Informationsveranstaltung am 15. Juni 2016 Umsetzung der eidas-verordnung im Bereich Elektronische Identifizierung

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1 Informationsveranstaltung am 15. Juni 2016 Umsetzung der eidas-verordnung im Bereich Elektronische Identifizierung

2 Grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government gemäß eidas-verordnung Bundesministerium des Innern Referat IT I 4 Identifizierungssysteme, Pass- und Ausweiswesen Berlin, den

3 Regelungsbereiche der eidas-verordnung Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung ab Elektronische Identifizierung Elektronische Vertrauensdienste Regelungen zum wirksam Elektronische Identifizierungsmittel Elektronische Identifizierungssysteme Elektronische Signaturen Elektronische Siegel Elektronische Zeitstempel Website-Authentifizierung Elektronische Zustelldienste Personen sollen mit ihren eigenen eids Dienste in anderen EU-Ländern nutzen können Vertrauensdienste sollen grenzüberüberschreitend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus wie Papierverfahren haben 2

4 Zielsetzung im Bereich elektronischer Identifizierung 1 Interoperabilität durch gegenseitige Anerkennung bestehender Systeme statt Harmonisierung durch Einführung einer einheitlichen EU-eID 2 freiwillige Notifizierung nationaler eids verbindliche Anerkennung notifizierter eids (für öffentlichen Sektor) 3 Kategorisierung der notifizierten eids durch drei Vertrauensniveaus Zuordnung abhängig von der Sicherheit der eid und anderen Kriterien 4 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten: Kooperationsnetzwerk, gemeinsame Bewertung der (pre-)notifizierten eids durch Peer Reviews 3

5 Zeitablauf eidas-verordnung 09/2014 eidas-verordnung tritt in Kraft 09/2015 Notifizierung von eid-systemen möglich Freiwillige Anerkennung notifizierter eid-systeme 09/2016 Veröffentlichung notifizierter eid-systeme im Amtsblatt der EU 2016 / 2017 zeitnahe Notifizierung der eid-funktion des deutschen PA / eat Novellierung PAuswG und anderer Gesetze 09/2018 Pflicht zur Anerkennung notifizierter eid-systeme Die Verordnung gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung und findet für alle öffentlichen Stellen Anwendung, soweit diese elektronische Verwaltungsdienste anbieten. 4

6 Regelungen der eidas-vo Unterschiedliche Vertrauensniveaus Verpflichtende Anerkennung Niedrig Substanziell Hoch Das Identifizierungsmittel benutzt mindestens einen Authentifizierungsfaktor Der Aussteller trifft zumutbare Vorkehrungen, um zu prüfen, dass es nur unter der Kontrolle oder im Besitz der Person ist, der es gehört, verwendet wird. Das Identifizierungsmittel benutzt mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren unterschiedlicher Kategorien. Es wird davon ausgegangen, dass es nur unter der Kontrolle oder im Besitz der Person, der es gehört, verwendet wird. Zusätzlich zum Niveau substanziell Das elektronische Identifizierungsmittel bietet Schutz vor Duplizierung und Fälschung wie auch vor Angreifern mit hohem Angriffspotenzial. Das Identifizierungsmittel ist so gestaltet, dass es von der Person, der es gehört, zuverlässig vor einer Benutzung durch andere geschützt werden kann. Notifizierung eid-funktion Personalausweises BSI wird die Technische Richtlinie TR : Elektronische Identitäten und Vertrauensdienste im E-Government an die Vertrauensniveaus der eidas-verordnung anpassen. 5

7 Regelungen der eidas-vo Die Wahl des Identifizierungsmittels richtet sich nach dem jeweils benötigten Vertrauensniveau der Verwaltungsdienstleistung. Verwaltungsdienstleistung Identifizierungsmittel hoch substanziell niedrig z.b.: Benutzer/ Passwort z.b.: Soft- Zertifikate z.b.: eid-funktion Personalausweis Deutsche Verwaltungsverfahren auf Vertrauensniveau substanziell oder hoch müssen alle notifizierten eids anerkennen, die mindestens dem in Deutschland vom Fachverfahren für diese Verwaltungsdienstleistung festgelegten erforderlichen Vertrauensniveau entsprechen.* Unabhängig davon, ob Mitgliedstaaten ihre eigenen Identifizierungsmittel notifizieren, sind sie verpflichtet, ihre elektronischen Verwaltungsverfahren für auf den Vertrauensniveaus substanziell und hoch notifizierten eids anderer Mitgliedstaaten zu öffnen. * Für die Zuordnung von Vertrauensniveaus zu Verwaltungsdienstleistungen hat der IT-PLR eine Handreichung mit Empfehlungen für die Zuordnung erstellt. 6

8 Regelungen der eidas-vo Anforderungen an den Mindestdatensatz eid Personalausweis eidas-vo Veränderung Datensatz eid-funktion Die Datenfelder orientieren sich am Geschäftszweck der Verwaltungsdienstleistung. In der Regel werden folgende Datenfelder freigeben: Es wird eine eindeutige Identifikation auf Basis eines Mindestdatensatzes gefordert. Um eine Person eindeutig zu identifizieren, soll zukünftig Geburtsname und Geburtsort aufgenommen werden. Familienname Geburtsname Vorname(n) Doktorgrad Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Dokumentenart Staatsangehörigkeit Ordens- und Künstlername Ausstellender Staat Familienname(n) Vorname(n) Geburtsdatum Pseudonym Optional: Vorname(n) Geburtsname Geburtsort derzeitige Anschrift Geschlecht Familienname Geburtsname Vorname(n) Doktorgrad Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Dokumentenart Staatsangehörigkeit Ordens- und Künstlername Ausstellender Staat 7

9 Verschiedene Richtungen der gegenseitigen Anerkennung Deutschland EU-Mitgliedstaat mit notifizierter eid Lösung Bürger DE kann eid-funktion des deutschen Personalausweises für Verwaltungsdienstleistung anderer EU-Mitgliedstaaten einsetzen 2 Umsetzungsverpflichtung DE: Wie kann eine elektronische Identität aus dem EU-Ausland akzeptiert werden? Bürger EU-MS kann nationale notifizierte eid für deutsche Verwaltungsdienstleistung einsetzen 1 Etabliertes Verfahren: Ein Bürger identifiziert sich für eine Verwaltungsdienstleistung Behörde DE Behörde EU-MS Notifizierte eids anderer Mitgliedstaaten müssen akzeptiert werden 3 Umsetzungsverpflichtung anderer EU-Mitgliedstaat: Wie kann die deutsche eid- Funktion in anderen EU-MS akzeptiert werden? Notifizierte eid-funktion des deutschen Personalausweises muss akzeptiert werden 8

10 Ein deutscher Bürger nutzt deutschen Online-Dienst Bürger DE Behörde DE Bürger EU Behörde EU Bürger DE Ich möchte ein Gewerbe anmelden Software, z. B. AusweisApp2 1. Der Nutzer ruft den Dienst auf 2. Der Nutzer wird über den Dienst an den eid-server weitergeleitet Behörde DE Es wird ein Kanal zwischen eid-server, der Software, dem Lesegerät und dem Ausweis-Chip aufgebaut 4. Die Ausweisdaten werden nach Eingabe der PIN an den eid-server übermittelt Online-Dienst 2 eid-server 5. Der eid-server prüft die Authentisierung und überträgt die Ausweisdaten an den Dienst 5 6. Der Nutzer erhält eine Antwort bzw. der Dienst wird ausgeführt 9

11 Ein EU-Bürger nutzt deutschen Online-Dienst Übersicht Bürger DE Behörde DE Bürger EU Behörde EU anderer EU-Mitgliedstaat Ich möchte ein Gewerbe anmelden Nationale Infrastruktur des EU Mitgliedstaates Notifizierte eid-lösung Nationales eid-system stellt Middleware oder Proxy bereit Deutschland Anpassung Website Online-Dienst 2 5 Erweiterter eid-server eidas- Software CEF Projekt 10 10

12 Ein EU-Bürger nutzt deutschen Online-Dienst Bürger DE Bürger EU Erweiterung eid Infrastruktur: CEF Telecom Call Behörde DE Behörde EU Die Europäischen Kommission hat im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) Projekte zur Ergänzung nationaler eid Strukturen um die eidas Komponenten ausgeschrieben. Damit soll die bestehende nationale eid Infrastruktur eidas-tauglich gemacht werden. Ein Konsortium aller deutschen eid- Servicebetreiber hat sich um eine Teilnahme beworben und wird in enger Abstimmung mit dem BSI eine erweiterte Implementierung der eidas Software entwickeln. Weitere Projektpartner aus dem E-Government-Umfeld sind beteiligt. 11

13 Ein EU-Bürger nutzt deutschen Online-Dienst Bürger DE Bürger EU Wer macht was? Behörde DE Behörde EU Ein EU-Bürger nutzt mit einer notifizierten eid einen deutschen Online-Dienst. EU-Kommission Notifizierender EU- Mitgliedstaat Deutschland eid-service- Provider Deutsche Behörde EU-Bürger Stellt eidas-software bereit Notifiziert eigene eid-lösung Stellt Deutschland Middleware oder Proxy für notifzierte eid bereit Novellierung PAuswG und andere Gesetze Passt eidas-software an und integriert diese Integriert ggf. Middleware der anderen EU-Mitgliedstaaten Passt Webseite an Bindet sich sofern nicht bereits erfolgt an einen eid-service an Nutzt deutschen Online-Dienst mit seiner notifizierten nationalen eid Die erforderlichen Anpassungsarbeiten erfolgen innerhalb der bestehenden Infrastruktur. Aufwände und Kosten in einzelnen Behörden sind minimal. 12

14 Deutscher nutzt Online-Dienst eines Mitgliedstaates Übersicht Bürger DE Behörde DE Bürger EU Behörde EU Deutschland Ich möchte ein Gewerbe anmelden Deutsche Infrastruktur der eid des Personalausweises stellt Middleware bereit anderer EU MS 1 6 Online-Dienst Nationale Infrastruktur eidas Infrastruktur eidas- Software 13

15 Deutscher nutzt Online-Dienst eines Mitgliedstaates Wer macht was? Bürger DE Behörde DE Bürger EU Behörde EU Ein deutscher Bürger nutzt seine eid des Personalausweises für Verwaltungsdienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat EU-Kommission Deutschland eid-service- Provider Behörde anderer EU-Mitgliedstaat Bürger DE Stellt eidas-software bereit Notifiziert die eid-funktion des Personalausweises Stellt deutsche Middleware bereit Stellt Infrastruktur der deutschen eid Lösung (eid-funktion des Personalausweises) bereit Passt Webseite an Bindet sich ggf. an eigene eid-lösung an Kann Online-Dienst im EU Ausland mit der eid-funktion des Personalausweises nutzen Für die Nutzung der deutschen eid-funktion in einem anderen Mitgliedstaat entsteht für Anbieter von Verwaltungsdienstleistungen kein zusätzlicher Aufwand. 14

16 Deutscher nutzt Online-Dienst eines Mitgliedstaates Notifizierung der eid-funktion Bürger DE Behörde DE Bürger EU Behörde EU BMI plant zeitnah die Notifizierung der eid-funktion des Personalausweises / elektronischen Aufenthaltstitels Notifizierung auf höchstem Vertrauensniveau Notifizierung aus technischer Sicht as-is ohne zusätzlichen Aufwand Zeitgleich wird das Personalausweisgesetz novelliert u.a. für eine einfachere Erteilung von Berechtigungszertifikaten für die Mitgliedstaaten 15

17 Die eidas-verordnung schafft neue Möglichkeiten im E-Government Die Attraktivität der eid-funktion des Personalausweises wird gesteigert Bürger können ihre eid-funktion zukünftig auch für Verwaltungsdienstleistungen außerhalb von Deutschland einsetzen. Der Nutzerkreis für E-Government-Dienstleistungen wird erweitert EU-Bürger könnten ihr nationales Identifizierungsmittel zukünftig für Verwaltungsdienstleistungen auf Vertrauensniveau substanziell und hoch grenzüberschreitend einsetzen. 16

18 Vielen Dank! Weitere Informationen zur eidas Verordnung finden Sie unter

19 Anhang: Durchführungsrechtsakte für den Bereich eid Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2964 vom zur Festlegung von Verfahrensmodalitäten für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der elektronischen Identifizierung gemäß Artikel 12 Absatz 7 der eidas Verordnung Die Mitgliedstaaten sind zur Zusammenarbeit angehalten, um Interoperabilität und Sicherheit der elektronischen Identifikationssysteme zu gewährleisten. Der Beschluss umfasst die Methoden für den Informationsaustausch und etabliert ein Kooperationsnetzwerk unter Vorsitz der EU-Kommission, dem Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums angehören. Durchführungsverordnung 2015/15015 vom über den Interoperabilitätsrahmen gemäß Artikel 12 Absatz 8 der eidas Verordnung Mit diesem Beschluss werden die Grundlagen für eine technische Plattform gelegt, die die Verbindungsstelle der verschiedenen eid-systeme schafft, um Interoperabilität zu erreichen. Durchführungsverordnung 2015/15026 vom zur Festlegung von Mindestanforderungen an technische Spezifikationen und Verfahren für Sicherheitsniveaus elektronischer Identifizierungsmittel gemäß Artikel 8 Absatz 3 der eidas Verordnung Die eidas-verordnung legt minimale technische Voraussetzungen und Prozeduren fest, um die Sicherheitsniveaus für elektronische Identifizierungsmittel festzulegen. Es wird zwischen einem niedrigen, einem substanziellen und einem hohen Sicherheitsniveau unterschieden. Durchführungsbeschluss (EU) 2015/19847 vom zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren der Notifizierung gemäß Artikel 9 Absatz 5 der eidas Verordnung Der Durchführungsbeschluss legt die Verfahrensmodalitäten für die Notifizierung eines elektronischen Identifizierungssystems fest. Dazu gehören die technische Beschreibung des Systems, die Einstufung und Begründung des entsprechenden Sicherheitsniveaus sowie Ausführungen zu Fragen der Aufsicht, Haftung etc. Nach der Notifizierung durchläuft das System einen Begutachtungsprozess durch die anderen Mitgliedstaaten, welcher durch Artikel 12 der eidas Verordnung festgelegt und im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/296 näher beschrieben wird. Zuständig dafür ist das Kooperationsnetzwerk. 18

20 eidas-verordnung Durchführungsrechtsakte und Technik Ressortbesprechung eidas

21 CIR (EU) 2015/1502: Vertrauensniveaus Jens Bender Folie 2

22 Vertrauensniveaus Drei Vertrauensniveaus Niedrig Ein-Faktor, z.b. Passwörter Substantiell Zwei-Faktor, z.b. Softwarezertifikate Hoch Zwei-Faktor + manipalutionssicher, z.b. Hardwarezertifikate Definition auf Basis ISO/IEC Input aus STORK QAA Deckt kompletten Lebenszyklus der eid ab Keine technischen Vorgaben, sondern outcome-based Jens Bender Folie 3

23 TR Elektronische Identitäten und Vertrauensdienste im E-Government Definition von Vertrauensniveaus Basierend auf ISO und IT-Grundschutz Mehr als eid: Identifizierung/Authentisierung Abgabe einer Willenserklärung Dokumentenübermittlung Zusätzlich: Bewertung von konkreten Mechanismen Anpassung an eidas in Arbeit Einführung Niveau substantiell Detailanpassungen Bestandteil eid-strategie des IT-PLR Jens Bender Folie 4

24 CIR (EU) 2015/1501: Interoperabilität Network of eidas nodes Service Provider(s) eidas Connector eidas Service National eid scheme eidas-nodes Connector: Node auf Seiten des Dienstanbieters Service: Node auf Seiten des eid-schemes Jens Bender Folie 5

25 Notifzierender Staat eidas Service Übersetzung zwischen nationalem eid System und eidas Proxy-basiert: Notifizierender MS betreibt Proxy, der zwischen nationaler eid und eidas übersetzt Service Provider(s) eidas Connector Proxy National eid scheme Middleware-basiert: Notifizierender MS stellt Middleware zur Verfügung, die von den anderen MS betrieben wird Service Provider(s) eidas Connector MW 1 MW 2 National eid scheme Jens Bender Folie 6

26 Dienstanbieter eidas Connector Zentraler Betrieb Zentrale Instanz betreibt eidas-connector + Middleware(s) für alle Dienstanbieter eines MS eidas Connector MW 1 MW 2 Dezentraler Betrieb Jeder Dienstanbieter betreibt eidas-connector + Middleware(s) selbst oder beauftragt Betrieb (Modell eid-service) eidas Connector MW 1 MW 2 Jens Bender Folie 7

27 Durchführungsrechtsakt Interoperabilität eidas Interoperabilitäts-Framework definiert Grenzüberschreitende Datenübermittlung Connector Service (Proxy / MW) Nicht definiert wird nationale Kommunikation DA Connector bzw. Service (Proxy / MW) eid Verweist auf technische Spezifikationen Version 1.0 veröffentlicht (joinup.ec.europa.eu/software/cefeid/document/eidas-technical-specifications-v10) Minimum Data Set Vorname, Name, Pseudonym, Geburtstag Falls diese nicht eindeutig sind, ggfs. zusätzlich Geburtsname / Geburtsort / Geschlecht / Adresse (nach Wahl des notif. MS) Betriebsanforderungen eidas-software ISO/IEC oder nationale Gesetzgebung Jens Bender Folie 8

28 Was bedeutet das für DE? Jens Bender Folie 9

29 DE Notifizierender MS Personalausweis ist grundsätzlich notifizierbar Vertrauensniveau hoch Middleware-basierte Notifizierung DE muss Middleware zur Verfügung stellen reduzierter eid-server Auslieferung als Virtuelle Maschine DE muss Berechtigungszertifikate zur Verfügung stellen Pilotierung mit NL Jens Bender Folie 10

30 DE Dienstanbieter Online-Services öffentlicher Stellen, die eine elektronische Identifizierung mit eid benötigen, müssen alle notifizierten eids akzeptieren, die mindestens das Vertrauensniveau haben, die die heimatliche eid (hier: PA hoch ) hat. egovg: (Bundes-)Behörden müssen Identifizierung mit PA anbieten also auch mit allen notifizierten hoch eids! Für Bundesbehörden steht Bundes-eID-Service zur Verfügung Jens Bender Folie 11

31 Application Backend Integration in DE Nutzer Webbrowser Dienstanbieter Web Seite eid-client eid-server Kartenleser Selbst betrieben oder eid-service Jens Bender Folie 12

32 Application Backend Integration in DE Ziel: Möglichst wenig Aufwand für die Online-Services selbst Abwicklung möglichst beim eid-server/-service Nutzer Webbrowser Dienstanbieter Web Seite eid-client eid-server eidas-connector Kartenleser Notifizierte eids Selbst betrieben oder eid-service dezentral Jens Bender Folie 13

33 Anpassungen in DE Erweiterung eid-server um eidas-connector Spezifikationen auf EU-Ebene finalisiert Quelloffene Implementierung der KOM verfügbar Aber auch eigene Implementierung möglich Anpassung Schnittstelle zwischen DA und eid(as)-server Ergänzung des Vertrauensniveaus Ggfs. Anpassung an der Webseite für Nutzerführung eidas-datenformate und verfügbare Attribute Jens Bender Folie 14

34 Minimum Data Set Natural Persons Mandatory: current family name(s); current first name(s); date of birth; uniqueness identifier. Optional: first name(s) and family name(s) at birth; place of birth; current address; gender. Legal Persons Mandatory: current legal name; uniqueness identifier. Optional: current address; VAT registration number; Sind die Fachverfahren MDS-fähig? Was passiert, wenn FV Attribute benötigt, die eidas nicht liefert? KOM: Identifizierung erfolgreich, aber kein Zugang zum FV Jens Bender Folie 15

35 Gremien Jens Bender Folie 16

36 Formelle Gremien eidas Committee Eingerichtet durch Artikel 48 eidas-vo Meinung zu KOM-Entwürfen für Durchführungsrechtsakte DE: BMI (für eid) / BMWi (für Vertrauensdienste) Unterstützung durch BSI / BNetzA Kooperationsnetzwerk Eingerichtet durch CID (EU) 2015/296 Kooperation der Mitgliedstaaten im Bereich eid Peer Review im Rahmen der Notifizierung Meinung zu technischen Spezifikationen DE: BMI/BSI Jens Bender Folie 17

37 Informelle Gremien eidas Expert Group (KOM + MSen) Unterstützt KOM bei der Erstellung der Das DE: BSI und z.t. BnetzA Technical Subgroups der Expert Group (KOM + MSen) Untergruppen für technische Fragen DE: eid BSI, Trusted List BNetzA CEF Digital Service Infrastructure Expert Groups DE: eid, Zustelldienste BSI Jens Bender Folie 18

38 CEF Connecting Europe Facility Investitionsprogramm der EU Ausschreibung für eidas-integration bei Dienstanbietern DE Teilnahme an Call Konsortium: governikus, mtg, OpenLimit, AKDB, HSH, BDr, SIXFORM, Hochschule Harz Zuschlagsentscheidung Ende Q2/16 Ziel: Erweiterung eid-server/-service um eidas Jens Bender Folie 19

39 eidas-verordnung eid : Verpflichtende eid-anerkennung Alle Dienstanbieter des öffentlichen Sektors müssen mit Integration fertig sein Technische Abstimmungen eid-server-hersteller / eid-services / Dienstanbieter Erweiterung Bundes-eID-Service und der Landesinfrastrukturen (Kommunikation über PG eid-strategie des IT-Planungsrates) Connect Europe Facility Call eid Pilotierung und Unterstützung von Dienstanbietern bei eidas-integration Jens Bender Folie 20

40 Kontakt Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Jens Bender Godesberger Allee Bonn Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) Jens Bender Folie 21

41 Wie identifiziere ich mich heute gegenüber meiner Verwaltung? Unterschiedliche ID-Lösungen Jede Behörde entscheidet selbst, welche Verwaltungsleistungen mit welchen ID-Lösungen angeboten werden. Jedes Konto mit eigenen Nutzerdaten Wie identifizieren wir Personen, die für andere natürliche oder juristische Personen handeln? Welche Anmeldedaten für diese Anwendung? Wie kann mein(e) Mitarbeiter(in) für mein Unternehmen handeln? Warum in jeder Behörde andere Anmeldedaten? Softwarezertifikat Wie kann jemand für mich handeln? 1

42 Das einheitliche Servicekonto für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern in der PG eid-strategie des IT-Planungsrates Im Mittelpunkt: Nutzen und Mehrwerte von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen Bürger kennt Benutzerkonten aus dem Alltag im E-Business Das einheitliche Benutzerkonto für alle Verwaltungsdienstleistungen der deutschen Verwaltung Einfache und sichere Identifizierung mit ihm vertrauten Identifizierungsmitteln Interoperabilität der Identifizierungskomponente (1. Stufe), des Postfachs (2. Stufe) Identifizierungskomponente Anmeldung Hundesteuer Gewerbeanmeldung Single-Sign-On KfZ-Zulassung Beantragung eines Führungszeugnisses 2

43 Servicekonto für Bürger und Unternehmen in vergleichbarer Struktur Ausgestaltung der Servicekonten orientiert sich am Bedarf, am Nutzen und an den Mehrwerten der Bürger, an Lebensgewohnheiten der Bürger an Anforderungen von Unternehmen Melden Sie sich als Bürger an? Identifizierung Postfach Besonderheiten: Die natürliche Person handelt für sich selbst Identitätsprüfung der natürlichen Person Eine natürliche Person nutzt ein Konto Melden Sie sich als Unternehmen an? Identifizierung Postfach Besonderheiten: Eine natürliche Person handelt für ein Unternehmen Erstmals sichere elektronische Identifizierung juristischer Personen Mehrere Beschäftigte können ein Konto nutzen Unternehmensverantwortlicher erteilt Beschäftigten die Berechtigung, das Konto zu nutzen. 3

44 Zentrale Bereitstellung Servicekonto Bund Bund Basisdienste Servicekonto Querschnittsdienste - Nutzung auch außerhalb Verwaltungsportal - Postfach Identifizierung Formular- Manage- ment- System E-Payment Offene Schnittstellen Fachdienste Bund 4

45 Identifizierung auf angemessenem Vertrauensniveau Vertrauensniveaus Identifizierungssysteme Gesetzlich angeordnete Schriftform/ Schriftformensatz/ Identifizierung mit hohem Vertrauensniveau geboten hoch + hoch Verwaltungsdienstleistungen auf substanziellen Vertrauensniveau substanziell Verwaltungsdienstleistungen auf normalem Vertrauensniveau Verwaltungsdienstleistungen auf untergeordnetem Vertrauensniveau niedrig untergeordnet eid z.b. Software- Zertifikate Benutzername / Passwort Keine Identifizierung Zukünftige Technologien?! Alle Servicekonten mit einheitlichen Vertrauensniveaus Einstufungen richten sich nach Gefahren und möglichen Schäden Vertrauensniveau der Verwaltungsleistung entscheidet über die einzusetzenden Identifizierungsmittel Bei hohem Vertrauensniveau eid, bei normal i.d.r. Benutzername/ Passwort Technikoffen BSI-TR definiert Vertrauensniveaus Anforderungen an die Identifizierungsmittel Handreichung IT-Planungsrat mit Empfehlungen für Einstufung von Verwaltungsdienstleistungen 5

46 Funktionsweise interoperabler Servicekonten Prototyp: Bayern (FF) und NRW: Nachweis der technischen Machbarkeit Vermittelt zum Servicekonto des Nutzers Vermittlungsdienst Servicekonto Land 1 Servicekonto Land 2 Servicekonto Land 3 Servicekonto Land Servicekonto Bund Identifizierung Identifizierung Identifizierung Identifizierung Identifizierung Verwaltungsdienstleistungen Land Verwaltungsdienstleistungen Land Verwaltungsdienstleistungen Land Verwaltungsdienstleistungen Land Verwaltungsdienstleistungen Bund Verwaltungsdienstleistungen Kommune Verwaltungsdienstleistungen Kommune Verwaltungsdienstleistungen Kommune Ggf. regionales Servicekonto Keine Datenübermittlung über eine zentrale Stelle! Personenbezogene Daten werden dezentral zwischen den Servicekonten übermittelt. 6

47 Dateneingabe bei der Eröffnung des Servicekontos Bürger möchte sich registrieren, um eine Verwaltungsleistung zu nutzen Aufruf Registrierung Servicekonto Vertrauensniveau normal Bürger gibt Daten händisch ein Mindestdatensatz: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Freiwillig: Vertrauensniveau hoch Bürger nutzt seine eid-funktion Mindestdatensatz: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Dokumentenart, ausstellender Staat Pseudonym Zukünftig: Geburtsname, Geburtsort Freiwillig Permanente Speicherung im Servicekonto 7

48 Dateneingabe bei der Eröffnung des Servicekontos (für EU-Bürger) EU-Bürger möchte sich registrieren, um eine Verwaltungsleistung zu nutzen Aufruf Registrierung Servicekonto eid- Server Vertrauensniveau normal EU-Bürger gibt Daten händisch ein Mindestdatensatz: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Freiwillig: Vertrauensniveau hoch EU-Bürger nutzt seine eid-funktion Mindestdatensatz: Familienname(n) Vorname(n) Geburtsdatum Eindeutige Kennung Optional, wenn keine eindeutige Kennung: Vorname(n) Geburtsname Geburtsort derzeitige Anschrift Geschlecht Permanente Speicherung im Servicekonto 8

49 Wie werden die Daten im Servicekonto genutzt? EU-Bürger möchte mit seinem deutschen Servicekonto eine Verwaltungsleistung nutzen Servicekonto gespeicherte Identitätsdaten Vertrauensniveau normal Aufruf Dienstleistung über Informationsservice Dienstleistung gibt Vertrauensniveau an EU-Bürger meldet sich mit Benutzername / Passwort an EU-Bürger meldet sich mit ausländischer eid- Funktion an eid- Server Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Vertrauensniveau hoch Name, Vorname Geburtsdatum Eindeutige Kennung Optional ohne Kennung: Vornamen Geburtsname Geburtsort Anschrift Geschlecht Ausdrückliche Freigabe der Daten durch Bürger bzw. Unternehmen an das Fachverfahren 9

50 Ein EU-Bürger nutzt deutschen Online-Dienst mittels eines deutschen Servicekontos I anderer EU-Mitgliedstaat Ich möchte ein Gewerbe anmelden Nationale Infrastruktur des EU Mitgliedstaates Notifizierte eid-lösung Nationales eid-system stellt Middleware oder Proxy bereit Deutschland Anpassung Website Online-Dienst 2a 2b Temporäre Identifizierung Permanente Lösung (Servicekonto Deutschland) Erweiterter eid-server eidas- Software CEF Projekt

51 Ein EU-Bürger nutzt deutschen Online-Dienst mittels eines deutschen Servicekontos II anderer EU-Mitgliedstaat Ich möchte ein Gewerbe anmelden Nationale Infrastruktur des EU Mitgliedstaates Notifizierte eid-lösung Nationales eid-system stellt Middleware oder Proxy bereit Deutschland Anpassung Website 6 Online-Dienst Log-In Servicekonto 2a 5 Vertrauensniveau niedrig 2b Vertrauens -niveau hoch substanziell Erweiterter eid-server eidas- Software CEF Projekt 11 11

52 BayernPortal ID-Management BayernPortal Anrede Familienname Vorname(n) Weitere Titel Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße/Hausnr. Telefonnummer IBAN BIC Nutzung Benutzername / Passwort oder eid-funktion 12

53 HamburgService ID-Management Hamburg Gateway Land -Adresse Benutzername Passwort, Passwortfrage Anrede, Titel Vorname, Nachname Straße, Hausnr., Zusatz, PLZ, Wohnort Sprache Geburtsdatum Telefon, SMS-Fähig (ja/nein) Besonderheiten: Erweiterte Berechtigungen durch die eid-funktion oder Vorlage des PA bei Hamburger Kundenzentrum 13

54 Serviceportal BW ID-Management ServicePortal BW Eigener Bereich zu elektronischen Anträgen Unterteilt nach Name, Beschreibung, Vorgangsnummer, Startzeit, gestartet durch, Kürzel, Aktion 14

55 Serviceportal BW Postfach ServicePortal BW Möglichkeit der Übermittlung von Nachrichten direkt an Behörden, Gemeinden, Städte etc. Funktionalität ähnlich der klassischen Empfänger, Betreff, Nachricht, Anhang. Auffinden der Adressaten über eine integrierte Suche / Datenbank. 15

56 Weiteres Vorgehen PG eid-strategie IT-PLR PG eid-strategie IT-PLR Bereitstellung Servicekonto Bund Ziele Interoperable Nutzung von Servicekonten des Bundes, der Länder und Kommunen Nutzerfreundlichkeit und einheitliches Identitätsmanagement in Einklang bringen Investitionssicherheit für Anbieter von Servicekonten durch gemeinsame Entwicklungen und Abstimmungen im IT-PLR ermöglichen Integration der eidas-anforderungen in die weitere Konzeption und Umsetzung Nächste Schritte Prüfung technische Machbarkeit interoperabler Servicekonten (Prototyp Bayern-NRW) Analyse implementierter Servicekonten (für Servicekonto Bund) Umsetzung Interoperabilität von Servicekonten des Bundes, der Länder und Kommunen Einheitliche Rahmenbedingungen für Identifizierung schaffen Vertrauensniveaus unter Einbeziehung der eidas-anforderungen vereinheitlichen 16

57 eid: Nächste Schritte eid-strategie: Identifizierung auf hohem Vertrauensniveau Servicekonto: Registrierung, Nutzung Umsetzungsverpflichtung EGovG Bund Schriftformersatz i. V. m. Webformular eid-beratung Bund (eid-expertenpool) Einsatz in Massenverfahren (i-kfz, Führungszeugnis, ELSTER ) Mobile Nutzung Novellierung Personalausweisgesetz eid zur Erstregistrierung in Kombination mit aus der eid abgeleiteten Identitäten, z. B. FIDO eidas-vo: Grenzüberschreitende Nutzung auf hohem Vertrauensniveau 17

58 Vielen Dank! Weitere Informationen zur eid-strategie: 18

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