Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Abteilung Naturförderung. Inhalte:
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1 Inhalte: - Ziele des ökologischen Ausgleichs - Allgemeine Vorgaben/Übersicht - Anmeldeverfahren - Spezielles zu einzelnen Ökoelementen: - Nutzungsvereinbarungen in EXWI - Beurteilung der Buntbrachen - ÖQV-Q Beiträge Hochstamm Obstbäume - Übersicht Hecken
2 Ziele des ökologischen Ausgleichs Bereichert die Landschaft Fördern/ Erhalten der Artenvielfalt! Reduktion von landw. Schädlingen in Kulturen Einkommenssicherung für die Landwirtschaft
3 Allgemeine Vorgaben: Ausgleichfläche muss 7% (3,5%) der LN betragen davon mit Hochstammfeldobstbäumen max. ½ Wiesenstreifen entlang Wegen 0,5m (Kein Dünger) Pufferstreifen entlang Wald, Hecken und Gewässer Grundvoraussetzungen der einzelnen Elemente vgl. Wegleitung (Version 2008, 2011)
4 Übersicht ÖA: - Anrechenbare Elemente - Berechtigung für Beiträge Die Bedingungen nach DZV sind Voraussetzung für Beiträge nach ÖQV!
5 Anmeldeverfahren Änderung der öko. Elemente nach DZV/ÖQV Streichen oder Neueinzeichnen auf Originalkarten Abgabe Agrardatenerhebung Vor Ablauf von 6 Jahren Gesuch an ANF! ÖQV Q; Neuanmeldung Anmeldeformular an Kontrollstelle (Ende März) Verpflichtungsdauer 6 Jahre (Achtung ev. Überschneidungen) Abmeldung (zb: HOFO) ÖQV V; Neuanmeldung/Abmeldung einzelner Flächen Stichtag der Agrardatenerhebung, Beiblatt Bestätigung und Erfassung durch Trägerschaft! Verpflichtungsdauer 6 Jahre! Weiterführen Vernetzungsprojekt Nach der Standortbestimmung
6 Problempflanzen in Wiesen: Befristete Nutzungsvereinbarung Wiesenpippau Klappertopf Abschliessen möglich wenn: Verunkrautung mit Wiesenpippau, >15 Pflanzen pro m2 Verunkrautung mit Klappertopf, > 15 Pflanzen pro m2 mehr als die Hälfte der Fläche betroffen Vorgehen: Landwirt stellt zusammen mit Erhebungsstellenleiter Antrag bei der ANF (spätestens 14 Tage vor Schnitttermin)
7 Vorzeitiger Schnittzeitpunkt EXWI Vorgaben: Erste Schnittnutzung: Zeitpunkt frei Nutzungsintervall bis Ende August mindestens 8 Wochen Bei jeder Nutzung bis Ende August muss Dürrfutter bereitet werden. Bei jedem Schnitt mindestens 5% und maximal 10% Altgrasstreifen stehen lassen. Die Lage der Altgrasstreifen bei jedem Schnitt wechseln. Kein Mähaufbereiter einsetzen. Übrige Vorschriften gemäss DZV, ÖQV
8 Beurteilung der Brachen Brache nach DZV Art. 50 angesäte Mischung auf Ackerfläche oder Dauerkulturen Talgebiet, mindestens 3m breit 2 bis max. 6 Jahre am gleichen Standort, 4 Vegetationsperioden Pause Bewilligung: Verlängerung/Abweichungen durch ANF! Bewilligte Eingriffe: Reinigungsschnitte im 1. Jahr Schnitt der halben Fläche ab 2. Jahr ( 1. Oktober bis 15. März) Leichte, oberflächliche Bodenbearbeitung in geschnittener Fläche Keine Dünung, Pflanzenschutz nur Nesterweise mit bewilligten Mitteln
9 Beurteilung der Brachen Kriterien: Kontrollen von Brachen erfolgen 1. Juni bis 31. August Brachen müssen saniert werden, wenn: - Winde, Quecke 33% Deckung der Fläche - Grasanteil über 66% in ersten Jahren - Blacken und Kreuzkräuter über 20 Pflanzen pro Are - Ackerkratzdisteln mehr als 1 Nest (5 Triebe pro 10m2) - Invasive Neophyten: Traubenkraut, Sommerflieder, Himalaya- und Staudenknöterich, Kanadische und spätblühende Goldrute
10 Beurteilung der Brachen Beiträge 2011: Fläche Fr öa Fr Ackerbau Fr Vernetzung Fr Total Fr
11 Beurteilung der Brachen Als Gegenleistung produziert der Bauer Biodiversität!
12 Beurteilung der Brachen im Kanton Bern Resultate: Brachen unterteilt nach Kategorie 24% 5% 34% sehr gut gut mässig unbefriedigend 37%
13 Problembrachen Disteln; in 9 % der Brachen Vergrasung; in 10% der Brachen Blacken; in 9% der Brachen
14 Problembrachen Brache auf Waldrandpuffer Verbuschung in Brache
15 Goldruten Blühende Goldruten weitere Bilder unter
16 Fazit: 24% der Brachen haben schlechte bis mässige Qualität zuviel! Problemunkräuter sind Blacken, Disteln, Quecke und Goldruten Beratung und Kontrollen verstärken! Schlechte Brachen in Fruchtfolge zurückführen. An gewissen Standorten besser Rotationsbrache oder EXWI empfehlen Landwirte zu gezielten mech. Eingriffen ermutigen (Unkrautschnitt, Mulchen im Winter)
17 Qualitätsbeiträge Hochstammobstgärten DZV Bedingungen eingehalten /20 Bäumen/Betrieb angemeldet Grundbedingungen (ÖQV): Gruppe von mindestens 10 Bäumen Distanz Bäume max. 30m (Einzelreihe mind. 10m, max. 15m) Baumgruppe bildet eine optische Einheit Zurechnungsfläche im Unternutzen oder in einer Distanz von maximal 50 m Bäumen: 0.5 Aren/Baum bei über 200 Bäumen: mind. 1 ha Kein Ackerbau zwischen den Reihen!
18 Anforderungen Nisthöhlen - 1 natürliche oder künstliche Nisthöhle /10 Bäume - Natürliche Nisthöhlen mindestens Faustgross - Nistkästen mindestens 2m über dem Boden - Nistkästen werden im Winter gereinigt - (Ausrichtung der Nistkästen nach Südosten, beschattet)
19 Anforderungen Strukturen A:Ein Drittel der Obstbäume hat einen Kronendurchmesser von mehr als 3m, mind. 1 Strukturelement pro 20 Bäume, insgesamt mind. 3 verschiedene Strukturen nötig. - Wenig intensiv genutzte Wiesen, extensive Weiden und Waldweiden als Zurechnungsfläche müssen botanische Qualität aufweisen; die Kompensation mit Strukturelementen ist hier nicht möglich. B:oder wenn diese älteren Obstbäume fehlen; sind drei verschiedene Strukturen pro 20 Bäume nötig, auch wenn die Zurechnungsfläche Qualität hat.
20 Strukturen: Asthaufen Förderung von Insekten auf verrottendem Holz, Wildbienen und Wespen Sitzwarten für Vögel Lebensraum für Reptilien
21 Mit Streifen von offenem Boden sollen die Vögel besser zu ihrer Nahrung (Insekten, Würmer) kommen. Offene Bodenfläche
22 Strukturen: Steinhaufen Sitzwarten, Futterquellen, Versteckmöglichkeiten etc. Lebensraum für Insekten, Reptilien, Igel, Hermelin etc.
23 Hochstämme; Neupflanzung ÖLN Ausbildung 2011 Andreas Brönnimann
24 Steinhaufen? Strukturen in Neupflanzung Asthaufen?
25 Sturkturen in Neupflanzung ÖLN Ausbildung 2011 Andreas Brönnimann
26 Beitragsberechtigung Hochstamm Die Stammhöhe beträgt 1,6m Gemessen wird: vom Boden zum 1. verholzten Leitast Der Stamm ist Astfrei ÖLN Ausbildung 2011 Andreas Brönnimann
27 Beitragsberechtigung Hochstamm ÖLN Ausbildung 2011 Andreas Brönnimann Vor dem Schnitt Nach dem Schnitt
28 Präzisierungen der ÖQV Zurechnungsfläche: Fehlende botanische Qualität kann nur bei EXWI, Streueflächen und Hecken durch Strukturen kompensiert werden. Distanz Obstgarten Zurechnungsfläche Überbrücken; Entlang Wegen und Parzellengrenzen in Einzelreihe Pflanzabstände 10 15m
29 Präzisierungen der ÖQV Fachgerechter Baumschnitt Maximal ein Viertel ist ungeschnitten Jungbäume jährlicher Aufbauschnitt Ausgewachsene Obstbäume, Schnitt alle 3 Jahre Ein abgestorbener Obstbaum auf 20 ist beitragsberechtigt
30 Achtung aus Hecke kann Wald werden! Hecken, Feld- und Ufergehölz wird Wald wenn: Fläche über 800m 2 Breite inkl. Krautsaum über 12m Alter über 20 Jahre
31 Gewöhnliche Hecke, Feld und Ufergehölze Hecke Feld und Ufergehölze nach DZV Hecke-Feld und Ufergehölze nach ÖQV Hecke Typ 16 aheuf Rechts Grundlagen Definition Grössenangaben Qualitäts-anforderungen Pflege des Gehölzstreifen NHG, Jagtgesetz, ChemRRV, LBV - wenige Meter breiter Gehölzstreifen - Hat 3m Pufferstreifen - vorwiegend einheimische, standortgerechte Sträucher und einzelne Bäume, - nicht Wald : Fläche < 800m2 Breite < 12m Alter der Bestockung < 20 Jahre Hecke: - Länge 10m - Fläche 50m2 Lücken max. 10m Feldgehölz: m2 Höchstens die Hälfte einer Hecke auf Stock setzen, Wiederholung erst in 5 Jahren! Art. 48 Art.3; _Anhang1 Abs.3 Weisungen zur LKV - Hat beidseitig einen Krautsaum von 3-6m; (Ausnahme wenn eine Seite: nicht eigene/gepacht. LN Weg, Bach, Mauer oder Strasse) - Liegt auf der eigenen oder gepachteten LN Hecke: - Länge mind. 10m Lücken max. 10m Feldgehölz: - Fläche mind. 30m2 Problempflanzen wie Disteln und Neophyten sind zu bekämpfen Sachgerechte Pflege in der Vegetationsruhe. Empfohlen Maximal ein Drittel auf Stock setzen, selektiv, Strukturen Hat beidseitig einen Krautsaum von 3-6m; (Ausnahme wenn eine Seite: nicht eigene/gepacht.ln Weg, Bach, Mauer oder Strasse) - Breite Gehölzstreifen 2m - nur einheimische Strauch und Baumarten - Liegt auf der eigenen oder gepachteten LN Gemäss DZV -Durchschnittlich 5 Arten pro 10 Laufmeter - 20% der Strauchschicht Dornen tragend oder grosser Baum (Umfang 1,7m auf 1,5m) Gemäss DZV - Gehölzstreifen ist 2m breit, hat keinen Krautsaum - liegt in einer extensiv genutzten Weide und ist ausgezäunt - liegt auf der eigenen oder gepachteten Betriebsfläche Gemäss DZV -Durchschnittlich 5 Arten pro 10 Laufmeter - 20% der Strauchschicht Dornen tragend oder grosser Baum (Umfang 1,7m auf 1,5m) Gemäss DZV
32 Biologische Qualität bei Hecken Breite des Gehölzstreifens 2m (ohne Krautsaum) Nur einheimische Strauch- und Baumarten Durchschnittlich 5 Arten pro 10 Laufmeter 20% der Strauchschicht dornentragend oder grosser Baum Umfang 1,7m auf 1,5m Gezielte Eingriffe verbessern die Qualität!
33 Hecke oder Wald? Von Geometer als Wald ausgeschieden, ist nach Waldabteilung kein Wald, Hecke vor dem Wald angemeldet und digitalisiert!
34 Hecke vor Wald? Diese Hecke ist Waldrand! Keine Beiträge möglich
35 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ergänzungen? wichtige Hinweise Fragen?
36 Projekt: Verbesserung botanische Qualität in Wiesen Ziele: Grössere ökologische Ausgleichsflächen aufwerten. Erfahrungsaustausch, Weiterbildung an Beispielen Für Berater und Landwirte Demonstrationsflächen für Flurbegehungen Flächen für längerfristige Beobachtungen Qualität längerfirstig erhalten
37 Projekt artenreiche Blumenwiesen Blumenwiesenansaaten auf 14 Betrieben: Anbauberatung Suchen der optimalen Samenmischungen Erfassen der Ausgangsdaten, SHL Motivation zu Pflegeeingriffen Qualitätskontrolle Heckenaufwertung auf einem Betrieb Bestandesaufnahme und Empfehlungen zu Artenwahl
38 Anbauberatung Ramseyer Ramseyer, Schüpfen Reber, Trimstein Schweighauser, Grafenried Kipfer, Säriswil
39 Anbauberatung Siegentaler, Schwand Jenny, Ins Benoit, Romont Bienz, Neuenegg
40 Schwierigkeiten Nährstoffüberschuss Blackenverseuchung
41 Zustand Mai 2011 Jenny, Ins Benoit, Romont
42 Zustand Mai 2011 Münger Schützenhaus Gampelen
43 Wichtig für den Erfolg, Erkenntnisse Motivierte Landwirte Ansaat planen Standort Mager, trocken, südexponiert Bodenvorbereitung Ansaat Herbstfurche, Roundup im Frühjahr, In erwärmten Boden Pflegeeingriffe 2 bis 3 Unkrautschn., Geduld!
44 Vergleich der Saatmischungen Zukunft: Flächen weiter begleiten! Feststellen der botanischen Qualität Erhalten der botanischen Qualität durch gezielte Pflegeingriffe: Durch gestaffelte Nutzung Versamen lassen???
45 Projekt Dreschen von Blumenwiesen Heu vom Aargauerstalden, Dreschen in Oberdettigen ÖLN Ausbildung 2011 Andreas Brönnimann
46 Projekt Dreschen von Blumenwiesen Ziele: - Vermehren von Standortgerechten Blumenpopulationen - Günstiges Saatgut ÖLN Ausbildung 2011 Andreas Brönnimann
47 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Fragen?
48 Extensive Weide Bedingungen: - Keine Düngung - Mindestgrösse 20 Aren - Weidenutzung, Säuberungsschnitt erlaubt - Einzelstockbehandlung erlaubt - mindestens 6 Jahre entsprechend bewirtschaftet Ausschlusskriterien: - breitflächig artenarme Bestände mit intensiven Wiesenpflanzen dominieren 20% der Fläche - Zeigerpflanzen für Übernutzung oder Lägerflächen dominieren 10% der Fläche
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50 Ökologischer Ausgleich entlang Gewässer in Eigentum oder Pacht Landwirtschaftlich genutzt, LN Wiese, Streuefläche, Ufergehölz, Weide nicht über 50% Neigung keine Pflegeentschädigung
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