A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) und Ralf Georgi (DIE LINKE.)
|
|
- David Michel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1883 (15/1791) A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) und Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Stromsperren und Energiearmut Vorbemerkung der Fragesteller: Der Zugang zu Energie ist essentiell. Nichtsdestotrotz sind gerade Grundsicherungsempfänger und auch Menschen mit geringem Einkommen immer häufiger aufgrund Energiearmut von Stromsperren betroffen. Von Energiearmut ist dann auszugehen, wenn eine Person mehr als zehn Prozent ihres Einkommens zur Deckung der Energiekosten aufbringen muss. Die Teilnehmer des Runden Tisches Vermeidung von Stromsperren in einkommensschwachen Haushalten haben in einer Selbstverpflichtungserklärung zugestimmt, Maßnahmen zu ergreifen, um Stromsperren möglichst zu vermeiden. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Runde Tisch hat sich auf ein landesweites Monitoring verständigt. Das landesweite Monitoring soll u.a. dazu dienen, einen möglichst realistischen Blick auf die Entwicklung der Stromsperren im Saarland zu erhalten und den Berichtszeitraum bis umfassen. Die Stromversorger, die Verbände der Energiewirtschaft und die behördlichen Vertreter als Mitglieder des Runden Tisches haben sich bereit erklärt, im Rahmen einer Fragebogenaktion das Monitoring positiv zu begleiten und die jeweils spezifischen Fragebögen zu beantworten. Die Netzbetreiber Strom im Saarland wurden ebenfalls mit einem spezifischen Fragebogen miteinbezogen. Aus den Ergebnissen des Monitorings sollen dann weitere Handlungsmöglichkeiten abgeleitet werden. Im Übrigen wird auf die Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2015, TOP 4 hingewiesen. Ausgegeben: ( )
2 Wie viele Stromsperren gab es in den Jahren 2014 und 2015 und wie viele dieser Stromsperren konnten durch den Runden Tisch Vermeidung von Stromsperren in einkommensschwachen Haushalten bzw. dort vereinbarte Maßnahmen verhindert werden? Zu Frage 1: Verlässliche Auskunft zu den Stromsperren können nur die Netzbetreiber Strom im Saarland liefern. Zu dem Kalenderjahr 2014 liegen keine Angaben vor. Für 2015 können gegenwärtig noch keine Angaben gemacht werden, da das Monitoring noch nicht abgeschlossen ist. Die Netzbetreiber wurden im Rahmen der Fragebogenaktion des Monitorings um Stellungnahme gebeten. Ergebnisse der Fragebogenaktion werden frühestens im August 2016 erwartet. Insofern sind derzeit keine Aussagen darüber möglich, wie viele Stromsperren durch Maßnahmen des Runden Tisches verhindert werden konnten. Zu Frage 2: Um die Information und Kommunikation zwischen Stromversorger und Kundinnen und Kunden zu verbessern wurde beschlossen, feste Ansprechpartner zu benennen. Stromversorger und Sozialbehörden sollen sich gegenseitig über die jeweiligen zentralen Anlaufstellen informieren. Sind inzwischen feste Ansprechpartner von allen Beteiligten des Runden Tisches benannt und wenn ja, ist dies veröffentlicht? Nach Ziffer 4 der Selbstverpflichtungserklärung soll jeder Stromversorger und jede nach SGB II bzw. SGB XII zuständige Sozialbehörde jeweils eine zentrale Anlaufstelle einrichten, um damit die Kommunikation zwischen Stromversorger, Sozialbehörde und dem von einer Stromsperre betroffenen Kunden zu vereinfachen sowie einheitliche Verfahrensabläufe zu gewährleisten. Die für das Monitoring entwickelten Fragebögen Teil A Stromversorger und Teil B Sozialbehörden fragen in Ziffer III diesen Punkt der Selbstverpflichtungserklärung ab. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor. Ergebnisse der Fragebogenaktion werden frühestens im August 2016 erwartet. Zu Frage 3: Wie viele Darlehen wurden vom Jobcenter bzw. von der Bundesagentur für Arbeit an SGB II-Betroffene ausgegeben um Stromsperren wieder aufzuheben bzw. zu vermeiden? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu den Darlehen vor, die von den saarländischen Jobcentern ausgegeben wurden, um Stromsperren wieder aufzuheben bzw. zu vermeiden
3 Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht lediglich eine Auswertung der Leistungsart nach 24 Absatz 1 SGB II: Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Leistungen nach 24 (1) SGB II (unabweisbarer Bedarf) im Saarland Anzahl Personen Zahlungsansprüche: mit Anspruch auf Berichtsmonat unabweisbarer Bedarf in unabweisbaren Bedarf durchschnittliche Zahlungsansprüche pro Person in Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Zu Frage 4: Angedacht war auch ein geeignetes landesweites Monitoring, bei dem landesweit Daten in anonymisierter Form erhoben und ausgewertet werden sollten. Zu welchen Ergebnissen kam das landesweite Monitoring? Ergebnisse des Monitorings liegen erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 vor. (Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.) Zu Frage 5: Wie viele Menschen sind im Saarland schätzungsweise von Energiearmut betroffen? Eine Aussage dazu, wie viele Leistungsbezieher nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) von der genannten Energiearmut betroffen sind, kann nicht getroffen werden. Da die Kosten für Haushaltsenergie pauschal im Regelsatz enthalten sind, werden die tatsächlichen Stromkosten bei der Hilfebewilligung nicht erfasst
4 Zu Frage 6: Von Sozialverbänden und Arbeitsloseninitiativen wird häufig gefordert, diese Grundbedürfnisse im Energiebereich ähnlich der Kosten der Unterkunft separat und nicht als Anteil im Regelsatz abzudecken. Wie steht die Landesregierung zu einer solchen Forderung und sieht sie Handlungsbedarf im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Bundesrat? Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Strom für eine elektrisch betriebene Heizung werden nach 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in angemessener Höhe außerhalb des Regelbedarfs erstattet; hinzu kommt bei dezentraler Warmwassererzeugung durch in der Wohnung installierte Vorrichtungen ein Mehrbedarf nach 30 Absatz 7 SGB XII. Die Stromverbrauchskosten für Haushaltsstrom sind in den monatlichen Regelbedarfen berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, BVerfGE 137, ) entschieden, dass die gesetzlichen Vorschriften über die Ermittlung der Regelbedarfe und die Bestimmung der Höhe der Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG derzeit noch vereinbar seien. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber jedoch auch aufgetragen, nach Maßgabe der Gründe der Entscheidung dafür Sorge zu tragen, dass erkennbare Risiken einer Unterdeckung existenzsichernder Bedarfe nicht eintreten werden. Der Gesetzgeber sei gehalten, bei den periodisch anstehenden Neuermittlungen des Regelbedarfs oder bei Erforderlichkeit auch zuvor zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren. Die saarländische Landesregierung geht davon aus, dass der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei den jetzt anstehenden Neuermittlungen des Regelbedarfs beachtet
5 Zu Frage 7 und zu Frage 8: Wie ist der im Hartz IV-Regelsatz für das Jahr 2016 vorgesehene Anteil für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung in Höhe von 33,77 und der daraus abgeleitete Anteil für Energie vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreise und dem durchschnittlichen Strombedarf der unterschiedlichen Haushalte aus Sicht der Landesregierung nachzuvollziehen, insbesondere vor dem Hintergrund von Berechnungen, die belegen, dass der Anteil zur Deckung der Kosten nicht ausreicht? Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund dieser Berechnung zu der Höhe des Anteils für Energie im Regelbedarf für Hartz IV? Bei den sich nach den Regelbedarfsstufen ergebenden Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II handelt es sich jeweils um einen monatlichen Pauschalbetrag. Die Höhe des Pauschalbetrags wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte (Referenzgruppe) ermittelt, die sich aus Sonderauswertungen einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ergeben, zuletzt auf der Grundlage der EVS Die als regelbedarfsrelevant berücksichtigten durchschnittlichen Verbrauchsausgaben dienen allein der Ermittlung einer Summe von durchschnittlichen Verbrauchsausgaben. Ab der ersten Fortschreibung der Regelbedarfe (die auf der EVS 2008 beruhte) durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, welches am 01. Januar 2011 in Kraft trat, gibt es keine Teilbeträge für einzelne Verwendungszwecke mehr. Steigen die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben für Strom, dann wird diese Steigerung, sofern sie nicht durch geringere Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe an anderer Stelle ausgeglichen wird, zu höheren Regelsätzen führen. Insofern ist eine isolierte Betrachtung und Bewertung des Betrages von 33,77 nicht möglich. Derzeit wird aufgrund der im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 23. Juli 2014 aufgezeigten Gefahren einer Unterdeckung einzelner Kostenpositionen (darunter auch der Haushaltsstrom), die durch die Regelsätze abgedeckt werden müssen, von Seiten des Bundes ein Regelbedarfsneuermittlungsgesetz geplant. Die Bundesländer haben sich daher bereits im Rahmen der Konferenz der Obersten Sozialbehörden (betreffend der Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII) und im Bund-Länder-Ausschuss nach 18c SGB II (betreffend die Leistungen nach dem SGB II) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt und eine Beteiligung noch vor der Erstellung des Gesetzentwurfes gefordert. Insbesondere fordern die Länder vom Bund eine Einbindung in das Verfahren zur Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 (EVS 2013) nach 28 SGB XII. Die Landesregierung geht davon aus, dass durch eine frühzeitige Beteiligung der Länder, beginnend bei der Datengrundlage für die Berechnung der Bedarfe, ein Weg für eine neue Regelsatzberechnung gefunden werden wird, durch den die Gefahren der Unterdeckung bei den Kosten für Haushaltsstrom ausschlossen werden können
A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) Der Zugang zu Energie ist essentiell. Grundsicherungsempfänger
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/229 (16/192) 24.01.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Stromsperren Vorbemerkung der Fragestellerin:
MehrSachstand. Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben. Wissenschaftliche Dienste
Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben Aktenzeichen:
Mehrzu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT- Drs.
Bearbeitungsstand: 06.02.2011 12:12 Uhr Anlage 3 Regelungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
MehrGesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) RBEG Ausfertigungsdatum: 22.12.2016 Vollzitat: "Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Hartz IV
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4530 5. Wahlperiode 22.09.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
MehrKVJS Newsletter Soziales 2. Ausgabe März/April 2011
KVJS Newsletter Soziales 2. Ausgabe März/April 2011 Wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetz- Buch vom 24.03.2011 (BGBl.
MehrProzentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente
Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9072 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.:
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Physisches und soziokulturelles Existenzminimum Deutscher Bundestag WD /16
Physisches und soziokulturelles Existenzminimum 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Physisches und soziokulturelles Existenzminimum Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. Juni 2016 Fachbereich: WD 6: Arbeit
MehrErmittlung der Regelbedarfe nach 28 SGB XII
http://www.rechtsportal.de/lnk/go/r/5790505.html 14.05.2018 Seite / Seite / 2018 Deubner Verlag GmbH & Co. KG Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Deubner Verlag GmbH & Co. KG www.rechtsportal.de Zitieren:
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2036 (15/1972) 05.12.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LIE.) betr.: Grundsicherung im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin:
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12790 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.:
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA-Zentrale-PEG 21 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013
MehrRegelbedarfsermittlungsgesetz Umsetzung zum 1. Januar 2017
MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Datum 07.12.2016
MehrBundesministerium Berlin, 5. Oktober 2017 für Arbeit und Soziales Parlamentarische Staatssekretärin
Bundesrat Drucksache 671/17 06.10.17 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.01.2016
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin:
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/405 (15/314) 19.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Konto und Darlehen für SGB II-Empfänger Vorbemerkung
MehrFachliche Weisung zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom zu Grundleistungen nach 3 Abs.1 u. 2 AsylbLG
Fachliche Weisung zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom 18.07.2012 zu Grundleistungen nach 3 Abs.1 u. 2 AsylbLG Anlage: Fachliche Mitteilung der Senatorin für Soziales,, Jugend und Frauen vom 13.08.2012
MehrWesentliche Änderungen Seite 1 20
Wesentliche Änderungen Seite 1 20 Fassung vom 20.02.2013 Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2013 eingefügt; Übergangsregelung 77 Abs. 4 SGB II
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
MehrBildungs- und Teilhabepaket Tatsächlich anfallende Kosten des Schulbedarfs
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6147 18. Wahlperiode 25.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Özcan Mutlu,
MehrDer Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von
MehrRegelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu
Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu Verordnung zur Durchführung des 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung) 1 1 Anwendungsbereich. Diese Verordnung regelt Inhalt, Bemessung
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Berechnung der Hartz IV-Regelsätze Deutscher Bundestag WD /18
Berechnung der Hartz IV-Regelsätze 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Berechnung der Hartz IV-Regelsätze Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 26.
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017
MehrArbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v.
Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Bevenser Straße 5 28329 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) www.biaj.de email: institut-arbeit-jugend@t-online.de
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6936 18. Wahlperiode 04.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Julia Verlinden, Markus Kurth, weiterer
Mehrlt. Anliegenden Verteiler - Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII); Neufestsetzung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2017
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg lt. Anliegenden Verteiler - Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII); Neufestsetzung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14236 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 04.09.18 und
Mehrvom 29. April 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2010) und Antwort
Drucksache 16 / 14 380 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 29. April 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2010) und Antwort Kinderarmut
MehrAG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen
AG 10 Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 1. Ausgangssituation 2. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 3. Auswirkungen auf die Finanzierung 4.
MehrBeschlussvorlage Nr. B-059/2014
Beschlussvorlage Nr. B-059/2014 Einreicher: Dezernat 5/Amt 50 Gegenstand: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4827 20. Wahlperiode 10.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Haufler (CDU) vom 02.08.12 und Antwort des Senats Betr.:
MehrArbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe
Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe (BIAJ) An Interessierte Bevenser Straße 5 28329 Bremen Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Hartz IV-Sanktionen finden Sie
MehrBundesverband. Sozialverband Deutschland e.v. Stralauer Straße 63
Bundesverband Sozialverband Deutschland e.v. Stralauer Straße 63 10179 Berlin Abteilung Sozialpolitik Tel.: 030 / 72 62 22 126 Fax: 030 / 72 62 22 328 Sekretariat: 030 / 72 62 22 125 E-Mail: gabriele.hesseken@sovd.de
MehrZu 2.: Am haben laut GSI insgesamt Menschen Leistungen nach 2 AsylbLG erhalten.
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Herrn Abgeordneten Fabio Reinhardt (Piraten) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1391 11.05.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wohnsituation
MehrWesentliche Änderungen Seite 1 23
Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Fassung vom 20.12.2011: Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Kap. 1.1: Anpassung an die für die
MehrLeistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren
Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren
MehrWesentliche Änderungen Seite 1 20
Wesentliche Änderungen Seite 1 20 Fassung vom 20.12.2011 Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Rz. 20.2: Zur Vermeidung von Rundungsdifferenzen
MehrSumme 363,99 373,99 381,99 390,99 398,99 403,99 408,49 415,48 423,47. Mehr-Bedarf Warm-Wasser 8,37 8,60 8,79 8,99 9,18 9,29 9,41 9,57 9,75
21-22 - 23-24 - 25-26 - 27-28 - 29 auf Basis Entwurf Regel-Bedarfs-Ermittlungs-Gesetz (RBEG) in BT-Drs. 17/34 bzw. RBEG 27-E Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs 21 22 23 24 25 26 27 28 29
MehrDaten zum Regelbedarf, zur Rentenerhöhung und zu Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Daten zum Regelbedarf, zur Rentenerhöhung und zu Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Daten zum Regelbedarf, zur Rentenerhöhung und zu Beziehern
MehrBSG verpflichtet Einrichtungen der Behindertenhilfe zu nahezu unbegrenzten Leistungen
2014 BSG verpflichtet Einrichtungen der Behindertenhilfe zu nahezu unbegrenzten Leistungen 25.09.2014 Am heutigen Donnerstag hat das BSG im Sitzwachenfall aus Nordrhein-Westfalen entschieden (B 8 SO 8/13
MehrWIR SIND FÜR SIE DA! Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach SGB II
SERVICE WIR SIND FÜR SIE DA! Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach SGB II Bundesverfassungsgericht Urteil vom 09.02.2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 Norm: Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit
MehrBeispiel-Rechnungen SGB II-Regelleistung
Beispiel-Rechnungen SGB II-Regelleistung auf Basis der BMAS-Sonderauswertung der EVS 2003 nach Vorgaben des BVerfG-Urteils vom 09. Februar 2010 BVerfG 1 BvL 1/09 BVerfG 1 BvL 3/ 09 BVerfG 1 BvL 4/09 von:
MehrSozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 14., aktualisierte Auflage, 2013 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Sozialgesetzbuch
MehrWesentliche Änderungen Seite 1 20
Wesentliche Änderungen Seite 1 20 Fassung vom 11.04.2011 Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beinhaltet 20 insbesondere die
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Anzahl Hartz-IV-Empfänger mit Migrationshintergrund im Saarland
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/477 (16/386) 25.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Anzahl Hartz-IV-Empfänger mit Migrationshintergrund im
MehrK I - j / 13. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr
K I - j / 13 Sozialhilfe in Thüringen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12.2013 Bestell - Nr. 10 108 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,
MehrSGB XII: Die Änderungen in der Grundsicherung 2017
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XII: Die Änderungen in der Grundsicherung 2017 Arbeitshilfe Heft 83 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Ditschler Verlag - Am Kebsgraben 5-37154 Northeim Kurt Ditschler,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 288/13 17.04.13 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 3 Tabellen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von
MehrL e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli BvL 10/ BvL 12/ BvR 1691/13 -
L e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014-1 BvL 10/12 - - 1 BvL 12/12 - - 1 BvR 1691/13-1. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung
MehrBundesrat Drucksache 619/17. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 619/17 06.09.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach den 28a und 134
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/448 (15/312) 30.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.) betr.: Elternbeiträge für Kindertagesstätten Vorbemerkung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Eingliederungshilfe für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2862 6. Wahlperiode 6.04.204 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Eingliederungshilfe für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern und
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Freistaat Sachsen 2013 K I 2 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4
MehrWesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur. Sicherung des Lebensunterhalts nach dem. SGB II für das Jahr 2018
Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2018 Vorbemerkung Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Dr. Hans Dick TELEFON
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Sach- und Geldleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2636 7. Wahlperiode 16.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Sach- und Geldleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz und
MehrAnsprechpartner/-in / Sven Laux
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz - An die Landkreise und kreisfreien Städte (lt. Verteiler) - An die Kommunalen Spitzenverbände RLP
MehrBun d esrat Drucksache 471/18. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bun d esrat Drucksache 471/18 20.09.18 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach 28a des Zwölften
Mehrzu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9627 16. Wahlperiode 18.06.2008 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher
Mehrdes Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bearbeitungsstand: 06.09.2018 7:04 Uhr Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der n nach 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
MehrDie Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.:
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 23.03.2015 Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.: 361-2147 Lfd. Nr. 250/15 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales,
MehrMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Postfach 103443 70029 Stuttgart An die Stadt- und Landkreise Per E-Mail
MehrFachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:
MehrTOP 2: Abgrenzung Fachleistung zu existenzsichernden Leistungen
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 2. Sitzung am 17. September 2014 Arbeitspapier zu TOP 2 Stand: 14. Oktober 2014 - final TOP 2: Abgrenzung Fachleistung zu existenzsichernden Leistungen 1. Sachverhalt
MehrWesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur. Sicherung des Lebensunterhalts nach dem. SGB II für das Jahr 2019
Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2019 Vorbemerkung Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/190 7. Wahlperiode 13.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung
MehrDeutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?
Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? 1. Soziale Sicherung in Deutschland Grundlage - Gesetze 2. Leistungsberechtige 3. Leistungen 4. Umsetzung in der Praxis 5. Bewertung Nr.
MehrMilliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 17.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3048 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7784
MehrAlle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.
Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1966 25. 04. 2017 Antrag der Abg. Lars Partick Berg u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
MehrDie im Dunkeln.. Energiearmut und Stromsperren vermeiden
Die im Dunkeln.. Energiearmut und Stromsperren vermeiden Aufsuchende Energieberatung Der Stromspar-Check der Caritas Stromsperren und die Not mit der unbezahlbaren Rechnung gibt es schon immer. Verstärkt
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 15.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Sanktionen
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9880
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9999 16. Wahlperiode 16. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion
MehrUmsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4589 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, weiterer
MehrK I - j / 11. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr
K I - j / 11 Sozialhilfe in Thüringen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12.2011 Bestell - Nr. 10 108 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,
MehrTOP 2: Abgrenzung Fachleistung zu existenzsichernden Leistungen
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 2. Sitzung am 17. September 2014 Arbeitspapier zu TOP 2 Stand: 14. Oktober 2014 - final TOP 2: Abgrenzung Fachleistung zu existenzsichernden Leistungen 1. Sachverhalt
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In den Verfahren
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvL 10/12 - - 1 BvL 12/12 - - 1 BvR 1691/13 - IM NAMEN DES VOLKES In den Verfahren I. zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob 1. 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, 20 Abs.
MehrGleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Behindertenpolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 6171 17. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3718 5. Wahlperiode 15.09.2010 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Irene Müller, Fraktion DIE LINKE Aufstocker nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei
MehrAntwort auf die Anfrage
Höchstgrenzen-Tabelle hier klicken Steuerungsbereich - Politikservice - Klubgartenstr. 6-38640 Goslar Datum Az.: 5.2 09.03.2009 Antwort auf die Anfrage Bei schriftlichen Anfragen: Anfrage Nr. X/349 Bei
MehrSozialrecht Pet (Bitte bei angeben) Sehr geehrter Herr Kiederich, Mit freundlichen Grüßen. K.
\ Deutscher Bundestag Pctiti onsau sschuss Herrn Peter Kiederich Herbartstr. 3 7 40882 Ratirrgen Berlin, 2. April 201 4 Bezug: Mein Schreiben vom 20. Januar 2014 Anlagen: 1 (geh.) Referat Pet 3 Kathrin
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Freistaat Sachsen 2012 K I 2 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4
MehrEmpfehlung der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zur Umsetzung des BTHG vom 18. Oktober 2018
Empfehlung der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zur Umsetzung des BTHG vom 18. Oktober 2018 Empfehlungen für die Trennung der Lebensunterhaltsleistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe in bisherigen
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9335 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 4, 2012, /data/bt_vorab/1709335.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping,
MehrWesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2017
Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2017 Vorbemerkung: Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung
Mehrdes Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der n nach 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung
MehrSozialhilfe: Existenzminimum, tatsächliche Kosten der Unterkunft, geleistete Kosten der Unterkunft
Art. 1 GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 GG: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
Mehr