- sind wir soweit? Dr. med. Brigitt Steinegger Präsidentin Vereinigung Winterthurer Psychiater (VWP)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- sind wir soweit? Dr. med. Brigitt Steinegger Präsidentin Vereinigung Winterthurer Psychiater (VWP)"

Transkript

1 Die psychiatrische Patientenverfügung als Instrument zur Selbstbestimmtheit - sind wir soweit? Dr. med. Brigitt Steinegger Präsidentin Vereinigung Winterthurer Psychiater (VWP) Fall 1: 30-jährige Frau Tumorerkrankung mit 17J. - Behandlung - Rückfall - Lebermetastase - Behandlung Nach 9 Jahren Tumor im Dickdarm: Op, Chemotherapie, Bestrahlung, Nebenwirkungen Pat. macht Patientenverfügung, Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung vom HA bescheinigt, lehnt lebensverlängernde Massnahmen ab, Bilanz 15 Monate später: Bewusstlosigkeit - Notfallstation - Tumorableger im Gehirn Pat. verweist auf Patientenverfügung - hält daran fest Bewusstseinsverlust - künstliche Ernährung oder Tod 1

2 Fall 2: 30-jährige Frau schwere Anorexie seit 17. Altersjahr mehrfache Klinikaufenthalte, Spezialstationen, langjährige ambulante Behandlungen Gewicht mehrmals lebensbedrohlich tief, Zwangsernährung Pat. erstellt PPV, Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt des Verfassens bestätigt, lehnt Zwangsernährung bei lebensbedrohlichem Untergewicht ab, Bilanz 15 Monate später: FU, lebensbedrohliches Untergewicht Pat. verweist auf PPV, hält daran fest, nimmt keine Nahrung zu sich Bewusstseinsverlust künstliche Ernährung oder Tod Übersicht: Geschichtlicher Überblick Gesetzliche Grundlagen Stand der Forschung Vorstellung eigene Studie Schlussfolgerungen 2

3 Geschichtlicher Überblick: 1969 USA: erstes Konzept PV («living will» ), Sterbewunsch 1976 und 1990 USA: Recht auf Stellvertreter bei Urteilsunfähigkeit, Recht auf verbindliches Einhalten einer PV, auch wenn Tod Folge 1982 USA: erste psychiatrische PV, «psychiatrisches Testament» (Szasz) 1993: Einführung psych. Testament in Deutschland; 2009: Patientenverfügungsgesetz 2013: Inkrafttreten ESR (ZGB Art ), PV gesetzlich verankert (ZGB Art ); med. Massnahmen bei psych. Störung und Behandlung ohne Zustimmung (ZGB Art ) Gesetzliche Grundlagen: Zustimmung bzw. Ablehnung bestimmter medizinischer Massnahmen Verfügung zum Zeitpunkt von Urteilsfähigkeit für den Fall einer möglichen Urteilsunfähigkeit Bezeichnung einer Vertrauensperson möglich, die stellvertretend bespricht und entscheidet 3

4 Somatische PV «end of life» Situation Ablehnung lebensverlängernder Massnahmen bisher meist gesund unbekannte zukünftige Situation Psychiatrische PV chronische, oft phasenweise E. Zustimmung bzw. Ablehnung bestimmter Massnahmen ähnliche Krankheitsphase erlebt bekannte Situation Form: schriftlich verfasst, datiert, handschriftlich unterzeichnet Vorlagen zulässig (Mustervorlagen z.b. bei Pro Mente Sana und Sanatorium Kilchberg) Gültigkeit nicht befristet, regelmässige Überprüfung mit Datierung und Unterschrift empfehlenswert Zugriff muss gewährleistet sein, Eintrag auf Versichertenkarte möglich. Ärzte verpflichtet zur aktiven Abklärung der Existenz. Ärzte mit wenigen Ausnahmen verpflichtet, der Verfügung zu entsprechen. Abweichung muss schriftlich festgehalten und begründet werden. 4

5 Spezielle Regelungen in der Psychiatrie (ZGB Art ) Verminderte Durchschlagskraft im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung (FU): Art. 433: «Der Behandlungsplan wird der betroffenen Person zur Zustimmung unterbreitet. Bei einer urteilsunfähigen Person ist eine allfällige Patientenverfügung zu berücksichtigen» Urteilsfähigkeit muss beim Verfassen gegeben sein: Gültigkeit! Empfehlung zur ärztlichen Bestätigung «Fähigkeit zu vernunftgemässem Handeln» - Nachdenken über Krankheit und Behandlung - Erkrankung und Behandlungsmöglichkeit erfassen, Informationen verstehen - Tragweite der Verfügung verstehen - Auswirkungen auf best. Krankheitssituation abschätzen, verstehen 5

6 «vernunftgemäss» ist nicht zwingend «vernünftig» Entstehung möglicher medizinisch-rechtlich-ethischer Dilemmata Medizinisch-ethische Richtlinien SAMW (2013) Grad der Gültigkeit einer PV steigt: klare Formulierung kurzer Abstand seit Verfassung gute Antizipation der zukünftigen Situation Werthaltung des Verfassers, Verständnis Lebensqualität 6

7 Forschung zur PPV Erwartungen hoch: Autonomie und Empowerment (Befähigung zu selbstbestimmtem Leben) fördern Beziehungen Patienten-Angehörige-Fachpersonen verbessern Toleranz für Patientenautonomie fördern Klinikeinweisungen/ Hospitalisationstage verringern Kernanliegen: Reduktion von Zwangseinweisungen und Zwangsmassnahmen Wichtige Resultate: fördert Empowerment Patienten erstellen klinisch sinnvolle Verfügungen Ablehnung einzelner Massnahmen (z.b. einzelne Medikamente), sehr selten vollständige Verweigerung der Behandlung Wahl bevorzugter Medikamente führt zu erhöhter Verschreibung derselben und besserer Complience (Bereitschaft zur Mitarbeit) Zwangseinweisungen/-behandlungen deutlich reduziert, sofern PPV mit (geschulter) Vertrauensperson gemeinsam erstellt 7

8 Hürden für Anwendung Aus Patientensicht: Mangel an Kenntnis Mangel an Unterstützung beim Ausfüllen wenig Kontakt zu möglichen Vertrauenspersonen Angst vor negativen Folgen Aus Behandlersicht: Besorgnis Ablehnung sinnvoller Behandlung Unklare/wenig bekannte Gesetzesgrundlage Ethische Entscheidungskonflikte Einschränkung eigene Behandlungsautonomie Wichtigster Wirkfaktor: Förderung des therapeutischen Bündnisses Drei zentrale Punkte: 1. Gemeinsames Verfassen: Patient geschulter Patientenfürsprecher klinisch tätige Fachperson 2. Befürwortung der PPV durch Fachpersonen 3. Einsatz eines geeigneten Stellvertreters 8

9 Eigene Studie (Sanatorium Kilchberg): Studienziele: 1. Untersuchung von Haltung, Bekanntheit, Verbreitung und Akzeptanz der PPV bei klinisch tätigen Fachpersonen 2. Standortbestimmung deutsche Schweiz 3. Erlangung möglicher Anhaltspunkte für die Implementierung der PPV Studiendesign: - Anonyme zweizeitige Umfrage - Vier klinisch tätige Fachgruppen: Psychiater Psychologen Pflegefachleute Peers - 16 allgemeine Fragen zur PPV - 3 fiktive Fallbeispiele 9

10 Resultate: (574 erfasste Rückläufe): Bekanntheit: PPV ist allgemein wenig bekannt (unter 50%) Verbreitung: noch geringer Akzeptanz: sehr hoch (76-88%) Haltung der Berufsgruppen kongruent Fallbeispiele: hohe Akzeptanz NB: Je unklarer Rechtslage und je stärker ausgelöstes ethisches Dilemma, desto weniger Zustimmung und mehr Kommentare Schlussfolgerungen: Positive Haltung aller Fachgruppen Profit von guten Forschungsresultaten Reduzierte Durchschlagskraft unter FU Bedingungen: PPV soll dem Patientenwillen entsprechen und von Experten als sinnvoll und umsetzbar akzeptiert werden 10

11 Empfohlene Schritte: Schaffung von Angeboten zur gemeinsamen Erarbeitung der PPV (Patienten, geschulte Patientenfürsprecher, Fachpersonen) Schaffung von Angeboten zur besseren Bekanntheit Unterstützung der Patienten bei Suche nach geeigneten Vertretungspersonen 11

12 Die psychiatrische Patientenverfügung als Instrument zur Selbstbestimmtheit - sind wir soweit? 12

13 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 13

Die psychiatrische Patientenverfügung PPV

Die psychiatrische Patientenverfügung PPV Die psychiatrische Patientenverfügung PPV Referat bei der UPD Bern im Rahmen der Weiterbildung zu Ethik, Macht und Zwang in der Psychiatrie, 6. März 2018 Anita Biedermann Kaess, Leiterin Recht, Pro Mente

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung Von der Absprache zur Zwiesprache Haben Behandlungsvereinbarungen und Patientenverfügungen einen Zusatznutzen? Integrierte Psychiatrie Winterthur Zürcher Unterland Klinik

Mehr

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit Übersicht: 1. Begriffe: Handlungs- und Urteilsfähigkeit 2. Übersicht über die KESB-Instrumente 3. Patientenverfügung im Speziellen 3.1 rechtliches 3.2 Begriffe Vertrauensperson/Vertretungsperson/von Amtes

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung Damit der eigene Wille zählt und nicht Fremde es für Sie tun 5.11.2015, Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT Inhalt Warum

Mehr

Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station. Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management

Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station. Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management Vorbemerkungen Ziele des neuen KESR: Hilfsbedürftige Menschen

Mehr

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion

Mehr

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung 10.09.2012 Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung Dr. iur. Margot Michel Seite 1 Selbstbestimmungsrecht Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden umfasst das Recht, lebensrettende

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügungen (PPV) Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen

Psychiatrische Patientenverfügungen (PPV) Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen Psychiatrische Patientenverfügungen (PPV) Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen Kolloquium für Psychotherapie und Psychosomatik / 18. September 2017 Dr. med. René Bridler M.H.A. Zwei Formen der Vorausplanung

Mehr

Wegleitung Patientenverfügung

Wegleitung Patientenverfügung Wegleitung Patientenverfügung Der nachfolgende Text stellt eine Kurzfassung der medizinisch-ethischen Richtlinien und Empfehlungen «Patientenverfügung» dar. Die Kurzfassung ersetzt die Lektüre der Richtlinien

Mehr

Individuum, Psychiatrie, Gesellschaft: Die fürsorgerische Unterbringung (FU) aus drei Perspektiven

Individuum, Psychiatrie, Gesellschaft: Die fürsorgerische Unterbringung (FU) aus drei Perspektiven Individuum, Psychiatrie, Gesellschaft: Die fürsorgerische Unterbringung (FU) aus drei Perspektiven Paul Hoff Symposium der Regionalen Psychiatriekommission Zürich 16. September 2015 Agenda Das betroffene

Mehr

Ethik in der Gesundheitspolitik. Patientenautonomie in der Psychiatrie

Ethik in der Gesundheitspolitik. Patientenautonomie in der Psychiatrie Ethik in der Gesundheitspolitik Patientenautonomie in der Psychiatrie 5.11.2015, Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT Autonomie Das Recht

Mehr

von Christoph Lüthy, lic.iur., RA, Fachverantwortung Recht bei der Schweiz. Stiftung Pro Mente Sana.

von Christoph Lüthy, lic.iur., RA, Fachverantwortung Recht bei der Schweiz. Stiftung Pro Mente Sana. 1 Ist in der Psychiatrie eine Vertretungsperson zulässig? von Christoph Lüthy, lic.iur., RA, Fachverantwortung Recht bei der Schweiz. Stiftung Pro Mente Sana. Zusammenfassung: Der Verfasser ist der Ansicht,

Mehr

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch 1 2 Eigene Vorsorge im ESR Vorsorgeauftrag (Art. 360 369

Mehr

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1)

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Fachtagung Neues Erwachsenenschutzrecht INSOS Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur (www.gassmannlaw.ch) 1 Ziele der neuen Regelung

Mehr

IGSL Hospizbewegung e.v.

IGSL Hospizbewegung e.v. Inhalt Die IGSL Hospizbewegung e.v. Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung beachtlich oder verbindlich Formulare Konsensuspapier vs. IGSL Dokumentation der ärztlichen Aufklärung zur Patientenverfügung

Mehr

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»:

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Inhalt Weshalb eine Patientenverfügung? 4 Die Patientenverfügung SRK ein umfassendes Angebot 6 Die Patientenverfügung SRK die wesentlichen Punkte 8 Die Patientenverfügung

Mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit Personalien: Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnadresse: Krankenkasse: Inhalt: Das Wichtigste beim Klinikeintritt...2 Therapien und

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Inhalt Weshalb eine Patientenverfügung? 4 Die Patientenverfügung SRK ein umfassendes Angebot 6 Die Patientenverfügung SRK die wesentlichen Punkte 8 Die Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung. Ethikforum

Patientenverfügung. Ethikforum Patientenverfügung Ethikforum Erläuterungen zur Patientenverfügung Die Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, den eigenen Willen in Bezug auf medizinische Massnahmen in lebensbedrohlichen Situationen und

Mehr

Psychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung

Psychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung Psychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung Paul Hoff Fortbildungsveranstaltung Ethik in der Psychiatrie Luzerner Psychiatrie 19. März 2015 Agenda Psychiatrie ein Fach mit

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust Berlin 22. Workshop Medizinethik: Ein unverfügbares Ende? 29. April 2006 Gliederung: Begriffsbestimmung und Entstehungsgeschichte

Mehr

Patientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter

Mehr

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen lic. iur. Peter Widmer Notar Übersicht Einleitung Ziel der Revision Demenz; Urteilsunfähigkeit Aufbau und Inhalt des neuen Gesetzes

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter

Mehr

Entscheidungsfindungsprozess

Entscheidungsfindungsprozess Entscheidungsfindungsprozess Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Stellvertreterurteil in medizinischen Angelegenheiten Autonomieanspruch bei eingeschränkten Autonomiefähigkeiten 1 Patientenverfügung Abwehr

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse: Errichtungsdatum:

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse:   Errichtungsdatum: PATIENTENVERFÜGUNG Name: Vorname: Geburtsort: SVNr.: Geburtsdatum: Ausweis: Adresse: Telefon: Mobil: E-Mail: Errichtungsdatum: Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand e.v. Hospizbewegung

Mehr

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29.

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29. Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen 29. Oktober 2013 Vorsorge für urteilsunfähige Personen 1. Vorsorgeauftrag 2.

Mehr

Patientenverfügungen

Patientenverfügungen Patientenverfügungen als Instrument der Selbstbestimmung Dr. Heinz Rüegger GV Spitex Knonaueramt, Affoltern a. A. 19. Mai 2017 Patientenautonomie Früher bestimmte in medizinischen Belangen der Arzt über

Mehr

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Q-Day vom Grundsatz der Freiheitsbeschränkung Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der stationären Betreuung (mit oder

Mehr

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Angebote Spezifitäten Rechtliches SAMW-Richtlinien Praxiserfahrungen Schlussfragen und Diskussion Literaturhinweise 1. Angebote Krebsliga Dialog Ethik Caritas

Mehr

Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung

Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung MEIN WILLE GESCHEHE Die Patientenverfügung als wesentlicher Akt der Selbstbestimmung Salzburg, 8. Juni 2017 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Patientenwunsch in der guten Psychiatrie Ethik und Patientenverfügung. Psychiatrische Klinik Zugersee, Oberwil Daniela Ritzenthaler 4.2.

Patientenwunsch in der guten Psychiatrie Ethik und Patientenverfügung. Psychiatrische Klinik Zugersee, Oberwil Daniela Ritzenthaler 4.2. Patientenwunsch in der guten Psychiatrie Ethik und Patientenverfügung Psychiatrische Klinik Zugersee, Oberwil Daniela Ritzenthaler 4.2.2016 Inhalt Einführende Worte Verschiedene Instrumente: Psychiatrische

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Stand 1. Januar 2013 THOMAS BIENZ TREUHAND AG Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Thomas Bienz Treuhand AG Kauffmannweg 14 Postfach 2264 CH-6002 Luzern Tel. 041 226 31 11 Fax 041 226 31 19 www.thomas-bienz.ch

Mehr

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK das Wichtigste auf einen Blick Die Beratenden des SRK begleiten Sie auf Wunsch beim Erstellen Ihrer persönlichen Die Patientenverfügung

Mehr

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Erika Ziltener, Präsidentin MS-Gesellschaft, Luzern, 19. November 16 Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten

Mehr

MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin

MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin Elisabeth Arning Pfarrerin / Klinikseelsorge Übersicht Zahlen, Beispiele und Thesen ein Blick zurück

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Erika Ziltener, Präsidentin Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten versus Spezialitäten-Medizin orientiert am

Mehr

Behandlungsvereinbarung

Behandlungsvereinbarung Behandlungsvereinbarung Erklärungen und Absprachen zwischen Strasse, PLZ, Ort: und der Luzerner Psychiatrie (lups) vetreten durch: Station, Klinik: Definition Behandlungsvereinbarung Die Behandlungsvereinbarung

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr

Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht

Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht Competenza 2014 Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht www.advo-stgallen.ch 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Schlussbemerkungen www.advo-stgallen.ch 2 Vorbemerkungen

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

FOSUMOS Arbeits-Diner: Sucht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

FOSUMOS Arbeits-Diner: Sucht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management Prof. (FH) Hochschule Luzern Soziale Arbeit Kompetenzzentrum

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig. Ethikforum

Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig. Ethikforum Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig Ethikforum Meine persönliche Verfügung und Vollmacht Name Vorname Geburtsdatum Wohnadresse/Strasse PLZ/Wohnort Sollte ich von einer ernsthaften gesundheitlichen

Mehr

neues Kindes- und Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management

neues Kindes- und Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management (Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management www.danielrosch.ch Prof. (FH) Hochschule Luzern

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Lebensqualität fördern und unterstützen

Lebensqualität fördern und unterstützen Lebensqualität fördern und unterstützen lifecircle Patientenverfügung & ergänzende Werteerklärung Patientenverfügung von Anrede (Frau / Herr) Geburtsdatum Hiermit erkläre ich, dass ich im Besitz meiner

Mehr

Erfahrungen aus der Praxis

Erfahrungen aus der Praxis . Regle deine Zukunft schon heute! Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Erfahrungen aus der Praxis Dr. med. Bernhard Estermann Hausarzt, MAS Ethik Früher: entschied das Schicksal Heute: Behandlungsmöglichkeiten

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt:

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Patientenverfügung Familienname: Vorname: geb. am: Anschrift: 1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Pflege und Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen Erfahrungen

Mehr

Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen

Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen Peter Lack, lic.theol., Supervisor CPT/KSA! Vorsitzender Subkommission Patientenverfügung SAMW! Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Mehr

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen Übersicht über die Hauptveränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft

Mehr

Sonderfall Psychiatrie? Überlegungen zu Zwangsmassnahmen und Fürsorgerischer Unterbringung

Sonderfall Psychiatrie? Überlegungen zu Zwangsmassnahmen und Fürsorgerischer Unterbringung Sonderfall Psychiatrie? Überlegungen zu Zwangsmassnahmen und Fürsorgerischer Unterbringung Paul Hoff Autonomie und Fürsorge. Urteilsunfähigkeit verlangt Entscheide von wem und nach welchen Kriterien? SAMW

Mehr

Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie: Internationale Perspektiven. Wulf Rössler Zürich Lüneburg Sao Paulo

Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie: Internationale Perspektiven. Wulf Rössler Zürich Lüneburg Sao Paulo Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie: Internationale Perspektiven Wulf Rössler Zürich Lüneburg Sao Paulo Internationale Perspektiven? Forschung zum Thema findet überwiegend in Industrieländern statt Dritte-Welt

Mehr

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung

Mehr

Patientenbeispiel Demenz. Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care

Patientenbeispiel Demenz. Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Patientenbeispiel Demenz Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Situation Patientin mit mittelschwerer Demenzerkrankung, seit wenigen Monaten im Pflegeheim. Zeigt wechselnden Lebenswillen,

Mehr

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in Patientenverfügung Von Name / Vorname geboren am Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von wohnhaft in Ist meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit wegen Krankheit oder Unfalls beeinträchtigt, so dass ich

Mehr

Wegleitung zur Psychiatrischen Patientenverfügung

Wegleitung zur Psychiatrischen Patientenverfügung Wegleitung zur Psychiatrischen Patientenverfügung Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 1. Allgemeine Hinweise beim Erstellen / Das Wichtigste in Kürze... 1 2. Die Psychiatrische Patientenverfügung Schritt für

Mehr

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht BGT Mitte Kassel, 13. Juli 2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Zwangsbehandlung Ehegattenvertretung

Mehr

Die konkreten Regelungen der bewegungseinschränkenden. Massnahmen

Die konkreten Regelungen der bewegungseinschränkenden. Massnahmen Die konkreten Regelungen der bewegungseinschränkenden Massnahmen Impulstag 7 Curaviva 20. September 2011 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Bewegungseinschränkende Massnahmen

Mehr

Ärztliches Handeln am Lebensende: Was fördert das Wohl des Patienten? Was entspricht seinem Willen? Was wollen die Angehörigen?

Ärztliches Handeln am Lebensende: Was fördert das Wohl des Patienten? Was entspricht seinem Willen? Was wollen die Angehörigen? Behinderung und Alter: die letzte Lebensphase Symposium, Fribourg, 9. Mai 2012 Ärztliches Handeln am Lebensende: Was fördert das Wohl des Patienten? Was entspricht seinem Willen? Was wollen die Angehörigen?

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung 14 Möglichkeiten der Vorsorge Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen

Mehr

Stand: April /6 PATIENTENVERFÜGUNG. Wohnanschrift:...

Stand: April /6 PATIENTENVERFÜGUNG. Wohnanschrift:... Stand: April 2010 1/6 PATIENTENVERFÜGUNG (Erklärung über eigene Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege für den Fall der eigenen Willensunfähigkeit) Sie können dieses Formular direkt verwenden,

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Überblick Die grundlegende Fragestellung Ärztliche Behandlung am Lebensende: Hilfe im Sterben und Hilfe zum Sterben

Mehr

Patientenverfügungen

Patientenverfügungen Patientenverfügungen Tagung Paulus Akademie 14. März 2012 Kommentar zu zwei Fallbeispielen Dr. Ruth Baumann-Hölzle 1 Beispielsituation Herr B. leidet an einem fortgeschrittenen Bronchus Carcinom. Nun wird

Mehr

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug Gemeinschaftspraxis für Innere und Allgemeinmedizin Dres. med. M. u. G. Schneider, R. Froese, M. Krois, H.-J. Kias, U. Behrends, O. Kuhlmann (angest. Arzt), E. Klamt (WB-Assistentin), S. Callauch (WB-Assistentin)

Mehr

Kantonsspital Baden

Kantonsspital Baden Patientenverfügung www.ksb.ch/patientenverfuegung Kantonsspital Baden Leporello für Patienten, Patientinnen und ihre Angehörigen Gesetzliche Grundlage Gemäss dem Erwachsenenschutzgesetz, das ab 1.1.2013

Mehr

Sucht im Alter zwischen Fürsorge und Selbstbestimmungsrecht

Sucht im Alter zwischen Fürsorge und Selbstbestimmungsrecht Forensische Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel Sucht im Alter zwischen Fürsorge und Selbstbestimmungsrecht Prof. Dr. med. Volker Dittmann Ordinarius für Rechtsmedizin und Forensische

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach 1319 8032 Zürich 1 Was ist ein Vorsorgeauftrag? Warum macht ein Vorsorgeauftrag Sinn? Wie wird ein Vorsorgeauftrag

Mehr

Patientenverfügung. Wie? Wann? Warum? Patientenwille und Entscheidungsfindung aus ärztlicher Sicht. Dr. Damaris Köhler

Patientenverfügung. Wie? Wann? Warum? Patientenwille und Entscheidungsfindung aus ärztlicher Sicht. Dr. Damaris Köhler Patientenverfügung Wie? Wann? Warum? Patientenwille und Entscheidungsfindung aus ärztlicher Sicht Dr. Damaris Köhler Fachärztin Anästhesie und Notfallmedizin/Palliativmedizin Vortrag Initiative Palliativversorgung

Mehr

Patientenverfügung. Haus Maria Linden 9. Mai 2006 Dr. Claus Briesenick, Baldham

Patientenverfügung. Haus Maria Linden 9. Mai 2006 Dr. Claus Briesenick, Baldham Patientenverfügung Haus Maria Linden 9. Mai 2006 Dr. Claus Briesenick, Baldham Krankheitsbedingte Entscheidungsunfähigkeit 1. Auswahl eines Stellvertreters: entweder Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Mehr

Vorsorge für Alter und Krankheit

Vorsorge für Alter und Krankheit Vorsorge für Alter und Krankheit 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 1 Überblick Ein Gesetz zur Patientenverfügung Der Vorsorgefall Vertrauensperson Vermögen und persönliche Angelegenheiten Patientenwille

Mehr

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung Diözese Bozen-Brixen Diocesi Bolzano-Bressanone Diozeja Balsan-Porsenù Die Patientenverfügung Positionspapier der Hospizbewegung Vorbemerkung Die folgenden Ausführungen bündeln die Überlegungen der Caritas

Mehr

atientenverfügung Ausführliche Version

atientenverfügung Ausführliche Version P atientenverfügung Ausführliche Version Geburtsdatum Wohnort Bürgerort Diese Patientenverfügung ist in folgenden Situationen anwendbar Ich erstelle diese Patientenverfügung nach reiflicher Überlegung

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Der vulnerable Urteilsunfähige

Der vulnerable Urteilsunfähige Der vulnerable Urteilsunfähige ROGGO Antoine PD Dr. med. Dr. iur. FMH Chirurgie und FMH Intensivmedizin Agenda Allgemeine Informationen Der vulnerable Urteilsunfähige Vorsorgeauftrag versus Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung. Konfession

Patientenverfügung. Konfession Patientenverfügung Name Vorname Geburtsdatum Bürgerort Wohnadresse PLZ/Ort Konfession Diese Patientenverfügung regelt rechtsverbindlich meinen Willen im Hinblick auf medizinische Massnahmen, sollte ich

Mehr

vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Anwendungsbereich

vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Anwendungsbereich 212.331 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 209 ausgegeben am 8. Juni 2011 Patientenverfügungsgesetz (PatVG) vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile

Mehr

Behandlungsvereinbarung

Behandlungsvereinbarung Zentrum 16: Psychosoziale Medizin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Behandlungsvereinbarung Erklärungen und Absprachen zwischen Name, Vorname... Straße, PLZ Ort... Telefon... Geb.-Datum... und

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung

Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Selbstbestimmung am Lebensende Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Gliederung des Vortrags Hintergrund der Debatte Regelungsvorschläge

Mehr

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender

Mehr

Reanimationsentscheidungen am USB

Reanimationsentscheidungen am USB Klinische Ethik Reanimationsentscheidungen am USB Ethik-Weiterbildung USB, 23. März 2017 Jan Schürmann, M.A. Assistenz Klinische Ethik USB Probleme bei der Reanimation (REA) Berichtete Probleme REA-Status

Mehr

s w i s s e t h i c s

s w i s s e t h i c s Forschung in Notfallsituationen (HFG Art. 30-31, KlinV Art.15-17; HFV Art.11) Gültig ab 1. Januar 2014 (Inkraftsetzung des Humanforschungsgesetzes und zugehöriger Verordnungen (vgl. Tabelle). Bei Forschung

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin und Vorsorgeauftrag von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda Einführung o Das neue Erwachsenenschutzrecht / Erwachsenenschutzrechtliche Die o Anforderungen,

Mehr

Allgemeine und spezielle Formulierungen das strukturierte ärztliche Gespräch als Annäherung

Allgemeine und spezielle Formulierungen das strukturierte ärztliche Gespräch als Annäherung Allgemeine und spezielle Formulierungen das strukturierte ärztliche Gespräch als Annäherung Helmut F. Novak Neurologische Intensivstation der Universitätsklinik für Neurologie Christian Doppler Klinik,

Mehr

WHO Definition von "Palliative Care

WHO Definition von Palliative Care Palliative Care WHO Definition von "Palliative Care Palliative Care entspricht einer Haltung und Behandlung, welche die Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen verbessern soll, wenn eine lebensbedrohliche

Mehr

So möchte ich leben. So möchte ich sterben.

So möchte ich leben. So möchte ich sterben. So möchte ich leben. So möchte ich sterben. Medizinische Vorsorge am Lebensende Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung Willenserklärung zu Art und Umfang der gewünschten Behandlung im Falle der

Mehr

für das kantonale Spital und Pflegezentrum Appenzell

für das kantonale Spital und Pflegezentrum Appenzell 1. PATIENTENVERFÜGUNG für das kantonale Spital und Pflegezentrum Appenzell Geburtsdatum Strasse, PLZ / Ort 2. WIE ICH MEIN EIGENES LEBEN UND STERBEN SEHE Die Patientenverfügung berührt viele Fragen des

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Medizin-ethische Perspektive: Relevantes Wissen für den Umgang mit Zwang

Medizin-ethische Perspektive: Relevantes Wissen für den Umgang mit Zwang Fachtagung vom 7./8. September 2016 in Freiburg Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung Referat 6 Medizin-ethische Perspektive: Relevantes Wissen für den Umgang mit Zwang Paul

Mehr