STATUTEN GENOSSENSCHAFT EMDWIS LINDAU
|
|
- Josef Langenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STATUTEN GENOSSENSCHAFT EMDWIS LINDAU Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Genossenschaft Emdwis Lindau besteht gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 828 bis 926) eine im Handelsregister eingetragene gemeinnützige Genossenschaft auf unbestimmte Zeit mit Sitz in Lindau/ZH. Art. 2 Anliegen der Genossenschaft ist die Schaffung von Mietwohnraum für Menschen in der zweiten Lebenshälfte. Angesprochen sind Menschen, welche sich für ein selbstbestimmtes und gemeinschaftsorientiertes Wohnen entscheiden. Sie wählen diese Wohnform als Alternative zum Alleinwohnen oder zum betreuten Wohnen. Die Genossenschaft erreicht ihren Zweck in gemeinsamer Selbsthilfe, also unter Mitwirkung der Genossenschafter. Sie wünscht sich ein partnerschaftliches Zusammenleben in gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Achtung. Art. 3 Die Genossenschaft kann zum Um- oder Überbauen Liegenschaften und Grundstücke kaufen oder verkaufen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Art. 4 Die Genossenschaft ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen SVW. Mitgliedschaft Art. 5 Mitglieder der Genossenschaft können werden: a. Handlungsfähige natürliche Personen b. Juristische Personen c. Körperschaften des öffentlichen Rechtes Genossenschaftswohnraum wird ausschliesslich an Mitglieder vermietet. Art. 6 Die Mitgliedschaft wird erworben mit der Aufnahme in die Genossenschaft durch den Vorstand, aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung. Die Aufnahme kann jederzeit erfolgen. Der Vorstand kann die Mitgliedschaft ohne Begründung ablehnen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der vollständigen Einzahlung des erforderlichen Genossenschaftskapitals. Art. 7 Die Mitgliedschaft erlischt a. durch Austritt b. durch Ausschluss c. durch Tod der natürlichen Person - 1 -
2 Art. 8a Der Austritt kann nach 2 jähriger Mitgliedschaft, unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahres, durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Das austretende Genossenschaftsmitglied hat Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Anteilscheine nach Massgabe des Genossenschaftsreinvermögens, höchstens aber zum Nennwert. Art. 8b Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes jederzeit ausgeschlossen werden, wenn es den Beschlüssen der Genossenschaftsorgane zuwider handelt oder die Interessen der Genossenschaft verletzt. Dem Mitglied steht während 30 Tagen das Recht auf Berufung mit aufschiebender Wirkung an die nächste GV zu. Rechte und Pflichten der Genossenschafter Art. 9 Jedes Mitglied beteiligt sich wenigstens mit einem Anteilschein am Genossenschaftskapital. Art. 10a Mit der Miete von Wohnraum ist nach Massgabe des beanspruchten Raumes eine zusätzliche Zahlung in Form von weiteren Anteilscheinen oder eines Darlehens zu leisten. Einzelheiten regelt der Vorstand in einem Reglement. Art. 10b Das Wohnungsanrecht beschränkt sich auf eine Einheit pro Mitglied. Art. 10c Die Untervermietung einer Wohnung bedarf des Einverständnisses des Vorstandes. Art. 11 Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet das Genossenschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Art. 12 Die Anteilscheine sind nicht übertragbar. Art. 13 Über die Verwendung eines Reingewinnes beschliesst die Generalversammlung. Die Genossenschaftsanteile dürfen nur verzinst werden, wenn das Rechnungsergebnis dies gestattet und die gesetzlich vorgeschriebenen Fondseinlagen und Abschreibungen vorgenommen wurden. Art. 14 Die Genossenschaft wählt und beschliesst mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied hat, ungeachtet der Zahl der Anteilscheine, eine Stimme. Art. 15 Jedes Mitglied der Genossenschaft ist verpflichtet, in guten Treuen die Interessen der Genossenschaft zu wahren
3 Finanzierung, Betriebsmittel Art. 16 Die Genossenschaft beschafft sich ihre Betriebsmittel aus: a. Anteilscheinen b. Darlehen von Mitgliedern c. Andere Darlehen und Hypotheken d. Mietzinseinnahmen e. Subventionen f. Zuwendungen Art. 17 Der Wert des Anteilsscheines ist auf Fr festgelegt. Das Mitglied erhält jährlich einen Kapital- und Zinsnachweis über die Höhe seiner Beteiligung. Betrieb Art. 18 Die Genossenschaft kann ihre Infrastruktur selber betreiben und verwalten oder Dritten übertragen. Art. 19 Die Mietzinse und Zusatzkosten sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu errechnen. Art. 20 Über die Vermietung von Wohnraum entscheidet der Vorstand. Art. 21 Arbeiten, die alle Bewohner der Liegenschaft betreffen, werden durch eine Betriebskommission erfasst und zur Ausführung vergeben. Organisation Art. 22 Die Organe der Genossenschaft sind: a. die Generalversammlung (GV) b. der Vorstand c. die Revisionsstelle d. die Kommissionen Art. 23 Die Generalversammlung hat folgende unübertragbare Befugnisse: a. Festsetzung und Änderung der Statuten. b. Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Revisionsstelle. c. Die Abnahme der Betriebsrechnung und der Bilanz, des Jahresberichtes des Präsidenten, des Berichtes der Revisionsstelle und die Entlastung des Vorstandes. d. Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes. e. Behandlung von Einsprachen über den Ausschluss von Mitgliedern. f. Beschlussfassung über den Kauf und Verkauf von Liegenschaften. g. Auflösung der Genossenschaft
4 Art. 24 Die Einladung zur Generalversammlung, mit Bekanntgabe der Traktanden, erfolgt schriftlich und muss spätestens 3 Wochen vor der Versammlung versandt sein. Das Geschäftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Die ordentliche Generalversammlung findet im ersten Semester des folgenden Jahres statt. Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand, von der Revisionsstelle oder von fünf Mitgliedern einberufen werden. Art. 25 Anträge der Mitglieder müssen spätestens 30 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung beim Vorstand eingereicht werden. Der Termin der ordentlichen Generalversammlung wird jeweils mindestens zwei Monate zum voraus bekannt gegeben. Art. 26 Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit es Gesetz oder Statuten nicht anders verlangen, mit absoluter Mehrheit der anwesenden Stimmen. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten das relative Mehr. Vorstand Art. 27 Der Vorstand besteht aus wenigstens drei Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert er sich selbst. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre. Art. 28 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Zeichnungsberechtigt sind alle Mitglieder, sie unterzeichnen aber immer zu zweit. Art. 29 Dem Vorstand obliegen sämtliche Geschäfte, die nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Statuten der GV oder der Revisionsstelle vorbehalten sind. Er hat insbesondere folgende unübertragbare Aufgaben und Befugnisse: a. Die Leitung der Genossenschaft und die Erteilung der notwendigen Weisungen. b. Die Festlegung der Organisation und der Erlass von Reglementen. c. Die Ausgestaltung des Rechnungswesens, sowie der Finanzkontrolle. d. Aufnahme von Darlehen und Errichtung von Pfandrechten. e. Die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung beauftragten Person f. Festlegung der Mietzinsen. g. Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen, mit Ausnahme von Käufen und Verkäufen von Liegenschaften. h. Bericht und Anträge an die Generalversammlung, Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse. Art. 30 Der Vorstand kann Aufgaben einer oder mehreren Kommissionen übertragen, insbesondere bestimmt er eine Betriebskommission. Allen Kommissionen gehört immer ein Vorstandsmitglied an. Art. 31 Vorstandsmitglieder, Kommissionsmitglieder und die Revisionsstelle haben Anrecht auf ein massvolles Sitzungsgeld und Ersatz ihrer direkten Spesen
5 Revisionsstelle Art. 32 Die GV wählt jährlich eine Revisionsstelle. Mit der Zustimmung sämtlicher Mitglieder kann auf die Wahl einer Revisionsstelle verzichtet werden, wenn die Genossenschaft nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet ist und nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat. Der Verzicht gilt auch für die nachfolgenden Jahre. Jedes Genossenschaftsmitglied kann bis 10 Tage vor der GV eine eingeschränkte Revision verlangen. Schlussbestimmungen Art. 33 Für eine Änderung der Statuten ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen einer GV notwendig. Von Mitgliedern gestellte und von der GV als erheblich erklärte Änderungsanträge werden zur Vorbereitung als Geschäft an der nächsten GV dem Vorstand überwiesen. Art. 34 Die Auflösung oder Fusion der Genossenschaft bedarf der Zustimmung von 2/3 aller an der GV anwesenden Stimmen. Wird bei einer Auflösung ein Liquidationsgewinn erzielt, geht dieser vollumfänglich die Stiftung Solidaritätsfonds des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen SVW. Art. 35 Einladungen und Mitteilungen an die Mitglieder der Genossenschaft erfolgen schriftlich. Publikationspflichtiges wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Art. 36 Die Statuten wurden angenommen an der Gründungsversammlung vom 26. Febr Genehmigung der ersten Statutenrevision durch die Generalversammlung vom 24. März Lindau, den 24. März 2009 Genossenschaft Emdwis Lindau Präsident: Protokollführerin: Paul Frei Barbara Soldati Verwaltung gem. OR wurde in diesen Statuten durch den Ausdruck Vorstand ersetzt. Damit der Text lesbar und verständlich bleibt, sind verschiedene Formulierungen nur in der männlichen Version geschrieben
!!!!!!! !!! Genossenschaft «Wohnen im Buck»! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ! Statuten! ! CH-8317 Tagelswangen! !!!!! ! 20. März 2015!
Statuten Genossenschaft «Wohnen im Buck» CH-8317 Tagelswangen 20. März 2015 Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen «Genossenschaft Wohnen im Buck» besteht gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen
MehrGenossenschaft AM HOF Köniz
Genossenschaft AM HOF Köniz Statuten Version 4, 2. Dezember 2009 Genossenschaft AM HOF Köniz Postfach 530 3000 Bern 14 wohnen@am-hof-koeniz.ch arbeiten@amhof-koeniz.ch www.am-hof-koeniz.ch Statuten Genossenschaft
Mehrc) jedes Mitglied hat mindestens einen Anteilschein à Fr zu zeichnen.
STATUTEN DER GENOSSENSCHAFT LINDENMÜHLE I Firma/Sitz/Zweck 1. Name und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft Lindenmühle besteht eine Genossenschaft mit Sitz in Andelfingen im Sinn von Art. 828 ff des Schweizerischen
MehrStatuten der Genossenschaft schlemmersberg. Gründungsversammlung
Statuten der Genossenschaft schlemmersberg Gründungsversammlung 3.5.2012 I. Name, Sitz, Zweck, Haftung Art. 1 Unter dem Namen Genossenschaft schlemmersberg besteht mit Sitz in Schaffhausen eine im Handelsregister
MehrStatuten Gültig ab
Statuten Gültig ab 20.08.2013, Bankstrasse 8, Postfach 1659, 8401 Winterthur Tel. 052 222 73 01, Fax 052 222 33 28, info@pk-pig.ch, www.pk-pig.ch I. Name, Sitz und Dauer Artikel 1 Unter dem Namen besteht
MehrDamit der Text lesbar und verständlich bleibt, werden männliche und weibliche Formulierungen mit dem I gekennzeichnet.
S t a t u t e n 2015 Damit der Text lesbar und verständlich bleibt, werden männliche und weibliche Formulierungen mit dem I gekennzeichnet. 28.03.2016 2 Name und Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Genossenschaft
MehrW o h n b a u g e n o s s e n s c h a f t Z u k u n f t s W o h n e n B o t t i g h o f e n
W o h n b a u g e n o s s e n s c h a f t Z u k u n f t s W o h n e n B o t t i g h o f e n Damit der Text lesbar und verständlich bleibt, werden männliche und weibliche Formulierungen mit dem I gekennzeichnet.
MehrWohnbaugenossenschaft "bi de Lüüt" Dachsen. Statuten. Genehmigt an Gründungsversammlung vom 20. Oktober 2015 mit Revision vom 1.
WOHNBAUGENOSSENSCHAFT bi de Lüüt Wohnbaugenossenschaft "bi de Lüüt" Dachsen Statuten Genehmigt an Gründungsversammlung vom 20. Oktober 2015 mit Revision vom 1. Oktober 2015 Zugunsten der einfacheren Lesbarkeit
MehrStatuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.
Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Mai 2010 WVD-Statuten Seite 1 von 8 27. Mai 2010 I. Name, Sitz und Zweck Art.
MehrÄrztliche Gemeinschaftspraxis
Genossenschaft Ärztliche Gemeinschaftspraxis Ebnat-Kappel Zum Wohl unseres Dorfes Genossenschaft ärztliche Gemeinschaftspraxis Ebnat- Kappel Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Genossenschaft ärztliche
MehrStatuten. 3. Für die Zielerreichung werden folgende Aufgaben wahrgenommen: - Planung, Bau und Betrieb von Anlagen mit erneuerbarer Energie
Statuten Windenergie Fischbach Genossenschaft I. Name, Sitz und Zweck 1. Unter dem Namen «Windenergie Fischbach Genossenschaft» besteht mit Sitz in Fischbach (LU) eine im Handelsregister eingetragene Genossenschaft
MehrStatuten der Energiewendegenossenschaft
Statuten der Energiewendegenossenschaft (Einfachheitshalber gilt die männliche Form für beide Geschlechter) I Firma, Sitz und Zweck Artikel 1: Name Unter der Firma Energiewendegenossenschaft besteht eine
MehrKÖLLIKERSTRASSE 32. Antrag zur Aufnahme in die Genossenschaft
GENOSSENSCHAFT HANDWERK & KULTUR KÖLLIKERSTRASSE 32 5036 OBERENTFELDEN info@alte-buersti.ch www.alte-buersti.ch Antrag zur Aufnahme in die Genossenschaft Hiermit beantrage ich meine Aufnahme als Mitglied
MehrStatuten der Genossenschaft in-zeit
Statuten der Genossenschaft in-zeit I. Name, Sitz, Zweck 1. Firma und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft in-zeit besteht auf unbestimmte Zeit mit Sitz in Geuensee eine Genossenschaft im Sinne des 29.
MehrStatuten «Genossenschaft Alte Buchserstrasse Boppelsen»
GENOSSENSCHAFT ALTE BUCHSERSTRASSE BOPPELSEN Statuten «Genossenschaft Alte Buchserstrasse Boppelsen» In diesem Text wird der Einfachheit halber die männliche Form verwendet. Die weibliche ist selbstverständlich
MehrStatuten der Allgemeinen Braugenossenschaft Zürich
Statuten der Allgemeinen Braugenossenschaft Zürich I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Allgemeine Braugenossenschaft Zürich besteht eine Genossenschaft gemäss den vorliegenden
MehrStatuten des LAC Wohlen
Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung
MehrStatuten der Genossenschaft Bergkäserei Spitzenbühl. Liesberg (BL)
Statuten der Genossenschaft Bergkäserei Spitzenbühl Liesberg (BL) Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft Bergkäserei Spitzenbühl besteht eine Genossenschaft gemäss Art. 828 ff OR mit Sitz
MehrGenossenschafter werden können: Natürliche Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben; juristische Personen gemäss ZGB und Genossenschaften.
Statuten der Genossenschaft der Pfarrei Heiliggeist A) Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Firma, Sitz Unter der Firma Genossenschaft der Pfarrei Heiliggeist besteht eine Genossenschaft mit Sitz in Basel gemäss
Mehr3.2 Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. a. handlungsfähige natürliche Personen
Statuten Genossenschafts Praxis Flühli Sörenberg Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesen Statuten nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
MehrDer Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel:
Maisha Zanzibar - gemeinnütziger Verein 23..Juni 2008 STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Maisha Zanzibar" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist
MehrStatuten der Genossenschaft Alterssiedlung Frauenfeld
Statuten der Genossenschaft Alterssiedlung Frauenfeld - 2 - Inhaltsverzeichnis: Seite I. Name, Sitz und Zweck 3 II. Mitgliedschaft 3 III. Genossenschaftskapital 4 IV. Organe der Genossenschaft 5 a) Generalversammlung
MehrVerein Amici di Sciaredo
Verein Amici di Sciaredo I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name / Sitz Unter dem Namen Amici di Sciaredo besteht mit Sitz in Biel/Bienne ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen
MehrGenossenschaft Alterswohnungen Bäretswil S T A T U T E N
Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil S T A T U T E N I. Name, Sitz und Zweck 1 Unter dem Namen "Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil" besteht mit Sitz in Bäretswil eine im Handelsregister eingetragene
MehrStatuten des Vereins AccessibilityGuide
Statuten des Vereins AccessibilityGuide 2 I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "AccessibilityGuide" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte
MehrMitgliedschaft und Mitgliederbeitrag, Haftung
STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen Verein pro Bergrennen Oberhallau (Abkürzung VBO ) besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Oberhallau. 2 Der Verein bezweckt
MehrGenossenschaft Sportzentrum Allmeind. Statuten
Genossenschaft Sportzentrum Allmeind Statuten Statuten der Genossenschaft Sportzentrum Allmeind I. Name, Sitz, Zweck, Haftung Art. Unter dem Namen «Genossenschaft Sportzentrum Allmeind» besteht mit Sitz
MehrVerein Landart Grindelwald
Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
MehrStatuten des Vereines Forsthaus Hölli
Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
MehrS T A T U T E N. der. Genossenschaft Rübis & Stübis 8450 Andelfingen
S T A T U T E N der Genossenschaft Rübis & Stübis 8450 Andelfingen I. Die Genossenschaft Art. 1 Firma und Sitz Unter der Firma "Genossenschaft Rübis & Stübis" besteht auf unbestimmte Dauer eine Genossenschaft
MehrStatuten des Vereins Altersheim Rotmonten
Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Art. 1 Sitz Unter dem Namen Verein Altersheim Rotmonten besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9010 St. Gallen, Kirchlistrasse 14.
MehrStatuten
www.zweiraben-einsiedeln.ch Statuten Statuten der Genossenschaft ZWEI RABEN I. Name, Sitz, Zweck, Haftung Art. Unter dem Namen «Genossenschaft ZWEI RABEN» besteht mit Sitz in Einsiedeln eine im Handelsregister
MehrI. Name, Sitz und Zweck... 3
STATUTEN DES VEREINS BFB BILDUNG FORMATION BIEL-BIENNE VOM 30. AUGUST 2010 2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 3 Name und Sitz... 3 Zweck... 3 II. Die finanziellen Mittel... 3 Finanzen... 3
MehrSTATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt
STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT Artikel 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen Verein Mittagstisch Langmatt besteht ein Verein (Verein) im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Die Dauer des
MehrStatuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf
Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.
MehrSTATUTEN. Genossenschaft Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden
STATUTEN der Genossenschaft Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden mit Sitz in Zürich I. Grundlage Artikel 1 Firma und Sitz Unter der Firma Genossenschaft Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden besteht
MehrStatuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)
Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) 1. Name und Sitz Art 1 Unter dem Namen Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB. Der Verein besteht auf
MehrStatuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen
Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen I. Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Firma "Genossenschaft Parktheater Grenchen" besteht mit Sitz in Grenchen auf unbestimmte Zeitdauer
MehrDatenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ
STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.
MehrStatuten der Genossenschaft SpiezSolar
Genossenschaft für zukunftsorientierte Energiegewinnung www.spiezsolar.ch info@spiezsolar.ch Postfach 311 3700 Spiez Statuten der Genossenschaft SpiezSolar I. Firma, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter der
MehrSTATUTEN. der. Genossenschaft Elektrizitäts- und Wasserwerk Dozwil. mit Sitz in Dozwil/TG. I. Firma, Sitz und Zweck
STATUTEN der Genossenschaft Elektrizitäts- und Wasserwerk Dozwil mit Sitz in Dozwil/TG Art. 1 Firma I. Firma, Sitz und Zweck Unter dem Namen "Genossenschaft Elektrizitäts- und Wasserwerk Dozwil" (EWD)
MehrUnter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
STATUTEN DES VEREINS ReBolting I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
MehrStatuten der Bernischen Genossenschaft für Feuerbestattung. (19. Juni 2012)
Statuten der Bernischen Genossenschaft für Feuerbestattung (19. Juni 2012) I. Firma, Sitz und Zweck Firma, Sitz Art. 1 Unter der Firma Bernische Genossenschaft für Feuerbestattung besteht mit Sitz in Bern
MehrS T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen
S T A T U T E N des Vereins Kunst zum Anfassen I. NAME, SITZ UND ZWECK 1. Name und Sitz Unter dem Namen Kunst zum Anfassen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Gümligen. 2. Zweck
MehrStatuten der Genossenschaft wohnen plus Schaffhausen
Statuten der Genossenschaft wohnen plus Schaffhausen Schaffhausen, 14. September 2013 1 Inhaltsverzeichnis Name und Sitz 3 Ziel und Zweck 3 Mitgliedschaft 3 Rechte und Pflichten der Genossenschafter 5
MehrStatuten der Antennen-Genossenschaft Hagenbuch AGH
I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Art. 2 Unter dem Namen "Antennen-Genossenschaft Hagenbuch AGH" besteht nach Art. 828 OR ff. auf unbestimmte Dauer eine Genossenschaft. Sitz der Genossenschaft ist Hagenbuch.
MehrStatuten der Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen
Statuten der Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen 1. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Die unter dem Namen Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen mit Sitz in Mülligen nach Art. 828 bis 926 des OR im Handelsregister
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
MehrStatuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf
Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009, vom 27. Mai 2010, vom 28. Mai 2015 und vom 1. Juni 2017 WVD-Statuten 2017 Seite 1 von
MehrStatuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau
des Verein mit Sitz in Aarau I. Name, Sitz und Zweck 2 Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Aarau. Art. 2. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung
MehrStatuten der Genossenschaft SpiezSolar
Statuten der Genossenschaft SpiezSolar I Firma, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter der Firma Genossenschaft SpiezSolar besteht eine Genossenschaft gemäss den vorliegenden Statuten und den Bestimmungen der
MehrSTATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen
STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen 1. Name und Sitz Unter dem Namen KITS besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB in Sarnen.
MehrStatuten. Der Sitz befindet sich in Küsnacht, die Geschäftsstelle am Wohn- oder Arbeitsort des jeweiligen Finanzchefs. Die Dauer ist unbeschränkt.
Statuten I. Name und Sitz des Vereins Art. 1 Unter dem Namen Montag-Club Puck d Or besteht ein Verein von unbeschränkter Dauer im Sinne von Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Sitz
MehrDer Verein betreibt die Uniklinik Balgrist.
Statuten Name, Sitz Art. 1. Unter der Bezeichnung «Schweizerischer Verein Balgrist» besteht seit 1909 ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz des
MehrSolar Genossenschaft Zentralschweiz
Solar Genossenschaft Zentralschweiz Statuten I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Solar Genossenschaft Zentralschweiz» besteht eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff.
MehrSWISSIX INTERNET EXCHANGE
STATUTEN VOM 18. MAI 2016 DES VEREINS SWISSIX INTERNET EXCHANGE I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen "SwissIX Internet Exchange" besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art.
MehrSTATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG)
STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG) I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Verein Muster Flying Group (MFG)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein
MehrStatuten Genossenschaft Alterssiedlung, im Volksgarten, 8750 Glarus
Statuten Genossenschaft Alterssiedlung, im Volksgarten, 8750 Glarus I Art. 1 Name, Sitz und Zweck Name und Sitz Unter dem Namen "Genossenschaft Alterssiedlung Glarus" besteht mit Sitz in Glarus eine Genossenschaft
MehrGenossenschaft Berghaus Schönbüel
Statuten Genossenschaft Berghaus Schönbüel S T A T U T E N der GENOSSENSCHAFT BERGHAUS SCHÖNBÜEL I. Firma, Sitz und Zweck Art. Firma, Sitz Unter der Firma Genossenschaft Berghaus Schönbüel besteht mit
MehrStatuten von Basel Tourismus
Statuten von Basel Tourismus Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister
MehrDer Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.
S T A T U T E N I NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Gemeinnütziger Frauenverein Burgdorf besteht seit 1911 ein politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von
MehrStatuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck
Statuten des Vereins Freunde Bruno Weber Park I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Freunde Bruno Weber Park" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spreitenbach.
MehrStatuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich
Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,
MehrStatuten des Vereins Konkret
Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel
MehrSVW Regionalverband Schaffhausen Schweizerischer Verband für Wohnungswesen. Statuten
SVW Regionalverband Schaffhausen Schweizerischer Verband für Wohnungswesen Statuten Inhalt I. Name, Sitz und Zweck, Grundsätze... 3 Art. 1 Name, Sitz... 3 Art. 2 Zweck... 3 Art. 3 Zusammenarbeit mit dem
MehrStatuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg
Statuten Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg 1. Name und Sitz Unter dem Namen Sonderschulinternat Hemberg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9633 Hemberg.
MehrStatuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des
MehrClassic Car Event. Classic Car Event.
Classic Car Event Classic Car Event www.classiccarevent.com Inhaltsverzeichnis 1 I. Name, Sitz und Zweck Seite 2 Art. 1 Art. 2 Name, Sitz Zweck II. Mitgliedschaft Art. 3 Art. 4 Art. 5 Erwerb der Mitgliedschaft
MehrArt. 1. Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.
Arbeitgeberverband Sarganserland Werdenberg S t a t u t e n Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.
MehrSTATUTEN DES VEREINS GÖNNER CHRISTOPH DÜRR
STATUTEN DES VEREINS GÖNNER CHRISTOPH DÜRR 1. ZWECK UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1: Rechtsnatur, Name, Sitz Unter der Bezeichnung Verein "Gönner Christoph Dürr" (nachfolgend "Verein" genannt) besteht
MehrStatuten der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich
der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich I. Name, Sitz, Zweck, Haftung 1. Unter dem Namen Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (nachstehend Genossenschaft oder TZ genannt) besteht mit Sitz
MehrSTATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax
STATUTEN 24.03.2004 Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel. 041-340 40 70 - Fax 041-340 40 77 info@spitex-horw.ch www.spitex-horw.ch I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Horw (vormals
MehrStatuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra)
Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra) Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch
MehrStatuten. Collective
Statuten Collective Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Rechtsform, Name und Sitz Unter dem Namen Collective besteht ein nicht gewinnorientierter, gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz
MehrIG Schweizer Christbaum
IG Schweizer Christbaum Statuten Vorbemerkung In diesen Statuten wird die männliche Form verwendet. Sie gibt im gleichen Masse für das weibliche Geschlecht. I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen
MehrStatuten Vegane Gesellschaft Schweiz
Statuten Vegane Gesellschaft Schweiz Name, Sitz und Zweck 1 Namen 2 Zweck Mitgliedschaft Vorstand 3 Unterstützungsarten 4 Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern 5 Rechte und Pflichten 6 Mitgliedschaftsbeitrag
MehrStatuten. des. s Drü-33-Clübli
Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
MehrS T A T U T E N. ASTAG Sektion Zentralschweiz. Kantone Luzern, Ob-/Nidwalden und Zug. I. Name, Dauer, Zweck, Sitz und Organisationsgebiet. Art.
S T A T U T E N ASTAG Sektion Zentralschweiz Kantone Luzern, Ob-/Nidwalden und Zug I. Name, Dauer, Zweck, Sitz und Organisationsgebiet Art. 1 Unter dem Namen ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Sektion
MehrStatuten der Genossenschaft Sonnhalden Regionales Pflegeheim Arbon
Statuten der Genossenschaft Sonnhalden Regionales Pflegeheim Arbon Damit die Statuten besser lesbar sind, wird bei allen Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Gemeint sind immer Frauen und
MehrAargau - Basel Land Statuten
Aargau - Basel Land Statuten Seite 1 von 9 I. Name, Sitz, Dauer Art. 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen MASCHINENRING Aargau Basel Land besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein hat seinen
MehrStatuten der PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich
1/5 Statuten der PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich A. Zweck 1 1. Unter dem Namen PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich, besteht mit Sitz in Zürich ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB zur Förderung der Volksbildung
MehrStatuten der Antennen-Genossenschaft Hagenbuch AGH. Art. 1
~. V AGH Antennen GenossenseNtft H.genbueh Statuten der Antennen-Genossenschaft Hagenbuch AGH Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Antennen-Genossenschaft Hagenbuch AGH" besteht nach Art. 828 OR
MehrStatuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen
Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Rechtsform, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen FdP.Die Liberalen Gempen besteht ein nichtgewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Art.
MehrVerein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014
Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand
MehrART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
1 STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck ART. 1 Unter dem Namen «ARCHITEKTUR FORUM OBERSEE» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches mit Sitz in Rapperswil. ART. 2 Der
MehrStatuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn
Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn
MehrSTATUTEN. der Repower AG. mit Sitz in Brusio. vom 29. Juni angepasst. an der ordentlichen Generalversammlung vom 29.
STATUTEN der Repower AG mit Sitz in Brusio vom 29. Juni 1994 angepasst vom 29. März 2000 an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 30. Oktober 2000 vom 4. April 2001 vom 2. Mai 2002 vom 2. Mai 2003
MehrStatuten. mille piu. tsv fortitudo gossau
1 Statuten mille piu tsv fortitudo gossau INHALTSVERZEICHNIS A. Name, Sitz, Zweck Seite 2 B. Mitgliedschaft, Sitz, Zweck Seite 2 a. Arten der Mitgliedschaft Seite 2 b. Erwerb der Mitgliedschaft Seite 2
MehrStatuten Freie Christengemeinde SPM Langenthal
Freie Christengemeinde SPM Langenthal Statuten Freie Christengemeinde SPM Langenthal Art.1: Name 1. Unter dem Namen "Freie Christengemeinde SPM" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz
MehrSTATUTEN. der. Genossenschaft Skilift Eggberge. mit Sitz in Flüelen
STATUTEN der Genossenschaft Skilift Eggberge mit Sitz in Flüelen I. Firma, Sitz, Zweck und Dauer Art. 1 Firma, Sitz und Dauer Unter der Firma Genossenschaft Skilift Eggberge besteht mit Sitz in Flüelen
MehrStatuten von basel-vegan.ch
Statuten von basel-vegan.ch Name, Sitz und Zweck 1. Name und Sitz Unter dem Namen» basel-vegan.ch «besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Basel. 2. Zweck und Ziele Zweck
MehrSTATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN
STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit
MehrStatuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg
Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:
MehrS T A T U T E N. vom 19. April HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, ,
S T A T U T E N vom 19. April 2016 HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, 041 360 79 88, www.hblu.ch I. Name und Sitz Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Hindernisfrei Bauen
MehrStatuten der Genossenschaft
Statuten der Genossenschaft Diese Statuten verwenden der Einfachheit halber nur die männliche Form. Die weibliche Form ist stets gleichberechtigt mit eingeschlossen.. FIRMA, SITZ UND ZWECK Art. Firma und
MehrUnter dem Namen IGEBA-Baugenossenschaft Wetzikon besteht eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828ff. OR.
I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Unter dem Namen IGEBA-Baugenossenschaft Wetzikon besteht eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828ff. OR. Art. 2 Der Sitz der Genossenschaft befindet sich in Wetzikon ZH.
MehrVEREINSSTATUTEN. Verein Mittagstisch Dachsen
VEREINSSTATUTEN Verein Mittagstisch Dachsen Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Verein Mittagstisch Dachsen" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Dachsen. Zweck Artikel 2 Der
MehrUnter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.
I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2 Der Verein bezweckt die Aktivierung von Gesundheitsförderung (GF) und Suchtprävention
MehrMitglied des AGV können juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften werden, die sich im Einzugsgebiet als Arbeitgeber betätigen.
STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Arbeitgeber- Verband Rorschach und Umgebung» (nachfolgend AGV) besteht seit dem 11. Dezember 1939 ein Verein im Sinne von Art. 60
MehrStatuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e
Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,
Mehr