Bundesratssitzung am
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- Jens Eberhardt
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1 Bundesratssitzung am Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung: Tagesordnung, Drucksachen und Beschlüsse 926. Sitzung im Bundesrat Tillich zum 2. Vizepräsidenten des Bundesrates gewählt Der amtierende Bundesratspräsident, der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil übergibt mit dem Ende des Geschäftsjahres am 31. Oktober 2014 die Amtsgeschäfte an den Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Die Reihenfolge der Bundesratspräsidenten wird durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt. Der Turnus beginnt mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern. Der Freistaat Sachsen wird im Geschäftsjahr 2015/2016 die Bundesratspräsidentschaft übernehmen. Entsprechend der Reihenfolge wurde der Sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich zum 2. Vizepräsidenten des Bundesrates gewählt. Weiterhin hat der Bundesrat den Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich erneut zum Ausschussvorsitzenden gewählt. Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten. In den Sitzungen des Ausschusses erstattet der Außenminister den Ministerpräsidenten Bericht über außenpolitische Schwerpunkte der Bundesregierung. Ministerpräsident Tillich hat den Vorsitz in diesem Gremium seit dem Jahr 2008 inne. Da die Länder traditionell ihre Regierungschefs in den Auswärtigen Ausschuss entsenden, gehört dieser zu den beiden»politischen Ausschüssen«des Bundesrates. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass der Ausschuss nicht regelmäßig, sondern nur aus wichtigem Anlass zu einer»politischen
2 Sitzung«zusammentritt. Daneben erfolgt die notwendige Beteiligung des Ausschusses durch Umfrageverfahren unter den Ausschussmitgliedern. Die Wahl der Ausschussvorsitzenden fand nach dem einjährigen Turnus statt, nach dem auch der Bundesratspräsident neu gewählt wird. Bundesrat nimmt Stellung zur Verbesserung der Leistungen für Asylbewerber (TOP 8) 926. Bundesratssitzung Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes Stellung genommen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar ist. Zudem gab es dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren. Die neuen Leistungssätze wurden daher - auf der Grundlage des Statistikmodells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach könnte ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro bekommen, wobei Sachleistungen wie Essenspakete hierin bereits enthalten sind. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, möchte die Bundesregierung zudem von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzen. Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme, der Gesetzentwurf werde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht und fordert eine Neufassung, der das Asylbewerberleistungsgesetz aufhebt. Der Freistaat Sachsen hat diese Stellungnahme nicht unterstützt. Zudem formulierte der Bundesrat mit den Stimmen Sachsens in seiner Stellungnahme die dringliche Erwartung an den Bund, den Ländern zusätzliche Mittel für die Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung und Integration der Asylbewerber zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls wird angeregt eine Nationale Asylkonferenz einzuberufen, um gemeinsam Strategien und Lösungen zur Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderung zu erörtern.
3 Bundesrat fordert Nachbesserungen vom Bund bei der Entlastung der Kommunen und beim Ausbau der Kinderbetreuung (TOP 10) 926. Bundesratssitzung In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zum Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 Stellung genommen, das aus zwei wesentlichen Teilen besteht: Erstens erhalten die Kommunen für die Jahre 2015 bis 2017 jährlich eine Milliarde Euro zur Kompensation für die steigenden Leistungen der Eingliederungshilfe. Diese Zahlung erfolgt im Vorgriff auf das zu beschließende Bundesteilhabegesetz und soll ab dem Jahr 2018 auf 5 Mrd. erhöht werden. Zweitens wird das»sondervermögen Kinderbetreuungsausbau«um weitere 550 Mio. Euro aufgestockt. Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio. Euro erhöht. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat u. a., dass die Kommunen bereits ab dem Jahr 2017 um 5 Mrd. entlastet werden, dass der zusätzliche Betriebskostenzuschuss von 100 Mio. auch über das Jahr 2018 hinaus gewährt wird und die Kita-Mittel unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Über-Dreijährigen verwendet werden können. Bundesrat stimmt höheren»hartz IV«-Regelsätzen ab 2015 zu (TOP 23) Der Bundesrat hat der Verordnung zur Fortschreibung der n mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Die Verordnung soll die Regelsätze für die Empfänger von Hartz IV-Leistungen erhöhen. Vorgesehen ist ein Anstieg um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2015 einen Betrag von 399 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt. Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. In den Jahren, für die keine Neuermittlung von Regelbedarfen nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgenommen und
4 infolgedessen kein Bundesgesetz neu verabschiedet wird, werden die Regelsätze mittels einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates fortgeschrieben. Die neuen Regelsätze in Euro ab 1. Januar 2015 (in Klammern die Regelsätze für 2014): ab 1. Januar 2015 Erhöhung in Euro 1 399,- (391,-) 2 360,- (353,-) 3 320,- (313,-) 4 302,- (296,-) 5 267,- (261,-) 8,- 7,- 7,- 6,- 6,- 5, ,- (229,-) Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Vermeidung des Missbrauchs der Freizügigkeit in der EU (TOP 11) Der Bundesrat hat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes Stellung genommen. Mit dem Gesetz sollen Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht unterbunden werden. Insbesondere im Bereich der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung sowie bei der Mehrfachinanspruchnahme von Kindergeld. Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise die Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche auf sechs Monate, die Einführung von befristeten Wiedereinreisesperren sowie die Knüpfung des Kindergeldbezuges an die Angabe der Steueridentifikationsnummer vor. Des Weiteren will der Bund die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft um weitere 25 Millionen Euro entlasten. Zudem soll die gesetzliche Krankenversicherung für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU- Staaten, deren Versicherteneigenschaft in der gesetzliche Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff übernehmen. Die in der Stellungnahme des Bundesrates geäußerten Bedenken gegen die Wiedereinreisesperre werden vom Freistaat Sachsen nicht mitgetragen. Die Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und in verschiedenen Städten und Gemeinden zu erheblichen Problemen geführt. Die Folge waren unhaltbare Wohnverhältnisse, ausbeuterische Beschäftigung, mangelnde Gesundheitsversorgung und Vernachlässigung der Schulpflicht. Dem Gesetz vorausgegangen war der Staatssekretärsausschuss zu»rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten«, auf dessen Empfehlungen der Gesetzentwurf beruht.
5 Bundesrat nimmt Stellung zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses (TOP 13) 926. Bundesratssitzung Der vom Bundesrat behandelte Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz umsetzen, soweit die Bundesebene betroffen ist. Im Wesentlichen vereinfacht er die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und sorgt auch dafür, dass dieser künftig frühzeitiger in laufende Ermittlungen einzubinden ist. Über die konkreten Empfehlungen des Ausschusses hinaus sieht der Entwurf eine Regelung vor, wonach künftig rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe für Straftaten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Der Sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens sprach zum Gesetzentwurf im Bundesrat. Pressemeldung Bundesrat nimmt Stellung zur Verschärfung des Sexualstrafrecht (TOP 16) Der Bundesrat hat den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten und Änderungen vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht in innerstaatliches Recht. Zudem besteht aus Sicht der Bundesregierung weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Entwurf führt daher weitere Verschärfungen in das Strafgesetzbuch ein. So soll künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Zudem sollen schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 30. Lebensjahres verjähren, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen. Auch die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern soll künftig strafbar sein,
6 ohne jedoch den normalen Alltag von Eltern und Kindern zu kriminalisieren. Neu geregelt wird die Strafbarkeit des»cybergroomings«, dem gezielten Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Der Bundesrat begrüßte ausdrücklich die hinter dem Gesetzentwurf stehende Intention einer angemessenen Neujustierung des Strafrechts in diesem Bereich. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen jedoch nach dem Willen des Bundesrates mit Blick auf die notwendige Rechtssicherheit auf das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden. In seiner Stellungnahme, die mit der Stimme Sachsens beschlossen wurde, kritisierte der Bundesrat die Vorschrift zum Schutz des Rechts am eigenen Bild, durch die unter anderem Cybermobbing strafrechtlich relevant werden soll als möglicherweise zu unbestimmt. Der Sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens sprach zum Gesetzentwurf im Bundesrat. Bundesrat stimmt Verordnung zu GAP Reform zu (TOP 24) Der Bundesrat hat der Verordnung zur Kürzung der Zahlungen bei der Betriebsprämienregelung zugestimmt. Die Verordnung dient dazu, Beschlüsse der Europäischen Union im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und über den Mehrjährigen Finanzrahmen in nationales Recht umzusetzen. Diese Beschlüsse erfordern eine Kürzung der Zahlungsansprüche bei der Betriebsprämienregelung. Es wird eine Kürzung der Werte aller Zahlungsansprüche in Höhe von 17,03 Prozent festgelegt. So werden die Betriebsprämien insgesamt gesenkt. Dafür entfällt im Gegenzug die gestaffelte Kürzung von Direktzahlungen im Rahmen der Modulation. Zusätzlich wird mit dem bereits beschlossenen Umverteilungsprämiengesetz 2014 eine gestaffelte Prämie für die ersten 46 ha (für die ersten 30 Hektar ca. 50 Euro/ha und für die nächsten 16 ha ca. 30 Euro/ha) gewährt. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betriebe trotz der Kürzung der Zahlungsansprüche bei den Direktzahlungen nur moderate Einbußen gegenüber dem Vorjahr haben (durchschnittlich ca %). Bundesrat stimmt Änderungen bei der Einkommenssteuer zu (TOP 30) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 zugestimmt, mit denen Anpassungen an Änderungen im Einkommensteuerecht nachvollzogen werden. Finanzwirksam (gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 10 Mio. p. a.) ist die Anhebung der Grenze für sogenannte Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen von 40 auf 60 Euro bei den steuerfreien Arbeitgeberleistungen. Außerdem war eine (Neu-)Bewertung bei der Inanspruchnahme eines Fahrers bei der Gestellung eines Dienst-KfZ zur privaten
7 Nutzung vorzunehmen, da die bisherige Regelung vom Bundesfinanzhof kassiert wurde. Weitere Anpassungen wurden durch den Übergang vom Lohnsteuerkarten- zum ElStAM- Verfahren notwendig. Bundesrat schlägt Dr. Johannes Beermann als neues Mitglied des Vorstandes der Bundesbank vor (TOP 34) Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Herrn Dr. Johannes Beermann, den Chef der sächsischen Staatskanzlei, ab für die Dauer von acht Jahren als Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank vorzuschlagen. Der Präsident der Bundesbank hat bereits schriftlich erklärt, dass seitens der Bundesbank gegen diesen Vorschlag keine Einwände bestehen
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