Themenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Themenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen"

Transkript

1 Themenübersicht Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Elektronische Zollanmeldung Verfahrensbestimmungen EU-Präferenz Workshop Werkvertragliche Lieferungen Mehrwertsteuer Vorübergehende Verwendung Diverses / Fragen 1

2 Definitive Einfuhr MWST; Steuerbemessungsgrundlage Verkaufs- und Kommissionsgeschäfte Die Steuer berechnet sich vom Entgelt A B Normalsatz 8 % reduzierter Satz 2.5 % Übrige Fälle (z.b. Miete, Leasing, Geschenk) Die Steuer berechnet sich vom Marktwert 2

3 Definitive Einfuhr Bezahlung der Abgaben 1. BAR 2. Konto (ZAZ-Konto) bei regelmässigen Einfuhren Pflicht bargeldlos kürzere Wartezeiten weitere Infos ww.ezv.admin.ch Zollinformation Firmen Zollkonto (ZAZ) 3

4 Werkvertragliche Lieferungen Wareneinfuhr (+Arbeit in Schweiz) Vorübergehende Einfuhr 4

5 Werkvertragliche Lieferungen Unterschiede zur definitiven Einfuhr Beim Anmelden zusätzlich zu beachten: detaillierte Rechnungsstellung (mit / ohne Montagekosten) Offerten, Angebote, Werkverträge vorlegen Teilsendungen über den gleichen Grenzübergang abwickeln allfällige Vorabklärungen mit der Zollstelle treffen Im Normalfall wird die Zollstelle mind. eine Teilsendung provisorisch abfertigen!!! 5

6 Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage A + B Einfuhr eines Gegenstandes + Arbeiten am Gegenstand im Inland, durch den oder im Auftrag des ausländischen Lieferanten für fremde Rechnung ausgeführt Grundsatz bei der Besteuerung: Entgelt für die Gesamtleistung (Gegenstand + Arbeiten) 6

7 Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage Ausnahmen vom eben erwähnten Grundsatz: Ausländische Firma ist bei der ESTV registriert keine Besteuerung der Lohn-/Montagekosten durch EZV gilt für alle Waren (inkl. baugewerbliche Arbeiten) = einfachste Lösung beim Grenzübertritt! Ausländische Firma ist nicht registriert CH-Firma ist registriert / 100% vorsteuerabzugsberechtigt Fahrnisgegenstand Montagekosten unbekannt oder separat ausgewiesen Besteuerung des Entgeltes für den Gegenstand durch EZV (ohne Arbeitskosten) 7

8 Dienstleistungserbringung ohne Wareneinfuhr Arbeiten von ausländischen Leistungserbringern im Inland ohne Einfuhr von Gegenständen, die im Inland montiert, eingebaut oder installiert werden: Keine Besteuerung durch EZV, weil Steuerobjekt der Einfuhr eines Gegenstands fehlt. Abrechnung durch Leistungsempfänger (Bezugsteuer) Rechtshilfe Zollverwaltung an Steuerverwaltung 8

9 Vorübergehende Verwendung Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung Form / Nationales Zolldokument z. B. für Ausstellung, ungewisser Verkauf, Berufsausrüstung teilweise Bewilligung nötig (z. B. Autokran) Abgabensicherstellung durch Barhinterlage / ZAZ-Konto Frist: 2 Jahre (Grundsatz) 9

10 Vorübergehende Verwendung Carnet ATA Admission Temporaire/ Temporary Admission Internationales Dokument z. B. für Berufsausrüstung, Messestände, Ausstellungsgüter Nicht zugelassen bei Mietgeschäften Garantiesystem über Handelskammern Vereinfachter Grenzübertritt ohne Abgabensicherstellung 10

11 Vorübergehende Verwendung Erleichterungen Formlos (mit Liste): Gebrauchtes Handwerkzeug, kleinere Geräte (Bohrmaschinen, Bockleitern usw.) Abfertigung mit Liste Ohne Sicherstellung der Abgaben 11

12 Service-Techniker, Monteure, Handwerker, Service-Wagen Gebrauchtes Handwerkzeug Formlos mit Liste Ersatzteile, die evtl. in CH verbleiben Berufsausrüstung (Maschinen, Geräte) Carnet ATA (nicht Ausrüstung für den Hoch- oder Tiefbau) ZAVV ZAVV oder Vereinbarung Evtl. definitive Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr 12

13 Diverses leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für LKW / Anhänger ab 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Vignettenpflicht auf den Autobahnen für FZ / Anhänger bis 3.5 Tonnen Sonntags- (ganztags) und Nachtfahrverbot (22.00 Uhr bis Uhr) gilt auch an Feiertagen 13

14 Fairplay gleiches erwarten wir von Ihnen. Wir wollen Sie nicht unnötig ärgern 14

MWST-Info-Blatt Nr. 02. Einfuhr von Gegenständen Welches Rechtsgeschäft führt zur Einfuhr und wer ist Importeur

MWST-Info-Blatt Nr. 02. Einfuhr von Gegenständen Welches Rechtsgeschäft führt zur Einfuhr und wer ist Importeur Oberzolldirektion Direction générale des douanes Direzione generale delle dogane Direcziun generala da duana Eidgenössische Zollverwaltung EZV Administration fédérale des douanes AFD Amministrazione federale

Mehr

Einfuhr eines im Ausland ersteigerten oder zum Verkauf an einer Auktion im Inland bestimmten Gegenstands

Einfuhr eines im Ausland ersteigerten oder zum Verkauf an einer Auktion im Inland bestimmten Gegenstands www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.04 Einfuhr eines im Ausland ersteigerten oder zum Verkauf an einer Auktion im Inland bestimmten Gegenstands Ausgabe 2007 Gültig: 01.05.2007 bis 30.04.2008

Mehr

Gebinde mit Pfand und Umschliessungen

Gebinde mit Pfand und Umschliessungen www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.24 Gebinde mit Pfand und en Ausgabe 2007 Gültig: 01.05.2007 bis 31.12.2009 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Monbijoustrasse

Mehr

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter

Mehr

ABGABEN UND STEUERN. Umsatzsteuer für Dienstleistungen und Montagen in der Schweiz

ABGABEN UND STEUERN. Umsatzsteuer für Dienstleistungen und Montagen in der Schweiz ABGABEN UND STEUERN Umsatzsteuer für Dienstleistungen und Montagen in der Schweiz Mai 2015 Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte

Mehr

PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz.

PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz. campusexportseminare DER IHZ PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz. JANUAR BIS DEZEMBER 2017 PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Heimtiere. Ausgabe 2011. Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.23. Gültig ab 01.01.2011

Heimtiere. Ausgabe 2011. Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.23. Gültig ab 01.01.2011 www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.23 Heimtiere Ausgabe 2011 Gültig ab 01.01.2011 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Sektion Mehrwertsteuer 3003 Bern ozd.mehrwertsteuer@ezv.admin.ch

Mehr

CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich

CD Ausgabe  Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen

Mehr

Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision

Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision So umschiffen Sie die Klippen der Revision Neues MWSTG 2010 korrekt umsetzen! Dossier-Themen Analyse Strategie Kommunikation Finanzen Verkauf Gesellschaft Personal Organisation Kalkulieren Marketing Informatik/IT

Mehr

Warenverkehr in der Schweiz

Warenverkehr in der Schweiz Seite 1/8 Warenverkehr in der Schweiz Die Schweizer Wirtschaft ist stark international vernetzt jeder zweite Franken wird im Ausland erwirtschaftet. Dabei spielt der Warenverkehr mit dem Ausland natürlich

Mehr

Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich

Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich Horn, 05. September 2011 Inhaltsverzeichnis Verfahren der vorübergehenden Verwendung: - Voraussetzung - Fälle - Vollständige Befreiung

Mehr

Mehrwertsteuer Rückforderung

Mehrwertsteuer Rückforderung Mehrwertsteuer Rückforderung Im Zusammenhang mit der «Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr» ihrer Geschäftswagen in das an die Schweiz angrenzende Ausland. Ausgangslage Sie haben sich entschlossen,

Mehr

Zollverfahren beim Import Stand:

Zollverfahren beim Import Stand: 3.1.6. Zollverfahren beim Import Stand: 01.04.2015 Allgemeines Der EU-Zollkodex kennt unterschiedliche Zollverfahren. Bei der Wahl des richtigen Zollverfahrens in der Einfuhr sollte zunächst entschieden

Mehr

Brutto WT Kg. Transport ab Ihrem Werk zum Messestand sowie vice versa. Transportversicherung ( Bitte Angabe des Warenwert )

Brutto WT Kg. Transport ab Ihrem Werk zum Messestand sowie vice versa. Transportversicherung ( Bitte Angabe des Warenwert ) EXHIBITION HANDLING & FREIGHT ORDER FORM 10.1 Spedition MESSEHANDLING & FRACHT- BESTELLFORMULAR Ludwig-Erhard-Anlage 1 60327 Frankfurt Germany Tel: + 49 69 976714 Fax: + 49 69 976714298 Kontakt: Andreas

Mehr

Rechtzeitige Abklärungen sind angezeigt

Rechtzeitige Abklärungen sind angezeigt MWST Unterstellungserklärung bei der einfuhr eines gegenstandes Rechtzeitige Abklärungen sind angezeigt monika molná r Maryann rohner Grundsätzlich gilt bei der Lieferung eines Gegenstandes vom Ausland

Mehr

Umsatzsteuer und Zoll

Umsatzsteuer und Zoll Stand: Mai 2013 Referentin: Diplom-Finanzwirtin Tanja Koch OFD Rheinland ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159 Münster Tel.:

Mehr

Januar 2010 www.estv.admin.ch. MWST-Info 14. Bezugsteuer. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Januar 2010 www.estv.admin.ch. MWST-Info 14. Bezugsteuer. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Info 14 Bezugsteuer Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Vorbemerkungen Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE Stand: 24. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255

Mehr

M W S T- I N F O / 0 6

M W S T- I N F O / 0 6 Dezember 2013 M W S T- I N F O 2 0 1 3 / 0 6 AKTUELLE INFORMATIONEN DER VON GRAFFENRIED AG TREUHAND ZUR MEHRWERTSTEUER I N H A L T S V E R Z E I C H N I S VOR 20 JAHREN SEITE 1 BEKANNTMACHUNGSLEISTUNGEN

Mehr

Mehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter

Mehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter Mehrwertsteuer 2011 Änderungen per 01.01.2011 Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld im Auftrag von: Fachbereich Alter Stand: Dezember 2010 Mehrwertsteuer 2011 Stand Dezember 2010 1. Änderungen

Mehr

Info. recht steuern interessant. Lieferung eines Gegenstandes aus dem Ausland in die Schweiz (Zweiparteienverhältnis) juni 2014 www.bdo.

Info. recht steuern interessant. Lieferung eines Gegenstandes aus dem Ausland in die Schweiz (Zweiparteienverhältnis) juni 2014 www.bdo. Info juni 2014 www.bdo.ch recht steuern interessant im griff xxxxx warenlieferungen aus dem ausland in die schweiz aus Sicht (3. der Teil) mwst Beim Warenimport können Fehler entstehen, welche zur Verweigerung

Mehr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Die Schweiz im Fokus. 20. Mai 2015

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Die Schweiz im Fokus. 20. Mai 2015 Die Schweiz im Fokus 20. Mai Messebeschickungen in der Schweiz 2 Messebeschickungen in der Schweiz Messestand Ausstellungsgut Waren zum Verkauf ab Messe 3 Messebeschickungen in der Schweiz Carnet ATA Messestand

Mehr

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen Mehrwertsteuer Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen I. Praxisänderungen Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen 1. Verzicht auf die Angabe des Namens und der

Mehr

VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.v.

VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.v. VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.v. LKW- MAUT EINFÜHRUNG VERKEHRSENTLASTUNG FÜR B31 AB 2018? 1 MAUT FÜR BUNDESSTRASSEN AB 2018 Planung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant

Mehr

Brückensperrung Lustenau / Au: Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse der Zollverwaltungen

Brückensperrung Lustenau / Au: Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse der Zollverwaltungen Brückensperrung Lustenau / Au: Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse der Zollverwaltungen 12. April 2016 Was bisher passiert ist Entscheid der Vorarlberger Landesregierung zur Brückensanierung Au /

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Kurze Einführung in das Zollrecht.................................. 1 1.1 Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen............................. 1 1.1.1 Internationales Recht....................................

Mehr

Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher

Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Kernpunkt: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher (i.g.) Weiterlieferung Anwendungsfälle:

Mehr

Ausstellen in der Schweiz Leitfaden

Ausstellen in der Schweiz Leitfaden Ausstellen in der Schweiz Leitfaden In Partnerschaft mit Friderici Spécial SA und Schneider & Cie SA SA, November 2011 2 ZUSAMMENFASSUNG OHNE VERKAUF UNGEWISSER VERKAUF Ein CarnetATA ausstellen Dieses

Mehr

Anforderungen an die Belege bei wiederkehrenden Zahlungen aufgrund eines Vertrages ohne erneute Rechnungsstellung

Anforderungen an die Belege bei wiederkehrenden Zahlungen aufgrund eines Vertrages ohne erneute Rechnungsstellung Merkblatt Nr. 09 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Amministrazione federale delle contribuzioni AFC Administraziun federala da taglia AFT Hauptabteilung

Mehr

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010, zweite, überarbeitete Ausgabe vom 24. September

Mehr

WICHTIG: Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch und organisieren Sie sich frühzeitig. Es ist nicht schwierig, braucht nur etwas Zeit.

WICHTIG: Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch und organisieren Sie sich frühzeitig. Es ist nicht schwierig, braucht nur etwas Zeit. WICHTIG: Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch und organisieren Sie sich frühzeitig. Es ist nicht schwierig, braucht nur etwas Zeit. Einige KeramikerInnen mit Auslanderfahrung haben sich

Mehr

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement

Mehr

Anhang: Tabelle der Einfachen Einkommenssteuer

Anhang: Tabelle der Einfachen Einkommenssteuer Anhang: Tabelle der n ssteuer (Stand 2011) bares 11600 11700 11800 2. 0,0169 11900 4. 0,0336 12000 6. 0,0500 12100 8. 0,0661 12200 10. 0,0820 12300 12. 0,0976 12400 14. 0,1129 12500 16. 0,1280 12600 18.

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser Stadt Frauenfeld Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser 950.0.2 STADT FRAUENFELD Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser vom 03. Oktober 1991 I INHALTSVERZEICHNIS Seite

Mehr

MWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Aline König Manager PwC

MWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Aline König Manager PwC www.pwc.ch/steuerforum MWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Aline König Manager Die Vision Folie 2 Die Realität Rechtliche Aspekte / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Zoll. I. Zollpflicht Luftfahrzeuge

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Zoll. I. Zollpflicht Luftfahrzeuge Zoll 9. Oktober 2013 I. Zollpflicht Luftfahrzeuge Zollflugplätze (Kat. A C) Nichtzollflugplätze (Kat. D, mit zugelassenem Verkehr) Nichtzollflugplätze ohne grenzüberschreitende Flüge Assoziierungsabkommen

Mehr

Mehrwertsteuer. Übersicht. Einleitung

Mehrwertsteuer. Übersicht. Einleitung Mehrwertsteuer Thomas Friedli Dipl. Treuhandexperte Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Partner UTA Treuhand AG Baden Thomas Friedli 1 Übersicht Einleitung Erfahrungen / Praxis Steuersatzerhöhung

Mehr

Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42)

Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Workshop: WS Süd GmbH Steuerberatungsgesellschaft Karlsruher Straße 21 78048 Villingen-Schwenningen Telefon +49 7721 99818-0 Telefax +49 7721 99818-10 www.ws-sued.de Praktische Anwendungsfälle der sog.

Mehr

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info

Mehr

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische

Mehr

Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge.

Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge. Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge. 1. Einem Kunden werden Aktien von der Depotabteilung ausgeliefert. Die Provision 80,00

Mehr

Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit. Dr. Walter Summersberger 5.10.2011

Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit. Dr. Walter Summersberger 5.10.2011 Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit Dr. Walter Summersberger 5.10.2011 1 Einführung A. Vorbemerkungen/Praxisbeispiel B. Grundsätzliches zu EUSt-Befreiungen

Mehr

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener

Mehr

Aktuelles aus der Umsatzsteuer

Aktuelles aus der Umsatzsteuer Aktuelles aus der Umsatzsteuer Schwerpunkt: DDP-Lieferungen Risiken im Zollund Umsatzsteuerrecht RAin Dr. Nathalie Harksen München, den 21.07.2014 Ihre Themen in der Exportkontrolle Zoll Incoterms WuP

Mehr

Speditionsentgelte für Messen und Ausstellungen München

Speditionsentgelte für Messen und Ausstellungen München Speditionsentgelte für Messen und Ausstellungen München Gültig ab 1. Januar 2012 Allgemeines 1. Der Messe- und Ausstellungs-Spediteur hat gegenüber den Messeleitungen die Verpflichtung übernommen, Krane,

Mehr

Tarif für die Wasserabgabe

Tarif für die Wasserabgabe Tarif für die Wasserabgabe Gültig ab 1. Oktober 1991 Gestützt auf Art. 32, Ziff. 2 lit c des Organisationsreglementes erlässt der Gemeinderat den nachstehenden Tarif für die Abgabe von Wasser. I. Allgemeine

Mehr

Verbuchung bei Teilzahlungskaufverträgen. oder Finanzierungs- Verträgen mit Abtretung an ein Finanzinstitut

Verbuchung bei Teilzahlungskaufverträgen. oder Finanzierungs- Verträgen mit Abtretung an ein Finanzinstitut 610.545.13 Merkblatt Nr. 13 Verbuchung bei Teilzahlungskaufverträgen oder Finanzierungs- Verträgen mit Abtretung an ein Finanzinstitut Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,

Mehr

Halbtagesseminar. Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich

Halbtagesseminar. Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A B E Z U G S T E U E R Halbtagesseminar Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich Von Graffenried AG Treuhand Waaghausgasse

Mehr

Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen. Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private

Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen. Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private Zollrechtliche Informationen für Unternehmer und Private im Zusammenhang mit grenzüberschreitend genutzten

Mehr

Grundsätze der umsatzsteuerpflichtigen Beurteilung verschiedener Sachverhalte

Grundsätze der umsatzsteuerpflichtigen Beurteilung verschiedener Sachverhalte Humboldt-Universität zu Berlin Haushaltsabteilung Bearbeiterin: Cordula Ahlgrim cordula.ahlgrim@uv.hu-berlin.de ; Tel. 2387 2014-03 Hinweise zur korrekten Beurteilung USt Informationen der Haushaltsabteilung

Mehr

Sage50. MWST Konverter 2011. Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold

Sage50. MWST Konverter 2011. Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Sage50 MWST Konverter 2011 Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung... 3 2. MWST Konverter 2011 anwenden... 4 2 1. Voraussetzung Um das neue MWST Formular,

Mehr

Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer)

Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer) www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.01 Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer) Ausgabe 2012 Gültig ab 01. Juli 2012 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion

Mehr

Zusatzübungen zum Themenbereich Anlagenverrechnung LÖSUNGEN

Zusatzübungen zum Themenbereich Anlagenverrechnung LÖSUNGEN Ü 1: Anlagenverkauf Ihre Firma: Spielwarengroßhandel Toy Box, Salzburg Ein Teil der alten Geschäftseinrichtung wird am 23.6.20.. (= Rechnungsdatum) an einen Altwarenhändler (20099 Diverse Kunden) verkauft.

Mehr

Sperrung der Rheinbrücke Waldshut / Koblenz ab 30.06.2014 Information für die Gewerbliche Warenabfertigung

Sperrung der Rheinbrücke Waldshut / Koblenz ab 30.06.2014 Information für die Gewerbliche Warenabfertigung Stand 12.03.2014 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Sperrung der Rheinbrücke Waldshut / Koblenz ab 30.06.2014 Information für die Gewerbliche Warenabfertigung Ab dem

Mehr

5. Für welche Unternehmen ist eine EU-Verzollung von besonderem Interesse?

5. Für welche Unternehmen ist eine EU-Verzollung von besonderem Interesse? EU-Verzollung Fragen: 1. Was versteht man unter einer EU-Verzollung? 2. Was sind die Voraussetzungen für eine EU-Verzollung? 3. Welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen ergeben sich aus der EU-Verzollung?

Mehr

Software. Ausgabe 2010. Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.21. Gültig ab 01.01.2010. www.ezv.admin.ch

Software. Ausgabe 2010. Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.21. Gültig ab 01.01.2010. www.ezv.admin.ch www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.21 Software Ausgabe 2010 Gültig ab 01.01.2010 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Monbijoustrasse 40 3003 Bern sekretariat.ozd-mehrwertsteuer@ezv.admin.ch

Mehr

Warenverkehr in der Schweiz

Warenverkehr in der Schweiz Seite 1/8 Warenverkehr in der Schweiz Die Schweizer Wirtschaft ist stark international vernetzt jeder zweite Franken wird im Ausland erwirtschaftet. Dabei spielt der Warenverkehr mit dem Ausland natürlich

Mehr

- eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder

- eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder 1 e Pflichten bei der Rechnungserstellung Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Rechnungsstellung (2001/115/EG) vom 20. Dezember 2001 mit dem Ziel der Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen

Mehr

Ersetzt durch die. webbasierten Publikationen. Transportwesen. MWST-Branchen-Info 09. Januar 2010 www.estv.admin.ch

Ersetzt durch die. webbasierten Publikationen. Transportwesen. MWST-Branchen-Info 09. Januar 2010 www.estv.admin.ch Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Branchen-Info 09 Transportwesen Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Vorbemerkungen Begriffe, die eine weibliche und eine männliche

Mehr

Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone

Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen Bild: Keystone Inhaltsverzeichnis Definitionen Sachleistungen Einräumen von Rechten Bekanntmachungsleistungen Fragen Erstellt in Anlehnungen an

Mehr

ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES CARNETS A.T.A. Carnetvordrucke sind erhältlich bei diversen Formularverlagen.

ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES CARNETS A.T.A. Carnetvordrucke sind erhältlich bei diversen Formularverlagen. MERKBLATT International ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES CARNETS A.T.A. Vor Beantragung eines Carnets A.T.A. beachten: Carnetvordrucke sind erhältlich bei diversen Formularverlagen. Entsprechend der Reisehäufigkeit

Mehr

Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen

Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Reutlingen Grundlagen handwerklicher Tätigkeiten in der Schweiz Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen Dipl. Finanzwirt (FH) Daniel Stührk Zollamt Albstadt

Mehr

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Sicherung des Vorsteuerabzugs - - - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung Referent: Sebastian Nehls Steuerberater Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

der Vertreter ist durch den Vertretenen gehörig bevollmächtigt (vorab oder nachträglich, vgl. OR Art. 32 bzw. Art. 38 OR);

der Vertreter ist durch den Vertretenen gehörig bevollmächtigt (vorab oder nachträglich, vgl. OR Art. 32 bzw. Art. 38 OR); Fach-Info Mehrwertsteuer Zuordnung von Leistungen, Art. 20 MWSTG Um die korrekte Steuererhebung sicherzustellen, muss Gewissheit darüber existieren, wer wem eine Leistung erbringt. Mit andern Worten, wem

Mehr

MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1

MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 1 MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Das Mehrwertsteuer Abrechnungsformular besteht aus drei Teilen: Teil I enthält das vereinbarte oder

Mehr

FINANZEN HÜRLIMANN I N F O R M A T I K AG DIE MODERNE FINANZBUCHHALTUNG HIGHLIGHTS

FINANZEN HÜRLIMANN I N F O R M A T I K AG DIE MODERNE FINANZBUCHHALTUNG HIGHLIGHTS DIE MODERNE FINANZBUCHHALTUNG In HISoft Finanzen stehen Ihnen sämtliche benötigten Funktionen wie Kontoplan verwalten, Budget erfassen, Buchen, Auswertungen, usw. zur Verfügung. Eine klar strukturierte,

Mehr

Aufzeichnungshilfe Buchen auf EBK/SBK; Erfolgskonten; Umsatzsteuerkonten; Buchungen beim AV

Aufzeichnungshilfe Buchen auf EBK/SBK; Erfolgskonten; Umsatzsteuerkonten; Buchungen beim AV Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Wirtschaft Prof. Dr. Schmidt, Jü. LG Buchführung/Bilanzen Aufzeichnungshilfe zur Vorlesung 3.2.1. Buchen auf EBK/SBK; Erfolgskonten; Umsatzsteuerkonten; Buchungen beim

Mehr

Neuerungen in der Mehrwertsteuer

Neuerungen in der Mehrwertsteuer Neuerungen in der Mehrwertsteuer Für snap, Sage50 und Sesam 2008.1 Sehr geehrte Kunden Ab 01.01.2011 tritt die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft. Um Sie rechtzeitig darauf vorzubereiten, haben wir diese

Mehr

Danner Pannendienst Schlüßlberg 4673 Gaspoltshofen Schaffenberg 34 Jeding / /

Danner Pannendienst Schlüßlberg 4673 Gaspoltshofen Schaffenberg 34 Jeding / / Danner Pannendienst 4707 Schlüßlberg 4673 Gaspoltshofen Schaffenberg 34 Jeding 17 0043-7248/63211-10 0043-664/4600054 Rund um die Uhr pannendienst@ford-danner.at www.dlz-danner.at Unsere Fahrzeuge Abschlepp-

Mehr

Rechnungsanforderungen

Rechnungsanforderungen D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben

Mehr

Markt- und Kundenbeziehungen

Markt- und Kundenbeziehungen Fakturierung Fakturierung Zahlungsvorgänge Inhalte der Rechnung Mahnwesen 1 Fakturierung - Debitorenbuchhaltung Debitorenbuchhaltung wird jener Teil der Aufbauorganisation von Unternehmen genannt, der

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Versandhandelsregelung. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Versandhandelsregelung. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Versandhandelsregelung Inhalt 1 Allgemeines 2 Wann greift die Versandhandelsregelung? 3 Lieferung an Unternehmer 4 Maßgebliche Lieferschwelle 4.1 Allgemeines 4.2

Mehr

Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...15. Einleitung und Benutzerhinweis...21. I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23

Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...15. Einleitung und Benutzerhinweis...21. I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23 Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung und Benutzerhinweis...21 I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23 A Grundbegriffe des Gemeinschaftsrechts...23 1 Die Europäische Union...24 a EU-Mitgliedsstaaten...24

Mehr

Aussteller Reglement. Allgemeine Informationen. Veranstalter. Organisationskomitee. Ort

Aussteller Reglement. Allgemeine Informationen. Veranstalter. Organisationskomitee. Ort Aussteller Reglement Allgemeine Informationen Veranstalter Handwerker & Gewerbeverein Beinwil am See / Birrwil OK-Gewerbeausstellung Organisationskomitee Präsident Reto Grütter 079 787 77 94 reto@gruetter-bedachungen.ch

Mehr

Service / Transport, Verzollung, Verpackung / Gabelstapler Linde Stapler Typ E 15 - maximale Höhe 4,753 Meter (Gabelbeginn)

Service / Transport, Verzollung, Verpackung / Gabelstapler Linde Stapler Typ E 15 - maximale Höhe 4,753 Meter (Gabelbeginn) Service / Transport, Verzollung, Verpackung / Gabelstapler Linde Stapler Typ E 15 - maximale Höhe 4,753 Meter (Gabelbeginn) Seite 1 / 8 Seite 2 / 8 Elektrostapler Linde E 15 Nicht-Neu Zustand: Gebraucht

Mehr

EU-Deklaration. Ein Thema für f r jeden Bootseigner!

EU-Deklaration. Ein Thema für f r jeden Bootseigner! EU-Deklaration Ein Thema für f r jeden Bootseigner! Informationen zur Zollregelung Jeder Tourist kann Güter G für f r Urlaubszwecke mitnehmen, ist aber verpflichtet, alle Gegenstände nde wieder mit nach

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer

1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer 1. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer Leistungen Dienstleistungen nach Art. 8 Abs. 2 MWStG 2) bis 31.12.2014 2015 ab 1.1.2017 1) weltweit Steuerpflichtiges

Mehr

www.pwc.ch/steuerforum MWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Sandra Ragaz MWST/Zoll PwC Schweiz

www.pwc.ch/steuerforum MWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Sandra Ragaz MWST/Zoll PwC Schweiz www.pwc.ch/steuerforum MWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Sandra Ragaz MWST/Zoll PwC Schweiz Die Vision Folie 3 Die Realität Rechtliche Aspekte / Allgemeine

Mehr

Ersetzt durch die. webbasierten Publikationen. Ort der Leistungserbringung. MWST-Info 06. Januar 2010 www.estv.admin.ch

Ersetzt durch die. webbasierten Publikationen. Ort der Leistungserbringung. MWST-Info 06. Januar 2010 www.estv.admin.ch Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Info 06 Ort der Leistungserbringung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Vorbemerkungen Begriffe, die eine weibliche und eine männliche

Mehr

Grundlagen Vertragsrecht

Grundlagen Vertragsrecht Grundlagen Vertragsrecht Verträge gestalten und leben 19. und 20. Januar 2009 Berlin Referenten: Manfred Arndt Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und Dr. Rolf Theißen Rechtsanwalt und Notar, Berlin Zielgruppe:

Mehr

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174 Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S 7117-65 - St 174 Merkblatt Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die durch im Ausland ansässige Unternehmer an inländische juristische

Mehr

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt

Mehr

Mehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST

Mehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST Modul C 1 Mehrwertsteuer (MWT) ystem der MWT, Allgemeine Informationen zur MWT Theorie-andout 1/5 ystem der MWT Die Mehrwertsteuer (MWT) belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. ie ist eine indirekte

Mehr

Zollvorschriften und Stolpersteine für die Aviatik zwischen Schweiz und Europa

Zollvorschriften und Stolpersteine für die Aviatik zwischen Schweiz und Europa MFGT Podiumsgespräch Zollvorschriften und Stolpersteine für die Aviatik zwischen Schweiz und Europa 3. Juni 2016 in Lommis Hans-André Gallus, Zollexperte, EZV Bern Roland Müller, Präsident CFAC, Staad

Mehr

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten [Signature] [QR Code] Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele: Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen

Mehr

Mehrwertsteuer (MWST)

Mehrwertsteuer (MWST) MWST - Ja MWST - Nein Aber Achtung! Umsatz-Definition Wenn Umsatz CHF 75'000.- pro Jahr erreicht Wenn der Kanton die Therapie nicht anerkennt Bei Therapien zur Hebung des W ohlbefindens Bei KVG-Gesundheitsleistungen

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 2. Auflage : ; Verlag Neue Wirtschafts-Briefe v Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht, Anmeldung

Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht, Anmeldung 1 von 5 22.07.2014 11:53 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Mehrwertsteuer MWST, massgebender Umsatz, Beginn der, Anmeldung Dies ist eine Kurzinfo. Detailliertere Angaben finden Sie u.a. in den MWST-Infos

Mehr

MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI

MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI 2005 Am 31. Mai 2005 publizierte die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV, HA MWST), Änderungen der Verwaltungspraxis per 1. Juli

Mehr

Überarbeitung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) für kleine Unternehmen vorgesehenen Sonderregelungen

Überarbeitung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) für kleine Unternehmen vorgesehenen Sonderregelungen International Überarbeitung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) für kleine Unternehmen vorgesehenen Sonderregelungen Anmerkung: Der Geschäftsführer oder Buchhalter kann diesen

Mehr

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU Einleitender Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details

Mehr

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand

Mehr

Erster Teil. Wir lernen die Grundbegriffe der Buchführung. und den Kontenzusammenhang kennen

Erster Teil. Wir lernen die Grundbegriffe der Buchführung. und den Kontenzusammenhang kennen Erster Teil Wir lernen die Grundbegriffe der Buchführung und den Kontenzusammenhang kennen Vorbemerkung Da wir die Buchungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) soweit wie möglich schon im ersten Teil berücksichtigen

Mehr

IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine April 2016

IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine April 2016 IB.Service Ukraine IB.Service Ukraine April 2016 Was Sie immer schon über die Mehrwertsteuer in der Ukraine wissen wollten 1. Bekomme ich als Investor die Vorsteuer für meine Investition zurück? Anders

Mehr

Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz Merkblatt Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz Hinweis: Bei den nachstehenden Informationen handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf

Mehr