Erweiterte Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nichtschülerprüfung

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1 Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Familie Stand: Dezember 2016 Bernhard-Weiß-Straße Berlin (S-/U-Bhf. Alexanderplatz, Mitte) Erweiterte Berufsbildungsreife Merkblatt über die Nihtshülerprüfung gemäß der Verordnung über die Lehrgänge und Prüfungen zum nahträglihen Erwerb der Berufsbildungsreife, der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Shulabshlusses (Zweiter Bildungsweg Lehrgangs-Verordnung ZBW-LG-VO) vom in der jeweils geltenden Fassung Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann erst nah abgeshlossener Vorbereitung gestellt werden. (1) Zur Prüfung für Nihtshülerinnen und Nihtshüler kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der shriftlihen Prüfung vollendet hat, 2. seinen Wohnsitz im Land Berlin hat, 3. sih nah Feststellung der oder des Prüfungsvorsitzenden ausreihend auf die Prüfung vorbereitet hat, 4. die allgemeine Shulpfliht erfüllt hat, 5. niht Shülerin oder Shüler einer allgemein bildenden oder beruflihen öffentlihen Shule oder staatlih anerkannten Ersatzshule ist, 6. niht shon zweimal die Abshlussprüfung niht bestanden hat und 7. noh niht die erweiterte Berufsbildungsreife (bzw. vergleihbar den erweiterten Hauptshulabshluss) oder einen höheren Shulabshluss besitzt. (2) Die Prüfung wird nah Entsheidung der Shulaufsihtsbehörde ein- oder zweimal jährlih durhgeführt. Spätestens bis zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines jeden Jahres (Ausshlussfristen) ist die Zulassung zu der diesem Termin jeweils folgenden Prüfung shriftlih (Antragsformular) bei der Shulaufsihtsbehörde zu beantragen. Bis zu diesem Termin sind vorzulegen: 1. ein tabellarisher Lebenslauf und ein Lihtbild neueren Datums, 2. eine beglaubigte Fotokopie des Abgangs- oder Abshlusszeugnisses der zuletzt besuhten allgemein bildenden und ggf. beruflihen öffentlihen oder privaten Shule (z. B. BB 10, VZ 11, MDQM), 3. eine polizeilihe Anmeldebesheinigung bzw. die Kopie des Personalausweises (die Anshrift muss mit der auf dem Antragsvordruk angegebenen Anshrift übereinstimmen!) 4. eine Erklärung über die Vorbereitung auf die Prüfung gem. den Vorgaben der Rahmenlehrpläne für die einzelnen Fäher (s. Allgemeine Informationen S. 4), 5. bei Bewerberinnen und Bewerbern nihtdeutsher Herkunftssprahe, die kein Abgangs- oder Abshlusszeugnis der Berliner Shule nahweisen können, eine Erklärung, dass die deutshe Sprahe in Wort und Shrift beherrsht wird und 6. eine Erklärung über bereits unternommene Versuhe zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (bzw. vergleihbar des erweiterten Hauptshulabshlusses). (3) Über die Zulassung entsheidet der oder die Prüfungsvorsitzende des Prüfungsausshusses, dem die Bewerberin oder der Bewerber von der Shulaufsihtsbehörde zugewiesen wurde. Die Entsheidung über die Zulassung wird dem Bewerber spätestens drei Wohen vor Seite 1 von 4

2 dem ersten Prüfungstermin unter Angabe der Termine der shriftlihen Prüfung, des Prüfungsortes und der Prüfungsfäher mitgeteilt. Prüfungsbestimmungen (1) Die Vorbereitung auf die Prüfung und die Durhführung der Prüfung orientieren sih an den Rahmenlehrplänen und den am Ende der Jahrgangsstufe 10 für die erweiterte Berufsbildungsreife zu erreihenden Kompetenzen. (2) Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausshuss abgelegt, dem der/die Kandidat/in von der Shulaufsihtsbehörde zugewiesen wurde. Die Prüfungstermine legt der jeweilige Prüfungsausshuss fest. Vor Prüfungsbeginn müssen sih die Kandidaten ausweisen. (3) Die Prüfung besteht aus einem shriftlihen und einem mündlihen Abshnitt. (4) Fäher der shriftlihen Prüfung sind: 1. Deutsh, Bearbeitungszeit: 180 Minuten 2. Mathematik, Bearbeitungszeit: 135 Minuten 3. Fremdsprahe (English oder Französish) Bearbeitungszeit: 150 Minuten (5) Fäher der mündlihen Prüfung sind: 1. Fremdsprahe (English oder Französish), 2. eines der Fäher des gesellshaftswissenshaftlihen oder naturwissenshaftlihen Lernbereihs, 3. eines der Fäher des niht unter (5) Nr. 2 gewählten Lernbereihs oder das Fah Wirtshaft, Arbeit, Tehnik. Eine zusätzlihe mündlihe Prüfung in Deutsh oder Mathematik ist nah Entsheidung der oder des Prüfungsvorsitzenden oder auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten möglih. Die Prüfungsdauer soll je Fah niht mehr als 15 Minuten betragen. Für die mündlihe Prüfung sind im jeweiligen Fah zwei Wahlgebiete zu benennen, von denen eines in die mündlihe Prüfung einbezogen wird. In jedem Fah werden Aufgaben aus mindestens zwei Sahgebieten gestellt. Fäher des gesellshaftswissenshaftlihen Lernbereihs sind Geshihte/Sozialkunde und Geografie. Fäher des naturwissenshaftlihen Lernbereihs sind Biologie, Physik und Chemie. (6) Kandidatinnen und Kandidaten mit festgestelltem sonderpädagogishen Förderbedarf erhalten bei Bedarf für die einzelnen Prüfungen einen ihrer Behinderung entsprehenden individuellen Nahteilsausgleih. Sofern die Feststellung des Förderbedarfs niht bereits während der Shulzeit erfolgt ist, muss ein ärztlihes Attest vorgelegt werden. Festgesetzt werden können die in 39 der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten besonderen Hilfsmittel oder methodishen Unterstützungsmaßnahmen. Über Art und Umfang des individuell zu gewährenden Nahteilsausgleihs entsheidet bis spätestens vier Wohen vor Beginn der ersten Prüfung die oder der jeweilige Prüfungsvorsitzende entsprehend dem in 40 der Sonderpädagogikverordnung geregelten Verfahren, dabei sind die generellen Vorgaben der Shulaufsihtsbehörde zu beahten. Kandidatinnen und Kandidaten mit festgestellten Seite 2 von 4

3 gravierenden Lese- und Rehtshreibstörungen können bis zu einem von der Prüfungsshule festgelegten Termin eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die shriftlihe Prüfung beantragen, über der oder die Prüfungsvorsitzenden nah Vorgaben der Shulaufsihtsbehörde entsheidet. Hilfsmittel oder Unterstützungsmaßnahmen ( 39 der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005, GVBl. S. 57, in der jeweils geltenden Fassung) können auf Antrag auh gewährt werden, wenn Prüfungen infolge einer vorübergehenden körperlihen Beeinträhtigung niht ohne Erleihterungen bewältigt werden können. Dem Antrag ist ein ärztlihes Attest beizufügen. Die Entsheidung trifft die oder der jeweilige Prüfungsvorsitzende. Die fahlihen Prüfungsanforderungen dürfen durh einen Nahteilsausgleih gemäß den drei zuvor genannten Absätzen niht verändert werden. (7) Tritt ein Bewerber aus selbst zu vertretenden Gründen von der Prüfung zurük oder nimmt er aus selbst zu vertretenden Gründen niht an der Prüfung teil, so gilt die Prüfung als niht bestanden. Einzelne Prüfungsleistungen, die der Prüfling verweigert und aus selbst zu vertretenden Gründen niht erbringt, werden mit ungenügend bewertet. Kann der Prüfling aus von ihm niht zu vertretenden Gründen an der gesamten Prüfung oder an einem Teil der Prüfung niht teilnehmen, so hat er dies unverzüglih nahzuweisen; bei Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlihen Gründen ist spätestens am dritten Tag nah dem ersten Fehltag ein ärztlihes Attest dem/der Prüfungsvorsitzenden vorzulegen. Wird ein ärztlihes Attest oder ein anderer Nahweis niht rehtzeitig vorgelegt, so ist die Prüfung niht bestanden oder wird die einzelne Prüfung mit ungenügend bewertet. Fehlende Prüfungen können nahgeholt werden, sofern dies organisatorish möglih ist. Kann die gesamte Prüfung niht spätestens im Verlauf der nah einem Jahr folgenden Prüfung abgeshlossen werden, so gilt sie als niht erfolgt. Für eine spätere Prüfungsteilnahme ist eine erneute Antragstellung erforderlih. (8) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis über die Nihtshülerprüfung zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife. Eine bestandene Prüfung darf niht wiederholt werden. Wer die Prüfung niht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Wird die Prüfung wiederholt, sind alle Prüfungsleistungen erneut zu erbringen. Dies gilt auh für eine nur bei Vorliegen besonderer Umstände mit Zustimmung der Shulaufsihtsbehörde zulässige zweite Wiederholung. Allgemeine Informationen (1) Die für die Vorbereitung erforderlihen Rahmenlehrpläne der Sekundarstufe I sind unter folgender Internetadresse zu finden: Das für die erweiterte Berufsbildungsreife notwendige Niveau entnehmen Sie bitte der Nr. 3 des jeweiligen Rahmenlehrplanes (Standards). Seite 3 von 4

4 Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Familie Zugelassen: JA / NEIN Bernhard-Weiß-Straße 6, Berlin II D 3.1 / 3.2 Abgabe für Autodidakten: Mo., Di. oder Fr. von Uhr, Zi. 5B07 Antrag auf Zulassung zur Nihtshülerprüfung zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife Frühjahr/Herbst 20 (bitte in Drukshrift ausfüllen) Frau/Herr Familienname Vornamen (alle) geboren am in Berlin wohnhaft PLZ Straße ggf. bei Telefon Personalausweis- oder Reisepass-Nr.: ausgestellt von Ih beantrage die Zulassung zur o.g. Prüfung und füge diesem Antrag die erforderlihen Unterlagen gemäß Ziffer (2) des Merkblattes bei (Zutreffendes bitte ankreuzen) lükenloser tabellarisher Lebenslauf und ein Lihtbild neueren Datums einshließlih einer handshriftlihen Erklärung, falls noh kein Prüfungsversuh unternommen wurde Abshluss- bzw. Abgangszeugnis der zuletzt besuhten allgemein bildenden u. ggf. beruflihen öffentl. oder privaten Shule (z.b. BB 10, VZ 11, MDQM); jeweils in beglaubigter Fotokopie polizeilihe Anmeldebestätigung bzw. Fotokopie des Personalausweises (aus diesen Unterlagen muss die o. a. Berliner Wohnanshrift hervorgehen) Ih habe mih auf die Prüfung autodidaktish vorbereitet ODER Ih wurde von einem Träger vorbereitet: Stempel des Trägers (Ansprehpartner benennen) Ih habe an folgenden Prüfungen zum nahträglihen Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife bzw. des erweiterten Hauptshulabshlusses mit dem Ergebnis niht bestanden teilgenommen: Prüfungsdurhgang: (bitte Frühjahr oder Herbst + Jahr angeben!) Ih beantrage die Teilnahme an der Fremdsprahenprüfung in English Französish Bitte Rükseite beahten!

5 Bitte beahten: Keines der folgenden Fäher darf zweimal gewählt werden! Bereits festgelegte Prüfungsfäher sind: für die shriftlihe Prüfung: Deutsh, Mathematik, Fremdsprahe für die mündlihe Prüfung: Fremdsprahe. für die mündlihe Prüfung wähle ih darüber hinaus: 1. ein Fah des gesellshaftswissenshaftlihen oder naturwissenshaftlihen Lernbereihs Geshihte/Sozialkunde Biologie Geografie Physik Chemie und 2. ein Fah des niht unter 1. gewählten Lernbereihs oder Wirtshaft, Arbeit, Tehnik Geshihte/Sozialkunde Biologie Wirtshaft, Arbeit, Tehnik Geografie Physik Chemie Ih erkläre, dass ih mih gemäß den Vorgaben der Rahmenlehrpläne in den einzelnen Fähern auf die Prüfung vorbereitet habe. Ih erkläre, dass ih die deutshe Sprahe in Wort und Shrift beherrshe. Mir ist bekannt, dass der Antrag bei der Zulassungsentsheidung niht mehr berüksihtigt wird, wenn er niht bis spätestens zum 28. Februar bzw. 31. August (jeweils Ausshlussfrist) mit allen erforderlihen Unterlagen vollständig eingereiht wurde. Berlin, Untershrift (Vor- und Zuname)

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