Strategisch klug wählen! Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim

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1 DPolG-Kreisverband Mannheim Ausgabe Nr. 35 / 2014 vom Stand punkt Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz Strategisch klug wählen! Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim Das waren noch Zeiten, als der damalige DPolG-Landesvorsitzende Dieter Berberich und der leider bereits verstorbene Franz Spero (beide zur früheren Polizeidirektion Heidelberg gehörend) im Hauptpersonalrat saßen und dort die Weichen stellten. Vorbei, aber nicht vergessen! Die Personalratswahl Ende November ist die erste nach der unseligen Polizeireform und dadurch wird sich für die Beschäftigen und deren Interessenvertreter einiges ändern. Zunächst ist Anfang des Jahres mit der LPD Karlsruhe auch der Bezirkspersonalrat weggefallen, somit gibt es auf der Personalratsschiene nur noch zwei Gremien: den Örtlichen Personalrat (ÖPR) und den Hauptpersonalrat (HPR). Dinge, die man ehedem in Karlsruhe mit den Verantwortlichen der LPD besprechen und häufig einvernehmlich regeln konnte, stehen jetzt in Stuttgart auf der Tagesordnung des HPR. Doch Stuttgart ist bekanntlich weit weg. Inhaltsverzeichnis Michael Schöfer 1 Strategisch klug wählen! Dirk Neitzke 3 Wählen ist kein Hexenwerk Umso wichtiger ist es, dass die Beschäftigten des Polizeipräsidiums Mannheim (neu) künftig im Hauptpersonalrat Sitz und Stimme haben. Wer dort nicht vertreten ist, kann logischerweise auch keinen Einfluss ausüben. Und im HPR fallen wichtige Entscheidungen, die sich auf die gesamte Landespolizei auswirken, beispielsweise die Regelung der Arbeitszeit. Fortsetzung auf Seite 2 Michael Schöfer 3 Höhergruppierungen von EG 6 nach EG 9: Wer reiht sich wo ein? Standpunktredaktion 5 Kandidaten des DPolG-Kreisverbands Mannheim / Teil 6 Jupp (Stefan) Engers 6 Sportbootführerschein - Binnen - Herbert Adam 6 Infos für Ruheständler Adam, Karl, Raufelder 7 Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Standpunktredaktion 8 DPolG - In aller Kürze Personalratswahl November Günter Troschka 8 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

2 Standpunkt Nr. 35 / Seite 2 - Fortsetzung von Seite 1 Der Hauptpersonalrat hatte bislang 11 Mitglieder, durch die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes werden es ab November 19 sein (davon 16 Beamte und 3 Arbeitnehmer). Nun wird jedes Regionalpräsidium versuchen, einen der 16 Beamtensitze und einen der drei Arbeitnehmersitze zu ergattern. Doch wie? Strategisch klug wählen, heißt die Lösung. Man kann bei der Wahl einem Kandidaten/einer Kandidatin maximal 3 Stimmen geben. Klug wäre, wenn die Wählerinnen und Wähler bei der Wahl zum Hauptpersonalrat ihre Stimmen auf wenige Personen konzentrieren würden. Landesweit konkurriert man nämlich mit Kandidaten/Kandidatinnen von anderen Regionalpräsidien. Aber um in den HPR zu kommen, muss man auf der Landesliste mehr Stimmen bekommen als andere. Schlecht wäre aus der Sicht des PP Mannheim, so zu wählen: Kandidat A aus Mannheim 1 Stimme, Kandidat B aus Mannheim 1 Stimme, Kandidaten C aus Mannheim 1 Stimme. In der landesweiten Endabrechnung haben dann zwar möglicherweise alle drei Kandidaten jeweils Stimmen, in den HPR zieht aber der Kandidat eines kleineren Präsidiums ein, weil dort konzentriert gewählt wurde und dieser deshalb summa summarum Stimmen bekommen hat. Dass die Mannheimer gemeinsam viel mehr Die Spitzenkandidaten der DPolG-Kreisverbände Mannheim und Heidelberg: Günter Troschka und Christiane Eiermann Stimmen haben (zusammen 7.500), ist vollkommen irrelevant. Hier gilt nämlich das gnadenlose Mehrheitsprinzip (the winner takes all). Die DPolG-Kreisverbände Mannheim und Heidelberg haben sich deshalb abgesprochen und werden den Beschäftigten des PP Mannheim empfehlen, ihre Stimmen auf Günter Troschka und Christiane Eiermann zu konzentrieren. Das sind unsere Spitzenkandidaten. Achtung: Bitte nicht mehr als drei Stimmen pro Person vergeben, da ungültig, aber bitte auch nicht weniger! (zu den Wahlregeln siehe Artikel von Dirk Neitzke) Wenn wir konzentriert wählen, haben beide große Chancen, in den HPR einzuziehen, schließlich ist das PP Mannheim landesweit eines der größten Präsidien. Günter Troschka und Christiane Eiermann werden für die volle Wahlperiode zur Verfügung stehen. Das ist nicht unwichtig, denn wenn jemand gewählt wird und demnächst in Pension geht, rückt höchstwahrscheinlich kein Mannheimer nach. Das PP Mannheim wäre dann bis zur nächsten Wahl nicht im HPR vertreten. Es liegt an Euch, ob wir im Hauptpersonalrat Einfluss haben oder nicht. Das Rezept, wie wir das sicherstellen, ist relativ einfach: konzentriert wählen und eine hohe Wahlbeteiligung. Große Konkurrenz: Jedes Regionalpräsidium wird im Hauptpersonalrat vertreten sein wollen. (Karte: Polizei BW)

3 Standpunkt Nr. 35 / Seite 3 - Wählen ist kein Hexenwerk Von Dirk Neitzke, DPolG Mannheim Wir wählen 2 Gremien: Örtlicher Personalrat (ÖPR) & Hauptpersonalrat (HPR) Für den Örtlichen Personalrat werden insgesamt 21 Mitglieder gewählt. Auf die Gruppe der Beamten fallen 18 Mitglieder, die Beamten haben deshalb 18 Stimmen. Auf die Gruppe der Arbeitnehmer fallen 3 Mitglieder, die Arbeitnehmer haben deshalb 3 Stimmen. Für den Hauptpersonalrat werden insgesamt 19 Mitglieder gewählt. Auf die Gruppe der Beamten fallen 16 Mitglieder, die Beamten haben deshalb 16 Stimmen. Auf die Gruppe der Angestellten fallen 3 Mitglieder, die Angestellten haben deshalb 3 Stimmen. Wie wird gewählt? Die Kandidaten / Kandidatinnen werden direkt (unmittelbare Wahl) gewählt. Die Beamten und die Angestellten wählen ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen (Gruppenwahl). Es handelt sich um eine Verhältniswahl, da mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht wurden. Die Auszählung erfolgt nach d`hondt. Beispiel HPR: Die Abgabe eines ausgefüllten Stimmzettels (sollte der Regelfall sein) Für die Gruppe der Beamten gilt: Sie haben 16 Stimmen! Bei der Verteilung Ihrer 16 Stimmen können sie diese je Bewerber auf bis zu 3 Stimmen anhäufen (= Kumulieren). Sie können Ihre 16 Stimmen aber auch auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten verteilen, indem sie die Bewerber aus anderen Listen übernehmen (= Panaschieren). Für die Gruppe der Angestellten gilt: Sie haben 3 Stimmen! Bei der Verteilung Ihrer 3 Stimmen können sie diese je Bewerber auf bis zu 3 Stimmen anhäufen (= Kumulieren). Auch sie können Bewerber aus anderen Listen übernehmen (Panaschieren) Wichtig, um Fehler zu vermeiden, die die Stimmabgabe ungültig machen: Die Anleitung zu den Wahlunterlagen bitte genau befolgen und die Briefwahlerklärung vollständig ausfüllen. Es wäre schade, wenn z.b. abgegebene Briefwahlunterlagen für ungültig erklärt werden müssen, weil der Name des Wählers nicht in der Erklärung erkennbar ist. Der Name wird benötigt, um die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis zu prüfen. Der Wahlgrundsatz "geheime Wahl" ist dabei selbstverständlich gegeben die Stimmzettel befinden sich in einem weiteren, anonymen Umschlag. Höhergruppierungen von EG 6 nach EG 9: Wer reiht sich wo ein? Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim Im Standpunkt Nr. 13/2014 vom haben wir die Höhergruppierungen von EG 8 nach EG 9 (Fallgruppe 3) behandelt. Die sind mittlerweile vollzogen. Nun folgt der zweite Schritt, die Höhergruppierungen von EG 6 nach EG 9 (Fallgruppe 3), die sich derzeit landesweit noch in der Bearbeitung befinden. Aber um auch diesen Beschäftigten den gleichen Service zu bieten, präsentieren wir nachfolgend die in diesem Zusammenhang wichtigsten Infos: Systematik der Höhergruppierung gemäß 17 Abs. 4 TV-L: Man reiht sich betragsmäßig mit seinem derzeitigen Tabellenentgelt in die neue Entgeltgruppe ein. Besonderheit bei der Höhergruppierung von EG 6 nach EG 9: Bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Sollte jemand in der sogenannten "individuellen Endstufe" sein, zählt diese mit. Unter Umständen ist dann, je nach Höhe, das Ergebnis anders. Teilzeitkräfte, wozu auch Altersteilzeitkräfte gehören, werden für die Einreihung fiktiv auf 100 Prozent Arbeitszeitanteil angehoben, dann in die neue Entgeltgruppe? eingereiht und anschließend wieder auf ihren aktuellen Arbeitszeitanteil heruntergerechnet. Besonderheiten der sogenannten "kleinen EG 9" (Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 3): Laut der seit 1. Januar 2012 gültigen "Entgeltordnung zum TV-L" gibt es in der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3 verlängerte Stufenlaufzeiten, und zwar Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3 (normal wäre: Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3). Obendrein ist bei Stufe 4 Schluss, das Aufrücken in Stufe 5 ist hier ausgeschlossen, deshalb "kleine EG 9". Stufe 6 gibt es ohnehin keine. Die Jahressonderzahlung reduziert sich von 95 Prozent auf 80 Prozent. Keine Angst, die Höhergruppierung müsste sich dennoch lohnen, weil die Erhöhung des Monatsgehalts in der Summe mehr ergibt als die Reduzierung der Jahressonderzahlung. Kleiner Tipp: Bei der Website "oeffentlicher-dienst.info" gibt es einen Gehaltsrechner, bei dem man sehen kann, wie sich die Höhergruppierung beim Monats- und Jahresgehalt brutto und netto auswirkt. Fortsetzung auf Seite 4

4 Standpunkt Nr. 35 / Seite 4 - Fortsetzung von Seite 3 Einfach zunächst die alte Entgeltgruppe/Stufe plus die anderen Angaben (Steuerklasse, Kinder etc.) eingeben und berechnen lassen. Das Gleiche anschließend mit der neuen Entgeltgruppe/Stufe. Link zum Gehaltsrechner: Achtung, mein dringender Rat: Nach erfolgter Höhergruppierung die Gehaltsmitteilung überprüfen, denn in solchen Fällen sind dem LBV erfahrungsgemäß schon einmal Fehler unterlaufen. Meistens geht zwar alles gut, aber man weiß ja nie. Liegt wider Erwarten ein Fehler seitens des LBV vor, muss man schriftlich die Korrektur beantragen. Für Rückfragen stehe ich gerne per an zur Verfügung. michael.schoefer@polizei.bwl.de oder telefonisch unter 0621 / oben = schematische Darstellung, unten genauer Verlauf Konkret ist der Verlauf bei der Höhergruppierung wie folgt. Ausgangspunkt ist immer die jetzige Stufe: EG 6 Stufe 2 EG 7 Stufe 2 EG 8 Stufe 2 EG 9 Stufe 2 = ein Plus von brutto 387,36 Euro EG 6 Stufe 3 EG 7 Stufe 3 EG 8 Stufe 2 EG 9 Stufe 2 = ein Plus von brutto 273,43 Euro EG 6 Stufe 4 EG 7 Stufe 4 EG 8 Stufe 3 EG 9 Stufe 2 = ein Plus von brutto 159,49 Euro EG 6 Stufe 5 EG 7 Stufe 4 EG 8 Stufe 3 EG 9 Stufe 2 = ein Plus von brutto 85,44 Euro EG 6 Stufe 6 EG 7 Stufe 5 EG 8 Stufe 4 EG 9 Stufe 3 = ein Plus von brutto 142,43 Euro EG 6 Stufe 6+ EG 7 Stufe 6 EG 8 Stufe 5 EG 9 Stufe 4 = ein Plus von maximal 495,58 Euro* *Erläuterung: Stufe 6+ ist eine aus der Überleitung von BAT zum TV-L resultierende "individuelle Endstufe", die bei einer Höhergruppierungen berücksichtigt wird. Um diesen Verlauf zu nehmen, muss die individuelle Endstufe mehr als 2.769,42 Euro betragen. Sind es weniger, ist der Verlauf wie bei Stufe 6

5 Standpunkt Nr. 35 / Seite 5 - Kandidaten des DPolG-Kreisverbands Mannheim für die Personalratswahl am Örtlicher Personalrat (Beamte) Jutta Schulz PRev. Neckarau Platz 6 Dirk Neitzke Personalrat Platz 4 Günter Troschka Personalrat Platz 2 Horst Mayfarth APRev. Mannheim Platz 10 Kurt Sandrisser PRev. Neckarstadt Platz 8

6 Standpunkt Nr. 35 / Seite 6 - Sportbootführerschein - Binnen - Mit Recht kann man sagen: "Alle Jahre wieder." Die DPolG bietet den Erwerb des Sportbootführerschein -Binnenan. Ausrichter ist wie immer unser Mitglied Jupp (Stefan) Engers. Der Termin des Infoabends ist der , Uhr IPA, B 6 Nr. 4 Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden Von Herbert Adam, DPolG Mannheim Beihilfe für zahntechnische Leistungen Am trat das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 in Kraft. In diesem Gesetz wurde die Beihilfefähigkeit von zahntechnischen Leistungen (beinhaltet Auslagen, Material- und Laborkosten) von damals 100 Prozent auf nur noch 70 Prozent herabgesetzt. Die Kosten werden bei ca Euro liegen. Anmeldungen und Terminabsprache nimmt Jupp unter der Telefonnummer 0621/ oder 0179/ entgegen. Und bevor irgendwelche Fragen aufkommen: Natürlich gilt dieses Angebot für alle Angehörigen des PP Mannheim. (Bild: DPolG Mannheim) Der Beamtenbund und der Seniorenverband öffentlicher Dienst Baden-Württemberg konnten dies nicht verhindern. Auch der gemeinsame Vorstoß, wenigstens den doch recht gravierenden Einschnitt für einen bestimmten Personenkreis abzumildern, scheiterte. Die beiden Verbände wollten Ausnahmeregelungen für diejenigen erreichen, deren private Krankenversicherung keinen Beihilfeergänzungstarif vorenthält oder für die, denen zwar die private Krankenversicherung einen solchen Beihilfeergänzungstarif anbietet, die aber aus gesundheitlichen Gründen nicht in diesen Tarif aufgenommen werden. Nun hat die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, am 2. September 2014 schriftlich das Ansinnen von bbw und Seniorenverband ö.d. Baden-Württemberg abgelehnt: "Aus grundsätzlichen wie auch kostenmäßigen und organisatorischen Gründen" lautet die Antwort. Fortsetzung auf Seite 7 Termine Polizeipensionäre Mannheim , Uhr, Treffen im PSV-Clubhaus Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg , Uhr, Versammlung in Leimen, "Zum Bären", Rathausstr. 20, mit Referent, Armin Nelius, Leiter des Brandschutzes Leimen, über Anbringung von Rauchmeldern, die zum für jeden Haushalt gesetzlich verpflichtend sind. Haushaltsabschluss 2013 mit Neuwahlen von Kassenwart und Kassenprüfer. Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Mannheim und Schwetzingen Uhr, Bürgerhaus in MA-Neckarstadt, Luthersstr , Referat von Peter Kußmann zu dem Thema: "Urlaubsimpressionen 2014"

7 Standpunkt Nr. 35 / Seite 7 - Fortsetzung von Seite 6 (OpenClipart) Auch steuerrechtliche Konsequenzen Da gibt es eine Verordnung, bei der der Name schon ein Unding ist: Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO). Die VO ist für alle die von Bedeutung, die von der Möglichkeit Gebrauch machten, ihren Beihilfeergänzungstarif bei der privaten Krankenversicherung anzupassen, um die Absenkung der beihilfefähigen zahntechnischen Leistungen abzumildern. Natürlich haben die privaten Krankenversicherungen ihre Tarife angepasst. Diese Mehrkosten gehören aber nicht mehr zur sogenannten Basisabsicherung. Deshalb können seit dem Juni 2013 Beiträge zur privaten Krankenversicherung nur noch bis 76,78 Prozent steuerlich unbeschränkt berücksichtigt werden. Zuvor waren es 83,32 Prozent. Deshalb wird sich bei der diesjährigen Einkommenssteuererklärung so mancher verwundert die Augen gerieben haben, als bei den Vorsorgeaufwendung der Betrag geringer ausfiel, als erwartet. Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder Das Schicksal des Mannheimer Wasserwerfers Klaus Raufelder sandte uns zu dem Beitrag im Standpunkt 34/2014 folgendes Schreiben: "Der einstige Wasserwerfer des PP Mannheim wurde nach Aussonderung an die Freiwillige Feuerwehr Ettlingen, Kreis Karlsruhe, abgege - ben und in Rot umlackiert. Die Blaulichter wurden direkt auf dem Dach über der Fahrerkabine montiert. Dort wurde das Fahrzeuge mehrere Jahre für den Einsatzdienst und hier hauptsächlich bei Autobahnunfällen auf der A 5 und A 8 eingesetzt. Ein Foto ist eingestellt bei "sos-pictures.de" Das Fahrzeug ist inzwischen außer Dienst gestellt und befindet sich in der Feuerwehrabteilung des Museums in Marxzell (unweit von Ettlingen)." Auch der Kollege Alfons Blümmel klärte uns mit einem Hinweis auf den jetzigen Standort des Fahrzeuges auf. Bild mit freundlicher Genehmigung des Urhebers: Karl Ludwig Ostermann, Hagen (Westf.)

8 Standpunkt Nr. 35 / Seite 8 - Ein im wahrsten Sinn des Wortes ernüchterndes Urteil Ein ungewöhnliches Urteil sprach jetzt ein Londoner Richter. Ein in zwölf Fällen schuldig gesprochener Dieb erhielt nicht nur eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Aufgrund des letzten Diebstahls sprach der Richter ein 25-jähriges Lokalverbot für alle Kneipen, Bars und Clubs in London. Damit sind für den 34-jährigen Straftäter rund Wirtschaften tabu. Anzumerken ist, dass die letzte Straftat ein Handtaschendiebstahl in einem Lokal war. (GT) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Von Günter Troschka, DPolG Mannheim Wer einen Unfall verursacht und einfach weiterfährt, macht sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig. Unter Umständen darf man jedoch den Unfallort verlassen, ohne sich strafbar zu machen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt einen Fahrzeugführer freigesprochen. Der Mann verursachte einen Unfall und verletzte dabei einen Menschen schwer. Es konnte nicht mehr rekonstruiert werden, ob er danach gleich anhielt. Fest stand nur, dass er sich in den Wagen eines Bekannten flüchtete, der zufällig an der Unfallstelle vorbeigefahren und nach rechts abgebogen war. Als der Unfallfahrer die Beifahrertür öffnete bemerkte er, dass die Fingerkuppe eines Fingers der rechten Hand abgeknickt war und stark blutete. Daraufhin ließ er sich zur Versorgung in ein Krankenhaus bringen. 40 Minuten nach dem Unfall rief er die Polizei. Vom Landgericht Magdeburg wurde der Mann unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der BGH hob das Urteil jetzt in Teilen auf. Es würde einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhalten. So habe das Gericht nicht eindeutig klären können, aus welchen Gründen der Mann tatsächlich von der Unfallstelle geflüchtet ist. Sollte er die blutende Wunde schon am Unfallort bemerkt haben und sei deswegen weggefahren, könne sein Verschwinden gerechtfertigt sein. Das muss das Landgericht jetzt nochmal überprüfen. (Az.: (OpenClipart) 4 Str. 259/14) Wir haben die Polizeireform nicht gewollt Wir nicht! Impressum Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz Herausgeber: DPolG-Kreisverband Mannheim V. i. S. d. P.: Walter Krech - DPolG, Polizeipräsidium Mannheim, L6,1, Mannheim, Telefon: (0621) Standpunktredaktion@gmx.de Internet: Redaktionsteam: Herbert Adam, Walter Krech, Egon Manz, Dirk Neitzke, Michael Schöfer, Günter Troschka. Bilder, soweit nicht anders genannt, DPolG Mannheim. Graphische Unterstützung: Armin Süss. Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in den -Verteiler eintragen lassen: Standpunktredaktion@gmx.de

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