Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung
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- Annika Lorenz
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1 Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung Andreas Krug Abteilungsleiter Integrativer Naturschutz u. nachhaltige Nutzung
2 Naturschutz und Landwirtschaft Naturschutz: 3 Strategien Einführung naturschutzorientierter Kriterien in die Gute fachliche Praxis (BNatSchG) Ausweitung von Agrarumweltprogrammen und Vertragsnaturschutz (freiwillige Vereinbarungen zur Erhaltung und Wiederherstellung extensiver Landnutzungsformen) Ausweisung, Ausweitung und Vernetzung von Schutzgebieten
3 Verhältnis Landwirtschaft und biologische Vielfalt Gefährdungsursachen bei Farn- und Blütenpflanzen Artenrückgang durch: Standortzerstörung Landwirtschaftliche Nutzung Standortveränderungen Forstwirtschaftliche Nutzung Zahl gefährdeter Arten: Quelle: Korneck et al. (1998) 111.* Die Landwirtschaft trägt hauptsächlich durch diffuse Einträge von Nähr- und Schadstoffen aus Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und direkte Eingriffe in die Landschaft zu der anhaltend hohen Gefährdung von Boden, Grundwasser und insbesondere der biologischen Vielfalt bei. SRU 2002
4 Entwicklung der Artenzahlen 14. Jhdt. 16. Jhdt. 18. Jhdt. 19. Jhdt. 20. Jhdt 21. Jhdt. Neue Agrarpolitik
5 Daten zur Betriebsentwicklung Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland In Tausend 600 Anzahl 500 Trendlinie 400 Quelle: Agrarberichte
6 Ökologische Effekte von Agrar- Umweltmaßnahmen (Auswahl) Mulchsaat Maßnahmen Integrierter Landbau Auswirkung auf Ressourcen 0,8 1,1 Untersaat Mindestens 4-Fruchtfolge Viehbesatz < 1,4 GV/ha Futterfläche Ökologischer Landbau Verzicht auf Mineraldünger und PSM Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland Extensive Obstplantagen Verzicht auf Düngung und PSM in ökologisch empfindlichen Gebieten 1,4 1,7 2,1 2,1 2,5 3,1 3,3 3,5 3,6 Oppermann (2000); Skala von 5 bis +5)
7 Das neue Bundesnaturschutzgesetz Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) in Kraft seit Das für den Naturschutz wichtigste Gesetz!
8 Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatSchG Warum? Bisher keine ausreichende Definition des Begriffes GfP aus Naturschutzsicht Insbesondere fehlen Konkretisierung für die biotischen Schutzgüter, für ökologische Prozesse und für landschaftsökologische Zusammenhänge Konkretisierung der GfP wird seit langem gefordert (vgl. SRU-Gutachten 1985/2000) BfN-Studien zur GfP in der Landwirtschaft
9 Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft Fachrecht Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz (PflSchG) Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung (BBodSchG)
10 Gute fachliche Praxis nach landwirtschaftlichem Fachrecht nach Naturschutz gesetz Agrarumweltprogramme Landw. Ertrag Rentabilität Gunststandort Marginalstandort Anforderungen abiotischer / biotischer Ressourcenschutz (verändert nach Isselstein 2002)
11 Ziele der guten fachlichen Praxis aus Naturschutzsicht (Studie 1) Studie: Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Bewertung der Guten fachlichen Praxis Ziel: Konkretisierung des Begriffes GfP aus Sicht des Naturschutzes zur Weiterentwicklung des ordnungsrechtlichen Rahmens z.b. im Rahmen der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
12 Ziele der guten fachlichen Praxis aus Naturschutzsicht (Studie 1) Studie: Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Bewertung der Guten fachlichen Praxis Dokumentation des wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisstandes über direkte / indirekte Einflüsse der Landwirtschaft auf Flora und Fauna sowie ihre Lebensräume Qualitative und quantitative Einschätzung der Unterschiede in den Einflüssen verschiedener Bewirtschaftungsformen Entwicklung eines naturschutzfachlichen Kriterienkatalogs zur Bewertung der GfP
13 Bundesnaturschutzgesetz 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (1) Berücksichtigung der besonderen Bedeutung einer naturund landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft (3) Festsetzung einer regionalen Mindestdichte von zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen und punktförmigen Elementen durch die Länder (4) Grundsätze der guten fachlichen Praxis Neudefinition des Verhältnisses von Naturschutz und Landwirtschaft
14 Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatSchG 5 (4) Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Standortangepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung Gewährleistung nachhaltiger Bodenfruchtbarkeit sowie langfristiger Nutzbarkeit der Flächen Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen von Biotopen
15 Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatSchG 5 (4) Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Erhaltung und möglichst Vermehrung der zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftsteile Ausgewogenes Verhältnis der Tierhaltung zum Pflanzenbau und Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen
16 Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatSchG 5 (4) Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Unterlassung des Grünlandumbruchs auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und auf Moorstandorten Keine Beeinträchtigung der natürlichen Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages hinausgehende Maß
17 Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatSchG 5 (4) Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Schlagspezifische Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts
18 Gute fachliche Praxis der Forst- und Fischereiwirtschaft im neuen BNatSchG 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (5) Ziel: Aufbau naturnaher Wälder, nachhaltige Bewirtschaftung ohne Kahlschläge, hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen (6) Erhaltung und Förderung oberirdischer Gewässer einschließlich ihrer Uferzone als Lebensstätten für heimische Tier- und Pflanzenarten
19 Naturschutz und Landwirtschaft GfP: zusätzliche Forderungen Einrichtung von Pufferzonen Anteil ökologischer Ausgleichsflächen auf Betriebsebene Konkretere Regelung für Tierhaltung, Düngung und Pflanzenschutz Umsetzung der schlagspezifischen Dokumentation in den landwirtschaftlichen Fachgesetzen Verzicht auf Gentechnik
20 Ziele der guten fachlichen Praxis aus Naturschutzsicht (Studie 2) Studie: Naturschutzfachliche Konkretisierung der guten fachlichen Praxis Konkretisierung der Kriterien, Richtlinien und Fachdefinitionen einer guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und Regionalisierung in zwei Modellräumen (Rhön und Uckermark)
21 Ziele der guten fachlichen Praxis aus Naturschutzsicht (Studie 2) Studie: Naturschutzfachliche Konkretisierung der guten fachlichen Praxis Wesentliches Ziel: Bereitstellung einer auf Bundesebene konkretisierbaren Fachdefinition der GfP in der Landwirtschaft und eines Systems davon abgeleiteter Kriterien ihrer Anwendung. Dieses System soll bis zur praktischen Umsetzbarkeit entwickelt werden.
22 Gute fachliche Praxis (Studie 2) Studie: Naturschutzfachliche Konkretisierung der guten fachlichen Praxis Darstellung wissenschaftlicher Konzepte, Problembereiche und Lösungsansätze zur Operationalisierung der GfP Erarbeitung von Vorschlägen zu konkretisierten (Qualitäts-)Zielen des Naturschutzes, die durch die GfP erreicht werden sollten, Entwicklung von Methoden zur regional differenzierten Umsetzung des Begriffs GfP in der Landwirtschaft auf der Grundlage regional gültiger Naturschutzziele, dargestellt an zwei exemplarischen Modellräumen
23 Vorschläge, Forderungen, Projekte Idee der Naturschutzhöfe Forderung: bundesweites Netz an Modellhöfen in den Naturräumen Deutschlands BfN-Projekte: Ökodorf Brodowin und Frankenhausen
24 Das neue Bundesnaturschutzgesetz Ein überfälliges Vorhaben... erfolgreich abgeschlossen!
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