DUE-KIDS Kurzzeitbetreuung an der Universität Duisburg-Essen Angebot für Kinder von 4 Monaten bis 12 Jahren

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1 DUE-KIDS Kurzzeitbetreuung an der Universität Duisburg-Essen Angebot für Kinder von 4 Monaten bis 12 Jahren 1. Anmeldung und Kontakt 2. Betreuungsvertrag 3. Kosten 4. Betreuungs-, Bringe- und Abholzeiten 5. Informationen zum Kind 6. Eingewöhnung 7. Betreuungspersonen 8. Aufenthalt der Kinder (u. a. Verpflegung, Schlafzeiten) 9. Krankheit des Kindes 10. Standorte und Ausstattung Vorwort Vor allem die Anforderungen des Studiums passen oft nicht mit den Betreuungszeiten vieler Kinderbetreuungseinrichtungen zusammen und machen ein ergänzendes Angebot notwendig. Das Angebot der Kurzzeitbetreuung hilft, Betreuungslücken insbesondere am Nachmittag oder abends zu schließen, die durch (Lehr-)Veranstaltungen an der UDE entstehen. Dabei schließen sich Flexibilität und pädagogische Qualität nicht aus. Regelmäßige Kurzzeitbetreuung in Spielgruppenform ist eine differenzierte Ergänzung als Baustein neben der regulären Betreuung in Kindergarten oder in der Tagespflege. Hier ermöglichen altersgemischte Gruppen Kontakt und soziale Erfahrungen mit anderen Kindern. Allerdings ist die Kurzzeitbetreuung keine Einrichtung nach KiBiz, die einen expliziten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen hat. Im Vordergrund stehen eher eine bedürfnis- und kindgerecht angenehme Atmosphäre. 1

2 In der Zeit zwischen und Uhr, wenn an der UDE wichtige Lehrveranstaltungen stattfinden und die jeweilige Regelbetreuung nicht mehr greift, können Kinder zwischen 4 Monaten und 12 Jahren für die Kurzzeitbetreuung angemeldet werden. Es ist auch möglich, einzelne Zeit-Module für einzelne Nachmittage/Abende zu buchen. Die maximale Betreuungszeit pro Kind und Woche darf allerdings 15 Stunden nicht überschreiten. 1. Anmeldung und Kontakt Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch beim Elternservicebüro (ESB); hierbei wird der Betreuungsbedarf besprochen, aber noch keine verbindliche Aufnahme garantiert. Da die Anzahl der Betreuungsplätze begrenzt ist, steht nicht in jedem Fall ein gesicherter Platz zur Verfügung. Deshalb kann es im Einzelfall passieren, dass keine Zusage gegeben werden kann. Eine Zusage erfolgt nach Maßgabe freier Plätze und solange das Platz-Kontingent nicht ausgeschöpft ist. Die tatsächliche Anmeldung erfolgt erst durch den Betreuungsvertrag. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Kind, den Eltern und dem Betreuungsverhältnis. Anmeldungen sind verbindlich und sollen für ein ganzes Semester vorgenommen werden, um eine möglichst große Kontinuität in den Abläufen zu ermöglichen.. Beratung und Anmeldung: Elternservicebüro (ESB) Nina Abedini kinderbetreuung@uni-due.de Campus Essen: Mo, Di, Mi, Fr bis Uhr Tel.: 0201/183/4716; Fax: 0201/183/4584 Campus Duisburg: Do bis Uhr (außer in den Schulferien) Tel.: 0203/379/ Betreuungsvertrag Der Betreuungsvertrag ist die Voraussetzung, damit die Kurzeitbetreuung in Anspruch genommen werden kann. Nachdem ein Beratungsgespräch beim ESB geführt wurde, kann der Vertrag ausgefüllt und abgeschlossen werden. Über die Homepage sind entsprechende Formulare verfügbar, die vorbereitet zum Beratungsgespräch im ESB mitgebracht werden können. Vom abgeschlossenen Betreuungsvertrag wird den Eltern eine Kopie ausgehändigt. 2

3 Der Betreuungsvertrag endet automatisch ohne Kündigung zum Semesterende. Eine Verlängerung für das nächste Semester bedarf einer erneuten schriftlichen Anmeldung. 3. Kosten Die Kurzzeitbetreuung ist für Studierende, die dieses Angebot für ihre Kinder nutzen möchten, kostenfrei. MitarbeiterInnen der UDE zahlen für ihre Kinder den Beitrag, der sich nach den Stundensätzen der Tagespflegestelle DU-E-KIDS richtet. Zurzeit sind das 4 Euro pro Stunde; Änderungen sind vorbehalten. 4. Betreuungs-, Bringe- und Abholzeiten Die Betreuungszeiten sind montags bis donnerstags von Uhr Uhr. Die Kinderbetreuung kann 4 Stunden am Tag und wöchentlich maximal 15 Stunden in Anspruch genommen werden, je nachdem wie hoch der persönliche Betreuungsbedarf pro Semester während der Vorlesungen und Seminare ist. Gebucht werden können Zeit-Blöcke von jeweils zwei Stunden. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch vorab vereinbart werden. Die Zeit-Blöcke ermöglichen Kontinuität im Betreuungsablauf und verhindern ein ständiges Kommen und Gehen. Für das Bringen und Abholen des Kindes sollten Pufferzeiten von einer Viertelstunde eingeplant werden. Es muss bedacht werden, dass die Bring- und Abholzeiten für das Kind nicht zu knapp bemessen werden, da die Wege zwischen Seminarraum und Kinderbetreuungseinrichtung einige Minuten in Anspruch nehmen. Zwischen den Blöcken ist jeweils ein kurzer Übergabezeitraum eingeplant. 2 Stunden Zeit-Blöcke: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 5. Informationen zum Kind Um eine verantwortungsvolle Betreuung gewährleisten zu können, sind Informationen zum Kind wichtig, ob z. B. Einschränkungen bestehen wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Ähnliches. Diese werden in einer Kartei 3

4 vermerkt, die den Betreuungspersonen jederzeit zur Verfügung steht. Außerdem muss eine Kopie des Impfausweises und eine Kopie der Krankenversicherungskarte hinterlassen werden. Für jedes Kind werden folgende Informationen festgehalten: - Foto - Name - Geburtsdatum - Notfalltelefonnummern - Besonderheiten wie z.b. Allergien oder Beeinträchtigungen - Wann und wie wird das Kind mit Nahrungsmitteln versorgt - Gewohnheiten - Schlafzeiten (Schnuller/ Kuscheltier) - Kinderwagen: Marke und Farbe 6. Eingewöhnung Je nach Alter - zumindest an den ersten Tagen der Betreuung - sollten Eltern das Kind begleiten und selbst anwesend sein. Dies dient den Kindern zur Orientierung und bietet emotionale Sicherheit. Alternativ kann dies auch eine andere vertraute Person sein (mit schriftlicher Vollmacht der Eltern). Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Eingewöhnung in einer Kurzzeitbetreuung nicht gleichzusetzen ist mit der in einer KiTa, da es hier keine Möglichkeit zu langen Eingewöhnungsphasen gibt. Sollte es trotz des einfühlsamen Umgangs mit dem Kind dennoch Probleme geben, werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Die Eltern müssen aus dem Grund immer schnell und kurzfristig per Handy erreichbar sein. 7. Betreuungspersonen Die Kinder werden von qualifizierten Tagespflegepersonen betreut, die Angestellte der UDE sind. Die Hauptaufgabe der Betreuungspersonen besteht in der Aufsicht und der bedarfsgerechten Versorgung des Kindes. Inhaltliche Angebote richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem Alter der Kinder. Bitte beachten Sie, dass (Beratungs-)Gespräche mit den Betreuungspersonen nicht während der Betreuungszeit, sondern nur nach Vereinbarung stattfinden können, um den Ablauf nicht zu stören. 8. Aufenthalt des Kindes (u. a. Verpflegung, Schlafzeiten) Für kleine Kinder sollten vertraute Dinge wie Kuscheltiere und Schnuller mitgebracht werden, um die Trennungszeit zu erleichtern. 4

5 Außerdem sollten je nach Bedarf des Kindes folgende Sachen mitgebracht werden: Windeln und Feuchttücher, Pflegeprodukte, Babyflasche oder Trinklerntasse, Wechselwäsche, Hausschuhe oder Stoppersocken. Alle persönlichen Dinge des Kindes sollten in einem mit Namen gekennzeichneten Beutel oder Rucksack verstaut sein. In der Kurzzeitbetreuung gibt es keine Regelversorgung mit Mahlzeiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kinder mit mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken zu versorgen. Eine gut ausgestattete Küche ist vorhanden. Mineralwasser und ungesüßter Tee stehen kostenfrei zur Verfügung. Die genaue Vorgehensweise, wann die Kinder etwas essen oder trinken sollen, was insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern wichtig ist, besprechen die Eltern mit der jeweiligen Betreuungskraft vor Ort. Die Kinder können in zur Verfügung stehenden Kinderbettchen oder im eigenen Kinderwagen ruhen oder schlafen. Ein Kuscheltier und/ oder der mitgebrachte Schnuller erleichtern den kleineren Kindern das zur Ruhe kommen und Einschlafen. 9. Krankheit des Kindes Kinder dürfen nicht akut krank in die Betreuung gebracht werden. Bei ersten Anzeichen einer möglicherweise ansteckenden Krankheit hat die Betreuungskraft zu ermessen, ob die Betreuung noch zu verantworten ist, um eine Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder zu vermeiden. Die Betreuungskraft darf dem Kind grundsätzlich keinerlei Medikamente verabreichen. Ist eine Sonderversorgung z.b. durch Medikamente erforderlich, bedarf es einer besonderen Erlaubnis der Eltern. Diese Situation sollte aber möglichst während der Kurzzeitbetreuung vermieden werden. 10. Standorte und Ausstattung - Campus Essen: Tiegelstrasse 21 Das Haus in der Tiegelstrasse wurde in Kooperation mit dem Studentenwerk Essen- Duisburg eingerichtet, ist kindgerecht gestaltet und mit neuester Technik und Spielgeräten ausgestattet. Zu den Gruppenräumen zählen zwei Spiel- und Aktivbereiche, ein Ruhe- und Schlafbereich, Küche und Sanitäranlagen sowie ein Außengelände mit Spielgeräten, wie Sandkasten, Schaukel und Basketballkorb. Hier haben kleine wie auch größere Kinder ausreichend Platz und Gelegenheiten im Freien zu spielen. Außerdem haben größere Kinder Rückzugsmöglichkeiten, um Hausaufgaben zu erledigen, Gesellschaftsspiele zu machen oder zu lesen. - Campus Duisburg: Mülheimerstrasse 146 Hier findet die Betreuung in den Räumen der Tagespflegestelle DUE-KIDS statt. Diese sind für die verschiedenen Bedürfnisse kleinerer und größerer Kinder ausgestattet. 5

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