
8 Bio-Zertifizierung: Was ist zu beachten? - Nachpflanzungen in Bio-Qualität Hochstämme Regionale Sorten - Recherche über Sorten & Qualitäten selten in Bio-Qualität Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung - Nichtverfügbarkeitsnachweise - Sammelbestellung über Projekt, Naturverbände, Gemeinden, Folie Nr. 8
9 Bio-Zertifizierung: Was ist zu beachten? - Ernte der Bio-Äpfel Nur von zertifizierten Flächen ernten Deklaration auf Warenbegleitschein > Lieferschein, Wiegezettel > Bio-Hinweis (Bsp.: Bio-Äpfel) > Code-Nr. der Kontrollstelle: DE-ÖKO-006 >> Zumischung konv. Ware Aberkennung!! - über Vertrag/Vereinbarung festhalten - Regressansprüche Folie Nr. 9
10 Was betrifft die Zertifizierung nicht? - zusätzliche Anforderungen der Projekte: Baumpflege, Sortenwahl, Baumqualitäten, Nachpflanzung, Nistkästen, Blühstreifen, Folie Nr. 10
11 Bio-Zertifizierung: Wer? 1. Landwirtschaftliche Betriebe 2. Streuobstprojekte Zusammenschluss von Streuobsterzeugern Koordination: zentrale Projektleitung!!!! Obst: zentrale Erfassung, Vermarktung, VA >>Organisationsformen der Projekte a) Einzelzertifizierung der Teilnehmer b) Zertifizierung als Verein/Genossenschaft Folie Nr. 11
12 a) Einzelzertifizierung der Teilnehmer - jedes Einzelmitglied als Bio-Betrieb gemeldet jährliche Kontrolle: Dokumentation & Flächen eigene Bescheinigung gemäß Artikel 29 - eigenes Bio-Zertifikat Vermarktung übers Projekt & darüber hinaus Projekt >> tritt nur als Koordinator auf >> Verantwortung liegt beim Einzelmitglied!!! Folie Nr. 12
13 b) Projektzertifizierung 1. Gründung eines Verein/Genossenschaft angemeldet als Bio-Unternehmen vollständig verantwortlich - für Anbau & Vermarktung - rechtlicher Flächenbewirtschafter - rechtlicher Obsteigentümer - Verantwortung >!! Koordinator!! rechtlich & organisatorisch Verträge/Vereinbarungen mit Mitgliedern - EG-konforme Bewirtschaftung - Klärung der Regressansprüche!! Folie Nr. 13
14 b) Projektzertifizierung 1. Gründung eines Vereins/Genossenschaft Mitglieder: Flächenbewirtschafter & Erzeuger - Andienungspflicht - keine Vermarktung außerhalb des Projektes - Keine eigene Bescheinigung gem. Art. 29 kein eigenes Bio-Zertifikat Folie Nr. 14
15 b) Projektzertifizierung 2. Benennung einer Zentrale Zentrale pachtet die Flächen der Mitglieder - Pacht / Bewirtschaftungsverträge Zentrale überträgt Bewirtschaftung zurück - Wer kann als Zentrale auftreten? Keltereien, Rohwarenhändler,. - Kontrolle & Zertifizierung wie bei 1. (Verein,.. Folie Nr. 15
16 Projekt Einzelzertifizierung Projekt Verein/Genossenschaft - Vereinsgründung? - findet sich ein Koordinator? - Mindestanzahl Mitglieder > ca. 20 Folie Nr. 16
17 Projekt-Zertifizierung: Wie funktioniert s? A. Anmeldung - Anmeldung Kontrollbehörde (RP-Karlsruhe) B. Erstkontrolle - Betriebsbeschreibung& Flächendokumentation Baumanzahl & Gattungen (Apfel, Birne, Nuss) - Flurkarten & Luftbilder, Übersichtskarten - Betriebsdokumentation - ggf. Unternutzungsvereinbarung - Besichtigung aller Flächen durch Kontrolleur C. Jährliche Regelkontrolle Folie Nr. 17
18 Seite 1 / 2 Betriebsbeschreibung/Flächendokumentation Birne Apfelweg 4 Die Apfelfreunde Martin Nussdorf 1 1 Am Berg # ,2 25 A, B Schafe Schlagliste 2 / 3 A / 2 oberer Rand keine Beerntung, Grenzbaum (markiert) Folie Nr. 18
19 1 / 1 Mai - Okt Mist der Tiere Max Beere 5 Schafe X Folie Nr. 19
20 Betriebsdokumentation - Stammdaten - Flächenveränderungen - Baumbestand - Dünger & PSM - Sonstige Änderungen - Vermarktung d. letzten Ernte - Unterschrift Folie Nr. 20
21 Kontrollbericht - Flächendokumentation - Pflanzenbau - Ertragsschätzung - Vermarktung/Deklaration Folie Nr. 21
22 Kontrolle >> Auswertung & Zertifizierung Suche nach Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Max Mustermann Folie Nr. 22
23 Projekt -Zertifizierung: Wie funktioniert s? - Umstellungszeiträume 12 Monate: Umstellungsware 24 Monate: Grünland anerkannte Bio-Ware 36 Monate: Streuobst anerkannte Bio-Ware Folie Nr. 23
24 Projekt -Zertifizierung: Wie funktioniert s? - Bio-Vermarktung im 1. Jahr möglich Antrag rückwirkende Anerkennung (Ba-Wü) > seit mind. 3 Jahren ausschließlich Einsatz von Düngern & PSM gemäß EG-ÖKO-VO > Bewertung: Kontrolleur & Sachverständiger Folie Nr. 24
25 Projekt -Zertifizierung: Wie funktioniert s? Bio-Zertifizierung gemäß der EG-ÖKO-VO 889/2008 Kontrollvertrag Erstkontrolle danach jährliche RK Auswertung & Zertifizierung Projekt Umstellung RAU-Antrag Folie Nr. 25
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christiane Steen (Esslingen) : 0711/ Peter Knuhr (Augsburg): 0821/ Folie Nr. 26
Ökologischer Streuobstbau - Möglichkeiten der Biozertifizierung -
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