Erweiterte Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nichtschülerprüfung
|
|
- Rüdiger Schräder
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Familie Stand: Dezember 2016 Bernhard-Weiß-Straße Berlin (S-/U-Bhf. Alexanderplatz, Mitte) Erweiterte Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nihtshülerprüfung gemäß der Verordnung über die Lehrgänge und Prüfungen zum nahträglihen Erwerb der Berufsbildungsreife, der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Shulabshlusses (Zweiter Bildungsweg Lehrgangs-Verordnung ZBW-LG-VO) vom in der jeweils geltenden Fassung Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann erst nah abgeshlossener Vorbereitung gestellt werden. (1) Zur Prüfung für Nihtshülerinnen und Nihtshüler kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der shriftlihen Prüfung vollendet hat, 2. seinen Wohnsitz im Land Berlin hat, 3. sih nah Feststellung der oder des Prüfungsvorsitzenden ausreihend auf die Prüfung vorbereitet hat, 4. die allgemeine Shulpfliht erfüllt hat, 5. niht Shülerin oder Shüler einer allgemein bildenden oder beruflihen öffentlihen Shule oder staatlih anerkannten Ersatzshule ist, 6. niht shon zweimal die Abshlussprüfung niht bestanden hat und 7. noh niht die erweiterte Berufsbildungsreife (bzw. vergleihbar den erweiterten Hauptshulabshluss) oder einen höheren Shulabshluss besitzt. (2) Die Prüfung wird nah Entsheidung der Shulaufsihtsbehörde ein- oder zweimal jährlih durhgeführt. Spätestens bis zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines jeden Jahres (Ausshlussfristen) ist die Zulassung zu der diesem Termin jeweils folgenden Prüfung shriftlih (Antragsformular) bei der Shulaufsihtsbehörde zu beantragen. Bis zu diesem Termin sind vorzulegen: 1. ein tabellarisher Lebenslauf und ein Lihtbild neueren Datums, 2. eine beglaubigte Fotokopie des Abgangs- oder Abshlusszeugnisses der zuletzt besuhten allgemein bildenden und ggf. beruflihen öffentlihen oder privaten Shule (z. B. BB 10, VZ 11, MDQM), 3. eine polizeilihe Anmeldebesheinigung bzw. die Kopie des Personalausweises (die Anshrift muss mit der auf dem Antragsvordruk angegebenen Anshrift übereinstimmen!) 4. eine Erklärung über die Vorbereitung auf die Prüfung gem. den Vorgaben der Rahmenlehrpläne für die einzelnen Fäher (s. Allgemeine Informationen S. 4), 5. bei Bewerberinnen und Bewerbern nihtdeutsher Herkunftssprahe, die kein Abgangs- oder Abshlusszeugnis der Berliner Shule nahweisen können, eine Erklärung, dass die deutshe Sprahe in Wort und Shrift beherrsht wird und 6. eine Erklärung über bereits unternommene Versuhe zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (bzw. vergleihbar des erweiterten Hauptshulabshlusses). (3) Über die Zulassung entsheidet der oder die Prüfungsvorsitzende des Prüfungsausshusses, dem die Bewerberin oder der Bewerber von der Shulaufsihtsbehörde zugewiesen wurde. Die Entsheidung über die Zulassung wird dem Bewerber spätestens drei Wohen vor Seite 1 von 4
2 dem ersten Prüfungstermin unter Angabe der Termine der shriftlihen Prüfung, des Prüfungsortes und der Prüfungsfäher mitgeteilt. Prüfungsbestimmungen (1) Die Vorbereitung auf die Prüfung und die Durhführung der Prüfung orientieren sih an den Rahmenlehrplänen und den am Ende der Jahrgangsstufe 10 für die erweiterte Berufsbildungsreife zu erreihenden Kompetenzen. (2) Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausshuss abgelegt, dem der/die Kandidat/in von der Shulaufsihtsbehörde zugewiesen wurde. Die Prüfungstermine legt der jeweilige Prüfungsausshuss fest. Vor Prüfungsbeginn müssen sih die Kandidaten ausweisen. (3) Die Prüfung besteht aus einem shriftlihen und einem mündlihen Abshnitt. (4) Fäher der shriftlihen Prüfung sind: 1. Deutsh, Bearbeitungszeit: 180 Minuten 2. Mathematik, Bearbeitungszeit: 135 Minuten 3. Fremdsprahe (English oder Französish) Bearbeitungszeit: 150 Minuten (5) Fäher der mündlihen Prüfung sind: 1. Fremdsprahe (English oder Französish), 2. eines der Fäher des gesellshaftswissenshaftlihen oder naturwissenshaftlihen Lernbereihs, 3. eines der Fäher des niht unter (5) Nr. 2 gewählten Lernbereihs oder das Fah Wirtshaft, Arbeit, Tehnik. Eine zusätzlihe mündlihe Prüfung in Deutsh oder Mathematik ist nah Entsheidung der oder des Prüfungsvorsitzenden oder auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten möglih. Die Prüfungsdauer soll je Fah niht mehr als 15 Minuten betragen. Für die mündlihe Prüfung sind im jeweiligen Fah zwei Wahlgebiete zu benennen, von denen eines in die mündlihe Prüfung einbezogen wird. In jedem Fah werden Aufgaben aus mindestens zwei Sahgebieten gestellt. Fäher des gesellshaftswissenshaftlihen Lernbereihs sind Geshihte/Sozialkunde und Geografie. Fäher des naturwissenshaftlihen Lernbereihs sind Biologie, Physik und Chemie. (6) Kandidatinnen und Kandidaten mit festgestelltem sonderpädagogishen Förderbedarf erhalten bei Bedarf für die einzelnen Prüfungen einen ihrer Behinderung entsprehenden individuellen Nahteilsausgleih. Sofern die Feststellung des Förderbedarfs niht bereits während der Shulzeit erfolgt ist, muss ein ärztlihes Attest vorgelegt werden. Festgesetzt werden können die in 39 der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten besonderen Hilfsmittel oder methodishen Unterstützungsmaßnahmen. Über Art und Umfang des individuell zu gewährenden Nahteilsausgleihs entsheidet bis spätestens vier Wohen vor Beginn der ersten Prüfung die oder der jeweilige Prüfungsvorsitzende entsprehend dem in 40 der Sonderpädagogikverordnung geregelten Verfahren, dabei sind die generellen Vorgaben der Shulaufsihtsbehörde zu beahten. Kandidatinnen und Kandidaten mit festgestellten Seite 2 von 4
3 gravierenden Lese- und Rehtshreibstörungen können bis zu einem von der Prüfungsshule festgelegten Termin eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die shriftlihe Prüfung beantragen, über der oder die Prüfungsvorsitzenden nah Vorgaben der Shulaufsihtsbehörde entsheidet. Hilfsmittel oder Unterstützungsmaßnahmen ( 39 der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005, GVBl. S. 57, in der jeweils geltenden Fassung) können auf Antrag auh gewährt werden, wenn Prüfungen infolge einer vorübergehenden körperlihen Beeinträhtigung niht ohne Erleihterungen bewältigt werden können. Dem Antrag ist ein ärztlihes Attest beizufügen. Die Entsheidung trifft die oder der jeweilige Prüfungsvorsitzende. Die fahlihen Prüfungsanforderungen dürfen durh einen Nahteilsausgleih gemäß den drei zuvor genannten Absätzen niht verändert werden. (7) Tritt ein Bewerber aus selbst zu vertretenden Gründen von der Prüfung zurük oder nimmt er aus selbst zu vertretenden Gründen niht an der Prüfung teil, so gilt die Prüfung als niht bestanden. Einzelne Prüfungsleistungen, die der Prüfling verweigert und aus selbst zu vertretenden Gründen niht erbringt, werden mit ungenügend bewertet. Kann der Prüfling aus von ihm niht zu vertretenden Gründen an der gesamten Prüfung oder an einem Teil der Prüfung niht teilnehmen, so hat er dies unverzüglih nahzuweisen; bei Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlihen Gründen ist spätestens am dritten Tag nah dem ersten Fehltag ein ärztlihes Attest dem/der Prüfungsvorsitzenden vorzulegen. Wird ein ärztlihes Attest oder ein anderer Nahweis niht rehtzeitig vorgelegt, so ist die Prüfung niht bestanden oder wird die einzelne Prüfung mit ungenügend bewertet. Fehlende Prüfungen können nahgeholt werden, sofern dies organisatorish möglih ist. Kann die gesamte Prüfung niht spätestens im Verlauf der nah einem Jahr folgenden Prüfung abgeshlossen werden, so gilt sie als niht erfolgt. Für eine spätere Prüfungsteilnahme ist eine erneute Antragstellung erforderlih. (8) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis über die Nihtshülerprüfung zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife. Eine bestandene Prüfung darf niht wiederholt werden. Wer die Prüfung niht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Wird die Prüfung wiederholt, sind alle Prüfungsleistungen erneut zu erbringen. Dies gilt auh für eine nur bei Vorliegen besonderer Umstände mit Zustimmung der Shulaufsihtsbehörde zulässige zweite Wiederholung. Allgemeine Informationen (1) Die für die Vorbereitung erforderlihen Rahmenlehrpläne der Sekundarstufe I sind unter folgender Internetadresse zu finden: Das für die erweiterte Berufsbildungsreife notwendige Niveau entnehmen Sie bitte der Nr. 3 des jeweiligen Rahmenlehrplanes (Standards). Seite 3 von 4
4 Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Familie Zugelassen: JA / NEIN Bernhard-Weiß-Straße 6, Berlin II D 3.1 / 3.2 Abgabe für Autodidakten: Mo., Di. oder Fr. von Uhr, Zi. 5B07 Antrag auf Zulassung zur Nihtshülerprüfung zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife Frühjahr/Herbst 20 (bitte in Drukshrift ausfüllen) Frau/Herr Familienname Vornamen (alle) geboren am in Berlin wohnhaft PLZ Straße ggf. bei Telefon Personalausweis- oder Reisepass-Nr.: ausgestellt von Ih beantrage die Zulassung zur o.g. Prüfung und füge diesem Antrag die erforderlihen Unterlagen gemäß Ziffer (2) des Merkblattes bei (Zutreffendes bitte ankreuzen) lükenloser tabellarisher Lebenslauf und ein Lihtbild neueren Datums einshließlih einer handshriftlihen Erklärung, falls noh kein Prüfungsversuh unternommen wurde Abshluss- bzw. Abgangszeugnis der zuletzt besuhten allgemein bildenden u. ggf. beruflihen öffentl. oder privaten Shule (z.b. BB 10, VZ 11, MDQM); jeweils in beglaubigter Fotokopie polizeilihe Anmeldebestätigung bzw. Fotokopie des Personalausweises (aus diesen Unterlagen muss die o. a. Berliner Wohnanshrift hervorgehen) Ih habe mih auf die Prüfung autodidaktish vorbereitet ODER Ih wurde von einem Träger vorbereitet: Stempel des Trägers (Ansprehpartner benennen) Ih habe an folgenden Prüfungen zum nahträglihen Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife bzw. des erweiterten Hauptshulabshlusses mit dem Ergebnis niht bestanden teilgenommen: Prüfungsdurhgang: (bitte Frühjahr oder Herbst + Jahr angeben!) Ih beantrage die Teilnahme an der Fremdsprahenprüfung in English Französish Bitte Rükseite beahten!
5 Bitte beahten: Keines der folgenden Fäher darf zweimal gewählt werden! Bereits festgelegte Prüfungsfäher sind: für die shriftlihe Prüfung: Deutsh, Mathematik, Fremdsprahe für die mündlihe Prüfung: Fremdsprahe. für die mündlihe Prüfung wähle ih darüber hinaus: 1. ein Fah des gesellshaftswissenshaftlihen oder naturwissenshaftlihen Lernbereihs Geshihte/Sozialkunde Biologie Geografie Physik Chemie und 2. ein Fah des niht unter 1. gewählten Lernbereihs oder Wirtshaft, Arbeit, Tehnik Geshihte/Sozialkunde Biologie Wirtshaft, Arbeit, Tehnik Geografie Physik Chemie Ih erkläre, dass ih mih gemäß den Vorgaben der Rahmenlehrpläne in den einzelnen Fähern auf die Prüfung vorbereitet habe. Ih erkläre, dass ih die deutshe Sprahe in Wort und Shrift beherrshe. Mir ist bekannt, dass der Antrag bei der Zulassungsentsheidung niht mehr berüksihtigt wird, wenn er niht bis spätestens zum 28. Februar bzw. 31. August (jeweils Ausshlussfrist) mit allen erforderlihen Unterlagen vollständig eingereiht wurde. Berlin, Untershrift (Vor- und Zuname)
Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nichtschülerprüfung
Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Familie Stand: Dezember 2016 Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin (S-/U-Bhf. Alexanderplatz, Mitte) Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nihtshülerprüfung gemäß
MehrBegabtenprüfung. Merkblatt über die Prüfung besonders befähigter Berufstätiger
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Januar 2017 II D 3.1 Tel.: 90227 6395 Bernhard-Weiß-Straße 6 Bearbeiter: Frau Gerit Geßner 10178 Berlin Begabtenprüfung Merkblatt über die Prüfung
MehrErweiterte Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nichtschülerprüfung
Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Wissenschaft Stand: Januar 2015 Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin (S-/U-Bhf. Alexanderplatz, Mitte) Erweiterte Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nichtschülerprüfung
MehrMerkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrMerkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
Bezirksregierung Detmold Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse
MehrMerkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
Bezirksregierung Detmold Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrHier die Termine für die. Nichtschülerprüfungen Frühjahr 2017:
Für die bevorstehenden Nichtschülerprüfungen im Frühjahr 2017 wünschen wir allen TeilnehmerInnen viel Erfolg! Das Prüfungsteam der Johanna-Eck-Schule Die Nichtschülerprüfung bietet allen Jugendlichen und
MehrLatinum Graecum Hebraicum Merkblatt über die Ergänzungsprüfung
1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Januar 2017 II D 3.1 Telefon: 90227 6395 Bernhard-Weiß-Straße 6 Bearbeiterin: Frau Gerit Geßner 10178 Berlin Latinum Graecum Hebraicum Merkblatt
MehrAn die Bezirksregierung Detmold - Dezernat 48.27/ Leopoldstr Detmold. Ich bitte um Zulassung zur Externenprüfung zum Erwerb des:
Meldeschluss: 01.02. jeden Jahres Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung für den Hauptschulabschluss und für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gemäß der Verordnung über die Externenprüfung (PO-Externe-S
MehrAn die Bezirksregierung Detmold - Dezernat 48.27/ Leopoldstr Detmold. Ich bitte um Zulassung zur Externenprüfung zum Erwerb der:
Meldeschluss: 01.02. jeden Jahres Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) gemäß der Verordnung über die Externenprüfung (PO-Externe-S
Mehr1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10
Allgemeine Hinweise zur Externenprüfung 1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10 Die folgenden schulischen Abschlüsse der Sekundarstufe I können außerhalb einer öffentlichen Schule durch eine
MehrMeldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018
STAATLICHES SCHULAMT NÜRTINGEN An das Staatliche Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen z.hd. Frau Basler Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 23. Juli 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in
Mehr1 Zweck des Eignungsverfahrens
E N T W U R F Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrMELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in:
An das Staatliche Schulamt Ludwigsburg Mömpelgardstraße 26 71640 Ludwigsburg MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE 2009 Anmeldefrist: 1. März 2009 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen! Personalbogen
MehrRechtsanwaltskammer Sachsen Abt. Zulassung Glacisstraße Dresden
Antrag auf Erstrekung einer bestehenden Zulassung als Rehtsanwältin (Syndikusrehtsanwältin) / Rehtsanwalt (Syndikusrehtsanwalt) auf eine wesentlih geänderte Tätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis Rehtsanwaltskammer
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.
MehrMerkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung
MehrRechtsanwaltskammer Sachsen Abt. Zulassung Glacisstraße Dresden
Antrag auf Erstrekung einer bestehenden Zulassung als Rehtsanwältin (Syndikusrehtsanwältin) / Rehtsanwalt (Syndikusrehtsanwalt) auf eine weitere Tätigkeit als Rehtsanwältin (Syndikusrehtsanwältin) / Rehtsanwalt
MehrRechtsvorschriften für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen zum MSA Informationen für die Schüler
Rechtsvorschriften für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen zum MSA Informationen für die Schüler 1. Verfahrenshinweise im Vorfeld, Befragung vor Prüfungsbeginn: Vor Beginn der Prüfung werden die
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung)
Antrag auf Zulassung als Rehtsanwalt (Syndikusrehtsanwalt) / Rehtsanwältin (Syndikusrehtsanwältin) (bei bestehender Rehtsanwaltszulassung) Rehtsanwaltskammer Sahsen Abt. Zulassung Glaisstraße 6 01099 Dresden
MehrRahmenordnung. der Universität Paderborn. zur Feststellung der Allgemeinbildung. auf Hochschulniveau. gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz
Nr. 06 / 06 vom 28. Februar 2006 Rahmenordnung der Universität Paderborn zur Feststellung der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz (Eignungsprüfung, allgemeiner Teil)
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 200 In der Fassung der Änderungssatzung vom 2. Dezember 200 Auf Grund
MehrAnmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: Anmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Name, Vorname Straße, PLZ, Wohnort Geburtsdatum ggf. Geburtsname Telefon
Mehr2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt?
Allgemeine Information der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher (Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an
MehrInformationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg
Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg Die folgenden Bestimmungen sind in der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform
MehrAbiturprüfung für Externe
Abiturprüfung für Externe Nicht alle Bildungswilligen können die allgemeine Hochschulreife an einer schulischen Einrichtung erwerben. Andere möchten sich selbstständig darauf vorbereiten. Die Abiturprüfung
MehrZulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange
Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Juni 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.
MehrZugangsprüfungsordnung (ZuPO)
Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungskommission 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung 5 Durchführung der Prüfung und Bewertung 6 Bestehen
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrAbitur für Nichtschüler Merkblatt über die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife von Nichtschülerinnen und Nichtschülern
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Januar 2017 II D 3.1 Tel.: 90227 6395 Bernhard-Weiß-Straße 6 Bearbeiter: Frau Gerit Geßner 10178 Berlin Abitur für Nichtschüler Merkblatt über die
MehrIm Rahmen dieser Ordnung wird für Personen stets die männliche Fassung gewählt. Sie gilt gleichermaßen für weibliche Personen.
Der Senat der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) hat am 28.1.2009 gemäß 27 Abs. 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Mai 2005 (HSG LSA) (GVBl. LSA S. 255)
MehrPrüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat
Prüf- und Zertifizierungsordnung Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel...
MehrInformationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg
Informationsblatt über die an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg Die folgenden Bestimmungen sind in der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform (NGVO) des Kultusministeriums
Mehr27 Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch Zu 27. Ergänzungsprüfung für externe Bewerberinnen und Bewerber nach Absatz 1 Nr.
des Ausstellungstages. Die Bescheinigung wird von der Schulleiterin oder von dem Schulleiter und von der Tutorin oder von dem Tutor unterschrieben und mit dem kleinen Landessiegel der Schule versehen.
MehrAntrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)
An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich
MehrPrüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife 1. Zweck der Prüfung 1.1 Mit der Prüfung für Nichtschülerinnen/Nichtschüler kann der Abschluss
MehrSatzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige der Technischen Universität München
FINAL Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige der Technischen Universität München Vom 8. Juni 200 Aufgrund von Art. 45 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) und 3
Mehr- 2 - Inhaltsübersicht
Satzung über die Eignungsfeststellung für die Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Februar 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs.
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.
MehrAnfrage bezüglich der Zulassung zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: Anfrage bezüglich der Zulassung zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Name, Vorname Straße, PLZ, Wohnort Geburtsdatum ggf.
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch
Dezernat 48 Postfach 59817 Arnsberg Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit
Mehrc 1 beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die Eignungsprüfung
Antrag auf Zulassung als Rehtsanwältin / Rehtsanwalt und gleihzeitig als Rehtsanwältin (Syndikusrehtsanwältin / Rehtsanwalt (Syndikusrehtsanwalt) Rehtsanwaltskammer Sahsen Abt. Zulassung Glaisstraße 6
MehrErste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz vom 12. August 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes
MehrPrüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I 1. Zweck der Prüfung 1.1 Mit der Prüfung für Nichtschülerinnen/Nichtschüler kann der qualifizierte
MehrMeldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2017
An das Staatliches Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen Meldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2017 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen Personalbogen zur
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrAntrag auf Zulassung zum Studium
Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 19 / Sommersemester 19 (Nichtzutreffendes streichen) an der Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Siehe Merkblatt "Zulassungsinformationen" Folgende Bewerbungsunterlagen
MehrOrdnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte
Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge
MehrMSA. Der mittlere Schulabschluss 2017/2018
MSA Der mittlere Schulabschluss 2017/2018 Der MSA besteht aus zwei Teilen, beide Teile müssen bestanden werden. 1) Prüfungsteil 2) Jahrgangsteil (schulische Bewertungen der Jahrgangsstufe 10) 1) MSA PRÜFUNGSTEIL
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Februar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrE N T W U R F. Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
E N T W U R F Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit
MehrMERKBLATT Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen
1. Einstellungstermine MERKBLATT Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen In den juristischen Vorbereitungsdienst wird in Niedersachsen zum 01.02., 01.05., 01.08 und
MehrMerkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen
Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen 1. Rechtsgrundlage Die staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher ist durch die Ordnung der Staatlichen Prüfung für
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2010 In der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2010 Auf
Mehr- 2 - Inhaltsübersicht
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2011 Auf Grund
MehrVom 17. Dezember 2012
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 17. Dezember 2012 Auf
MehrAbschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte
Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte Termine im Schuljahr 2013/14: 07.05.2014 12.05.2014 14.05.2014 schriftliche Prüfung Deutsch schriftliche Prüfung Englisch schriftliche Prüfung Mathematik
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 23. Mai 2016 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2
MehrOrdnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009
Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen
MehrVom 10. Februar 2010
Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums (PrüfVO-Latinum/Graecum/Hebraicum) Vom 10. Februar 2010 Auf Grund von 28 Absatz 6 Nummer 8 und 60 Absatz 4 in Verbindung mit
MehrStand vom 6. Dezember Merkblatt
Stand vom 6. Dezember 2012 Merkblatt über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Regierungsvermessungsreferendar/in)
MehrBachelor-Studiengang Biochemie
Bachelor-Studiengang Biochemie Informationen für Erstsemester zur Abwicklung studienbegleitender Prüfungen Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Aufbau des
MehrMSA. Der mittlere Schulabschluss 2016/2017
MSA Der mittlere Schulabschluss 2016/2017 Der MSA besteht aus zwei Teilen, beide Teile müssen bestanden werden. 1) Prüfungsteil 2) Jahrgangsteil (schulische Bewertungen der Jahrgangsstufe 10) MSA Prüfungsteil
MehrBitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung.
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung. Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität
MehrVereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen
MehrDer mittlere Schulabschluss MSA Informationen zum MSA 2015/16 Humboldt-Gymnasium Berlin Tegel
Der mittlere Schulabschluss MSA Informationen zum MSA 2015/16 Humboldt-Gymnasium Berlin Tegel September 2016 Marion Maack Bedeutung des MSA MSA Mittlerer Schulabschluss Das Bestehen des MSA berechtigt
MehrAntrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit
Name, Vorname.. Geburtsdatum Geburtsort Nationalität.. Postanschrift.. Telefon An den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für den Master of Education - Geschäftsstelle - GA 6/ 35 Ruhr-Universität Bochum 44780
MehrWerde Steuerfachangestellte/r! Referent: Steuerberaterkammer Hessen
Werde Steuerfahangestellte/r! Referent: Steuerberaterkammer Hessen Was bedeuten diese Begriffe? Einbringungsgeborene Anteile Innergemeinshaftlihes Dreieksgeshäft Vieheinheitenumrehnungsshlüssel Inhalt
MehrVerkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 12.11.2010 Nr. 14/2010 Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Musikforschung und Musikvermittlung an der Hochschule
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
MehrVerordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)
Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV) AuswErlV Ausfertigungsdatum: 10.04.2013 Vollzitat: "Auswandererberatungserlaubnisverordnung vom
MehrMINT TECHNIK ECHNIK TECHNIK SCHULE NRW INFORMATIK INFORMATIK NATURWISSENSCHAFTEN MATHEMATIK NATURWISSENSCHAFTEN MATHEMATIK INFORMATIK HAUPTSCHULE
MINT SCHULE NRW BEWERBUNGSBOGEN HAUPTSCHULE HAUPTSCHULE NATURWISSENSCHAFTEN MATHEMATIK INFORMATIK INFORMATIK ECHNIK NATURWISSENSCHAFTEN TECHNIK TECHNIK INFORMATIK NATURWISSENSCHAFTEN MATHEMATIK BEWERBUNG
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015
Mitteilungsblatt Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Zugangssatzung zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vom 26.05.2015 Mitteilungsblatt
MehrMerkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT
Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT Bitte beachten Sie, dass die angebenden Fristen für Studierende am KIT gelten. Diese können sich von
MehrSatzung der Gemeinde Lastrup über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen
Satzung der Gemeinde Lastrup über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruhnahme von Kindergartenplätzen - Durhgeshriebene Fassung Erstfassung der Satzung vom: 13.03.2013 In-Kraft-Treten: 01.08.2013
MehrRichtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1 Geltungsbereich (1) Die Richtlinien gelten für den Bereich der Berufsbildung
MehrBenutzen Sie für Ihren Zulassungsantrag das Antragsformular, das Sie von der folgenden Interseite herunter laden können:
Information zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher Antragsstellung Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin 1. Allgemeines
MehrAnmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: über die Dienststelle: Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Personalien:
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaft Institut für Bildungswissenschaft Akademiestr. 3 D-69117
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Molekulare Medizin der Universität Regensburg. Vom 6. Juli 2011
Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Molekulare Medizin der Universität Regensburg Vom 6. Juli 20 Aufgrund von Art. 3 Abs. in Verbindung mit Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen
MehrADAC-Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges*
Das große Vorsorge-Handbuh44ADAC-Kaufvertrag ADAC-Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauhten Kraftfahrzeuges* Wihtig! Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauhten Kraftfahrzeugen.
MehrPrüfungslehrgang Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen
Bezirksverband Frankfurt a.m. e.v. Staatlich anerkannte Schule für den Rettungsdienst Adelonstr. 31 in 65929 Frankfurt-Höchst Telefon 069 450013205 FAX 069 450013295 Prüfungslehrgang Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen
MehrAntrag auf Erteilung einer EU-Bescheinigung
Antrag auf Erteilung einer EU-Bescheinigung Bitte senden Sie das Antragsformular unter Angabe aller Personen, für die Sie EU-Bescheinigungen benötigen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (siehe
MehrAntrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt - Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß 8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik WProSozPädCare ) 1. Hauptfach
MehrV E R K Ü N D U N G S B L A T T
V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER HOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2017 14. Februar 2017 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt). 71 Satzung zur Regelung der Eignungsprüfung für
Mehr6614-22 Seite 1 Abschlussprüfung Realschule
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2006 (Gesetzblatt K.u.U. ) Auf Grund von
MehrORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK
MehrBachelor-Studiengang Biochemie
Bachelor-Studiengang Biochemie Bachelor-Arbeit und mündliche Abschlussprüfung zum B.Sc. Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Bachelor-Prüfung Die Bachelor-Prüfung
MehrGmbH-Geschäftsführer (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)
MehrZwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014
Juristische Fakultät Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 I. Anwendungsbereich und Zweck der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung
MehrMecklenburg-Vorpommern
1 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 26. Jahrgang Schwerin, den 20. Januar Nr. 1/2016 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Zweite Verordnung
Mehr