LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG"

Transkript

1 LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG IM 3. STUDIENABSCHNITT Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen Stand: August

2 PHARMAZIEPRAKTIKUM IST TEIL DER AUSBILDUNG basierend auf einer allgemeinen Stellungnahme der Landesapothekerkammer Thüringen Allgemeine Stellungnahme der Landesapothekerkammer Thüringen Die Landesapothekerkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist für die Durchführung des begleitenden Unterrichts für Pharmazeuten im Praktikum nach 4 Absatz 4 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) verantwortlich. Nach 4 Absatz 1 AAppO findet die sog. praktische Ausbildung nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Die praktische Ausbildung ist dabei nicht mehr dem Studium zuzuordnen, sondern selbständige Voraussetzung für die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und damit Teil der Ausbildung für Pharmazeuten. Bei den Pharmazeuten im Praktikum handelt es sich damit um Personen, die im Sinne des 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen erwerben sollen. Die 10 bis 23 und 25 BBiG sind mit geringfügigen Abweichungen zu beachten. Die Ausbildungszeit endet dabei erst mit dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung, nicht schon mit dem Ablauf des jeweiligen Ausbildungsvertrages. Vor Erteilung der Approbation ist nach 2 Abs. 1, 4 Bundes-Apothekerordnung (BApoO) darüber hinaus eine Beschäftigung als Apotheker unzulässig. Bestätigung der Ausbildungsapotheke Frau / Herr ist als Pharmazeut im Praktikum in meiner Apotheke beschäftigt. Die praktiktische Ausbildung dient der Vorbereitung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung. Die Ausbildung beginnt am Sie findet in den Betriebsräumen der Apotheke / Ort und endet am statt. Die Ausbildung steht unter der fachlichen Leitung von Apotheker: Die Ausbildungszeit endet mit dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung. Der genaue Prüfungstermin steht noch nicht fest, die Prüfung wird aber voraussichtlich im Monat, Jahr stattfinden. Stempel Ort, Datum Unterschrift Apothekenleiter FB-114 (Stand: Juli 2013/1) Seite 1

3 AUSBILDUNGSVERTRAG Anlage zum Leitfaden für die praktische Ausbildung im 3. Studienabschnitt nach 4 AAppO* Apotheker (nachstehend Ausbilder genannt) Leiter der Apotheke Ort und Pharmazeut im Praktikum Wohnort schließen die folgende Vereinbarung über die Ableistung der praktischen Ausbildung im 3. Studienabschnitt nach 4 AAppO ab. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist das Bestehen des 2. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung ( 4 (1) AAppO). Der Pharmazeut im Praktikum hat dem Ausbilder das Zeugnis vorzulegen und ihm eine Kopie zum Verbleib in der Apotheke zu überlassen. Der Pharmazeut im Praktikum hat den Apotheker gegebenenfalls umgehend über das Nicht-Bestehen zu informieren. In diesem Fall wird der Ausbildungsvertrag gegenstandslos, da seine Voraussetzung nicht erfüllt wird. Rahmendaten Im Grundsatz gelten die Regelungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter in der zu Vertragsabschluss gültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Arbeitsvertrag, zur Arbeitszeit, zum Erholungsurlaub, zu den Ausbildungsmitteln, zur Gehaltsfestsetzung, zur Sonderzahlung und des Weiteren soweit durch diesen Ausbildungsvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zu beachten. Die Ausbildung beginnt am Sie findet in den Betriebsräumen der Apotheke / Ort und endet am statt. Die Ausbildung steht unter der fachlichen Leitung von Apotheker: Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von Monat(en). (Anm. Nach 20 BBiG beträgt die Probezeit mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen). Die Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur unter den Voraussetzungen des 22 BBiG möglich. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Wochenstunden. Die tägliche Arbeitszeit wird über den Dienstplan der Apotheke geregelt und dem Pharmazeuten im Praktikum mindestens zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben. Die monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltstarifvertrages für Apothekenmitarbeiter und beträgt in den ersten sechs Monaten Euro. In den verbleibenden Monaten beläuft sie sich auf Euro. * Der Mustervertrag ist ein Service der Landesapothekerkammer Thüringen für die Apotheken in Thüringen zur Förderung der Ausbildung. Obwohl der Mustervertrag mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. FB-95 (Stand: Juli 2013/2) Seite 1

4 AUSBILDUNGSVERTRAG Anlage zum Leitfaden für die praktische Ausbildung im 3. Studienabschnitt nach 4 AAppO* Inhalte der Ausbildung Es gelten die Bestimmungen über die praktische Ausbildung zum Apotheker ( 4 AAppO). Die Ausbildung muss von einem Apotheker, der hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet werden. Der Pharmazeut im Praktikum wird unter Aufsicht des Ausbilders oder eines beauftragten Apothekers entsprechend seinem Kenntnis- und Wissensstand mit pharmazeutischen Tätigkeiten betraut. Er darf nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die seine Ausbildung fördern. Der Auszubildende hat seine Arbeitskraft zu regelmäßiger Mitarbeit zur Verfügung zu stellen und sich auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorzubereiten. Dies ist bei der Dienstplangestaltung zu berücksichtigen. Dem Pharmazeut im Praktikum werden die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt, die zur Ausbildung und Ablegung der Prüfung erforderlich sind. Die Arbeitsbögen der Landesapothekerkammer Thüringen bilden die Grundlage für die Ausbildung in der Apotheke. Einmal pro Monat findet ein mindestens einstündiges Auswertungsgespräch zwischen dem ausbildenden Apotheker und dem Pharmazeuten im Praktikum statt. Der Pharmazeut im Praktikum hat an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach AAppO teilzunehmen und wird dafür freigestellt. Über die praktische Ausbildung erhält er eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 AAppO. Der Pharmazeut im Praktikum ist verpflichtet, den Weisungen des Ausbilders oder eines beauftragten Apothekers Folge zu leisten. Er hat über alle Vorkommnisse in der Apotheke sowie über alle Informationen, die den Apothekenbetrieb oder das Verhältnis der Apotheke zu Kunden, Lieferanten etc. berühren, auch nach Beendigung des Praktikums Stillschweigen zu bewahren. Hierzu sind eine Schweigepflichterklärung der Mitarbeiter in der Apotheke sowie eine "Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses" gesondert zu unterzeichnen. Beide sind Bestandteil des Vertrages. Ein Verstoß gegen diese Pflichten berechtigt zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung und zieht ggf. Schadenersatzansprüche nach sich. Weitere Vereinbarungen Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen soweit sie nicht gesetzlich oder tariflich bedingt sind der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ort, Datum Stempel Unterschrift Pharmazeut im Praktikum Unterschrift Apothekenleiter * Der Mustervertrag ist ein Service der Landesapothekerkammer Thüringen für die Apotheken in Thüringen zur Förderung der Ausbildung. Obwohl der Mustervertrag mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. FB-95 (Stand: Juli 2013/2) Seite 2

5 SCHWEIGEPFLICHTERKLÄRUNG der Mitarbeiter der Apotheke Erklärung Name des Mitarbeiters: Mir ist bekannt, dass ich aufgrund meiner Tätigkeit in der Apotheke mit vertraulichen personenbezogenen und besonderen Arten personenbezogener Daten von Kunden und Kollegen sowie betriebssensiblen Daten umgehe. Die unbefugte Erhebung, auch als Bild-, Ton und anderweitige Aufzeichnungen, die Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe dieser Daten zu anderen als beruflich notwendigen Zwecken ist mir untersagt. Das gilt auch für die nicht unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit bedingte Entfernung von Daten, Gegenständen und Unterlagen jeglicher Art. Ich verpflichte mich zur Geheimhaltung über alles Interne, was mir während meiner Tätigkeit in der Apotheke als vertraulich bezeichnet wird und über alles, was mir durch meine Tätigkeit in der Apotheke über die Apotheke selbst, ihre Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden zur Kenntnis kommt, sofern dies nicht ohnehin öffentlich zugänglich oder bereits öffentlich bekannt ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit in der Apotheke fort. Über die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einschließlich der Strafvorschriften und über das Apothekergeheimnis bin ich vor Unterzeichnung der vorstehenden Schweigepflichterklärung umfassend informiert worden. Apotheke Stempel Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter Quelle: in Anlehnung an Patricia Kühnel: Apotheke und Datenschutz; Anhang 1 Muster Schweigepflichterklärung/Datengeheimnis FB-98 (Stand: Juli 2013/1) Seite 1

6 VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS der Mitarbeiter der Apotheke gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Erklärung Name des Mitarbeiters: Im Rahmen der Tätigkeit für die Apotheke sind Sie zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet. 5 BDSG lautet: Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Nach dieser Vorschrift ist es Ihnen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit in unserer Apotheke fort. Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach den 44, 43 Abs. 2 BDSG und nach anderen Strafvorschriften mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe oder gem. 43 BDSG mit Geldbußen geahndet werden können. In der Verletzung des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung des Apothekergeheimnisses und arbeitsrechtlicher Schweigepflichten liegen. Eine von Ihnen unterzeichnete Zweitschrift der Verpflichtungserklärung reichen Sie bitte an die Apothekenleitung zurück. Apotheke Stempel Ort, Datum Unterschrift Apothekenleiter Ich wurde über den Inhalt des Datengeheimnisses gemäß 5 BDSG und die sich daraus für mich ergebenden Pflichten ausführlich unterrichtet. Der Gesetzeswortlaut der 5, 43 und 44 BDSG wurde mir erläutert und von mir zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus steht mir der Gesetzestext in der Apotheke jederzeit frei zur Verfügung. Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter Quelle: in Anlehnung an Patricia Kühnel: Apotheke und Datenschutz; Anhang 1 Muster Schweigepflichterklärung/Datengeheimnis FB-99 (Stand: Juli 2013/1) Seite 1

7 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen Ausbildungsplan Das 6-Monatspraktikum gibt dem Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) die Gelegenheit, sich auf sein Berufsleben als Apotheker vorzubereiten. Diese verhältnismäßig kurze Zeit muss effektiv genutzt werden, um einen möglichst großen Überblick über die Arbeitsabläufe in einer Apotheke zu erhalten. Der vorliegende Ausbildungsplan stellt die wesentlichen Anforderungen in den pharmazeutischen Kerngebieten dar und soll PhiP und Ausbildungsapotheke helfen, das Praktikum zu strukturieren. Er bietet dem PhiP die Möglichkeit, sein Praktikum in Form eines Tagebuchs zu dokumentieren und die Ausbildung effektiv in den Betriebsablauf einzugliedern. Die geforderten Ausbildungsinhalte trägt der PhiP mit den täglich wachsenden Aufgaben zusammen und kann diese sofort durch die vorhandenen Vorlagen dokumentieren. Die hier gemachten Angaben zu Anzahl und Auswahl der zu bewältigenden Aufgaben sind als Empfehlung zu verstehen. Sie liefern einen Ansatzpunkt für die eigenverantwortliche Gestaltung des Praktikums, das stets die aktive Beteiligung von PhiP und Apotheke erfordert. So ist beispielsweise jeder der Arbeitsbögen als eine Maximalempfehlung zu verstehen. Es ist selbstverständlich, dass der Pharmazeut im Praktikum zu Beginn seiner Tätigkeit keineswegs selbstständig alle Aufgaben bewältigen und alle aufgeworfenen Fragestellungen beantworten kann. Auch ist es sicher nicht immer notwendig, alle in den Bögen aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Hier liegt es in der Hand des Ausbilders, durch die gezielte Auswahl der Bögen und deren vielleicht auch nur teilweisen Bearbeitung, die praktische Ausbildung individuell zu gestalten. Ähnliches lässt sich auch zur zeitlichen Staffelung des Praktikums sagen. Die Aufteilung ist letztlich dem vorhandenen zeitlichen Rahmen und den zu vermittelnden Erfahrungen geschuldet. Die persönlichen Voraussetzungen des PhiP und die erreichten Ergebnisse während des Praktikums können eine andere Zeitaufteilung erforderlich machen. Wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung ist der Kontakt zum Kunden und dessen Beratung. Vom ersten Tag an soll der PhiP die Möglichkeit bekommen, an Beratungsgesprächen teilzunehmen, zuerst ausschließlich als Zuhörer und Hospitant, dann nach etwa 6 Wochen selbst als aktiv Beratender, der jedoch stets von pharmazeutischen Mitarbeitern assistiert wird. Je nach Fortschritt, kann die Verantwortung mehr und mehr auf ihn übertragen werden, allerdings soll er nie komplett allein gelassen werden. Die Inhalte der praktischen Ausbildung in der Apotheke sind durch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vorgegeben. Die zu vermittelnden Inhalte sind in 4 Abs. 2 (i.v.m. Anlage 8) der Approbationsordnung angegeben. Während der ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Zur Ausbildung gehören insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln, die Sammlung, Bewertung und Vermittlung von Informationen, insbesondere über Arzneimittelrisiken, und die Beratung über Arzneimittel. Die Ausbildung umfasst auch Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Die Ausbildung muss von einem Apotheker, der hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet werden. Die Erarbeitung der benannten Inhalte und die praktische Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten sind verbindlicher Teil der Ausbildung und dem Auszubildenden in der Apotheke zu ermöglichen. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 1

8 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen Ausbildung ist nicht Arbeit Der Pharmazeut im Praktikum ist ein Lernender, der natürlich Eigeninitiative entwickeln muss. Allerdings braucht er auch Führung und Anleitung. Daher ist die Benennung eines verantwortlichen Ausbildungsleiters unverzichtbar. Entsprechend der Approbationsordnung soll diese Aufgabe ein Apotheker übernehmen. Sollte dies zeitweilig oder in einzelnen Bereichen aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, muss der Pharmazieingenieur oder PTA, der dann die Ausbildung betreut, die Befugnis haben, die Umsetzung des Ausbildungsplans zu gewährleisten. Die Betreuung der Ausbildung muss in der Arbeitszeitplanung des Ausbilders ausreichend berücksichtigt sein. Auch wenn die Ausbildung in unterschiedlichen Bereichen von verschiedenen Mitarbeitern angeleitet wird - die Verantwortung liegt stets beim Apotheker, der als Ausbilder die Fäden in der Hand hält. Der Auszubildende hat seine Arbeitskraft zu regelmäßiger Mitarbeit zur Verfügung zu stellen und sich auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorzubereiten. Er darf nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die seine Ausbildung fördern. Ausbildungsinhalte Apothekenbetrieb Der Pharmazeut im Praktikum wird mit den gesetzlichen Anforderungen an den Apothekenbetrieb vertraut gemacht. Er soll den Warenfluss zur und in der Apotheke kennenlernen und sowohl in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und -verbuchung, als auch in der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt werden. Er lernt apothekenübliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Waren und Arzneimittel sicher zu unterscheiden und wird mit den Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung vertraut gemacht. Der Pharmazeut im Praktikum lernt die Grundlagen eines apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystems kennen. Er wird mit dem Aufbau des Apotheken-Handbuchs und der Planung, Durchführung, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen und betrieblichen Abläufen im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht. Der Pharmazeut im Praktikum lernt die Verantwortlichkeiten innerhalb des Apothekenteams kennen und erfährt, welche Berufsgruppen welche Tätigkeiten ausführen dürfen. Er wird in die Anforderungen und die gesetzlichen Grundlagen der Dokumentation von BtM, Blut und Blutprodukten, Tierarzneimitteln, Gefahrstoffen sowie Arzneimittelimporten und T-Rezepten eingeführt. Der Pharmazeut im Praktikum lernt die ABDA-Datenbank kennen und übt, wie er mit ihrer Hilfe zu Arzneimittelanfragen recherchieren kann. Er wird im Rahmen des Praktikums in Systeme der Arzneimittelsicherheit eingeführt und erlernt Meldungen zu bewerten und für Mitarbeiter, Ärzte, Pflegepersonal und Patienten aufzubereiten. Der Pharmazeut im Praktikum lernt die grundsätzlichen Bestimmungen der Rabattverträge kennen und erfährt, dass der Apotheker pharmazeutische Bedenken einbringen kann. Er erlernt die Grundlagen der Rezeptkontrolle und - abrechnung. Außerdem lernt er das Hilfsmittelsortiment der Apotheke, Verbandsmaterialien und Produkte der Wundversorgung kennen und wird in Bestimmungen der Lieferverträge eingeführt. Der Pharmazeut im Praktikum wird in die Aufgaben der Apotheke bei der Heimversorgung eingeführt. Gleiches gilt für den Arzneimittel-Versandhandel, sowie die Belieferung von Arztpraxen (Praxis- und Sprechstundenbedarf, Impfstoffe). Der PhiP soll bei apothekenüblichen Dienstleistungen hospitieren und soweit dies möglich ist, mit Unterstützung praktisch durchführen. Er wird über die Verpflichtungen der Apotheke im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung unterrichtet (Notfallsortiment, Notfalldepot, Dienstbereitschaft). FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 2

9 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen Prüfung und Herstellung Der Pharmazeut im Praktikum wird mit den gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften vertraut gemacht. Er lernt das Schutzstufenkonzept der Apotheke kennen und kann Gefährdungsbeurteilungen umsetzen, prüfen und erstellen. Der Pharmazeut im Praktikum soll mit den Prüfungen von Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln und den Anforderungen von Arzneibuch und Apothekenbetriebsordnung vertraut sein. Er soll regelmäßig Fertigarzneimittel in der Apotheke prüfen und erlernt so die Anforderungen an die Kennzeichnung von Arzneimitteln. Am Ende des Praktikums soll der PhiP mindestens 20 Fertigarzneimittelprüfungen und fünf Arzneimittel bzw. Ausgangsstoffprüfungen entsprechend Arzneibuch und Apothekenbetriebsordnung durchgeführt und dokumentiert haben. Der Pharmazeut im Praktikum soll regelmäßig und bedarfsgerecht in die Herstellung von Rezeptur- und, soweit vorhanden, Defekturarzneimitteln eingebunden werden. Im ersten Monat lernt er das Schutzstufenkonzept der Apotheke sowie den Aufbau und die Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilungen kennen. Ab dem zweiten Monat soll er aktiv in die Herstellung eingebunden werden. Die einzelnen Herstellungsschritte entsprechend Herstellungsanweisung sind dabei mit einem verantwortlichen pharmazeutischen Mitarbeiter zu besprechen und die Einwaagen vorzuzeigen. Der PhiP soll etwa 40 Rezepturen hergestellt und mindestens fünf Rezepturen über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" charakterisiert haben. Die Erstellung von Plausibilitätsprüfungen, Herstellungsanweisungen und gegebenenfalls Prüfanweisungen sind nach und nach eigenständig zu erarbeiten. Nach Abstimmung mit dem Ausbilder sind Herstellung und Prüfungen entsprechend ApBetrO zu dokumentieren. Arzneimittelkunde Der Pharmazeut im Praktikum kennt die gesetzlichen Grundlagen des Arzneimittelverkehrs in Deutschland. Er soll gezielt die speziellen Anforderungen an Arzneimittel, ihren besonderen Charakter und die Gefahren bei deren Anwendung kennenlernen. Die Arbeitsblätter "Arzneimittelbewertung" sind wesentlicher Bestandteil und Grundlage der praktischen Ausbildung. Etwa jede Woche soll ein Arzneimittel charakterisiert werden, im Praktikum sollen insgesamt 20 bis 25 Dokumentationen nachgewiesen werden können. In Abstimmung mit dem Ausbilder sind die Arzneimittel auszuwählen, wobei möglichst viele Indikationsgebiete abgedeckt werden sollen. Nicht immer ist dabei die vollständige Bearbeitung der Bögen sinnvoll oder erforderlich, auch hier kommt dem Ausbilder eine lenkende Funktion zu. Beratung Vom ersten Tag an soll der Pharmazeut im Praktikum mit der pharmazeutischen Beratung in der Apotheke in Kontakt kommen. Während in den ersten Wochen, das aktive Zuhören und das Aneignen kommunikativer Fähigkeiten im Vordergrund stehen, soll der PhiP ab dem 2. Monat langsam an die eigenständige Beratung herangeführt werden. Die Beratungsgespräche werden aktiv durch einen pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet, ohne dass dies immer für den Kunden erkennbar sein muss. Allerdings empfiehlt es sich insbesondere am Anfang, den Patienten auf die Ausbildungssituation hinzuweisen und um sein Einverständnis zu bitten. Auch theoretisch soll sich der Pharmazeut im Praktikum mit der Beratung auseinandersetzen. Hierzu eignen sich die Arbeitsblätter "Arzneimittelberatung". Neben den Arzneimittelbewertungsbögen bilden sie die Grundlage und das Gerüst für die Ausbildung und deren Dokumentation. Etwa ein Gespräch pro Woche soll dokumentiert werden, so dass der PhiP am Ende etwa 20 bis 25 Gespräche nachvollziehen kann, wobei möglichst viele Indikationsgebiete abzudecken sind. Die Arzneimitteltherapiesicherheit wird für künftige Apotheker in zunehmendem Maße immer wichtiger werden. Auch wenn die Möglichkeiten des Apothekers noch bei weitem nicht vollständig absehbar sind, ist der PhiP an dieses Thema heranzuführen. Dies kann über die Arbeitsblätter AMTS geschehen. Es ist sinnvoll ab dem 3. Monat mit ihnen zu arbeiten, anfangs mit Daten aus der Kundendatei, später mit einem realen Patienten, für den eine Medikationsanalyse erstellt wird. Insgesamt sollten wenigstens zwei Patientendaten analysiert werden. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 3

10 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen Auswertung Die Arbeitsblätter bilden die Grundlage der Ausbildung. Der Pharmazeut im Praktikum hat diese eigenständig auszufüllen, ist dabei jedoch auf die Hilfe der Mitarbeiter angewiesen. Das kurze Auswertungsgespräch zum Arbeitsblatt sollte möglichst am selben Tag, auf jeden Fall aber in derselben Woche erfolgen. Der Fortschritt des Praktikums soll mindestens einmal monatlich geprüft werden. Im Rahmen eines etwa einstündigen Gesprächs sind die Ergebnisse der letzten Zeit zu beleuchten und die Vorgaben für den nächsten Monat zu besprechen. Die Gespräche können auch genutzt werden, um in die rechtlichen und pharmazeutischen Grundlagen für die folgenden Themengebiete einzuführen. Nach dem dritten und im sechsten Monat soll für die Gespräche etwa ein halber Tag eingeplant werden, um die grundsätzliche Richtung der Ausbildung zu prüfen. Dabei sollen auch die erreichten Lernziele überprüft werden, nach drei Monaten also eine Art "Zwischenzeugnis" erteilt werden, um klarzumachen, welche Fortschritte erreicht wurden und welche weiteren Ziele angestrebt werden. Gerade im letzten Monat der Ausbildung ist es wichtig, dass sich Ausbilder und PhiP besonders viel Zeit für dieses Gespräch nehmen, da hier abschließend alle noch offenen Fragen geklärt werden können. Im sechsten Monat ist die Erstellung eines formalisierten Zeugnisses zu empfehlen. In beiden Fällen sollen dem Pharmazeut im Praktikum Hinweise gegeben werden, was er konkret tun soll, damit er die vereinbarten Lernziele erreichen kann. Durch die Dokumentation aller Tätigkeiten über die Arbeitsblätter, kann der PhiP bei der Erstellung eines Tagebuchs auf eine große Auswahl von Herstellungen, Beratungen und Prüfungen zurückgreifen, von denen er die am besten geeigneten für das Tagebuch auswählen kann. Bei der Auswahl, die bereits in den monatlichen Gesprächen beginnen kann, sollte der ausbildende Apotheker behilflich sein. Datenschutz Der Pharmazeut im Praktikum kommt in seiner praktischen Ausbildung mit persönlichen Daten von Patienten, Mitarbeitern oder auch Ärzten in Berührung. Alle persönlichen Angaben unterliegen dem Datenschutz. In den Dokumentationen dürfen persönliche Daten wie Alter Geschlecht, Erkrankungen und verwendete Arzneimittel keiner existierenden Person - ohne deren Einverständnis - zuzuordnen sein. Dies ist insbesondere bei der Nutzung von Rezeptkopien oder der Dokumentation von Beratungsgesprächen zu beachten. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 4

11 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen 1. Monat Im ersten Monat geht es für den Pharmazeuten im Praktikum im Wesentlichen darum, den Apothekenbetrieb kennenzulernen. Der PhiP soll daher schwerpunktmäßig in die Lagerhaltung sowie apothekenübliche Waren und Dienstleistungen eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die bereits vorhandenen Kenntnisse in der Arzneimittelprüfung und der Arzneimittelherstellung angewandt werden. Apothekenbetrieb Der Pharmazeut im Praktikum wird in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung eingesetzt. Gleichzeitig wird er in das Warenwirtschafts- und das Kassensystem eingeführt. Außerdem soll er das Freiwahlsortiment der Apotheke kennenlernen und sicher zwischen apothekenüblichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Waren und Arzneimitteln zu unterscheiden lernen. Dabei werden ihm auch die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung erklärt. Der Auszubildende wird über die umweltgerechte Entsorgung von Chemikalien, Arzneimitteln, Medizinprodukten und Verpackungsmaterialien unterrichtet. Der Pharmazeut im Praktikum lernt die Verantwortlichkeiten innerhalb des Apothekenteams kennen und weiß, welche Mitarbeiter welcher Berufsgruppe angehören und welche Tätigkeiten sie ausführen dürfen. Gegen Ende des Monats kann der PhiP Telefongespräche entgegennehmen und Anfragen und Bestellungen erfassen. Prüfung und Herstellung Der Pharmazeut im Praktikum wird mit den gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften vertraut gemacht. Er lernt das Schutzstufenkonzept der Apotheke kennen und kann Gefährdungsbeurteilungen umsetzen, prüfen und erstellen. Der Pharmazeut im Praktikum soll zwei Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie vier Fertigarzneimittelprüfungen durchführen und dokumentieren. Der Pharmazeut im Praktikum ist in die wesentlichen Arbeitsgänge der Apotheke im Rahmen der Arzneimittelherstellung einzuführen. Er soll bei der Herstellung von Arzneimitteln assistieren. Die Herstellung einer Darreichungsform ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Arzneimittelkunde Der Pharmazeut im Praktikum soll vier nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Beratung Der Pharmazeut im Praktikum soll an einem Nachmittag pro Woche bei Beratungsgesprächen hospitieren. Dabei soll jeweils eine Beratung pro Woche im Rahmen der Selbstmedikation über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" dokumentiert werden. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 5

12 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen 2. Monat Im zweiten Monat kennt der Pharmazeut im Praktikum die wesentlichen Arbeitsbereiche der Warenwirtschaft und der Arzneimittellagerung. Der PhiP kennt sich in Labor und Rezeptur aus und kann Produkte der Freiwahl zielgerichtet heraussuchen. In diesem Monat des Praktikums soll er Schritt für Schritt in die Arzneimittelberatung eingeführt werden und erste Beratungsgespräche im direkten Beisein eines pharmazeutischen Mitarbeiters führen. Weitere Schwerpunkte sind die Dokumentationen in der Apotheke und die Einführung in die Umsetzung der Rabattverträge sowie, wenn vorhanden, die Heimversorgung und der Arzneimittel-Versandhandel. Apothekenbetrieb Der Pharmazeut im Praktikum wird weiterhin bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Der Pharmazeut im Praktikum lernt die Grundlagen eines apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystems kennen. Er wird mit dem Aufbau des Apotheken-Handbuchs und der Planung, Durchführung, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen und betrieblichen Abläufen im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht. Er wird in die Dokumentation von BtM und Arzneimittelimporten eingeführt. Der Pharmazeut im Praktikum lernt weitere Kassenfunktionen kennen, ihm werden die Grundfunktionen der ABDA- Datenbank und die Möglichkeiten der Recherche, sowie weitere dazu benötigte wissenschaftliche Nachschlagewerke vorgestellt. Er soll die Auswahl von Rabattvertrags-Arzneimitteln und weitere Bestimmungen der Rabattverträge kennenlernen. Dies kann beispielsweise bei der Vorbereitung von Rezeptbelieferungen im Rahmen des Botendienstes oder der Heimversorgung erfolgen. Der PhiP wird in die Rezeptkontrolle und die Grundlagen der Rezeptabrechnung eingeführt. Der Pharmazeut im Praktikum begleitet den verantwortlichen pharmazeutischen Mitarbeiter bei der Belieferung der zu versorgenden Heime und wird in die Aufgaben der Apotheke bei der Heimbetreuung eingeführt. Gleiches gilt für den Arzneimittel-Versandhandel. Prüfungen Der Pharmazeut im Praktikum soll zwei Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie vier Fertigarzneimittelprüfungen durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Pharmazeut im Praktikum soll etwa zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Die Herstellung einer zweiten Darreichungsform ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Arzneimittelkunde Der Pharmazeut im Praktikum soll vier verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Beratung Der Pharmazeut im Praktikum soll einfache Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation führen. Darüber hinaus soll er weiter bei Beratungsgesprächen hospitieren. Dabei soll jeweils eine Beratung pro Woche im Rahmen der Rezeptbelieferung über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" dokumentiert werden. Es ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 6

13 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen 3. / 4. Monat Im dritten und vierten Monat kennt der Pharmazeut im Praktikum alle Arbeitsbereiche der Warenwirtschaft und der Arzneimittellagerung und kann dort eigenständig arbeiten. Ebenso kann er in Labor und Rezeptur tätig sein, in der Arzneimittelherstellung arbeitet er selbstständig, jedoch sind die Einwaagen vorzuzeigen und die wesentlichen Arbeitsschritte mit den verantwortlichen pharmazeutischen Mitarbeitern abzustimmen. In der Arzneimittelabgabe und -beratung wird der PhiP regelmäßig eingesetzt. Er führt die Beratungsgespräche selbstständig, wird dabei allerdings stets von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Schwerpunkte des 3. und 4. Ausbildungsmonats sind die Vorstellung von verschiedenen besonderen Darreichungsformen und die Vermittlung der notwendigen Beratungsinhalte (z.b. Asthmasprays, Insulinpens, Inhalationsgeräte) dies kann durch die Arbeitsblätter "Arzneimittelbewertung" geschehen und über diese dokumentiert werden. Auch die Erstellung und Bewertung von Medikationsanalysen und eine Einführung in das Medikationsmanagement sollen nun erfolgen. Weiterhin werden die apothekenüblichen Dienstleistungen vorgestellt. Apothekenbetrieb Der Pharmazeut im Praktikum wird bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Ihm werden Grundlagen der Arzneimittelsicherheitssysteme vorgestellt. Mittels eigener Recherche und mit Hilfe des Arbeitsblattes "Arzneimittelrisiken" bereitet der PhiP pro Monat eine entsprechende Information auf. Der PhiP hospitiert bei apothekenüblichen Dienstleistungen. Er wird in die Anforderungen und die gesetzlichen Grundlagen der Dokumentation von Gefahrstoffen, Tierarzneimitteln sowie T-Rezepten eingeführt. Prüfungen Der Pharmazeut im Praktikum soll bedarfsgerecht Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie pro Woche eine Fertigarzneimittelprüfung durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Pharmazeut im Praktikum soll mindestens zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Die Herstellung einer dritten Darreichungsform ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Arzneimittelkunde Der Pharmazeut im Praktikum soll pro Monat vier verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. Beratung Der Pharmazeut im Praktikum soll regelmäßig Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation und der Rezeptbelieferung führen, stets begleitet von einem pharmazeutischen Mitarbeiter. Ihm werden Merkmale von Arzneimittelmissbrauch und Arzneimittelabhängigkeit erläutert. Im Hinblick auf schwierige Beratungssituationen soll er lernen, die Grenzen seiner pharmazeutischen Kompetenz einzuschätzen. Jeweils eine eigene Beratung pro Woche soll im Rahmen der Rezeptbelieferung über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" dokumentiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. Der Pharmazeut im Praktikum soll an das Medikationsmanagement und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit herangeführt werden. Anhand von vorhandenen Kundendaten soll ein Medikationsbogen erstellt werden, dem - soweit möglich - weitere Patientendaten (anonymisiert) hinzugefügt werden können. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 7

14 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen 5. Monat Im fünften Monat kann der Pharmazeut im Praktikum in allen Bereichen der Arzneimittelherstellung, der Arzneistoff- und Arzneimittelprüfung sowie der Arzneimittelabgabe eingesetzt werden. Dabei ist ihm stets ein verantwortlicher pharmazeutischer Mitarbeiter zur Seite gestellt. Schwerpunkte des 5. Ausbildungsmonats sind die Themen Praxis- und Sprechstundenbedarf sowie Hilfsmittellieferverträge, Impfstoffe und Produkte der Wundversorgung. Apothekenbetrieb Der Pharmazeut im Praktikum wird bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Er lernt das Hilfsmittelsortiment der Apotheke kennen und wird in Bestimmungen der Lieferverträge eingeführt. Verbandsmaterialien und andere Produkte der Wundversorgung werden ihm vorgestellt. Er charakterisiert mindestens ein in der Apotheke vorhandenes Medizinprodukt mit Hilfe des entsprechenden Arbeitsblattes. Er wird in die Anforderungen und die gesetzlichen Grundlagen der Dokumentation von Blut und Blutprodukten eingeführt. Prüfungen Der Pharmazeut im Praktikum soll bedarfsgerecht Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie pro Woche eine Fertigarzneimittelprüfung durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Pharmazeut im Praktikum soll mindestens zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Die Herstellung eines Arzneimittels ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Der PhiP soll die Unterschiede zwischen Rezeptur und Defektur und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Apotheke kennenlernen. Arzneimittelkunde Der Pharmazeut im Praktikum soll pro Monat vier verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Ein Schwerpunkt soll in diesem Ausbildungsmonat auf den Impfstoffen liegen. Beratung Der Pharmazeut im Praktikum soll regelmäßig Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation und der Rezeptbelieferung führen, er dabei stets von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Jeweils eine eigene Beratung ist pro Woche im Rahmen der Rezeptbelieferung über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" zu dokumentieren. Es ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. Der Pharmazeut im Praktikum kennt die Elemente eines Medikationsmanagements. In den letzten beiden Monaten soll er sich bemühen, ein solches Management mit Einwilligung eines Patienten durchzuführen. Durch den ausbildenden Apotheker werden die Erstellung und vor allem die Bewertung der arzneimittelbezogenen Probleme und die Ableitung von Maßnahmen begleitet. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 8

15 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG im 3. Studienabschnitt Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen 6. Monat Im sechsten Monat kann der Pharmazeut im Praktikum in allen Bereichen der Arzneimittelherstellung, der Arzneistoff- und Arzneimittelprüfung sowie der Arzneimittelabgabe eingesetzt werden. Dabei ist ihm stets ein verantwortlicher pharmazeutischer Mitarbeiter zur Seite gestellt. Schwerpunkte des letzten Ausbildungsmonats sind die Themen Notfallsortiment, Notfalldepot und Dienstbereitschaft. Gleichzeitig dient dieser Monat der Festigung des Erlernten und der Lösung komplexer Situationen. Apothekenbetrieb Der Pharmazeut im Praktikum wird bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Er wird über die Verpflichtungen der Apotheke im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung unterrichtet. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Notfallsortiment, dem Vorgehen bei der Nutzung des Notfalldepots und den organisatorischen Anforderungen für die Dienstbereitschaft. Prüfungen Der Pharmazeut im Praktikum soll bedarfsgerecht Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie pro Woche eine Fertigarzneimittelprüfung durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Pharmazeut im Praktikum soll etwa zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" soll der PhiP in den sechs Monaten fünf Rezepturen charakterisiert haben. Die noch fehlenden Bögen sind zu erstellen. Arzneimittelkunde Der Pharmazeut im Praktikum soll über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" insgesamt 20 bis 25 Arzneimittel charakterisiert haben. Die noch fehlenden Bögen sind zu erstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. Beratung Der Pharmazeut im Praktikum soll regelmäßig Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation und der Rezeptbelieferung führen, stets begleitet von einem pharmazeutischen Mitarbeiter. Über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" sind insgesamt 20 bis 25 Beratungen zu dokumentieren. Die noch fehlenden Bögen sind zu erstellen. Der Pharmazeut im Praktikum hat insgesamt zwei bis vier erstellte Medikationsbögen bzw. weitergehende Maßnahmen des Medikationsmanagements dokumentiert. Er stellt in einer hausinternen Fortbildung eine dieser Dokumentationen vor und erläutert und diskutiert die abgeleiteten Maßnahmen. FB-97 (Stand: August 2013/2) Seite 9

16 ZEITPLAN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG IM 3. STUDIENABSCHNITT Anlage zum Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen Auswertung Monat Apothekenbetrieb Prüfung Herstellung Arzneimittelkunde Beratung Kenntnis 1. Bestellung Annahme Lagerung x Ausgangsstoffe Schutzstufenkonzept x Dokumentation x Doku. Arzneimittel Warenwirtschafts- u. Kassensystem x Fertigarzneimittel Gefährdungsbeurteilungen DF*: x Hospitationen Warensortiment (Freiwahl/Ap/Rp) AMPreisVO Pharm./ nicht-pharm. Personal x Dokumentation DF: x Hospitationen *DF= Darreichungsform (Nachmittage) x Doku. Beratung 2. Grundlagen QM-System Dokumentationen (BTM Importe) ABDA-Datenbank Rabattverträge Rezeptkontrolle Abrechnung 3. Heimversorgung Botendienst Dokumentation (Gefahrstoffe) Dienstleistungen x Dokumentation (NEM) 4. Pharmakovigilanz Dokumentation (Tier-AM T-Rezept) Dienstleistungen 5. Hilfsmittel Lieferverträge Dokumentation (Blut Blutprodukte) Wundversorgung x Dokumentation (MP) Praxis- Sprechstundenbedarf (Impfstoffe) 6. Notfallsortiment Notfalldepot Anforderungen Dienstbereitschaft x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Doku. Arzneimittel x Hospitationen (Nachmittage) x Doku. Beratung x Doku. Arzneimittel x Doku. Beratung x Doku. AMTS x Doku. Arzneimittel x Doku. Beratung x Doku. AMTS x Doku. Arzneimittel x Doku. Beratung x Doku. AMTS x Doku. Arzneimittel x Doku. Beratung x Doku. AMTS CL-30 (Stand: August 2013/2) Seite 1

17 ARZNEIMITTELBERATUNG Formular zur Dokumentation von Beratungsgesprächen bei der Abgabe von Arzneimitteln Verordnung Selbstmedikation AM wurde gezielt verlangt Arzneimittel: Datum: Erste Frage des Beratenden:? WISSEN sammeln! Selbstmedikation Welche Beschwerden beschreibt der Patient? Welche Information zu den Symptomen ist nach Ihrer Meinung die wichtigste? genaue Beschreibung der Symptome wie häufig sie auftreten seit wann sie bestehen ob weitere Symptome auftreten WISSEN sammeln! Nimmt der Patient andere Arzneimittel? Selbstmedikation / Verordnung ja nein Wenn ja, welche Erkrankungen kämen damit infrage? Arzneimittel Mögliche Erkrankung Hat der Patient weitere Erkrankungen? ja nein Wenn ja, welche: Ergeben sich dadurch Anwendungsbeschränkungen? ja nein Wenn ja, welche: FB-109 (Stand: Mai 2012/3) / Seite 1

18 ARZNEIMITTELBERATUNG Formular zur Dokumentation von Beratungsgesprächen bei der Abgabe von Arzneimitteln ENTSCHEIDUNG treffen! Selbstmedikation Ist eine Selbstmedikation möglich? ja nein Arztverweis Begründung: Welche Arzneimittel könnte man empfehlen? Arzneimittel Wirkweise Welches Arzneimittel empfehlen Sie? Begründung: ENTSCHEIDUNG treffen! Verordnung Rezeptkontrolle sind folgende Daten vorhanden bzw. in Ordnung? Arztstempel / Unterschrift Ausstellungsdatum Krankenkasse Ist aut-idem gekreuzt? ja nein Gibt es einen Rabattvertrag? ja nein Befreiung: ja nein Re-Import möglich? ja nein Verordnung plausibel? ja nein, weil Treten Arzneimittelwechselwirkungen auf? ja nein Wenn ja welche? INFORMATIONEN geben! Standarddosierung: Behandlungsdauer: Selbstmedikation / Verordnung Schwangere: Stillende: Kinder: Anwendungshinweise: vor dem Essen zum Essen nach dem Essen unabhängig Angabe Nebenwirkungen nötig? Angabe Warnhinweise nötig? Nichtmedikamentöse Hinweise? nein ja: nein ja: nein ja: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-109 (Stand: Mai 2012/3) / Seite 2

19 ARZNEIMITTELBEWERTUNG Checkliste zur Charakterisierung von Arzneimitteln Arzneimittel: Wirkstoff(e)/Menge: Hersteller: Lieferant: Charge: Zul. Nr.: Verwendbar bis: Arzneiform: Packungsgröße: (N ) PZN: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Rezeptur Kühlkette Labor Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig besondere Bestimmungen: ja nein Wenn ja, welche? Import AM BtM Tier AM Transfusionsgesetz Impfstoff Sonstiges Benennen Sie kurz die besonderen Anforderungen: Wirtschaftliche Daten: Rabattvertrag: nein ja, mit: Mögliche Pharmazeutische Bedenken: AEK: AVK: Spanne: Höchstpreis: Festpreis: GKV-Rabatt: Daten der letzten drei Lieferungen: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Abverkäufe im letzten Jahr Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Durchschnitt: FB-101 (Stand: Juli 2013/4) / Seite 1

20 ARZNEIMITTELBEWERTUNG Checkliste zur Charakterisierung von Arzneimitteln Pharmazeutische Eigenschaften: Indikation: Welche Fragen stellen Sie einem Patienten, der dieses AM kaufen will (bei Selbstmed. mind.3): Erklären Sie die Wirkung/Anwendung des Arzneimittels kurz und kundenverständlich! Standarddosierung: Schwangere: Stillende: Kinder: Begrenzung der Behandlungsdauer in der Selbstmedikation: Anwendungshinweise: vor dem Essen zum Essen nach dem Essen unabhängig Nebenwirkungen (Art/Grad): Wechselwirkungen (mit/folge): Kontraindikationen: Warnhinweise (Art/Bewertung): Zusätzliche Hinweise: Genutzte Literatur: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-101 (Stand: Juli 2013/4) / Seite 2

21 ARBEITSBLATT ARZNEIMITTELRISIKEN Checkliste zur eigenen Bewertung von UAW - Meldungen bzw. Anfragen, Anlage zum Meldebogen Arzneimittel: Art der Meldung: AMK Meldung, PZ/DAZ: Fachinfo/Packungsbeilage AKdÄ Meldung Patientenanfrage Industrie (Rote Hand Brief) Literatur: eigene Prüfung Arzt Arzneimittel in der Apotheke vorhanden: ja nein Indikation: UAW Beschreibung: Mögliche Risiken: Eigene Bewertung: Genutzte Literatur: Produktdaten: Wirkstoff(e)/Menge: Hersteller: Lieferant: Charge: Zul. Nr.: Verwendbar bis: Arzneiform: Packungsgröße: (N ) PZN: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Rezeptur Kühlkette Labor Sonstiger Lagerort: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig Import AM BtM Tier AM Transfusionsgesetz Impfstoff FB-105 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

22 ARBEITSBLATT ARZNEIMITTELRISIKEN Checkliste zur eigenen Bewertung von UAW - Meldungen bzw. Anfragen, Anlage zum Meldebogen Maßnahmen: Informationsweitergabe: AMK Industrie Ärzte Patienten BfArM TLV MA AMK Berichtsbogen ausgefüllt und versandt von: am Info erstellt von: am Infotext Arzt: Infotext Patient: Info freigegeben von: am Info versandt von: am per Einsendung Arzneimittel an: Hersteller ZL AMK BfArM Arzneimittel versandt von: am Einschreiben kein Lagerartikel mehr Kenntnisnahme Mitarbeiter Datum: Unterschrift: Datum: Unterschrift Datum: Unterschrift Datum: Unterschrift Datum: Unterschrift: Datum: Unterschrift: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-105 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

23 PRÜFUNG VON FERTIGARZNEIMITTELN Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel nach 12 ApBetrO Arzneimittel: Prüfer: Datum: Prüfung: Kennzeichnung Packungsbeilage Packmittel Arzneiform alles Hersteller: Lieferant: Anschrift: Lieferdatum: Wirkstoff(e)/Menge: / / Arzneiform: Packungsgröße: (N ) PZN: Zul. Nr.: Verwendbar bis: Ch.B.: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Rezeptur Kühlkette Labor Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig Import AM BtM Tier AM Transfusionsgesetz Impfstoff Pharmazeutische Eigenschaften: Indikation: Prüfung der Kennzeichnung ( 10 AMG): entspricht 1. Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers 2. Bezeichnung/Stärke/Darreichungsform 3. Hinweis, dass das AM zur Anwendung bei Säuglingen, Kindern oder Erwachsenen bestimmt ist 4. Zulassungsnummer (Zul.-Nr.), sofern vorhanden 5. Chargenbezeichnung (Ch.-B.) bzw. Herstellungsdatum 6. Inhalt nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl 7. Art der Anwendung 8. Arzneilich wirksame Bestandteile nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach Art 9. Verfalldatum mit dem Hinweis verwendbar bis (Monat und Jahr) 10. Hinweis Verschreibungspflichtig bzw. Apothekenpflichtig, sofern erforderlich 11. Bei Klinikpackungen Hinweis auf Teil einer Klinikpackung 12. bei AM-Mustern Hinweis Unverkäufliches Muster 13. Hinweis Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren 14. Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten AM, sofern erforderlich 15. Verwendungszweck, bei nicht verschreibungspflichtigen AM 16. Aufbewahrung- bzw. Lagerungshinweise 17. Blindenschrift, sofern erforderlich 18. Spezielle Hinweise bei Sera, Blutprodukten, gentechnisch hergestellten Arzneimitteln, homöopathischen Arzneimitteln, Tierarzneimitteln gemäß 10 Abs. 2 ff. AMG FB-106 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

24 PRÜFUNG VON FERTIGARZNEIMITTELN Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel nach 12 ApBetrO Prüfung der Packungsbeilage ( 11 AMG): entspricht 1. Überschrift Gebrauchsinformation 2. Bezeichnung / Stärke / Darreichungsform 3. Stoff- oder Indikationsgruppe oder Wirkungsweise 4. Anwendungsgebiete 5. Gegenanzeigen 6. Ggf. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung 7. Wechselwirkungen 8. Warnhinweise 9. Dosierungsanleitung / Art der Anwendung / Häufigkeit / Behandlungsdauer (sofern zutreffend) 10. Hinweise zum Verhalten bei Überdosierung und vergessener Einnahme bzw. vorzeitigem Absetzen 11. Empfehlung zur Klärung von fragen den Arzt oder Apotheker aufzusuchen 12. ggf. Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung und Haltbarkeit im angebrochenen Zustand 13. ggf. Warnung vor sichtbaren Anzeichen dafür, dass das AM nicht mehr zu verwenden ist 14. Arzneilich wirksame Bestandteile nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach Art 15. Inhalt nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl 16. Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers bzw. des Herstellers oder des Einführers 17. Nebenwirkungen, ggf. Gegenmaßnahmen 18. Lagerungshinweise 19. Hinweis nach Ablauf des auf der Packung angegebenen Verfallsdatums nicht mehr anzuwenden 20. Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage Prüfung der Primär- und Sekundärpackmittel ( 12 ApBetrO): entspricht 1. Dichtigkeit der Verschlüsse 2. Unversehrtheit des Originalverschlusses bei Schraubverschlüssen 3. Unversehrtheit der Blisterfolie bei Tabletten 4. Übereinstimmung der Chargenbezeichnung auf Primär- und Sekundärpackmittel Prüfung der Arzneiform: (Sofern durchführbar, einfache, nicht zerstörende Sinnesprüfungen) Feste Arzneiformen (z.b. Tabletten, Dragees, Kapseln) Unversehrtheit (kein Bruch) gleichförmiges Aussehen (Farbe, Form) (keine Verfärbungen / Verformungen) Sonstige: Flüssige Arzneiformen (z.b. Lösungen, Augen- / Nasentropfen) Farbe (keine Ver- oder Entfärbung) klare Lösung (frei von Schwebteilchen, Trübung, Ausfällungen, Kristallisation) Sonstige: entspricht entspricht Ergebnis: festgestellte Mängel und daraufhin eingeleitete Maßnahmen keine Beanstandungen Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-106 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

25 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung von Medizinprodukten Produkt: Produktdaten: Hersteller: Lieferant: Charge: Verwendbar bis: Packungsgröße: Erkennbare Angaben aus CE-Kennzeichnung: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel PZN: Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig besondere Bestimmungen: ja nein Benennen Sie kurz die besonderen Anforderungen: Wirtschaftliche Daten: AEK: AVK: Spanne: Höchstpreis: Festpreis: GKV-Rabatt: Daten der letzten drei Lieferungen: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Abverkäufe im letzten Jahr Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Durchschnitt: Lieferverträge mit: Erstattungsfähigkeit vollständig bei Verleih bei Abgabe Abgabepreisbestimmung: Patientenzuzahlung: FB-102 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

26 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung von Medizinprodukten Eigenschaften: Art des Medizinprodukts: Risikoklasse: steril nicht steril Verbandstoff Inkontinenzartikel Messgerät Kompressionsartikel Elektrolytlösung medizinisches Gerät Einsatzgebiet: Welche Fragen stellen Sie einem Patienten, der dieses Produkt kaufen will: Erklären Sie die Wirkung / Anwendung des Produkts kurz und kundenverständlich! Beratungsempfehlungen (Dosierung, Anwendungshinweise, Anwendungsdauer): Unerwünschte Wirkungen, Risiken (NW, WW, KI, Warnhinweise) Hinweise zur Pflege, Wartung, Kalibrierung: Genutzte Literatur: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-102 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

27 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung Nahrungsergänzungsmittel (ergänzende) bilanzierte Diät Produkt: Produktdaten Hersteller: Lieferant: Charge: Verwendbar bis: Packungsgröße: Zutaten: Einstufung NEM (ergänzende) bilanzierte Diät Lagerartikel: ja nein Saisonartikel PZN: Lagerort: Freiwahl Sichtwahl Generalalphabet Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) Diätverordnung (DiätV) Sonstige: Benennen Sie kurz die rechtlichen Anforderungen an das Produkt: Wirtschaftliche Daten AEK: AVK: Spanne: Höchstpreis: Festpreis: GKV-Rabatt: Daten der letzten drei Lieferungen: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Abverkäufe im letzten Jahr Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Durchschnitt: FB-103 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

28 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung Nahrungsergänzungsmittel (ergänzende) bilanzierte Diät Prüfung der Kennzeichnung ( 4 LMKV 4 NemV 21 DiätV Anlage 1 NKV) Erforderlich Entspricht 1. Verkehrsbezeichnung: 2. Empfohlene tägliche Verzehrmenge: 3. Warnhinweis Überschreitung empfohlene tägliche Verzehrmenge 4. Charakteristische Stoffkategorien: 5. Beschreibung Eigenschaften und Merkmale, denen das Lebensmittel seine Zweckbestimmung verdankt: 6. Hinweis "zur diätetischen Behandlung von..." (Krankheit, Störung o. Beschwerden, für die das Produkt bestimmt ist) 7. Wichtiger Hinweis zur ausschließlichen Ernährung bestimmt oder ergänzende bilanzierte Diät 8. Hinweis: Kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung 9. Angabe der Altersgruppe 10. Wichtiger Hinweis: Muss unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden 11. Wichtiger Hinweis: Kann die Gesundheit von Personen gefährden, die nicht an den Krankheiten, Störungen oder Beschwerden leiden, für die [Produkt] bestimmt ist 12. Hinweis auf bestimmte Vorsichtsmaßnahmen oder Gegenanzeigen 13. Hinweis, dass das Produkt nicht parenteral verwendet werden darf 14. Angabe der Osmolalität oder Osmolarität 15. Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers 16. Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Füllmenge nach Gewicht, Volumen, Stückzahl: 18. Lagerhinweis: Außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern 19. Gebrauchsanweisung Inhaltsangaben Erforderlich Entspricht 1. Zutatenverzeichnis 2. Angabe der Brennwerte (kj und kcal) sowie der Gehalt an Proteinen, Kohlenhydraten und Fetten 3. Menge der Nährstoffe, bezogen auf empfohlene tägliche Verzehrmenge 4. Menge sämtlicher Mineralstoffe und Vitamine (Anlage 6 DiätV) 5. Ursprung und Art der in dem Erzeugnis enthaltenen Proteine 6. Vitamine und Spurenelemente in % der Referenzwerte (Anlage 1 NKV) Ergebnis: keine Beanstandungen festgestellte Mängel: FB-103 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

29 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung Nahrungsergänzungsmittel (ergänzende) bilanzierte Diät Anwendung Zweckbestimmung: Zulässige gesundheitsbezogene Angaben (Health-claims): Welche Frage(n) stellen Sie einem Patienten, der dieses Produkt kaufen will? Erklären Sie kurz und kundenverständlich, was das Produkt bewirkt! Was kann/darf der Kunde nicht erwarten? Möglicher Anwenderkreis: Ärztliche Aufsicht: erforderlich empfehlenswert nicht notwendig Art der Anwendung bzw. Verzehrempfehlung: Begrenzung der Anwendungsdauer: Anwendungshinweise: vor dem Essen zum Essen nach dem Essen unabhängig Wechselwirkungen mit Arzneimitteln: Vorsichtsmaßnahmen: Gegenanzeigen: Abgrenzung Schwindelprodukte Verbot krankheitsbezogener Werbung ( 12 LFGB) wird sowohl in der Produkt-Kennzeichnung als auch in der Werbung eingehalten. Verbot von Hinweisen oder Behauptungen in Werbung, Kennzeichnung oder Aufmachung, dass bei ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist, wird eingehalten. Fazit Produktempfehlung nicht empfehlenswert empfehlenswert auf Nachfrage des Kunden aktiv zu empfehlen, wenn: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-103 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 3

30 HERSTELLUNG VON ARZNEIMITTELN Arbeitsblatt zur Ausbildung Plausibilitätsprüfung, Herstellungs- und Prüfanweisung, Herstellung, Prüfung 1. Plausibilitätsprüfung Rezepturbezeichnung: Verordnender Arzt: Erstverordnung: Rx? Ja Nein Darreichungsform: Primärverpackung: Haltbarkeit: Art der Anwendung: Applikationshilfe: Aufbrauchfrist: Anwendungsdauer: Kindersicherung: Kinder-AM Dosierung: Lichtschutz: Bezeichnung (Ausgangsstoffe) Funktion (Wirkstoff, Füllstoff, Emulgator, Konservierungsmittel ) Menge (Soll) Eigenschaften (Aggregatzustand, Lagerung, Modifikationen, Gefahrstoff, ) Konzentration: Wirkstoff 1: Wirkstoff 2: Konservierungsmittel: ph-wert der Rezeptur: Plausibilitätskontrolle Therapie Erforderliche Angaben zur Therapie sind vorhanden (Art der Anwendung Anwendungsdauer Gebrauchsanweisung). Wirkstoffe Dosierung korrekt (Normdosis / therapeutische Dosis). Therapeutisch sinnvolle Kombination mehrerer Wirkstoffe. Bedenklichkeit Keine bedenklichen Ausgangsstoffe ( 5 AMG) enthalten. Kompatibilität Kompatibilität der Rezepturbestandteile ist gewährleistet. Applikation Applikation ist sinnvoll und möglich. Dosiergenauigkeit ist gewährleistet. Stabilität Die Stabilität ist gewährleistet. Die ausreichende Konservierung ist gewährleistet. OK? O O O O O O Freigabe Datum Unterschrift Apotheker Kennzeichnung (siehe CL-2 Kennzeichnung von Rezepturen) Mindestangaben auf dem Etikett: Name und Anschrift der abgebenden Apotheke (soweit unterschiedlich, des Herstellers) Inhalt (Gewicht, Rauminhalt oder Stückzahl) Art der Anwendung Gebrauchsanweisung Wirkstoffe nach Art und Menge sonstige Bestandteile nach Art Herstellungsdatum Verwendbarkeitsfrist ( verwendbar bis: ) Hinweise auf besondere Vorsichtsmaßnahmen Name des Patienten FB-94 (Stand: Oktober 2012/1) Seite 1

31 HERSTELLUNG VON ARZNEIMITTELN Arbeitsblatt zur Ausbildung Plausibilitätsprüfung, Herstellungs- und Prüfanweisung, Herstellung, Prüfung Patient/Kunde: verordnender Arzt: Herstellungsnummer: 2. Herstellungsanweisung 3. Herstellung ( ) Einwaagekorrektur: Faktor: Hygienemaßnahmen: Hygiene: Arbeitsplatz und Geräte desinfizieren Desinfektionsmittel: Ch.B: Händedesinfektion Desinfektionsmittel: Ch.B: Schutzmaßnahmen (entsprechend der Gefährdungsbeurteilung): Schutzhandschuhe Atemschutz Schutzbrille Abzug Schutzmaßnahmen Sonstige: Gegenstände und Materialien für die Herstellung: Gegenstände Analysenwaage Rezepturwaage Salbenrührgerät Kapselfüllmaschine Analysenwaage: Libelle geprüft tariert Fantaschale, Pistill Mörser, Pistill Wasserbad Dreiwalzenstuhl Rezepturwaage: Libelle geprüft tariert Weitere: Wasserbad: Temperatur: o C Ausgangsstoffe Prüfnummer Soll-Einwaage Ist-Einwaage Signatur(en) / / / / / Herstellungsablauf, -technik & -parameter Inprozesskontrolle entspricht 1. / 2. / 3. / 4. / 5. / 6. / 7. / 8. / 9. / Organoleptische Prüfung des Endproduktes: entspricht Aussehen/Farbe: Konsistenz/Homogenität Geruch: Aussehen/Farbe Konsistenz/Homogenität Geruch Sonstiges Datum Herstellungsanweisung Freigabe Apotheker Herstellungsdatum Herstellender Freigabe Rezeptur FB--94 (Stand: Oktober 2012/1) Seite 2

32 HERSTELLUNG VON ARZNEIMITTELN Arbeitsblatt zur Ausbildung Plausibilitätsprüfung, Herstellungs- und Prüfanweisung, Herstellung, Prüfung 4. Taxation Bezeichnung Taxpreis Zuschläge Bemerkung Abgabepreis: Der Taxpreis wurde auch am PC ermittelt und das Ergebnis verglichen. Preis: 5. Prüfanweisung (wenn erforderlich) 6. Prüfung ( ) Organoleptische Prüfung des Endproduktes: entspricht Aussehen/Farbe: Konsistenz/Homogenität Geruch: Aussehen/Farbe Konsistenz/Homogenität Geruch Sonstiges Weitere Prüfung des Endproduktes: ph-wert (Soll): ph-wert: Teilchengrößen (Sollverteilung): Teilchengr.: Gleichförmigkeit der Masse (Sollwert): Prüfmenge: Gleichförmigkeit der Masse Gehaltsbestimmung (Methode): Sollwert: Gehalt.: Mikrobiologie (Methode): Sollwert: Mikrobiologie Sonstige Prüfungen Bezeichnung: entspricht Probenahme: Prüfmethode: Sollwert: Grenzwerte: Istwert: Art der Prüfung: / Bezeichnung: entspricht Probenahme: Prüfmethode: Sollwert: Grenzwerte: Istwert: Art der Prüfung: / Bezeichnung: entspricht Probenahme: Prüfmethode: Sollwert: Grenzwerte: Istwert: Art der Prüfung: / Freigabe Prüfungsanweisung Prüfer Freigabe Defektur Datum Prüfungsanweisung Datum Prüfung Datum Freigabe FB--94 (Stand: Oktober 2012/1) Seite 3

33 ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT (AMTS) Arbeitsblatt zur Vorbereitung eines Medikationsmanagements Patientendaten 1 Alter: Geschlecht: Krankenkasse: Pat.-ID 2 : Kundenkarte: ja nein Raucher Patient arbeitet mit und wird informiert. (Grundsätzlich ist es nur sinnvoll ein Medikationsmanagement durchzuführen, wenn der Patient davon profitiert. Für Ausbildungszwecke kann es allerdings gut sein, das Thema ohne Mitarbeit des Patienten zu bearbeiten. Sicher ist es dann nicht möglich, alle Aussagen zu treffen.) Hausarzt: 1. Facharzt/Fachrichtung: / 2. Facharzt/Fachrichtung: / Bekannte Erkrankungen Asthma Demenz Diabetes Gicht Hypertonie Osteoporose Parkinson Sonstige: Allergien: Unverträglichkeiten: Messwerte der Apotheke Blutzucker (Zielwert: ) Blutzucker: Datum: Zeit: Minuten vor / nach dem Essen Blutzucker: Datum: Zeit: Minuten vor / nach dem Essen Blutzucker: Datum: Zeit: Minuten vor / nach dem Essen Blutzucker: Datum: Zeit: Minuten vor / nach dem Essen Blutdruck (Zielwert: ) Blutdruck: Datum: Blutdruck: Datum: Blutdruck: Datum: Blutdruck: Datum: Andere: Parameter: Wert: Datum: Parameter: Wert: Datum: Parameter: Wert: Datum: Parameter: Wert: Datum: 1 - Diese Seite wird einmal pro Patient angelegt. Weitere Messwerte können anlassbezogen eingetragen werden. 2 - Selbstgewählter Code, um die einzelnen Seiten jeweils eindeutig einem Patienten zuordnen zu können. FB-100 (Stand: August 2013/1) Seite 1

34 ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT (AMTS) Arbeitsblatt zur Vorbereitung eines Medikationsmanagements Patientengespräch 3 Datum: Pat.-ID 2 : Rezeptbelieferung, Arzt: Selbstmedikation Allgemeinbefinden: gut so wie eben möglich schlecht Tendenz: verbessert schlechter unverändert Derzeitige Beschwerden: (1) Atmung: ( Husten Erkältungssymptome Kurzatmigkeit) (2) Ernährung: ( gesteigerter Appetit gesteigerter Durst Appetitlosigkeit) (3) GI-Trakt: ( Verstopfung Sodbrennen Durchfall Übelkeit) (4) Kopf: ( Schmerzen Schwindel Sehstörungen Mundtrockenheit) (5) Muskulatur/Knochen: ( Ermüdbarkeit Schmerzen Bewegungseinschränkungen) (6) Psyche: ( Unruhe Schlafprobleme Konzentrationsschwäche Antriebslosigkeit) (7) Sonstige: Auf die Symptome der Beschwerdegruppe (von (1) bis (7)) treffen folgende Aussagen zu: neu bekannt stärker werdend gleichbleibend dauerhaft akut Auf die Symptome der Beschwerdegruppe (von (1) bis (7)) treffen folgende Aussagen zu: neu bekannt stärker werdend gleichbleibend dauerhaft akut Heute erworbene Arzneimittel: Arzneimittel Indikation (Angabe Patient) Beratung Information Apotheke neu bekannt neu bekannt neu bekannt neu bekannt neu bekannt neu bekannt Nebenwirkungen möglich (Art/Grad): Interaktion möglich (mit/folge): Zusätzliche Hinweise: Direkte Intervention der Apotheke erforderlich. Information des Arztes erforderlich. Maßnahme: 3 - Diese Seite sollte bei jeder Arzneimittelabgabe an den Patienten neu ausgefüllt werden. Nur so sind Entwicklungen zu erkennen. FB-100 (Stand: August 2013/1) Seite 2

35 ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT (AMTS) Arbeitsblatt zur Vorbereitung eines Medikationsmanagements Medikationsbogen 4 Pat.-ID 2 : Arzneimittel (Stück) Wirkstoff (mg) PZN Indikation 5 Arzt/SMed. 6 Dosierung 5 TD 7 (mg/d) Datum 8 Reichweite 1 ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Diese Seite umfasst mehrere Arzneimittelabgaben. Der Medikationsbogen kann kontinuierlich fortgeführt werden, z.b. bei jeder Abgabe, in regelmäßigen Abständen (z.b. alle 3 Monate) oder auch auf Wunsch des Patienten. Arzneimittel, die verbraucht wurden, sollten gestrichen werden. 5 - Patientenangabe 6 - Name des Arztes bzw. Selbstmedikation 7 - Tagesdosierung 8 - der Verordnung FB-100 (Stand: August 2013/1) Seite 3

36 ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT (AMTS) Arbeitsblatt zur Vorbereitung eines Medikationsmanagements Auswertung Medikationsbogen 9 ( Ein ärztlicher Medikationsplan vom liegt vor.) Pat.-ID 2 : Der ärztliche Plan weicht in Bezug auf Art oder Menge der Arzneimittel vom Medikationsbogen ab (1). Es sind abweichende Dosierungen angegeben (2). Bei mind. einem Arzneimittel wird eine ungeeignete Dosierung verwendet (3). Die errechnete Reichweite und die Neu-Abholung stimmen nicht überein (4). Der Patient erhält unbeabsichtigt mehrere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff oder aus der gleichen Wirkstoffklasse (Doppelverordnung) (5). Es liegen Interaktionen der Klassifikation schwerwiegende Folgen wahrscheinlich - kontraindiziert in bestimmten Fällen Überwachung/Anpassung nötig vor (6). Der Patient verwendet Arzneimittel, die in Bezug auf die Beschwerden kontraindiziert sind (7). Anwendungsprobleme werden festgestellt (8). Bestimmte Beschwerden können auf Nebenwirkungen zurückzuführen sein (9). Der Patient wendet Arzneimittel mit unklarer Indikation an (10). Es bestehen sonstige arzneimittelbezogene Probleme (z.b. verfallene Arzneimittel, Einnahmeschwierigkeiten, Non-Compliance) (11). Der Patient ist in Bezug auf wenigstens ein Arzneimittel nicht ausreichend informiert (12). Es wurden keine arzneimittelbezogenen Probleme (ABP) festgestellt. Kenntnisnahme Apotheker: Dokumentation ABP Bitte tragen Sie alle festgestellten ABP (1) bis (12) in die Tabelle ein. Datum: ABP Nr. Arzneimittel ABP - Beschreibung Maßnahmen Kenntnisnahme 10 Lösung ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Rücksprache Arzt erforderlich Rücksprache Arzt erforderlich Rücksprache Arzt erforderlich Rücksprache Arzt erforderlich Rücksprache Arzt erforderlich gelöst nicht gelöst tlw. gelöst gelöst nicht gelöst tlw. gelöst gelöst nicht gelöst tlw. gelöst gelöst nicht gelöst tlw. gelöst gelöst nicht gelöst tlw. gelöst 9 - Diese Seite sollte immer dann ausgefüllt werden, wenn der Medikationsplan aktualisiert wurde Apothekenleiter bzw. Ausbilder FB-100 (Stand: August 2013/1) Seite 4

37 PRÜFUNGSSTOFF Anlage zum Leitfaden für die praktische Ausbildung im 3. Studienabschnitt nach Anlage 15 AAppO Prüfungsstoff des 3. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung I. Pharmazeutische Praxis Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur; Inkompatibilitäten; Grundprinzipien der Entwicklung, Herstellung und Zulassung von Fertigarzneimitteln; Konformitätsbewertung von Medizinprodukten; Möglichkeiten der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln; Beschaffung, Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte; Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, insbesondere über sachgemäße Aufbewahrung und Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen; Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln; Aspekte der Qualitätssicherung; Angewandte Pharmakotherapie; Arzneimittelberatung und -auswahl in der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; praktische Aspekte der pharmazeutischen Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen; Blut und Blutprodukte; Krankenhaushygiene; Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Produkte für die Säuglings- und Kinderernährung sowie für Ernährungsmaßnahmen bei Erkrankungen; Nahrungsergänzungsmittel; Produkte zur enteralen und parenteralen Ernährung; Produkte und Gegenstände zur Körperpflege, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel; Gesundheitsförderung; Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Maßnahmen der Ersten Hilfe; Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Apothekenbetriebs, insbesondere Buchführung, Jahresabschluss, Rentabilität, Rationalisierung, Steuern. II. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht; Unterscheidung zwischen Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift, Satzung; Berufsrecht für Apotheker; Ausbildung und Aufgaben der anderen Berufe in Apotheken, rechtliche Grundlagen; Kammergesetze einschließlich Berufsgerichtsbarkeit; Apothekenrecht, insbesondere Gesetz über das Apothekenwesen und Apothekenbetriebsordnung; sonstige für den Apothekenbetrieb wichtige Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten; Grundzüge der Geschichte des Apothekenwesens; Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht, insbesondere Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz und Betäubungsmittelgesetz sowie dazu erlassene Rechtsverordnungen; Medizinprodukterecht; Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes, insbesondere Feilbieten, Werbung und Preisgefüge; Vorschriften über den Umgang und Verkehr mit Gefahrstoffen; Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf internationaler Ebene; Rechtliche Grundlagen für die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung, Sozialversicherungsrecht. FB-96 (Stand: Oktober 2012/1) Seite 1

38 BESCHEINIGUNG ÜBER DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG (nach Anlage 5 Approbationsordnung für Apotheker) Herr / Frau ist in der Zeit vom bis nach 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet worden. Er/Sie hat in dieser Zeit ganztätig mitgearbeitet und die in 4 Abs. 2 angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung ist vom unterbrochen / nicht unterbrochen worden.*) bis, den Ort Datum Stempel der Apotheke / Einrichtung Name der Ausbildungsstätte Unterschrift des für die Ausbildung Verantwortlichen *) Nichtzutreffendes streichen

39 EVALUATION Leitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen zur praktischen Ausbildung im 3. Studienabschnitt Fax: 0361 / Apotheke: Wir betreuen regelmäßig Pharmazeuten im Praktikum. Wir hatten vorher kaum Erfahrungen mit der praktischen Ausbildung. Zeitplan hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Zeitplan (Checkliste) hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Arzneimittelberatung hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Arzneimittelbewertung hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Einstufung Medizinprodukt hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Einstufung NEM hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Arzneimittelherstellung hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Arzneimittelrisiken hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Prüfung Fertigarzneimittel hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Arbeitsblatt Arzneimitteltherapiesicherheit hilfreich eher nicht hilfreich nicht genutzt Anmerkungen: Für die Planung und Durchführung des Praktikums sind folgende weitere Unterlagen wünschenswert: FB-93 (Stand: August 2013/2) Seite 1

40

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG IM 3. STUDIENABSCHNITT Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen Stand: November 2012 www.zeta-apotheke.de PRAKTIKUMSVEREINBARUNG Anlage zum Leitfaden

Mehr

ARBEITSBOGEN 4: PRÜFUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL UND APOTHEKENPFLICHTIGEN MEDIZIN- PRODUKTE

ARBEITSBOGEN 4: PRÜFUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL UND APOTHEKENPFLICHTIGEN MEDIZIN- PRODUKTE I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Überprüfen Sie ein Fertigarzneimittel (FAM) oder ein apothekenpflichtiges Medizinprodukt (MP) gemäß 12 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend

Mehr

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE In Zusammenarbeit mit VERABSCHIEDET VON DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER BUNDESAPOTHEKERKAMMER AM XX.XX.XXXX LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE Empfehlungen

Mehr

Anlage 1: Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke MUSTERAUSBILDUNGSPLAN

Anlage 1: Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke MUSTERAUSBILDUNGSPLAN 1. Monat Einführung - Betriebsablauf, insbesondere Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Arbeitsschutz, Schweigepflicht, Datenschutz beschreiben - Ablauf der Ausbildung beschreiben - Erwartungen des Ausbilders

Mehr

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM PTA. Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM PTA. Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen Stand: Juli 2013 www.zeta-apotheke.de PTA - PRAKTIKUMSVEREINBARUNG Anlage zum Leitfaden für die praktische

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...

Mehr

FAMULATUR - LEITFADEN

FAMULATUR - LEITFADEN FAMULATUR - LEITFADEN Eine Initiative vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.v. und der Landesapothekerkammer Thüringen Stand: Mai 2011 www.zeta-apotheke.de / www.bphd.de FAMULATUR

Mehr

Die 3 besten Krankenhausapotheken werden jedes Jahr von uns gekürt, um ihnen auf diesem Wege für ihre vorbildliche Ausbildung zu danken.

Die 3 besten Krankenhausapotheken werden jedes Jahr von uns gekürt, um ihnen auf diesem Wege für ihre vorbildliche Ausbildung zu danken. Bewertung Der Ausbildungsapotheke Mit dem Fragebogen Bewertung der Ausbildungsapotheke möchte der BPhD e.v. die Zufriedenheit der Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) bezüglich ihrer Ausbildung im Praktischen

Mehr

Die 3 besten Krankenhausapotheken werden jedes Jahr von uns gekürt, um ihnen auf diesem Wege für ihre vorbildliche Ausbildung zu danken.

Die 3 besten Krankenhausapotheken werden jedes Jahr von uns gekürt, um ihnen auf diesem Wege für ihre vorbildliche Ausbildung zu danken. Bewertung Der Ausbildungsapotheke Mit dem Fragebogen Bewertung der Ausbildungsapotheke möchte der BPhD e.v. die Zufriedenheit der Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) bezüglich ihrer Ausbildung im Praktischen

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Prüfung der Fertigarzneimittel

Prüfung der Fertigarzneimittel Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

Ch.-B.: Packungsgröße: Darreichungsform: Verfallsdatum:

Ch.-B.: Packungsgröße: Darreichungsform: Verfallsdatum: I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Für einige Arzneimittel gilt in der Apotheke eine Dokumentations- bzw. Anzeigepflicht. Bearbeiten Sie den Arbeitsbogen für dokumentations- bzw. anzeigepflichtige

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte Stand der Revision:16.06.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke

Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheitsschutz - Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke (ohne Versandhandel, Stellen/Verblistern, Krankenhaus-und Heimbelieferung,

Mehr

Versand der Arzneimittel aus der Apotheke

Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

ARBEITSBOGEN 2: DAS WARENWIRTSCHAFTSSYSTEM

ARBEITSBOGEN 2: DAS WARENWIRTSCHAFTSSYSTEM I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren Sie sich über die Grundfunktionen des Warenwirtschaftssystems und des Kassenprogramms in Ihrer Apotheke. Prüfen Sie, welche Informationen Sie mit

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter

Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter Qualitätsmanagement Handbuch 21048 Hamburg Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter Version 07.08.12 A 2.1 Seite 1 WAS? Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter WARUM? Eine schnelle, vollständige

Mehr

ARBEITSBOGEN 5: HERSTELLUNG VON REZEPTURARZNEIMITTELN

ARBEITSBOGEN 5: HERSTELLUNG VON REZEPTURARZNEIMITTELN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Stellen Sie ein wirkstoffhaltiges Rezepturarzneimittel her. Verwenden Sie zur Bearbeitung des Arbeitsbogens die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel.

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel. I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel. Beachten Sie, dass dieser Arbeitsbogen aus datenschutzrechtlichen

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 28.04.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

Eine Fachinformation (gemäß AMG 11 a, siehe: 11a.html)

Eine Fachinformation (gemäß AMG 11 a, siehe:  11a.html) Die folgenden Informationen sollen Ihnen die Vorbereitung für die Fachsprachenprüfung erleichtern Zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollten Sie im Vorfeld Fachzeitschriften wie zum Beispiel

Mehr

BUNDESVERBAND DER PHARMAZIESTUDIERENDEN

BUNDESVERBAND DER PHARMAZIESTUDIERENDEN BUNDESVERBAND DER PHARMAZIESTUDIERENDEN IN DEUTSCHLAND E.V. Bewertung der Ausbildungsapotheke Mit dem Fragebogen Bewertung der Ausbildungsapotheke möchte der BPhD e.v. die Zufriedenheit der Pharmazeuten

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

BerlindaVA.de mit dem Hauptstadtbonus

BerlindaVA.de mit dem Hauptstadtbonus Einwilligungserklärung zur Speicherung arzneimittelbezogener Daten für die Teilnahme am Versandhandel mit Arzneimitteln 1 Ich bin darüber informiert worden, dass die unten genannte Apotheke Leistungen

Mehr

FAMULATUR - LEITFADEN

FAMULATUR - LEITFADEN FAMULATUR - LEITFADEN Eine Initiative vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.v. und der Landesapothekerkammer Thüringen Stand: Mai 2011 www.zeta-apotheke.de / www.bphd.de FAMULATUR

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen

Mehr

Vertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums

Vertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung) der/dem

Mehr

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen von Externen (Name

Mehr

Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums

Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (3 - fach) (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung)

Mehr

Internes Audit. Version Seite 1

Internes Audit. Version Seite 1 Internes Audit Qualitätsmanagement Handbuch Internes Audit Version 07.08.12 3.2 Seite 1 WAS? Internes Audit WARUM? Interne Audits müssen einmal jährlich durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Prozesse

Mehr

Plausibilitätsprüfung Wurde für das vorliegende Rezepturarzneimittel bereits die Plausibilitätsprüfung vorgenommen?

Plausibilitätsprüfung Wurde für das vorliegende Rezepturarzneimittel bereits die Plausibilitätsprüfung vorgenommen? I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Erstellen Sie die Herstellungsanweisung für ein Rezepturarzneimittel. Verwenden Sie zur Bearbeitung des Arbeitsbogens die Leitlinie der Bundesapothekerkammer

Mehr

Apothekenbetriebsordnung. RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen

Apothekenbetriebsordnung. RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen Apothekenbetriebsordnung RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen 1 Apothekenbetriebsordnung - Übersicht Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmung Zweiter Abschnitt: Der Betrieb von

Mehr

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Praktikant Name, Vorname geb. am Geb.-Ort Telefon wohnhaft Betrieb Straße Firma und PLZ,

Mehr

Wareneingang und Prüfung von Fertigarzneimitteln

Wareneingang und Prüfung von Fertigarzneimitteln 30 7 Wareneingang und Prüfung von Fertigarzneimitteln 7.1 Prüfung von Fertigarzneimitteln Wird pro Arbeitstag mindestens ein Fertigarzneimittel organoleptisch geprüft und die Prüfung dokumentiert? Es Auslegung

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort

Mehr

Kooperationsvertrag (Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag)

Kooperationsvertrag (Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag) - 1 - - Kooperationsvertrag (Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag) zwischen Regiebetrieb (Träger der Maßnahme): Kooperationsbetrieb: Volkshochschule Heidekreis ggmbh Kirchplatz 4, 29664 Walsrode

Mehr

Seite 1 von 5. Merkblatt. betreffend die

Seite 1 von 5. Merkblatt. betreffend die Seite 1 von 5 Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung, Mainz Merkblatt betreffend die Kennzeichnung von Arzneimitteln, die in öffentlichen Apotheken

Mehr

Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe

Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

Zwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt -

Zwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt - Vertrag für das Projektpraktikum im Studiengang Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Zwischen...... in...... - nachfolgend

Mehr

BERUFSBILDENDE SCHULE WISSEN Hachenburger Str. 47, Wissen

BERUFSBILDENDE SCHULE WISSEN Hachenburger Str. 47, Wissen BERUFSBILDENDE SCHULE WISSEN Hachenburger Str. 47, 57537 Wissen Ausbildungsvertrag (Berufspraktikum) (3-fach) zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) des Trägers (genaue Bezeichnung des Trägers,

Mehr

6. WARNHINWEIS, DASS DAS ARZNEIMITTEL FÜR KINDER UNERREICHBAR UND NICHT SICHTBAR AUFZUBEWAHREN IST Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

6. WARNHINWEIS, DASS DAS ARZNEIMITTEL FÜR KINDER UNERREICHBAR UND NICHT SICHTBAR AUFZUBEWAHREN IST Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Anlage 1 ANGABEN AUF (DER ÄUSSEREN UMHÜLLUNG) 2 (UND) 2 (AUF DEM BEHÄLTNIS) 2 1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS (Name (Phantasiebezeichnung) und zugehörige Namen Stärke Darreichungsform) 1 2. WIRKSTOFF(E)

Mehr

Aktueller Stand der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer

Aktueller Stand der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer Aktueller der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer Name des Dokumentes ARZNEIMITTELINFORMATION Arzneimittelinformation in der Apotheke (Leitlinie und Kommentar ) Dokumentationsbogen

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

ARBEITSBOGEN 1: HALTBARKEIT, LAGERUNG UND ENTSORGUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL, MEDI- ZINPRODUKTE, APOTHEKENÜBLICHEN WAREN UND AUSGANGSSTOFFE

ARBEITSBOGEN 1: HALTBARKEIT, LAGERUNG UND ENTSORGUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL, MEDI- ZINPRODUKTE, APOTHEKENÜBLICHEN WAREN UND AUSGANGSSTOFFE I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren Sie sich über die Haltbarkeit, Lagerung und Entsorgung der Fertigarzneimittel (FAM), Medizinprodukte (MP), apothekenüblichen Ware und Ausgangsstoffe

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

Mustervertrag: Praktikantenvertrag

Mustervertrag: Praktikantenvertrag : Praktikantenvertrag Quelle: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden. Für

Mehr

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt Volontariatsvertrag zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt und Herrn/Frau (Name des/r Volontärs/Volontärin) - nachstehend Volontär/in genannt 1. Ziel des Volontariats und Tätigkeit

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab. Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im

Mehr

Praktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Praktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege Praxisschwerpunkt* Gesundheit Pflege * Bitte den zutreffenden Schwerpunkt ankreuzen. zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Mehr

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) Anlage 2 Praktikumsvertrag zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn... und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis (1) Frau/Herr...

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA) Ausbildung und Tätigkeitsfelder

Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA) Ausbildung und Tätigkeitsfelder Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA) Ausbildung und Tätigkeitsfelder Der PTA-Beruf entsteht Foto: istock Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA) 2 Tätigkeitsbereiche der PTA Insbesondere

Mehr

Der Leitfaden zur Beratung. Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken

Der Leitfaden zur Beratung. Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken Informations- und shinweise in öffentlichen Apotheken Dieser Leitfaden dient zur Eigen- und Fremdbeurteilung der und Information bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung sowie im Rahmen

Mehr

Die folgenden Informationen sollen Ihnen die Vorbereitung für die Fachsprachenprüfung erleichtern

Die folgenden Informationen sollen Ihnen die Vorbereitung für die Fachsprachenprüfung erleichtern Die folgenden Informationen sollen Ihnen die Vorbereitung für die Fachsprachenprüfung erleichtern Zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollten Sie im Vorfeld Fachzeitschriften, wie zum Beispiel

Mehr

AUSBILDUNGSNACHWEIS. Ausbildungsberuf. Milchwirtschaftlicher Laborant/ Milchwirtschaftliche Laborantin. Vorname: Wohnort: Straße: Ausbildungsbetrieb:

AUSBILDUNGSNACHWEIS. Ausbildungsberuf. Milchwirtschaftlicher Laborant/ Milchwirtschaftliche Laborantin. Vorname: Wohnort: Straße: Ausbildungsbetrieb: AUSBILDUNGSNACHWEIS Ausbildungsberuf Milchwirtschaftlicher Laborant/ Milchwirtschaftliche Laborantin Name: geboren am: Vorname: Wohnort: Straße: Ausbildungsbetrieb: Verantwortliche/r Ausbilder/in: Beginn

Mehr

VV Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes

VV Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes 223418 Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Bezug: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes vom 16. Juli

Mehr

ARBEITSBOGEN 21: BESTIMMUNG PHYSIOLOGISCHER PARAMETER BLUTUNTERSUCHUNGEN

ARBEITSBOGEN 21: BESTIMMUNG PHYSIOLOGISCHER PARAMETER BLUTUNTERSUCHUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Führen Sie bei einem Patienten eine Blutuntersuchung durch und informieren und beraten Sie ihn über die Ergebnisse. Grundlage des Arbeitsbogens ist die Leitlinie

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung

Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung Zwischen der Einrichtung... und der Schülerin / dem Schüler... geboren am /

Mehr

Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte

Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Stand: 26.11.2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision:

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision: Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 04.05.2010 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische

Mehr

Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf. Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums. Zwischen.... Name, Vorname:...

Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf. Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums. Zwischen.... Name, Vorname:... Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, 40225 Düsseldorf Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums im Studiengang Informationswissenschaft und Sprachtechnologie im Ergänzungsfach Informationswissenschaft

Mehr

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung: Richtlinie zur Praxisphase im Bachelorstudiengang Außenwirtschaft/Internationales Management des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn..

Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn.. Anlage 1 Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn.. und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1

Mehr

ARBEITSBOGEN 15: RISIKEN BEI ARZNEIMITTELN UND MEDIZINPRODUKTEN

ARBEITSBOGEN 15: RISIKEN BEI ARZNEIMITTELN UND MEDIZINPRODUKTEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Bearbeiten Sie Meldungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), andere Risikomeldungen sowie Berichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen

Mehr

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen dem Praktikumsbetrieb Name Praktikantenbetreuerin oder Praktikantenbetreuer und der Praktikantin/dem Praktikanten Vorname Name

Mehr

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE In Zusammenarbeit mit VERABSCHIEDET VON DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER BUNDESAPOTHEKERKAMMER AM XX.XX.XXXX LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE Empfehlungen

Mehr

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE In Zusammenarbeit mit VERABSCHIEDET VON DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER BUNDESAPOTHEKERKAMMER AM XX.XX.XXXX LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE Empfehlungen

Mehr

Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Bewegungsapparates Tabletten zum Einnehmen

Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Bewegungsapparates Tabletten zum Einnehmen Gebrauchsinformation: Information für Patienten Rheumagil Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Bewegungsapparates Tabletten zum Einnehmen Wirkstoffe: Causticum Hahnemanni Trit. D6, Ferrum

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (der Schüler/die Schülerin) (Ort, Straße Hausnummer) wird mit Zustimmung der gesetzlichen

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Arbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)

Arbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) = = = Arbeitsvertrag Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) zwischen Unternehmen: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Praxisstelle genannt und Herrn/Frau: geboren

Mehr

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach 31 a SGB V zum 1. Oktober Fragen und Antworten (FAQ) des Deutschen Apothekerverbandes e. V.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach 31 a SGB V zum 1. Oktober Fragen und Antworten (FAQ) des Deutschen Apothekerverbandes e. V. Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach 31 a SGB V zum 1. Oktober 2016 Fragen und Antworten (FAQ) des Deutschen Apothekerverbandes e. V. erstellt durch den Geschäftsbereich Arzneimittel Stand: 29.06

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.

Mehr

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,

Mehr

Bewertung. Der Ausbildungsapotheke. Spezialversorgende Apotheke

Bewertung. Der Ausbildungsapotheke. Spezialversorgende Apotheke Bewertung Der Ausbildungsapotheke Mit dem Fragebogen Bewertung der Ausbildungsapotheke möchte der BPhD e.v. die Zufriedenheit der Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) bezüglich ihrer Ausbildung im Praktischen

Mehr

Ausgewählte Rechtsprobleme

Ausgewählte Rechtsprobleme Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim

Mehr

FAMULATUR - LEITFADEN. Eine Initiative vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.v. und der Landesapothekerkammer Thüringen

FAMULATUR - LEITFADEN. Eine Initiative vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.v. und der Landesapothekerkammer Thüringen FAMULATUR - LEITFADEN Eine Initiative vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.v. und der Landesapothekerkammer Thüringen Stand: Juli 2013 www.zeta-apotheke.de / www.bphd.de FAMULATUR

Mehr

226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika)

226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) 226 Berlin, 15. Juli 2009 Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) Preisvorschriften für die Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln Ärztinnen und Ärzte können patientenindividuelle

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen... vertreten

Mehr

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE

LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE In Zusammenarbeit mit VERABSCHIEDET VON DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER BUNDESAPOTHEKERKAMMER AM XX.XX.XXXX LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG VON PHARMAZEUTEN IM PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE Empfehlungen

Mehr

Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz

Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name: Vorname Name und Anschrift der Versandapotheke

Mehr

Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik

Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik 1. Allgemeines 1.1 In den Studiengang Umwelttechnik ist eine Berufspraktische Tätigkeit (Praxisphase) eingeordnet. 1.2 Die

Mehr

ARBEITSBOGEN 15: RISIKEN BEI ARZNEIMITTELN UND MEDIZINPRODUKTEN

ARBEITSBOGEN 15: RISIKEN BEI ARZNEIMITTELN UND MEDIZINPRODUKTEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Bearbeiten Sie Meldungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), andere Risikomeldungen sowie Berichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Informationsblatt Fachsprachenprüfung (Stand: )

Informationsblatt Fachsprachenprüfung (Stand: ) Informationsblatt Fachsprachenprüfung (Stand: 31.05.2016) Prüfungstermine werden auf der Homepage der Apothekerkammer Westfalen-Lippe veröffentlicht (www.akwl.de). Anmeldung zur Prüfung: Der Antrag auf

Mehr

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Körperpflegemittel und Hygieneprodukte.

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Körperpflegemittel und Hygieneprodukte. I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Körperpflegemittel und Hygieneprodukte. Beachten Sie, dass dieser Arbeitsbogen aus datenschutzrechtlichen

Mehr