Merkblatt für die Ausstellung von Carnets ATA in: MEXIKO. Stand: Okt I. Allgemeines. (ATA Convention)
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- Katarina Amsel
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1 Merkblatt für die Ausstellung von Carnets ATA in: MEXIKO Stand: Okt I. Allgemeines ISO-Code: MX 1. Unterzeichnungsdatum: gültig ab 16. Mai 2011 (ATA Convention) 2. Räumlicher Geltungsbereich: Zollgebiet 3. Sprachen, in denen Carnets ausgestellt werden dürfen: 4. Zollämter, die Carnets abfertigen dürfen: Spanisch. Bei Verwendung einer anderen Sprache kann die Zollverwaltung eine Übersetzung verlangen. Zollämter und Öffnungszeiten - siehe angehängte Tabelle 5. Dienstzeiten: Siehe Tabelle 6. Zollbürge: Mexico City National Chamber of Commerce (CANACO) Paseo de la Reforma No. 42 Col. Centro C.P Mexico, D. F. 7. Ausgebende Stelle: Siehe Punkt 6 II. Sachlicher Geltungsbereich 1. Vorübergehende Einfuhr gemäß folgender internationaler Übereinkommen: a) Berufsausrüstung b) Messe- und Ausstellungsgüter; Güter für Meetings und ähnliche Veranstaltungen vorbehaltlich Kostproben, Werbemuster, Handouts usw. D.h., der mexikan. Zoll wird Gebühren berechnen für Waren ohne kommerziellen Wert, die nach der Seite 1
2 Veranstaltung nicht wieder ausgeführt werden. c) Warenmuster, Werbematerial 2. Vorübergehende Einfuhr aufgrund nationaler Bestimmungen: 3. Besonderheiten: Hinweise für Carnetinhaber für Reisen nach Mexiko keine Unbegleitetes Gepäck ist zugelassen Die mexikanischen Zollbehörden erlauben die vorübergehende Einfuhr von Waren grundsätzlich nur für einen Aufenthalt von 6 Monaten im Land. Dieser Zeitraum kann verlängert werden für weitere 6 Monate unter der Voraussetzung, dass der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der ersten 6 Monate gestellt wird. Mit sofortiger Wirkung wird eine Strafe erhoben, wenn die Waren nicht innerhalb von 6 Monaten wieder ausgeführt werden. Es wird zunächst eine Strafe von mex.peso (ca. 70 ) erhoben, wenn die Ware dann umgehend ausgeführt wird. Bei einem weiteren Verstoß durch denselben Carnetinhaber beträgt die Strafe mex. Peso (ca.105 ). Die Strafe wird sich danach alle 15 Tage (in der Zeit zwischen festgesetzter Wiederausfuhrfrist und tatsächlicher Ausfuhr) jeweils um denselben Betrag erhöhen. Die Strafe wird den Wert der Waren nicht übersteigen. Um diese Strafe zu vermeiden, sollte der Carnetinhaber oder der Vertreter rechtzeitig (zwei Wochen vor Ablauf der 6 Monate) eine Verlängerung der 6- monatigen Frist bei CANACO beantragen: (mcavendano@camaradecomerciodemexi co.com.mx oder dirgral@camaradecomerciodemexico.com. mx). Dies hat durch einen Brief zu erfolgen, in dem um Verlängerung gebeten wird und die Gründe dargelegt werden. Zusammen mit dem Brief muss eine elektronische Kopie des grünen Deckblattes des Carnets, die Allgemeine Liste und der Stammabschnitt an die o.g. Adresse gesandt werden. Die Genehmigung wird innerhalb von 4-5 Seite 2
3 Tagen gegeben. Damit die Waren eines abgelaufenen Carnets abgefertigt werden kann (also nach Ablauf der 6-Monatsfrist), muss der Carnetinhaber CANACO informieren. CANACO wird dann den mexikanischen Zoll informieren, dass die Waren bereit sind zur Abfertigung. Für die Durchführung dieser Abfertigung durch den mexikanischen Zoll ist sofort ein Betrag von mex. Peso (ca. 240 ) zu zahlen. Jeder Carnetinhaber muss die mexikanische Zollbehörde (Servicio de Administración Tributaria SAT) von seiner Absicht, mit einem Carnet nach Mexiko zu reisen, vor Ankunft auf dem mexikan. Territorium informieren. Dafür muss das Carnet ATA Registriersystem Systema de Registro de Cuadernos ATA) genutzt werden. Dieses ist verfügbar auf der Website der Kammer (CANACO): /ata/. Folgende Informationen müssen online in das Registriersystem eingegeben werden: 1. Typ des ATA Carnets (Original, Ersatzcarnet, Anschlusscarnet) 2. ATA Carnet-Nummer 3. Anschlusscarnet-Nummer 4. Name des bürgenden Verbandes (DIHK auswählen) 5. Name des Carnetinhabers (wie im Feld A des grünen Deckblattes) 6. Bevollmächtigter Vertreter (Angaben wie im Feld B des grünen Deckblattes) 7. Ausstellungsdatum/ Gültigkeitsdatum (Eingabe: Jahr/Monat/Tag) 8. Verwendungszweck der Ware (wie im Feld C des Carnets angegeben) Seite 3
4 auswählen (Berufsausrüstung, Warenmuster, Messe oder Kombination dieser ) 9. Warenbeschreibung 10. Anzahl der Waren / Posten wie in Spalte 3 der Allgemeinen Liste 11. Gesamtwert der Waren wie in Spalte 5 der Allgemeinen Liste 12. Transportmittel (Wasser, Luft, Straße) 13. Zweck der Reise nach Mexiko Bitte geben Sie am Ende des Fragebogens auch Ihre -Adresse an, damit Sie benachrichtigt werden können (nachdem der dort zuständige Kammermitarbeiter Ihre Angaben geprüft hat), ob alles korrekt ausgefüllt wurde. Wenn alles korrekt ist, erhalten Sie diese Bestätigung per von der Kammer (CANACO). Erst danach werden alle Daten von der mexikan. Kammer an den mexikanischen Zoll weitergeleitet mit der Bitte von CANACO, Ihr Carnet bei Ankunft in Mexiko zu akzeptieren. Merkblatt 4. Zollgutversand (Transit): Nicht Zugelassen 5. Postverkehr: Nicht zugelassen Bitte Merkblatt in das Carnet einheften. Customs offices: The following Mexican Customs offices are entitled to handle ATA Carnets during their opening hours: 1. Customs of Tijuana Sat. and Sun Sat. and Sun Seite 4 General Abelando L. Rodriguez Customs of Ciudad Juarez
5 1. Customs Section of International Bridge Zaragoza Isleta Sat.: Customs of San Jeronimo Santa Teresa Customs of Nuevo Laredo Sat Sun Sun Railway Bridge Mon. to Sun Customs of Altamira Customs of Veracruz Sat Sat General Heriberto Jara Corona : Customs of Manzanillo Railway Sat Sun Customs of Monterrey General Mariano Escobedo Customs of Guadalajara 1. Customs Section of Puerto Vallarta Customs Section Intermodal Railway Terminal Customs of Cancun Customs Section of Morelos Port Cozumel Customs of International Airport of Mexico City 11. Customs of La Paz, Baja California All Customs sections including International Airport of Los Cabos and Santa Rosalía 8:00-17:00 Seite 5
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