Rundschreiben Nr. 42/
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- Gerrit Beutel
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1 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- Datum und Zeichen bitte stets angeben 24. März Ü3-Ausbau im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Renate Eschweiler Tel Fax [email protected] Rundschreiben Nr. 42/ Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen Ü3-Ausbau Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) vom 9. März Anlagen: Erlass des MFKJKS vom 24. März 2016 mit Budgetliste Richtlinientext Vordrucke zum Ausbau Ü3 Meldeformular Sehr geehrte Damen und Herren, mit 100 Mio. Euro aus den frei gewordenen Mitteln des Betreuungsgeldes wird der Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen gefördert. Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wurde beschlossen, die Förderung analog der Ihnen bekannten Förderung des U3-Ausbaus abzuwickeln. Mit dem oben genannten Erlass wurden daher die Richtlinien zum U3-Ausbau für den Ü3-Ausbau ergänzt. Somit wird neben der bekannten Förderung des U3- Ausbaus ab sofort auch der Ü3-Ausbau nach der Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gefördert. Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer oder senden Sie uns eine an [email protected] LVR Landschaftsverband Rheinland Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Pakete: Ottoplatz 2, Köln LVR im Internet: USt-IdNr.: DE , Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Bankverbindung: Helaba IBAN: DE , BIC: WELADEDDXXX Postbank IBAN: DE , BIC: PBNKDEFF370
2 Seite 2 1. Fördervoraussetzungen Die Fördervoraussetzungen entsprechen grundsätzlich denen des U3-Ausbaus. Besonders zu beachten ist: Es handelt sich um eine freiwillige Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen. Ein Anspruch auf die Gewährung der Fördermittel besteht daher nicht. Es werden nur neue Ü3-Plätze in Kindertageseinrichtungen gefördert; Sanierungs- oder Ersatzbaumaßnahmen sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist im Gegensatz zu der Förderung nach den Investitionsprogrammen des Bundes (Stichtagsregelung) nicht vorgesehen. Gefördert werden Neubau-, Aus- und Umbau- sowie Ausstattungsmaßnahmen. Die Förderhöchstbeträge entsprechen denen, die Ihnen bereits aus dem U3- Ausbau bekannt sind (vgl. Ziffer der Richtlinien). Es ist möglich, Fördermittel für den Ü3-Ausbau mit den Fördermitteln zum U3-Ausbau nach den Richtlinien miteinander zu kombinieren; dabei sind die Vorgaben zur Kostenabgrenzung zu beachten. Ferner sind bei der Kombination von Fördermitteln nach diesen Richtlinien in einer Maßnahme der Ü3- und der U3-Ausbau getrennt voneinander zu beantragen. Auch im Rahmen der Ü3-Förderung ist eine Mischnutzungsberechnung vorzunehmen, wenn in der geförderten Einrichtung auch U3-Plätze vorhanden sind. Es ist zunächst von einem Bewilligungs- und Durchführungszeitraum bis zum 30. Juni 2019 auszugehen. Die geförderten Plätze müssen nach ihrer Fertigstellung unverzüglich in Betrieb genommen und zweckentsprechend belegt werden. Dies ist vor dem Abruf der Fördermittel von Ihnen zu bestätigen. 2. Förderverfahren 2.1 Antragsformulare Da die Fördervoraussetzungen für den Ü3-Ausbau im Wesentlichen denen des U3- Ausbaus entsprechen, wurden die Ihnen bereits bekannten Antragsformulare aus dem U3-Ausbau lediglich an die für den Ü3-Ausbau erforderlichen Vorgaben angepasst.
3 Seite 3 Als Anlage zu diesem Rundschreiben erhalten Sie nunmehr vorab die folgenden Vordrucke: Antrag des Jugendamtes, Finanzierungsplan (Anlage 1), Trägerantrag (Anlage 2), Kostenaufstellung (Anlage 3). Die Anlagen 4a und 4b aus der U3-Förderung gelten für die Ü3-Förderung unverändert und werden deshalb nicht mit übersandt. Alle maßgeblichen Formulare werden so schnell wie möglich auch auf der Internetseite des LVR hinterlegt: Jugend Kinder und Familien finanzielle Förderung von Kindertagesbetreuung Ausbau U3 und Ü3 Ich bitte Sie bei der Antragstellung für Ü3-Maßnahmen ausschließlich diese Vordrucke zu verwenden und in allen Punkten auszufüllen. 2.2 Fördermittel Das aus dem U3-Ausbau bekannte Verfahren der Budgetierung der zur Verfügung stehenden Fördermittel hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Deshalb werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Ü3-Ausbau ebenfalls budgetiert. Maßgeblich für die Berechnung der Budgets ist die Bevölkerungszahl der Kinder U6 im jeweiligen Jugendamtsbezirk zum Stichtag Damit jedes Jugendamt die Möglichkeit erhält, eine Mindestanzahl von neuen Ü3-Plätzen zu schaffen, wird auch in diesem Investitionsprogramm jedem Jugendamt mindestens ein Sockelbetrag von Euro reserviert. Das auf Ihren Jugendamtsbezirk entfallende Budget entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. 2.3 Förderverfahren, Fristen und Termine Entscheidungsreife Anträge sind bis zum 30. August 2016 zu stellen. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist. Allerdings können Anträge, die nach diesem Stichtag gestellt werden, auch nur nachrangig berücksichtigt werden. Da die zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt und budgetiert sind, bitte ich Sie, alle von Ihnen bis zum genannten Stichtag gestellten Anträge auf der ebenfalls als Anlage beigefügten Excel-Tabelle (Meldeformular) zu melden. Sofern Ihr Antragsvolumen das Ihnen zur Verfügung stehende Budget übersteigt, melden Sie die Maßnahmen bitte in der Reihenfolge ihrer Priorität. Bitte senden Sie das Meldeformular in elektronischer Form per als Excel-Datei an die für Sie zuständige Ansprechpartnerin/den für Sie zuständigen Ansprechpartner im LVR-Landesjugendamt sowie im Original rechtsverbindlich unterschrieben per Post.
4 Seite 4 Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland In Vertretung Lorenz Bahr-Hedemann LVR-Dezernent Jugend
5 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, DüsseldorfO An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster An den Landschaftsverband Rheinland Köln. März 2016 Seite 1 von 2 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Nadine Beige Telefon Telefax Nadine.Belge@ fkiks.nrw.de Ü3-lnvestitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen I. Mittel für den investiven Ü3-Ausbau Landtag und Landesregierung haben im Dezember 2015 entschieden, dass die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in vollem Umfang für den Bereich der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden. Bis zum Jahr 2018 werden dafür insgesamt rd. 431 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Hiervon fließen 331 Millionen Euro in den nächsten drei Kindergarten jahren in den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtungen. 100 Millionen Euro werden für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kin der über drei Jahren im Rahmen eines Ü3-lnvestitionsprogramms be reitgestellt. Im Rahmen dieses Investitionsprogramms werden Investitionsvorha ben gefördert, die der Schaffung zusätzlicher Betreuunqsplätze (also neue Plätze, keine Erhaltungs-/ Modernisierungsinvestitionen) dienen. Auch für dieses Programm wird unter Bezugnahme auf die guten Er fahrungen mit diesem Verfahren allen Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert, für das bis zum 30. August 2016 entscheidungsrei fe Anträge eingereicht werden können. Das Budget wird anhand der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren zum Stichtag ermittelt. Um allen Jugendämtern die Möglichkeit der Schaffung einer Mindestanzahl zusätzlicher Ü3-Plätze zu eröffnen, Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax [email protected] Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709, 719 Haltestelle Poststraße
6 wird auch in diesem Investitionsprogramm jedem Jugendamt mindes- Seite 2 on 2 tens ein Sockelkontingent i.h.v Euro reserviert. Mittel dieses Kontingents, für die nicht spätestens bis zum 30. August 2016 entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben. Mit dem Ü3-Landesinvestitionsprogramm wurde die Überarbeitung der bestehenden Richtlinien zur Investitionsförderung des U3- Ausbaus dahingehend notwendig, dass sie um die Regelungen des ÜS-lnvestitionsprogramms ergänzt wurden. Die neugefassten Richtli nien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertages pflege wurden am 24. März 2016 im Ministerialblatt des Landes ver öffentlicht. Anbei erhalten Sie die Liste, in der für jedes Jugendamt das reservier te Budget ausgewiesen ist. Die Jugendämter können ab sofort An träge im Rahmen der bestehenden, neu gefassten Richtlinien stellen. Soweit aufgrund der örtlichen Bedarfslage entscheidungsreife Anträge vorgelegt werden, die über das jeweilige Jugendamtskontin gent hinausgehen, wird darüber ab September 2016 entschieden. Die Anträge sind daher entsprechend zu priorisieren. Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilli gungszeitraum bis zum 30. Juni 2019 auszugehen. Ich bitte, den Jugendämtern dieses Schreiben umgehend in geeigne ter Form bekannt zu geben. Zur Antragslage bitte ich mir bis zum 30. Juni 2016 einen ersten Zwi schenbericht zu geben. Manfred Walhorn
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