Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2
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- Marie Solberg
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1 Inhalt Seite Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2 Antrag auf Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung in einer Pensionskasse 4 Formular zur Übertragung einer Versicherung von A zu B 6 Formular zur Übertragung einer Versicherung von B zu A 7 Fragebogen zur Übertragung einer Versicherung 9
2 Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 1. Für den Fall, dass zugunsten eines Arbeitnehmers oder einer nach 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellten Person eine Direktversicherung oder eine Versicherung bei einer Pensionskasse besteht (beide im folgenden Versicherung genannt) und die versicherte Person in die Dienste eines neuen Arbeitgebers überwechselt, verpflichten sich die unterzeichnenden Lebensversicherer und Pensionskassen (im folgenden Versorgungsträger genannt) untereinander, dem neuen Arbeitgeber die Fortsetzung der bestehenden Versicherung nach Maßgabe des folgenden Verfahrens zu ermöglichen: a) Dem vom neuen Arbeitgeber mit Zustimmung des bisherigen Versicherungsnehmers, des Arbeitnehmers und ggf. des unwiderruflich Bezugsberechtigten bzw. Anspruchsberechtigten zu stellenden Antrag auf Übertragung der Versicherung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers und ihrer Fortsetzung werden die beteiligten Versorgungsträger zustimmen, sofern der Antrag innerhalb von 15 Monaten nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis bei einem der beteiligten Versorgungsträger eingereicht wird. Der übertragende Versorgungsträger teilt dem übernehmenden Versorgungsträger die technischen Daten der zu übertragenden Versicherung mit. b) Der übertragende Versorgungsträger überweist an den übernehmenden den Zeitwert der Versicherung. Er verzichtet dabei auf Abzüge. Der Wert etwaiger Forderungen auf geleistete, rechnungsmäßig gedeckte, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten wird von dem übernehmenden Versorgungsträger an den übertragenden überwiesen. Dieser von dem übernehmenden Versorgungsträger zu übertragende Wert ist auf den Wert der höchstens zu aktivierenden Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern bei Beginn der Versicherung bei dem übernehmenden Versorgungsträger begrenzt. c) Soweit die Versicherung mit gleichwertigen Versicherungsleistungen weitergeführt werden soll, wird der übernehmende Versorgungsträger diese Versicherung nicht nochmals mit Abschlusskosten belasten. Soweit die Versicherung bei dem übernehmenden Versorgungsträger gleiche biometrische Risiken mit gleichwertigen Versicherungsleistungen wie bei dem übertragenden Versorgungsträger absichert, wird der übernehmende Versorgungsträger die Übernahme der Versicherung nicht von dem Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. 2. Gemäß Ziffer 1 ist für Versicherungen auch zu verfahren, wenn ein Arbeitgeber mit mehreren Versorgungsträgern Kollektiv(Rahmen)verträge abgeschlossen hat und ein Arbeitnehmer von dem zu versichernden Personenkreis eines Kollektiv(Rahmen)vertrages (bei Arbeitsplatzwechsel) in den zu versichernden Personenkreis eines anderen Kollektiv(Rahmen)vertrages wechselt. Das gleiche gilt bei Betriebsübergang nach 613a BGB, wenn alter und neuer Arbeitgeber bei verschiedenen Versorgungsträgern Versicherungen abgeschlossen haben. 3. Ist ein Lebensversicherer vor dem 29. Juli 1994 dem Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen bei Arbeitgeberwechsel noch nicht beigetreten und überträgt Direktversicherungen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind, bzw. überträgt eine Pensionskasse Versicherungen, denen regulierte Tarife zugrunde liegen, in regulierte Tarife, verpflichtet sich der übertragende Versorgungsträger, für diese Versicherungen die Bestimmungen gemäß Ziffer 1 der BaFin gegenüber zu erklären. Seite 2/13
3 4. Die unterzeichnenden Versorgungsträger erteilen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Vollmacht, mit jedem anderen in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Lebensversicherungsunternehmen, das Mitglied im GDV ist, und jeder anderen in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen überbetrieblichen Pensionskasse, die Mitglied im GDV ist, den Beitritt zu diesem Abkommen zu vereinbaren. (Ort),den (Datum) (Unterschrift / Firmenstempel) Seite 3/13
4 auf Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung in einer Pensionskasse Antrag Hiermit bitten wir um Übertragung folgender Versicherung: Versicherung Nr.: Name des Versicherten/Arbeitnehmers: Name des bisherigen Versicherungsnehmers/Arbeitgebers: Übertragender Versorgungsträger: Name des neuen Versicherungsnehmers/Arbeitgebers: Übernehmender Versorgungsträger: Übertragungsstichtag: Das zwischen den Versorgungsträgern bestehende Abkommen zur Übertragung von Versicherungen hat folgenden für den Versicherungsnehmer und die versicherte Person maßgebenden Inhalt: 1. Die Versicherung wird auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen. Der übertragende und der übernehmende Versorgungsträger stimmen der Übertragung zu, sofern der Antrag innerhalb von 15 Monaten nach dem Ausscheiden bei einem der beteiligten Versorgungsträger eingereicht wird. 2. Der übertragende Versorgungsträger überweist an den übernehmenden Versorgungsträger den Zeitwert der Versicherung. Er verzichtet dabei auf Abzüge. 3. Soweit die Versicherung mit gleichwertigen Versicherungsleistungen weitergeführt werden soll, wird der übernehmende Versorgungsträger diese Versicherung nicht nochmals mit Abschlusskosten belasten. Soweit die Versicherung bei dem übernehmenden Versorgungsträger gleiche biometrische Risiken mit gleichwertigen Versicherungsleistungen wie bei dem übertragenden Versorgungsträger absichert, wird der übernehmende Versorgungsträger die Übernahme der Versicherung nicht von dem Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. 4. Für den Versicherungsvertrag gelten ab dem Übertragungsstichtag die Vertragsbedingungen und Rechnungsgrundlagen des übernehmenden Versorgungsträgers. Seite 4/13
5 (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des künftigen Versicherungsnehmers/neuen Arbeitgebers) (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des bisherigen Versicherungsnehmers/alten Arbeitgebers) (Ort, Datum) (Versicherter Arbeitnehmer) Seite 5/13
6 Versorgungsträger A (übernehmender Versorgungsträger) An Versorgungsträger B (übertragender Versorgungsträger) Betr.: Übertragung einer Versicherung Ihre Versicherung Nr. unsere Versicherung Nr. Name des Versicherten Sehr geehrte Damen und Herren, die bisher bei Ihnen geführte Versicherung soll bei uns fortgesetzt werden. Der Übertragungsantrag liegt bei. Wir stimmen dem Antrag zu. Bitte ergänzen Sie den beiliegenden Fragebogen und senden Sie das Original an uns zurück. Den zu übertragenden Wert bitten wir auf unser Konto Konto-Nr. Bank BLZ mit dem Vermerk zu überweisen. Etwaige Forderungen auf geleistete, rechnungsmäßig gedeckte, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten (negatives Deckungskapital) werden wir Ihnen erstatten (höchstens jedoch den Betrag unserer rechnungsmäßigen Abschlusskosten). Mit freundlichen Grüßen Anlagen: Fragebogen zur Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung in einer Pensionskasse (2-fach) Antrag auf Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung in einer Pensionskasse aufgrund eines Arbeitgeberwechsels Seite 6/13
7 Versorgungsträger B (übertragender Versorgungsträger) An Versorgungsträger A (übernehmender Versorgungsträger) Betr.: Übertragung einer Versicherung Unsere Versicherung Nr. Ihre Versicherung Nr. Name des Versicherten Sehr geehrte Damen und Herren, die bisher bei uns geführte Versicherung soll gemäß Antrag vom bei Ihnen fortgesetzt werden. Dieser Übertragung stimmen wir zu. Sie erhalten hiermit das ergänzte Formular zurück. a) * Gleichzeitig überweisen wir Ihnen den zu übertragenden Wert ohne Überschussanteile der Hauptversicherung der Zusatzversicherung(en) die Guthaben aus der Überschussbeteiligung der Hauptversicherung der Zusatzversicherung(en) insgesamt EUR EUR EUR EUR EUR b) * Für geleistete, rechnungsmäßig gedeckte, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten (negatives Deckungskapital) sind uns EUR zu erstatten (höchstens jedoch der Betrag Ihrer rechnungsmäßigen Abschlusskosten). Die Überweisung erbitten wir auf unser Konto Konto-Nr. Bank BLZ mit dem Vermerk * Es gilt entweder a) oder b) Seite 7/13
8 Mit freundlichen Grüßen Anlage: Fragebogen zur Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung in einer Pensionskasse (2-fach) Hinweis: Ein vom beantragten Übertragungsstichtag abweichender Stichtag ist ggf. besonders zu vereinbaren. Seite 8/13
9 Übernehmender Versorgungsträger Fragebogen zur Übertragung einer Versicherung Vers.Nr./Az Übertragender Versorgungsträger (Name und Durchführungsweg) Vers.Nr. Bisheriger Versicherungsnehmer Neuer Versicherungsnehmer Ausscheidedatum beim bisherigen Arbeitgeber Übertragungsstichtag Art der Zusage (Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung) Name / Vorname Daten zur versicherten Person Geburtsdatum Straße / Hausnummer *) PLZ / Wohnort *) *) soweit bekannt Seite 9/13
10 Versicherungssumme / Jahresrente Versicherungstechnische Daten Hauptversicherung Tarifbezeichnung Tarifbeschreibung Beginn der Versicherung Ablauf der Versicherung Eintrittsalter Zu übertragender Wert ohne Überschussanteile (einschl. Verwaltungskostenrückstellung) Forderung auf geleistete, rechnungsmäßige Abschlusskosten (negatives Deckungskapital) Unfall-Zusatzversicherung Zusatzversicherungen Versicherungssumme Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Beitragsbefreiung Jahresbetrag der Rente Zu übertragender Wert ohne Überschussanteile Hinterbliebenen-Zusatzversicherungen Versicherungssumme / Jahresrente (für mitversicherte Person) Geburtsdatum der mitversicherte Person Seite 10/13
11 Versicherungssumme / Jahresrente (für Waise) Endalter der Waisenrente Zu übertragender Wert ohne Überschussanteile Sonstige Zusatzversicherung Versicherungssumme / Jahresrente Zu übertragender Wert ohne Überschussanteile Gesamtbeitrag Haupt- und Zusatzversicherungen davon: Risiko-/Berufszuschläge für Hauptversicherungen **) Risiko-/Berufszuschläge für Zusatzversicherungen **) Ende der Beitragszahlung Zahlungsweise Überzahlte Beitragsteile Gesundheitsprüfung **) Leistungseinschränkung Die Versorgungsanwartschaft ist verfallbar / unverfallbar (nach unseren Unterlagen). Wenn noch verfallbar, ab wann wäre die Unverfallbarkeit eingetreten? **) Es sollte auch die Risikoeinstufung (z. B. Risiko- und Gefahrenklasse, Ausschussklausel) angegeben werden. Seite 11/13
12 Guthaben aus zugeteilten Überschussanteilen ***) Hauptversicherung Angesammelte Überschussanteile einschl. Zinsen Wert der zusätzlichen Versicherungssumme / Rente (Bonus) Sonstige fällige Überschussanteile Fällige Schlussüberschussanteile ****) Fällige Schlussüberschussanteile ****) Zusatzversicherungen Sonstige fällige Überschussanteile Zu überweisender Gesamtbetrag ***) ****) Die Überschussanteile können auch in einem Gesamtbetrag genannt werden. Es sind mindestens diejenigen Mittel zu übertragen, die auch im Stornofall ausgezahlt würden. Seite 12/13
13 Daten zur steuerlichen Behandlung der Versicherungsleistung a) Aufteilung des Vertrags nach Beiträgen Aufteilung des Vertrags (in % oder in EUR) nach versteuerten Beiträgen (auch pauschal nach 40b EStG) nach unversteuerten Beiträgen (nach 3 (63) EStG) nach 10a EStG geförderten Beiträgen b) folgende Angabe nur erforderlich, wenn Beiträge bereits versteuert sind: für Versicherungen mit Vertragsabschluss vor dem rechnungsmäßige Zinsen außerrechnungsmäßige Zinsen für Versicherungen mit Vertragsabschluss ab eingezahlte für die KEST-Berechnung berücksichtigungsfähige Beiträge Der übertragende Versorgungsträger muss bei der Übertragung vollständige Informationen für eine korrekte steuerliche Behandlung übermitteln. Hierfür ist ggf. ein separates Blatt beizufügen (für die Angabe der Aufteilung pro Zeitraum). Wichtiger Hinweis: Policendarlehen/Abtretungen oder Verpfändungen sind vor der Übertragung zu beseitigen. Auf evtl. bestehende unwiderrufliche Bezugsrechte / Ansprüche muss verzichtet werden. Zahlungsverfügungen für den Todesfall sind zu widerrufen. Falls beim bisherigen Arbeitgeber die versicherungsvertragliche Methode ( 2 Abs. 2 BetrAVG) nicht angewandt wurde, so sollten bisheriger und neuer Arbeitgeber auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen (m/n-methode, 2 Abs. 1 BetrAVG) hingewiesen werden. Seite 13/13
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