Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen. Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private
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- Heinrich Baumhauer
- vor 8 Jahren
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1 Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private
2 Zollrechtliche Informationen für Unternehmer und Private im Zusammenhang mit grenzüberschreitend genutzten Fahrzeugen Die Thematik gewinnt zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Firmen und Privatpersonen international vernetzt und grenzüberschreitend mobil sind. Die zunehmende Mobilität hat diverse Vorteile. Internationale Aktivitäten bergen aber auch zahlreiche Risiken. Bei jedem grenzüberschreitenden Sachverhalt vervielfachen sich die relevanten gesetzlichen Regelungen insbesondere auch im Zollbereich. Der Grenzgänger ist sich dessen allerdings meist nicht bewusst. Dank verschiedener Abkommen und «offenen» Grenzen, kann er sich ja fast ohne Kontrollen im europäischen Raum bewegen. Massgebende Zollregeln rücken in den Hintergrund. Rechtliche Konsequenzen und potenzielle Folgekosten werden unterschätzt. Dies kann zu erheblichen Problemen sowie Kosten führen und so die mit der internationalen Mobilität gewonnenen Vorteile mindern oder gar aufheben. Wir zeigen Ihnen, im Folgenden, wie Sie zollrechtliche Risiken erkennen und welche Regeln Sie als Unternehmen, Mitarbeiter oder Privatperson beachten müssen, um diese Risiken zu vermeiden. Strassenfahrzeuge ein zollrechtliches Risiko? Zu Strassenfahrzeugen gibt es spezielle Vorschriften, sowohl im Zollrecht wie auch in anderen Bereichen. Risiken aus Zollsicht entstehen primär dann, wenn der der Person oder der Sitz eines Unternehmens nicht mit dem sogenannten «Zollstatus» bzw. der Immatrikulation des Fahrzeuges übereinstimmt. Nebst den nachfolgenden Schweizer Zollund MWST-Bestimmungen können auch die Vorschriften anderer Länder zur Anwendung kommen. So beispielsweise hinsichtlich der Immatrikulation (Zulassung) der Fahrzeuge oder der Vorschriften in Bezug auf die zugelassen Zeitdauer bis zur Umschreibung von Fahrausweisen (i.d.r. ein Jahr).
3 Fallbeispiel 1 Ich kaufe mir als Privatperson mit in der Schweiz ein Strassenfahrzeug im Ausland und führe es anschliessend in die Schweiz ein. Zollrechtliche Folgen: Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr verzollt und versteuert werden. Die Zollabgaben bemessen sich nach dem Gewicht des Fahrzeuges (Ansätze zwischen CHF 12. und 15. je 100 kg), für die Erhebung der Automobilsteuer von 4 % und der Mehrwertsteuer von 8 % gilt als Bemessungsgrundlage der Kaufpreis des Fahrzeuges, inkl. aller in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten. Zudem muss das Fahrzeug beim zuständigen, kantonalen Strassenverkehrsamt angemeldet werden. Fallbeispiel 2 Mitnahme in CH Eine im Ausland wohnhafte Privatperson kommt mit ihrem im Ausland immatrikulierten Fahrzeug in die Schweiz, z. B. die in der Niederlande wohnenden Eltern besuchen ihre in der Schweiz wohnhafte Tochter. Zollrechtliche Folgen in der Schweiz: Die mit dem niederländischen Auto in die Schweiz führt grundsätzlich zu keinen zollrechtlichen Folgen. Aber Achtung: Das Fahrzeug darf nur vom ausländischen Fahrzeughalter und nicht von in der Schweiz wohnhaften Personen in der Schweiz verwendet werden. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Zollbehörde nachträglich die Verzollung (Gewichtszoll) und die Versteuerung (Einfuhrsteuer 8%, Automobilsteuer 4%) verlangt. Zudem besteht ein Risiko von Bussgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen. Fallbeispiel 3 Eine Privatperson mit in der Schweiz lässt ihr in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug in Deutschland reparieren und bringt es anschliessend wieder in die Schweiz. Zollrechtliche Folgen: In der Schweiz muss das Neumaterial verzollt werden. Zudem unterliegen, die in Rechnung gestellten Kosten der Einfuhrsteuer von 8 %, sofern die Wertfreigrenze von CHF 300. überschritten wird. Reparatur nach DE in CH
4 Fallbeispiel 4 Ein Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland stellt seinem Mitarbeiter mit in der Schweiz einen ausländischen Firmenwagen zur Verfügung. Zollrechtliche Folgen: Unverzollt darf das Fahrzeug vom Mitarbeiter für grenzüberschreitende en zwischen dessen Schweizer Wohnort und dessen EU-Arbeitsort benutzt werden. Dafür muss allerdings eine Firmenbestätigung erstellt und eine Zollbewilligung erwirkt werden (Formular 15.30). Für andere en im Inland (weder privat noch geschäftlich) darf das Fahrzeug nicht verwendet werden, unabhängig davon, ob diese privaten oder geschäftlichen Zwecken dienen. Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung (Gewichtszoll) und der Versteuerung (Einfuhrsteuer 8 %, Automobilsteuer 4 %). Zudem besteht ein Risiko von Bussgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen. Zurverfügungstellung geschäftlich Arbeitsort Wohnort geschäftlich/ privat Leihe Fallbeispiel 5 Ort in EU Freunde aus der Schweiz leihen einem Bekannten mit in einem EU-Land ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug aus. Zollrechtliche Folgen: In der Schweiz gibt es keine Folgen. In der EU hingegen darf das Fahrzeug nicht von der in der EU sesshaften Person verwendet werden. Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung und Versteuerung durch die Zollbehörden sowie von Bussgeldern, strafrechtlichen Konsequenzen und allenfalls der Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Fallbeispiel 6 Eine Privatperson mit in einem Land der europäischen Union ist Wochenaufenthalter in der Schweiz. Das in einem EU-Land registrierte Auto wird sowohl in der EU als auch in der Schweiz genutzt. Zollrechtliche Folgen: In der Schweiz muss sich die Person eine Zollbewilligung ausstellen lassen (Formular 15.30). Andernfalls können zoll- und polizeirechtliche Schwierigkeiten eintreten (bis hin zur Verzollung des Fahrzeuges). In der EU sind keine Massnahmen nötig. Ort in EU Wochenaufenthalter
5 Fallbeispiel 7 Der Mitarbeiter mit im EU Ausland erhält von seinem schweizerischen ein in der Schweiz registriertes Fahrzeug zur Verfügung gestellt (zur geschäftlichen und auch privaten Nutzung). Zollrechtliche Folgen: In der Schweiz sind keine Massnahmen nötig. In der EU ist grundsätzlich eine unverzollte Verwendung möglich. Eine private Nutzung muss allerdings im Anstellungsvertrag vorgesehen sein. Ist sie das nicht, muss das Fahrzeug verzollt und versteuert werden (Einfuhrsteuer % je nach EU-Land). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften drohen Bussgelder, strafrechtliche Konsequenzen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Achtung: Per gilt die Neuregelung in der EU, dass die private Verwendung des in der EU unverzollten Fahrzeug nur noch für den Arbeitsweg gestattet ist. MWST Spezialregelung in Deutschland/Österreich: Entstehung der MWST-Pflicht für die schweizerische Firma () in Deutschland/Österreich, wenn dem Mitarbeiter die private Nutzung vertraglich erlaubt ist (gilt als langfristige Vermietung ). Fallbeispiel 8 Im Inland ausgeführte Transporte mit ausländischen Fahrzeugen. Zur Verfügungstellung Wohnort geschäftlich geschäftlich/ privat 1 Wir sind ein im EU-Ausland domiziliertes Unternehmen. 2 Ein in Deutschland wohnhafter Mitarbeiter führt mit Unser Mitarbeiter (Servicetechniker) führt Arbei- ten in der Schweiz aus und transportiert Ersatzteile vom Schweizer Baumarkt zum Schweizer Kunden. seinem deutschen Lieferwagen Warentransporte in der Schweiz aus (z.b. zwischen Schweizer Firmensitz und Schweizer Kunde). Arbeitsort Zollrechtliche Folgen für beide Beispielfälle: In der EU sind keine Massnahmen zu ergreifen. In der Schweiz darf das unverzollte Fahrzeug nicht für Inlandlieferungen verwendet werden (Kabotage)! Andernfalls besteht das Risiko der Verzollung (nach Gewichtszoll), der Versteuerung (Einfuhrsteuer 8 %, Automobilsteuer 4 %), sowie allfälliger Bussgelder und Strafverfahren. Baumarkt Warentransport Mitarbeiter Kunde X Warentransport Mitarbeiter Kunde X
6 Überprüfen Sie anhand nachfolgender Fragen Ihre zollrechtlichen Risiken. Fragen, die mit «Ja» beantwortet werden deuten auf eine Risikosituation hin, die es zu analysieren gilt. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Zollrechtlicher Risiko-Check Für Unternehmen Ja Nein Haben Sie Grenzgänger, ausländische Wochenaufenthalter oder Expats als Mitarbeiter? Haben Sie ein Firmenfahrzeug im Ausland gekauft und in die Schweiz gebracht oder umgekehrt? Lassen Sie Fahrzeuge im Ausland reparieren? Werden Ihre Firmenfahrzeuge auch im Ausland verwendet? Ziehen Ihre Mitarbeiter von der Schweiz ins Ausland oder umgekehrt? Ist Ihre Firma in der Schweiz und im Ausland tätig? Für Privatpersonen Ja Nein Sind Sie Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Expat? Haben Sie ein Fahrzeug im Ausland gekauft und in die Schweiz gebracht oder umgekehrt? Lassen Sie das Fahrzeug im Ausland reparieren? Besuchen Sie ausländische Verwandte/ Bekannte mit Ihrem Auto in der Schweiz oder umgekehrt? Stellt Ihnen ein ausländischer ein Firmenauto mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung? Leihen Sie von Bekannten bzw. an Bekannte Autos aus? Ziehen Sie von der Schweiz ins Ausland oder umgekehrt? Bitte kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch. Name/Vorname Funktion Adresse Telefon Firma Unterschrift
7 Finden Sie weitere Informationen unter: oder kontaktieren Sie uns persönlich. Kontakte Simeon L. Probst Director, VAT & Customs Christina Haas Bruni Manager, VAT & Customs PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zurich, All rights reserved. PricewaterhouseCoopers refers to the network of member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity.
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