Jahresbericht. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

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1 Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Jahresbericht 2015

2 Titelbild: photocase 2 Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 2016

3 Inhalt 5 Entwicklungen im gesellschaftlichen Kontext 7 Einrichtung mit Einsatzgebiet 7 Personal 7 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit 7 Räumliche Ausstattung 8 Aufgabenbereiche Beratungstätigkeit nach 5 SchKG Beratungstätigkeit nach 2 SchKG 9 Statistische Auswertung Schwangerschaftskonfliktberatung Schwangerenberatung 10 Fachliche Weiterqualifizierung und Supervision 11 Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Gremienarbeit Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

4 4 Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 2016

5 1. Entwicklungen im gesellschaftlichen Kontext Die Arbeit unserer Beratungsstelle wird stark durch sozial- und gesellschaftspolitische Entwicklungen beeinflusst, die sich auf die Lebenslage der schwangeren Frauen auswirken. Diese werden zuerst für die Bundesebene, dann für das Land und abschließend für den Landkreis skizziert. Das Elterngeld wurde im Berichtsjahr um das Elterngeld plus erweitert. Die dadurch erreichte Flexibilität, die der Lebenswirklichkeit und den unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten junger Familien entgegenkommt, ist leider sehr zu Lasten der allgemeinen Verständlichkeit dieses Gesetzes gegangen. Um dem gestiegenen zeitlichen Umfang des Beratungsbedarfs Rechnung zu tragen und weil auch der Bedarf an allgemeiner Beratung zur Lebensplanung mit Baby gestiegen ist, haben wir unsere Termine für die Schwangerenhilfeberatung grundsätzlich auf 1,5 Stunden veranschlagt. Weiterhin werden aber auch diese langen Termine in der Statistik nur als ein Termin gewertet. Die Themen Kostenübernahme bei einem Schwangerschaftsabbruch und Verhütung für Flüchtlingsfrauen nahmen im Berichtsjahr an Bedeutung zu. Aufgrund dessen wurde von der Schwangerenberatungsstelle ein Informationsblatt für die Sozialbetreuung von Flüchtlingen (AWO) verfasst. Im Jahr 2016 rechnen wir damit, dass sich einige Flüchtlingsfrauen durch ein größeres Gefühl von Sicherheit dazu entschließen werden, ihre Schwangerschaften auszutragen. Dann werden zusätzlich die Hilfsmöglichkeiten durch das SGB XII und die Stiftung Familie in Not zum Tragen kommen. Eine entsprechende allgemeine Handreichung zur Erstinformation für die Sozialbetreuung von Flüchtlingen wird von der Beratungsstelle im Jahr 2016 ausgearbeitet. Darüber hinaus wird weiterhin mit vielen neu ankommenden sehr verunsicherten Frauen mit einem großen Beratungsbedarf gerechnet, da die laufende Diskussion über restriktive Gesetzesänderungen und zum Teil auch deren Verabschiedung, sowie die zunehmende offene Fremdenfeindlichkeit ihre schwierige Lebenssituation weiter erschwert. Im Jahr 2015 wurden im Arbeitsbereich der Hilfeberatung 69 Frauen mit Migrationshintergrund unterstützt, das entspricht nahezu der Hälfte der insgesamt beratenen 156 Frauen. Für das Aufgabenfeld der Schwangerschaftskonfliktberatung wird der Migrationshintergrund nicht erfasst. Hebammen stellen als Unterstützung für werdende Mütter in der Schwangerschaft eine enorm wertvolle Hilfe dar, die im Mutterschutzgesetz ( 24 c, d, f) verankert ist. Hebammenhilfe wird von den Krankenkassen bezahlt, so dass sie jeder in Deutschland krankenversicherten Frau, unabhängig von ihrem Einkommen, zusteht. Ebenso haben Flüchtlingsfrauen einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Doch diese alltagsnahe Versorgung für die schwangeren Frauen und frisch entbundenen Mütter ist seit Jahren zunehmend gefährdet. Bedingt durch die für die freien Hebammen immer schwieriger gewordenen finanziellen Bedingungen ziehen sich diese immer mehr aus ihrem verantwortungsvollen Beruf zurück oder haben ihre Tätigkeit stark eingeschränkt. Die Folge ist, dass im Jahr 2015 viele Schwangere trotz umfangreicher Telefonate keine Hebamme für die Zeit nach der Geburt finden konnten. Aktuell kann es für die Schwangere bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche schwierig werden, eine Hebamme zu finden, die sie und ihr Kind nach dem i. d.r. sehr kurzen Klinikaufenthalt mit ihren Hausbesuchen betreut. Frauen, die zum ersten Mal schwanger sind, kommen ohne Hinweise aus ihrer direkten Umgebung nicht auf die Idee, sich so frühzeitig um ihre nachgeburtliche Betreuung zu kümmern. Das führt erfahrungsgemäß dazu, dass insbesondere Frauen mit schwierigem sozialem Hintergrund nachgeburtlich nicht auf die ihnen eigentlich zustehende Betreuung in den ersten Wochen nach der Geburt zurückgreifen können. Kleinere Unsicherheiten und Anpassungsprobleme können sich so rasch zu größeren Schwierigkeiten in der Versorgung und der Bindung zu ihrem Kind entwickeln und verfestigen. Gerade in Zeiten, in denen deutlich geworden ist, wie wichtig die Frühen Hilfen für Familien sind, müssen Verantwortliche auf politischer Ebene um eine Lösung für dieses Problem ringen. Bei der Stiftung Familie in Not des Landes Baden-Württemberg (Bundesstiftungsmittel) gab es zum 1. August 2015 weitere deutliche Veränderungen, die alle Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen direkt betreffen. Modifikationen gibt es beim Grundantrag: Die Leistungen wurden von dem im Oktober 2014 auf gekürzten Betrag wieder hochgesetzt auf nunmehr Außerdem können nun wieder mehr Frauen diesen Antrag stellen, da auch die Einkommensgrenzen angehoben worden sind. Doch Schwangere, die noch bei ihren Eltern leben und dem Grunde nach ein Recht auf Leistungen nach SGB II haben, können nicht den vollen Betrag, sondern nur 450 erhalten. Dieser Personenkreis, der ohnehin finanziell sehr schlecht gestellt ist, wird dadurch nochmal außergewöhnlich stark benachteiligt. Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

6 Mit dem U-Antrag kann die Erstattung der Umzugskosten für Kaution und Möbel beantragt werden. Das Problem besteht aber oft bereits darin, dass die junge schwangere Frau oder Mutter mit Baby keine Wohnung findet, die sie anmieten könnte. Den A-Antrag, durch den ausbildungsbedingte Kinderbetreuungskosten, die nach der Geburt bei Wiederaufnahme der unterbrochenen Ausbildung anfallen, abgefedert werden können, konnten wir im Berichtsjahr kein einziges Mal stellen. Die geplante Berufsausbildung kommt i.d.r. erst gar nicht zustande, wenn die Schwangerschaft bekannt ist. Nicht selten stimmen die jungen Frauen auch der Auflösung des Ausbildungsvertrages zu, weil sie es sich nicht vorstellen können, in der sie überfordernden Situation der ungeplanten Schwangerschaft sich weiter auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Hier wäre es hilfreich, wenn der A-Antrag auch für junge Frauen möglich wäre, die erst nach der Geburt ihre Ausbildung beginnen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt für günstigen Wohnraum hat sich im Landkreis weiter verschärft. Bei der Stadt Esslingen gibt es seit Jahren rückläufige Zahlen von städtischen Sozialwohnungen. Die Wartezeiten für Wohnungssuchende über die Liste der Stadt Esslingen hat sich im Jahr 2015 weiter auf 1 bis 2 Jahre verlängert, bei größeren Wohnungen sind die Wartezeiten noch länger. Die Kriterien, um auf die Liste der Wohnungssuchenden zu gelangen, wurden verschärft: Schwangere kommen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.b. bei einer unzumutbaren Wohnsituation in der Herkunftsfamilie und nachweisbarem, eigenem Einkommen, auf diese Liste der Wohnungssuchenden. Dadurch bleiben junge Frauen mit ihren Babys häufig lange bei ihren Eltern und Elternpaare leben zwangsläufig getrennt, was zu eigentlich vermeidbaren Problemen in Partnerschaft und Herkunftsfamilie führen kann. Wir hoffen, dass die Unterversorgung mit Wohnraum für Flüchtlinge Anlass ist, im sozialen Wohnungsbau hohe Anstrengungen auf politischer Ebene zu unternehmen. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Schwangere unter 25 Jahren, die noch bei ihren Eltern leben, unabhängig von ihrem derzeitigen eigenen Einkommen vom Jobcenter darauf hingewiesen, dass sie erst unmittelbar vor der Geburt einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen können. Die Zeit, die den Frauen durch diese Regelung bis zur Geburt blieb, war in den meisten Fällen zu kurz. Kam es zu einem Antrag, wurde häufig das Einkommen der Eltern herangezogen, was dem Recht der Schwangeren auf Gründung einer eigenen Familie entgegensteht. Um diesen Missstand zu beheben, hat der Arbeitskreis Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Landkreises Esslingen im Jahr 2014 folgende Vereinbarung mit Fachkräften des Jobcenters Esslingen getroffen: Die jungen Frauen dürfen schon ab der 15. Schwangerschaftswoche einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Das Einkommen der Eltern ist bei diesem Personenkreis nicht maßgeblich, auch wenn es erfragt werden kann. Dem Wunsch nach Auszug aus der elterlichen Wohnung wird nicht pauschal nachgegeben, sondern es erfolgt eine Einzelfallprüfung, die ab dem 4. Schwangerschaftsmonat abgeschlossen sein kann. Die Prüfung beinhaltet u. a. die Eignung der elterlichen Wohnung (Größe und Zimmeraufteilung) für den Familienzuwachs und ob es aufgrund der Schwangerschaft der Tochter zu ernsthaften Konflikten zwischen der Schwangeren und ihren Eltern gekommen ist, so dass ein weiteres Zusammenleben nicht zumutbar ist. Im Berichtsjahr wurden schwangere Frauen häufig trotz ausdrücklichem Hinweis auf ihre bestehende Schwangerschaft bei der Beantragung von Arbeitslosengeld-II-Leistungen im Jobcenter nicht auf die ihnen zustehende Leistungen verwiesen, bzw. wurde die Schwangerschaft bei der Entscheidung über den Arbeitslosengeld-II-Antrag nicht berücksichtigt. Seit 2015 gibt es für den Einzugsbereich des Jobcenters Esslingen die Absprache, dass die Schwangerenberatung ihre Klientinnen beim Jobcenter ankündigen kann, so dass diese entsprechend ihrer neuen Situation umfassend beraten werden. Der Arbeitskreis 219 strebt im Jahr 2016 eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Jobcentern im Landkreis Esslingen und den Schwangerenberatungsstellen an. Die Kooperation mit ProjuFa Frühe Beratung und Hilfen stellt einen wichtigen Beitrag für eine gelingende Netzwerkarbeit der Schwangerschaftsberatungsstelle im Kontext Früher Hilfen dar und war auch im Jahr 2015 wieder sehr produktiv. Die Kooperation mit den Mitarbeiterinnen erfolgt frühzeitig und unkompliziert und stellt sowohl für die Klientinnen wie auch für die beteiligten Kolleginnen eine große Entlastung dar. 6 Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 2016

7 2. Einrichtung mit Einsatzgebiet Die Schwangerenberatungsstelle des Landkreises Esslingen ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatung nach 219 StGB. Die Beratungsstelle arbeitet nach den gesetzlichen Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S ), zuletzt geändert durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Das Gesetz umfasst entsprechende Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Personenstandsgesetz und in der Personenstandsverordnung (PStG und PStV), im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und im Strafgesetzbuch (StGB). Ferner arbeitet die Beratungsstelle nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Anerkennung und Förderung der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen (VWV SchKG) vom 9. Dezember 2011 (GABl. S. 699). Alle Beratungsleistungen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Auf Nachfrage werden auch anonyme Beratungen, sowie im Einzelfall aufsuchende Beratung, durchgeführt. Die Beratungsstelle ist im Amt Soziale Dienste und Psychologische Beratung in einem Sachgebiet gemeinsam mit der Psychologischen Beratungsstelle für Familie und Jugend und den Frühen Hilfen angesiedelt. Dieser Zuschnitt des Sachgebiets ermöglicht die Zusammenarbeit bei schwerwiegenderen Problemen, die in der Beratung sichtbar werden. Oftmals werden durch den Schwangerschaftskonflikt weitere Konflikte deutlich, so dass unkomplizierte Weitervermittlungsmöglichkeiten von großem Vorteil sind. Das Einsatzgebiet der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Esslingen. Ratsuchende Frauen aus anderen Landkreisen erhalten ebenfalls die Möglichkeit der Beratung. Die Beratungsstelle befindet sich in der Nähe des Stadtzentrums, ca. zehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt, im Landratsamt Esslingen. Kontakt Landratsamt Esslingen Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend - Schwangerenberatung - Pulverwiesen Esslingen a. N. Telefon Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Landratsamts Esslingen steht in keinerlei Verbindung mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 3. Personal Leitung: Regina Weissenstein, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Master of Business Administration und Systemische Therapeutin, Petra Post, Dipl. Sozialpädagogin (FH); 70 %, Systemische Familientherapie und Gesprächsführung, PEKiP-Gruppenleiterin Simone Glohr, Dipl. Sozialpädagogin (BA); 30 %, Systemische Familientherapie. 4. Öffnungszeiten und Erreichbarkeit Montag bis Freitag Montag, Dienstag und Mittwoch Donnerstag 9:00 12:00 Uhr 13:30 16:00 Uhr 13:30 18:00 Uhr Mit der Beratungsstelle kann auch über Kontakt aufgenommen werden: PsychoEs@LRA-ES.de Die Beraterinnen sind persönlich über zu erreichen unter: Post.Petra@LRA-ES.de Glohr.Simone@LRA-ES.de 5. Räumliche Ausstattung Die Beraterinnen teilen sich ein Büro. Die Funktionsräume des Sachgebiets Psychologische Beratung und Frühe Hilfen wie Wartebereich, Gruppenraum und Besprechungszimmer werden mitbenutzt. Das Sekretariat ist für die Psychologische Beratungsstelle und für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

8 6. Aufgabenbereiche 6.1 Beratungstätigkeit nach 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Für die Beratung im Schwangerschaftskonflikt gibt es gesetzliche Vorgaben. Sie soll ergebnisoffen geführt werden und von der Verantwortung der Frau ausgehen. Die Beratung soll die Klientin nicht bevormunden oder belehren und vornehmlich dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Inhaltlich sollen die Gründe, die für die Klientin einen Schwangerschaftsabbruch notwendig erscheinen lassen, näher betrachtet werden. Es wird in der Beratung sowohl über finanzielle als auch über rechtliche Fragen informiert. Je nach Problemlage werden praktische Hilfen, z. B. bei der Wohnungssuche oder der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz, angeboten. Die Betroffenen können Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Kostenübernahme erhalten. Auf Wunsch werden auch Verhütungsfragen besprochen. Unabhängig davon, ob sich die Schwangere für den Abbruch oder für die Geburt des Kindes entscheidet, bieten wir weitere Beratung und Begleitung an. 6.2 Beratungstätigkeit nach 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Jede Frau und jeder Mann hat nach dem Gesetz ein Recht auf Beratung in Bezug auf Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und alle eine Schwangerschaft berührenden Fragen, unabhängig davon, ob eine Schwangerschaft bereits besteht. Die Beratung umfasst ein großes Spektrum unterschiedlicher Themen: familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, besondere Rechte im Arbeitsleben, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere und finanzielle Hilfen. Außerdem können Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen, Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und alle Fragen in Verbindung mit einer Adoption Beratungsinhalt sein. Die Schwangerenberatung bietet Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder dem Arbeitgeber, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz und zur Fortsetzung der Ausbildung bzw. des Studiums. Das Angebot der Beratung umfasst auch die Nachbetreuung nach der Geburt eines Kindes Beratung in Verbindung mit Pränataldiagnostik nach 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Sowohl in der Schwangeren- als auch in der Schwangerschaftskonfliktberatung hat jede Frau Anspruch auf Beratung vor, während oder nach pränataler Diagnostik. Sprechen nach den Ergebnissen von pränataldiagnostischen Maßnahmen dringende Gründe für die Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt ist, hat die Frau nach 2a Abs. 1 SchKG Anspruch auf weitere und vertiefende psychosoziale Beratung nach 2 SchKG. 6.4 Beratung zur Vertraulichen Geburt nach 2 Abs. 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Das Gesetz unterstützt Frauen, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten. Diese Frauen konnten bisher nur schwer unterstützt werden. Das neue Verfahren soll eine medizinisch begleitete und sichere Geburt ermöglichen, bei der die Frau zunächst anonym bleiben kann. Mit 16 Jahren hat das Kind die Möglichkeit, zu erfahren, wer seine Mutter ist. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Identitätsentwicklung eines Menschen. Bei sehr wichtigen Gründen kann die Mutter zu ihrem Schutz eine Fortführung der Anonymität beantragen. Durch das kostenlose Hilfetelefon Schwangere in Not anonym und sicher (Telefon ) oder unter können die Frauen erste Informationen erhalten und frühzeitig den Weg in eine Schwangerenberatungsstelle finden. Bei dem zweistufigen Verfahren bietet die Schwangerschaftsberatungsstelle zunächst umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität begründet. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, greift die zweite Stufe des Verfahrens. Die Aufgabe der Anonymität der Schwangeren erfolgt in diesem Fall nur gegenüber der Mitarbeiterin der Schwangerenberatungsstelle. Die Schwangerenberatungsstellen spielen eine tragende Rolle bei der Beratung und Begleitung der Frau, bei der Durchführung der anonymen Geburt und bei der dabei notwendigen Kooperation im Hilfesystem (Kontaktaufnahme mit der Entbindungsstation, Information des Sozialen Dienstes und der Adoptionsvermitt- 8 Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 2016

9 lungsstelle). Die Frau erhält das Angebot, auch nach der Geburt weiterhin in der Beratungsstelle betreut zu werden. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass sie sich überlegt, das Kind doch zu behalten. Um dieses neue Gesetz auch in der Praxis gut umzusetzen, hat der Arbeitskreis Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Landkreis Esslingen für alle im Landkreis liegenden Kliniken je ein Informations- und Vernetzungstreffen vorgeschlagen. Von der Schwangerenberatungsstelle des Landratsamtes Esslingen konnte im Berichtsjahr ein solches Treffen mit Mitarbeiterinnen aus der Geburtshilfe des Klinikums Esslingen zum Thema Vertrauliche Geburt durchgeführt werden. Dabei wurde auch eine engere Kooperation vereinbart. 7. Statistische Auswertung Die Jahresstatistik der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wird nach landesweiten Vorgaben des Sozialministeriums ab 2015 etwas verändert: Frauen, die ihre erste Beratung in der Schwangerschaftskonfliktberatung hatten, werden, wenn sie weiterhin in Beratung bleiben, weil sie sich z.b. für das Austragen ihres Kindes entschieden haben, weiterhin als Fälle in der Konfliktberatung gezählt mit der entsprechenden Anzahl an Beratungsterminen. Das verändert die Statistik insofern, dass in der Schwangerschaftskonfliktberatung sehr viel mehr Folgeberatungen zu verzeichnen sind. Weiterhin dürfen individuelle Angaben zum Beratunganlass, Alter der Frauen, Familienstand und Nationalität nicht mehr im Jahresbericht auftauchen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 278 Frauen in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach 5, 6 und 2, 2a SchKG unterstützt. Hierfür wurden im Berichtsjahr 465 Beratungsgespräche geführt. 7.1 Schwangerschaftskonfliktberatung Anzahl der Fälle Im Jahr 2015 wurden 111 Frauen im Schwangerschaftskonflikt nach 5, 6 SchKG beraten (2014: 89 Frauen; 2013: 92 Frauen). Davon waren 83 Einmalberatungen, in 12 Fällen fanden Folgeberatungen statt. Die Gesamtzahl der im Schwangerschaftskonflikt geführten Gespräche betrug 146 (2014: 96 Gespräche; 2013: 107 Gespräche). Wie viele Frauen sich nach dem Beratungsgespräch letztendlich für den Schwangerschaftsabbruch entscheiden, kann statistisch nicht erhoben werden. Viele Frauen wünschen die Beratungsbescheinigung, um frei entscheiden zu können, wenn ihr Entschluss nach erfolgter Beratung noch nicht feststeht. Auf Wunsch der Schwangeren werden weitere Gespräche angeboten. Eine Konfliktberatung fand in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge statt. 7.2 Schwangerenberatung Anzahl der Fälle Im Jahr 2015 wurden 156 Frauen im persönlichen Gespräch nach 2 SchKG beraten (2014: 109 Frauen; 2013: 144 Frauen) und zusätzlich 11 Frauen ausschließlich durch und/oder Telefonberatung nach 2 SchKG. Der Anstieg der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr liegt darin begründet, dass die Beratungsstelle im Jahr 2015 durchgehend mit 100 % besetzt war. Dadurch mussten etwas weniger Frauen als im Vorjahr, aufgrund langer Wartezeiten, an andere Beratungsstellen für Schwangere weitervermittelt werden. Unsere Beratungsgespräche sind seit 2015 durch die wachsende Vielzahl an Themen durchgehend mit 1,5 Stunden veranschlagt. Sie werden aber weiterhin als ein Termin gewertet. Insgesamt fanden 319 Beratungsgespräche im Rahmen der Schwangerenberatung statt (2014: 278 Beratungsgespräche), davon 40 Beratungsgespräche per Telefon und 15 Beratungen per Mail. Telefonate und Mailberatung nehmen seit Jahren zu, entweder weil die Schwangere oder junge Mutter familiär und/oder beruflich sehr eingespannt ist oder weil durch die Komplexität der Problemlage immer wieder Abstimmungen mit der Klientin zwischen den Beratungsterminen notwendig werden. Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

10 Als Beratungsgespräche per Telefon bzw. Mail wurden Telefonate und Mailkontakte gewertet, die länger als 15 Minuten dauerten und die von inhaltlicher Bedeutung für den Beratungsprozess waren. Anzahl der Gespräche Anzahl der Frauen über Beratung in Verbindung mit Pränataldiagnostik In 34 Fällen wurden Frauen bezüglich pränataler Diagnostik beraten. Bei 3 Frauen fand die Beratung vor und bei 27 Frauen während der laufenden Pränataldiagnostik statt. 4 Frauen wurden von ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen nach einem positiven pränataldiagnostischen Befund zur Beratung an die Schwangerenberatungsstelle verwiesen. 7.4 Beratung zur Vertraulichen Geburt Beratungen zur vertraulichen Geburt wurden im Jahr 2015 nicht in Anspruch genommen. Über diese Hilfemöglichkeit wird weiterhin auf breiter Ebene informiert werden müssen Stiftungsanträge Innerhalb der Schwangerenberatung nach 2 SchKG wurden 38 Bundesstiftungsanträge bei der Bundesstiftung Mutter und Kind gestellt, wovon 35 Anträge bewilligt und 3 aufgrund von Einkommensüberschreitung abgelehnt wurden. Es konnten somit insgesamt an hilfebedürftige Frauen ausgezahlt werden. 7.6 Gruppenangebote Im Jahr 2015 fanden 3 Präventionsveranstaltungen zum Thema Verhütung mit insgesamt 44 TeilnehmerInnen in der Fritz-Ruoff-Schule (Gewerbliche, Haus- und Landwirtschaftliche Schule) in Nürtingen statt. 8. Fachliche Weiterqualifizierung und Supervision Im Jahr 2015 nahm, wenn nichts anderes angegeben ist, je eine der Beraterinnen an folgenden Fortbildungen teil: Marte Meo Fachtag (Evangelische Akademie Bad Boll) Sichere Bindung macht Entwicklung erst möglich Besuch einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche in Ludwigsburg Klausurtag des Sachgebiets 345 Psychologische Beratung und Frühe Hilfen : Achtsamkeit und das Konzept des guten Grundes (Frau Ulrike Held) (beide Beraterinnen) Teilnahme an der Eröffnungsveranstaltung der BZgA Die Große Freiheit in Plochingen (Sexualpädagogik) (beide Beraterinnen) Vortrag Posttraumatische Belastungsstörungen (Frau Ulrike Held) Vortrag Trauma aus Schwangerschaft und Geburt wie das Schwere leicht werden kann (Marcé- Arbeitskreis Peripartale Psychische Erkrankungen) Vortrag Postpartale psychische Erkrankungen (Frau Dr. Patricia Trautmann-Villalba; Organisation ProjuFa-Frühe Beratung und Hilfen im Landkreis Esslingen) 1-tägige Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für die Schwangerenberatung (KVJS) Fortbildung zum Elterngeld Plus (L-Bank) (beide Beraterinnen) Die Beraterinnen nahmen im Jahr 2015 an sechs Terminen Supervision im Stuttgarter Institut für Systemische Therapie, Beratung und Supervision e. V. (StIF) teil. 10 Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 2016

11 9. Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Gremienarbeit Teilnahme am Arbeitskreis 219 StGB im Landkreis Esslingen Teilnahme am Arbeitskreis Allein Erziehende in Esslingen und Mitarbeit an der Broschüre Alleinerziehend in Esslingen a. N. des Referats für Chancengleichheit Durchführung des Fachtages der kommunalen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Regierungsbezirk Stuttgart zum Thema Borderline Teilnahme am Fachtag der kommunalen Beratungsstellen von Baden-Württemberg Kooperationsgespräche mit dem Kernteam von ProjuFa Esslingen und Filderstadt Teilnahme am Kooperationszirkel Frühe Hilfen Gesundheitswesen und ProjuFa gemeinsam für junge Familien auf den Fildern unter Federführung von Mitarbeiterinnen von ProjuFa Teilnahme am Regionaltreffen der IuV-Stelle (Pränataldiagnostik) Stuttgart Informations- und Vernetzungstreffen mit dem Klinikum Esslingen (Frauenheilkunde und Geburtshilfe) zum Thema Vertrauliche Geburt Informations- und Vernetzungstreffen mit der Stiftung Jugendhilfe Aktiv im Theodor-Rothschild- Haus in Esslingen Federführung bei der Neuauflage des Schwangerenhilfenheftes für die Mitarbeiterinnen aller Schwangerenberatungsstellen des Landreises Esslingen (Auflage: 2500 Stück) Teilnahme am Kooperationstreffen Esslinger Runder Tisch für Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen und Schwangerenberaterinnen unter Federführung von Mitarbeiterinnen von ProjuFa Petra Post Simone Glohr Leitung Regina Weissenstein Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

12 Kontakt Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend Schwangerenberatung Pulverwiesen Esslingen a. N Jahresbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 2016

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