RUNDSCHREIBEN 1/ 2012

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1 An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder; ausgenommen Sparkassen) Dresden, im Juli 2012 Das Schreiben finden Sie auch im Internet: - Rundschreiben Allgemeine und besondere Umlage nach dem Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) Abstimmungsverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, / anliegend übersenden wir Ihnen wie in den Vorjahren unser Abstimmungsverzeichnis zum Abgleich der Daten zur Festsetzung der allgemeinen und besonderen Umlage für das Haushaltsjahr Wir bitten um Überprüfung und ggf. Aktualisierung des beiliegenden Datenblattes. Bitte senden Sie dieses anschließend unterschrieben bis zum 31. August 2012 an uns zurück. Sollten wir bis zu diesem Termin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, unterstellen wir, dass die im Abstimmungsverzeichnis vorhandenen Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. // Bitte beachten Sie auch die beiliegenden Hinweise zur allgemeinen und besonderen Umlage. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: bei Fragen zur allgemeinen Umlage Herr Bilz Frau Zickler Frau Katzenellenbogen Herr Lischke bv@kv-sachsen.de Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg zentrale@kv-sachsen.de Telefon: BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

2 bei Fragen zur besonderen Umlage Frau Klee Frau Funke Telefax: Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Krieger Direktor Anlagen Anlage 1 Hinweise zur allgemeinen und besonderen Umlage Anlage 2 Fehlzeitenschlüssel Anlage 3 Abstimmungsverzeichnis und/oder Leerblatt für Nachträge Seite 2

3 Anlage 1 zum Rundschreiben 1/2012 KVS Hinweise zur Umlage A Allgemeine Umlage Die allgemeine Umlage wird auf der Grundlage der Besoldungsverhältnisse zum Umlagestichtag (01. Juli 2012) berechnet, wobei pauschal die Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe und der Familienzuschlag Stufe 1 zugrunde gelegt werden. Zur korrekten Berechnung der Umlage ist es notwendig, eine Abstimmung zwischen den bei uns hinterlegten Angaben zu den aktiven Angehörigen und den bei Ihnen vorliegenden Daten vorzunehmen. Bitte prüfen Sie daher den beigefügten Abstimmungsbogen sorgfältig und vermerken Sie Korrekturen oder Ergänzungen. Bei Änderungen bitten wir um gleichzeitige Übersendung der entsprechenden Nachweise. Sollten Angehörige in unserem Abstimmungsbogen nicht aufgeführt sein, ergänzen Sie diese bitte. Falls die Anmeldung dieser Angehörigen bisher unterblieben sein sollte, holen Sie diese bitte nach. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf unserer Internetseite unter (KVS > Downloads > Anträge und Formulare). Mitglieder, bei denen keine Angehörigen gemeldet sind, erhalten lediglich ein Leerblatt für eventuelle Nachträge. Sollten tatsächlich keine Angehörigen vorhanden sein, ist die Rücksendung des Leerblattes nicht erforderlich. Zu den Versorgungsempfängern sind Ihrerseits keine Angaben erforderlich, da die hierzu notwendigen Daten bereits bei uns hinterlegt sind. Bei Fragen können Sie sich gern an die im Rundschreiben angegebenen Sachbearbeiter wenden. B Besondere Umlage Das Abstimmungsverzeichnis beinhaltet auch die umlagerelevanten Daten der beihilfeberechtigten Beschäftigten zum Stichtag 01. Juli Die besondere Umlage berechnet sich nach der Zahl der am Stichtag beim Mitglied beihilfeberechtigten Beschäftigten pro Umlagegruppe. Die Umlagegruppen werden wie folgt unterteilt: Seite 3

4 A - B - C - D - E - Krankenversicherungspflichtige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte mit Beitragszuschuss nach 257 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte mit Anspruch auf Teilkostenerstattung nach 14 SGB V, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ohne Beitragszuschuss nach 257 SGB V, bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte ohne Beitragszuschuss nach 257 SGB V oder Anspruchsberechtigte, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, Beschäftigte mit Anspruch auf Heilfürsorge. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise und prüfen Sie die Angaben auf dem Abstimmungsbogen sorgfältig. Teilen Sie uns Änderungen unter Angabe des genauen Änderungszeitpunktes mit. Fehlende Berechtigte tragen Sie bitte auf dem Leerblatt ein. Auch Beamte auf Widerruf sind umlagepflichtig. Geben Sie bitte auch diese mit der entsprechenden Umlagegruppe an. Ebenso umlagepflichtig sind die in der Elternzeit befindlichen Angehörigen. Auch hierfür bitten wir Sie um die entsprechenden Angaben bzw. Nachträge. Bei Beurlaubung von Beamten oder Ausübung eines freiwilligen sozialen Jahres zum Stichtag geben Sie uns bitte den Grund sowie den Wegfallzeitpunkt im Abstimmungsverzeichnis an. Für Fragen stehen Ihnen die im Rundschreiben angegebenen Sachbearbeiter gern zur Verfügung. Seite 4

5 Anlage 2 zum Rundschreiben 1/2012 KVS Fehlzeitenschlüssel Nicht beihilfeberechtigt zur besonderen Umlage (Beihilfe) Schlüssel Grund der Fehlzeit Beurlaubung ohne Bezüge bei außergewöhnlichem Bewerberüberhang Abs. 1 SächsBG - nach Tarifvertrag Beurlaubung ohne Bezüge aus sonstigen Gründen - 15 SächsUrlVO - nach Tarifvertrag 0800 Freistellung nach 37 Abs. 1 AbgG-Land 1300 Rechtmäßiger Arbeitskampf / nicht genehmigtes Fernbleiben vom Dienst 2100 Freiwilliges soziales Jahr oder Soldat auf Zeit 2300 Ruhen der Rechte aus dem Amt bei den in den Bundestag und in den Landtag Gewählten ( 5 AbgG-Bund, 30 AbgG-Land) 3900 Abordnung (nicht beihilfeberechtigt beim Stamm-Mitglied) 6900 Sonderregelungen - nicht beihilfeberechtigt - Seite 5

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