Agenda. Ist-Situation Entscheidung Vetsch AG Alternativen Kontaktinformation

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1 EU-Verzollung

2 Agenda Ist-Situation Entscheidung Vetsch AG Alternativen Kontaktinformation

3 Ist-Situation Bei der EU-Verzollung handelt es sich um eine Abfertigung mit steuerbefreiender Wirkung gem. Artikel 28c der 6. EU-Richtlinie. Für die Abfertigung ist ein Fiskalvertreter mit einer Sonder UID-Nr. notwendig. Steuerlich wird die Lieferung in zwei Teile geteilt: 1. Ausfuhr aus dem Abgangsland und Einfuhr in die EU an der Grenzübertrittsstelle. 2. Innergemeinschaftliche Lieferung vom Land der Grenzübertrittstelle bis zum Empfänger. Auf Basis der innergemeinschaftlichen Lieferung ist der Empfänger in seinem Land erwerbsteuerpflichtig. Der Empfänger muss bei seinem Finanzamt eine Erwerbsteuermeldung durchführen.

4 Ist-Situation Um eine EU-Verzollung durchführen zu können, muss der Anmelder folgende Verpflichtungen erfüllen: Prüfung der UID-Nummer und der EORI-Nummer des Empfängers Fiskalvertretertext auf der Rechnung Vollmacht von Absender und Empfänger Abliefernachweis (CMR, Gelangensbestätigung etc.)

5 Ist-Situation Wenn der Empfänger seiner Erwerbssteuerpflicht nicht nachkommt, sind automatisch der Fiskalvertreter und Anmelder voll verantwortlich. Er wird mit der Einfuhrumsatzsteuer des Landes belastet, in dem die Abfertigung stattgefunden hat. Dies auch, wenn die Verpflichtungen des Anmelders zu 100 % erfüllt sind.

6 Entscheidung Vetsch AG Aufgrund eines aktuellen UFS-Urteils (Unabhängiger Finanzsenat, Wien) ist ab sofort der sogenannte Vertrauensschutz bei Fiskal- und EU-Verzollungen bei der österreichischen Zollanmeldung nicht mehr anwendbar. Entgeht der Warenempfänger seiner Steuerpflicht, haftet der Fiskalvertreter/Anmelder. Verkäufer wird für nicht geleistete Einfuhrsteuern vollumfänglich zahlungspflichtig. Vetsch AG hat keinerlei Möglichkeit das korrekte Abführen der Erwerbssteuer in der EU zu beeinflussen. Neue Rechtspraxis = unkalkulierbares Risiko! Wir sehen uns nicht mehr in der Lage die Dienstleistung Fiskalvertreter Österreich anzubieten.

7 Alternativen Folgende Alternativen zur AT-Fiskalverzollung sind gegeben und realisierbar: 1. EU-Verzollung in Deutschland auf die Steuernummer des Absenders 2. Verzollung im Bestimmungsland auf den Empfänger 3. Verzollung im Bestimmungsland auf die Steuernummer des Absenders 4. Verzollung in Österreich auf die Steuernummer des Absenders

8 1. Verzollung in Deutschland auf die Steuernummer des Absenders Der Absender muss sich in Deutschland steuerlich melden. Er erhält eine UID-Nummer und eine EORI-Nummer. Auf der Rechnung muss die deutsche UID-Nummer des Absenders in der Adresse angedruckt sein. Gleichzeitig muss der Fiskalvertretertext auf die UID-Nummer des Schweizer Absenders Bezug nehmen.

9 VORTEILE NACHTEILE Alle Vorteile einer EU-Verzollung sind wirksam. Volles Risiko des Schweizer Absenders als Fiskalvertreter für die Erwerbssteuer des Kunden in der EU. Zusätzlicher Aufwand für zusammenfassende Meldung (Steuermeldung für innergemeinschaftliche Lieferungen). Zusätzlicher Aufwand für Intrastat-Export-Meldung. Kosten für Steuerberater in Deutschland.

10 2. Verzollung im Bestimmungsland auf den Empfänger Der Absender fakturiert konventionell an den Empfänger. Auf der Handelsfaktura darf keine MWSt. vom Bestimmungsland aufgeführt werden.

11 VORTEILE NACHTEILE Kein Risiko für den Versender in der Schweiz. Kein Risiko für den Fiskalvertreter/Anmelder. Volle Steuerpflicht des Empfängers. Hohe Kapitalbindung (Vorsteuerrückerstattung in vielen Ländern erst nach Monaten!). Längere Laufzeit aufgrund der Abfertigungszeit von bis zu 2 Arbeitstagen. Je nach Bestimmungsland muss die EUSt. (Einfuhrumsatzsteuer) vor Auslieferung entrichtet oder eine Bankgarantie vorgelegt werden.

12 3. Verzollung im Bestimmungsland auf den Absender Der Absender muss sich im jeweiligen Bestimmungsland steuerlich registrieren. Er erhält eine UID-Nummer und eine EORI-Nummer. Der Schweizer Absender fakturiert den Warenwert zuzüglich der MWSt. im Empfangsland an den Empfänger. Bei der Einfuhrverzollung im Empfangsland entsteht EUSt., welche dem Schweizer Absender verrechnet wird. Der Empfänger bezahlt dem Absender in der Schweiz den Warenwert zuzüglich der MWSt. Der Schweizer Absender muss die Vorsteueranmeldung im jeweiligen Empfangsland, in dem er die UID/EORI-Nr. hat, vornehmen.

13 VORTEILE NACHTEILE Kein Risiko für den Versender in der Schweiz. Kein Risiko für den Fiskalvertreter/Anmelder. Hohe Kapitalbindung (Vorsteuerrückerstattung in vielen Ländern erst nach Monaten!). Erhöhtes Delkredererisiko (Warenwert und MWSt.). Längere Laufzeit aufgrund der Abfertigungszeit von bis zu 2 Arbeitstagen. Kosten für Steuerberater im Bestimmungsland.

14 4. Verzollung in Österreich auf die Steuernummer des Absenders Der Absender registriert sich steuerlich in Österreich. Er erhält eine UID- und eine EORI-Nummer. Gleichzeitig wird eine Bewilligung zur sogenannten Steuerstundung (EV5 Verfahren) angesucht. Die Rechnung wird ausgestellt vom Schweizer Absender an den Empfänger in der EU. Die österreichische UID-Nummer des Absenders und die UID-Nummer des Empfängers muss auf der Rechnung ausgewiesen und gedruckt sein. Die Sendung wird in Österreich auf die UID-Nummer des Absenders verzollt. Durch die Verzollung entsteht die Steuerpflicht in Österreich. Es besteht jedoch die volle Vorsteuerabzugsberechtigung.

15 4. Verzollung in Österreich auf die Steuernummer des Absenders - Fortsetzung Für die anschliessende innergemeinschaftliche Lieferung muss eine zusammenfassende Meldung und eine Intrastat-Export-Meldung erstellt werden. Für die Vorsteuerabrechnung und die zusammenfassende Meldung wird ein Steuerberater beauftragt. Mit der Steuerstundung (EV5-Verfahren) und der Vorsteuerabrechnung ist die finanzielle Belastung = 0 (null).

16 VORTEILE NACHTEILE Kein Risiko für den Versender in der Schweiz. Kein Risiko für den Anmelder. Sendung gilt als innergemeinschaftliche Lieferung. Keine Kapitalbindung für Steuern. Delkredererisiko für Warenwert und nicht zusätzlich für die Steuer. Kosten für Steuerberater in Österreich.

17 Kontaktinformation Vetsch AG Internationale Transporte Klaus-Günther Neumayer Tel Mobile Steuerberatung BDO Vorarlberg GmbH Herr Martin Bauer Gallmiststrasse 13 AT-6800 Feldkirch Tel

18 Vielen Dank

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