1. welche speziellen Angebote der psychischen und seelsorgerischen Betreuung

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1 12. Wahlperiode Antrag der Abg. Dietrich Birk u. a. CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums Einrichtung der Notfallseelsorge in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. welche speziellen Angebote der psychischen und seelsorgerischen Betreuung von Unglücksopfern sowie Einsatzkräften der Hilfs- und Rettungsdienstorganisationen (Feuerwehren, Deutsches Rotes Kreuz, Polizei usw.) es in Baden-Württemberg gibt; 2. welche Städte und Landkreise in Baden-Württemberg über ein Konzept der Notfallseelsorge für Einsatzkräfte sowie Opfer und Angehörige von Unglücksfällen verfügen und wie diese jeweils organisiert sind (Trägerschaft, Beteiligte, Einsatzfelder, Einsatzpläne); 3. welche Inhalte, Betreuungskonzepte, Betreuerqualifikationen und Schulungsmöglichkeiten den bereits existierenden Konzepten zur Notfallseelsorge in Baden-Württemberg zugrunde liegen; 4. wie die kommunalen Spitzenverbände, die katholischen und evangelischen Kirchenorganisationen sowie die Hilfs- und Rettungsdienstorganisationen zur Einrichtung dezentraler (landkreisbezogener) Konzepte der Notfallseelsorge stehen; 5. mit welchen Maßnahmen die Landesregierung die Einrichtung dezentraler Konzepte der Notfallseelsorge unterstützen kann; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 II. ob die Landesregierung bereit ist, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den evangelischen und katholischen Kirchenorganisationen sowie den Hilfs- und Rettungsdienstorganisationen die Erarbeitung und Einführung von Konzepten der dezentralen Notfallseelsorge in Baden-Württemberg zu initiieren Birk, Dr. Eva Stanienda, Dr. Repnik, Wieser, Döpper, Haas CDU Begründung Die Notfallseelsorge stellt eine notwendige Hilfe für Opfer, Angehörige sowie Einsatz- und Hilfskräfte in psychischen Krisensituationen dar. So wurde beispielsweise im Kreis Göppingen im Jahr 1997 eine ehrenamtlich organisierte Notfallseelsorge eingerichtet, deren Helferinnen und Helfer bei Bedarf über die Rettungsleitstelle zu einem Unglücksort alarmiert werden können. Auch das jüngste Zugunglück in Eschede hat gezeigt, wie wichtig eine Betreuung von Opfern, Angehörigen sowie Einsatz- und Hilfskräften vor Ort ist. Mit dem vorliegenden Antrag sollen die in Baden-Württemberg derzeit vorhandenen Angebote der psychischen und seelsorgerischen Betreuung in Notfallsituationen erhoben werden sowie unterstützende Maßnahmen zur Erarbeitung, Einführung und Verbreitung von Konzepten der Notfallseelsorge ergriffen werden. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 16. September 1998 Nr /12/2988 nimmt das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu I. 1. und 3.: Insbesondere unter dem Eindruck des Flugunfalls in Ramstein im Jahr 1988 und des Busunglücks bei Villingen-Schwenningen im Jahr 1992 haben die in Baden-Württemberg im Notfall tätigen Organisationen wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der psychischen Betreuung und der seelsorgerischen Begleitung von Notfallpatienten, Angehörigen und weiteren beteiligten Personen sowie vor allem auch von Angehörigen besondere Aufmerksamkeit zugewandt. Feuerwehr-Fachberater Seelsorge Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg befaßt sich bereits seit Jahren mit den Problemkreisen Streßvermeidung und Streßbewältigung im Feuerwehreinsatz. Dabei wurde auch der Aspekt der Hilfestellung zur Streßverarbeitung nach psychisch belastenden Einsätzen berücksichtigt. Der von der Landesfeuerwehrschule angebotene Lehrgang Fachberater Seelsorge wurde erstmals im Dezember 1994 durchgeführt. Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die aus der Sicht der Gemeindefeuerwehren geeignet erscheinen, *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 diese Funktion wahrzunehmen und beschränkt sich dabei nicht auf Geistliche oder Ärzte. Seit 1994 wurden von der Landesfeuerwehrschule über 50 Feuerwehrfachberater Seelsorge ausgebildet, die in fast allen Landkreisen Baden-Württembergs tätig sind. Im zweiten Halbjahr 1998 wird ein weiterer Lehrgang durchgeführt werden, um den vorliegenden weiteren Anmeldungen Rechnung zu tragen. Gesamtkonzept Konflikthandhabung der Polizei In die Aus- und Fortbildung der Polizei des Landes wurde die Konflikthandhabung bereits im Jahr 1988 mit aufbauenden theoretischen und praktischen Inhalten eingeführt. Die Polizeiseelsorge stellt dabei einen unverzichtbaren Kernbereich dar. Die Konflikthandhabung und die Bewältigung der Folgen von Krisensituationen, die sogenannten posttraumatischen Belastungsstörungen (PTSD), gewinnen wegen der zunehmenden Anforderungen an die Polizei weiter an Bedeutung und bedürfen einer ständigen konzeptionellen Weiterentwicklung. Mit Erlaß vom 8. September 1997 hat das Innenministerium eine Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenintervention mit einer zweijährigen Aufbau- und Erprobungsphase eingerichtet. Leiter dieser Koordinierungsstelle ist der Fachkoordinator für Konflikthandhabung in der Polizei Baden-Württembergs. Sitz der Organisation ist Villingen-Schwenningen. Wesentliche Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption Konflikthandhabung einschließlich der sogenannten Krisenintervention. Fortbildung der in der Konflikthandhabung tätigen Trainer einschließlich deren Supervision. Beratung der Polizeidienststellen des Landes in Fragen der Konflikthandhabung. Zusammenarbeit und Integration anderer Institutionen z. B. Seelsorger und Ärzte in das polizeiliche Kriseninterventionskonzept im Rahmen sogenannter debriefing-teams. Die seelsorgerische Betreuung durch den kirchlichen Dienst in der Polizei reicht von der Hilfe bei der Überbringung einer Todesnachricht über die Gestaltung von Gottesdiensten bis zur Aufarbeitung besonders belastender Einsätze. Notfallseelsorge bei Katastrophen Die Katastrophenschutzbehörden unterstützen das pastorale Wirken der Kirchen bei Katastrophen. Über das Zusammenwirken zwischen Katastrophenschutzbehörden und Kirchen bei dieser Aufgabe haben die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Diözesen in Baden-Württemberg und das Innenministerium bereits am 14. September 1989 gemeinsame Grundsätze vereinbart. Zur Notfallseelsorge im Sinne der Vereinbarung gehören die Betreuung von Helfern, von Opfern und deren Angehörigen sowie die Aufarbeitung der psychischen Belastungen durch Unglücksfälle. Die gemeinsamen Grundsätze sind durch Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 1997 erneut bekanntgemacht worden. 3

4 Nach den gemeinsamen Grundsätzen benennen die Kirchen den unteren Katastrophenschutzbehörden Seelsorger, die als Ansprechpartner auch im Katastrophenfall zur Verfügung stehen. Sie werden in die Alarmpläne der unteren Katastrophenschutzbehörden aufgenommen und bei Katastrophen, drohenden Katastrophen und den Katastrophenschutzbehörden bekanntgewordenen anderen besonderen Gefahrenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle informiert. Die Notfallseelsorger haben bei Katastrophenschutzeinsätzen und -übungen Helferstatus nach 25 Abs. 3 LKatSG. Rettungsdienst: Fortbildung in Notfallnachsorge An den Schulen der Rettungsdienstorganisationen in Baden-Württemberg werden die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Rettungsdienst kontinuierlich zum Thema Bewältigungsstrategien bei außergewöhnlichen Ereignissen fortgebildet, wobei diese Ausbildungsinhalte fest etabliert sind. Neben diesen zentral durchgeführten Fortbildungen wird in den meisten Kreisverbänden eine intensive Mitarbeiterschulung betrieben, wobei an den Fortbildungsinhalten auch externe Fachleute wie Psychologen oder Theologen beteiligt sind und meist auch feste Bezugspersonen für die Mitarbeiter darstellen. Ziel der Aktivitäten ist es, den Helfern im Rettungsdienst die Fähigkeit zu vermitteln, bei sich selbst Belastungsreaktionen zu vermeiden und damit den gestellten Anforderungen im Einsatz besser gerecht werden zu können. Neben diesen Inhalten, die vor allem der Stabilisierung des eigenen Personals dienen, werden von den meisten Kreisverbänden der Rettungsdienstorganisationen auch vermehrt Angebote der Notfallnachsorge für Menschen gemacht, die unmittelbar nach einem persönlichen Unglück (z. B. Unfall, Verlust oder Erkrankung von Angehörigen) nicht oder nicht ausreichend in ihrem sozialen Umfeld versorgt sind. Kernbereich dieser Notfallnachsorge ist es, Betreuung und Beistand zu leisten, also Ansprechen, Zuhören, Anwesenheit, sowie die Unterstützung bei der Erledigung notwendiger Aufgaben wie z. B. Vermittlung eines Platzes im Krankenhaus oder Pflegeheim, einer Haushaltshilfe oder Tagesmutter. Auch für den Bereich der Notfallnachsorge gibt es in den einzelnen Kreisverbänden Fortbildungsmöglichkeiten, ein landesweites Konzept der Rettungsdienstorganisationen ist für einige Kernbereiche im Entstehen. Ökumenische Notfallseelsorge Die kirchlich organisierten Notfallseelsorger haben sich bundesweit in der Arbeitsgemeinschaft Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst (AGS) zusammengeschlossen, wobei grundsätzlich eine ökumenische Notfallseelsorge angestrebt wird. Als Mitwirkende kommen vor allem in Frage: Pfarrer, Diakone und Pastoralreferenten sowie psychologisches Fachpersonal wie z. B. Kriseninterventionsberater und Psychologen, also insbesondere Angehörige von Berufen, denen Kenntnisse über die Aufarbeitung seelischer Verletzungen bereits während ihrer eigentlichen Ausbildung vermittelt wurde. Eine zusätzliche Schulung für den Einsatz im unmittelbaren Umfeld eines Unfalls findet in der Regel bei den Partnerorganisationen statt. Zu I. 2.: In fast allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Notfallseelsorge in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung erlangt. Unter dem Eindruck des Zugunglücks in Eschede dürfte die Sensibilität gegenüber dieser Thematik weiter zunehmen. Die Aktivitäten in den einzelnen Kreisen sind vielfältig. In der Regel wurden Seelsorger von Mitarbeitern von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz angesprochen und 4

5 haben in vielen Fällen spontan ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bekundet. In vielen Kreisen sind bereits regelrechte Bereitschaftsdienste eingerichtet worden, die bei Bedarf den Kontakt mit einem Seelsorger erheblich erleichtern. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist über die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Organisation der Notfallseelsorge auf Kreisebene hat sich bewährt, weil die öffentliche Gefahrenabwehr bis hin zum Katastrophenschutz ebenfalls kreisbezogen gegliedert ist. Hervorzuheben ist, daß an besonderen Gefahrenschwerpunkten, wie z. B. am Flughafen Stuttgart, die Notfallseelsorge den höchsten Organisationsgrad besitzt und so der Möglichkeit eines Großschadensfalls mit einem Massenanfall von Notfallpatienten sehr gut Rechnung trägt. Die Anbindung der Notfallseelsorger an einzelne Organisationen ist unterschiedlich. Je nachdem, wie die persönlichen Kontakte gestaltet sind, fühlen sich die Notfallseelsorger mehr der Feuerwehr, der Polizei oder dem Rettungsdienst zugehörig, stehen aber in fast allen Fällen auch den jeweils anderen Organisationen zur Verfügung. Die Ausstattung der Notfallseelsorger mit Einsatzkleidung und Funkmeldeempfänger wird teilweise von den Organisationen, teilweise auch von den Notfallseelsorgern selbst getragen. Zu I. 4.: Von den kommunalen Spitzenverbänden, den katholischen und evangelischen Kirchen sowie den im Notfall tätigen Organisationen wird die Einrichtung einer landkreisbezogenen Notfallseelsorge grundsätzlich begrüßt. Die dezentrale Organisation wird mit dem Argument befürwortet, daß auch die übrige Gefahrenabwehr kreisbezogen aufgebaut ist. Zu I. 5.: Die Landesregierung unterstützt die Einrichtung der Notfallseelsorge, indem z. B. bei Polizei und Feuerwehr wesentliche Inhalte der Notfallseelsorge im Rahmen der Ausbildung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter vermittelt werden. Auch die Lehrgänge für die Fachberater Seelsorge werden für die Teilnehmer kostenfrei durchgeführt. Für die Durchführung des Rettungsdienstes erhalten die Organisationen eine institutionelle Förderung des Landes, die auch für die Fortbildung im Bereich Notfallseelsorge verwendet werden kann. Zu II.: Die Landesregierung ist bereit, sich für die Umsetzung der insbesondere in den Bereichen Feuerwehr, Rettungswesen, Polizei und Katastrophenschutz erarbeiteten Konzepte der Notfallseelsorge einzusetzen, deren Verbreitung zu unterstützen und an der Weiterentwicklung der vielfältigen dezentralen Aktivitäten und Initiativen mitzuwirken. Dr. Vetter Sozialminister 5

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