Iran. report. Wahlfälschung - Massenproteste - Versammlungsverbot - Verfolgung. Menschenrechte im. Heft

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1 report Iran Hrsg.: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Deutsche Sektion e.v. Menschenrechte im Heft Wahlfälschung - Massenproteste - Versammlungsverbot - Verfolgung Todesstrafe für Anführer von Protest-Demonstrationen Der Iran ist kein Land, das ständig im Focus der westlichen Medien steht. Das bedauerlich geringe Interesse in Europa und den USA ist eine der Ursachen für die weitgehend unbeachteten Menschenrechtsverletzungen, Fehlentwicklungen und für das Gefühl des Alleingelassenwerdens bei den iranischen Demokraten. Das Informationsdefizit war gewaltig und ist noch immer groß. Doch die Vorgänge in den ersten Tagen nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 haben vielen Beobachtern hierzulande die Augen vor dem geöffnet, was in der Islamischen Republik Iran vorgeht. Der Ruf nach Meinungsfreiheit wird lauter Es sind vor allem die jungen Leute, Studenten, die gegen Wahlfälschung und um ihre Zukunft in einem demokratischen Iran kämpfen. Sie gingen in Teheran, Isfahan, Täbris und vielen anderen Städten auf die Straße um gegen das System der Unterdrückung und der Manipulation der Menschen zu protestieren. Sie wollen nicht nur die Annulierung der gefälschten Wahlergebnisse und faire Neuwahlen. Sie wollen jetzt auch Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie ein Ende der Diskriminierung von Frauen. Diese Ziele sind nicht identisch mit den Zielen etablierter Politiker wie Mir Hossein Mussawi. Der Revolutionsführer bestimmt, wer gewählt ist An den Präsidentschaftswahlen durften nur solche Kandidaten teilnehmen, die der vom Revolutionsführer dirigierte Wächterrat für geeignet hielt. Die Wähler hatten keine Möglichkeit, sich für eine echte Alternative zu entscheiden. Von der ersten Stunde nach Schließung der Wahllokale an war darüber hinaus klar, dass Revolutionsführer und Großajatollah Ali Chamenei sich Fordert die Todesstrafe für die Organisatoren von Protest-Demonstrationen: Ajatollah Ahmad Chatami. Bestimmt wer kandidieren darf und ob Wahlergebnisse rechtmäßig sind: Revolutionsführer Ali Chamenei. sein gewünschtes Wahlergebnis nicht vom Volk würde nehmen lassen. Schnell gratulierte er seinem Kandidaten Ahmadinedschad zum Wahlsieg und sandte das Signal an die drei anderen Kandidaten, dass an dem verkündeten Wahlergebnis nichts geändert werden könne. Die Proteste der Iraner wurden vom Justizapparat und vom Polizeiapparat sowie den mit ihm verbundenen bewaffneten Kräften (Revolutionsgarden und Basidsch- Milizen) gewaltsam nierdergeschlagen. Die friedlichen Demonstranten konnten den regimetreuen Schlägertruppen nur ihre Argumente entgegenstellen. Sie wollen keine Eskalation der Gewalt. Die Anführer der Proteste werden jetzt kriminalisiert, bedroht, verhaftet und gefoltert. Sie sollen nach Meinung der Hardliner wie Ajatollah Ahmad Chatami ohne jede Gnade mit der Todesstrafe sanktioniert werden. Chatami gilt als Vertrauter von Präsident Mahmud Ahmadinedschad. Das System Chamenei nutzt alle ihm gegebenen Möglichkeiten und die Unterdrückung des iranischen Volkes mit dem Präsidenten Ahmadinedschad fortzusetzen. Martin Lessenthin 1

2 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Report MR im Iran 01/2009 Kein Freund der Menschenrechte Mussawi und sein politischer Förderer Khomeini. Der iranische Oppositionsführer und Hoffnungsträger Mir Hossein Mussawi ist kein demokratischer Reformer und erst recht kein Freund der Menschenrechte, sondern selbst ein Hardliner. Um das zu verstehen, reicht ein Blick zurück in die achtziger Jahre, als er Ministerpräsident Irans war. Der Politiker Mussawi des Jahres 2009 bekennt sich zur Islamischen Republik, also zu Todesstrafe, zum Streikverbot, zur Scharia usw. Er verteidigt das iranische Nuklearprogramm. Im Wahlkampf um das Präsidentenamt erhielt Mussawi Zustimmung für seine Forderung, die Moralpolizei zu entmachten und die Unterdrückung der Frau rechtlich zu beseitigen. In der Vergangenheit profilierte sich Mussawi als Gegner der Menschenrechte. Als das islamische Regime vor allem Anfang der 80er wütete, stand Mussawi ein politischer Zögling von Ayatollah Khomeini - an der Spitze der Islamischen Republik Iran. In seiner Zeit als Premierminister, zwischen 1981 und 1989, sind tausende streikende Arbeiter, Studenten und Frauen hingerichtet worden. Iranische Flüchtlinge in Europa und den USA machen Mussawi für die "Liquidation der Opposition" in den 80ern verantwortlich. Seit Ende der neunziger Jahre sind die Revolutionsgardisten zum wichtigen Machtfaktor geworden. Mussawi hat diesen Prozess am Anfang begleitet. Ihr wirtschaftlicher Einfluss ist groß, sie dominieren die Atomwirtschaft, die Infrastruktur, das Militär. Unter Amtsinhaber Ahmadinedschad hat dieser Einfluss noch mal erheblich zugenommen, ehemalige Gardisten stellen zudem viele Minister in seinem Kabinett. Die Gegner dieser Gruppe sind Links-Islamisten und Vertreter des Mittelstandes wie die Ex-Präsidenten Chatami und Rafsandschani, die heute Mussawi unterstützen. Die "Wahl" zwischen Mussawi und Ahmadinedschad war in erster Linie ein inner-islamistischer Konflikt und ein Konflikt zwischen Personen, die ihren Einfluss ausbauen wollen. Unabhängig davon bleibt Großajatollah Ali Chamenei die höchste Autorität und der eigentliche Machthaber der Islamischen Republik. Chamenei und sein Wächterrat hatten bereits bei der Kandidatenzulassung dafür gesorgt, dass sich keine echten Reformer um die Präsidentschaft bewerben konnten. Die iranischen Wahlberechtigten hatten bei der Stimmabgabe lediglich eine Möglichkeit zum Protest gegen Chameneis Favoriten Ahmadinedschad, aber keine echte und demokratische "Wahl". Martin Lessenthin Menschenrechtskommissarin kritisiert den Iran Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, hat das Vorgehen der iranischen Sicherheitskräfte gegenüber Demonstranten kritisiert. Es sei eine steigende Zahl von Festnahmen ohne rechtliche Grundlage zu beobachten, sagte Pillay in Genf. Kritisiert den Iran: Navi Pillay, Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Besorgniserregend sei auch die Gewaltanwendung durch die Polizei. Pillay mahnte die iranischen Machthaber, sich an internationale Verpflichtungen zu halten und die politischen Rechte ihrer Bürger zu respektieren. Zuvor hatte sich bereits UN-Generalsekretär Ban Ki Mon besorgt über die Vorgänge im Iran geäußert. 2

3 Reprt MR im Iran 01/2009 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Konvertiten zum Unterlassen "christlicher Aktivitäten" verurteilt Abfall vom Islam kann mit dem Tod bestraft werden Am 10. März befand ein islamisches Revolutionsgericht drei zum Christentum konvertierte Iraner der "Kooperation mit regierungsfeindlichen Bewegungen" schuldig. Der Richter verhängte eine achtmonatige Strafe, ausgesetzt zur Bewährung, und drohte den Angeklagten mit einer Apostasieanklage, falls sie nicht jegliche "christliche Aktivitäten" unterlassen und ihren Glauben weiter ausüben. Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht können der Abfall vom Islam und das "Verleiten" zum Abfall mit dem Tod bestraft werden. Die drei Männer - Seyed Allaedin Hussein, Homayoon Shokouhi und Seyed Amir Hussein Bob-Annari - wurden am 11. Mai 2008 von Sicherheitskräften am Flugahfen von Shiraz festgenommen. Sie waren auf dem Weg nach Dubai, um dort an einem christlichen Hochzeitsseminar teilzunehmen. Zunächst konnte die Familie der Männer eine Anklage durch die Zahlung eines Geldbetrages unbekannter Höhe abwenden. Am 10. März 2009 wurden die drei Konvertiten wegen der "Kooperation mit regierungsfeindlichen Bewegungen" zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Außerdem verhängte der Richter ein Kontaktverbot der Angeklagten untereinander. Sollten sie die Bewährungsauflagen nicht erfüllen, müssen die Männer für acht Monate ins Gefängnis. Darüber hinaus drohte der Richter den Angeklagten, sie würden wegen Abfalls vom Islam angeklagt, sollten sie weiterhin ihren Glauben verbreiten oder "christliche Aktivitäten" ausüben. Die IGFM kritisiert, dass damit in eklatanter Weise gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieften Rechte der religiösen Selbstbestimmung und der freien Meinungsäußerung verstoßen wird. "Die Warnung, dass sie verhaftet und wegen Apostasie angeklagt werden, sollten sie weiterhin christliche Aktivitäten durchführen, ist äußerst besorgniserregend", so ein regionaler Analytiker, der anonym bleiben möchte. Die Islamischen Revolutionsgerichte wurden nach der iranischen Revolution 1979 gegründet. Sie verfolgen jene, die verdächtigt werden, das islamische Regime in irgendeiner Form zu gefährden. Die Verurteilung wegen der "Kooperation mit regierungsfeindlichen Bewegungen" zielt auf die iranischen Fernsehsender Love Television und Salvation TV ab. Während das Internet staatlich kontrolliert wird, können diese Satellitensender die staatliche Zensur umgehen. Jedoch konnte eine Zusammenarbeit zwischen den Anklagten und den TV- Sendern nicht nachgewiesen werden. Einige Quellen glauben, diese Verbindungen seien erfunden. IGFM- Medienpreis: Iran ist Thema des Medienpreises 2009 Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte schreibt zum dritten Mal den mit insgesamt Euro dotierten Medienpreis Menschenrechte aus. Der diesjährige Wettbewerb steht unter dem Schwerpunkt-thema: Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran. An dem Wettbewerb beteiligen können sich alle Medienschaffenden, entweder durch Einreichung eines eigenen Beitrages oder auf Vorschlag Dritter. Ziel des Medienpreises ist es, die in der Medienbranche tätigen Personen, die sich in herausragender Weise mit Menschenrechten im Iran auseinander gesetzt haben, zu ehren. Die IGFM will aber auch dabei mithelfen, dass die Behandlung des Themas Menschenrechte im Iran von den Medien stärker wahrgenommen und kommuniziert wird. Ob weltweit oder vor Ort die elementaren Rechte des Menschen sind immer wieder einen Beitrag wert. Deshalb können all jene Personen bis zu zwei formlose Beiträge in Form von Artikeln, Features, Plakaten, Flyern, Büchern, Filmen oder TV- )Spots einreichen, die in irgendeiner Form über Menschenrechte im Iran berichtet haben. Die Beiträge können in deutscher und/oder englischer Sprache sowie in Farsi verfasst sein und müssen in diesem Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 8. Oktober 2009 veröffentlicht worden sein. Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge ist der 9. Oktober Professionelle Bewertung Bewertet werden die eingereichten Beiträge durch eine professionelle Jury, darunter namhafte Professoren, Journalisten und Menschenrechtler. Die IGFM veröffentlicht ausgewählte Beiträge in ihren Publikationen und auf ihrer Website in deutscher und/oder in englischer Sprache sowie in Farsi. Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Beiträge kostenlos von der IGFM veröffentlicht oder nachgedruckt werden dürfen. Die Verleihung des Medienpreises findet im festlichen Rahmen im Dezember 2009 statt. Anschrift für Einsendungen Die IGFM informiert auf Anfrage gerne über weitere Einzelheiten des Wettbewerbes. Einsendungen sind per Post zu richten an: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte Borsigallee Frankfurt am Main 3

4 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Report MR im Iran 01/2009 Gesetzesrücknahme ist reine Kosmetik Die angekündigte Rücknahme des Gesetzentwurfs gegen Abfall vom Islam, Ketzerei und Zauberei" ist nach Einschätzung der IGFM ein rein kosmetischer Schachzug. Nach wie vor gäbe es im Iran rechtlich die Möglichkeit, vom Islam Abgefallene hinzurichten. Die Hoffnungen, die rechtliche Situation von Konvertiten würde sich ohne das Gesetz bessern, seien unbegründet. Der Vorsitzende der juristischen Kommission des iranischen Parlaments hatte in der vergangenen Woche angekündigt, das Parlament plane, den Gesetzentwurf gegen Abfall vom Islam, Ketzerei und Zauberei" zurückzuziehen. Die IGFM wies darauf hin, dass nach der iranischen Verfassung auch Delikte bestraft werden können, deren Ahndung durch die vorhandene Gesetzgebung überhaupt nicht geregelt ist (Art. 167 Verfassung). Dazu gehört zum Beispiel der Abfall vom Islam (Apostasie). In solchen Fällen gelten nach der iranischen Verfassung die sogenannten "authentischen islamischen Quellen" und die "gültigen religiösen Fatwas" (Rechtsgutachten) der im Iran dominierenden dschaf aritisch-schiitischen Rechtsschule. Nach Angaben der IGFM bedeutet dies im Iran die Hinrichtung von Männern, die vom Islam abgefallen sind. Frauen müssten nur lebenslang inhaftiert und zu den fünf täglichen Gebetszeiten ausgepeitscht werden. Steinigung - ein Zeugenbericht Der nachfolgende Zeugenbericht einer Steinigung im Iran wurde im Jahr 2000 niedergeschrieben. Der Name des damaligen Schülers ist der IGFM bekannt. Die Steinigung wurde in der Stadt Abadan vollstreckt, wahrscheinlich im Jahr "Eines Tages musste ich mit meiner Schulklasse ins Stadion kommen. Es sollte eine Steinigung vollzogen werden, bei der wir zuschauen mussten. Wir saßen auf den Tribünen und warteten. Sandwich-Verkäufer gingen durch die Reihen und boten ihre Waren an. Dann endlich wurde ein Mädchen ins Stadion geführt. Ich erschrak, denn ich erkannte dieses siebzehnjährige Mädchen. Sie wohnte in unserer Straße, und als Kinder hatten wir miteinander gespielt. Ein Mullah las ihr das Urteil vor: "Im Namen Allahs, des Barmherzigen, wirst du zum Tode verurteilt durch Steinigung." Das Mädchen weinte, aber es wirkte wie benommen. Sie wurde in ein Loch gestellt, das man in die Erde gegraben hatte. Dann schaufelte man dieses Loch bis zur Brusthöhe des Mädchens zu. Auf den Tribünen johlte der Mob. Dann flogen die ersten Steine, die gezielt neben dem Mädchen auf den Boden fielen. Jedes Mal, wenn der Oberkörper des Mädchens zuckte, um einem Stein auszuweichen, begann das Johlen der jungen Männer von neuem. Es war wie bei einem Fußballspiel, wenn ein ganzes Stadion "Tor" schreit. Dann trafen die ersten Steine. Das Gegen Muslime, die tatsächlich oder vermeintlich vom Islam abgefallen waren, ist von iranischen Behörden schon bisher in einzelnen Fällen ganz offiziell Anklage erhoben worden. Nach Ansicht der IGFM ist das inoffizielle Vorgehen von staatlichen und halbstaatlichen Organen und Milizen gegen Andersdenkende das bei weitem größere Problem. Systematische Folter, Hinrichtungen wegen konstruierter Vorwürfe (wie z.b. Prostitution), staatliche Morde und das "Verschwinden" von Konvertiten und Bürgerrechtlern diene dazu, die Macht des Revolutionsführers und des Wächterrates in der Islamischen Republik zu sichern. Tausende Hinrichtungen ohne Gesetz Die IGFM erinnerte daran, dass seit der Machtergreifung Ajatollah Khomeinis Ende März 1979 Andersdenkende und vom Islam abgefallene ehemalige Muslime verfolgt werden auch ohne legale Grundlage. Das islamische Recht, inklusive des islamischen Strafrechts, ist im Iran bereits eingeführt worden, bevor am 15. November 1979 die Verfassung der Islamischen Republik Iran in Kraft trat. Unmittelbar nach der Machtergreifung wurde am 17. Juni 1979 das "Gesetz zur Gründung der Revolutionsgerichte" erlassen, die "nach islamischem Recht" (Art. 12) zu urteilen haben. Die bis heute bestehenden und berüchtigten Revolutionsgerichte ließen damals nach islamischem Recht Tausende hinrichten, obwohl zwischen 1979 und 1982 ein Strafrecht angewandt wurde, das nicht einmal in Teilen vom Parlament kodifiziert war. ganze Spektakel zog sich hin, bis das Mädchen endlich tot war. Ich musste erbrechen. Einige Tage später war ich beim Friseur. Neben mir saß ein alter Mann und weinte. Ich fragte ihn: "Väterchen, warum weinen Sie?" Und er antwortete: "Meine Tochter ist tot, eben bekam ich vom Gericht die Papiere, dass meine Tochter, die Jungfrau, in der Nacht vor ihrem Tod mehrmals verehelicht wurde." (Im Iran gibt es die Möglichkeit, eine Ehe auf Zeit zwischen einer Stunde und neunundneunzig Jahren einzugehen.) Ich erkannte nun diesen Mann. Man hatte ihm zu seinem Schmerz über die tote Tochter, die nichts anderes getan hatte, als Flugblätter gegen das islamische Regime zu verteilen, nun auch die letzte Hoffnung genommen. Muslime in unserem Land glauben, dass Jungfrauen, die blutig sterben, gleich ins Paradies eintreten und nicht ins Jüngste Gericht kommen. Weil man dieses Mädchen in der Nacht vor ihrem Tod mehrmals verehelicht hatte, starb sie nicht als Jungfrau und musste nun nach dem Glauben ihres Vaters aufs Jüngste Gericht warten. Ich war entsetzt über diese Art des gewaltsamen Todes und über die zynische Weise des Urteils, dass ein junges Mädchen im Namen Gottes, des Barmherzigen gewaltsam auf furchtbare Weise getötet wurde, nachdem man sie in der Nacht vor ihrem Tod gesetzlich korrekt mehrmals vergewaltigt hatte. Aus diesem Grunde kann ich kein Muslim mehr sein." 4

5 Report MR im Iran 01/2009 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Menschenrechts-Dokumente: Auszüge aus den Strafgesetzen der Islamischen Republik Iran An dieser Stelle dokumentieren wir meschenrechtlich relevante Gesetze, Urteile und Beschlüsse von geistlichen Führern im Iran. Gesetz über die islamischen Strafen vom 8. Mordad 1370/30. Juli 1991 Erstes Buch, Zweites Kapitel, Erster Abschnitt: Strafen und Maßnahmen der Sicherung und Erziehung Art Die Strafen dieses Gesetzes sind in folgende fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hadd-Strafen; [Anmerkung der Übersetzerin: Plural: hudud] 2. Vergeltung; 3. Blutgeld; 4. Ta'zir-Strafen; 5. abhaltende Strafen. Art Hadd-Strafen werden diejenigen Strafen genannt, deren Art und Maß in der šarī'a* [Anmerkung der Übersetzerin: festgelegt sind.] Art Vergeltung ist eine Strafe, zu der der Täter verurteilt wird, und die seiner Tat entsprechen muß. Art Blutgeld ist eine Vermögensstrafe, die vom Gesetzgeber für eine Straftat festgelegt ist. Art Die ta'zir-strafe ist eine Züchtigung bzw. eine Strafe, deren Art und Maß nicht in der šarī'a bestimmt, sondern dem Ermessen des Richters anheimgestellt ist, wie z.b. Gefängnisstrafe, Geldstrafe oder Auspeitschung, die jedoch der Höhe nach unter der hadd-strafe liegen muß. Art Die abhaltende Strafe ist eine Züchtigung bzw. Strafe, die von der Obrigkeit zur Wahrung der Ordnung unter Berücksichtigung des Interesses der Gesellschaft für Verstöße gegen staatliche Bestimmungen und Vorschriften festgelegt wird, wie z.b. Gefängnisstrafe, Geldstrafe, Betriebsschließung, Entzug von Erlaubnissen und Aberkennung von bürgerlichen Ehrenrechten, Verbot oder Verpflichtung, sich an einem bzw. mehreren Orten aufzuhalten, und dergleichen. ( ) *šarī'a: Das göttliche islamische Recht (im Gegensatz zur Rechtswissenschaft: fiqh). Die hadd-strafen für unerlaubten Geschlechtsverkehr Gesetz über die islamischen Strafen vom 8. Mordad 1370 / 30. Juli 1991 Der Personenkult um Ajatollah ( Zeichen Gottes ) Ruhollah Khomeini wird bis heute gepflegt. Khomeini setzte das islamische Recht im Iran durch. Zweites Buch:, Die hadd-strafen Erstes Kapitel: Die hadd-strafen für unerlaubten Geschlechtsverkehr [u.a. Steinigung] Erster Abschnitt: Definition und Strafgrund bei hadd-strafen für unerlaubten Geschlechtsverkehr Art Unerlaubter Geschlechtsverkehr ist die geschlechtliche Vereinigung eines Mannes mit einer Frau, mit der ihm diese verboten ist, auch durch Analverkehr oder auf ähnliche Weise, sofern nicht ein Irrtumsfall vorliegt. Art Der unerlaubte Geschlechtsverkehr zieht eine hadd-strafe nach sich, wenn beim Täter bzw. der Täterin folgende Eigenschaften vorlagen: Mündigkeit, geistige Gesundheit, Freiwilligkeit, Kenntnis der Vorschrift und der Tatsachen. Art Wissen eine Frau oder ein Mann, daß der Geschlechtsverkehr mit dem jeweils anderen verboten ist, weiß dieser das aber nicht, sondern vermutet es nur, so ist die Tat für ihn erlaubt; wer jedoch in Kenntnis des Verbots handelt, wird zu der hadd-strafe für unerlaubten Geschlechtsverkehr verurteilt. Art Behaupten ein Mann und eine Frau, die miteinander Geschlechtsverkehr haben, sich geirrt oder in Unkenntnis des Verbots gehandelt zu haben, so wird die Behauptung ohne Zeugen und Eid für wahr angesehen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie aufrichtig sind, und die hadd-strafe entfällt. 5

6 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Report MR im Iran 01/2009 Art Behauptet ein Mann oder eine Frau, daß er bzw. sie zum unerlaubten Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei, so wird diese Behauptung für wahr angesehen, wenn das Gegenteil nicht zweifelsfrei feststeht. Zweiter Abschnitt: Gerichtliche Beweismittel für den unerlaubten Geschlechtsverkehr Art Gesteht ein Mann oder eine Frau viermal vor dem Richter den unerlaubten Geschlechtsverkehr, so wird er bzw. sie zu einer hadd-strafe verurteilt. Wenn er bzw. sie weniger als viermal gesteht, so ist eine ta'zir-strafe verwirkt.( ) Art Gesteht eine Person einen unerlaubten Geschlechtsverkehr und leugnet ihn später, so entfällt die hadd-strafe, wenn sie einen unerlaubten Geschlechtsverkehr gestanden hat, auf den Tötung oder Steinigung stehen. In den anderen Fällen läßt ein Leugnen nach einem Geständnis die hadd-strafe nicht entfallen.( ) Art Wird eine Frau schwanger, die keinen Ehemann hat, so begründet die Tatsache der Schwangerschaft allein keine hadd-strafe, außer wenn mit einem der in diesem Gesetz genannten Beweismittel ein unerlaubter Geschlechtsverkehr bewiesen wird. Art Der unerlaubte Geschlechtsverkehr wird durch vier rechtschaffene männliche Zeugen oder durch drei rechtschaffene männliche und zwei rechtschaffene weibliche Zeugen bewiesen, und zwar sowohl in dem Fall, in dem auf die Tat die hadd-strafe der Auspeitschung, als auch in dem Fall, in dem auf die Tat die hadd-strafe der Steinigung steht. Art Steht auf den unerlaubten Geschlechtsverkehr nur die hadd-strafe der Auspeitschung, so kann er auch durch das Zeugnis von zwei unbescholtenen Männern und vier unbescholtenen Frauen bewiesen werden. Art Das Zeugnis von Frauen allein oder zusammen mit dem Zeugnis eines einzigen unbescholtenen Mannes beweist den unerlaubten Geschlechtsverkehr nicht, vielmehr wird gegen derartige Zeugen die hadd-strafe wegen Verleumdung angewendet. ( ) Art Die Zeugen müssen ihr Zeugnis einer nach dem anderen ablegen. Legen einige von ihnen das Zeugnis ab und erscheinen die anderen nicht unmittelbar darauf oder legen nicht unmittelbar darauf ihr Zeugnis ab, so ist der unerlaubte Geschlechtsverkehr nicht bewiesen. In diesem Fall werden die Zeugen mit einer hadd-strafe wegen Verleumdung belegt.( ) Art Bereut die Frau oder der Mann, die einen unerlaubten Geschlechtsverkehr begangen haben, bevor die Zeugen ausgesagt haben, so entfallt die hadd-strafe. Bereuen sie dagegen erst nachdem die Zeugen ausgesagt haben, so entfallt die hadd-strafe nicht. Dritter Abschnitt: Arten der hadd-strafe für unerlaubten Geschlechtsverkehr Art In den folgenden Fällen ist die hadd-strafe die Todesstrafe, wobei es keinen Unterschied macht, ob jemand jung ist oder nicht, oder ob jemand muhsin ist oder nicht. a) Der unerlaubte Geschlechtsverkehr zwischen Personen, wenn ein Eheverbot wegen Verwandtschaft besteht; b) der unerlaubte Geschlechtsverkehr mit der Frau des Vaters führt zur Hinrichtung des Täters; c) der unerlaubte Geschlechtsverkehr eines Nichtmuslims mit einer Muslimin führt zur Hinrichtung für denjenigen, der den Geschlechtsverkehr vollzieht; ( ) Art In den folgenden Fällen ist die hadd-strafe die Steinigung. a) Der unerlaubte Geschlechtsverkehr eines Mannes, der muhsin ist, d.h. eines Mannes, der eine ständige Gattin [Anmerkung der Übersetzerin: Die Schiiten (nicht aber die Sunniten) kennen zwei Formen von Ehe, die unbefristete Vollehe und die Zeitehe (mutca), die von vornherein nur für bestimmte Zeit geschlossen wird und der Frau weniger Rechte gibt.] hat, ihr beigewohnt hat und ihr zu jeder Zeit, die er möchte, beiwohnen kann, zieht die Steinigung nach sich; b) der unerlaubte Geschlechtsverkehr einer Frau, die muhsina ist, d.h. einer Frau, die einen ständigen Ehemann hat, der mit ihr die Ehe, während sie geistig gesund war, vollzogen hat und die die Möglichkeit hat, mit ihrem Mann Geschlechtsverkehr zu haben, zieht die Steinigung nach sich, wenn sie unerlaubten Geschlechtsverkehr mit einem mündigen Mann hatte; Erläuterung: Der unerlaubte Geschlechtsverkehr einer Frau, die muhsina ist, mit einem unmündigen Mann zieht die hadd-strafe der Auspeitschung nach sich. Art An einem alten Mann bzw. einer alten Frau, die einen unerlaubten Geschlechtsverkehr gehabt haben, und die die Bedingungen des muhsin-seins erfüllen, wird vor der Steinigung auch die Strafe der Auspeitschung vollzogen. Art Eine vorläufige Scheidung vor Ablauf der Wartefrist entläßt Mann und Frau nicht aus dem Status des muhsin-seins, sondern erst ihre endgültige Scheidung. [Anmerkung der Übersetzerin: Je nach der verwendeten Scheidungsformel endet die Ehe sofort oder läßt dem Mann ein Widerrufsrecht bis zum Ende der cidda, d.h. der etwa viermonatigen Frist, während der sich eine verwitwete oder geschiedene Frau nicht wieder verheiraten darf.] Art Der unerlaubte Geschlechtsverkehr eines Mannes oder einer Frau, die einen ständigen Ehegatten haben, die aber wegen einer Reise, Haft oder ähnlicher 6

7 Report MR im Iran 01/2009 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Auspeitschung verurteilt, so wird die Vollstreckung aufgeschoben, bis die Krankheit bzw. Menstruation vorbei ist. (Erläuterung: Die normale Menstruation hindert jedoch die Vollstreckung von hadd-strafen nicht.) Art Besteht bei einem Kranken keine Hoffnung auf Gesundung oder hält es der religiöse Richter aus Gründen des öffentlichen Interesses für angebracht, daß die hadd-strafe auch im Krankheitsfall vollstreckt wird, so wird der Kranke ein einziges Mal mit einem Bündel aus Peitschen oder Gerten, das aus hundert einzelnen Teilen besteht, geschlagen, auch wenn nicht alle seinen Körper treffen. Der bisherige und neue Präsident der Islamischen Republik Iran Mahmud Ahmadinedschad war u.a. Offizier der Revolutionsgarden Pasdaran (der Armee der Wächter der Islamischen Revolution. berechtigter Gründe nicht mit ihm zusammen sein können, wird nicht mit der Steinigung bestraft. Art Der verheiratete Mann, der vor dem Vollzug der Ehe einen unerlaubten Geschlechtsverkehr vollzieht, wird zur hadd-strafe der Auspeitschung, des Kahlscherens des Kopfes und zu einem Jahr Verbannung verurteilt. Art Die hadd-strafe für den unerlaubten Geschlechtsverkehr von Männern und Frauen, bei denen die Voraussetzungen des muhsin-seins nicht vorliegen, ist hundert Peitschenhiebe. Art Die Wiederholung des unerlaubten Geschlechtsverkehrs vor der Vollstreckung der hadd-strafe führt nicht zur Wiederholung der hadd-strafe, wenn die Strafen gleichartig sind; sind die Strafen jedoch ungleichartig, wenn z.b. ein Teil in Auspeitschung und ein anderer Teil in der Steinigung besteht, so wird vor der Steinigung des Täters die hadd-strafe der Auspeitschung vollzogen. Art Vollzieht ein Mann oder eine Frau mehrmals einen unerlaubten Geschlechtsverkehr und wurde jedesmal die hadd-strafe an ihm bzw. an ihr vollstreckt, so wird er bzw. sie beim viertenmal getötet. Art Solange eine Frau schwanger ist oder stillt, wird die hadd-strafe der Tötung oder Steinigung nicht vollstreckt; dasselbe gilt für die Zeit nach der Niederkunft, wenn das Neugeborene niemanden hat, der für es aufkommt und die Gefahr besteht, daß es stirbt; wird aber jemand gefunden, der für das Kind aufkommt, so wird die hadd-strafe an der Mutter vollstreckt. Art Ist bei einer Frau, die schwanger ist oder stillt, durch die Vollstreckung der hadd-strafe der Auspeitschung ein Schaden für das Ungeborene oder den Säugling zu befürchten, so wird die Vollstreckung der hadd-strafe aufgeschoben, bis die Gefahr einer Schädigung nicht mehr besteht. Art Wird ein Kranker oder eine übermäßig menstruierende Frau zum Tode oder zur Steinigung verurteilt, so wird die hadd-strafe vollstreckt. Wurden sie aber zur Art Wird der zu einer hadd-strafe Verurteilte geisteskrank oder fällt er vom Islam ab, so entfällt die hadd- Strafe nicht. Art Die hadd-strafe der Auspeitschung darf weder bei sehr kaltem noch bei sehr heißem Wetter vollstreckt werden. Art Die hadd-strafe wird nicht auf dem Gebiet der Feinde des Islams angewendet. Vierter Abschnitt: Art der Vollstreckung der hadd-strafen Art Wird eine Person zu mehreren hadd-strafen verurteilt, so sind diese derart zu vollstrecken, daß keine von ihnen die Anwendung der anderen ausschließt; wird z.b. jemand zu Auspeitschung und Steinigung verurteilt, so muß zuerst die Auspeitschung vollstreckt werden und dann die Steinigung. Art Wird der unerlaubte Geschlechtsverkehr einer Person, die muhsin ist, durch ihr Geständnis bewiesen, so muß bei der Steinigung der religiöse Richter den ersten Stein werfen, danach erst die anderen Anwesenden. Wurde der unerlaubte Geschlechtsverkehr durch Zeugen bewiesen, so müssen zuerst die Zeugen, danach der religiöse Richter und dann die anderen Anwesenden die Steine werfen. Erläuterung: Sind der Richter und die Zeugen nicht anwesend oder werfen sie den ersten Stein nicht, so hindert das die Vollstreckung der hadd-strafe nicht. Diese muß in jedem Fall vollstreckt werden. Art Die hadd-strafe der Auspeitschung muß ein Mann, der sich eines unerlaubten Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht hat, im Stehen und bis auf die Schamteile unbekleidet erleiden; die Peitschenhiebe werden auf seinen ganzen Körper außer auf Kopf, Gesicht und Schamteile geschlagen. Eine Frau, die sich eines unerlaubten Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht hat, wird im Sitzen und bekleidet ausgepeitscht. Art Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf. Weitere Dokumente in Ausgabe

8 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Report MR im Iran 01/2009 Pressefreiheit im Iran 2008: Eine bedrückende Bilanz Die Pressefreiheit hat sich 2007 verschlechtert, als das Regime der konservativen Führer weiter hart gegen kritische Veröffentlichungen, gegen Journalisten und Blogger vorgegangen war, durch Festnahmen, Inhaftierungen, Redaktionsschließungen von Zeitungen. Die iranischen Behörden waren vor allem restriktiv zu Berichterstattungen über Themen wie die Rechte der Frauen, Anti-Regierungsdemonstrationen, die marode Wirtschaft und Entwicklung der Nukleartechnologie. Die Verfassung sieht eine begrenzte Freiheit der Meinung und der Presse vor. Allerdings begrenzen bereits zahlreiche Gesetze die Pressefreiheit, wie das Pressegesetz 2000, das eine Veröffentlichung von Ideen, die den islamischen Prinzipien widersprechen oder die sich schädlich auf die Rechte der Öffentlichkeit auswirken, untersagt. Die Regierung bringt regelmäßig vage formulierte Rechtsvorschriften heraus, um kritische Stellungnahmen zu kriminalisieren. In Artikel 500 des Strafgesetzbuches heißt es: "Jeder, der Propaganda gegen den Staat unternimmt... wird mit drei Monaten bis zu und einem Jahr Gefängnis verurteilt" wobei hier "Propaganda" undefiniert bleibt. Gemäß Artikel 513, können Verstöße, die als "Beleidigung der Religion" aufgefasst werden, mit dem Tod oder für kleinere Delikte mit Haftstrafen von ein bis fünf Jahren, bestraft werden wobei auch hier "Beleidigung" ähnlich undefiniert bleibt. Weitere Artikel (des Strafgesetzbuches) sehen Strafen vor von bis zu zwei Jahren Gefängnis, bis zu 74 Peitschenhiebe oder eine Geldstrafe für diejenigen, die absichtlich "Angst und Unbehagen in der Öffentlichkeit schüren, "falsche Gerüchte verbreiten", über "Handlungen schreiben, die nicht wahr sind", und Kritik an Staatsbeamten üben. Irans Justiz verweigert angeklagten Journalisten häufig einen fairen Prozess, indem sie ihre Fälle an den Islamischen Revolutionären Gerichtshof weiterleitet, der eigentlich nur diejenigen Fälle übernehmen soll, wo der Verdacht besteht, dass jemand den Sturz des Regimes herbeiführen will. Dieser Präventive Beschränkungs-Akt (Preventive Restraint Act ) wird regelmäßig dazu benutzt, ohne gerichtliches Verfahren ein vorübergehendes Verbot von Publikationen durchzusetzen. Anklagen gegen Journalisten und Publikationen geschehen oft willkürlich. Strafverfolgungen und Verurteilungen werden in die Länge gezogen, wobei die Summen für Kautionen für eine vorläufige Freilassung bis zum Die Journalistin Parnaz Azima wurde wegen der Verbreitung von Propaganda gegen die Islamische Republik und wegen Beteiligung an Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit angeklagt. Gerichtsverfahren, erheblich sind. Herausgebern und Verlegern ist es verboten, Journalisten, die einmal verurteilt worden waren, einzustellen und vielen Journalisten ist es untersagt, den Iran zu verlassen. Die regelmäßigen Verhaftungen und Schließungen von Medien haben dazu geführt, dass eine Selbstzensur unter Journalisten weit verbreitet ist. Das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Regierung gab im Juli bekannt, dass spezielle Teams gebildet werden, deren Aufgabe es ist, Veröffentlichungen, die sich kritisch gegenüber der Regierung äußern, aufzuspüren. SystematischesVorgehen gegen regimekritische Journalisten Im Jahr 2007 wurden mehr als 50 Journalisten verfolgt oder inhaftiert, einige ohne Anklage, meldet Reporter ohne Grenzen. Mindestens zehn Journalisten blieben am Ende des Jahres im Gefängnis. Die iranischen Behörden beschuldigen mehrere Journalisten, Verbindungen zu ausländischen Regierungen zu haben, wie es der Fall war bei der iranischen-amerikanischen Journalistin Parnaz Azima, die für Radio Farda arbeitete, welches von den USA unterstützt (gefördert) wird. Sie wurde wegen der Verbreitung von Propaganda gegen die Islamische Republik und wegen Beteiligung an Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit angeklagt. Azima war eine von vier Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die im Laufe dieses Jahres inhaftiert wurden. Alle wurden später gegen Kaution freigelassen oder es wurde ihnen erlaubt, das Land zu verlassen. Die Regierung schüchtert ein und verfolgt weiterhin 8

9 Report MR im Iran 01/2009 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Journalisten, die über das Thema ethnische Minderheiten berichten. Die kurdischen Journalisten Adnan Hassanpour und Abdolvahed Boutimar wurden im Juli 2007 zum Tode verurteilt, weil sie Ihre Ansichten über die Kurdenfrage geäußert haben. Die Anklage stützt sich auf Gefährdung der nationalen Sicherheit und Beteiligung an Propaganda gegen den Staat. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Todesurteil für Hassanpour im Dezember, hat aber das Urteil gegen Boutimar aufgehoben. Mindestens drei weitere kurdische Journalisten und ein ethnisch-arabischer (ein Araber) Journalist kamen ins Gefängnis weil sie über die harte Behandlung von Minderheiten durch die Regierung berichteten. Die iranischen Behörden überwachten auch Medien, die von Studenten herausgegeben werden, sie haben Redaktionen (Publikationen) von Studenten geschlossen und nahmen acht Studenten-Redakteure in der Amir Kabir Universität im Mai 2007 fest. Die Beschuldigung lautet: Beleidigung staatlicher Führer und Aufhetzung der öffentlichen Meinung. Drei der Studenten wurden im Juli verfolgt und zu zwei bis drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Strafe wurde im Dezember auf vier Monate Gefängnis reduziert, und bei drei Studenten wurde verfügt, dass sie freigelassen werden können, aber die Gefängnisbehörden haben es abgelehnt, sie zum Jahresende freizulassen. Journalisten wurden auch Opfer von gewalttätigen Übergriffen in diesem Jahr. Im November wurden zwei Journalisten von unbekannten Tätern niedergestochen. Das waren zwei verschiedene Ereignisse. Ein Bericht der Vereinigung iranischer Journalisten (Association of Iranian Journalists) im Jahr 2007 stellt fest, dass ihr Beruf in Qualität und in finanzieller Stabilität gelitten hat (beeinträchtigt wird), seitdem die konservative Regierung damit begann, hart gegen unabhängige Zeitungen vorzugehen. Das Ministerium für Kultur und islamische Ausrichtung (Ministry of Culture and Islamic Guidance) hat seit dem Jahr 2000 mehr als 100 Veröffentlichungen verboten oder geschlossen. Das harte Vorgehen wurde im Jahr 2007 fortgesetzt, wobei der Fokus in erster Linie auf reformistische Medien gerichtet wurde. Mindestens 11 Publikationen wurden ausgesetzt, davon 4 auf unbestimmte Zeit. Die reformistischen Tageszeitungen Shargh und Ham-Mihan wurden im Sommer stillgelegt, nur wenige Monate, nachdem sie wieder veröffentlichen durften, nach einer erlittenen Suspension. Im September hat ein Teheraner Gericht die Schließung der reformistischen Tageszeitung Golestan-e Iran beschlossen, die seit 2004 ausgesetzt worden war. Der Zeitung wurde vorgeworfen, Inhalte zu veröffentlichen, die "Lügen verbreiten und feindlich gegenüber dem islamischen Regime sind" und "gegen die guten Sitten zu verstoßen." Der stellvertretende Innenminister kündigte am 30. September eine neue Politik an, die es allen Medien verbietet, über eine Partei oder politische Gruppen zu berichten, die nicht von der Kommission 10 lizenziert wurden, einer Kommission, die für politische Parteien zuständig ist. Im Jahr 2007 gab es etwa 20 große Tageszeitungen. Die am weitesten verbreitete Zeitung ist die von der Regierung unterstützte Keyhan, mit einer Auflage von Aufgrund der begrenzten Verbreitung der Print- Medien außerhalb der größeren Städte, dient für viele Bürgerinnen und Bürger das Radio und das Fernsehen als die wichtigsten Quellen für Nachrichten. Monopolisierung aller inländischen Medien Mehr als 80 Prozent der Einwohner erhalten ihre Nachrichten aus dem Fernsehen. Die Regierung hat ein direktes Monopol auf alle inländischen Medien und präsentiert (übermittelt) nur die offiziellen politischen und religiösen Ansichten. Zusammen mit den Kanälen persischer Sprache, hat die staatlich geführte Rundfunkübertragung (Broadcast) der Islamischen Republik Iran (Islamic Republic of Iran Broadcasting) ihre Zielgruppen bei den Arabisch Sprechenden im Irak und im Nahen Osten und überträgt über die Al-Alam und Al-Kawthar-TV-Netze. Eine von der Regierung geführte, englischsprachige Satelliten-Station, Presse TV, wurde im Juli 2007 ins Leben gerufen. Präsident Mahmoud Ahmadinejad sagte, seine Mission wäre "den Unterdrückten der Welt beizustehen", so die British Broadcasting Corporation (BBC). Obwohl es verboten ist, besitzt eine wachsende Zahl von Menschen eigene Satellitenschüsseln und hat damit Zugang zu internationalen Informationsquellen. Satelliten-Radio-Stationen, wie Radio Farda und das niederländisch-finanzierte Radio Zamaneh stellen ebenfalls internationale Sendungen für einen großen Teil der Bevölkerung zur Verfügung. Iranische Studenten der Amir Kabir Universität protestieren in Teheran für die Freilassung der acht inhaftierten Kommilitonen. 9

10 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Report MR im Iran 01/2009 Prozent seit dem Jahr Das ist mit Abstand die größte Wachstumsrate in der Region des Nahen Ostens, nach Internet World Stats. Im Januar hat die Regierung angekündigt, dass alle Websites und Blogs, sich vor dem 1. März bei den Behörden anmelden müssen, aber nur eine sehr kleine Anzahl von Websites hat sich registriert. Dies führte die Behörden dazu, die Verordnung so zu ändern, dass man sich nur zu Websites oder Blogs auf deren eigenen Domain anzumelden braucht. Systematische Zensur von Websites, die Menschenrechte thematisieren Wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit wurden die kurdischen Journalisten A. Hassanpour (li.) und A. Boutimar (re.) im Juli 2007 zum Tode verurteilt; Boutimar wurde später von der Hinrichtung verschont, sein Urteil wird aufgehoben. Die öffentliche Nutzung von High-Speed-Internet- Verbindungen wurde im Oktober 2006 verboten. Dennoch ist die Internet-Nutzung im Jahr 2007 weiter drastisch gestiegen, mit einer Wachstumsrate von 7100 Weil sie sich für die Gleichberechtigung von Frauen im Iran eingesetzt hat, wurde die Journalistin und aktive Frauenrechtlerin Maryam Hosseinkhah am 18. November 2007 in Teheran verhaftet, als sie zu einem Verhör durch das Revolutionsgericht erschien. Die iranischen Behörden zensieren systematisch Internet- Inhalte, indem sie Internet-Service-Provider (ISP) zwingen, den Zugang zu einer anwachsenden Liste von "unmoralischen und politischen Websites, die religiöse und politische Führer beleidigen" zu blockieren. Seit Sommer 2006 haben die Zensoren ihre Anstrengungen auf Online-Publikationen fokussiert, wie Zanestan, die sich mit Themen der Rechte der Frauen befasst. Im November wurde die Online-Journalistin und Frauenrechtlerin Maryam Hosseinkhah wegen Störung der öffentlichen Meinung (disturbing public opinion), wegen Propaganda gegen das Regime, und wegen Verbreitung falscher Nachrichten angeklagt. Hosseinkhah und eine Reihe anderer Frauen, die im Laufe des Jahres festgenommen und inhaftiert wurden, führten eine Web-Kampagne durch, bei der sie Unterschriften sammelten und gegen Frauen diskriminierende iranische Gesetze protestierten. Mehrere iranische Nachrichten-Websites, wie Emrouz, Ruydad, und Rooz Online, wurden gefiltert. Konservative Nachrichten- Websites wurden ebenfalls zensiert. Zu Beginn des Jahres wurde die konservative Online- Publikation Baztab blockiert, weil sie über das iranische Atomprogramm und über Korruption berichtete und auch Präsident Ahmadinejad kritisiert wurde. Der Zugang zu internationalen Nachrichten-Websites und den Websites internationaler Organisationen wird zunehmend eingeschränkt. Es gab widersprüchliche Berichte über die Zensur von YouTube, Facebook, MySpace, Flickr, was darauf hinweist, dass die Sperrung von Websites, auf der ISP-Ebene geschieht und nicht durch ein offizielles Verbot. Dennoch kommunizieren die Websites weiter Meinungen, die von den Printmedien des Landes nie veröffentlicht würden, sowohl von den Befürwortern von Reformen wie auch von den Konservativen, die beide hier ihre politische Agenda auf den Markt bringen. Irans beliebteste Blogs sind gegen das Regime und viele Blogger veröffentlichen anonym. Das Internet hat auch eine wichtige Plattform für internationale Initiativen geschaffen - wie z. B. Artikel 19 der Persianimpediment.org, Freedom House's Gozaar, und Rooz Online die die Meinungsfreiheit fördert und die iranische Öffentlichkeit über Menschenrechtsthemen informiert. 10

11 Report MR im Iran 01/2009 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Reporter ohne Grenzen: Kampagne gegen ausländische Medien erreicht neuen Höhepunkt Die Kampagne gegen ausländische Medien im Iran hat ein neues Ausmaß erreicht: So wird im staatlichen Fernsehen immer wieder ein Zug von Demonstranten gezeigt, die öffentlich gestehen, an den Protesten der vergangenen Tage auf Geheiß von ausländischen Medien teilgenommen zu haben. Die Demonstranten skandieren die Sätze Bismillah, al-rahman al-rahim. Ich gestehe, dass ich unter dem Einfluss der BBC, des Radios Voice of America und anderer ausländischer Medien demonstriert habe. Die Geständnisse werden zu jeder Stunde, Tag und Nacht, ausgestrahlt. Sie sollen den Iranern zeigen, in welchem Maße die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Protesten gegen das Wahlergebnis angeblich unter dem Einfluss von Agenten aus dem Westen stehen. Gleichzeitig sollen damit offenbar die Vorwürfe des geistlichen Führers Ayatollah Ali Chamenei gegen die ausländischen Medien bestätigt werden. Korrespondenten behindert und bedroht Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt die Methoden, mit denen ausländische Medien verunglimpft werden, aufs Schärfste. Die verbliebenen Korrespondentinnen und Korrespondenten werden bei ihrer Arbeit ohnehin schon stark behindert und sind möglichen Übergriffen durch Anhänger des Regimes ausgesetzt, so ROG. Auch iranische Journalistinnen und Journalisten werden diffamiert. 180 Journalisten haben dagegen am 23. Juni in einem of- fenen Brief an die iranische Staatsführung und das iranische Volk protestiert: Sie prangern die bedauernswerte und kritische Lage der Medien in der islamischen Republik an und fordern die Behörden auf, die Verfassung zu respektieren und die Arbeitseinschränkungen einheimischer Journalisten aufzuheben, damit diese ihre Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren, erfüllen können. ROG verurteilt ferner die Festnahme von 25 Angestellten der Zeitung Kalemeh Sabz am 22. Juni. Unter den Festgenommenen waren rund 20 Journalisten. Seit dem 13. Juni erscheint diese Zeitung auf Druck der Behörden nicht mehr, auch wenn sie nicht offiziell verboten wurde. Der Eigentümer des Blattes ist Hussein Mussawi. Die Redaktion wollte dennoch am 23. Juni eine neue Ausgabe herausbringen. Am Abend des 22. Juni haben jedoch Vertreter der Teheraner Staatsanwaltschaft in Zivilkleidung den Sitz der Zeitung umstellt und alle anwesenden Mitarbeiter festgenommen. Der Herausgeber der Zeitung, Aliresa Behschtipur Schirasi, scheint am selben Abend ebenfalls festgenommen worden zu sein. Zu den Festnahmen ausländischer Journalisten während der Demonstrationen sagte der Informationsminister Mohseni Ejehi, dass ein oder zwei Personen, die geheime Informationen gesammelt haben festgenommen worden seien, aber nicht in ihrer Funktion als Journalisten. Von einer Person sei die Ausrüstung beschlagnahmt worden. Gegen den Journalisten seien Ermittlungen eingeleitet worden. Iranische Journalisten demonstrieren vor dem Parlament in Teheran für Pressefreiheit. Die Aufschrift des Schildes lautet: Stopp der Unterrückung von Journalisten! 11

12 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Report MR im Iran 01/2009 Konvertitinnen von Hinrichtung bedroht Die inhaftierten Frauen Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh gehören der Untergrundkirche ehemaliger Muslime an Die zum Christentum übergetretenen Iranerinnen, Maryam Rostampour (geboren 1982) und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad (geboren 1979), wurden am 5. März 2009 in Teheran verhaftet. Obwohl beide Frauen am 18. März einem Revolutionsgericht in Teheran vorgeführt wurden, ist bisher offiziell keine Anklage gegen sie erhoben worden. Nach Angaben eines Gefängnisbeamten jedoch sollen sie wegen "Abfalls vom Islam" hingerichtet werden. Beide Frauen sind in einer inoffiziellen christlichen Gemeinde aktiv gewesen und sollen dabei auch Bibeln weitergegeben haben. Nach ihrer Verhaftung am 5. März 2009 wurde ihre gemeinsame Wohnung von Mitarbeitern der iranischen Staatssicherheit durchsucht und ein großer Teil ihres persönlichen Besitzes beschlagnahmt, darunter ihre Computer und Bücher. Bis zur ihrer Überstellung vor das Revolutionsgericht befanden sich Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh in verschiedenen Hafteinrichtungen, wo sie mit Schlafentzug gefoltert und ständig verhört wurden. Derzeit befinden sie sich im berüchtigten Teheraner Evin Gefängnis, von wo aus sie mehrere einminütige Telefongespräche mit ihren Familien führen durften. Zunächst wurden sie in eine völlig überfüllte Zelle zu 27 anderen Frauen gesperrt. Beide litten an einer Infektion und hohem Fieber, erhielten aber keine angemessene medizinische Versorgung. Nach einiger Zeit wurden Maryam und Marzieh getrennt und kamen in verschiedenen Zellen. Die Verhöre wurden fortgesetzt. Ihren Angehörigen teilten die Behörden mit, dass Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh des "Verstosses gegen die staatliche Sicherheit" und "Mitwirkens an illegalen Zusammenkünften" beschuldigt werden. Eine formelle Anklage steht aber noch aus. Gegen eine Kaution von umgerechnet US-Dollar boten die Behörden den Angehörigen Maryams und Marziehs Haftentlassung an, eine im Iran immens hohe Summe. Da die Familien so viel Geld nicht hatten, boten sie die Eigentumsurkunden ihrer Häuser an, was von den zuständigen Richtern allerdings nicht angenommen wurde. Hintergrund Etwa 99 Prozent der rund 72 Millionen Einwohner des Iran sind Muslime. Der schiitische Islam der dschaf'aritisch Rechtsschule (der sogenannten "Zwölferschiiten") ist Staatsreligion und einzige Quelle des Rechts. Obwohl nach islamischem Recht der "Abfall vom Islam" und das "Verleiten" dazu mit dem Tod bestraft werden, gibt es im Iran eine außerordentlich lebendige und aktive Untergrundkirche von Neu-Christen. Die Zahl der Konvertiten in der Islamischen Republik Iran ist unbekannt. Es handelt sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit um mehrere Tausend Personen und damit für ein islamisch geprägtes Land um eine relativ außerordentlich große Zahl. Die angestammten christlichen Minderheiten sind von den staatlichen Stellen und islamischen Extremisten stark eingeschüchtert und daher missionarisch nicht aktiv im Gegensatz zu zahlreichen zum Christentum konvertierten ehemaligen Muslimen. Die Todesstrafe für den "Abfall vom Islam" steht im Iran bisher formell in keinem vom Parlament verabschiedeten Gesetz. Die iranische Verfassung sieht jedoch vor, dass auch Delikte bestraft werden, deren Ahndung durch die vorhandene Gesetzgebung nicht abgedeckt ist (Art. 167). Dazu gehört zum Beispiel der "Abfall vom Islam" (Apostasie). In solchen Fällen gelten nach der iranischen Verfassung die sogenannten "authentischen islamischen Quellen" und die "gültigen religiösen Fatwas" (Rechtsgutachten) - Überlieferungen und Fatwas der im Iran gültigen dschaf'aritisch-schiitischen Rechtsschule. Gegen Muslime, die tatsächlich oder vermeintlich vom Islam abgefallen waren, ist von iranischen Behörden in einzelnen Fällen auch ganz offiziell Anklage erhoben worden. Inoffizielles Vorgehen von staatlichen und halbstaatlichen Organen gegen Andersdenkende ist aber bei weitem häufiger. Systematische Folter, Hinrichtungen wegen konstruierter Vorwürfe (wie z.b. Prostitution), staatliche Morde und das "Verschwinden" von Konvertiten und Bürgerrechtlern werden systematisch eingesetzt. Neues Gesetz gegen "Ketzerei" und "Zauberei" Abfall vom Islam, Ein Gesetzentwurf, der den "Abfall vom Islam", "Ketzerei" und "Zauberei" mit der Todesstrafe bedroht, war in der ersten Lesung am 9. September 2008 im iranischen Parlament mit großer Mehrheit gebilligt worden. Rechtskräftig kann das Gesetz erst werden, wenn auch der islamische Wächterrat ihm zugestimmt hat. Die IGFM befürchtet, dass sich durch das Gesetz die Verfolgung von christlichen Konvertiten und islamischen Reformern noch weiter verschärfen wird, falls es der Wächterrat billigt. Schon seit der Machtergreifung islamischer Geistlicher Ende März 1979 sind Andersdenkende und vom Islam abgefallene ehemalige Muslime verfolgt worden auch ohne förmliche legale Grundlage. Das islamische Recht, inklusive des islamischen Strafrechts, ist im Iran bereits eingeführt worden, bevor am 15. November 1979 die Verfassung der Islamischen Republik Iran in Kraft trat. Unmittelbar nach der Machtergreifung wurde am 17. Juni 1979 das "Gesetz zur Gründung der Revolutionsgerichte" erlassen, die "nach islamischem Recht" (Art. 12) zu urteilen hatten. Die bis heute bestehenden und berüchtigten Revolutionsgerichte ließen damals Tausende hinrichten, obwohl zwischen 1979 und 1982 ein Strafrecht angewandt wurde, das nicht einmal in Teilen kodifiziert war. 12

13 Report MR im Iran 01/2009 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM 13

14 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM Report MR im Iran 01/2009 Menschenrechtsverteidiger Abdolfattah Soltani erneut in Haft Der iranische Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Abdolfattah Soltani (geb. am 2. November 1953) wurde am 16. Juni 2009 in Teheran festgenommen. Ohne Durchsuchungsbefehl, Vorladung oder Haftbefehl gegen Soltani drangen vier in Zivil gekleidete Beamte in seiner Kanzlei ein und beschlagnahmten seinen Computer, sein Handy und einige Unterlagen. Die Behörden verweigern jegliche Angaben zum Grund der Festnahme und zu seinem jetzigen Aufenthaltsort, selbst gegenüber seiner Familie. Am selben Tag wurden weitere Iraner verhaftet, die sich wie Soltani öffentlich über die vorangegangenen Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 im Iran kritisch geäußert hatten und auf eine Nachzählung der Stimmen bestanden. Rechtsbeistand für politische Gefangene Abdolfattah Soltani ist für seine Arbeit als Menschenrechtsverteidiger bekannt und vertritt politische Gefangene im Iran vor Gericht. Zu seinen bekanntesten Mandanten zählt Akbar Gandschi, ein Journalist, der über die in den 1990er Jahren verübten Morde an Intellektuellen und Journalisten berichtete, in die vermutlich verschiedene Regierungsbeamte verwickelt waren. Auch für die Eltern der kanadisch-iranischen Journalistin und Photographin Zahra Kazemi war Soltani Rechtsbeistand. Kazemi starb 2003 während ihrer Untersuchungshaft in Teheran auf Grund menschenunwürdiger Haftbedingungen und Folter. Internationale Anerkennung Seit 2007 nach einem Rechtsstreit und einer Inhaftierung wird Soltani daran gehindert, ins Ausland zu reisen. Durch die Einbehaltung seines Reisepasses ist Soltani nicht in der Lage, bei Konferenzen wie der Freedom of expression in Iran der Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'homme FIDH teilzunehmen oder auch den internationalen Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg entgegenzunehmen. Am 27. September 2009 soll die Verleihung stattfinden. Die Jury begründet diese Wahl mit den Worten: «Soltani bemüht sich, schwere Menschenrechtsverletzungen der iranischen Behörden gegen Gefangene aufzudecken und öffentlich anzuklagen». Ob bis dahin geklärt ist, wo Soltani gefangen gehalten wird, wie es ihm geht und ob er noch lebt, ist zu hoffen. Zentrum für Menschenrechtsverteidiger Abdolfattah Soltani ist Mitglied des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger (Defenders of Human Rights Centre - DHRC), das von Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, Mohammad Seifzadeh, Mohammad Ali Dadkhah, Mohammad Sharif und Abdolfattah Soltani selbst im Jahre 2002 gegründet wurde. Das Zentrum ist Der Bürgerrechtler und Verteidiger Abdolfattah Soltani wurde am 16. Juni 2009 in Teheran festgenommen. Mitglied des Dachverbands für Menschenrechte Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'homme, FIDH und erhielt 2003 den Human Rights Award von der Französischen National Kommission für Menschenrechte. Ein empfindlicher Rückschlag für das DHRC war die am 3. August 2006 ausgesprochene Einstufung als angeblich illegale Organisation durch das iranische Innenministerium. Nach Angaben des Innenministeriums seien alle Mitarbeiter strafrechtlich zu verfolgen. Trotz dieses Verbots, arbeiten die Mitglieder aktiv weiter. Zu den Aufgaben des DHRCs gehören die Berichterstattungen über Menschenrechtsverletzungen im Iran, kostenloser rechtlicher Beistand von politischen Gefangenen und die Unterstützung ihrer Angehörigen. Gefängnisstrafe wegen engagierter Verteidigung von Oppositionellen Unter hohem persönlichem Risiko trat Soltani bereits in der Vergangenheit für die Anerkennung der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran ein. Festgenommen wurde er unter anderem am 30. Juli 2005 unter dem Vorwand, er sei ein Nuklear-Spion. Zu dieser Zeit vertrat Soltani gerichtlich Personen, die der Spionage gegen Irans Atomprogramm im Auftrag der Geheimdienste der USA und Israels beschuldigt wurden. Der wahre Grund für die Festnahme war vermutlich sein Rechtsbeistand für Menschenrechtsaktivisten wie Akbar Gandschi und Zahra Kazemi. Trotz einer Freilassung auf Kaution wurde Soltani am 16. Juli 2006 zu vier Jahren Haft wegen Offenlegung vertraulicher Unterlagen und zusätzlich einem Jahr wegen Propaganda gegen das System verurteilt. Im Jahre 2007 jedoch sprach ein Revisionsgericht Soltani nach starkem internationalen Druck von allen Anklagepunkten frei. 14

15 Report MR in Iran 01/2009 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM IMPRESSUM Herausgeber: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte - Deutsche Sektion e.v. (IGFM) Borsigalllee 9 D Frankfurt a.m. Tel: Fax: info@igfm.de internet: Redaktion: Martin Lessenthin (Leitung), Max Klinberg, Wanda Wahnsiedler, Petra Upphoff, Christine Schollenberger, Quyen Voi, Ulrike Lessenthin (Satz und Layout). Der Nachdruck der hier veröffentlichtentexte, auch auszugsweise, ist unter der Bedingung gestattet, daß unsere Publikation als Quelle genannt wird. Wir bitten um die Übersendung von zwei Belegexemplaren. Mit Namen gezeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion oder des Herausgebers übereinstimmen. Weitere Informationen Ja, ich möchte die IGFM näher kennen lernen. Bitte schicken Sie mir weitere Informationen zu. Bitte schicken Sie mir regelmäßig den kostenlosen Informations - Brief für Menschenrechte. Ja, ich möchte die Zeitschrift menschenrechte abonnieren, für 13,30 Euro pro Jahr oder im Förderabonnement für Euro Die erste Ausgabe erhalte ich kostenlos zur Probe. Ich kann das Abonnement jederzeit kündigen. Ich möchte die Arbeit der IGFM finanziell unterstützen Ich möchte Mitglied werden als: Einzelmitglied (50 Euro/ Jahr; ermäßigt für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Auszubildene: 20 Euro/ Jahr, kostenlos bis 18 Jahre Familienmitglied (75 Euro/ Jahr ) mit Personen förderndes Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 60 Euro oder Euro Mit der Satzung und den Zielen der IGFM bin ich einverstanden und beantrage hiermit die Aufnahme. Zugleich erkläre ich, dass ich die freiheitliche Grundordnung anerkenne und keiner extremistischen Vereinigung angehöre Links für Iran-Interessierte: aktuelle Menschenrechts- Informationen in englischer Sprache. Name: Vorname: Straße: tagesaktuelle und grundsätzliche Infos über Sufis in deutscher Sprache. PLZ/ Ort: Tel: Fax: unter weltweit der monatliche Iran Report in deutscher Sprache. Beruf: Geburtsdatum: Forum zu Menschenrechten und Demokratie im Iran in englischer und persischer Sprache. Unterschrift: EINZUGSERMÄCHTIGUNG info/english von Frauen initiierte Kampagne für Gleichberechtigung im Iran, in deutscher, englischer, französischer, italienischer, spanischer und persischer Sprache. shumanright.blogspot.com/ detaillierte Informationen in englischer Sprache zu (verfolgten) Minderheiten im Iran. Hiermit ermächtige ich die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Deutsche Sektion e.v Borsigallee Frankfurt/ Main meine Jahresspende in Höhe von Euro durch Lastschrift Girokontos Nr: bei BLZ. Die erste Abbuchung soll ab erfolgen. Diese Ermächtigung kann von mir jederzeit widerrufen werden. Bitte füllen Sie den Coupon aus und senden Sie ihn in einem Briefumschlag oder per Fax an die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) Borsigalle 9, Frankfurt am Main oder per Fax an: 069 /

16 www. igfm. de

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