Begabtenprüfung. Merkblatt über die Prüfung besonders befähigter Berufstätiger

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Januar 2017 II D 3.1 Tel.: Bernhard-Weiß-Straße 6 Bearbeiter: Frau Gerit Geßner Berlin Begabtenprüfung Merkblatt über die Prüfung besonders befähigter Berufstätiger nah der Verordnung über die Prüfung besonders befähigter Berufstätiger (Begabten-PrüfVO) vom 26. Juli 1984 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 1156) in der jeweils gültigen Fassung. 1. Allgemeines 1.1 In der Prüfung ist festzustellen, ob der Kandidat auf Grund seiner Begabung und seiner Vorbildung, insbesondere auf Grund seiner in längerer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu Studium an einer wissenshaftlihen Hohshule befähigt ist. 1.2 Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, das die Befähigung zum Studium an einer wissenshaftlihen Hohshule ausweist. 1.3 Die Prüfung findet nah Bedarf statt. 2. Zulassungsvoraussetzungen 2.1 Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass der Bewerber - bis zum Beginn der Prüfung das 25. Lebensjahr vollendet hat und entweder - eine beruflihe Ausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren abgeshlossen hat und danah mindestens 5 Jahre berufstätig gewesen ist oder - eine Abshlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf niht nah einer entsprehenden Ausbildungszeit, sondern auf Grund entsprehender berufliher Tätigkeiten oder Glaubhaftmahung entsprehender Kenntnisse und Fertigkeiten abgelegt und insgesamt mindestens 7 Jahre berufstätig gewesen ist sowie - sih angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat, - seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) im Land Berlin hat, - noh keine allgemeine Hohshulreife besitzt, - noh niht mehr als einmal erfolglos versuht hat, die allgemeine Hohshulreife zu erwerben. Über Ausnahmen in Fällen, in denen ein dritter Versuh zum Erwerb der allgemeinen Hohshulreife unternommen werden soll, entsheidet das für das Shulwesen zuständige Mitglied des Senats. Entsprehende Anträge sind zu rihten an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (II C 1.8) Bernhard-Weiß-Straße 6, Berlin. 2.2 Als beruflihe Ausbildung gelten insbesondere - eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nah dem Berufsbildungsgesetz, - der Abshluss einer Berufsfahshule oder Fahshule, deren Zugangsvoraussetzung das Abshlusszeugnis der Sekundarstufe I (mittlerer Shulabshluss) oder ein als gleihwertig anerkanntes Zeugnis ist, - der Abshluss einer mindestens zweijährigen Berufsfahshule oder Fahshule, die auf der Berufsbildungsreife (früher: Hauptshulabshluss) aufbaut und den mittleren Shulabshluss oder einen gleihwertigen Abshluss vermittelt, - der Abshluss der Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlihen Verwaltung oder bei Berufs- und Zeitsoldaten zum Unteroffizier bzw. Offizier.

2 2 2.3 Als Berufstätigkeiten gelten - eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beshäftigung im Umfang von mindestens 20 Wohenstunden einshließlih entsprehender Tätigkeiten von Gefangenen, - Wehrdienst- und Ersatzdienstzeiten sowie Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres, - die Tätigkeit als Entwiklungshelfer, - die selbständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens drei Personen oder mit mindestens zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört. Zeiten, in denen der Bewerber beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet gewesen ist, werden bis zu einem Jahr auf die nahzuweisende Berufstätigkeit angerehnet. 3. Prüfungsfäher 3.1 Shriftlihe Prüfungsfäher sind: - ein vom Kandidaten benanntes wissenshaftlihes Fahgebiet, das als Studiengang an einer wissenshaftlihen Hohshule des Landes Berlin angeboten wird, - nah Wahl des Kandidaten Mathematik oder eine der folgenden Fremdsprahen: English, Französish, Spanish, Russish, Latein, - Deutsh. Der Kandidat kann von der shriftlihen Prüfung im wissenshaftlihen Fahgebiet befreit werden, wenn er durh eigene Veröffentlihungen eine besondere Qualifikation in dem benannten wissenshaftlihen Fahgebiet nahgewiesen hat. 3.2 Mündlihe Prüfungsfäher sind: - das benannte wissenshaftlihe Fahgebiet, - Mathematik, falls eine Fremdsprahe shriftlihes Prüfungsfah ist bzw. eine Fremdsprahe, falls Mathematik shriftlihes Prüfungsfah ist, - ein Fah aus einer der Fähergruppen. Physik, Chemie, Biologie, Tehnik oder. Politikwissenshaft, Geshihte, Geografie, Wirtshaftslehre. 3.3 Das mündlihe Prüfungsfah nah Ziffer 3.2 (dritter Anstrih) wird vom Kandidaten gewählt. Das zuständige Mitglied der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestimmt die Fähergruppe, aus der der Kandidat das Prüfungsfah zu wählen hat. Besitzt der Kandidat auf Grund seiner bisherigen Berufstätigkeit besondere Kenntnisse in einer der beiden Fähergruppen, so wird die andere Fähergruppe bestimmt. 3.4 Wird als wissenshaftlihes Fahgebiet eines der in Ziffer 3.2 (dritter Anstrih) aufgeführten naturwissenshaftlih / tehnishen oder gesellshaftswissenshaftlihen Fäher benannt, so ist als mündlihes Prüfungsfah ein anderes Fah aus der für den Kandidaten bestimmten Fähergruppe zu wählen. 3.5 Wird als wissenshaftlihes Fahgebiet eines der Fäher Deutsh, Mathematik oder Fremdsprahe benannt, so wird dieses Fah nur als wissenshaftlihes Fahgebiet geprüft, die beiden anderen Fäher sind dann jeweils shriftlihe Prüfungsfäher und entfallen damit als möglihe Prüfungsfäher der mündlihen Prüfung. Stattdessen muss darin ein weiteres der oben genannten naturwissenshaftlih/ tehnishen oder gesellshaftswissenshaftlihen Fäher als mündlihes Prüfungsfah gewählt werden. 4. Prüfungsanforderungen und Prüfungsaufgaben 4.1 Die Prüfung besonders befähigter Berufstätiger orientiert sih an den Lerninhalten und Lernzielen des jeweiligen Fahes, die sih aus den Rahmenlehrplänen für die gymnasiale Oberstufe des Landes Berlin ergeben. 4.2 Die Prüfungsaufgaben werden so gestellt, dass sie im wissenshaftlihen Fahgebiet den Anforderungen in der Abiturprüfung in Leistungskursen, in den übrigen Fähern den Anforderungen in Grundkursen entsprehen. Ist das wissenshaftlihe Fahgebiet kein Unterrihtsfah der Berliner Shule, so ist Ziffer Spiegelstrih zu beahten. 4.3 Es werden für jedes Prüfungsfah zwei Aufgaben zur Wahl aus den vom Kandidaten benannten Shwerpunktgebieten gestellt. 4.4 Um eine Stoffbasis für die shriftlihen und mündlihen Prüfungsaufgaben zu erhalten, sind je Prüfungsfah drei Shwerpunktgebiete (niht Themen) zu benennen. - Für die Prüfung in den allgemeinbildenden Fähern soll die Shwerpunktbildung in Anlehnung an die Rahmenlehrpläne des jeweiligen Fahes erfolgen.

3 - Für die Prüfung im wissenshaftlihen Fah soll sih der Bewerber Wissen angeeignet haben, das in den ersten drei Semestern Grundstudium dieses Fahes vermittelt wird. Die Shwerpunktgebiete müssen aus getrennten Sahbereihen bezogen sein und dürfen sih niht übershneiden. 4.5 Zugeordnet zu jedem Shwerpunktgebiet sind a. drei Werke Fahliteratur anzugeben, die gründlih durhgearbeitet wurden. 4.6 Der Bewerber hat die Möglihkeit, sih persönlih hinsihtlih der Vorbereitung auf diese Prüfung beraten zu lassen. Anmeldungen dazu sind shriftlih unter Beifügung eines tabellarishen Lebenslaufs und der vorgesehenen Shwerpunkt-gebiete an II D 3.1 zu rihten. 3 Medienforum der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Levetzowstraße 1-2, Berlin, während der Sprehzeiten: Montag und Mittwoh 13:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag 13:00 bis 19:00 Uhr, Freitag geshlossen (interne Veranstaltungen). Anfahrt: U-Bahn (Linie 9) Turmstraße oder Hansaplatz Bus 101; 245 bis Alt-Moabit/Gotzkowskystr. (Fußweg a. 3 Min.) Bus 106 bis Zinzendorfstr. S-Bahn (S 3, S 5, S 7, S 75) Bellevue oder Tiergarten 5. Zulassungsantrag 5.1 Die Zulassung zur Prüfung wird nah abgeshlossener Vorbereitung shriftlih bei dem zuständigen Mitglied der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - II D beantragt. Ein Antragsvordruk ist zu verwenden. 5.2 Körperlih Behinderten werden auf besonderen Antrag, der zusammen mit dem Zulassungsantrag zu stellen ist, Erleihterungen gewährt, die der Behinderung angemessen sind. Eine ärztlihe Besheinigung über die Behinderung ist vorzulegen. 6.4 Die Rahmenlehrpläne können bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ( als pdf-datei heruntergeladen werden. 6. Weitere Informationen 6.1 Dieses Merkblatt enthält Auszüge und Erläuterungen der Begabten-PrüfVO. Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren können der - Verordnung über die Prüfung besonders befähigter Berufstätiger (Begabten-PrüfVO) vom 26. Juli 1984 (Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. S. 1156) in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden ( 6.2 Auf Anforderung wird die Begabten-PrüfVO zugesandt. 6.3 Die Möglihkeit zur Einsihtnahme in die Rahmenlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe des Landes Berlin ist insbesondere gegeben im

4 Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Familie Zugelassen: JA / NEIN Bernhard-Weiß-Straße 6, Berlin II D 3.1 / 3.2 Abgabe für Autodidakten: Mo., Di. oder Fr. von Uhr, Zi. 5B07 Antrag auf Zulassung zur Nihtshülerprüfung zum Erwerb der Berufsbildungsreife Frühjahr/Herbst 20 (bitte in Drukshrift ausfüllen) Frau/Herr Familienname Vornamen (alle) geboren am in Berlin wohnhaft PLZ Straße ggf. bei Telefon Personalausweis- oder Reisepass-Nr. ausgestellt von Ih beantrage die Zulassung zur o.g. Prüfung und füge diesem Antrag die erforderlihen Unterlagen gemäß Ziffer (2) des Merkblattes bei (Zutreffendes bitte ankreuzen) lükenloser tabellarisher Lebenslauf und ein Lihtbild neueren Datums einshließlih einer handshriftlihen Erklärung, falls noh kein Prüfungsversuh unternommen wurde Abshluss- bzw. Abgangszeugnis der zuletzt besuhten allgemein bildenden u. ggf. beruflihen öffentlihen oder privaten Shule (z. B. BB 10, VZ 11, MDQM); jeweils in beglaubigter Fotokopie polizeilihe Anmeldebestätigung bzw. Fotokopie des Personalausweises (aus diesen Unterlagen muss die o. a. Berliner Wohnanshrift hervorgehen) Ih habe mih auf die Prüfung autodidaktish vorbereitet ODER Ih wurde von einem Träger vorbereitet: Stempel des Trägers (Ansprehpartner benennen) Ih habe an folgenden Prüfungen zum nahträglihen Erwerb der Berufsbildungsreife / des Hauptshulabshlusses mit dem Ergebnis niht bestanden teilgenommen: Prüfungsdurhgang: (bitte Frühjahr oder Herbst + Jahr angeben!) Bitte Rükseite beahten!

5 Bitte beahten: Keines der folgenden Fäher darf zweimal gewählt werden! Bereits festgelegte Prüfungsfäher sind: für die shriftlihe Prüfung: Deutsh, Mathematik, für die mündlihe Prüfung: eine Fremdsprahe oder bei Genehmigung der Befreiung von der Fremdsprahenprüfung eines der unter 1.1 aufgeführten Fäher. 1. Ih beantrage die Teilnahme an der mündlihen Fremdsprahenprüfung in English oder Französish bzw. Befreiung von der FS-prüfung (Begründung gem ZBW-LG-VO beifügen) 1.1. Bei Genehmigung der Befreiung wähle ih anstelle der Prüfung in der Fremdsprahe eine mündlihe Prüfung in dem folgenden Fah (dieses Fah darf niht als zweites oder drittes mündlihes Prüfungsfah gewählt werden!): Geshihte/Sozialkunde Biologie Wirtshaft, Arbeit, Tehnik 2. als zweites mündlihes Prüfungsfah wähle ih ein Fah des gesellshaftswissenshaftlihen oder naturwissenshaftlihen Lernbereihs Geshihte/Sozialkunde Biologie 3. als drittes mündlihes Prüfungsfah wähle ih ein Fah des niht unter 2. gewählten Lernbereihs oder Wirtshaft, Arbeit, Tehnik Geshihte/Sozialkunde Biologie Wirtshaft, Arbeit, Tehnik Ih erkläre, dass ih mih gemäß den Vorgaben der Rahmenlehrpläne in den einzelnen Fähern auf die Prüfung vorbereitet habe. Ih erkläre, dass ih die deutshe Sprahe in Wort und Shrift beherrshe. Mir ist bekannt, dass der Antrag bei der Zulassungsentsheidung niht mehr berüksihtigt wird, wenn er niht bis spätestens zum 28. Februar bzw. 31. August (jeweils Ausshlussfrist) mit allen erforderlihen Unterlagen vollständig eingereiht wurde. Berlin, Untershrift (Vor- und Zuname)

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