17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW
|
|
- Wolfgang Otto
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW
2 Agenda : EU-Richtlinie : Umsetzung in deutsches Recht : EU-Norm : Steuerungsprojekt E-Rechnung des IT-Planungsrats 2
3 E-Rechnungsrichtlinie : Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen : in Kraft getreten am : Ziel : Abbau von Hemmnissen im grenzüberschreitenden Handel durch die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Norm für das semantische Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung 3
4 E-Rechnungsrichtlinie : Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen, die der europäischen Norm und den zugelassenen Syntaxen entsprechen : Geltungsbereich : Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber : Rechnungen, die auf der Grundlage eines EU-weiten Vergabeverfahrens gestellt werden 4
5 E-Rechnungsrichtlinie : Inhalt : Definition elektronische Rechnung : strukturiertes elektronisches Format : automatische und elektronische Verarbeitung möglich : Schaffung einer interoperablen Norm in Bezug auf : Semantik (Inhalt der Rechnung), : Syntax (Format/Sprache) und : Übermittlungsmethode 5
6 E-Rechnungsrichtlinie : Inhalt : Auftrag an das Europäische Komitee für Normung (CEN) : Kernrechnungsmodell - Veröffentlichung bis zum : Syntaxliste - Veröffentlichung bis zum : Leitfäden für die Interoperabilität der Übermittlung : Auftraggeber müssen sicherstellen, dass elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden 6
7 E-Rechnungsrichtlinie : keine Verpflichtung für Auftragnehmer zur Einreichung elektronischer Rechnungen : Auftragnehmer können auch weiterhin Papierrechnungen stellen : aber: Mitgliedstaaten können eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen der nationalen Umsetzung festlegen 7
8 Umsetzung in deutsches Recht : bis wann? : zentrale Regierungsbehörden (Bund): : subzentrale öffentliche Auftraggeber (Länder): : wer? : Bund für Bundesbehörden : Umsetzung der Richtlinie berührt Verfahrens- und materielles Haushaltsrecht der Länder, daher eigenständige Rechtsetzungsakte durch die Länder : wo? : E-Governmentgesetz oder eigenständiges E-Rechnungsgesetz? 8
9 Umsetzung in deutsches Recht : Umsetzung ist im EGovG des Bundes und in den EGovG einiger Länder geplant bzw. teilweise erfolgt : NRW : Richtlinienumsetzung gehört aus rechtsdogmatischen Gründen nicht in das EGovG NRW : EGovG NRW gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden und nicht für fiskalisches Verwaltungshandeln : Anwendungsbereich des EGovG NRW entspricht nicht dem Anwendungsbereich der E-Rechnungsrichtlinie : eigenständiges E-Rechnungsgesetz 9
10 Umsetzung in deutsches Recht : gesetzliche Regelungen : Definition E-Rechnung : Anwendungsbereich : ggfs. Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf nationale Vergabeverfahren : ggfs. Verpflichtung zur Einreichung von E-Rechnungen : ggfs. Regelungen zu elektronischen Ausgangsrechnungen : Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnung 10
11 Umsetzung in deutsches Recht : Rechtsverordnung : E-Rechnungsdatensatz : Semantik : Syntax : Übermittlungswege : Zugangswege 11
12 EU-Norm : Rechnung setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen : Kernabschnitt : Kernrechnungsmodell, europäische Norm : branchenspezifischer Abschnitt : Informationselemente, die nur für eine bestimmte Branche, Gemeinschaft, Lieferkette oder für Erwerber und Verkäufer einer bestimmten Produktart von Interesse sind : landessspezifischer Abschnitt : spezielle nationale Anforderungen, die über das Kernrechnungsmodell hinausgehen und für eine normgerechte elektronische Rechnung erforderlich sind 12
13 EU-Norm : Kernrechnungsmodell unterstützt Einhaltung der EU-weit geltenden Steuer- und Handelsgesetze : Kernrechnungsmodell ist für Dunkelverarbeitung geeignet : d.h. vollständige Automatisierung von Erstellung, Versendung, Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung : Technologieneutralität : elektronische Signatur wird nicht vorgeschrieben : Beschränkung der zulässigen Syntaxen 13
14 EU-Norm : Bilddatei stellt keine E-Rechnung i. S. d. Richtlinie dar : Test der Norm im Laufe des Normungsverfahrens : mit Veröffentlichung geht das Urheberrecht an der Norm auf die nationalen Normungsgremien über (DIN) 14
15 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : Beschluss des IT-Planungsrats vom : Federführung Bundesministerium des Innern und Freie Hansestadt Bremen : Einrichtung von 3 Expertengremien : EG 1: rechtliche/organisatorische Ausgestaltung der elektronischen Rechnung in Deutschland : EG 2: nationaler Standard XRechnung : EG 3: Technik 15
16 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : EG 1: : Abstimmung der Regelungsinhalte von Gesetz und Verordnung : EG 2: : Überprüfung des semantischen Datenmodells der europäischen Norm und Herstellen der syntaktischen/ semantischen Interoperabilität : Sicherstellung der Verarbeitbarkeit aller durch die Richtlinie vorgeschriebenen Syntaxen : Realisieren von Synergieeffekten zwischen Pre- und Post- Award-Phasen der Vergabe : Vorbereitung des gemeinsamen Betriebs des Standards XRechnung 16
17 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : EG 3: Technik : Herstellen der technischen Interoperabilität unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen : Berücksichtigung der vom IT-Planungsrat betriebenen Anwendungen und technischen Lösungen auf europäischer Ebene im Kontext der E-Vergabe : Ermittlung der angemessenen Sicherheitsanforderungen an eingehende Rechnungen (z. B. durch Betrachtung der Service Profile von XTA) : Prüfung und ggf. Umsetzung der EU-Vorgaben (eidas) : Prüfung der Erforderlichkeit sicherer Netze, Transportverfahren, Dienste(verzeichnisse) etc. : Sicherstellung der Konsistenz zwischen technischen Lösungen von XVergabe, XFinanz und XRechnung 17
18 Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats : Zusammensetzung der Expertengremien : Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen : Kommunale Spitzenverbände : Rechenzentren Bund, Länder, Kommunen 18
19 Ausblick NRW : Abstimmung mit Ressorts und Kommunalen Spitzenverbänden unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Steuerungsprojekts des IT-Planungsrats : Festlegung der Inhalte von Gesetz und Verordnung : organisatorisch-technische Rahmenbedingungen : Initiierung eines Einführungsprojekts : Aufbau einer technischen Lösung 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Martina Knebel
erechnung & digitaler Workflow
erechnung & digitaler Workflow Stichworte: 2014/55/EU, XRechnung ZUGFeRD, digitaler Workflow 1 Agenda erechnung Was ist die erechnung? Was beinhaltet die EU-Verordnung 2014/55/EU? Der kommende nationale
MehrKOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT-STANDARDS KOSIT STEUERUNGSPROJEKT ERECHNUNG. Projektbeschreibung Version 1.1 vom
KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT-STANDARDS KOSIT STEUERUNGSPROJEKT ERECHNUNG Projektbeschreibung Version 1.1 vom 25.09.2015 Aktenführung Akte Unser Zeichen Datum 12/2015 01-0805-01-4-2/2014-12/2015-11082/2015
MehrWillkommen bei crossinx. Prozessrevolution Die E-Rechnung verändert die behördliche Arbeitswelt
Willkommen bei crossinx. Prozessrevolution Die E-Rechnung verändert die behördliche Arbeitswelt 2 100% elektronische Rechnungen bis 2020 Anteil E-Invoicing in Unternehmen und öffentlichem Sektor (2014)
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
Mehreidas - Chancen und Risiken Neue Services. Neue Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter.
Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 18.09.2014 eidas - Chancen und Risiken Neue Services. Neue Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter. Clemens
MehrStandardisierung und Prozessoptimierung als Vorausset zung für eine leist ungsst arke digitale Verwalt ung
MEMO-Tagung 2015 Standardisierung und Prozessoptimierung als Vorausset zung für eine leist ungsst arke digitale Verwalt ung Ministerialdirigentin Beate Lohmann, Abteilungsleiterin O im Bundesinnenministerium
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrWorkshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf
Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Rechtsanwältin Katharina Strauß Köln 2 I Cornelius,
MehrGemeinsame Stellungnahme
Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland und zu dem Entwurf Handlungsempfehlungen für VU und GDI-Kontaktstellen der GDI-DE Datenoffenlegung für die Infrastrukturen Energie,
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)
Mehr3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"
3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
MehrDas E-Government-Gesetz
Das E-Government-Gesetz Regionalkonferenz Bad Bramstedt, 13. Februar 2014 MR n Dr. Tanja Laier, Referat O2 Bundesministerium der Innern 1 1. Hintergrund des E-Government-Gesetzes Zielsetzung Ziel: nutzerfreundliche,
MehrBescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) - V o r d e r s e i t e - Teil 1 (verbleibt beim Arzt) 1. Angaben über den untersuchenden Arzt Familienname,
MehrPEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes
PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrRechtssystematik in Deutschland
Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier
MehrViertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrEnergiedatenerfassung durch Smart Meter
Energiedatenerfassung durch Smart Meter Stand der aktuellen technischen und regulatorischen Entwicklung Dipl.-Ing. Stefan Lummer Goslar, den 06.06.2013 Agenda > Smart Meter: Ein Definitionsversuch > Smart
MehrDie grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government nach Umsetzung der eidas-verordnung
BMI - ITI4-20203/1#64 Stand: 25. April 2016 Die grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government nach Umsetzung der eidas-verordnung Umsetzungsbedarf
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrPacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht
Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien
MehrHinweise der Obersten Bauaufsicht
Hinweise der Obersten Bauaufsicht Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 29.10.2014 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Novelle BauO NRW / Technische Baubestimmungen Energieeinsparverordnung
MehrVergabe von Rettungsdienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich
MehrE-Government Aktivitäten des DIN
DIN Deutsches Institut für Normung e.v. E-Government Aktivitäten des DIN 2. XÖV-Anwenderkonferenz 26./27.04.2010, Bremen Dr. Stefan Weisgerber Abteilungsleiter Technische Abteilung 3 DIN Deutsches Institut
MehrDas Kartenportal Umwelt M-V im Kontext des europäischen INSPIRE-Prozesses Dr. Gesine Venebrügge, Roland Völz
Das Kartenportal Umwelt M-V im Kontext des europäischen INSPIRE-Prozesses Dr. Gesine Venebrügge, Roland Völz Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Dezernat Informationstechnik und Umweltinformationssystem
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrDie neuen Schwellenwerte ab 2012
Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte
Mehr3. Bundesnetzagentur. Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG. Länderausschuss, 8-10 BNetzAG. Wissenschaftliche Kommissionen, 64 Abs.
Teil 2 Bundesbehörden 3. Bundesnetzagentur Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG Zusammensetzung: je 16 Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats Vorschlagsrecht für die Person des Präsidenten
MehrAnpassung an den Klimawandel in der Normung
Anpassung an den Klimawandel in der Normung Stand der Entwicklungen Dr.-Ing. Mingyi Wang, Abt. Sach- und Technische-Versicherung, Schadenverhütung, Statistik Inhalt Nationale, europäische und internationale
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrArt. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995
Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten
MehrBundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013
MehrLEITLINIE Nr. 9 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) Einstufung von Büchern
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,
MehrAuswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht. eidas-verordnung und E-Justice/E-Government
Auswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eidas-verordnung und E-Justice/E-Government Deutscher EDV-Gerichtstag - Symposium
MehrJustiz-EDV Justiz-Netze
Workshop der Initiative D21 15. 16. September 2004 Elektronischer Rechtsverkehr und XJustiz Justizministerium Baden-Württemberg Jürgen Ehrmann ecommerce Online Banking WWW Mahnverf. EGB EHR Justiz-EDV
MehrDie Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB
Norbert Portz, Deutscher Städte- und Gemeindebund Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB I. Vereinfachung des Vergaberechts erfordert umfassende Vereinheitlichung
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrQS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung
8 Qualitätssicherung 8.1 Übersicht projektübergreifende Ebene QM-Handbuch QM-Richtlinien Planungsebene Projekthandbuch Projektplan QS 1 QS-Initialisierung Prüfplan QS-Plan Ausführungsebene Ergebnisse aus
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 133. Rechtsvorschriften. Gesetzgebungsakte. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 57. Jahrgang
Amtsblatt der Europäischen Union L 133 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 57. Jahrgang 6. Mai 2014 Inhalt I Gesetzgebungsakte RICHTLINIEN Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments
MehrEin Praxisbericht: Fünf Jahre evergabe bei der Bundesagentur für Arbeit
Astrid Widmann Bundesagentur für Arbeit Geschäftsbereich Einkauf Ein Praxisbericht: Fünf Jahre evergabe bei der Bundesagentur für Arbeit Agenda Ausgangslage evergabe in der Bundesagentur für Arbeit Aktueller
MehrIDMS und Datenschutz. Juristische Hürden und deren Überwindung. Bonn, den 21. Juni 2011. Erstellt von: Stephan Wagner
IDMS und Datenschutz Juristische Hürden und deren Überwindung Bonn, den 21. Juni 2011 Erstellt von: Stephan Wagner Agenda Multimedia Kontor Hamburg Ausgangslage Projektkontext und Rahmenbedingungen ecampus
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrInformation zur Vergaberechtsreform 2014. in das nationale Recht
Information zur Vergaberechtsreform 2014 Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
MehrVorschau. Leitfaden zur Umsetzung eines HACCP-Systems im Lebensmittelbetrieb
Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur
MehrHealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrAktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel
MehrE-Government in der Landesverwaltung
Der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) Dr. Thomas List CIO-Stabsstelle Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW 1 Der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 2 06333 Hettstedt und xxx xxx xxx - nachfolgend die Vertragspartner genannt Seite 1 von 7 1 Zielsetzung
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi
Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrBegründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) A. Allgemein 1. Sachverhalt Der europäische Gesetzgeber hat am 31. März 2004 die
MehrAufgaben der DVZ M-V GmbH als Zentrale IT-Beschaffungsstelle des Landes M-V
Aufgaben der DVZ M-V GmbH als Zentrale IT-Beschaffungsstelle des Landes M-V Hubert Ludwig, Geschäftsführer 11. und 12. Mai 2016 Rechtsstellung der DVZ M-V GmbH Alleiniger Gesellschafter: Land Mecklenburg-
MehrInternes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung
MehrVPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -
VPI- Symposium Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? - 14. Januar 2014 VPI- Symposium - Dipl.- Ing. J. Wirtgen 1 Gliederung des Vortrages: 1.
MehrDas Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen
Klimaschutz und Energie Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen Solarthermie Gasförmige Biomasse Die Bestimmungen in Kurzform Bei Neubauten besteht für die Bauherren eine Pflicht zur (zumindest
MehrKonsequenzen aus dem Blickwinkel der Versicherungswirtschaft
Gesamtverband der Deutschen e. V. Herausforderung Klimawandel Einfluss des Klimawandels auf bestehende Normen Alexander Küsel, Leiter Sach- Schadenverhütung Inhalt Normen und technische Regeln aus Sicht
MehrSteffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht
Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und
MehrSoftwareentwicklung nach der ISO9001?
Agenda Softwareentwicklung nach der ISO9001? von Robert Woll Motivation Einige aktuelle Herausforderungen für Unternehmen heutzutage: zunehmende Konkurrenz höhere Kundenanforderungen stärkere Integration
MehrUmsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Regionale EnergieAgentur e.v. 27.04.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
MehrLeitlinien. für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten nach ESRB/2012/2, Empfehlung A Absatz 4
19. Juni 2014 EBA/GL/2014/04 Leitlinien für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten nach ESRB/2012/2, Empfehlung A Absatz 4 1 Leitlinien der EBA für harmonisierte
Mehr27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe.
Vorschlag aller ÜNB für den Day-Ahead- Verbindlichkeitszeitpunkt (DAFD) gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie
MehrVBG 4 und VDE 0105. Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb
Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb Die Artikel 100 und 100a des EG-Vertrages dienen dem Abbau technischer
MehrBericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2007 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 07 Berlin Tel.: 030 / 8444-00-0 Fax: 030
MehrEBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz
EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz Inhalt EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz 1 Status dieser Leitlinien 2
MehrTechnischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012
Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und
MehrWeiterentwicklung IT-Sicherheitskonzeption: Entwicklung neuer BSI-Grundschutz in den Kommunen
Weiterentwicklung IT-Sicherheitskonzeption: Entwicklung neuer BSI-Grundschutz in den Kommunen Wo stehen wir? stetig steigende Komplexität der IT-Infrastrukturen Bedrohungen werden vielfältiger: Daten sind
MehrDie Vorgaben des IT-Planungsrates Leitlinie für Informationssicherheit der öffentlichen Verwaltung
Die Vorgaben des IT-Planungsrates Leitlinie für Informationssicherheit der öffentlichen Verwaltung Dr. Stefan Grosse Bundesministerium des Innern, Leiter Referat IT5 (IT5@bmi.bund.de) IT-Infrastrukturen
MehrVergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin
Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und Netzwerke Merzig GmbH
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrNovellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-
Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrDIE EUROPÄISCHE NORM EN 343:2003 SCHUTZ GEGEN REGEN
DIE EUROPÄISCHE NORM EN 343:2003 SCHUTZ GEGEN REGEN Herausgeber W. L. Gore & Associates Redaktionelle Unterstützung Petra Jackisch, Zentrum für Sicherheitstechnik, Erkrath, Deutschland Geeigneter Schutz
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Seite 1 von 6 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke
MehrDie Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu? Dr. Barbara Pietsch Gemeinsamer Bundesausschuss Abteilung Fachberatung Medizin 23. Jahrestagung der GQMG 29.-30.04.2016,
MehrDE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion
1.2.2016 B8-0150/1 Änderungsantrag 1 Erwägung F a (neu) Fa. in der Erwägung, dass keine zusätzlichen Legislativvorschläge angenommen werden sollten, solange die geltenden Rechtsvorschriften und politischen
MehrEuropäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006
Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,
MehrUmsetzung der Gebäuderichtlinie
Umsetzung der EU-Geb Gebäuderichtlinie in KärntenK Mag. Sonja Köffler Abteilung 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur Amt der Kärntner Landesregierung Gebäuderichtlinie 2002/91/EG Umsetzung durch den
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrDas neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des
MehrDas E-Government-Gesetz des Bundes
Das E-Government-Gesetz des Bundes Kiel, 20. September 2013 MRn Dr. Tanja Laier, RefL n O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in fünf Schritten 1. Warum E-Government-Gesetz? 2. Ziele des
MehrVERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION. vom 15. Dezember 2015
L 330/18 Amtsblatt der Europäischen Union 16.12.2015 VERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick
MehrNutzung von IT bei Beschaffungsprozessen der öffentlichen Hand
Nutzung von IT bei Beschaffungsprozessen der öffentlichen Hand Veranstaltung des forum vergabe e.v. in Kooperation mit der Universität Stuttgart Hohenheim am 11. Oktober 2012 in Stuttgart Thesen erstellt
MehrSchuldnerberatung und definierte Qualitätskriterien wie geht das?
Diese Publikation wurde aus Mitteln der Glücksspirale gefördert. Menschen, die in die Schuldnerberatung kommen möchten ein professionelles und hochwertiges Angebot zu bekommen. Sie wollen dem Berater vertrauen
MehrBearbeitung von Abweichungen - Checkliste
Bearbeitung von Abweichungen - Checkliste Festlegen der Begriffe Definition des Begriffs Abweichung Festlegung der Bereiche/Abteilungen, für die dieses Abweichungsmanagement Anwendung findet Klassifizierung
MehrErster Abschnitt Informationsgrundlagen -> Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Krankenkassen
291b SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Bundesrecht Erster Abschnitt Informationsgrundlagen -> Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Krankenkassen Titel: Sozialgesetzbuch
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrRichtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert.
Gemeinde Schladen-Werla Absender: Auskunft erteilt: Wilfried Karrenführer Datum: 14.11.2013 Aktenzeichen: FB II Vorlage Richtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten
MehrStand der Anpassung des nationalen Rechts an die eidas-verordnung
Stand der Anpassung des nationalen Rechts an die eidas-verordnung Vortrag beim Workshop zum elektronischen Siegel am 7. März 2016, BMWi, Berlin Sabine Maass, Leiterin des Referats VIA3 Rechtsrahmen digitale
MehrDie Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 26% als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug. Artikel 21 Gesetz Nr.
Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 26% als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug Artikel 21 Gesetz Nr. 4321/2015 Αthen, 14.05.2015 Übersicht 1. Die Gesetzesregelung 2. Fragestellungen
Mehr1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bundesressorts. Länder. nachgeordneten Behörden des BMWi
* 1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 11019 Berlin per E-Mail an: Bundesressorts Länder nachgeordneten Behörden des BMWi im Hause: LB2,LB4,EA5, 1C4,ZA1
MehrSchnittstellenproblematik bei der Wärmemengenzählung
Schnittstellenproblematik bei der Wärmemengenzählung Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit des Gebäudes 1 Projektablauf und Beteiligte: TGA-Planung Ausführung Abrechnungsfirma mit Umsetzung Messtechnik
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
Mehr