17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW

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1 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW

2 Agenda : EU-Richtlinie : Umsetzung in deutsches Recht : EU-Norm : Steuerungsprojekt E-Rechnung des IT-Planungsrats 2

3 E-Rechnungsrichtlinie : Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen : in Kraft getreten am : Ziel : Abbau von Hemmnissen im grenzüberschreitenden Handel durch die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Norm für das semantische Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung 3

4 E-Rechnungsrichtlinie : Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen, die der europäischen Norm und den zugelassenen Syntaxen entsprechen : Geltungsbereich : Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber : Rechnungen, die auf der Grundlage eines EU-weiten Vergabeverfahrens gestellt werden 4

5 E-Rechnungsrichtlinie : Inhalt : Definition elektronische Rechnung : strukturiertes elektronisches Format : automatische und elektronische Verarbeitung möglich : Schaffung einer interoperablen Norm in Bezug auf : Semantik (Inhalt der Rechnung), : Syntax (Format/Sprache) und : Übermittlungsmethode 5

6 E-Rechnungsrichtlinie : Inhalt : Auftrag an das Europäische Komitee für Normung (CEN) : Kernrechnungsmodell - Veröffentlichung bis zum : Syntaxliste - Veröffentlichung bis zum : Leitfäden für die Interoperabilität der Übermittlung : Auftraggeber müssen sicherstellen, dass elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden 6

7 E-Rechnungsrichtlinie : keine Verpflichtung für Auftragnehmer zur Einreichung elektronischer Rechnungen : Auftragnehmer können auch weiterhin Papierrechnungen stellen : aber: Mitgliedstaaten können eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen der nationalen Umsetzung festlegen 7

8 Umsetzung in deutsches Recht : bis wann? : zentrale Regierungsbehörden (Bund): : subzentrale öffentliche Auftraggeber (Länder): : wer? : Bund für Bundesbehörden : Umsetzung der Richtlinie berührt Verfahrens- und materielles Haushaltsrecht der Länder, daher eigenständige Rechtsetzungsakte durch die Länder : wo? : E-Governmentgesetz oder eigenständiges E-Rechnungsgesetz? 8

9 Umsetzung in deutsches Recht : Umsetzung ist im EGovG des Bundes und in den EGovG einiger Länder geplant bzw. teilweise erfolgt : NRW : Richtlinienumsetzung gehört aus rechtsdogmatischen Gründen nicht in das EGovG NRW : EGovG NRW gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden und nicht für fiskalisches Verwaltungshandeln : Anwendungsbereich des EGovG NRW entspricht nicht dem Anwendungsbereich der E-Rechnungsrichtlinie : eigenständiges E-Rechnungsgesetz 9

10 Umsetzung in deutsches Recht : gesetzliche Regelungen : Definition E-Rechnung : Anwendungsbereich : ggfs. Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf nationale Vergabeverfahren : ggfs. Verpflichtung zur Einreichung von E-Rechnungen : ggfs. Regelungen zu elektronischen Ausgangsrechnungen : Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnung 10

11 Umsetzung in deutsches Recht : Rechtsverordnung : E-Rechnungsdatensatz : Semantik : Syntax : Übermittlungswege : Zugangswege 11

12 EU-Norm : Rechnung setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen : Kernabschnitt : Kernrechnungsmodell, europäische Norm : branchenspezifischer Abschnitt : Informationselemente, die nur für eine bestimmte Branche, Gemeinschaft, Lieferkette oder für Erwerber und Verkäufer einer bestimmten Produktart von Interesse sind : landessspezifischer Abschnitt : spezielle nationale Anforderungen, die über das Kernrechnungsmodell hinausgehen und für eine normgerechte elektronische Rechnung erforderlich sind 12

13 EU-Norm : Kernrechnungsmodell unterstützt Einhaltung der EU-weit geltenden Steuer- und Handelsgesetze : Kernrechnungsmodell ist für Dunkelverarbeitung geeignet : d.h. vollständige Automatisierung von Erstellung, Versendung, Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung : Technologieneutralität : elektronische Signatur wird nicht vorgeschrieben : Beschränkung der zulässigen Syntaxen 13

14 EU-Norm : Bilddatei stellt keine E-Rechnung i. S. d. Richtlinie dar : Test der Norm im Laufe des Normungsverfahrens : mit Veröffentlichung geht das Urheberrecht an der Norm auf die nationalen Normungsgremien über (DIN) 14

15 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : Beschluss des IT-Planungsrats vom : Federführung Bundesministerium des Innern und Freie Hansestadt Bremen : Einrichtung von 3 Expertengremien : EG 1: rechtliche/organisatorische Ausgestaltung der elektronischen Rechnung in Deutschland : EG 2: nationaler Standard XRechnung : EG 3: Technik 15

16 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : EG 1: : Abstimmung der Regelungsinhalte von Gesetz und Verordnung : EG 2: : Überprüfung des semantischen Datenmodells der europäischen Norm und Herstellen der syntaktischen/ semantischen Interoperabilität : Sicherstellung der Verarbeitbarkeit aller durch die Richtlinie vorgeschriebenen Syntaxen : Realisieren von Synergieeffekten zwischen Pre- und Post- Award-Phasen der Vergabe : Vorbereitung des gemeinsamen Betriebs des Standards XRechnung 16

17 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : EG 3: Technik : Herstellen der technischen Interoperabilität unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen : Berücksichtigung der vom IT-Planungsrat betriebenen Anwendungen und technischen Lösungen auf europäischer Ebene im Kontext der E-Vergabe : Ermittlung der angemessenen Sicherheitsanforderungen an eingehende Rechnungen (z. B. durch Betrachtung der Service Profile von XTA) : Prüfung und ggf. Umsetzung der EU-Vorgaben (eidas) : Prüfung der Erforderlichkeit sicherer Netze, Transportverfahren, Dienste(verzeichnisse) etc. : Sicherstellung der Konsistenz zwischen technischen Lösungen von XVergabe, XFinanz und XRechnung 17

18 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : Zusammensetzung der Expertengremien : Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen : Kommunale Spitzenverbände : Rechenzentren Bund, Länder, Kommunen 18

19 Ausblick NRW : Abstimmung mit Ressorts und Kommunalen Spitzenverbänden unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Steuerungsprojekts des IT-Planungsrats : Festlegung der Inhalte von Gesetz und Verordnung : organisatorisch-technische Rahmenbedingungen : Initiierung eines Einführungsprojekts : Aufbau einer technischen Lösung 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Martina Knebel

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