Themenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen
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- Oldwig Weber
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1 Themenübersicht Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Elektronische Zollanmeldung Verfahrensbestimmungen EU-Präferenz Workshop Werkvertragliche Lieferungen Mehrwertsteuer Vorübergehende Verwendung Diverses / Fragen 1
2 Definitive Einfuhr MWST; Steuerbemessungsgrundlage Verkaufs- und Kommissionsgeschäfte Die Steuer berechnet sich vom Entgelt A B Normalsatz 8 % reduzierter Satz 2.5 % Übrige Fälle (z.b. Miete, Leasing, Geschenk) Die Steuer berechnet sich vom Marktwert 2
3 Definitive Einfuhr Bezahlung der Abgaben 1. BAR 2. Konto (ZAZ-Konto) bei regelmässigen Einfuhren Pflicht bargeldlos kürzere Wartezeiten weitere Infos ww.ezv.admin.ch Zollinformation Firmen Zollkonto (ZAZ) 3
4 Werkvertragliche Lieferungen Wareneinfuhr (+Arbeit in Schweiz) Vorübergehende Einfuhr 4
5 Werkvertragliche Lieferungen Unterschiede zur definitiven Einfuhr Beim Anmelden zusätzlich zu beachten: detaillierte Rechnungsstellung (mit / ohne Montagekosten) Offerten, Angebote, Werkverträge vorlegen Teilsendungen über den gleichen Grenzübergang abwickeln allfällige Vorabklärungen mit der Zollstelle treffen Im Normalfall wird die Zollstelle mind. eine Teilsendung provisorisch abfertigen!!! 5
6 Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage A + B Einfuhr eines Gegenstandes + Arbeiten am Gegenstand im Inland, durch den oder im Auftrag des ausländischen Lieferanten für fremde Rechnung ausgeführt Grundsatz bei der Besteuerung: Entgelt für die Gesamtleistung (Gegenstand + Arbeiten) 6
7 Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage Ausnahmen vom eben erwähnten Grundsatz: Ausländische Firma ist bei der ESTV registriert keine Besteuerung der Lohn-/Montagekosten durch EZV gilt für alle Waren (inkl. baugewerbliche Arbeiten) = einfachste Lösung beim Grenzübertritt! Ausländische Firma ist nicht registriert CH-Firma ist registriert / 100% vorsteuerabzugsberechtigt Fahrnisgegenstand Montagekosten unbekannt oder separat ausgewiesen Besteuerung des Entgeltes für den Gegenstand durch EZV (ohne Arbeitskosten) 7
8 Dienstleistungserbringung ohne Wareneinfuhr Arbeiten von ausländischen Leistungserbringern im Inland ohne Einfuhr von Gegenständen, die im Inland montiert, eingebaut oder installiert werden: Keine Besteuerung durch EZV, weil Steuerobjekt der Einfuhr eines Gegenstands fehlt. Abrechnung durch Leistungsempfänger (Bezugsteuer) Rechtshilfe Zollverwaltung an Steuerverwaltung 8
9 Vorübergehende Verwendung Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung Form / Nationales Zolldokument z. B. für Ausstellung, ungewisser Verkauf, Berufsausrüstung teilweise Bewilligung nötig (z. B. Autokran) Abgabensicherstellung durch Barhinterlage / ZAZ-Konto Frist: 2 Jahre (Grundsatz) 9
10 Vorübergehende Verwendung Carnet ATA Admission Temporaire/ Temporary Admission Internationales Dokument z. B. für Berufsausrüstung, Messestände, Ausstellungsgüter Nicht zugelassen bei Mietgeschäften Garantiesystem über Handelskammern Vereinfachter Grenzübertritt ohne Abgabensicherstellung 10
11 Vorübergehende Verwendung Erleichterungen Formlos (mit Liste): Gebrauchtes Handwerkzeug, kleinere Geräte (Bohrmaschinen, Bockleitern usw.) Abfertigung mit Liste Ohne Sicherstellung der Abgaben 11
12 Service-Techniker, Monteure, Handwerker, Service-Wagen Gebrauchtes Handwerkzeug Formlos mit Liste Ersatzteile, die evtl. in CH verbleiben Berufsausrüstung (Maschinen, Geräte) Carnet ATA (nicht Ausrüstung für den Hoch- oder Tiefbau) ZAVV ZAVV oder Vereinbarung Evtl. definitive Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr 12
13 Diverses leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für LKW / Anhänger ab 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Vignettenpflicht auf den Autobahnen für FZ / Anhänger bis 3.5 Tonnen Sonntags- (ganztags) und Nachtfahrverbot (22.00 Uhr bis Uhr) gilt auch an Feiertagen 13
14 Fairplay gleiches erwarten wir von Ihnen. Wir wollen Sie nicht unnötig ärgern 14
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