NEUJAHRSGRÜSSE FÜR DIE BÜRGER DAS RECHT, IN FRIEDEN ZU LEBEN SPURENSUCHE: WINTER IN VERDUN. am 31. Januar 16 S

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1 AUSGABE DEZEMBER 2015 Das Amtsblatt der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode am 31. Januar 16 S NEUJAHRSGRÜSSE FÜR DIE BÜRGER von Quedlinburg, Bad Suderode und Gernrode - Seite 3 5 DAS RECHT, IN FRIEDEN ZU LEBEN Helga Junge engagiert sich - Seite 10 SPURENSUCHE: WINTER IN VERDUN in der Alten Elementarschule Gernrode - Seite 32 QUEDLINBURG Welterbestadt

2 Das Team vom Alten- und Pflegeheim Allrode wünscht frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Unsere Leistungen: Qualifizierte Pflege Kurzzeitpflege Umfangreiches Betreuungs- & Beschäftigungsangebot Dementenbetreuung Einzelund Doppelzimmer mit Bad Abwechslungsreiche Menüauswahl aus der eigenen Küche Begleitung zu Fachärzten Wäschedienst Probewohnen möglich Vergleichen lohnt sich! Werte schätzen und erhalten. ALTEN- UND PFLEGEHEIM ALLRODE Friedrichsbrunnerstraße 171 Tel.: ( ) Thale OT Allrode Große Auswahl an Kopfbedeckungen für jeden Anlass. HIER BEKOMMEN SIE ETWAS AUF DEN KOPF... und auf den Ihres Mannes! Öffnungszeiten: Mo Sa Uhr HUTLADEN QUEDLINBURG Gildschaft 1 (am Finkenherd) Quedlinburg, Tel.:

3 AKTUELLES Erste Erfolge bei der Umsetzung und dem weiteren Ausbau von Dienstleistung und Bürgerservice stellen sich ein. Im Ergebnis des Rundgangs zur Barrierefreiheit der Quedlinburger Innenstadt wurden erste Stolperstellen begradigt, Pfl asterschäden ausgebessert und Projekte angeschoben. Ab Januar sind im Rathaus des Ortsteils Stadt Gernrode Eheschließungen möglich. Die Wirtschaftsförderung ist Chefsache. Beim vom Wirtschaftsausschuss initiierten Wirtschaftsforum wurden gute Kontakte in alle wirtschaftlichen Bereiche geknüpft und strategische Überlegungen entwickelt. Die Besuche und guten Gespräche mit verschiedenen Landesministern und die damit verbundene großzügige Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt werden uns in unserer Entwicklung weiter voranbringen. Über vier Millionen Euro Fördermittel stellt das Land Sachsen-Anhalt für Stadtentwicklung und Städtebaulichen Denkmalschutz zur Verfügung. Liebe Quedlinburgerinnen! Liebe Quedlinburger! ICH HOFFE, DASS SIE BESINNLICHE WEIHNACHTSFEIER- TAGE HATTEN UND ES IHNEN GELUNGEN IST, FÜR EINIGE STUNDEN ABZUSCHALTEN UND DIE SCHÖNEN MOMENTE DIESER STIMMUNGSVOLLEN ZEIT ZU GENIESSEN. Gerade wenn sich ein Jahr seinem Ende zuneigt, schweift der Blick gerne auf das Erlebte zurück. Das Jahr 2015 war turbulent. Das gilt nicht nur für die große Weltpolitik; sondern auch für unsere Welterbestadt. Nach heute genau 179 Tagen im Amt des Oberbürgermeisters danke ich Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, den klein- und mittelständischen Unternehmen, den Vereinen, Verbänden, Kulturschaffenden, den Stadträtinnen und Stadträten für Ihre große Unterstützung. So fand Ihr bürgerschaftliches Engagement auch Ausdruck in der guten Stimmung, wie wir sie beim Bürgerfrühstück und am Tag des offenen Denkmals erleben konnten. Die gemeinsam von Harzklinikum und Welterbestadt ausgerichtete und gelungene Festveranstaltung zum Abschluss des Jubiläumsjahres 300 Jahre Dorothea Christiane Erxleben ist nicht nur Ausdruck der guten Zusammenarbeit vieler Akteure. Sie ist auch Beleg für die Kompetenz in Sachsen Gesundheit und Pfl ege. In diesem Jahr ist es uns in Zusammenarbeit mit den Akteuren gelungen, den Stern der Adventsstadt Quedlinburg besonders stahlen zu lassen. Anfang Dezember beschloss der Stadtrat nach umfangreicher Diskussion den Haushalt für das Jahr 2016, welcher derzeit einer strengen Prüfung durch die Kommunalaufsicht unterzogen wird. Maßnahmen zur Konsolidierung stehen zur Diskussion. Schmerzlich aber zwingend erforderlich sind die Schließung der Süderstadt Grundschule und Überführung in die Grundschule Heinrichsplatz sowie der Rückbau von Wohnungen in Quarmbeck. Dies ist jedoch Voraussetzung dafür, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, dass wir 2016 dringend notwendige Investitionen tätigen können. Die Kita Süderstadt, die Straßen Kalpanei, Konvent sowie in Gernrode die Straße Am Scheelichen sollen grundsaniert werden. Auch die Erschließung des Gewerbegebiets Quarmbeck und des Parkplatz Stiftskirche Gernrode stehen auf der Agenda. Die Sanierung des Steinwegs ist in der Prioritätenliste deutlich gestiegen; ein wichtiges Signal, um die Attraktivität der Quedlinburger Null zu steigern und Quedlinburg als Einkaufs- und Tagungsstadt zu entwickeln. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf das im Frühjahr stattfi ndende Forum Einkaufsstadt Quedlinburg - Citymanagement aufmerksam machen. Geplant sind im neuen Jahr auch ein zweites Wirtschaftsforum und natürlich weitere Vorort-Termine bei Betrieben, Institutionen und Vereinen. Im zweiten Halbjahr ist eine Auftaktveranstaltung zur weiteren Entwicklung der Kulturlandschaft in unserer schönen Heimatstadt geplant. Dabei sollen bereits Weichen für die geplanten Fest- und Jubiläumsjahre 2019 und 2022 gestellt werden. Auf dem gemeinsamen Weg durch das kommende Jahr lade ich Sie herzlich ein, aktiv und kritisch mitzugestalten. Ich freue mich auf eine offene, interessante und anregende Zusammenarbeit. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich einen guten Start ins neue Jahr. Möge 2016 Ihnen und alle Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, Gesundheit, Glück und auch einem Stück Gelassenheit bringen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Frank Ruch Oberbürgermeister der Welterbestadt Quedlinburg QURIER 3

4 AKTUELLES Grußwort der Vorsitzenden des Stadtrates der Welterbestadt Quedlinburg LIEBE QUEDLINBURGERINNEN, LIEBE QUEDLINBURGER, DIE LETZTEN TAGE DES JAHRES IN EINER ZEIT DER BESINNUNG BIETEN IMMER GELEGENHEIT, INNE ZU HALTEN UND ZURÜCK ZU SCHAUEN. In Quedlinburg mit seinen Ortsteilen gab es im Jahr 2015 viele schöne Dinge, an die wir uns erinnern können. Die zahlreichen Veranstaltungen, die in unserer Stadt stattfi nden, beruhen zu einem großen Teil auf dem Wirken vieler Vereine, Organisationen, Verbände, Parteien und auch einzelner Bürger. Sei es bei der Feuerwehr, dem THW, dem Sport, der Kultur, im Elternrat, in sozialen Vereinigungen oder anderen Ehrenämtern. Überall nutzen Bürger ihre Freizeit, um sich für die Gemeinschaft zu engagieren. Ohne diesen persönlichen Einsatz wäre unsere Heimatstadt nicht so bunt und viele kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Höhepunkte hätte es nicht gegeben, aber auch persönliche Hilfe und Beistand würden an manchen Stellen zu kurz kommen. Diese gesellschaftliche Arbeit ist schwer messbar und soll an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden. Deshalb möchte ich mich von ganzem Herzen bei allen Menschen bedanken, die ihren besonderen Beitrag für das Gemeinwohl geleistet haben. Ein besonderer Dank gilt in diesem Jahr der großen Hilfsbereitschaft vieler engagierter Bürger gegenüber den Flüchtlingen. Dieses große ehrenamtliche Engagement ist die Grundlage dafür, dass sich die Flüchtlinge aufgenommen, sicher und willkommen zu fühlen. Die Flüchtlingssituation zeigt uns sehr deutlich, wie zerbrechlich unsere Welt ist und wie wichtig ein friedliches Miteinander auch in Zukunft sein wird. Ich hoffe, dass wir weiterhin gemeinsam nach Lösungen für unsere Stadt suchen und dass wir bei aller Meinungsverschiedenheit den Andersdenkenden respektieren, ihm zuhören und sachlich bleiben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, erfolgreiches und vor allem ein friedliches Jahr Ihre Sylvia Marschner Stadtratsvorsitzende 4 QURIER

5 AKTUELLES Grußwort des Ortsbürgermeisters von Bad Suderode LIEBE BAD SUDERÖDERINNEN UND BAD SUDERÖDER, DIE WEIHNACHTSZEIT LIEGT NUN FAST HINTER UNS. ICH HOFFE, SIE HATTEN EINE BESINNLICHE UND ENTSPANNTE WEIHNACHTS- ZEIT, DIE SIE IM KREISE IHRER LIEBSTEN GENIESSEN DURFTEN. Nun naht das Neue Jahr und der Jahreswechsel steht unmittelbar vor der Tür. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute für das Neue Jahr Mögen sich Ihre Wünsche erfüllen. Das neue Jahr wird mit Sicherheit aber auch genauso anstrengend wie das Jahr Es bedarf unser aller Anstrengungen, um alte und neue Herausforderungen zu meistern. Auch hierfür wünsche ich Ihnen viel Kraft und vor allem Erfolg sowie Gesundheit. David Rügner Ortsbürgermeister Bad Suderode Weihnachts- und Neujahrsgrüße des Ortsbürgermeisters der Stadt Gernrode LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER DER STADT GERNRODE, WENN DER DEZEMBER AUF DEM KALENDER ERSCHEINT, DANN HAT DIE VORWEIHNACHTSZEIT UNS IN STADT UND LAND SCHON LÄNGST ERREICHT. Auch unsere Stadt hat ihr Weihnachtsgewand angelegt, ob Weihnachtsbaum am Rathaus oder auf dem Stiftshof, ob Lichterketten auf den Straßen oder die vielen ganz persönlichen Lichterbotschaften in Häusern und Vorgärten. Unser Advent im Stiftshof der St. Cyriakuskirche in Gernrode hat uns wieder ein Stück näher gebracht. Begegnungen von Familien und Freunden machten dieses Wochenende wieder zu einem tollen Erlebnis. Ich hoffe, Sie hatten eine gesegnete Weihnachtszeit und ein großes Herz. Kaum Zeit zum Durchatmen schauen wir voller Zuversicht und Kraft auf das neue Jahr, denn wir werden es bald begrüßen. In den vergangenen wenigen Tagen meiner Amtszeit als Ortsbürgermeister unserer Stadt konnte ich viel Engagement von Vereinen und Bürgern erfahren. Ja, ich glaube nur so funk- tioniert eine Gemeinschaft, in der sich viele einbringen, um eine lebenswerte und liebenswerte Stadt zu gestalten. Danke an alle, die schon mitmachen und herzlich willkommen an die Menschen unserer Stadt, die es noch vorhaben. Auch in 2016 werden wir in der größeren Stadt Quedlinburg unsere Projekte auf den Weg bringen, die Gernrode direkt betreffen. Für den Jahreswechsel wünsche ich Ihnen alles Gute, Gesundheit für Sie und Ihren Familien. Für das neue Jahr Schaffenskraft und immer eine glückliche Hand bei Ihren Vorhaben in Beruf, Familie und Vereinen. Manfred Kaßebaum Ortsbürgermeister Stadt Gernrode SV Germania Gernrode e.v. sagt Danke! EIN ERFOLGREICHES SPORTJAHR 2015 NEIGT SICH DEM ENDE ZU. ICH MÖCHTE DIES ZUM ANLASS NEHMEN, MICH BEI ALLEN VEREINSMITGLIEDERN, DEN ÜBUNGS-UND ABTEILUNGSLEITERN, FREUNDEN UND ANHÄNGERN ZU BEDANKEN. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz wäre ein Sportbetrieb in unserem SV Germania Gernrode e.v. nicht möglich. Ebenso möchte ich den Förderern und Sponsoren unseres Vereins, der Stadt Quedlinburg, der Stadt Gernrode, dem Landkreis Harz sowie dem KSB-Harz e.v für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit, auch im Namen des Vorstandes, danken. Ich wünschen Ihnen und ihren Angehörigen besinnliche Feiertage, ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2016 und weiterhin viel Freude am Sport mit und in unserem Verein. Werner Grundmann Vorsitzender QURIER 5

6 KURZ BERICHTET am 31. Januar ab Uhr Die neusten Trends des Jahres 2016 rund um das Thema Hochzeit mit mehr als 25 Ausstellern am in der Schlossmühle Quedlinburg Die 19. Quedlinburger Hochzeitsmesse ist eine Ausstellung von Firmen, die alles zu Thema Hochzeit auf einen Blick präsentiert. Seit 1997 ist diese Messe zum festen Bestandteil des Veranstaltungsangebotes in Quedlinburg geworden und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Vom Maßanzug oder Brautkleid über Schuhe, Schmuck, Frisuren, das passende Make up, Blumen, Speisenangebote verschiedener Restaurants und Hotels, den Hochzeitskuchen, den passenden 16 Wein, die Hochzeitsfotos, das Training für die Eröffnung des Tanzes durch das Brautpaar bis hin zu Brillen oder Kontaktlinsen, Dekorationsvorschlägen und natürlich der Hochzeitsreise, sind nahezu alle Anforderungen durch unsere Aussteller abgedeckt. Im Speicher Kratzenstein in der Schlossmühle Quedlinburg wird in ansprechender Atmosphäre alles zum Thema Heiraten vertreten sein. Außerdem wird es wie in jedem Jahr wieder zwei Modenschauen um und Uhr geben, an die sich jeweils eine Verlosung anschließt. Die Tombola ist reichhaltig gefüllt mit attraktiven Preisen der beteiligten Aussteller. Für das leibliche Wohl der Besucher ist gesorgt. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind ebenfalls vorhanden. ANZEIGE halbe seite schlossmühle 6 QURIER

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8 IMPRESSIONEN > Harzklinikum-Medizinstudenten Medizinstudenten der Magdeburger Otto-von-Guericke-Universität haben das Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben besichtigt. Die künftigen Ärzte hat im Klinikum in Wernigerode die stationäre Versorgung der Patienten in einem Krankenhaus interessiert. Zum Besichtigungsprogramm gehörten die internistische Notaufnahme (Foto), die Schlaganfall-Station, eine Station der Klinik für Innere Medizin sowie die Klinik für Gefäß- und endovaskuläre Chirurgie und Phlebologie, dort haben die zukünftigen Mediziner Gespräche sowohl mit erfahrenen Ärzten als auch jenen geführt, die an dem kommunalen Krankenhaus ihre Facharztausbildung erhalten. Foto: Tom Koch / Harzklinikum > Heidi Die Neuverfilmung des Kinderbuchklassikers Heidi startete am 6. Dezember mit einer Vorpremiere in Zuckerfabrik Halberstadt. Erzählt wird die Geschichte des Waisenmädchens Heidi (Anuk Steffen), die zusammen mit ihrem Großvater, dem Almöhi (Bruno Ganz), abgeschieden in den Schweizer Bergen lebt. Doch die unbeschwerte Zeit endet jäh, als Heidi nach Frankfurt gebracht wird, um dort Spielgefährtin für die im Rollstuhl sitzende Klara Sesemann (Isabelle Ottmann) zu werden. Heidis Sehnsucht nach den geliebten Bergen und dem Almöhi aber werden immer stärker Heidi ist ein Familienfilm mit viel mehr als nur Alpenromantik und dank sein hervorragenden Besetzung (unter anderem auch Peter Lohmeyer, Hannelore Hoger und Katharina Schüttler) aber auch der großen Nähe zum Originalstoff, atemberaubender Kulisse, bis zum Schluss spannend. Jella Haase bei der Vorpremiere Regisseur Alain Gsponer und Jella Haase in Halberstadt > Jugendbegegnung Zu einem gemeinsamen Weihnachtsabend hatte die Jugendlichen der Jugendbauhütte Quedlinburg junge Asylbewerber der ZAST Außenstelle eingeladen. Es war ein gelungener Abend mit einem regen Austausch. Neun junge Syrer und eine Syrerin waren der Einladung gefolgt. Verständigungsschwierigkeiten traten in den Hintergrund beim gemeinsamen Wichteln im Linhard-Haus, dem Wohnund Gästehaus der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. 8 QURIER

9 IMPRESSIONEN > AOK-Kuscheltiertradition erfreut kleine Patienten auf Kinderstationen Seit 21 Jahren hält die AOK Sachsen-Anhalt an der Tradition fest, kleinen Patienten einen adventlichen Gruß ins Krankenhaus zu überbringen. In diesem Jahr überraschten wir auch im Harzklinikum kranke Kinder mit unseren Kuscheltieren, um ihnen ein kleines Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Gerade in der vorweihnachtlichen Zeit sollen sie die Krankheit für einen Augenblick vergessen machen und so ein klein wenig zum Heilungsprozess beitragen, erläutert Michael Schwarze, Regionalsprecher der AOK Sachsen-Anhalt. > Flowerpower, Discotime in Quedlinburg soll Stimmung sein Unter diesem Motto eröffnete der Quedlinburger Carneval Verein e.v. am um Uhr seine 26. Session. Mit Fahrrädern, Oldtimer und den Besen der Hexen wurde die Menge vor dem Balkon des Quedlinburger Rathauses ordentlich in Stimmung gebracht. Oberbürgermeister Frank Ruch übergab nach kurzer Amtszeit den Rathausschlüssel an das Prinzenpaar Silvia die Erste, Mathilde vom Stift und Reiner den Zweiten, Roland der Stadt und wünschte eine erfolgreiche Amtszeit. Neben dem ersten Bonbonregen der Session sorgten auch die Tänzer der Rolandsgarde sowie des 1. Countryclubs Quedlinburg für eine karnevalistische Hochstimmung. Wer nicht genug vom Karneval bekommen kann, der sollte sich schon folgende Termine vormerken: 31. Januar 2015 Kinderfasching 6. Februar Prunksitzung 7. Februar 2015 Karnevalsumzug durch Quedlinburg mit anschließendem Brauchtumstreffen 13. Februar Prunksitzung > ÖSA-Kalender Die traditionelle Harzer Bergparade Bad Suderode stellte das Motiv des Monats Dezember im neuen Sachsen-Anhalt-Kalender der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt. Alle zwölf Monatsbilder zeigen Bauwerke, Plätze und Landschaften in Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts zur blauen Stunde. Die ersten Exemplare erhielten am 9. Dezember Quedlinburgs stellvertretender Oberbürgermeister Wolfgang Scheller und Frank Dammeier, Organisator der Bergparade Bad Suderode, überreicht von der Quedlinburger ÖSA-Agenturleiterin Madlen Haese-Denks. Wir würdigen mit der Auswahl des Motivs auch das ehrenamtliche Engagement des Harzklubzweigvereins Bad Suderode für die einzige Bergparade im Harz. Sie ist inzwischen ein Höhepunkt der Vorweihnachtszeit geworden und zieht Gäste aus der gesamten Region an QURIER 9

10 GESICHTER DER STADT Helga Junge Hilfe für das Recht, in Frieden zu leben HELGA JUNGE AUS THALE FUHR JAHRZEHNTELANG ZUR AR- BEIT NACH QUEDLINBURG. WIE BEI VIELEN, DIE DIE WENDE ERLEBTEN, ENTDECKTE SIE NEUE TÄTIGKEITEN FÜR SICH. AB 2002 LEITETE SIE DIE GESCHÄFTSSTELLE DER DEUTSCHEN STIFTUNG DENKMALSCHUTZ IM PALAIS SALFELDT UND IST NUN IM RUHESTAND ABER NUR OFFIZIELL. MONATELANG PENDELTE SIE ALS EHRENAMTLICHE NAHEZU TÄGLICH IN DIE QUEDLINBURGER AUSSENSTELLE DER ZAST. BEGONNEN HATTE DIESES ENGAGEMENT IN HALBERSTADT, ALS ES DIE AUSSENSTELLE NOCH NICHT GAB. Sie meldete sich dort bei der Caritas. Anfangs fand ich es komisch, dass man mir sagte, schauen sie erst mal. Unterdessen kann ich den Grund dafür gut verstehen. Man muss doch einiges wegstecken können. Es ist ein Unterschied, die Situation live zu erleben oder im Fernsehen zu sehen. In Quedlinburg war sie vom ersten Tag an dabei. Von 8.30 Uhr bis Uhr verstärkte sie das Team vor Ort. Im Grunde ist sie wie eine feste Mitarbeiterin, nur dass sie kein Geld bekommt sagt eine der Angestellten. Wenn von den wenigen Stellen in der Zast krankheitsbedingte Ausfälle nicht kompensiert werden, sind die Ehrenamtlichen unabdingbar. Auf die Frage, wie sie es findet, dass der Staat sich in solchem Umfang auf diese verlässt, sagt sie: Es ist eine Umbruchphase. Jeder macht hier Alles aufgrund der dünnen Personaldecke. Anders geht es nicht. Der Staat hat zu spät reagiert, jetzt muss es sich erst einspielen. Man weiß ja, wie es ist mit den Behörden, das braucht seine Zeit. Ihre Zeit. Die sie nutzte für die Essensausgabe, als dafür noch niemand da war, für Saubermachen, Regale aufbauen, Organisatorisches, Arzt- und Einkaufsbegleitung, Hilfe bei Behörden: Wie soll jemand aus einem fernen Land Formulare ausfüllen, die man schon als Deutscher kaum versteht? Oft sind es die unzähligen kleinen Dinge - wie der Euro, den ein Syrer nicht in den Schlitz am Einkaufswagen stecken wollte, weil er ihn noch brauchte und nicht wusste, das man ihn am Ende wieder bekommt. Oder das Funktionieren einer hier üblichen Waschmaschine, die es im Herkunftsland nicht gibt, wo die Wäsche in Waschsalons oder mit dem Brett gewaschen wird. Die Arbeit ist immens anstrengend, berichtet Helga Junge, körperlich wie seelisch, aber sie bringe ihr enormen Spaß: Ich habe Dinge gemacht, die ich vorher noch nie gemacht habe, musste an meine Grenzen gehen. Aber mich stört das nicht, ich brauche Herausforderungen. Sie hofft, das sich auch weiterhin viele Menschen für die Geflüchteten einsetzen, künftig auch für jene, die bleiben werden. Um ihnen auf dem Weg ins hiesige Leben zu helfen. Optimistisch ist sie dabei angesichts der Spendenbereitschaft und vor allem der vielen freundlichen Gespräche, die ihr angetragen wurden, als sie mit Flüchtlingen in der Stadt oder beim Arzt unterwegs war. Die Leute finden gut, was ich und die anderen Helfer machen. Negative Erfahrungen keine. Einer der Gründe, weshalb ihr das Engagement für Geflüchtete selbstverständlich ist, liegt schon Jahre zurück. In den 90ern arbeitete sie als Reisebegleiterin, fuhr im Bus durch halb Europa und Nordafrika, sagt: Überall habe ich freundliche und sehr gastfreundliche Menschen getroffen. Und es geht mir gut. Die Kinder sind gesund, die Enkel geraten, da möchte ich etwas zurückgeben an Leute, denen es nicht so gut geht. Ihr sind Menschen, die gegen Andere hetzen, unverständlich, sie versteht deren Ängste nicht: Gerade wenn man in Afrika ist und sieht, wie wenig die Menschen dort haben, wie fröhlich sie dabei trotzdem sind, wie sie singen die kann man doch nicht hassen. Es müsste doch ureigenstes Bedürfnis sein, diesen Menschen zu helfen. Für Helga Junge gibt es Fremde nicht wirklich. Weder fremde Menschen noch die Fremde, in die man sich begeben kann. Jetzt zieht sie alleine an die Ostsee, obwohl sie dort niemanden kennt, in der Überzeugung: Ich werde ja auch dort Leute kennen lernen. Nach vielen Reisen in fremde Länder zieht es sie nun wieder in die Gegend, in der sie Urlaub machte, als das Reisen noch sehr eingeschränkt war. Leute kennen gelernt hat sie auch schon in Namibia, und so sind ein paar kommende Wochen trotz des Umzugs für Afrika verplant. Ich fahre auf eine Farm, auf der man mitarbeiten kann. Weihnachten ist kein Gästebetrieb, ich bin alleine mit einer Tierärztin und einem Pfleger auf der Farm, die so groß wie Malta ist, einfach traumhaft, kein Radio, kein Fernsehen, nur Natur pur. Viele gute Wünsche werden sie begleiten von den Menschen, denen sie ans Herz gewachsen ist. Gerne lassen sie sie nicht ziehen. Ein junger Flüchtling zum Beispiel, der gerade von ihrem bevorstehenden Umzug erfuhr. Die Herzlichkeit seiner Umarmung und das Bedauern in seinem Gesicht lassen erahnen, was sie für die Geflohenen und somit auch für das eigene Land leistet. Wir leben in einer Welt sagt sie, in der wir alle miteinander zurechtkommen müssen. Klar wird es manchmal Probleme geben, aber die gibt es überall. Auch andere Menschen haben ein Recht, in Frieden zu leben. Holm Petri 10 QURIER

11 KURZ BERICHTET > Flüchtlingen helfen Ansprechpartner Flüchtlinge sind in Quedlinburg derzeit in der Zentralen Aufnahmestelle untergebracht. Im kommenden Jahr beginnt zusätzlich die Integration von Menschen mit Bleibeperspektive, die dezentral in Wohnungen einziehen werden. Ebenso wie in der Zast sind hierfür ehrenamtliche Helfer willkommen. In Quedlinburg stehen für Fragen rund um Ersthilfe, Integration, Spenden und andere Angebote derzeit drei Ansprechpersonen zur Verfügung: Ulrike Döcke - Stadt Quedlinburg, Tel /905518, mail: ulrike.doecke@quedlinburg.de Anne Fuhrmann - Ev. Stiftung Neinstedt, Tel , mail: willkommeninqlb2015@t-online.de Holm Petri - Dachverein Reichenstraße e.v., Tel , mail: integration@reichenstrasse.de Weitere Informationen folgen ausführlich im nächsten Qurier. Sabine Forkel, Landesangestellte in der Zast-Außenstelle Quedlinburg, erläutert Oberbürgermeister Frank Ruch die derzeitige Situation vor Ort. > Übergabe von Übersetzungsbroschüren an die ZAST Quedlinburg Am 20. November 2015 fand die offizielle Übergabe der Übersetzungsbroschüren an Bewohner der ZAST-Außenstelle in Quedlinburg statt. Diese Hefte (deutsch-englisch-arabisch) wurden bislang mit einer 200er Auflage in der Eras-Kreuzhilfe in Thale, einer Außenstelle der Neinstedter WfbM, gedruckt, demnächst werden weitere 250 Exemplare hier produziert. Finanziert wurden sie vom Rotary Club Quedlinburg sowie den englischen Partnern, dem Rotary Club of Sandy. Bereits seit einigen Wochen wird im Rahmen der Angebote der ehrenamtlichen Helfer erfolgreich mit diesen Heften gearbeitet. "Somit leisten diese Hefte einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Integration unserer neuen Bürger", so Hans Jaekel, Vorstand der Evangelischen Stiftung Neinstedt. Mit vor Ort waren der Präsident Dr. Wolf-Rainer Krause, Pastpräsident Dr. Hans-Gerhard Jahn und Dr. Klaus Peter als Vertreter des Rotary Club Quedlinburg. Bewohner der ZAST Quedlinburg, Mitarbeiter der Neinstedter Stiftung sowie Vertreter des Rotary Clubs Quedlinburg bei der Übergabe. Foto: ESN. ANZEIGE» APOTHEKER SCHERLACH EMPFIEHLT Asthma muss behandelt werden! Asthma ist eine chronische Erkrankung der Atemwege. Die Bronchien, ein verästeltes Röhrensystem, sind mit Schleimhaut ausgekleidet. Diese ist bei Asthmatikern entzündet und reagiert auf bestimmte Reize überempfindlich. Das können allergieauslösende Stoffe wie Pollen, Katzenhaare und Hausstaubmilben sein (allergisches Asthma) oder unspezifische Reize wie Tabakrauch, kalte Luft und Virusinfektionen (nichtallergisches Asthma). Die ersten Anzeichen, z. B. ein unspezifischer Husten, pfeifende Atmung, Atemnot und Schleim im Hals, werden auf die leichte Schulter genommen. Der Patient nimmt Medikamente, die nur die Symptome lindern. Das Asthma kann sich verschlimmern. Ständiger Husten und Atemnot herrschen vor. Dann sollte man schleunigst einen Lungenfacharzt aufsuchen. Er kann eine genaue Diagnose stellen. Anhand eines Atemtests kann die Zahl der Entzündungsstellen in der Schleimhaut, der so genannte NO-Wert, gemessen werden. Medikamente zum Inhalieren verringern die Entzündung. Bei allergischem Asthma hilft eine zusätzliche Hyposensibilisierung. Auch Soleinhalationen können die Therapie unterstützen. Solche kann man im Salzdom der Scherlamed Bahnhof-Apotheke buchen. Unser Team berät Sie gern QURIER 11

12 KURZ BERICHTET > Weltneuheit auf dem Spielplatz Bossewiese Die Kinder aus dem Hort der Kleersgrundschule stürmten sofort los, als Oberbürgermeister Frank Ruch das rot-weiße Absperrband durchschnitt und testeten die neuen Spielgeräte. Diese haben einiges zu bieten. Die Kinder können Musik machen, rutschen, balancieren, rechnen, klettern und schulen dabei spielerisch Motorik und Gleichgewichtssinn, erläutert Anne Riedel vom Kinder- und Jugendbüro der Welterbestadt. Ein Gerät ist eine Weltneuheit und Quedlinburg wohl die erste Stadt, die es aufgestellt hat. Rund Euro hat die Stadt dafür ausgegeben. Das ist seit 17 Jahren die größte Investition in einen Spielplatz. Der Platz ist speziell für Kinder im Alter von zwei bis acht Jahren konzipiert. Seine Lage ist günstig, so können ihn Kindern aus dem Wohngebiet Kleers, den Bereichen Lindenstraße, Gröpern und auch aus der Altstadt nutzen. Klettern, schaukeln, balancieren alles wird ausprobiert. > TSG GutsMuths sagt Minister Danke Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht besuchte am 20. November die TSG GutMuths auf Einladung des Vereinsvorsitzenden, Konrad Sutor. Zuerst nahm Minister die Fortschritte bei der Sanierung der Sporthalle in der Turnstraße in Augenschein. Hauptplaner und Vereinsmitglied Thomas Michel erläuterte Minister Stahlknecht die Sanierung der Sanitärräume und der jetzt effizienten Wasser- und Heizungsversorgung, für welche die Vereinsmitglieder über Stunden Eigenleistung erbrachten. Mit der Ehrennadel der TSG GutsMuths in Gold dankten die GutsMuthser dem Minister für die Unterstützung und die hohe Förderquote. Gleichzeitig gebührt allen beteiligten Firmen außerordentlicher Dank. Erfreulicherweise trainieren jetzt bereits viele weitere Sportgruppen in der Guts-Muths-Sporthalle, informierte Konrad Sutor. Im Anschluss eröffnete der Minister in der Bodelandhalle das 85. Quedlinburger Volleyball-Stadtturnier. Dort zeichnete er gemeinsam mit Vereinschef Foto: TSG GutsMuths Sutor Steffen Böse mit der Ehrennadel des Volleyballverbandes in Silber und Jens Abel mit der Ehrenmedaille der TSG aus. > Verbesserter Service der Barmer GEK Die Barmer GEK, Sachsen-Anhalts größte Ersatzkasse, hat ihren Kundenservice im Landkreis Harz ausgebaut und neu aufgestellt. Mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten in den Steinweg 88/89 sind wir für unsere Versicherten von Montag bis Freitag in der Welterbestadt erreichbar, sagt Regionalgeschäftsführer Steffen Kurth. Unsere Geschäftsstelle bietet auf großzügigen fast 260 Quadratmetern viel Platz für unsere Mitarbeiter und Kunden. Das ist eine erhebliche Verbesserung, die sich auch im erweiterten Service der neuen Barmer GEK niedergeschlagen hat. So werden die Versicherten nun von sieben Kundenberatern betreut, die montags bis donnerstags von 9 Uhr bis Uhr und freitags bis 16 Uhr für die Kundenanfragen bereit stehen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr bereit. Rege genutzt wird zudem der -Service unter service@barmer-gek.de. Ein besonderes Service-Angebot ist zudem der Barmer GEK Teledoktor, sagt Steffen Kurth. Für Anrufer innerhalb Deutschlands steht die kostenlose Servicenummer zur Verfügung. Früher hatten wir in Quedlinburg nur vier Berater und kürzere Öffnungszeiten, sagt der Regionalgeschäftsführer. Von unserer Geschäftsstelle aus betreuen wir nun rund Versicherte der Barmer GEK. Kundenberater stehen an der Service-Hotline unter der kostenfreien Telefonnummer QURIER

13 AUSGABE DEZEMBER 2015 Das Amtsblatt der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Welterbestadt Quedlinburg (Zweitwohnungssteuersatzung, ZWStS) Aufgrund der 4, 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 288), sowie der 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 522) hat der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Die Welterbestadt Quedlinburg erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. 2 Steuergegenstand (1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. (2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, a) die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familienangehörigen innehat oder die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2004 (GVBl. S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2011 (GVBl. LSA S. 824) dient, b) die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung im vorgenannten Sinne dient. c) Hauptwohnung in diesem Sinne ist dabei jede Wohnung, die der Steuerpfl ichtige vorwiegend benutzt, was regelmäßig durch die Anmeldung als Hauptwohnung ( 12 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 BGBl. I S. 1342, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) dokumentiert wird. Auf ein Innehaben kommt es daneben nicht an. (3) Als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung gilt jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann. (4) Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig nicht oder zu einem anderen Zweck nutzt. (5) Als Wohnung gelten auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem Grundstück abgestellt sind. (6) Keine Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung sind: a) Gartenlauben im Sinne des 3 Abs. 2 und 20 a des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom (BGBl. S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146). Eine Ausnahme bilden diejenigen Gartenlauben, für die vor dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur BRD (vor dem ) ein Recht bestand, diese dauernd zu Wohnzwecken zu benutzen und für die nach 20 a Nr. 8 BKleingG dieses Recht weiter besteht, b) Wohnungen, die neben einer Hauptwohnung nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (z.b. Geld- und Vermögensanlage) gehalten werden. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn der Wohnungseigentümer für sich oder Angehörige keine Nutzungsmöglichkeit hat, sondern die Wohnung ganzjährig zur Vermietung bereitstellt oder er die Wohnung nicht länger als 4 Wochen pro Jahr nutzt, c) Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspfl ege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen zur Verfügung gestellt werden, d) Wohnungen in Pfl egeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pfl ege-bedürftiger oder behinderter Menschen dienen, e) Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen, f) Räume zum Zwecke des Strafvollzugs, g) Räume in Frauenhäusern (Zufl uchtswohnungen), h) überwiegend aus berufl ichen Gründen gehaltene und hauptsächlich genutzte Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspartners im Sinne von 1 Abs. 1 S. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Hauptwohnung sich außerhalb des Gemeindegebiets befi ndet. Zu den berufl ichen Gründen zählen auch Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die Erwerbstätigkeit erforder QURIER 13

14 AMTLICH lich sind, wie z.b. Studium, Lehre, Ausbildung oder Volontariat. i) Wohnungen von Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die diese zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung als Nebenwohnung innehaben. Gleiches gilt, wenn sich die Hauptwohnung in einer dieser Wohnungen befi ndet. Eine im selben Gebäude wie die Hauptwohnung gelegene weitere Wohnung oder ein auf dem Wohngrundstück abgestelltes Mobilheim, Wohnmobil bzw. Wohn- und Campingwagen führen ebenfalls nicht zu einer Zweitwohnungssteuerpfl icht. 3 Steuerpflichtiger (1) Steuerpfl ichtiger ist, wer in der Welterbestadt Quedlinburg eine oder mehrere Zweitwohnungen im Sinne des 2 dieser Satzung innehat. Ein Steuerpfl ichtiger hat eine Zweitwohnung erst dann inne, wenn dessen melderechtlichen Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken oder wenn ihm die Verfügungsbefugnis über die Wohnung oder einen Teil davon als Eigentümer, Wohnungsinhaber oder als sonstigem Dauernutzungsberechtigten zusteht. Wohnungsinhaber ist auch derjenige, dem eine Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung überlassen worden ist. (2) Mieter von Ferienhäusern, Wohnungen oder Zimmern sind nicht Steuerpfl ichtige im Sinne dieser Satzung, soweit die Nutzung unter einem Monat liegt. (3) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. 4 Steuermaßstab (1) Die Steuerschuld wird differenziert berechnet nach Nutzungsart der Wohn fl äche. (2) Für die Wohnfl ächenberechnung sind die Regelungen der Verordnung zur Berechnung der Wohnfl äche (Wohnfl ächenverordnung WoFlV) vom (BGBl. S. 2346) entsprechend anzuwenden. Zur Wohnfl äche gehören insbesondere Wohn- und Schlafräume, Küchen, Badezimmer, Toiletten und Flure. (3) Die Differenzierung nach Nutzungsart erfolgt nach dem Grad der Ausstattung a) für Wohnungen, die mit Bad und/oder Dusche, Innen-WC und Heizung ausgestattet sind, b) für Wohnungen, die wie a) aber ohne Bad oder Dusche ausgestattet sind, c) für alle übrigen Wohnungen 5 Steuersatz Die Steuersätze betragen: a) für zum dauerhaften Wohnen genutzte Zweitwohnungen in Wohnhäusern a) je qm Wohnfl äche 4,50 Euro b) je qm Wohnfl äche 3,50 Euro c) je qm Wohnfl äche 2,50 Euro b) für Zweitwohnungen, die nicht das ganze Jahr über genutzt werden können a) je qm Wohnfl äche 4,00 Euro b) je qm Wohnfl äche 3,00 Euro c) je qm Wohnfl äche 2,00 Euro 6 Entstehung der Steuerpflicht und Fälligkeit der Steuerschuld (1) Die Steuerpfl icht entsteht am 01. Januar des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Verschiebt sich das Innehaben einer Zweitwohnung auf einen späteren Zeitpunkt, so entsteht die Steuerpfl icht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in den der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt. Die Steuerpfl icht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerpfl ichtige die Zweitwohnung nicht mehr innehat oder die Voraussetzungen für die Annahme einer Zweitwohnung entfallen. (2) Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Entsteht oder endet die Steuerpfl icht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen. (3) Sind mehrere Personen, die nicht zu einer Familie gehören, gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so kann die Gesamtsteuer durch die Anzahl der Inhaber geteilt und für den einzelnen Inhaber entsprechend anteilig festgesetzt werden. Die Bestimmung des 3 Abs. 3 (Gesamtschuldner) bleibt unberührt. (4) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum , , und fällig. Entsteht die Steuerpfl icht erstmalig ab einem Zeitpunkt entsprechend Abs. 2 Satz 2 oder ändert sich die Steuerhöhe, so wird die Steuer anteilig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides und sodann entsprechend Satz 1 fällig. 7 Festsetzung der Steuer Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid festgesetzt. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern, die Steuerfestsetzung auch für künftige Zeiträume gilt. 8 Anzeige-und Auskunftspflicht (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Welterbestadt Quedlinburg innerhalb eines Monats anzuzeigen. (2) Inhaber der Zweitwohnung sind verpfl ichtet, der Welterbestadt Quedlinburg für die Höhe der Steuer maßgebliche Veränderungen innerhalb eines Monats zu melden und auf Verlangen mittels entsprechender Unterlagen Auskunft zu erteilen. (3) Der Wegfall oder die Entstehung von Voraussetzungen für die Beurteilung einer Wohnung nach 2 Abs. 6 dieser Satzung ist der Welterbestadt Quedlinburg innerhalb eines Monats anzuzeigen. 9 Steuererklärung (1) Die in 3 dieser Satzung genannten Personen sind verpfl ichtet, der 14 QURIER

15 AMTLICH Welterbestadt Quedlinburg innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben. Ebenfalls sind diese Personen zur Angabe der Wohnfl äche und der Lage der Zweitwohnung nach Aufforderung verpfl ichtet. (2) Unabhängig von der Pfl icht aus Abs. 1 kann die Welterbestadt Quedlinburg jeden zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, der in der Welterbestadt Quedlinburg mit einer Nebenwohnung gemeldet ist oder eine meldepfl ichtige Nebenwohnung innehat. 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig nach dieser Satzung handelt, wer a) entgegen 8 Abs. 1 dieser Satzung seiner Anzeigepfl icht nicht oder verspätet nachkommt, b) entgegen 8 Abs. 2 dieser Satzung Veränderungen nicht oder nicht fristgerecht anzeigt oder auf Verlangen entsprechende Auskünfte erteilt, c) entgegen 8 Abs. 3 dieser Satzung den Wegfall oder die Entstehung von Voraussetzungen für die Wohnungsbeurteilung nach 2 Abs. 6 dieser Satzung nicht oder nicht fristgerecht anzeigt, d) entgegen 9 Abs. 1 dieser Satzung eine Steuererklärung mit Angabe der Wohnfl äche und Lage der Zweitwohnung nicht oder nicht fristgerecht abgibt, e) entgegen 9 Abs. 2 dieser Satzung der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachkommt. Zuwiderhandlungen gegen 8 und 9 dieser Satzung sind Ordnungswidrigkeiten nach 16 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) und können mit einer Geldbuße nach 16 (3) KAG LSA bis zu Euro geahndet werden. 11 Billigkeitsmaßnahmen (1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung der Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. (2) Ist die Einziehung des Anspruches nach Lage des Einzelfalls unbillig, kann die Forderung ganz oder teilweise erlassen werden. (3) Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahmen erfolgt auf Antrag des Steuerpfl ichtigen. Wer eine Billigkeitsmaßnahme beantragt, hat alle Tatsachen anzugeben, die hierfür erheblich sind. 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortschaft Stadt Gernrode vom außer Kraft. Quedlinburg, den Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg HINWEIS: Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der städtischen Homepage unter zu sehen. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Welterbestadt Quedlinburg (Hundesteuersatzung) Aufgrund der 4, 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S. 288) sowie der 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 522) hat der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Steuergegenstand (1) Die Welterbestadt Quedlinburg erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der betreffende Hund mehr als drei Monate alt ist. 2 Steuerpflicht (1) Steuerpfl ichtiger ist der Hundehalter. (2) Hundehalter ist, wer einen oder mehrere Hunde im eigenen Interesse, im Interesse seiner Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat oder in einen Haushalt mit bestehender Hundehaltung einzieht. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Tierheim abgegeben wird. (3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate im Jahr gepfl egt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat, es sei denn er kann nachweisen, dass der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Dieser Absatz fi ndet keine Anwendung für ehrenamtliche Pfl egestellen von Tierschutzorganisationen. (4) Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner QURIER 15

16 AMTLICH 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpfl icht entsteht mit dem Ersten des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird oder mit dem Ersten des Kalendermonats, der dem Monat folgt, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. In den Fällen des 2 Abs. 3 beginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des Kalendermonats, der dem Monat folgt, in dem der Zeitraum überschritten wird. (2) Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats. (3) Die Steuerpfl icht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird oder in dem der Halter wegzieht. Die Hundehaltung ist beendet, wenn der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt, verstirbt oder der Halter wegzieht. 4 Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuerschuld (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Entsteht oder endet die Steuerpfl icht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen. (3) Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes am des jeweiligen Kalenderjahres. Beginnt die Steuerpfl icht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht die Steuerschuld mit Beginn des Monats, in dem die Steuerpfl icht beginnt ( 3 Abs.1). 5 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder, wenn die Steuerpfl icht erst während des Kalenderjahres beginnt, für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt. (2) Die Steuer wird in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar und zum 15. August eines jeden Jahres fällig. (3) Auf Antrag des Steuerpfl ichtigen kann die Hundesteuer abweichend von 5 Abs. 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. 6 Steuersatz (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 78,00 EUR b) für den zweiten Hund 90,00 EUR c) für jeden weiteren Hund 120,00 EUR d) für den ersten gefährlichen Hund 400,00 EUR e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 EUR. (2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach 9 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird nach 10, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den vollsteuerpfl ichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt. 7 Gefährliche Hunde (1) Gefährliche Hunde im Sinne des 3 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom (GVBl. LSA Nr. 1/09)-GefHuG- sind Hunde, a) deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit vermutet wird (sog. Vermutungshunde) Das sind nach der Vorschrift des 2 (1) Satz 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungsund Einfuhrbeschränkungsgesetz) i.v.m. 3 Abs. 2 GefHuG Hunde der Rassen: 1. Pitbull-Terrier 2. American Staffordshire-Terrier 3. Staffordshire- Bullterrier 4. Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. b) Hunde, deren Gefährlichkeit nach 4 Abs. 4 GefHuG im Einzelfall behördlich festgestellt worden ist (sog. Vorfallshunde). Das sind Hunde, die gem. 3 Abs. 3 GefHuG auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende 1. Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind, 2. sich als bissig erwiesen haben, 3. wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, oder 4. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen. 8 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen (1) Die Gewährung von Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen) nach den 9 und 10 richtet sich nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres. In den Fällen des 3 Abs. 1 sind die Verhältnisse bei Beginn der Steuerpfl icht maßgeblich. (2) Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für welche die Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll a) für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet sind, b) entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden, c) die in den Fällen des 10 b und c geforderte Prüfung vor dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt mit Erfolg abgelegt haben und d) wenn der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen Tierquälerei bestraft worden ist. (3) Anträge auf Gewährung einer Steuervergünstigung sollen bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides gestellt werden. (4) Für die in 7 der Satzung genannten Hunde werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. 9 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: 16 QURIER

17 AMTLICH a) Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. b) Such-, Spür- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet werden. c) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfl oser Personen dienen. Sonst hilfl ose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "BL", "ag" oder "H" besitzen. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Bei Mehrpersonen-Haushalten wird die Befreiung nur gewährt, wenn die Befreiungsvoraussetzungen von allen im Haushalt lebenden Personen erfüllt werden. d) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden, e) Hunde, die von ihrem Halter von Tierschutzorganisationen erworben wurden, bis zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Erwerb. 10 Steuerermäßigung Die Steuer wird auf Antrag des Steuerpfl ichtigen auf 50 v. H. ermäßigt für: a) Hunde, die der Bewachung von Gebäuden des Hundehalters dienen, die von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 m Luftlinie entfernt liegen. b) Hunde, die die für Schutzhunde vorgeschriebene Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern der zuständigen Fachorganisation mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein. c) Jagdgebrauchshunde, die von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern gehalten werden, eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden. 11 Meldepflicht (1) Der Hundehalter ist verpfl ichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder, wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des dritten Monats nach der Geburt bei der Welterbestadt Quedlinburg schriftlich unter Angabe der Hunderasse anzumelden. In den Fällen des 2 Abs. 3 muss die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen. (2) Der Hundehalter ist verpfl ichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Hundehaltung bei der Welterbestadt Quedlinburg abzumelden. Im Falle einer Veräußerung oder Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. Die nach der Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung, ist der Hundehalter verpfl ichtet, der Welterbestadt Quedlinburg dies innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Grundes für den Wegfall der Vergünstigung anzuzeigen. 12 Feststellung der Hundehaltung (1) Zur Feststellung einer Hundehaltung kann sich die Welterbestadt Quedlinburg ihres Außendienstes bedienen. Sie kann Auskünfte von Dritten verlangen und sonstige Beweismittel sichern, wenn dieses bei den Betroffenen unmöglich ist, von ihm verweigert wird oder im Interesse einer objektiven Feststellung der Tatsachen geboten erscheint. (2) Insbesondere zur Sicherung der Steuererhebung ist jeder Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigter verpfl ichtet, der Welterbestadt Quedlinburg auf Nachfrage wahrheitsgemäß Auskunft über die auf dem betreffenden Grundstück gehaltenen Hunde und deren Halter zu geben. (3) Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung sind auch die Hundehalter sowie Haushaltsvorstände oder deren Vertreter verpfl ichtet. Bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind die Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte verpfl ichtet, die von der Welterbestadt Quedlinburg zugestellten Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzugeben. (4) Durch die Eintragung in den Nachweisen wird die Pfl icht zur An- und Abmeldung durch die Hundehalter nicht berührt. 13 Hundesteuermarken (1) Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die im Eigentum der Welterbestadt Quedlinburg verbleibt, ausgegeben. (2) Der Hundehalter hat dem von ihm gehaltenen Hund die gültige Hundesteuermarke sichtbar anzulegen. Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. (3) Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von 14 Tagen an die Welterbestadt Quedlinburg zurückzugeben. (4) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt. Für eine unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Die Kosten der Ersatzmarke richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung. (5) Der Hundehalter oder Hundeführer ist verpfl ichtet, die mitgeführte Hundesteuermarke Vollstreckungs- oder Vollzugsbeamten, einem Beauftragten der Welterbestadt Quedlinburg oder Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen. 14 Ordnungswidrigkeiten (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 11 Abs. 1 seinen Hund nicht innerhalb von 14 Tagen anmeldet, 2. ntgegen 11 Abs. 2 Satz 2 bei der Abmeldung nicht Name und Anschrift des Erwerbers angibt, QURIER 17

18 AMTLICH 3. entgegen 11 Abs. 3 den Wegfall von Steuervergünstigungsgründen nicht innerhalb von 14 Tagen anzeigt, und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach 16 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA). Sie kann nach 16 Abs. 3 KAG-LSA mit einer Geldbuße bis zu ,00 geahndet werden. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 13 Abs. 2 seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundbesitzes ohne die an den Hundehalter ausgegebene und gültige Hundesteuermarke mit sich führt oder umherlaufen lässt, 2. entgegen 13 Abs. 5 die mitgeführte Hundesteuermarke nicht auf Verlangen vorzeigt, 3. entgegen 11 Abs. 2 Satz 3 und 13 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3 nach Abmeldung seines Hundes die Hundesteuermarke nicht abgibt oder umtauscht, handelt im Sinne des 8 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Quedlinburg bereits angemeldeten Hunde gelten als angemeldet im Sinne von 11 Abs Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung der Stadt Quedlinburg vom außer Kraft. Quedlinburg, den 08.12,2015 Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg HINWEIS: Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der städtischen Homepage unter zu sehen. 15 Billigkeitsregelungen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 16 Übergangsvorschriften Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bei der Welterbestadt 7. Änderung der Entgeltordnung für den Besuch der städtischen Museen Quedlinburg vom Aufgrund der 4, 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 288) sowie der 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 522) hat der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg in seiner Sitzung am folgende 7. Änderung der Entgeltordnung für den Besuch der städtischen Museen Quedlinburg vom beschlossen: 1 In 3 Punkt 9 wird nach THW Quedlinburg und Inhaber der BVGD Kulturkarte eingefügt. 2 Inkrafttreten Die 7. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg HINWEIS: Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der städtischen Homepage unter zu sehen. 18 QURIER

19 AMTLICH 1. Änderung zur Marktgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg Aufgrund der 5, 8 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Quedlinburg, den Änderungen Der 1 (Gebührenerhebung) erhält nachfolgende Fassung: Für die Inanspruchnahme/Nutzung der Flächen für den Wochenmarkt wird eine Gebühr in Höhe von 3,22 Euro je angefangenen lfd. Meter Verkaufsfront erhoben. Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg HINWEIS: Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der städtischen Homepage unter zu sehen. 2. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung vom Aufgrund des 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit den 18 Abs. 1 und 50 Abs. 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom (GVBl. LSA S. 334) und 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom (BGBl. I S. 1206) und den 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom (GVBl. LSA S. 405) sowie der Satzung der Welterbestadt Quedlinburg über die Sondernutzung in den Ortsdurchfahrten und in Gemeindestraßen, in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg in seiner Sitzung am beschlossen: 1 Die Sondernutzungsgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg vom wird wie folgt geändert: Die Anlage der Sondernutzungsgebührensatzung Gebührentarife erhält folgende Fassung: Art der Sondernutzung Tarifstelle Bemessungsgrundlage Sondernutzungsgebühr in EUR lfd. Nr. tgl. wtl. mtl. jährl. Mindestgebühr 1 Feste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske u. ä. 2 Das Aufstellen und der Betrieb von: je qm 4,00 10,00 25,00 a) Verkaufswagen je angefangener qm Verkehrsfl äche b) nach Umfang der Sondernutzung c) Auslieferung und Verkauf von Back- und Fleischerzeugnissen bei gleichzeitig freiem Angebot 3 a) Das Aufstellen und der Betrieb von ambulanten Verkaufsständen aller Art 5,00 je Verkaufswagen pauschal 250,00 bis 1000,00 je angefangener qm Verkehrsfl äche 125,00 bis 250,00 25,00 25,00 7,50 25,00 b) Verkauf und Betrieb ohne Verkaufsstand zu gewerblich dienenden Zwecken pro Person 10,00 25, QURIER 19

20 AMTLICH Art der Sondernutzung Tarifstelle Bemessungsgrundlage Sondernutzungsgebühr in EUR lfd. Nr. tgl. wtl. mtl. jährl. Mindestgebühr 4 Aufstellen von Warenauslagebeständen je angefangener qm Verkehrsfl äche a) bis 4 qm 1,25 5,00 25,00 b) ab 5 qm 2,00 8,00 40,00 5 Wie unter Tarifstelle lfd. Nr. 4, jedoch mit Straßenverkauf je angefangener qm Verkehrsfl äche a) bis 4 qm 2,00 25,00 b) ab 5 qm 3,00 45,00 6 Weihnachtsbaumhandel je angefangener qm 1,00 2,50 25,00 7 Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten vor der Betriebstätte zur Verabreichung von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle je angefangener qm Verkehrsfl äche, je nach Gestaltung 4,00 bis 6,00 25,00 8 Warenautomaten, Vitrinen und Schaukästen, soweit sie die Maße in 8 der Sondernutzungssatzung überschreiten 9 a) Fahrten mit Fahrzeugen, bei denen die Reklame den alleinigen oder den überwiegenden Teil der Fahrt bildet bzw. das Abstellen solcher Fahrzeuge (Werbefahrten) und die Werbung durch Personen, die Werbetafeln umhertragen oder sich zum Zwecke der Werbung verkleidet haben (Werbegänge) je angefangener qm Verkehrsfl äche je Fahrzeug (Werbefahrt) pro Person b) Lichterketten und Girlanden gebührenfrei c) Transparente und Schriftbänder je Stück 15,00 25,00 d) Aufstellen von Informationstischen zur je angefangener qm 2,50 25,00 Werbung für gewerbliche Zwecke Verkehrsfl äche e) Verteilung von Werbeschriften für pro Person 10,00 gewerbliche und wirtschaftliche Zwecke f) Werbeplakate (ausgenommen Wahlplakate) pro Stück bis 50 0,75 17,50 25,00 über 50 0,50 10,00 25,00 g) Stellschilder (maximale Größe: 1 qm) pro Stück 15,00 25,00 h) Hinweisschilder im Rahmen des Stadtorientierungssystems, die über in der Stadt vorhandene Hotels informieren pro Stück 120,00 i) feste Hinweisschilder, soweit sie nicht pro Stück 20,00 unter h) fallen und nicht im öffentlichem Interesse liegen j) sonstige Werbeträger pro Stück 15,00 10 Bauzäune, Baubuden sowie Lagerung von Baustoffen, Bauschutt, Gerüsten, Baumaschinen oder Umzugsgut für Zwecke der Anlieger 11 Gleisanlagen, soweit sie nicht Zwecken des öffentlichen Verkehrs dienen 12 Aufstellen von Großcontainern für Bauschutt u. ä. je angefangener qm Verkehrsfl äche 13 Aufstellen von Tribünen und Podesten je angefangener qm Verkehrsfl äche 25,00 10,00 6,00 1,00 2,00 25,00 je angefangener lfd. m Gleis 5,00 bis 10 qm Stellfl äche 5,00 10,00 20,00 über 10 qm Stellfl äche 10,00 15,00 25,00 0,25 20 QURIER

21 AMTLICH Art der Sondernutzung Tarifstelle Bemessungsgrundlage Sondernutzungsgebühr in EUR lfd. Nr. tgl. wtl. mtl. jährl. Mindestgebühr 14 a) bewegliche Fahrradständer, soweit sie nur den Firmennamen tragen und nicht Werbeträger i. S. d. Satzung sind b) bewegliche Fahrradständer als Werbeträger 15 Aufbruch des Straßenkörpers, soweit er nicht im Interesse der öffentlichen Versorgung erforderlich ist 16 Das Aufstellen zulassungspfl ichtiger aber nicht zugelassener Fahrzeuge 17 Kreuzungen/ ober - und unterirdische Leitungen, soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung mit Gas, Wasser, Elektrizität, Wärme oder öffentlichen Abwasserleitungen dienen gebührenfrei je angefangener qm Verkehrsfl äche 0,50 2,00 je qm 5,00 25,00 je angefangener qm Straßenfl äche pro lfd. m a) Rohrleitungen, die nur vorübergehend verlegt werden bis 100 mm Durchmesser 5,00 über 100 mm Durchmesser 10,00 b) Rohrleitungen, die auf Dauer verlegt werden sowie Breitbandkabel bis 100 mm Durchmesser 3,00 über 100 mm Durchmesser 5,00 18 Zirkusse je angefangener qm Fläche 0,08 19 sonstige Großveranstaltungen (einschließlich Motorsport) 20 Sonstige Nutzungen, die nicht unter vorstehende Tarifstellen fallen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils sowie Art und Umfang der Nutzung je angefangener qm Fläche 0,10 bis 0,25 a) bei widerrufl ichen Dauergenehmigungen b) sonstige 1,00 bis 25,00 5,00 125,00 zwischen 5,00 und 100,00 25,00 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am in Kraft. Quedlinburg, Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg HINWEIS: Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der städtischen Homepage unter zu sehen QURIER 21

22 AMTLICH Öffentliche Auslegung des 16. Beteiligungsberichtes der Welterbestadt Quedlinburg für das Geschäftsjahr 2014 Der 16. Beteiligungsbericht der Welterbestadt Quedlinburg für das Geschäftsjahr 2014 wurde in den öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am und des Stadtrates am erörtert. Der Beteiligungsbericht wird auf der Grundlage des 130 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom ) zur Einsichtnahme und Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner in der Zeit vom 04. Januar Januar 2016 in der Welterbestadt Quedlinburg, Rathaus, Markt 1 in Quedlinburg zu den Sprechzeiten im Büro des Stadtrates der Welterbestadt Quedlinburg öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Einstellung des Beteiligungsberichts der Welterbestadt Quedlinburg für das Jahr 2014 im Ortsrecht auf den Internetseiten der Welterbestadt Quedlinburg unter Quedlinburg, den Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg HINWEIS: Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der städtischen Homepage unter zu sehen. Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr Steuerfestsetzung Die Welterbestadt Quedlinburg macht gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom BGBl. I S. 965 in der derzeit geltenden Fassung bekannt, dass für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2015 zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt wird. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) oder die persönliche Steuerpflicht geändert haben. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Änderungsbescheid. Die Hebesätze betragen derzeit für die Grundsteuer B 430 % und die Grundsteuer A 380 %. dreißig Euro nicht übersteigt. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1 in Quedlinburg einzulegen. Quedlinburg, den Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden hiermit aufgefordert, die Grundsteuer für das Jahr 2016 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen. Beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Übersteigt der Jahresbetrag nicht fünfzehn Euro, wird dieser zum 15. August fällig. Am 15. Februar und 15. August wird der Jahresbetrag je zur Hälfte fällig, wenn dieser Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg HINWEIS: Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der städtischen Homepage unter zu sehen. 22 QURIER

23 AMTLICH INFORMATIV Einwohnermeldestelle Die Einwohnermeldestelle der Welterbestadt Quedlinburg, Grünhagenhaus, Markt 2, ist am Sonnabend, dem 9. und 23. Januar 2016 von 9 bis 12 Uhr geöffnet, im Februar am 6. und 23. Februar 2016 von 9 bis 12 Uhr. Sitzungen der Schiedsstellen Januar 2016 Die nächste Sitzung der Schiedsstelle 1 der Welterbestadt Quedlinburg fi ndet am Donnerstag, 14. Januar 2016, in der Zeit von 17 bis 18 Uhr im Grünhagenhaus, Markt 2, Vorderhaus, Erdgeschoss links statt. Der Eingang befi ndet sich im Durchgang. Die Schiedsstelle ist ausgeschildert. Die Schiedsstelle1 ist zuständig für die Ortsteile Münchenhof, Morgenrot, Quarmbeck und das sonstige Gebiet der Welterbestadt Quedlinburg. Die nächste Sitzung der Schiedsstelle 2 (Gernrode) fi ndet am Dienstag, 12. Januar 2016, in der Zeit von 18 bis 19 Uhr im Rathaus der Stadt Gernrode, im Erdgeschoss statt. Die Schiedsstelle ist ausgeschildert. Die Schiedsstelle 2 ist zuständig für die Gebiete der Ortschaften Stadt Gernrode und Bad Suderode. Die Rufnummer der Schiedsstelle in der Stadt Gernrode (Klaus Mansfeldt) lautet: / Kein Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Fachwerkgebäuden Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung der Welterbestadt Quedlinburg auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. So dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II, sog. Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller, Fontänen usw.) wie jedes Jahr, nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden. Der Verkauf bzw. die Abgabe dieser Gegenstände ist in diesem Jahr ab dem 29. Dezember bis zum 31. Dezember und wiederum nur an volljährige Personen erlaubt. Hierbei dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I und II verkauft werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese sind mit einer Zulassungsnummer (z. B. BAM-P II-1000) gekennzeichnet. Bei Kategorie II ist die Kennzeichnungsfarbe grün. Wichtig ist, dass mit Inkrafttreten einer Änderung des Sprengstoffgesetzes es seit 2009 verboten ist, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) auch in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 100 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Das bedeutet, dass nahezu in der gesamten Quedlinburger Innenstadt keine Silvesterfeuerwerkskörper (Raketen, Knaller, Fontänen, Sonnen u. ä.) verwendet werden dürfen. Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz kulturhistorisch wertvoller Gebäude vor Bränden u. a. im Umgang mit Feuerwerkskörper verbundenen Gefahren und hat für die Weltkulturerbestadt Quedlinburg herausragende Bedeutung. Die Welterbestadt Quedlinburg ruft deshalb alle Quedlinburger sowie Gäste und Besucher zur Einhaltung dieses Verbotes auf. Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu ,- Euro geahndet werden kann. Die Einhaltung des Abbrennverbotes wird durch gezielte Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Gleichwohl sollte in der Nähe des Quedlinburger Tierheimes ebenso auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern verzichtet werden QURIER 23

24 AMTLICH INFORMATIV Eheschließungen auch im historischen Rathaus des Ortsteils Stadt Gernrode möglich Rathaus Gernrode Auf der Suche nach dem passenden Rahmen für den schönsten Tag im Leben bietet die Welterbestadt Quedlinburg mehrere Möglichkeiten. Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes sind jederzeit gern bereit, den Paaren bei speziellen Wünschen für ihre Eheschließung behilfl ich zu sein. Angemeldet werden muss die Eheschließung im Standesamt des Wohnortes des Brautpaares. Für alle, die noch nicht verheiratet waren, genügt die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass), die erweiterte Meldeauskunft (ausgestellt vom jeweiligen Meldeamt) und eine beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches (darf nur das Standesamt des Geburtsortes ausstellen). Wer schon mal verheiratet war, muss die vorherigen Ehen und deren Aufl ösung mit Urkunden belegen. Gern beraten die Standesbeamtinnen im persönlichen Gespräch im Standesamt Quedlinburg. Mit der rechtskräftigen Anmeldung der Eheschließung kann der Eheschließungstermin vorgemerkt werden. Im historischen Rathaus Quedlinburg kann die Trauung im modern ausgestatteten Trauzimmer, welches Platz für 23 Personen bietet, erfolgen. Als Außenstelle des Standesamtes kann ab 2016 auch das Eheschließungszimmer des historischen Rathauses im Ortsteil Stadt Gernrode genutzt werden. Wenn die Eheschließung in großem Rahmen erfolgen soll, bietet der Festsaal des Rathauses ein unvergessliches Ambiente. Es besteht auch die Möglichkeit einer Eheschließung im Palais Salfeldt. Bei der Frage, für welche Art der Eheschließung sich das Paar entscheidet, helfen die Mitarbeiter des Standesamtes gern weiter. Welche Unterlagen notwendig sind, dass hängt von den persönlichen Gegebenheiten der Eheschließenden ab und kann sehr unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollte vor der Anmeldung der Eheschließung eine Rücksprache mit dem Standesamt (Beratung) erfolgen. Welterbestadt Quedlinburg Standesamt Markt 1, Quedlinburg Tel.: / standesamt@quedlinburg.de Für die Anforderung von Urkunden: urkundenstelle@quedlinburg.de Die Wirtschaftsförderung informiert Unter der Rubrik Die Wirtschaftsförderung informiert können sich Unternehmerinnen und Unternehmen über den Qurier zu den wichtigsten Wirtschaftsnews informieren. Die ausführlichen Artikel sowie weitere Themen der Wirtschaft fi nden Sie unter Bei Fragen und Anregungen rund um wirtschaftliche Themen nutzen Sie bitte folgenden Kontakt: Henning Rode Beauftragter für Wirtschaftsförderung der Welterbestadt Quedlinburg Tel: / Fax: wirtschaftsfoerderung@quedlinburg.de OBM besucht Firma Mahlow 24 QURIER

25 AMTLICH INFORMATIV Oberbürgermeister Frank Ruch besucht Bauunternehmen Mahlow GmbH Mit der Bauunternehmen Mahlow GmbH besuchte Oberbürgermeister Frank Ruch in Begleitung des Beauftragten für Wirtschaftsförderung Henning Rode am 9. November eine der ältesten Baufi rmen der Region. Der passionierte Radfahrer Dieter Mahlow gründete sein Unternehmen Anfang 1989 und durchlebte in der mittlerweile über 26-jährigen Firmengeschichte alle Höhen und Tiefen des Geschäfts. Nach der Wende siedelte er sich aus Quedlinburg kommend im neu geschaffenen Gewerbegebiet Auf den Steinen in Gernrode an. Die heute fünf Mann starke Firma hat sich im Bereich Rohbau spezialisiert und ist vorwiegend als Subauftragnehmer größerer Firmen in der Region tätig. Die Baustoffhandel Kuschel GmbH empfängt Oberbürgermeister Frank Ruch Der ungewöhnlich milde November bringt gute Geschäfte für viele im Baubereich tätige Firmen. Auch in der Firma Kuschel GmbH in Gernrode werden zurzeit alle Hände gebraucht. Trotzdem nahm sich Inhaber Detlef Kuschel am 10. November die Zeit, Oberbürgermeister Frank Ruch sowie den Beauftragten für Wirtschaftsförderung Henning Rode zu einer ausführlichen Betriebsbesichtigung zu empfangen. Auf einer genutzten Fläche von etwa 7000 Quadratmetern bietet die Firma Kuschel ein großes Sortiment an Baumaterialien, vom Keller bis zum Dach. Mit seinem ausgewogenen Kundenportfolio von Privat- und Firmenkunden ist der Betrieb bereits seit der Wende erfolgreich am Markt. Der gut sortierte Baustoffhandel beschäftigt aktuell zehn Mitarbeiter und sucht ab sofort zur Verstärkung des Teams engagiertes Personal. geht. Die Unternehmensnachfolge berührt jedes Jahr auch knapp eine Million Arbeitsplätze, wovon allein dadurch verloren gehen, weil kein geeigneter Nachfolger für das Unternehmen gefunden werden konnte. Die Übergabe eines Unternehmens sollte genauso wie eine Unternehmensneugründung zum festen Bestandteil des Lebenszyklusses eines Unternehmens gehören. Mehr Informationen zu den Themen Initiative Nexxt-Change, Vorbereitung Führungswechsel, Vorsorge für den Notfall und Unternehmertestament fi nden Sie unter Betriebsbörse der Handwerkskammer Magdeburg Die Handwerkskammer Magdeburg bietet als besondere Dienstleistung einen kostenlosen Betriebsvermittlungsservice an. Über die Betriebsbörse können Inhaber von Handwerksbetrieben, die ihr Unternehmen z. B. aus Altersgründen abgeben möchten, existenzgründungswillige Handwerksmeister, Gesellen und Ingenieure sowie Techniker fi nden, die einen Betrieb übernehmen möchten und umgekehrt. ( ) Erfahren Sie mehr zu diesem Thema auf Unternehmensnachfolge erfolgreich meistern In Deutschland müssen jährlich rund kleinere und mittlere Unternehmen an einen neuen Eigentümer übergeben werden. Statistisch gesehen sind täglich etwa 200 Unternehmen von einem Generationswechsel betroffen, wobei es jährlich um ein gesamtwirtschaftliches Vermögen von rund einer Billion Euro OBM besucht Firma Kuschel Winterdienst und Räumpflicht Mit Blick auf bevorstehende winterliche Witterungsverhältnisse erinnert die Welterbestadt Quedlinburg an die Schneeräumpfl icht. Die Stadt weist darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken und denen gleichgestellte Personen die anliegenden Straßen und Wege in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr schnee- und eisfrei zu halten haben. Über Nacht auftretender Schneefall muss bereits zu Beginn der genannten Räumzeit beseitigt sein. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Verwendung von Chemikalien und Asche ist nicht gestattet. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei eisbildendem Regen zulässig. Gehwege sind stets auf einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist am Seitenraum beziehungsweise am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,50 Meter breiter Weg freizuhalten. Eis und Schnee dürfen nicht so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Fahrbahn, Geh- und Radwegen gefährden oder über das notwendige Maß hinaus behindern. Die Abfl ussrinnen und Gossen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. Die Welterbestadt Quedlinburg weist darauf hin, dass diese Eigentümer ihrer Reinigungsverpfl ichtung (Räumpfl icht) nachzukommen haben. In diesem Zusammenhang wird auf die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreiningungssatzung) der Welterbestadt Quedlinburg verwiesen. Dies ist auf der Homepage der Welterbestadt Quedlinburg, ( Straßenreiningungssatzung und Winterdienst (2015)) jederzeit einzusehen. Hier sind die entsprechenden Vorschriften aufgeführt und können bei Bedarf noch einmal nachgelesen werden. Verstöße gegen die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu Euro geahndet werden QURIER 25

26 AMTLICH INFORMATIV Gottesdienste in der Kirchgemeinde Quedlinburg, der Stadt Gernrode und Bad Suderode» Nikolaikirche I Uhr (So) Gottesdienst Pfarrer M. Gentz I Uhr (So) Gottesdienst Pfarrer C. Carstens I Uhr (Mi) Prädikat R. Sporer KMD G. Biller I Uhr (So) Gottesdienst Prädikat R. Sporer I Uhr (So) Gottesdienst Pfarrer C. Carstens I Uhr (Fr) Konfi -Gottesdienst Pfarrer C. Carstens I Uhr (So) Prädikat R. Sporer» Johanniskirche I Uhr (Do) Gottesdienst Pfarrer M. Gentz I Uhr (Fr) Gottesdienst mit Abendmahl Pfarrer M. Gentz» Stiftskirche I Uhr (Do) Text + Musik KMD G. Biller» Aegidiikirche I Uhr (So) Taizégebet I Uhr (Fr) Taizégebet» Evangelisches Pfarramt Gernrode I 14:00 Uhr (Fr) Rieder gemeinsame Neujahresandacht mit Abendmahl mit Gernrode im Gemeinderaum im Pfarrhaus I 10:30 Uhr (Mi) Gottesdienst I 10:30 Uhr (So) Gottesdienst mit Abendmahl im Stiftssaal I 10:30 Uhr (So) Gottesdienst zur Amtseinführung Heimleiter Cyriakushaus Karsten Meissner I 10:30 Uhr (So) Gottesdienst mit Kindergottesdienst und Kirchenkaffee I 10:30 Uhr (So) Gottesdienst im Stiftssaal» Bad Suderode I 11:00 Uhr (Fr) Heinrich-Hauer-Haus (direkt neben den neuen Kirche) I 11:00 Uhr (So) Heinrich-Hauer-Haus (Abendmahlsgottesdienst) I 11:00 Uhr (So) Heinrich-Hauer-Haus I 11:00 Uhr (So) Heinrich-Hauer-Haus I 11:00 Uhr (Fr) Heinrich-Hauer-Haus I 11:00 Uhr (So) Heinrich-Hauer-Haus» Gottesdienste in Seniorenheimen I Uhr (Mi) AWO Am Kleers Pfarrer M. Gentz I Uhr (Do) Azurit, Lange Gasse Pfarrer C. Carstens I Uhr (Di) DRK Zum Pölkentor Pfarrer M. Gentz I Uhr (Mi) Proklin, Ditfurter Weg Pfarrer Zentrner» St. Mathilde Quedlinburg bis I Uhr (Fr) Hl. Messe I Uhr (Sa) Vorabendmesse I Uhr (So) Hl. Messe IMPRESSUM Nächste Ausgabe Nr. 02: Redaktionsschluss: Herausgeber: Welterbestadt Quedlinburg, Der Oberbürgermeister Markt Quedlinburg Annahme von Texten für das Amtsblatt: qurier@eckpunkt.de Druck: Quedlinburger Druck GmbH Groß Orden Quedlinburg Verteilung / Briefkastenzustellung: RaatzconnectMedia GmbH Tel.: ( ) info@raatz-cm.de Konzeption, Redaktion, Layout, Satz, Druck und Anzeigen: eckpunkt Die Medienagentur GmbH Frau Tosca Zadow Steinbachstr. 5a Thale Tel.: ( ) Fax.: ( ) zadow@eckpunkt.de Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Welterbestadt Quedlinburg Fotos: Jürgen Meusel, Rosi Radecke, Sabine Bahß, Tosca Zadow, Chris Wohlfeld, n Rico Kreim, Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers oder der Redaktion. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 26 QURIER

27 KURZ BERICHTET > Glück Auf 10. Bergparade Am 6. Dezember trafen sich Bergleute aus sechs Vereinen zur 10. Bergparade in Bad Suderode. Im Kurpark luden zahlreiche Stände und Hütten und verschiedene Chöre, Kinder der Kita,,Harzzwerge und Senioren Harzklub-Tanzgruppe zum Verweilen ein. Nach der Bergandacht in der Neuen Kirche führte die Bergparade unter Begleitung des Spielmannszuges aus Hasselfelde in Richtung Kurpark. Oberberghauptmann Mario Steder, Harzklub, stellte die Vereine und die Bedeutung ihrer Uniformen vor. Mit dem Steigerlied klang die Parade aus. Grußworte überbrachten der stellvertretende Oberbürgermeister Wolfgang Scheller, Ortsbürgermeister David Rügner, sowie der Landesvorsitzenden Landesverband der Bergmanns- Hütten- und Knappenvereine Sachsen-Anhalt e.v., Gerald Meyer. Besonders freuten wir uns, dass wir im Landesverband der Berg & Hüttenleute aufgenommen wurden. Für das gute Gelingen und die tolle Unterstützung dieser Veranstaltung bedanken wir und recht herzlich bei: Der Welterbestadt Quedlinburg und ihrem Oberbürgermeister Frank Ruch, dem Geschäftsführer der Tourismus-Marketing GmbH Thomas Bracht, der Stadträtin Bianka Kachel und dem Ortsbürgermeister David Rügner. Wir danken den Sponsoren: ÖSA-Versicherung, Stadtwerke GmbH Quedlinburg, Paracelsus Harz-Klinik, Simon Möbel Quedlinburg, Dipl. med. Foto: Marlen Krimmling Gerd Adler, Dr. Roland Beßler, Harzsparkasse Bad Suderode und der Bäckerei Zehnfund, Gernrode. Ralf Fischer, Elektro Wagner,,,Gaststätte Felsenkeller Herr Kopka, AWO Frau Puschner, Uwe Dähne, Regina Reinkober, Mariane Liesecke, Kathi & Maja Liesecke, Discothek,,Double Fun, dem Verein Ein Herz für Bad Suderode, der Kita,,Harzzwerge, Manuel & Sascha, der Weihnachtsmann,,Rob, den Stand - & Hüttenbetreibern, AWO Chor, Quedlinburg, Chor,, Haus am Teich Ballenstedt, Bei den Kindern der Grund - & Gemeinschaftsschule Gernrode, Kirchengemeinde Bad Suderode, der Senioren Tanzgruppe sowie allen fleißigen Mitgliedern des Harzklub - Zweigvereins Bad Suderode und allen ungenannten Helfern, ein herzliches Dankeschön. Frank Dammeier (Harzklub-Zweigverein) > Jahresabschluss 2015 Ortswehrleiter André Neumann (stehend) bei seiner Dankesrede Foto: Holger Mücke, Ofw Quedlinburg Der Abend des 4. Dezember 2015 war als letzter Dienstabend der Ortsfeuerwehr Quedlinburg vorgesehen. Es war Ortswehrleiter André Neumann ein Bedürfnis seinen Kameradinnen und Kameraden Dank zu sagen und das vergangene Einsatz- und Ausbildungsjahr Revue passieren zulassen. Auch der Dank an die Angehörigen der Kameradinnen und Kameraden sollte an dieser Stelle nicht zu kurz kommen. Mit dem Feuerwehrkalender 2016 dankten die Kameraden Oberbürgermeister Frank Ruch und seinen Mitarbeitern für die Unterstützung. Die Förderer und Unterstützer, Satimex GmbH Herr Klein sowie Michael Wölfer, Geschäftsführer der Stadtwerke Quedlinburg GmbH erhielten den Kalender ebenfalls. OB Frank Ruch dankte allen Einsatzkräften für ihr Engagement. Text: Sebastian Petrusch, stellv. Stadtwehrleiter > Advent in den Höfen Aus Sicherheitsgründen stellte die Freiwillige Feuerwehr Quedlinburg für die drei Wochenenden des Advents in den Höfen zwei Brandwachen. Eine war gemeinsam mit Polizei, Rettungsdienst und der Veranstaltungskoordinatoren im Rathaus und die zweite im Feuerwehrdepot. Nur so können die im Sicherheitskonzept vorgeschriebenen zwölf Minuten bis zum Eintreffen der Feuerwehr am Brandort an diesen Tagen gewährleistet werden. Die einsatzfreie Zeit nutzen die Kameraden für die Pflege der Schutzausrüstung, Fahrzeugkunde an Lösch- und Sonderfahrzeugen oder Gerätekunde. Zu den Hauptaufgaben der Rathauswache gehört als erstes die Hilfeleistung bei der Suche nach den Busparkplätzen, allgemein die Auskunft über Ziel- und Routenvarianten bis hin zu den eigentlichen Aufgaben. Dabei wurden in regelmäßigen Abständen der Weihnachtsmarkt bestreift. Text: Sebastian Petrusch, stellv. Stadtwehrleiter Foto: Holger Mücke, Ofw Quedlinburg gemeinsam mit der SEG, der Polizei und der Feuerwehr wurde der Weihnachtsmarkt bzw. der Advent in den Höfen abgesichert (Foto auf der Rathaustreppe) QURIER 27

28 HOCH-,KURZ TIEFBAUARBEITEN BERICHTET ABBRUCHARBEITEN BETON-, FACHWERKUND ALTBAUSANIERUNG TROCKENBAU AUSSENWÄRMEISOLIERUNG WIR WÜNSCHEN IHNEN ALLES GUTE FÜR DAS NEUE JAHR! Quedlinburg OT Gernrode Wellbachweg 22 Tel / 255 Fax / info@meisterbau-gmbh.de Ralf Voß Allianz Generalvertretung Wir wünschen Ihnen ein schönes Silvester und ein gesundes, glückliches Jahr 2016! Thale Poststraße 7 Tel / ralf.voss@allianz.de gesundes n WIR WÜNSCHEN IHNEN EIN GESUNDES UND ERFOLGREICHES JAHR 2016! 2016 Quedlinburger Landstr Thale OT Warnstedt Tel.: ( ) Fax: ( ) h-t-z@t-online.de 28 QURIER und viel

29 neues Jahr KURZ BERICHTET Kfz-Sachverständigenbüro Marco Weidling Schadengutachten und Wertermittlung Wedderslebener Bahnhofstraße Thale Tel.: / Mobil: / kfz-sv-weidling@gmx.de Zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen einen guten Rutsch sowie viel Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr! Vermittlung durch: Michael Clemens, Generalvertretung Friedrich-Engels-Str Quedlinburg / OT Gernrode michael.clemens@allianz.de Tel.: Fax: l Erfolg QURIER 29

30 VERANSTALTUNGSTIPPS > Schmetterlingsvortrag Die große Vielfalt der Bläulinge und weiterer Schmetterlinge zeigt Bernd-Otto Bennedsen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Quedlinburg. Bildershow und Vortrag des Schmetterlingsexperten beginnen am Dienstag, 19. Januar 2016, 19 Uhr im Raum Einstein der Kreisvolkshochschule (Carl- Ritter-Haus). Der Eintritt ist frei. Schmetterlinge galten in der Antike galten als Sinnbilder der Unsterblichkeit und in der christlichen Kunst als Symbole der Auferstehung. Bernd-Otto Bennedsen stellt eine artenreiche Tagfaltergruppe vor, zu der Bläulinge, Feuerfalter und Zipfelfalter gehören. Auch gibt er Hinweise zu ihren Lebensräumen im Harzkreis, Trends in der Verbreitung und zur Unterscheidung dieser Arten. Foto: Vogelwicken-Bläuling, Bernd-Otto Bennedsen Termin: Di, 19. Januar 2016, 19 Uhr Ort: Raum Einstein der Kreisvolkshochschule (Carl-Ritter-Haus) > 20 Jahre WorldBrass Neujahrskonzert im Kaiserhof Bereits zum 11. Mal fi ndet in Quedlinburg ein herausragendes Neujahrskonzert statt. WorldBrass bietet Besuchern ab 17 Uhr im Kaiserhof ein lebendiges Klangerlebnis unter der Überschrift 20 Years WorldBrass. Die Virtuosen des international bekannten Blechbläserensembles WorldBrass verleihen der UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg einen besonderen Glanz: sie spielen ihr Jubiläumsprogramm, das sie zwei Tage später als traditionelles Neujahrskonzert im Kammermusiksaal der Berliner Philharmonie präsentieren werden. Das diesjährige Konzert beginnt mit Mundus Juventutis von Jan Koetsier. Danach folgen vier Teile der Peer Gynt Suite von Edvard Grieg, sehr selten nur von Bläsern gespielt. Werken von Debussy und Giraud folgt das berühmte Lied von Edith Piaf La Vie en Rose. Nach der Pause kommen noch Werke von Tom Harrold und Lorenz Raab sowie am Ende die Tsuumi Suite von Tsuumi zur Aufführung, und meist auch noch die eine oder andere Zugabe. Die Musiker stammen aus vielen verschiedenen Ländern, 2016 aus Australien, Deutschland, England, Irland, Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Schottland, Schweden und Slowenien. Termin: Fr, 1. Januar 2016, 17 Uhr Eintritt: VVK: 23,- Euro in der Quedlinburg-Information, Markt 4, Tel.: / , qtm@quedlinburg.de, und ggf. an der Abendkasse sowie online auf GEWINNER DES KREUZWORTRÄTSELS AUSGABE 12 je einen von fünf Hexen-Kalendern erhält Helmut Walz aus Quedlinburg, Mechthild Pethe aus Quedlinburg, Ilse Cechlovsky aus Quedlinburg, Dr. Karl Rasch aus Gernrode und Iris Seise aus Gernrode» LESERBRIEF Sehr geehrte Damen und Herren, Quedlinburg ist immer eine Reise wert und ich suche die Stadt auch gern auf. Erstmalig habe ich nun den Adventsmarkt in den Höfen besucht. Es hat mir sehr gut gefallen. Ich möchte für die Organisation meinen Dank aussprechen, auch wenn die Stadt am Sonnabend überzuquellen schien. Dank an alle Aussteller in den Höfen, als auch die vielen freundlichen Ladenbesitzer die geöffnet hatten und so manchen kleinen oder großen Wunsch erfüllen konnten. Mein Dank gilt auch den Bürgern Quedlinburgs, die uns Touristen ertragen haben und der Polizei, die schon allein durch ihre Präsenz ein gutes Gefühl vermittelten und so manchem Besucher den Weg zu seinem Bus wiesen. Vielen Dank! Eine angenehme Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Jahr 2016 wünscht Ihnen 30 QURIER Christine Grothe 01 aus 2016 Berlin

31 VERANSTALTUNGSTIPPS ANZEIGE Buchtipp im Januar Altes Kräuterwissen aus dem Harz von Hilde Thoms Die Gewinner von je einem der fünf Kalender Faszination Quedlinburg sind: Vera Lerche aus Quedlinburg, Horst Müller aus Quedlinburg, Jutta Renner aus Quedlinburg, Ilka Fiedler aus Thale und Heidrun Barthel aus Quedlinburg Die Kalender liegen in der Buchhandlung zur Abholung bereit. Der Harz ist ein magischer Ort für den Heilung Suchenden seit jeher, Ort der Kräuterfrauen und der Klosterruhe. Seine duftenden Bergwiesen, seine Wanderstiege laden ein zum Entdecken und Überraschtwerden am Wegesrand, zum Achtsamsein mit sich und der Mitwelt. Das Buch vereint erstmals die Geschichte des Heilkräuterwissens mit dem besonderen Ort des Harzes in ihm. 35 Harzer Heilkräuter werden liebevoll und sachkundig porträtiert. Fast vergessene Harzer Hausmittel, aber auch Geheimrezepte sind neu zu entdecken. Sieben Kräuterwanderungen und rund 50 Kontaktempfehlungen zu Kräuterkundigen aus dem Harz führen in die faszinierende Kräuterwelt dieses wunderschönen Gebirges im Herzen Deutschlands Erhältlich in Ihrer Buchhandlung Pfeifer Heiligegeiststraße Quedlinburg Tel.: / Abbildungen, 19,90 Euro > Theaterkalender Der neue Theaterkalender für das Jahr 2016 ist da! Wer jetzt schon wissen möchte, was das Nordharzer Städtebundtheater in der Spielzeit 16/17 im Programm hat, wird sich freuen: Zu jeder Produktion gibt er eine kurze Beschreibung und kündigt die Premierenmonate an. Darüber hinaus ist ein best of an Fotos von Inszenierungen der vergangenen Jahre zu sehen. Selbstverständlich bietet er auch Platz für kurze Notizen und beinhaltet wichtige Adressen und Termine. Ort: Der Kalender ist an der Theaterkasse in Quedlinburg Preis: 3,- Euro Wir suchen ein zu Hause! Katze Bella Bella, geb Sie wurde bei einem Einbruch in unser Tierheim gestohlen, glücklicherweise konnten die Täter ermittelt und Bella wohlbehalten von uns zurück geholt werden. Nun sucht sie ein schönes ruhiges Zuhause ohne andere Katzen in ihrer unmittelbaren Nähe. Bella ist eine absolut unkomplizierte und anhängliche Katze. Katze Shirley Shirley, geb Sie kam zusammen mit ihren Jungtieren aus einem Quedlinburger Gewerbegebiet. Anfangs waren sie alle sehr scheu und ängstlich.mittlerweile sind alle zugänglicher geworden. Shirley wurde kastriert und schmust uns nun sogar schon um die Beine. Ein ruhiges Zuhause bei geduldigen Tierfreunden wäre genau das Richtige für sie. Shirley ist verträglich mit anderen Katzen. Das Tierheimteam wünscht allen Tierfreunden einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr Tierschutzverein Quedlinburg e.v. Wipertistr. 7b Quedlinburg Tel / QURIER 31

32 VERANSTALTUNGSTIPPS > Januar-Veranstaltungen in der Alten Kirche Der Musiker Andreas Thust hat ein wundervolles Programm für das Konzert am Samstag, 23. Januar 2016, 16 Uhr zusammengestellt. Nur mit Gitarre, Mundharmonika und Gesang schafft er in Singer/Songwriter-Manier eine ganz besondere Atmosphäre. Sein Repertoire umfasst viele Perlen der letzten 50 Jahre Musikgeschichte aus dem Bereich Rock & Pop. Zudem bringt Andreas Thust auch Selbstgeschriebenes mit ein. Balladen und gefühlvolle Fingerstyle-Gitarrenstücke sind seine Stärke. Termin: Sa, 23. Januar 2016, 16 Uhr Eintritt: VVK: 8,- Euro, Tel.: /510 Touristinformation Bad Suderode, Abendkasse: 10,- Euro Die Ausstellung unter dem Titel Geheimnisse der Bäume präsentiert ab dem 12. Januar 2016 mit Öl gemalte, aus Fotografien herausgearbeitete Baum-Gestalten der Künstlerin Christa Barge-Pelletier. Die Vernissage ist am 16. Januar 2016, 16 Uhr. Christa Barge-Pelletier, 1946 in Burg geboren, zog mit 19 Jahren in die USA, später nach Australien und wieder zurück nach Deutschland. Sie entdeckte während ihrer Reisen ihre Passion für Bäume. Bei einem Spaziergang auf der hawaiianischen Insel Maui kam ihr die Eingebung: Ein alter Kriegerkopf in der Rinde eines Baumes schien sie anzusehen. Die Künstlerin entschied sich ihre angefertigten Fotografien mit unverdünnten Ölfarben zu übermalen, sodass Gesichter, Figuren und mystische Wesen deutlicher zum Vorschein kamen. Dieser Vorgang lässt diese einzigartigen Kunstwerke entstehen. Bis zum 25. Februar 2016 sind die Bilder jeden Dienstag und Donnerstag von Uhr zu besichtigen. Termin: Vernissage am 16. Januar 2016, 16 Uhr > Winter in Verdun Die eindrucksvolle Bilderschau Schatten des Todes vor einem Jahr im Wernigeröder Schloss wird vielen im Gedächtnis geblieben sein. Der Fotograf Chris Wohlfeld begibt sich alljährlich auf Spurensuche nach Verdun in Frankreich und dokumentiert die Grausamkeit dieser Schlacht. Am 5. Januar 2016, um Uhr, wird Chris Wohlfeld in der Alten Elementarschule Gernrodes, Cyriakusstr. 2 in angepasster Atmosphäre über seine Erlebnisse und Eindrücke sprechen. Zu warmer Kleidung wird geraten, denn über das Zuhören hinaus wird ein Nachempfi nden angestrebt. Der Kulturverein Andreas Popperodt lädt dazu ganz herzlich ein. Wie nehme ich am besten ab? Termin: 5. Januar 2016, Uhr Ort: Alte Elementarschule Gernrode, Cyriakusstr. 2 Ran an den Speck! Ronny Denks Dipl. Sport- u. Fitnesstrainer ANZEIGE Diese Frage stellen sich viele Menschen und bemerken, dass es gar nicht so einfach ist. Der größte Irrglaube ist, das man mit Hungern Fett verliert. Bei einer solchen Radikaldiät verliert der Körper zwar Gewicht, aber nur sehr wenig Fett! Aufgrund der geringen Energiezufuhr geht der Körper an die wertvollen Eiweißreserven. Es wird quasi Muskulatur abgebaut. Der Abbau von Muskulatur führt zur Verringerung des Grundumsatzes. Das bedeutet, wenn später wieder nach den alten Gewohnheiten gegessen wird, wird der Körper Fett einlagern. Der sogenannte Jojo-Effekt tritt ein. Grundsätzlich ist die Energiequelle Fett für den Körper die letzte Wahl, Zucker und Eiweiß stehen dem Fett immer voran. Wenn dem Körper z.b. Zucker zur Verfügung steht, wird immer der Zucker verstoffwechselt, es folgt eine Insulin Ausschüttung. Wenn Insulin im Blut ist, gibt es keinen Fettstoffwechsel. Da die gezielte Fettreduktion nicht ganz einfach ist, empfehle ich professionelle Unterstützung von ausgebildetem Fachpersonal um Fehler zu vermeiden. Zu diesem Thema wird am um 14Uhr ein Vortrag im AktiVita Sport- u- Gesundheitszentrum gehalten. Interessierte können gern auch ohne Voranmeldung vorbei schauen. 32 QURIER Aktivita GmbH & Co. KG Lindenstraße 10b Quedlinburg Tel.: /

33 Studiokino Eisenstein Veranstaltungen VERANSTALTUNGSTIPPS im Bodetal ZWISCHEN HIMMEL UND EIS , , jeweils Uhr (Achtung: Silvester KEIN Kino) Mit seiner Dokumentation Zwischen Himmel und Eis setzt der französische Regisseur Luc Jacquet seinem Landsmann Claude Lorius und dessen aufsehenerregenden Forschungen in der Antarktis ein fi lmisches Denkmal. Lorius hat sich im Jahr 1955 erstmals auf den weißen Kontinent begeben und dort über viele Jahre die massiven Eismassen untersucht. Bei seinen zahlreichen ausgedehnten Expeditionen ist es ihm unter anderem gelungen, mittels der im Eis eingeschlossenen Luftblasen fundierte Erkenntnisse zu den Klimaveränderungen im Laufe der vergangenen Jahre zu sammeln und so auch die vom Menschen in Gang gebrachte globale Erwärmung nachzuweisen. AM ENDE EIN FEST , , , jeweils Uhr In einem Altersheim in Jerusalem: Yana und ihr Ehemann Max stehen vor einer folgenschweren Entscheidung. Max liegt im Sterben und Yana würde ihn gern von seinen Leiden erlösen. Hilfesuchend wendet sie sich an ihre Freunde. Da es jedoch keiner von ihnen fertigbringt, Max aktiv zu helfen, baut Hobbytüftler Yehezkel schließlich eine Selbsttötungsmaschine, mit der Max ein selbstbestimmtes Ableben möglich ist. Nach dem Verscheiden von Max melden sich alsbald weitere Personen, die das Gerät nutzen wollen. Plötzlich sieht sich der Trupp einem moralischen Dilemma ausgesetzt: Wie sollen die Senioren mit diesen Anfragen umgehen? JANIS: LITTLE GIRL BLUE , , , jeweils Uhr Mit Hits wie Cry Baby, Mercedes Benz und Piece of my Heart ist Janis Joplin in die Annalen des Rocks eingegangen und wurde mit ihrem frühen Tod im Jahre 1970 zur Legende. Regisseurin Amy Berg will sich nicht nur mit der öffentlichen Wahrnehmung der Rock-Ikone beschäftigen, sondern ein komplexes Bild der Musikerin vermitteln. Mit seltenen, teils unveröffentlichten Aufnahmen begleiten wir Joplin von der Kindheit bis zum Tod. Zu Wort kommen Freunde, Kollegen und Familie, die eine ebenso verletzliche wie starke Frau porträtieren. DER STAAT GEGEN FRITZ BAUER , , , jeweils Uhr Dieser Film läuft anlässlich des Holocaust Gedenktages! Zwölf Jahre nach Ende der NS-Zeit steht die Bundesrepublik auf noch jungen Beinen, die meisten Bürger wollen die Schrecken der Nazi-Herrschaft einfach nur abhaken und hinter sich lassen. Nicht so Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der 1957 den entscheidenden Hinweis auf den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann bekommt. Bauer will Eichmann vor Gericht bringen, doch bei seinen Recherchen wird er behindert, sogar aus den allerhöchsten Kreisen: Viele sabotieren Bauer und den jungen Staatsanwalt Karl Angermann auf alle erdenklichen Arten. Nicht nur berufl ich wird die Suche nach Eichmann für Bauer und Angermann zum Spießrutenlauf. Sommerfestspiele 2016 Harzer Bergtheater Thale & Waldbühne Altenbrak DAS BRANDNEUE TESTAMENT , , , jeweils Uhr Gott (Benoît Poelvoorde) ist ein Bürger Belgiens und führt ein ganz normales, ziviles Leben mit Frau (Yolande Moreau) und Kind in Brüssel. Und so normal wie sein Leben sind auch seine Probleme: Er hat Zoff mit Tochter Ea (Pili Groyne). Die Auswirkungen dieses Streits sind dann aber schon nicht mehr so harmlos, denn da Papa Gott ist, führt es zu einem unglaublichen Chaos, als sich Ea in den Computer ihres Vaters hackt. So durchkreuzt sie die Allmacht ihres Vaters, indem sie seine geheime Datei mit den Todesdaten aller Menschen öffnet und diese ganz persönliche Information jedem Sterblichen per SMS zukommen lässt. Prompt drehen die Menschen durch Tickets ab sofort erhältlich unter: Tel.: (03947) QURIER QURIER 33

34 RÄTSEL / VERLOSUNG > Feininger Galerie im Januar Comichelden von Jugendlichen präsentiert Abenteuer Comic. Vom Neuling bis zum Museumsbotschafter so nennen die Jugendlichen ihre Ausstellung, die am 12. Dezember 2015 um 14 Uhr im Projektraum der Lyonel-Feininger-Galerie eröffnet wurde. Die Teilnehmer präsentieren in der Ausstellung nicht nur Informationen zur Comicgeschichte und zum Zeichnen von Comics, sondern vor allem ihre Ergebnisse des Projektes Abenteuer Comic, wie zum Beispiel selbst entworfenen Comic-Figuren. Termin: 12. Dezember 2015 bis 6. März 2016 bild: schön. Randzonen der Zeichenwelt Die Ausstellung vereint zwei Positionen, die in unterschiedlichen Medien operieren, aber ähnlichen Intentionen folgen: René Schäffer experimentiert in seinen Fotografi en mit chemischen Bildgebungsprozessen, mit dreidimensionalen Bildobjekten, aber auch mit den Übergängen zwischen Lichtbild und Malerei. Sebastian Gerstengarbe ist ein skrupulöser Zeichner, der mit Bild-in-Bild-Motiven das Abzeichnen der Welt in ein Nachzeichnen des Sehens verwandelt. Beide Künstler sind Absolventen der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle/Saale. So ist diese Doppelausstellung auch als Beitrag zum 100. Jahrestag der Burg zu verstehen. Sie ist bis zum 28. Februar zusehen. Zu öffentlichen Führungen durch die Sonderausstellung lädt die Galerie sonntags 11 Uhr ein. Mit dem Vortrag Wie viel Schönes braucht der Mensch? Kunst versus Design informiert das Haus zur Geschichte der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle aus Anlass des 100. Geburtstages der Burg. Am 12. Januar 2016, 19 Uhr Termin: Di, 12. Januar 2016, 19 Uhr Ort: Lyonel-Feininger-Galerie Infos: / , manuela.winter@sds-feininger-galerie.de Eintritt: 8,- Euro ANZEIGE... und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 34 QURIER

35 100 Plakate für nur Harzer Fensterwerk Thaler Fenstertechnik GmbH & Co. KG Qualität aus Deutschland - im Zeichen der Brockenhexe! Quedlinburg DRUCK GmbH Groß Orden Quedlinburg info@q-druck.de GRATIS DER GASTROFÜHRER FÜR DEN HARZKREIS SIE WÜRDEN GERN... EINE ANZEIGE IM QURIER SCHALTEN? Fenster Haustüren Rollladen Garagentore Ruhiger schlafen! Automatische Haustechniksysteme schützen vor Einbruch Wintergärten Insektenschutz Innentüren Reparaturarbeiten Thale Roßtrappenstr. 51 Tel.: ( ) Anwesenheitssimulation durch Rollladen- und Lichtautomatik Security-Urlaubsschaltung Zentraler Schließbefehl mit Rückmeldung IHRE MEDIABERATERINNEN: Sindy Rathaj. rathaj@eckpunkt.de / Tosca Zadow. zadow@eckpunkt.de / Adresse: Quedlinburg I Harzweg 13 Telefon: (039 46) sonnenschutzqlb@aol.com Internet: somfy.de WIR WÜNSCHEN ALLEN LESERN DES QURIERS PRINTWERBUNG. WEBDESIGN. CORPORATE DESIGN. MAGAZINE. SHOPSYSTEME. VERLAG FULLSERVICE WERBEAGENTUR FÜR DEN HARZKREIS EIN GESUNDES, GLÜCKLICHES NEUES JAHR UND FREUEN UNS AUF VIELE WEITERE SPANNENDE THEMEN RUND UM QUEDLINBURG UND UMGEBUNG.

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