Sperrung der Rheinbrücke Waldshut / Koblenz ab Information für die Gewerbliche Warenabfertigung
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- Adolph Dittmar
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1 Stand Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Sperrung der Rheinbrücke Waldshut / Koblenz ab Information für die Gewerbliche Warenabfertigung Ab dem ist für voraussichtlich 12 Wochen die Rheinbrücke Waldshut / Koblenz wegen Sanierungsarbeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt. Fahrtrichtung Nord Süd (Deutschland Schweiz) 1. Überregionaler Handelswarenverkehr Der überregionale Handelswarenverkehr muss zwingend während dieser Zeit westlich über die Zollstellen Basel Weil am Rhein Autobahn bzw. Rheinfelden Autobahn und östlich über Bietingen / Thayngen sowie Neuhaus / Bargen abgefertigt werden. 2. Regionaler Handelswarenverkehr Für regionale Sendungen 1, d.h. für Sendungen aus dem Zuständigkeitsbezirk der Zollstelle Waldshut (siehe Karte in der Beilage) ist die Ware bei der Zollstelle Waldshut / Koblenz zur Deutschen Ausfuhr und zur Schweizer Einfuhr anzumelden. Die anschliessende Ausgangsabfertigung und der Grenzübertritt erfolgen in Stein Bad Säckingen. Verfahrensablauf: Die D-Ausfuhranmeldung wird bei der Zollstelle Waldshut / Koblenz (Lonza Areal) zusammen mit einem zweiteiligen Warenausweis / Bezugsschein (WA/BEZ) vorgelegt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Abfertigung ausserhalb des Amtsplatzes. Der D-Zoll prüft die Regionalität, nummeriert den WA/BEZ und stempelt diesen nach erfolgter Ausfuhrabfertigung. Das Überfuhr-Verfahren mit den Laufkarten wird während der Zeit der Brückensperrung ausgesetzt. Anschliessend erfolgt die CH-Einfuhrabfertigung (e-dec, e-dec web). Bei Sendungen mit Selektionskriterium gesperrt, e-dec web, meldet sich der Zollbeteiligte mit dem WA/BEZ beim CH-Zoll der Zollstelle Waldshut / Koblenz (Lonza Areal). Der WA/BEZ wird nach erfolgter Einfuhrabfertigung vom CH-Zoll gestempelt. Sendungen die frei mit oder frei ohne selektioniert sind, müssen nicht am Schalter vorgelegt werden. LSVA: Für Fahrzeuge die am Abfertigungsterminal einen Beleg lösen müssen, besteht die Möglichkeit, bei der Zollstelle Waldshut / Koblenz einen Beleg mit Kilometer-Korrektur für die Grenzüberfahrt in Stein Bad Säckingen zu lösen. Das Liberoverfahren (Kontrolle der LSVA Belege durch den Spediteur) ist während der Zeit der Umleitung des Verkehrs über Stein Bad Säckingen ausgesetzt. Nach erfolgter Abfertigung in Waldshut / Koblenz fährt der Warenführer mit dem gestempelten WA/BEZ (Sonderstempelabdruck + ein Stempel D-Zoll und ein Stempel CH-Zoll, oder ein Stempel D-Zoll und Selektionsresultat frei mit / frei ohne ) zur Zollstelle Stein Bad Säckingen. Er benutzt dazu die ausgeschilderte Umleitung über die B34 und Autostrasse. Die Zufahrt zur Zollstelle erfolgt über den für die Bauphase ausgewiesenen Vorstauraum entlang der Rheinuferstrasse (Einbahnverkehr) im Industriegebiet Bad Säckingen (keine Überfahrt in Laufenburg möglich). 1 Als regional gilt: Grundsätzlich muss 50% des Gewichtes einer Gesamtsendung regional sein (Änderungen bleiben vorbehalten). Die Überwachung der Regelung erfolgt durch den D-Zoll. 1/6
2 Zur D-Ausgangsabfertigung meldet sich der Warenführer mit dem in Waldshut / Koblenz nummerierten WA/BEZ beim D-Zoll in Bad Säckingen. Dieser nimmt den Ausgang vor und stempelt den WA/BEZ erneut (zweiter Stempel D-Zoll auf dem WA/BEZ). Falls für das Fahrzeug ein LSVA Abfertigungsterminal-Beleg benötigt wird, kann dieser auch in Stein Bad Säckingen gelöst werden. Der Warenführer fährt bei der Abfuhrkabine der Zollstelle Stein Bad Säckingen vor und gibt den WA/BEZ ab. Durch den CH-Zoll kann eine Kontrolle (Beschau, Ladungskontrolle, LSVA usw.) angeordnet werden. Ansonsten fährt der Warenführer über die Rheinbrücke und befindet sich im freien Verkehr der Schweiz. Die eingeschränkten Abfertigungskompetenzen bei der Zollstelle Stein bleiben auch während der Brückensperrung bestehen (Grenzzonenverkehr). Deshalb müssen andere Sendungen während der Brückensperrung bei der Zollstelle Waldshut / Koblenz vorabgefertigt werden. Dies wird mit einem Sonderstempelaufdruck auf dem WA/BEZ dokumentiert. Fahrtrichtung Süd Nord (Schweiz Deutschland) Die eingeschränkten Abfertigungskompetenzen bei der Zollstelle Stein bleiben auch während der Brückensperrung bestehen (Grenzzonenverkehr). Andere Sendungen müssen während der Brückensperrung nach wie vor über die Zollstelle Waldshut / Koblenz zur CH-Ausfuhr vorabgefertigt werden. Der Grenzübertritt und die anschliessende D-Einfuhrabfertigung erfolgen ausschliesslich bei der Zollstelle Bad Säckingen. Verfahrensablauf: Die Waren werden zur CH-Ausfuhrabfertigung bei der Zollstelle Waldshut / Koblenz (Lonza Areal) angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich die Ware in der Schweiz. Die Zollstelle Koblenz nimmt eine Vorabfertigung vor und stempelt den WA/BEZ. Dieser wird dem Zollbeteiligten oder dessen Beauftragten am Schalter in Waldshut / Koblenz ausgehändigt und muss dem Warenführer übergeben oder übermittelt werden (Kopien und Fax sind erlaubt). Der Warenführer fährt mit den Waren und dem WA/BEZ (auch Kopie) gemäss der Beschilderung zur Zollstelle Stein Bad Säckingen, gestellt die Ware und meldet sich als erstes am CH-Ausfuhrschalter. Es erfolgt eine Überprüfung der Ausfuhr, eventuell vorhandene WVB werden beglaubigt und die LSVA falls notwendig abgeschlossen. Anschliessend erfolgt für alle Sendungen die D-Einfuhrabfertigung vor Ort in Stein Bad Säckingen mit ATLAS. Nach vollendeter Aus- und Einfuhrveranlagung erfolgt die Abfuhrkontrolle am Ausgang der Zollhofes in Stein Bad Säckingen und die Ware befindet sich anschliessend im freien Verkehr der EU. 2/6
3 Öffnungszeiten / Abfertigungszeiten der Zollstellen: Zollstelle Waldshut / Koblenz: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: bis Uhr Samstags geschlossen Abfertigungszeiten: D-Ausfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr D-Einfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr CH-Ausfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr CH-Einfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr Zollstelle Stein Bad Säckingen: Öffnungszeiten Montag bis Freitag: bis Uhr Samstags geschlossen Abfertigungszeiten: D-Ausfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr D-Einfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr CH-Ausfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr plus 60 Min Nachlaufzeit CH-Einfuhrabfertigungen Mo-Fr bis Uhr plus 60 Min Nachlaufzeit Transit Der Internationale Transit wird in der Zeit der Brückensperrung direkt in Stein Bad Säckingen Mo Fr von bis Uhr abgefertigt. Die Eröffnung von Geleitscheinen ist auf der Zollstelle Waldshut / Koblenz zu den Zeiten der Einfuhrabfertigung möglich (In Stein Bad Säckingen keine Eröffnung von Geleitscheinen ausserhalb der Grenzzonenbeschränkung möglich). Sofern eröffnet, ist der Grenzübertritt mit Carnet ATA bei jedem besetzten Grenzübergang möglich. Weitere Ausweichzollstellen für Transit sind: Basel Weil am Rhein Autobahn Rheinfelden Autobahn Thayngen / Bietingen Bargen / Neuhaus Die eingeschränkten Abfertigungskompetenzen bei der Zollstelle Laufenburg bleiben auch während der Brückensperrung bestehen (Grenzzonenverkehr). Eine Transitabfertigung in Laufenburg ist auch während der Brückensperrung nicht möglich. Leerfahrzeuge Mit OBU ist der Grenzübertritt über jeden für LKW zugelassenen, besetzten Grenzübergang möglich. Mit einem Abfertigungsterminal-Beleg müssen Schweizer Zollstellen während den Besetzungszeiten angefahren werden. Stein Bad Säckingen Mo-Fr bis 19.00; Sa geschlossen Laufenburg Mo-Fr bis und bis 17.00; Sa geschlossen 3/6
4 Grenzübergänge Laufenburg und Rheinheim Bad Zurzach Die Abfertigungskompetenzen der Grenzübergänge Laufenburg und Rheinheim Bad Zurzach werden während der Brückensperrung in Koblenz nicht ausgeweitet. Ein Grenzübertritt von bei der GZA Waldshut / Koblenz vorabgefertigten Waren ist nicht gestattet. Durchgangsverkehr Die Durchgangsstrecken mit Abgangs- oder Zielort Koblenz / Waldshut Rheinbrücke sind während der Brückensperrung ausgesetzt. Auskunftsstellen / Ansprechpartner Zollstelle Waldshut / Koblenz Schweizer Zoll Tel Herr Spiegelberg oder Dienstchef/in Deutscher Zoll Tel Herren Dillinger oder Schlosser Vielen Dank für ihr Verständnis Beilagen: 1. Umleitung des regionalen Handelswarenverkehrs über Stein Bad Säckingen 2. Zuständigkeitsgebiet regionaler Verkehr der Zollstelle Waldshut (grün): 3. Abläufe Verkehrsrichtung Nord-Süd = DE-CH 4. Abläufe Verkehrsrichtung Süd-Nord = CH-DE 4/6
5 Beilage 1: Umleitung des regionalen Handelswarenverkehrs über Stein Bad Säckingen Lörrach Schopfheim Wehr Waldshut - Tiengen Basel Rheinfelden Rheinfelden Möhlin Albbruck Bad Laufenburg Säckingen Stein Laufenburg Koblenz Döttingen Bad Zurzach Würenlingen Rhein Kaiserstuhl Muttenz Pratteln Frick Brugg Baden Liestal Zürich 5/6
6 Beilage 2: Zuständigkeitsgebiet regionaler Verkehr der Zollstelle Waldshut (grün): 6/6
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