Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter
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- Ingeborg Sauer
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1 Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter Seite 1 von 12
2 Europa- und Kommunalwahl 2014 Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Redaktion Personal- und Organisationsamt Abteilung Statistik und Wahlen Telefon: Fa: Internet: Stand: Seite 2 von 12
3 Europa- und Kommunalwahl 2014 Hinweise zu den Europa- und Kommunalwahlen sowie zur Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates am Die folgende Übersicht soll Ihnen einen kleinen Einblick in das Wahlrecht und das Wahlverfahren für die Europa- und Kommunalwahl sowie für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates am geben. Hierbei werden nur die wichtigsten Aspekte benannt, um Ihnen einen groben Ausblick auf das Wahlgeschehen zu gewähren. Die vollständigen amtlichen Veröffentlichungen finden Sie im Amtsblatt. Wer wird gewählt? Gewählt werden das Europaparlament, die Stadtratsmitglieder, die Ortsteilbürgermeister und die weiteren Mitglieder der Ortsteilräte auf die Dauer von fünf Jahren. Wer darf wählen? Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Erfurt bzw. bei der Ortsteilbürgermeisterwahl und der Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in einer der 41 Erfurter Ortsteile mit Ortsteilverfassung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der Europawahl können EU-Bürger nur auf Antrag wählen. Wie wird gewählt? Sie besitzen jeweils eine Stimme bei der Europawahl und der Wahl des Ortsteilbürgermeisters, drei Stimmen für die Wahl der 50 Stadtratsmitglieder und für die Wahl des Ortsteilrates jeweils so viele Stimmen, wie Mitglieder zu wählen sind. Gibt es bei der Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates weniger Bewerber, als weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind, so vermindert sich die Anzahl der Stimmen entsprechend. Genaueres zur Stimmenvergabe ist unter dem Punkt "Wahlverfahren bei der Europa- und Kommunalwahl 2014" ab der Seite 7 aufgeführt. Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung und wo finde ich Informationen zum Wahllokal? Die Wahlbenachrichtigungen wurden im Zeitraum vom bis versendet. Sollten Sie bis zum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und der Meinung sein, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich zwischen dem und im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Erfurt melden. Welchem Wahllokal Sie zugeteilt sind, wo sich dieses befindet und ob es barrierefrei ist, wird Ihnen ebenfalls in Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Auf Stadtplan.Erfurt.de können Sie sich, nachdem Sie die Option "Profile Wahl Profil laden" ausgewählt haben, durch Angabe Ihrer Adresse im Feld "Suchen" außerdem das Ihnen zugeteilte Wahllokal anzeigen lassen. Seite 3 von 12
4 Europa-und Kommunalwahl 2014 Übersicht des Erfurter Stadtgebietes und der möglichen Wahlberechtigung Wahlberechtigung für: Europa- und Stadtratsmitgliederwahl Europa- und Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortsteilbürgermeister, Ortsteilrat) Kartengrundlage: Personal- und Organisationsamt, Statistik und Wahlen Am werden in der Landeshauptstadt Erfurt das Europäische Parlament und die Stadtratsmitglieder gewählt. In den blau hinterlegten Stadt-/Ortsteilen werden zusätzlich die Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilratsmitglieder gewählt. Insgesamt wird es zur Europa- und Kommunalwahl 148 Wahllokale und weitere 25 Briefwahlvorstände geben. Von den 148 Wahllokalen sind 109 barrierefrei (70 Prozent). Davon sind sieben über eine Rampe gut zu erreichen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sehen Sie, ob Ihr Wahllokal barrierefrei bzw. über eine Rampe erreichbar ist. Stadt-/Ortsteile 01 Altstadt 19 Schmira 37 Molsdorf 02 Löbervorstadt 20 Bindersleben 38 Ermstedt 03 Brühlervorstadt 21 Marbach 39 Frienstedt 04 Andreasvorstadt 22 Gispersleben 40 Alach 05 Berliner Platz 23 Moskauer Platz 41 Tiefthal 06 Rieth 24 Ilversgehofen 42 Kühnhausen 07 Johannesvorstadt 25 Johannesplatz 43 Hochstedt 08 Krämpfervorstadt 26 Mittelhausen 44 Töttelstädt 09 Hohenwinden 27 Stotternheim 45 Sulzer Siedlung 10 Roter Berg 28 Schwerborn 46 Urbich 11 Daberstedt 29 Kerspleben 47 Gottstedt 12 Dittelstedt 30 Vieselbach 48 Azmannsdorf 13 Melchendorf 31 Linderbach 49 Rohda (Haarberg) 14 Wiesenhügel 32 Büßleben 50 Salomonsborn 15 Herrenberg 33 Niedernissa 51 Schaderode 16 Hochheim 34 Windischholzhausen 52 Töttleben 17 Bischleben-Stedten 35 Egstedt 53 Wallichen 18 Möbisburg-Rhoda 36 Waltersleben Seite 4 von 12
5 Europa- und Kommunalwahl 2014 Briefwahl Wer kann bei der Briefwahl wählen? Bei der Briefwahl dürfen alle Wahlberechtigten wählen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie benötigen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Sie können die Briefwahlunterlagen sowohl schriftlich, elektronisch oder als auch persönlich beantragen. Die Möglichkeiten sind ausführlich wie folgt aufgeführt. Elektronisch: Online auf Erfurt.de Auf steht ein Online-Briefwahlantrag zur Verfügung. Über den Online-Antrag können Sie die Briefwahlunterlagen unkompliziert beantragen. Sie können sich Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Hauptwohnsitzadresse in Erfurt oder an eine beliebige Anschrift (auch im Ausland), an der Sie sich derzeit aufhalten, schicken lassen. Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie unter: "Europawahl aktuell Briefwahl" Webcode: ef "Kommunalwahl aktuell Briefwahl" Webcode: ef Schriftlich: Formloser Antrag Es besteht die Möglichkeit einen formlosen Antrag zu stellen. Dies kann z. B. per , Fa oder als Brief erfolgen. Dabei benötigen wir Ihren Nachnamen, Vornamen, die vollständige Wohnsitzadresse, Ihr Geburtsdatum und ggf. die Zustelladresse. Wahlbenachrichtigung Ab dem bis zum 4. Mai 2014 erfolgte der Versand der Wahlbenachrichtigung an jeden Wahlberechtigten. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können durch Ausfüllen des Antrages die Briefwahlunterlagen an Ihre Hauptwohnsitzadresse in Erfurt oder an eine beliebige Anschrift (auch im Ausland), an der Sie sich derzeit aufhalten, schicken lassen. Die Briefwahlunterlagen können aber auch im Briefwahlbüro abgeholt werden. Bei Abholung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine Vollmacht notwendig (siehe unten auf der Wahlbenachrichtigung). Den Antrag auf Briefwahl senden Sie in einem ausreichend frankierten Umschlag an die darauf angegebene Anschrift oder geben ihn im Rathaus ab. Persönlich: Briefwahlbüro Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist im Briefwahlbüro ab dem 5. Mai 2014 im Rathaus, 1. Etage, " Altes Archiv", möglich. Hier kann zugleich die Wahlhandlung durchgeführt werden. Holen Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person ab, benötigen Sie eine Vollmacht. Diese ist ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. In beiden Fällen müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Seite 5 von 12
6 Europa-und Kommunalwahl 2014 Öffnungszeiten Briefwahlbüro: Montag, Mittwoch und Freitag: Dienstag und Donnerstag: von 09:00 bis 12:30 Uhr von 09:00 bis 18:00 Uhr Freitag, den : von 09:00 bis 18:00 Uhr Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Kontakt bei weiteren Fragen: Geschäftsstelle Wahlen Briefwahlbüro (ab ) Landeshauptstadt Erfurt, Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung Stadtverwaltung Fischmarkt 1 Fischmarkt 1 Rathaus, 1. Etage, Zimmer 136 Rathaus, 1. Etage, "Altes Archiv" Erfurt Erfurt Telefon: Fa.: wahlbehoerde@erfurt.de Telefon: briefwahl@erfurt.de Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Seite 6 von 12
7 Wahlverfahren 2014 Wahlverfahren bei den Europa- und Kommunalwahlen sowie bei der Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte 2014 Europawahl Sie besitzen eine Stimme. Diese können Sie an einen Wahlvorschlag vergeben. Sie können nur einen Wahlvorschlag, aber keinen Direktkandidaten kennzeichnen. So ist es richtig: Ihre Stimme vergeben Sie an einen Wahlvorschlag. So ist es falsch! Vergeben Sie mehr als eine Stimme, wird Ihre Stimmabgabe ungültig! Seite 7 von 12
8 Wahlverfahren 2014 Kommunalwahlen Stadtratsmitgliederwahl Sie besitzen drei Stimmen. So ist es richtig: Sie können einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Sie können die drei Stimmen auf verschiedene Bewerber verteilen auch wenn sie unterschiedlichen Wahlvorschlägen angehören. Sie können auch einen Wahlvorschlag kennzeichnen. Die drei Stimmen entfallen dann auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlages. Sie können auch einen Wahlvorschlag kennzeichnen und innerhalb der drei Stimmen, einzelnen Bewerbern Stimmen geben. Die noch verbleibenden Stimmen entfallen auf die Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlages. Sie können einzelne Bewerber streichen, wenn diese keine Stimme erhalten sollen. Seite 8 von 12
9 Wahlverfahren 2014 So ist es falsch! Vergeben Sie mehr als drei Stimmen oder fügen Sie Kommentare hinzu, ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Ortsteilbürgermeisterwahl Sie besitzen eine Stimme, die Sie an einen Wahlvorschlag vergeben können. Entsprechend der Anzahl der Bewerber gibt es drei verschiedene Arten von Stimmzetteln: 1. mit mehr als einem Bewerber (Wahlvorschlag) Muster eines Stimmzettels mit mehr als einen Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters. Sie können einen Wahlvorschlag kennzeichnen. 2. mit nur einem Bewerber (Wahlvorschlag) Muster eines Stimmzettels mit nur einem Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters. Sie können entweder den vorgedruckten Wahlvorschlag ankreuzen, oder siehe nächste Seite Seite 9 von 12
10 Wahlverfahren 2014 oder den vorgedruckten Wahlvorschlag streichen und in das untere freie Feld eine andere wählbare Person eintragen. In diesem Fall müssen Name, Vorname und Beruf der Person eingetragen werden. Die Eintragung einer weiteren wählbaren Person und somit die Stimmabgabe an diese, ist ebenfalls möglich, wenn Sie den vorgedruckten Wahlvorschlag nicht streichen. 3. ohne Bewerber (Wahlvorschlag) Gibt es keinen zugelassenen Wahlvorschlag, können Sie eine wählbare Person auf dem dafür vorgesehenen Feld eintragen. In diesem Fall müssen Name, Vorname und Beruf der Person eingetragen werden. Achtung! Sie dürfen auf keinen Fall auf dem Stimmzettel unterschreiben, denn mit der Unterschrift wird Ihre Stimmabgabe ungültig! Müller, Lieschen, Lehrerin Seite 10 von 12
11 Wahlverfahren 2014 Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte Sie besitzen so viele Stimmen wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates gewählt werden. Sind weniger Bewerber vorhanden, als weitere Mitglieder der Ortsteilräte gewählt werden könnten, so verringert sich die Anzahl der zu vergebenden Stimmen entsprechend auf die Anzahl der Bewerber. Wie viele Stimmen Sie haben steht auf dem Stimmzettel. Die Anzahl Ihrer Stimmen ist zusammen mit dem Ortsteilnamen auf dem Stimmzettel verzeichnet. Sie können natürlich weniger Stimmen vergeben. So ist es richtig: An die Bewerber kann immer nur eine Stimme vergeben werden. So ist es falsch! Vergeben Sie mehr als die auf dem Stimmzettel vermerkte Anzahl an Stimmen, wird Ihre Stimmabgabe ungültig. Hier wurde ein Kreuz zu viel gesetzt. Seite 11 von 12
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