3. Oktober 2011 VOL/LANAT/ADZ. Einführung zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Einführung landwirtschaftliche Nutzfläche Programm

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1 Herzlich Willkommen! Einführung zur landwirtschaftlichen Nutzfläche Einführung landwirtschaftliche Nutzfläche Programm 1) Was ist landwirtschaftliche h Nutzfläche? 2) Was gehört zur landwirtschaftlichen Nutzfläche? 3) Was ist von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgeschlossen? 4) Amtliche Vermessung 5) Einige Eckdaten zur landwirtschaftlichen Nutzfläche im und der Schweiz 1

2 1 Was ist landwirtschaftliche Nutzfläche? 3. Oktober 2011 VOL/LANAT/ADZ Die LN ist laut LBV Bestandteil der Betriebsfläche: 3. Oktober 2011 VOL/LANAT/ADZ 2

3 Die LN ist laut Landwirtschaftlicher Zonenverordnung Bestandteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche: LN Als LN gilt laut Artikel 14, LBV, «die einem Betrieb zugeordnete, für den Pflanzenbau genutzte Fläche ohne die Sömmerungsfläche (Art. 24), die dem Bewirtschafter ganzjährig zur Verfügung steht». 1. Der Bewirtschafter muss die Fläche im Eigentum, in Pacht oder Gebrauchsleihe von seinem Betrieb aus bewirtschaften. 2. Der Bewirtschafter muss belegen können, dass ihm die Fläche ein ganzes Jahr zur Verfügung steht. Berechtigt für Flächenbeitrag von 1040 Franken pro ha und Jahr und ggf. Zusatzbeitrag von 640 Franken pro ha und Jahr für das offene Ackerland und die Dauerkulturen (Art. 27, DZV). 3

4 2 Was gehört zur landwirtschaftlichen Nutzfläche? Ackerfläche Flächen im Uferbereich von Fliessgewässern ( 5m) Hecken. Feld- und Ufergehölze LN Dauergrün- fläche Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau Streuefläche Dauerkulturen 2.1 Die Ackerfläche (Art. 18, LBV) Als Ackerfläche gilt die Fläche, die in eine Fruchtfolge einbezogen ist. Offene Ackerfläche Als offene Ackerfläche gilt die Fläche, auf der einjährige Acker-, Gemüseund Beerenkulturen sowie einjährige Gewürz- und dmedizinalpflanzen i angebaut werden. Buntbrache, Rotationsbrache und Säume auf Ackerland zählen zur offenen Ackerfläche. Kunstwiese Als Kunstwiese gilt die als Wiese angesäte Fläche, die innerhalb einer Fruchtfolge während mindestens einer Vegetationsperiode ti i bewirtschaftet t wird. 4

5 2.2 Die Dauergrünfläche (Art. 19, LBV) Als Dauergrünfläche gilt die mit Gräsern und Kräutern bewachsene Fläche ausserhalb der Sömmerungsflächen. Sie besteht seit mehr als 6 Jahren als Dauerwiese oder Dauerweide. Dauerwiese Als Dauerwiese gilt die Fläche, die jährlich mindestens ein Mal zur Futtergewinnung gemäht wird. Flächen, Heuwiesen die im nicht Sömmerungsgebiet jährlich gemäht werden, gehören sonst dann aber zur die Dauergrünfläche, Voraussetzungen wenn: für Heuwiesen im Sömmerungsgebiet erfüllen, gehören ebenfalls a) sie zur jährlich Dauergrünfläche, gemäht werden wenn: und diese Nutzung auf ununterbrochener, langjähriger Tradition beruht; und a) sie zusammenhängend mind. 20 Aren aufweisen b) ihre das Nutzung geerntete tnicht Raufutter gefährlich zur h Winterfütterung it ist; und auf fdem c) Betrieb es sich verwendet um eigene wird. oder gepachtete Flächen handelt. Dauerweide Als Dauerweide gilt die Fläche mit ausschliesslicher Weidenutzung und die zu einem ganzjährigen Betrieb gehört. a) Verbuschte oder unproduktive Teile einer Weide (z.b. Geröll, Felsen) sind nicht anrechenbar und von der Weidefläche abzuziehen. b) Anrechenbar sind Weideflächen von Waldweiden ausserhalb der Sömmerungsfläche. Programm «Pâturages» 5

6 23Di 2.3 Die Streuefläche (Art. 21, LBV) Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Flächen an Nass- und Feuchtstandorten, die a) alle ein bis drei Jahre geschnitten werden, und b) deren Ertrag als Einstreue (nur ausnahmsweise als Futter) auf dem Betrieb verwendet wird. Flächen ausserhalb des Bereichs von Nass- und Feuchtstandorten, die keine Futterpflanzen aufweisen und nur Streuenutzung zulassen, gelten als landwirtschaftlich unproduktive Vegetationsflächen. Streueflächen innerhalb des Waldareals gehören zur Waldfläche. Streueflächen, die innerhalb des Sömmerungsgebietes liegen oder zu Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieben gehören, zählen nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. 2.4 Die Fläche mit Dauerkulturen (Art. 22, LBV) a) Reben b) Obstanlagen c) mehrjährige Beerenkulturen d) mehrjährige Gewürz- und Medizinalpflanzen e) Hopfen f) mehrjährige Gemüsekulturen wie Spargeln und Rhabarber mind. 300 Bäume je ha bei Äpfeln, Birnen, Zwetschgen, Pflaumen, Quitten, Kiwis und Holunder mind. 200 Bäume je ha bei Aprikosen und Pfirsichen mind. 100 Bäume je ha bei Kirschen und Nussbäumen g) gärtnerische Freilandkulturen wie Baumschulen und Forstgärten ausserhalb des Waldareals h) gepflegte Selven von Edelkastanien und Nussbäumen mit <100 Bäumen je Hektar i) mehrjährige Kulturen wie Christbäume und Chinaschilf 6

7 2.5 Die Fläche mit Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau a) Gewächshaus b) Hochtunnel c) Treibbeet 2.6 Die Fläche mit Hecken, Feld- und Ufergehölzen (Art. 23, LBV) Hecken und Ufergehölze grösstenteils geschlossene, wenige Meter breite Gehölzstreifen bestehen vorwiegend aus einheimischen und standortgerechten Stauden, Sträuchern und einzelnen Bäumen Feldgehölze flächig angeordnete Gruppen von einheimischen und standortgerechten Sträuchern und Bäumen Hecken, Feld- und Ufergehölze, haben einen vorgelagerten Krautsaum. dürfen vom Kanton nicht als Wald ausgeschieden sein. dürfen nicht gleichzeitig alle drei folgenden Höchstwerte überschreiten a) Fläche mit Einschluss des Krautsaums höchstens 800 m 2 b) Fläche mit Einschluss des Krautsaums höchstens 12 m c) Alter der Bestockung höchstens 20 Jahre. 7

8 2.7 Die Fläche im Uferbereich von Fliessgewässern gehört zur LN, wenn a) die Gerinnesohlenbreite höchstens 5 m beträgt, b) sie als extensiv genutzte Wiese, Streuefläche, Ufergehölz oder als Weide bewirtschaftet wird und mindestens 2 m breit ist, c) sie eine Neigung von höchstens 50 Prozent aufweist (Böschung), d) sie sich im Eigentum des Bewirtschafters befindet, oder e) sie unabhängig von ihrer Grösse mit schriftlichem Vertrag gepachtet ist. 3 Was ist von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgeschlossen? kein landwirtschaftlicher Hauptzweck Flächen im Uferbereich von Fliessgewäss ern (>5m) LN Flächen in Golf-, Camping- & Flugplätzen etc. hoher Besatz an Problempflanzen erschlossenes Bauland 8

9 3.1 Flächen, deren Hauptzweckbestimmung nicht die landwirtschaftliche Nutzung ist Die Hauptzweckbestimmung von Flächen ist nicht die landwirtschaftliche Nutzung, wenn: a) diese stark eingeschränkt ist; b) der wirtschaftliche Ertrag aus der landwirtschaftlichen Nutzung kleiner ist als jener aus der nicht-landwirtschaftlichen Nutzung; oder c) der Pflegecharakter überwiegt. 3.2 Flächen mit einem hohen h Besatz an Problempflanzen z.b. Blacken, Ackerkratzdisteln, Flughafer, Quecken 9

10 33E 3.3 Erschlossenes Bauland Bauzone Meiringen 3.4 Flächen innerhalb von Golf-, Camping-, Flug- und militärischen Übungsplätzen sowie im ausgemarchten Bereich von öffentlichen Strassen Flugplatz Belp 10

11 Golfpark Moosseedorf 3.5 Flächen im Uferbereich und im ausgemarchten Bereich von Fliessgewässern mit einer Gerinnesohlenbreite von mehr als 5 m 11

12 Flächen a) im erschlossenen Bauland b) innerhalb von Golf-, Camping-, Flug- und militärischen Übungsplätzen sowie im ausgemarchten Bereich von Eisenbahnen und öffentlichen Strassen c) im Uferbereich und im ausgemarchten Bereich von Fliessgewässern mit einer Gerinnesohlenbreite von mehr als 5 m zählen zur LN, wenn der Bewirtschafter nachweist, dass a) die Flächen ausserhalb des Bereichs der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung liegen und die Hauptzweckbestimmung die landwirtschaftliche Nutzung ist; a) es sich um eigene oder gepachtete Ackerflächen, Dauergrünflächen, Flächen mit Dauerkulturen oder Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau handelt; b) die vom Bewirtschafter zusammenhängend bewirtschaftete Fläche mindestens 25 Aren misst. 4 Amtliche Vermessung 12

13 4.1 Die amtliche Vermessung in der Landwirtschaft 1. durch GIS-Vermessung 2. bei nur teilweise genutzten oder unvermessenen Dauerweiden kann der K t die di LN aufgrund f dd b t Kanton des Ti Tierbesatzes festlegen (Art. 19, Abs. 3, LBV) vermessenes/unvermessenes Gebiet in Grindelwald 3. Oktober 2011 VOL/LANAT/ADZ 4.2 Die Bodenbedeckung bildet die tatsächliche Nutzung kartographisch für das Grundbuch ab, wird regelmässig nachgeführt, ist entscheidend für die Bestimmung der LN 3. Oktober 2011 VOL/LANAT/ADZ 13

14 4.3 Die Bodenbedeckungsarten Gebäude befestigt Strasse, Weg Trottoir Verkehrsinsel Bahn Flugplatz Wasserbecken übrige befestigte humusiert X Acker, Wiese, Weide X Intensivkultur Reben X übrige Intensiv- kultur Gewässer bestockt vegetationslos Gartenanlage Hoch-, Flachmoor (im nicht zu erheben) (X) übrige humusierte stehendes fliessendes (X) Schilfgürtel geschlossener Wald (X) Wytweide Wytweide dicht (X) Wytweide offen (X) übrige bestockte (inklusive Weidwald) Fels Gletscher, Firn Geröll, Sand Abbau, Deponie übrige vegetationslose X = als LN anerkannt (X) = teilweise als LN anerkannt 5 Einige Eckdaten zur landwirtschaftlichen Nutzfläche im und der Schweiz 14

15 5.1 Die landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz im Vergleich mit den Nachbarländern Quelle: Eurostat, Stand April Allgemeine Arealstatistik der Schweiz 11% 12% Siedlungen 10% Alpwirtschaft Forst 35% 30% Obst-, Reb- und Gartenbau Acker- und Futterbau 27% 26% 47% LN Talregion LN Hügelregion LN Bergregion 2% Gewässer, unproduktives Land Gesamtfläche der Schweiz: Hektaren Quelle: BFS, Stand

16 5.3 Die Entwicklung der landwirtschaftliche Nutzfläche (nach Nutzungsart) von 1985 bis Zusammenfassung Im Gegensatz zu den Nachbarländern weist die Schweiz (und Österreich) einen vergleichsweise hohen Anteil an Grünland auf (rund 60%). Die Schweiz ist aufgrund ihres Klimas und ihrer Topografie in einem sehr begrenzen Rahmen für Ackerbau geeignet. Die landwirtschaftlichen Aktivitäten decken rund einen Drittel der Gesamtfläche der Schweiz ab. Ein grosser Teil davon sind Alpweiden. Laut den provisorischen i Zahlen des BFS für das Jahr 2010 beträgt t die LN in der Schweiz ha, der hat daran mit ha den grössten Anteil. Generell bleibt der Anteil der Kulturen auf der LN mehr oder weniger stabil. Bei den Ackerkulturen ist Getreide die hauptsächlich angebaute Kulturart. Die Fläche für Ölsaaten nimmt in den letzten 10 Jahren tendenziell zu. Insgesamt nimmt die Fläche der LN ab: 1985: ha Jahr 2010: ha 16

17 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! k 17

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