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1 Anforderungen an Vernetzungflächen und Beiträge Bund Anforderungen gemäss Direktzahlungsverordung (DZV) Art. 62: Der Vernetzungsbeitrag wird gewährt, wenn die Flächen: a. die Anforderungen an die Qualitätsstufe I nach Artikel 58 und Anhang 4 erfüllen; b. den Anforderungen des Kantons an die Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen entsprechen; c. nach den Vorgaben eines vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojekts angelegt und bewirtschaftet werden. Kanton Bern Anforderungen gemäss Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (LKV), Kanton Bern: Beitragsberechtigt sind ökologische Ausgleichsflächen und -objekte sofern sie a. der landwirtschaftlichen Nutzfläche angehören, b. nach den Vorgaben eines genehmigten Vernetzungsprojektes angelegt und bewirtschaftet werden, e. nicht in der Bauzone liegen, f. bei der Agrardatenerhebung des laufenden Jahres als ökologische Ausgleichsflächen und -objekte angemeldet worden sind. Zusätzlich zu den Anforderungen an die Qualitätsstufe sind für die Vernetzung folgende Bedingungen zu erfüllen: EXWI (Extensiv genutzte Wiese) Vereinbarungen mit der Trägerschaft: - Dürrfutterbereitung bis Ende August - Kein Mähaufbereiter Auswahl aus folgenden Schnittvarianten: % Rückzugsstreifen, 1. Schnitt gemäss DZV 2. Schnittstaffelung: ½ 10 Tage vor Termin, ½ 20 WIGW (Wenig intensiv genutzte Wiese) Tage danach 3. Schnittzeitpunkt frei, jeweils 5 10 % Streifen, 8 Wochen Nutzungsintervall bis Ende August 4. Zielartspezifische Bewirtschaftung in Absprache mit Trägerschaft und FöA EXWE (Extensiv genutzte Weide) - Jederzeit 5-10 unternutzte Stellen (allenfalls ausgezäunt) - Mind. 5 % Kleinstrukturen wie Sträucher, Astund Steinhaufen etc. HEUF_K (Hecken- Feld- und Ufergehölz) - Keine speziellen Auflagen aheuf in EXWE - Mindestbreite exkl. Krautsaum: 2m HOFO (Hochstammobstbäume) EBBG (Einzelbäume): WISO (Wenig intensiv genutzte Wiesen im Sömmerungsgebiet) - Keine speziellen Auflagen - einheimische, freistehende Laubbäume (Buche, Eiche, Linde ) - keine Nadelbäume Liegt im Vernetzungs-Massnahmengebiet HWS Teilrichtplan ökologische Vernetzung ERT Alle Vernetzungsflächen müssen innerhalb des Vernetzungsperimeters gemäss Teilrichtplan ökologische Vernetzung ERT liegen.

2 Ökologische Vernetzung im Entwicklungsraum Thun Januar 2014 Umsetzung Richtplan ökologische Vernetzung Voraussetzungen zur Ausrichtung von Vernetzungsbeiträgen für extensiv genutzte Wiesen (EXWI), wenig intensiv genutzte Wiesen (WIGW) und Streueflächen (STFL) Grundsätzliche Anforderungen (EXWI, WIGW und STFL) In Naturschutzgebieten (inkl. Feuchtgebiete und Trockenstandorte) richtet sich die Bewirtschaftung nach den entsprechenden Vorschriften und Vereinbarungen. Kein Mähaufbereiter einsetzen und Schnitthöhe möglichst hoch einstellen. Streifenförmige Flächen mit Balkenmäher mähen (Empfehlung). Bis Ende August auf EXWI und WIGW Heu und Emd herstellen (Silieren nicht zulässig; Ausnahmen nach Vereinbarung mit der kantonalen Fachstelle). Spezielle Bewirtschaftungsvorschriften (EXWI, WIGW) Variante 1 (normal): 1. Schnitt frühestens gemäss DZV und auf jeder Ökofläche (GeoID-Einheit) 5-10 % ungemähter Rückzugsstreifen für Kleintiere 1 pro Schnitt. Variante 2 (gestaffelt): 1. Schnitt auf maximal 1/2 der Fläche der Ökofläche (GeoID-Einheit) frühestens 10 Tage vor Schnittzeitpunkt nach DZV, Rest frühestens 20 Tage später. Variante 3 (flexibel): 1. Schnitt: Zeitpunkt frei wählbar und 8 Wochen warten zwischen 1. und 2. sowie evtl. zwischen 2. und 3. Schnitt und auf jeder Ökofläche (GeoID-Einheit) 5-10% ungemähter Rückzugsstreifen für Kleintiere 1 pro Schnitt (auch in Bergzone 53 und 54 möglich). Variante 3 (flexibel/ätzheu; nur Bergzonen 51 und 54): schonende Beweidung im Frühling möglich (Vereinbarung mit der Abteilung Naturförderung und der Vernetzungsträgerschaft [Entwicklungsraum Thun] erforderlich Formular). 1 Der ungemähte Rückzugsstreifen für Kleintiere ist bis zum nächsten Schnitt stehen zu lassen. Die Lage dieses Streifens kann von Schnitt zu Schnitt gewechselt oder bis maximal 2 Jahre am gleichen Ort belassen werden. Der ungemähte Rückzugsstreifen für Kleintiere muss bei der Beweidung im Herbst nicht ausgezäunt werden. Bei einem Siloschnitt im Herbst muss auch ein Rückzugsstreifen stehen gelassen werden. In folgenden Fällen braucht es keinen Rückzugsstreifen für Kleintiere: Schnittvariante 1: Ökofläche mit Qalitätsstufe II oder Ökofläche in Bergzone 53/54. Schnittvariante 2 1. Schnitt witterungsbedingt erst 14 Tage nach dem Termin gemäss DZV. Rückseite beachten Dr. Roland Luder, Biologe, Panorama 5, 3601 Thun; ; roland.luder@bluewin.ch

3 Ökologische Vernetzung im Entwicklungsraum Thun Januar 2014 Was kann ich tun?... auf jeden Fall prüfen... Am Waldrand Möglichst überall am Waldrand einen mindestens 6 m breiten Streifen als extensiv genutzte Wiese ausscheiden. An einem Gewässer Überall am Ufer einen mindestens 6 m breiten Streifen als extensiv genutzte Wiese, als Ufergehölz mit Krautsaum oder als Uferwiese am Gewässer ausscheiden. Wenig intensiv genutzte Wiesen Wenig intensiv genutzte in extensiv genutzte Wiesen umwandeln (höherer Beitrag); v.a. diejenigen, die nicht (mehr) gedüngt werden auf die Düngerbilanz achten!). Trockenstandorte und Feuchtgebiete Vertrag mit der kantonalen Abteilung Naturförderung abschliessen und Fläche als extensiv genutzte Wiese oder als Streuefläche für den ökologischen Ausgleich anmelden. Dauerweiden/Vorsass Ungedüngte Teilflächen der Vorsass als extensiv genutzte Weide anmelden (Fläche mind. 20 Aren gross; mind. 5 % der Fläche sind Kleinstrukturen [Trejen, Bäume, Büsche, Gewässer, Steine, vernässte Stellen, etc.).... darf s etwas mehr sein?... Im Ackerland Eine Buntbrache oder einen Saum auf Ackerland als Ökofläche ausscheiden. Ökofläche vergrössern Eine extensiv genutzte Wiese vergrössern: 10, 15 oder 20 statt nur 6 m breiter Streifen am Waldrand Rest der Parzelle auch extensiv nutzen. Bäume Lücken in den Reihen auffüllen (Obstbäume, Baumreihen, Alleen). Obstbaumbestand verjüngen. Hoschtet zu einem Hochstammobstgarten mit Qualität entwickeln.... der Natur zuliebe... Hecke mit Krautsaum, Teich Eine Hecke pflanzen und einen extensiv genutzten Krautsaum darum anlegen. In einer nassen Senke eine offene Wasserfläche als Lebensraum für Frösche und Libellen schaffen (Teich, Wassertiefe mind. 80 cm). s... nicht vergessen... Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen kontrollieren lassen (Anmeldung bis Ende März 2014 Alpweiden für Biodiversitätsbeiträge anmelden (ab 2014). Rückseite beachten Dr. Roland Luder, Biologe, Panorama 5, 3601 Thun; ; roland.luder@bluewin.ch

4 Beitrag möglich für Biotopinventarflächen sowie Flächen innerhalb kantonaler Naturschutzgebiete und Artenschutz Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Inforama Ökobeiträge nach DZV Beiträge nach DZV ab im Kanton Bern, Zahlen unverbindlich Flächentypen Ökologischer Ausgleich Wiesen und Weiden Kultur Code BLW Qualitätsstufe I Fr. pro Hektar oder Baum Direktzahlungsverordnung (Biodiversitätsförderflächen BFF) Qualitätsstufe II Fr. pro Hektar oder Baum Vernetzungsbeitrag TZ HZ BZ I,II BZ III, IV TZ-BZ II BZ III-IV TZ-BZ II BZ III-IV Extensiv genutzte Wiese 611 (1) 1'500 1' Wenig intensiv genutzte Wiese 612 (4) Streuefläche 851 (5) Extensiv genutzte Weide 617 (2) Waldweide 618 (3) Acker Ackerschonstreifen (6) 2300 Buntbrache 556 (7A) 3800 Rotationsbrache 557 (7B) 3300 Saum Dauerkulturen und Gehölz Hochstamm-Feldobstbäume (Nussbäume) (8) (15) Standortgerechte Einzelbäume und Alleen (9) Hecken, Feld- und Ufergehölze 852 (10) Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt (15) 1100 Andere Wassergraben, Tümpel, Teich Ruderalfläche, Steinhaufen, -wälle 904 (11) Trockenmauer 905 (12) weitere ÖAF auf der LN 906 (13) Uferwiese entlang von Fliessgewässern (16) Qualitätsstufe III 9.3 Ökobeiträge nach DZV, Version 14.3 Seite 1 von 2 Ihr Spezialist für die Landwirtschaftliche Beratung: Inforama und IP Ringe

5 Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Inforama Anforderungen für die verschiedenen Flächen Ökotyp Biodiversitätsbeitrag Qualität I öaf mit ÖQV Qualität / Qualität II öaf mit ÖQV Vernetzung EXWI Extensiv genutzte Wiese 1. Schnittzeitpunkt einhalten: 15. Juni (TZ-HZ), 1. Juli (BZ I,II) 15. Juli ( BZ III,IV) Keine Düngung Schnittnutzung mindestens 1 x jährlich (ausser Rückzugsstreifen) Herbstweide: Ab 1.September bis spätestens 30. November bei günstigen Bodenverhältnissen erlaubt! Mulchen ist verboten höchstens Einzelstockbehandlung von Problempflanzen 6 Zeigerpflanzen müssen konstant vorhanden sein (jeweils innerhalb eines Kreises mit 6m ø) WIGW Wenig int. genutzte W. EXWE Extensiv genutzte Weide HEUF_K Hecken, Feld und Ufergehölzen aheuf in EXWE Düngung nur mit Mist oder Kompost Sonst alles gleich wie bei EXWI Keine Düngung ausser durch Weidetiere Höchstens Einzelstockbehandlung von Problempflanzen Nutzung mind. 1x jährlich, Säuberungsschnitt erlaubt Mind. 20a Ausschlusskriterien: > 20% intensive Pflanzen, > 10%Zeigerpflanzen für Übernutzung oder Lägerfluren Gehölz Keine Düngung und Pflanzenschutzmittel Pflege während der Vegetationsruhe, abschnittweise Krautsaum: Beidseitig mind. 3 bis max. 6 m breit Fläche von Gehölz und Krautsaum als HEUF_K anmelden Schnitt mind. alle 3 Jahre, Mulchen verboten 1. Schnitt und Herbstweide wie EXWI HEUF_K in Weiden: weiden des Krautsaums erlaubt, aber frühster Weidetermin wie frühster Schnitttermin EXWI Bestockte Fläche in extensive Weiden ausgezäunt Pro 10m ø mind. 5 verschiedene Arten Mind. 20% dornentragende Sträucher oder pro 30m mind. ein einheimischer Baum > 55cm Durchmesser 6 Zeigerpflanzen müssen konstant vorhanden sein (jeweils innerhalb eines Kreises mit 3m ø) 10-40% Strukturelemente, mind. 5% Gehaltsstrukturen (Dornentragende oder 5 verschiedene Arten), im Abstand von < als 50m zueinander Breite des Gehölzes mind. 2m Strauch- und Baumarten einheimisch Pro 10m ø mind. 5 verschiedene Arten Mind. 20% dornentragende Sträucher oder pro 30m mind. ein einheimischer Baum > 55cm Durchmesser Alle 5 8 Jahre 20-40% abschnittweise und selektiv pflegen Krautsaum: Schnitt/Weide jährlich mind. 1x, max 2x Erste Hälfte des Krautsaums wie EXWI 2. Hälfte frühestens 6 Wochen danach.nach weiteren 6 Wochen kann wieder die erste Hälfte genutzt werden usw. Kein Beitrag Vereinbarungen mit der Trägerschaft: Dürrfutterbereitung bis Ende August Kein Mähaufbereiter Auswahl aus folgenden Schnittvarianten: % Rückzugsstreifen, 1. Schnitt gemäss DZV 2. Schnittstaffelung: ½ 10 Tage vor Termin, ½ 20 Tage danach 3. Schnittzeitpunkt frei, jeweils 5 10 % Streifen, 8 Wochen Nutzungsintervall bis Ende August 4. Zielartspezifische Bewirtschaftung in Absprache mit Trägerschaft und FöA Jederzeit 5-10 unternutzte Stellen (allenfalls ausgezäunt) Mind. 5 % Kleinstrukturen wie Sträucher, Ast- und Steinhaufen etc. Keine speziellen Auflagen Keine speziellen Auflagen 9.3 Ökobeiträge nach DZV, Version 14.3 Seite 2 von 2 Ihr Spezialist für die Landwirtschaftliche Beratung: Inforama und IP Ringe

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