Bewirtschaftungsauftrag Nr.
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- Theodor Hofer
- vor 5 Jahren
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1 Kanton Zürich Baudirektion AWEL Wasserbau Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Bewirtschaftungsauftrag Nr. Gemeinde: Objekt(e): 8523 Hagenbuch Bachbord des Dorfbaches entlang Eggholz nur Radwegseite Kat.-Nr(n).: Teile von 2265 und 2269 Grundeigentümer: Kt. Zürich, AWEL, Postfach, 8090 Zürich Der Auftraggeber: Gemeinde: Hagenbuch Kontakt: Gemeindeschreiber, Dorfplatz 1, 8523 Hagenbuch erteilt dem Auftragnehmer:... Bank/Postverbindung: Konto-Nr./PC-Konto:.... für den fachgerechten Unterhalt von Staatsland (öffentliches Gewässergebiet) den nachstehenden Unterhalts- bzw. Bewirtschaftungsauftrag: 1. Zweck, Auftragsgegenstand und Entschädigung Der Bewirtschaftungsauftrag regelt den fachgerechten Unterhalt der Flächen innerhalb des oben genannten Objektes, welche im beiliegenden Planausschnitt eingetragen sind. Die Gemeinde bezahlt dem Auftragnehmer wegen erhöhten Anforderungen und erschwerten Bedingungen für den fachgerechten Unterhalt jährlich Unterhalts- bzw. Bewirtschaftungsbeiträge (zusätzlich zu möglichen Direktzahlungen des Bundes). 1
2 2. Bewirtschaftungsbestimmungen a) Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den genannten Flächen um öffentliches Gewässergebiet handelt. Er verpflichtet sich, alle Massnahmen, Tätigkeiten, Vorkehren und Einrichtungen zu unterlassen, welche den Gewässerraum beeinträchtigen könnten. b) Die auf den einzelnen Flächen auszuführenden Pflege-, Bewirtschaftungs- und Unterhaltsarbeiten sind in den Kolonnen 3, 4 und 5 des zugehörigen Teilflächenverzeichnisses eingetragen. c) Der fachgerechte Unterhalt beinhaltet unter anderem insbesondere: - Jegliche Anwendung von Bioziden und Düngstoffen, Aufschüttungen, Beweidungen der Flächen oder Teilen davon sind untersagt. - Die Flächen sind von invasiven Neophyten freizuhalten und daher regelmässig und nach Hochwassern zu kontrollieren. Auf der Fläche etablierte invasive Neophyten (insbesondere Japanknöterich, Drüsiges Springkraut, Amerikanische Goldrute und Einjähriges Berufskraut) sind artspezifisch und gewässergerecht zu bekämpfen. - Die Flächen dürfen nur gemäht und nicht gemulcht werden. - Die Flächen werden zwei Mal jährlich gemäht, mit Schnittzeitpunkten entsprechend extensiv genutzten Wiesen. - Das anfallende Schnittgut ist gemäss Bundesauflagen wegzuführen. d) Der Auftraggeber kann zur Erhaltung des natürlichen Ufersaumes Nutzungsänderungen anordnen. Der Bewirtschaftungsbeitrag wird in diesem Fall dem neu anfallenden Aufwand entsprechend bestimmt. e) Die Bäume der Allee auf den Vertragsflächen stehen unter Naturschutz. Ihre Pflege ist Sache des Kantonalen Tiefbauamtes und muss nicht durch den Auftragnehmer ausgeführt werden. f) Die Fläche kann als extensiv genutzte Wiese (frühester Schnitt: 15. Juni, zonenabhängig) oder Uferwiese anlässlich der Strukturdatenerhebung für Direktzahlungen angemeldet werden. Extensiv genutzte Wiesen können auch für die Qualitätsstufe 2 angemeldet werden, sofern sie die Bedingungen dazu erfüllen. Eine Aufnahme in das Vernetzungsprojekt Elgg-Hagenbuch kann ebenfalls geprüft werden. g) Das Einhalten der Bewirtschaftungsvorschriften (z.b. Schnittzeitpunkt, Mähen statt Mulchen) liegt in der Verantwortung des Auftragsnehmers Werden die gesetzlichen 2
3 Anforderungen der Direktzahlungsverordnung nicht eingehalten, kann dies zu Kürzungen führen. Der Auftraggeber hat keine Entschädigungspflicht für entgangene Direktzahlungen. 3. Auftragsdauer (mind. 8 Jahre) Auftragsbeginn: nach Vereinbarung, z.b. 1. September 2018 Auftragsablauf: 31. Dezember 2026 Wird der Auftrag 6 Monate vor Auftragsende von keiner Partei gekündigt, so gilt er auf eine weitere Dauer von 8 Jahren als erneuert. 4. Vorzeitige Auftragsauflösung Bei Verstössen gegen die Auftragsbestimmungen oder gegen Schutzverordnungen (insbesondere die Kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz der Gemeinde Hagenbuch) kann der Auftraggeber den Auftrag jederzeit sofort auflösen. Wird das Areal für öffentliche Zwecke oder zu Realersatzzwecken in Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt, kann der Auftrag jederzeit unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden (bereits ausbezahlte Beiträge vorheriger Jahre werden nicht zurückgefordert). Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wegen Betriebsaufgabe oder Betriebsübergabe gelten die unter Punkt 3. erwähnten Kündigungsfristen. In diesen beiden Fällen gibt es keine Kürzung der Direktzahlungen, in allen anderen Fällen der vorzeitigen Vertragsauflösung muss jedoch damit gerechnet werden. 5. Bewilligungspflicht Bäume oder andere Gehölze dürfen nur im Einverständnis des Auftraggebers entfernt oder neu gepflanzt werden. Jede Veränderung der Flächen, (Erstellung provisorischer Bauten oder Anlagen), ist ohne schriftliche Bewilligung des AWEL ausdrücklich untersagt. Der Auftragnehmer darf die Flächen oder Teile davon ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht in Unterauftrag, Unterleihe, Unterpacht usw. abtreten. 6. Rechtslage Dieser Auftrag ersetzt allfällige frühere Vereinbarungen über die Nutzung und Bewirtschaftung der genannten Flächen. Soweit dieser Auftrag nicht abweichende Bestimmungen enthält, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Als Gerichtsstand gilt Zürich 1. 3
4 7. Besondere Bestimmungen Der Auftragnehmer meldet festgestellte gewässerschutzwidrige Handlungen Dritter oder allfällige Schäden am Vertragsobjekt sofort dem Auftraggeber. Während der Dauer der Amphibienwanderung (je nach Witterung ca. Februar bis Mai) kann durch das kantonale Amt für Landschaft und Natur auf den Bewirtschaftungsflächen ein Amphibienzaun erstellt und durch freiwillige Helfer betreut werden. Dieser muss durch den Auftragsnehmer geduldet, aber nicht betreut werden. 8. Weitere Auftragsbestandteile - Teilflächenverzeichnis - Planausschnitte Dreifach ausgefertigt und von den Parteien unterzeichnet. Ort/Datum Unterschrift Der Auftragnehmer: Für den Auftraggeber: Gemeinde Für den Eigentümer: Kanton Zürich, AWEL, Wasserbau
5 Teilflächenverzeichnis zum Bewirtschaftungsauftrag Nr Parz.- Nr. Teilfläche Schnittzeitpunkt(e) Schnitthäufigkeit pro Jahr Besondere Hinweise zur Bewirtschaftung Fläche Aren Ansatz Fr. / Are Gesamtbeitrag Fr Radwegseite des Bachbordes und bewachsene Übergänge Gemäss extensiv genutzten Wiesen 2x jährlich Nur Mähen, nicht Mulchen. Schnittgut zusammenrechen und abführen Radwegseite des Bachbordes und bewachsene Übergänge Gemäss extensiv genutzten Wiesen 2x jährlich Nur Mähen, nicht Mulchen. Schnittgut zusammenrechen und abführen Total Beilagen 3 Planausschnitte Verteiler 1 Exemplar Auftragnehmer 1 Exemplar Auftraggeber 1 Exemplar Baudirektion, AWEL
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