Fakultät I Studienhandbuch
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- Nora Peters
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1 Fakultät I Elektro- und Informationstechnik Fakultät I Studienhandbuch
2 STUDIENHANDBUCH DES FACHBEREICHS ELEKTRO- UND INFORMATIONSTECHNIK Gliederung I. Fachbereichsangaben ELEKTRO- UND INFORMATIONSTECHNIK (E) 2 1. Angaben zum Dekanat und zur Studienverwaltung Dekan, Studiendekan, Verwaltung Anschrift und Öffnungszeiten Fachberatung 4 2. Angaben zum Studium Fachbereichsstruktur Studienaufbau Studienorganisation 10 II. Angaben je im Fachbereich ELEKTRO- UND INFORMATIONSTECHNIK Bachelor- Energietechnik (BE Energietechnik) und des Studiums Studienvoraussetzung Studienaufnahme und Gebühren Struktur des Studiums Studienplan Bachelor- Nachrichtentechnik (BE Nachrichtentechnik) und des Studiums Studienvoraussetzungen Studienaufnahme und Gebühren Struktur des Studiums Studienplan Bachelor- Informationstechnik (BE Informationstechnik) und des Studiums Studienvoraussetzungen Studienaufnahme und Gebühren Struktur des Studiums Studienplan Bachelor- Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik und des Studiums Studienvoraussetzungen Studienaufnahme und Gebühren Struktur des Studiums Studienplan Master Sensor- und Automatisierungstechnik und des Studiums Studienvoraussetzungen Studienaufnahme und Gebühren Struktur des Studiums Studienplan 40 1
3 III. MODULVERZEICHNIS 41 1.Studienabschnitt Energietechnik, Informationstechnik, Nachrichtentechnik Studienabschnitt Energietechnik Studienabschnitt Informationstechnik Studienabschnitt Nachrichtentechnik 101 Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik 112 Sensor- und Automatisierungstechnik 128 IV. PERSONALVERZEICHNIS 134 2
4 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) I. FACHBEREICHSANGABEN ELEKTRO- UND INFORMATIONSTECHNIK (E) 1. Angaben zum Dekanat und zur Studienverwaltung 1.1 Dekan, Studiendekan, Verwaltung Dekan: Prof. Dr. Dieter Stolle, Tel.: 0511/ Studiendekan: Prof. Dr. Sönke Schoof, Tel.: 0511/ Fachbereichsverwaltung: Dekanatsassistent: Lars Lilje, Tel.: 0511/ Geschäftszimmer Stephan Rittmüller, Tel. 0511/ Sekretariat Petra Jonitz, Tel. 0511/ Sekretariat Sabine Tomszak, Tel. 0511/
5 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 1.2 Anschrift und Öffnungszeiten Anschrift: Besucheradresse: Fachhochschule Hannover Ricklinger Stadtweg 120 Fachbereich Elektro- u. Informationstechnik Hannover Postfach Hannover Telefon: 0511/ Fax: 0511/ Internet: Öffnungszeiten Sekretariat Mo Fr Uhr 1.3 Fachberatung Allg. Studienberatung: Lars Lilje Raum 2162, Tel.: 0511/ Grundstudium Prof. Dr. Kopp Raum 1208 Tel Energietechnik Prof. Dr. Paulke Raum 2855 Tel Nachrichtentechnik Prof. Dr. Abel Raum 3209 Tel
6 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Informationstechnik Prof. Dr. Forgber Raum 2545 Tel Wirtschaftsingenieur E Prof. Dr. Stolle Raum 2164 Tel stolle@etech.fh-hannover.de Sensor- und Automatisierungstechnik Prof. Dr. Hötter Raum 2208a Tel hoetter@etech.fh-hannover.de Prüfungsausschuss-Vorsitzender Prof. Dr. Heine Raum 2972 Tel klaus.heine@etech.fh-hannover.de BaföG-Beauftragter Prof. Metz Raum 1519 Tel metz@etech.fh-hannover.de Anerkennung von Prüfungsleistungen Prof. Dr. Lindemann Raum 1517, Tel ulrich.lindemann@etech.fh-hannover.de Praxisphasen Prof. Dr. Druminski Raum 2859, Tel reiner.druminski@etech.fh-hannover.de 5
7 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 2. Angaben zum Studium 2.1 Fachbereichsstruktur Der Fachbereich Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule Hannover bietet fünf Studiengänge mit folgenden charakteristischen Merkmalen an: Bachelor- Energietechnik: grundständiger mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern, Abschluss zum Bachelor of Engineering Bachelor- Nachrichtentechnik: grundständiger mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern, Abschluss zum Bachelor of Engineering Bachelor- Informationstechnik: grundständiger mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern, Abschluss zum Bachelor of Engineering Bachelor- Wirtschaftsingenieur: grundständiger mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern, Abschluss zum Bachelor of Engineering Master- Sensor und Automatisierungstechnik: konsekutiver mit einer Regelstudienzeit von 3 Semestern, der einen Studienabschluss voraussetzt, Abschluss zum Master of Engineering Für diese Studiengänge werden derzeit am Fachbereich insgesamt im Sommersemester 99 und im Wintersemester 139 Studierende aufgenommen. Abkürzung Abschluss Dauer Soll-Aufnahme WS SS BE BE Energietechnik Bachelor BE BE Nachrichtentechnik Bachelor BE BE Informationstechnik Bachelor BE BE Wirtschaftsingenieur Bachelor ME ME Sensor- und Automatisierungstechnik Master Summe
8 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Allgemeines Der Fachbereich wird durch den Dekan geleitet, daneben ist der Studiendekan für alle Fragen des Studiums und der Lehre verantwortlich. Gewählt werden Dekan und Studiendekan durch den Fachbereichsrat, der das wichtigste Steuerungsgremium des Fachbereichs ist. Im Fachbereichsrat sind gewählte Vertreter aller wichtigen Gruppen am Fachbereich vertreten: Studierende, Professoren/innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen der Verwaltung und der Technik. Der Dekan und der Studiendekan werden bei ihrer Arbeit durch Mitarbeiter/innen im Dekanat unterstützt, die in der Fachbereichsverwaltung wichtige Hilfe bei der Steuerung und Administration des Fachbereichs leisten. Die Lehrveranstaltungen am Fachbereich haben verschiedene Formen wie Vorlesung, Labor, Projekt u.a. Die Lehrveranstaltungen werden durchgeführt durch Professoren/innen und Lehrbeauftragte. Die Professoren/innen und Lehrbeauftragte sind in der Regel in mehreren Studiengängen des Fachbereichs tätig. Das Studium in jedem am Fachbereich angebotenen wird durch eine Prüfungsordnung geregelt. Diese Ordnung enthält beispielsweise Angaben zu den Modulen und Lehrveranstaltungen sowie zu den notwendigen Prüfungsleistungen und zu wichtigen Fristen und Terminen. Die Prüfungsordnung legt damit fest, was Studierende zu tun haben, um den angestrebten Studienabschluss zu erlangen. Damit hat die Prüfungsordnung gesetzesähnlichen Charakter und sollte von den Studierenden aufmerksam gelesen werden. Der Prüfungsausschuss am Fachbereich ist zuständig für alle Fragen, die die Prüfungsordnung betreffen. Im Prüfungsausschuss sitzen gewählte Vertreter der Studierenden und der Professoren/innen. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass das Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) und die Prüfungsordnung von allen Beteiligten eingehalten werden. Alle Fragen, die unmittelbar die Prüfungsordnung betreffen, sind direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Im 7. Semester ist eine Praxisphase zu absolvieren, die der praxisorientierten Ausbildung dient. Für Fragen zu der Praxisphase ist der Beauftragte für Praxisphasen zuständig. Der Fachbereich arbeitet mit vielen Institutionen im Ausland zusammen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit werden etwa gemeinsame Lehrveranstaltungen angeboten sowie Studierende und Dozenten/innen ausgetauscht. Wenn Studierende einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen wollen, werden sie vom Fachbereich vielfältig unterstützt. Für alle Fragen, die rund um das Studium entstehen und für die nicht unmittelbar ein Ansprechpartner erkennbar ist, kann die Studienberatung genutzt werden. Dort werden diese Fragen entweder beantwortet oder an die zuständigen Personen weitergeleitet. 7
9 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 2.2 Studienaufbau Das Studium aller Studiengänge ist modular aufgebaut. Ein Modul stellt dabei eine Lehreinheit dar, deren e zusammen gehören und die daher zusammen gelernt werden sollten. Eine Auflistung aller Module, die am Fachbereich angeboten werden, ist in Abschnitt III (Modulverzeichnis) enthalten. Ein Modul besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen. Studierende absolvieren während des Studiums in allen Lehrveranstaltungen eines Moduls Leistungsnachweise in Form von Prüfungen. Leistungsnachweise werden also studienbegleitend und nicht am Ende des Studiums erbracht. Studierende haben ein Modul bestanden, wenn sie alle Prüfungsleistungen zu einem Modul bestanden haben. Jedem Modul ist eine Anzahl von (auch Leistungs- oder Kreditpunkte) als Maß für den durchschnittlichen Studienaufwand zugeordnet sowie eine Anzahl von Semesterwochenstunden () als Maß der Präsenzstunden pro Studienwoche (siehe Modulverzeichnis). Die dienen den Studierenden zur Messung ihres Studienfortschritts: Mit jedem vollständig absolvierten Modul werden den Studierenden die dem Modul zugeordneten zugeschrieben. Alle Studiengänge sind so ausgelegt, dass pro Semester durchschnittlich 30 erworben werden müssen, um das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. pro im 1. Studienabschnitt Gesamt im 2. Studienabschnitt Regelstudienzeit (in Semestern) BE Energietechnik BE Nachrichtentechnik BE Informationstechnik (DV+II) BE Informationstechnik (PIA) BE Wirtschaftsingenieur ME Sensor- Automatisierungstechnik Mit der Anzahl der für ein Modul lässt sich auch der durchschnittliche Arbeitsaufwand für Studierende abschätzen, der zum erfolgreichen Absolvieren eines Moduls eingesetzt werden muss: Ein Credit steht für einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand von ca. 30 Arbeitsstunden. Alle Studiengänge sind so eingerichtet, dass Studierende 30 pro Semester erlangen. werden pro absolviertem Modul vergeben. Ein Modul wird aber nicht zwingend während eines Semesters vollendet, sondern kann sich über mehrere Semester erstrecken. Die dienen auch der Anerkennung von Prüfungsleistungen bei einem Wechsel des Studienortes nach dem European Credit Transfersystem (ECTS). An der Angabe der Semesterwochenstunden für Lehrveranstaltungen ist abzulesen, wie viele Stunden pro Woche die Studierenden durchschnittlich in Lehrveranstaltungen in der Hochschule verbringen müssen, um die Lehrveranstaltung erfolgreich absolvieren zu können. Darüber hinaus sind Zeiten für Vorund Nachbereitungen sowie Prüfungsvorbereitungen vorgesehen. Es wird dringend empfohlen, die Module in der im Curriculum angegebenen Reihenfolge zu studieren, da die e aufeinander abgestimmt sind. 8
10 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Die folgenden Tabellen zeigen die für die Studiengänge vorgesehene Struktur. Dabei bezieht sich die Anzahl der Semester auf ein Studium in der vorgesehenen Regelstudienzeit des jeweiligen s. Kennzahlen EET ENT EIT (DV+II) EIT (PIA) Bachelorstudium Erster Studienabschnitt Anzahl der Semester Anzahl der Module Anzahl der Anzahl der Anzahl der Prüfungen Zweiter Studienabschnitt Masterstudium Anzahl der Semester Anzahl der Module Anzahl der Anzahl der Anzahl der Prüfungen Anzahl der Semester Anzahl der Module Anzahl der Anzahl der Anzahl der Prüfungen EWI ESA Die ersten beiden Semester sind für alle Bachelor Studiengänge (außer Wirtschaftsingenieur) gleich. Die Studierenden erwerben Fähigkeiten und Kenntnisse für die späteren Vertiefungsrichtungen. Es werden die grundlegenden Kenntnisse der Elektrotechnik, Mathematik, Physik und Informatik gelehrt sowie das notwendige Wissen für den Umgang mit Werkstoffen und Bauelementen vermittelt. Eine individuelle Studienberatung wird erforderlich, wenn zum Ende des ersten Studienjahres weniger als 25 erreicht wurden. Im Laufe des ersten Studienjahres sollen die Studierenden erkennen, ob die Wahl des es ihren Interessen entspricht. Ende des zweiten Semesters kann dann zwischen den verschiedenen Studiengängen und Studienschwerpunkten gewählt werden. Ein Wechsel in einen anderen Bachelor- (außer Wirtschaftsingenieur) des Fachbereichs E- lektro- und Informationstechnik ist daher auf Antrag problemlos möglich. Der Wechsel des s muss bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli (während des zweiten Studiensemesters) beantragt sein. Studierende des s Wirtschaftsingenieur wählen ebenfalls zu Beginn des 3. Semesters einen Schwerpunkt. Das 7. Semester ist ein Anwendungssemester, das aus einem Praxisanteil und der Bachelorarbeit besteht. 9
11 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 2.3 Studienorganisation Aktuelle Informationen zum Studium während des Semesters Die Studierenden werden durch folgende Medien informiert: - an die FH- adresse (Ein Zugang ist zu Beginn des Studiums beim Rechenzentrum der Fachhochschule zu beantragen.) - Aushänge in den Schaukästen (Flur in Gebäudeteil 9, 1. Etage); z. B. Stundenplan, Ausfall von Vorlesungen und Zeitplan. - Informationen auf den Internetseiten des Fachbereiches Der Zeitplan wird zu Beginn des Semesters veröffentlicht. Er enthält u. a.: - Beginn und Ende des Semesters - Prüfungszeitraum - vorlesungsfreie Tage - Veranstaltungen innerhalb des Semesters. Weiterhin beinhaltet der Zeitplan die geplanten Sitzungstermine für verschiedene Gremien des Fachbereiches (z.b. Fachbereichsrat, Fachvertreterversammlung, Studienkommission). (Die rechtlich verbindliche Darstellung der folgenden e sind die jeweiligen Prüfungsordnungen.) Prüfungsorganisation Die geplanten Termine der Klausuren sind auf der Homepage oder im Schaukasten des Fachbereichs (hinter der Treppe in Block 9) einzusehen. Die Klausuren finden jeweils Mitte Juni bis Mitte Juli sowie im Januar statt. Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt während eines dreitägigen Zeitraumes (laut Zeitplan) im zentralen Prüfungsamt (Raum 1163). Anmeldebögen sind im Flur hinter den Räumen des Prüfungsamtes (Richtung Block 5) entsprechend des jeweiligen es dem Wandregal zu entnehmen und auszufüllen. Laut Zeitplan erfolgt der Aushang der Prüfungsanmeldungen einige Wochen später. Die Überprüfung der Anmeldung zu den Klausuren gegenüber Raum 1163 wird jedem Studierenden empfohlen. Die Prüfungsergebnisse der Klausuren sind auf der Homepage des Fachbereichs oder in den einzelnen Schaukästen der verschieden Fachgebiete einzusehen. Rücktritt von Prüfungen Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn der Prüfling ohne triftige Gründe zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden, andernfalls gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" bewertet. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest oder auf Beschluss des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Nur für den 1. Prüfungsversuch gilt bei Klausuren folgende vereinfachte Abmeldung von der Prüfung: Das Nichterscheinen zum Prüfungstermin ersetzt die Abmeldung von der Prüfungsleistung. 10
12 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Wiederholung von bestandenen Prüfungsleistungen Innerhalb der Regelstudienzeit jedes Studienabschnittes erbrachte, bestandene Prüfungsleistungen können zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Hierzu ist eine erneute Anmeldung zur Prüfung erforderlich. Die Wiederholung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Wird die Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" bewertet oder gilt sie als mit "nicht ausreichend" bewertet und ist eine Wiederholungsmöglichkeit nicht mehr gegeben, so ist die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden. Wiederholungsprüfungen sind zum nächsten regulären Prüfungstermin, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten abzulegen. Wird die Frist versäumt, wird die 1. Wiederholung der Prüfungsleistung mit nicht ausreichend bewertet. Zur 2. Wiederholung wird der Prüfling zusätzlich schriftlich geladen. In der zweiten Wiederholungsprüfung darf für eine schriftliche Prüfungsleistung die Note "nicht ausreichend" bei insgesamt 3 Prüfungsleistungen nur nach mündlicher Ergänzungsprüfung vergeben werden. Sie wird zeitnah nach der zweiten Wiederholungsprüfung von zwei Prüfenden abgenommen. Laboranmeldungen Die Laboranmeldungen für das folgende Semester erfolgen online im Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters. Nähere Informationen werden im Schaukasten des Fachbereichs ausgehängt. Die Labore werden dann entsprechend der Studiengänge im Stundenplan vorgesehen. In Ausnahmefällen sind jedoch auch Nachmeldungen zu Semesterbeginn möglich. Eine Nichtteilnahme wird als nichtbestandener Prüfungsversuch gewertet. Wahlpflichtfächer Das Angebot von Wahlpflichtfächern wird zu Beginn des Semesters im Schaukasten des Fachbereiches bekanntgegeben. Für einige Wahlpflichtfächer ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Wenn eine Begrenzung vorgesehen ist, liegen Anmeldelisten im Dekanat aus (weitestgehend für nichttechnische Wahlpflichtfächer). Projektarbeit Einmal pro Jahr jeweils im Oktober findet eine Projektwoche statt, in der eine Vielzahl von Projekten und Exkursionen angeboten wird. Im ersten Studienabschnitt belegt jeder Studierende (außer Wirtschaftsingenieur) in der Projektwoche die Veranstaltung Einführung in die Projektarbeit. Die zwei Projekte im weiteren Verlauf des Studiums werden mit Wahlmöglichkeiten offener gestaltet. Auch ein begleitendes Projekt während des Semesters ist dann möglich. Pro absolvierter Projektwoche werden 2 Cr erworben. Vorprüfung Die Vorprüfung in den Bachelorstudiengängen wird studienbegleitend abgelegt. Die Vorprüfung ist bestanden, wenn alle geforderten Prüfungsleistungen des ersten Studienabschnittes bis zum Ende der Regelstudienzeit des ersten Studienabschnittes, zuzüglich maximal vier Semester, bestanden sind. Somit müssen alle Prüfungen des ersten Studienabschnittes bis zum Ende des siebten Semesters bestanden sein. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss die Frist um einen angemessenen Zeitraum verlängern, wenn Gründe glaubhaft nachgewiesen werden, die der Prüfling nicht zu vertreten hat. 11
13 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und auf Anforderung des Prüfungsausschusses ggf. mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Die Vorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn eine der geforderten Modulprüfungen mit "nicht ausreichend" bewertet ist oder als nicht ausreichend bewertet gilt und eine Wiederholungsmöglichkeit nicht mehr besteht oder die Frist abgelaufen ist. Bachelor- und Masterprüfung Die Bachelorprüfung und die Masterprüfung werden studienbegleitend abgelegt. Der Umfang der Bachelor- bzw. Masterprüfung sowie Art und Anzahl der ihr zugeordneten Modulprüfungen, die dabei zu erwerbenden und die Prüfungsanforderungen sind für den jeweiligen im Besonderen Teil der Prüfungsordnung (Anlage B2 bzw. B3) festgelegt. Praxisphase Die Praxisphase wird in der Regel im 7. Semester abgeleistet. Die Praxisphase kann mit der Bachelorarbeit im Zusammenhang stehen. Teilnahmevoraussetzungen und die Durchführung der Praxisphase regelt die Praxisphasenordnung. Die Praxisphase dauert 10 Wochen und kann sowohl in der Industrie als auch in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt an der Hochschule erfolgen. Die Praxisphase ist Bestandteil des zweiten Studienabschnittes. Der Aufenthalt in der Praxisstelle umfasst ohne Inanspruchnahme von Urlaub einen Zeitraum von mindestens 10 Wochen plus einer Präsentation. Zur Studienzeitverkürzung kann alternativ der vorgeschriebene Aufenthalt in der Praxisstelle in zwei Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit aufgeteilt werden, Beginnn jedoch nicht vor dem vierten Semester. Bevor die zweite Praxisphase beginnt, müssen alle Prüfungen des ersten Studienabschnitts bestanden sein. In besonderen familiären Situationen sind auf Antrag Teilzeitregelungen bei entsprechender Verlängerung des Zeitraums der Praxisphase möglich. Die Studierenden werden von einer Professorin oder einem Professor und einer Betreuungsperson in der Praxisstelle betreut, wobei diese in der Regel mindestens eine dem Fachhochschulabschluss entsprechende oder eine gleichwertige Qualifikation haben muss. Das Zentrale Praktikantenamt der Fachhochschule Hannover unterstützt den Beauftragten für Praxisphasen und übernimmt die im Zusammenhang mit der Praxisphase zu erledigenden Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Abwicklung der Meldeverfahren zu der Praxisphase. Es ist Anlaufstelle für studiengangübergreifende Anliegen im Zusammenhang mit der Praxisphase. Bachelorarbeit In dieser Abschlussarbeit ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, um die fachlichen Zusammenhänge der späteren beruflichen Tätigkeitsfelder zu überblicken und selbständig, problemorientiert und fächerübergreifend auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten. Im Auftrage des Prüfungsausschusses erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit im Geschäftszimmer (Raum 2967). Dort sind auch die zugehörigen Anmeldebögen erhältlich. Die Zulassung zur Bachelorarbeit setzt die bestandene Vorprüfung, das Bestehen aller Modulprüfungen des 2. Studienabschnitts und die abgeschlossene Praxisphase voraus. Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer die Vorprüfung bestanden und mindestens 170 erreicht hat. 12
14 I. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind beizufügen: - Angabe der gewählten Fächerkombination, der Vertiefungsrichtung, der Wahlpflicht- und Wahlmodule - ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelorarbeit entnommen werden soll, - ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit sowie - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit wird immer durch eine Professorin oder einen Professor des Fachbereichs vorgegeben. Diese sind gleichzeitig die Erstprüfer. Zweitprüfer kann ein Professor oder ein Ingenieur aus der Industrie sein. Klären Sie bereits vor Beginn der Praxisphase und der Beantragung der Bachelorarbeit, insbesondere für den Fall einer Zusammenfassung beider, die genaue Themenstellung mit der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor. Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit erfolgt prinzipell immer durch die betreuende Professorin bzw. den betreuenden Professor, die sich bei Bedarf mit den beteiligten Firmen abstimmen. Die Bachelorarbeit hat einen Zeitrahmen von acht Wochen zuzüglich der Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums. Bei der Abgabe der Bachelorarbeit im Geschäftszimmer hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass diese selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sind. Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist fristgemäß abzuliefern; der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit angemessen, i.d.r. um einen Monat, verlängern. Der Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit verkürzen, wenn bei der Bachelorarbeit auf Studienarbeiten aufgebaut werden kann. Die Bachelor- bzw. Masterarbeit kann, wenn sie mit "nicht ausreichend" bewertet wurde oder als mit "nicht ausreichend" bewertet gilt, einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe der Bachelorarbeit wird mit den Prüfern der Termin für das Kolloquium vereinbart. Kolloquium Im Kolloquium hat der Prüfling in einer Auseinandersetzung über die Bachelor- bzw. Masterarbeit nachzuweisen, dass er in der Lage ist, fächerübergreifend und problembezogen Fragestellungen aus dem Bereich dieser Fachrichtung selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten und die Arbeitsergebnisse in einem Fachgespräch zu vertiefen. Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium ist, dass die Bachelor- bzw. Masterarbeit von den Prüfenden vorläufig mit mindestens "ausreichend" bewertet ist. Das Kolloquium soll innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit durchgeführt werden. Die Dauer des Kolloquiums beträgt in der Regel je Studentin oder Student 30 Minuten. Zusatzprüfungen Die Studierenden können sich auch in weiteren als den vorgeschriebenen Modulen einer Prüfung unterziehen. Das Ergebnis der Zusatzprüfungen wird auf Antrag in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote nicht mit einbezogen. 13
15 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) II. Angaben je im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik 1. Bachelor- Energietechnik (BE Energietechnik) 1.1 und des Studiums Der Energietechnik bildet speziell Ingenieure aus, die Aufgabenstellungen aus der Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Umformung und Anwendung elektrischer Energie bearbeiten. In deren Aufgabengebiet gehören Entwurf, Bau, Montage, Betrieb sowie Vertrieb von elektrotechnischen Anlagen, Geräten und Maschinen, Elektromotoren aller Art, Transformatoren, Stromrichtungen und automatisierten elektrischen Antrieben, sowie Umspann- und Schaltanlagen, Freileitungs- und Kabelnetze für Hoch- und Niederspannung bis hin zu modernen Steuerungen von Großanlagen wie Fertigungsstraßen in Fabriken und Kraftwerken. 1.2 Studienvoraussetzung Bewerber und Bewerberinnen haben vor Aufnahme des Studiums eine fachbezogene Ausbildung von 6 Wochen nachzuweisen. Das sechswöchige Praktikum soll in folgenden Bereichen erfolgen, jedoch müssen nicht alle Tätigkeiten durchgeführt werden. Grundausbildung in Metall- und Kunststoffbearbeitung und/oder Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen) und/oder Schweißen, Löten, Blechformen, Kunststoffpressen und -spritzen, Schmieden Eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf oder eine praktische Ausbildung, die zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule-Ingenieurwesen/Technik- erforderlich ist, wird angerechnet. Eine dem Praktikum gleichwertige Tätigkeit kann ganz oder teilweise angerechnet werden. 1.3 Studienaufnahme und Gebühren Die Aufnahme des Studiums erfolgt jeweils zum Beginn jedes Sommersemesters (1. März eines Jahres) und jedes Wintersemesters (1. September eines Jahres). Bei der Anmeldung zu einem Studium sind Termine und spezielle Vorschriften wie die Zulassungsordnung zu beachten. Zur Abdeckung von Verwaltungskosten wird ein Semesterbeitrag erhoben. 14
16 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 1.4 Struktur des Studiums Die Regelstudienzeit des Studiums beträgt 7 Semester einschließlich der Praxisphase und der Anfertigung der Bachelor-Arbeit. Der Bachelor- Energietechnik gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Einige Module des zweiten Studienabschnitts beginnen bereits im 3. Semester (mit * markiert). Im ersten Studienabschnitt werden grundlegende Fachkenntnisse und -methoden gelernt. Studierende haben Pflicht- und Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Die folgende Tabelle zeigt die Module der ersten drei Semester. Die Empfehlung für die Verteilung der Veranstaltungen berücksichtigt den inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und ermöglicht ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit. Bachelor- Energietechnik 1. Semester 2. Semester 3. Semester (Module des 1. Studienabschnitts außer*) CR CR CR Pflichtmodule Mathematik Physik Elektrotechnische Grundlagen Einführung in die Informatik Grundlagen der Programmierung Arbeitsmethodik Technologie Mathematik Physik Elektrotechnische Grundlagen Elektrische Messtechnik - - 3,5 3 1,5 1 Mathematik 3 (E) Physik 3 (E) Elektrotechnische Grundlagen (E) Grundlagen der Bauelemente Mikroprozessortechnik* * 2* (+Teilmodul im 4. Sem.) Objektorientierte Programmierung* * 2* Summe , ,5 28 (*= Module des zweiten Studienabschnitts) 15
17 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Der zweite Abschnitt des Studiums baut auf den ersten Studienabschnitt auf, daher ist das erfolgreiche Absolvieren der Module im ersten Studienabschnitt Voraussetzung für den zweiten Studienabschnitt. Der gliedert sich vom Semester im Regelstudium nach folgender Tabelle. Module des 2. Studienabschnitts Pflichtmodule 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. CR CR CR CR Mikroprozessortechnik (+Teilmodul 3. Sem.) Systemtheorie Gleich- und Wechselstrommaschinen Elektrische Energieversorgung und regenerative Energien Hochspannungstechnik Messtechnik in der Energietechnik Industrielle Schaltungs- und Nachrichtentechnik Regelungstechnik Drehfeldmaschinen und Elektrische Antriebe Leistungselektronik Elektrische Netze und Schaltanlagen Leit- und Steuerungssysteme Betriebsführung Wahlpflichtmodule Wahlpflichtfächer und Projektarbeit Praxisphase/ Bachelorarbeit Anwendungssemester Summe Die Noten der Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten und des zweiten Studienabschnittes gehen in gewichteter Form in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein. 16
18 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 1.5 Studienplan Im ersten Studienabschnitt sind 15 Module zu absolvieren, deren Veranstaltungen nach dem Regelstudium auf folgende Semester fallen: Modul Lehrveranstaltung Mathematik 1 Mathematik 1 V Physik 1 Physik 1 V Technische Mechanik V Elektrotechnische Grundlagen 1 Elektrotechnische Grundlagen 1 V Einführung in die Informatik Grundlagen Einführung in die Informatik V Digitaltechnik V Grundlagen der Programmierung Programmiersprache C V Softwaretechnik- Algorithmen u. Datenstrukturen V Arbeitsmethodik Einführung in Dokumentation/Präsentation V Einführung in die Projektarbeit P Technologie Grundlagen Werkstoffkunde V Fertigungsverfahren der E-Technik V Werkstoffe der E-Technik V Mathematik 2 Mathematik 2 V Physik 2 Physik 2 V Elektrotechnische Grundlagen 2 Elektrotechnische Grundlagen 2 V Elektrotechnische Grundlagen 2 Labor L Elektrische Messtechnik Elektrische Messtechnik Einführung V Elektrische Messtechnik Einführung Labor L /3 Mathematik 3 (E) Mathematik 3 (E) V Physik 3 (E) Physik 3 (E) V Physik 3 (E) Labor L Elektrotechnische Grundlagen 3 Elektrotechnische Grundlagen 3 (E) (E) V Elektrotechnische Grundlagen 3 (E) Labor L Grundlagen der Bauelemente Bauelemente der Elektrotechnik V Halbleitertechnologie V LVArt Prüfungen Semester Legende: Kürzel V L P Erläuterung Vorlesung Labor Projekt 17
19 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Im zweiten Studienabschnitt sind 16 Module zu absolvieren, deren Veranstaltungen nach dem Regelstudium auf folgende Semester fallen: Modul Lehrveranstaltung LVArt Prüfung Semester Mikroprozessortechnik Mikroprozessortechnik Einführung V Mikroprozessortechnik 2 V Objektorientierte Programmierung Objektorientierte Programmierung JAVA V Systemtheorie Lineare Systeme V Gleich- und Wechselstrommaschinen Gleich- und Wechselstrommaschinen V Gleich- und Wchselstrommaschinen Labor L Elektrische Energieversorgung Elektrische Energieversorgung u. regenerative Energien und regenerative Energien V Labor Elektrische Energieversorgung u. regenerative Energien L Hochspannungstechnik Hochspannungstechnik V Hochspannungstechnik Labor L Messtechnik in der Energietechnik Messtechnik E V Messtechnik E Labor L Industrielle Schaltungs-und Nachrichtentechnik Nachrichtentechnik V Schaltungstecnik V Nachrichten- und Schaltungstechnik Labor L Regelungstechnik Regelungstechnik V Regelungstechnik Labor L Drehfeldmaschinen u. Elektrische Antriebe Drehfeldmaschinen V Elektrische Antriebe V Drehfeldmaschinen Labor L Leistungselektronik Leistungselektronik V Elektrische Netze und Schaltanlagen Elektrische Netze und Schaltanlagen V Elektrische Netze und Schaltanlagen Labor L Leit und Steuerungssysteme (SPS) Verbindungs- und speicherprogrammierbare Steuerungen V SPS Labor L Feldbussysteme und Leittechnik V Betriebsführung Betriebswirtschaftslehre V Wahlpflichtfächer und Projektarbeit Projektarbeit P Nichttechnisches Wahlpflichtfach aus E-H-101 V Technisches Wahlpflichtfach aus E-H-100 V Technisches Wahlpflichtfach aus E-H-100 V Technisches Wahlpflichtlabor aus E-H-102 V Anwendungssemester Praxisanteil Bachelor-Arbeit
20 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Wahlpflichtfächer der Bachelorstudiengänge Anstelle der Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore können auch Pflichtfächer bzw. Pflichtlabore der anderen Studiengänge und Studienschwerpunkte des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik gewählt werden, sofern sie nicht ganz oder teilweise Pflichtfächer des eigenen es bzw. der eigenen Vertiefung sind. Hierüber entscheidet auf Antrag des Studierenden der Prüfungsausschuss. Nicht alle Wahlpflichtfächer werden jedes Semester angeboten! Jedes Wahlpflichtfach hat einen zeitlichen Umfang von zwei LVS und wird bei der Anmeldung zur Fachprüfung wie ein Pflichtfach behandelt. A. Technische Wahlpflichtfächer (E-H-100) 01 Grundlagen der Sensortechnik 19 Analyse digitaler Signale 02 Kleinantriebe 20 Mobilfunk 03 Servoantriebssysteme 21 Funknavigation 04 Kabeltechnik 22 Einführung in die Nanotechnologie 05 Regenerative Energiequellen 23 Sensorik 06 Objektorientierte Softwareentwicklung 24 Wissensbasierte Systeme 07 Gerätetechnik 25 Phasenregelkreise (PLL-Technik) 08 Spezielle Hochfrequenztechnik 26 Industrieelektronik 3 09 Elektroakustik 27 Supraleitung 10 Spezielle Kommunikationstechnik 28 Objektorientierte Programmierung 11 Digitale Bildcodierung 29 Spezielle Mikrowellentechnik 12 Antennentechnik 30 Digitale Filter 13 Digitale Bildverarbeitung 31 Kunststoffe d. Elektrot. u. ihre Verarbeitung 14 Elektromagnetische Verträglichkeit 32 Einführung in die Halbleitertechnologie 15 Mikroprozessorsysteme 33 Lichttechnik 16 Anwendungen der Quantenphysik 34 Mikroelektronik 17 Digitale Übermittlungstechnik 35 Programmierbare Logik 18 Automatische Messdatenerfassung 36 Entwurf integrierter Analogschaltungen B. Nichttechnische Wahlpflichtfächer (E-H-101) 01 Volkswirtschaftslehre 09 Energiewirtschaft 02 Unternehmensgründung 10 Business English 03 Rechtskunde 11 Technische Dokumentation 04 Patentrecht 12 Kommunikations- und Entscheidungshilfen 05 Rhetorik und Präsentationstechnik 13 Vertriebsfragen für Ingenieure 06 Projektmanagement 14 Methoden u. Werkzeuge für ingenieurmäßiges Arbeiten 07 Wissenschaftliches Arbeiten mit Fachinformation 15 Qualitätsmanagement 08 Arbeitstechnik C. Technische Wahlpflichtlabore (E-H-102) 01 Leistungselektronik 02 Messtechnik Sensorik 03 Funkdatenübertragung 04 Mikroprozessortechnik 05 Technologie 06 Digitale Bildverarbeitung 07 Lichttechnik 08 Kleinantriebe 19
21 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 2. Bachelor- Nachrichtentechnik (BE Nachrichtentechnik) 2.1 und des Studiums Vom Fernsprechen, Mobiltelefon, über Rundfunk und Fernsehen via Satellitenfunk bis zum radargeleiteten Flug erstreckt sich das Betätigungsfeld von Ingenieurinnen und Ingenieuren der Nachrichtentechnik. Ihre Ausbildung beginnt mit den allgemeinen Grundlagen der Elektrotechnik und führt zur Gestaltung und Realisierung elektrotechnischer Geräte. Ingenieure der Nachrichtentechnik finden in den Laboren und Fertigungsstätten der Industrie sowie bei den Behörden ihren Einsatz in der Entwicklung, Fertigung, Betrieb und dem Service auf den Gebieten der drahtgebundenen und drahtlosen Übertragungssysteme, der Erzeugung, Verarbeitung und Ausbreitung höherer Frequenzen. Im Nachrichtentechnik können Sie die Vertiefungsschwerpunkte Kommunikationstechnik oder Mikrowellentechnik wählen. 2.2 Studienvoraussetzungen Bewerber und Bewerberinnen haben vor Aufnahme des Studiums eine fachbezogene Ausbildung von 6 Wochen nachzuweisen. Das sechswöchige Praktikum soll in folgenden Bereichen erfolgen, jedoch müssen nicht alle Tätigkeiten durchgeführt werden. Grundausbildung in Metall- und Kunststoffbearbeitung und/oder Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen) und/oder Schweißen, Löten, Blechformen, Kunststoffpressen und -spritzen, Schmieden Eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf oder eine praktische Ausbildung, die zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule-Ingenieurwesen/Technik- erforderlich ist, wird angerechnet. Eine dem Praktikum gleichwertige Tätigkeit kann ganz oder teilweise angerechnet werden. 2.3 Studienaufnahme und Gebühren Die Aufnahme des Studiums erfolgt jeweils zum Beginn jedes Sommersemesters (1. März eines Jahres) und jedes Wintersemesters (1. September eines Jahres). Bei der Anmeldung zu einem Studium sind Termine und spezielle Vorschriften wie die Zulassungsordnung zu beachten. Zur Abdeckung von Verwaltungskosten wird ein Semesterbeitrag erhoben. 20
22 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 2.4 Struktur des Studiums Die Regelstudienzeit des Studiums beträgt 7 Semester einschließlich der Praxisphase und der Anfertigung der Bachelor-Arbeit. Der Bachelor- Nachrichtentechnik gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Einige Module des zweiten Studienabschnitts beginnen bereits im 3. Semester (mit * markiert). Im ersten Studienabschnitt werden grundlegende Fachkenntnisse und -methoden gelernt. Studierende haben Pflicht- und Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Die folgende Tabelle zeigt die Module der ersten drei Semester. Die Empfehlung für die Verteilung der Veranstaltungen berücksichtigt den inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und ermöglicht ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit. 1.Studienabschnitt (außer mit*) 1. Semester 2. Semester 3. Semester Bachelor- Nachrichtentechnik CR CR CR Pflichtmodule Mathematik Physik Elektrotechnische Grundlagen Einführung in die Informatik Grundlagen der Programmierung Arbeitsmethodik Technologie Mathematik Physik Elektrotechnische Grundlagen Elektrische Messtechnik - - 3,5 3 1,5 1 Mathematik 3 (N) Physik 3 (N) Elektrotechnische Grundlagen 3 (N) Grundlagen der Bauelemente Mikroprozessortechnik* (+Teilmodul im 4. Sem.) 2* 2* Softwaretechnik* (+Teilmodul im 4. Sem.) 3* 2* Summe , ,5 28 (*= Module des zweiten Studienabschnitts) Die Noten der Pflichtmodule des ersten Studienabschnittes gehen in gewichteter Form in die Gesamtnote der Vorprüfung ein. 21
23 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Im zweiten Studienabschnitt sind folgende Module zu absolvieren, deren Veranstaltungen nach dem Regelstudium auf folgende Semester fallen: 2. Studienabschnitt 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. CR CR CR CR Pflichtmodule Mikroprozessortechnik (+Teilmodul 3. Sem.) Softwaretechnik (+Teilmodul 3. Sem.) Systemtheorie Regelungstechnik Betriebsführung Industrieelektronik Industrieelektronik Kommunikationstechnik Kommunikationstechnik Hochfrequenzsysteme Hochfrequenzschaltungen Nachrichtenmesstechnik Wahlpflichtmodule Nichttechnisches Wahlpflichtfach und Projektarbeit Technische Wahlpflichtfächer N Praxisphase/ Bachelorarbeit Anwendungssemester Vertiefungsmodule Mikrowellentechnik Mikrowellentechnik Mikrowellensysteme Summe Vertiefungsmodule Kommunikationstechnik Digitale Signalverarbeitung Kommunikationssysteme Summe Die Noten der Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten und des zweiten Studienabschnittes gehen in gewichteter Form in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein 22
24 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 2.5 Studienplan Im ersten Studienabschnitt sind 15 Module zu absolvieren, deren Veranstaltungen nach dem Regelstudium auf folgende Semester fallen: Modul Lehrveranstaltung Mathematik 1 Mathematik 1 V Physik 1 Physik 1 V Technische Mechanik V Elektrotechnische Grundlagen 1 Elektrotechnische Grundlagen 1 V Einführung in die Informatik Grundlagen Einführung in die Informatik V Digitaltechnik V Grundlagen der Programmierung Programmiersprache C V Softwaretechnik- Algorithmen u. Datenstrukturen V Arbeitsmethodik Einführung in Dokumentation/Präsentation V Einführung in die Projektarbeit P Technologie Grundlagen Werkstoffkunde V Fertigungsverfahren der E-Technik V Werkstoffe der E-Technik V Mathematik 2 Mathematik 2 V Physik 2 Physik 2 V Elektrotechnische Grundlagen 2 Elektrotechnische Grundlagen 2 V Elektrotechnische Grundlagen 2 Labor L Elektrische Messtechnik Elektrische Messtechnik Einführung V Elektrische Messtechnik Einführung Labor L /3 Mathematik 3 (N) Mathematik 3 (N) V Physik 3 (N) Physik 3 (N) V Physik 3 (N) Labor L Elektrotechnische Grundlagen 3 Elektronische Grundlagen 3 (N) (N) V Elektronische Grundlagen 3 (N) Labor L Grundlagen der Bauelemente Bauelemente der Elektrotechnik V Halbleitertechnologie V LVArt Prüfungen Semester Legende Kürzel V L P Erläuterung Vorlesung Labor Projekt 23
25 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Im zweiten Studienabschnitt sind 15 Basismodule zzgl. 2 Vertiefungsmodule der Spezialisierung zu absolvieren, deren Veranstaltungen nach Regelstudium auf folgende Semester fallen: Modul Lehrveranstaltung Mikroprozessortechnik Mikroprozessortechnik Einführung V Mikroprozessortechnik 2 V Softwaretechnik Objektorientierte Programmierung V Systemnahe Software und Echtzeitsysteme (N) V Systemtheorie Lineare Systeme V Regelungstechnik Regelungstechnik V Regelungstechnik Labor L Betriebsführung Betriebswirtschaftslehre V Industrieelektronik 1 Industrieelektronik 1 V Industrieelektronik 2 Industrieelektronik 2 V Industrieelektronik 2 Labor L Kommunikationstechnik 1 Kommunikationstechnik 1 V Kommunikationstechnik 1 Labor L Kommunikationstechnik 2 Kommunikationstechnik 2 V Kommunikationstechnik 2 Labor L Hochfrequenzsysteme Hochfrequenzsysteme V Hochfrequenzsysteme Labor L Hochfrequenzschaltungen Hochfrequenzschaltungen V Hochfrequenzschaltungen Labor L Nachrichtenmesstechnik Messtechnik (N) V Messtechnik (N) Labor L Nichttechnisches Wahlpflichtfach Nichttechnisches Wahlpflichtfach aus E- u. Projektarbeit H-101 V Projektarbeit P Technisches Wahlpflichtfach aus Katalog Technische Wahlpflichtfächer (N) E-H-100 V Technisches Wahlpflichtlabor aus Katalog E-H-102 L Anwendungssemester Praxisphase Bachelor-Arbeit Vertiefungsmodule Mikrowellentechnik Mikrowellentechnik Grundlage der Mikrowellentechnik V Mikrowellentechnik Labor L Mikrowellensysteme Radartechnik V Rechnergestützte Entwicklung von Mikrowellenschaltung Labor L Vertiefungsmodule Kommunikationstechnik Digitale Signalverarbeitung Digitale Signalverarbeitung 2 V Digitale Signalverarbeitung Labor L Kommunikationssysteme Kommunikationssysteme V Kommunikationstechnik 2 Labor L LVArt Prüfungen Semester 24
26 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) Wahlpflichtfächer der Bachelorstudiengänge Anstelle der Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore können auch Pflichtfächer bzw. Pflichtlabore der anderen Studiengänge und Studienschwerpunkte des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik gewählt werden, sofern sie nicht ganz oder teilweise Pflichtfächer des eigenen es bzw. der eigenen Vertiefung sind. Hierüber entscheidet auf Antrag des Studierenden der Prüfungsausschuss. Nicht alle Wahlpflichtfächer werden jedes Semester angeboten! Jedes Wahlpflichtfach hat einen zeitlichen Umfang von zwei LVS und wird bei der Anmeldung zur Fachprüfung wie ein Pflichtfach behandelt. A. Technische Wahlpflichtfächer (E-H-100) 01 Grundlagen der Sensortechnik 19 Analyse digitaler Signale 02 Kleinantriebe 20 Mobilfunk 03 Servoantriebssysteme 21 Funknavigation 04 Kabeltechnik 22 Einführung in die Nanotechnologie 05 Regenerative Energiequellen 23 Sensorik 06 Objektorientierte Softwareentwicklung 24 Wissensbasierte Systeme 07 Gerätetechnik 25 Phasenregelkreise (PLL-Technik) 08 Spezielle Hochfrequenztechnik 26 Industrieelektronik 3 09 Elektroakustik 27 Supraleitung 10 Spezielle Kommunikationstechnik 28 Objektorientierte Programmierung 11 Digitale Bildcodierung 29 Spezielle Mikrowellentechnik 12 Antennentechnik 30 Digitale Filter 13 Digitale Bildverarbeitung 31 Kunststoffe d. Elektrot. u. ihre Verarbeitung 14 Elektromagnetische Verträglichkeit 32 Einführung in die Halbleitertechnologie 15 Mikroprozessorsysteme 33 Lichttechnik 16 Anwendungen der Quantenphysik 34 Mikroelektronik 17 Digitale Übermittlungstechnik 35 Programmierbare Logik 18 Automatische Messdatenerfassung 36 Entwurf integrierter Analogschaltungen B. Nichttechnische Wahlpflichtfächer (E-H-101) 01 Volkswirtschaftslehre 09 Energiewirtschaft 02 Unternehmensgründung 10 Business English 03 Rechtskunde 11 Technische Dokumentation 04 Patentrecht 12 Kommunikations- und Entscheidungshilfen 05 Rhetorik und Präsentationstechnik 13 Vertriebsfragen für Ingenieure 06 Projektmanagement 14 Methoden u. Werkzeuge für ingenieurmäßiges Arbeiten 07 Wissenschaftliches Arbeiten mit Fachinformation 15 Qualitätsmanagement 08 Arbeitstechnik C. Technische Wahlpflichtlabore (E-H-102) 01 Leistungselektronik 02 Messtechnik Sensorik 03 Funkdatenübertragung 04 Mikroprozessortechnik 05 Technologie 06 Digitale Bildverarbeitung 07 Lichttechnik 08 Kleinantriebe 25
27 II. Fachbereichsangaben Elektro- und Informationstechnik (E) 3. Bachelor- Informationstechnik (BE Informationstechnik) 3.1 und des Studiums In diesem werden Ingenieure ausgebildet, die neben Grundkenntnissen der Elektrotechnik vertiefte Kenntnisse in der Programmierung erwerben sollen. Dabei ist eine Schwerpunktsetzung in Datenverarbeitung, Prozessinformatik/Automatisierungstechnik oder Ingenieurinformatik möglich. Während die Vertiefungsrichtung Datenverarbeitung sehr softwareorientiert ist, stellt die Vertiefungsrichtung Ingenieurinformatik eine Verbindung zur Fertigung dar. In der Vertiefungsrichtung Prozessinformatik / Automatisierungstechnik (PIA) wird der Schwerpunkt auf die hardwarenahe Automatisierung der Produktion und Verfahren (Industrieroboter) gelegt. 3.2 Studienvoraussetzungen Bewerber und Bewerberinnen haben vor Aufnahme des Studiums eine fachbezogene Ausbildung von 6 Wochen nachzuweisen. Das sechswöchige Praktikum soll in folgenden Bereichen erfolgen, jedoch müssen nicht alle Tätigkeiten durchgeführt werden. Grundausbildung in Metall- und Kunststoffbearbeitung und/oder Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen) und/oder Schweißen, Löten, Blechformen, Kunststoffpressen und -spritzen, Schmieden Eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf oder eine praktische Ausbildung, die zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule-Ingenieurwesen/Technik- erforderlich ist, wird angerechnet. Eine dem Praktikum gleichwertige Tätigkeit kann gan7z oder teilweise angerechnet werden. 3.3 Studienaufnahme und Gebühren Die Aufnahme des Studiums erfolgt jeweils zum Beginn jedes Sommersemesters (1. März eines Jahres) und jedes Wintersemesters (1. September eines Jahres). Bei der Anmeldung zu einem Studium sind Termine und spezielle Vorschriften wie die Zulassungsordnung zu beachten. Zur Abdeckung von Verwaltungskosten wird ein Semesterbeitrag erhoben. 3.4 Struktur des Studiums Die Regelstudienzeit des Studiums beträgt 7 Semester einschließlich der Praxisphase und der Anfertigung der Bachelor-Arbeit. Der Bachelor- Informationstechnik gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Einige Module des zweiten Studienabschnitts beginnen bereits im 3. Semester (mit * markiert). Im ersten Studienabschnitt werden grundlegende Fachkenntnisse und -methoden gelernt. Studierende haben Pflicht- und Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Die folgende Tabelle zeigt die Module der ersten drei Semester. Die Empfehlung für die Verteilung der Veranstaltungen berücksichtigt den inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und ermöglicht ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit. 26
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