ANTRAG. Unternehmer-Unfallversicherung vom 18. bis zum 75. Lebensjahr. R+V Allgemeine Versicherung AG

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1 ANTRAG Unternehmer-Unfallversicherung vom 18. bis zum 75. Lebenshr R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden Bundesrepublik Deutschland Stand

2 Produktinformationsblatt Risiko-Unfallversicherung Mit den folgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotene Unfallversicherung. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung an. Grundlage sind die R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008 (R+V AUB 2008) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. Was ist versichert? Welche Leistungen erbringen wir? Versichert sind die Folgen von Unfällen, die Sie und/oder im Antrag genannte Person erleiden. Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich, weltweit und rund um die Uhr, auch wenn der Unfall selbst verschuldet wurde. Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, z. B. Schlaganfälle, Herzinfarkte oder Rückenleiden durch ständiges Sitzen. Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen und erbringen regelmäßig keine Sachleistungen, z. B. Kosten für eine zerbrochene Brille. Kosten der ärztlichen Behandlung übernehmen wir in aller Regel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung. Welche Leistungen wir in welcher Höhe zahlen, ergibt sich zunächst aus dem von Ihnen beantragten Umfang des Versicherungsschutzes. Letztlich maßgeblich ist der im Versicherungsschein dokumentierte Vertragsinhalt. Eventuelle Abweichungen werden wir kennzeichnen. Diesen können Sie widersprechen. Beantragt werden können z. B. Invaliditätsleistung, Unfall-Rente, Unfall-Hinterbliebenenrente, Leistungen bei Krankenhausaufenthalt (Krankenhaustagegeld) oder Leistungen im Todesfall. Hier erläutern wir beispielhaft zwei besonders wichtige Leistungsarten: Wenn Sie durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleiden, z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen, zahlen wir je nach Vereinbarung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung) und/oder eine Rente (Unfall-Rente). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Unfall-Rente wird in schwereren Fällen gezahlt. Die Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie grundsätzlich unabhängig von und zusätzlich zu anderen Zahlungen, die Sie wegen des Unfalls erhalten, z. B. von der Krankenversicherung, einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer weiteren privaten Unfallversicherung. Nähere Informationen zu den Leistungsarten finden Sie in Ziffer 2 der R+V AUB Wie hoch ist der Beitrag? Wann und wie müssen Sie ihn bezahlen? Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Beitragszahlung. Art der Beitragszahlung ( ) Jahresbeitrag ( ) Monatsbeitrag zu zahlender Beitrag inkl. Versicherungsteuer Fälligkeit Der erste Beitrag ist fällig mit Zugang des Versicherungsscheins, aber nicht vor Vertragsbeginn. Die Folgebeiträge sind jeweils fällig am: eines jeden Monats Vertragsbeginn (tt.mm.jjjj) Vertragsablauf (tt.mm.jjjj) Automatische Verlängerung beachten. Diese Angaben gelten nur, sofern Ihr Antrag unverändert angenommen wird.

3 Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Eingang der Zahlung bei uns. Bis zum Eingang der verspäteten Zahlung können wir vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte für ausreichend Deckung auf Ihrem Konto. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag und Ziffer 11 der R+V AUB Was ist nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum, mit wenigen Ausnahmen Infektionskrankheiten, Lebensmittel- und andere Vergiftungen, Bandscheibenschäden und Motorrennen. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt worden sind. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den Ziffern 3 und 5 der beigefügten R+V AUB Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsschluss? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen, und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Beachten Sie bitte auch den jeweiligen Hinweistext auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung im Antrag und die Ziffer 13 der R+V AUB Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit des Vertrages? Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie keine besonderen Verpflichtungen zu erfüllen. Was müssen Sie im Schadenfall beachten? Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht mit sich bringt, müssen Sie oder die versicherte Person uns so bald wie möglich informieren. Todesfälle sind uns innerhalb von 48 Stunden unter der anzuzeigen, auch wenn der Unfall bereits gemeldet wurde (0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.). Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Nähere Informationen finden Sie in Ziffer 7 der R+V AUB Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt, zu Vertragsbeginn und endet zum Vertragsablauf. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Beitragszahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Nähere Informationen finden Sie in Ziffern 10 der R+V AUB Wie kann Ihr Versicherungsvertrag vorzeitig beendet werden? Neben den im vorigen Punkt beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ziffer 10.3 der R+V AUB 2008.

4 externe Mitarbeiter-Nr./Bankmitarbeiter Interne statistische Daten zusätzl. MA zusätzl. MA Fremdagentur AKT-KZ: Prod BVB Werb Telefon Stellen-Nr. Stellen-Nr. Bemerkungen Angaben des Antragstellers (Versicherungsnehmer) Bei ist Zutreffendes anzukreuzen. Zutreffende Ziffern/Buchstaben bitte in die entsprechenden Datenfelder eintragen. FD-Nr. Neu Versicherungsschein-Nr. Agentur-Nr. BG Ersatz Name, Vorname, Titel Zustellvermerk/Namensänderung Straße, Hausnummer Anrede Herr Frau Herr + Frau Firma ohne Anrede Postleitzahl Ort Postfach Telefon (Vorwahl/Anschluss) privat*) Telefax (Vorwahl/Anschluss) privat*) Geburtsort/GROKU-Nr. Geburtsdatum Telefon (Vorwahl/Anschluss) geschäftlich*) Telefax (Vorwahl/Anschluss) geschäftlich*) Nationalität Lnd.-KZ KD-Art Haushaltsgröße Arbeiter *) Angestellte *) leit. Angest. *) Beamte *) Selbstständige *) Ein-Personen-Haushalt *) in Ausbildung *) Hausfrau/-mann *) Vereine/Verbände *) Unternehmen *) Mehr-Personen-Haushalt *) Mitarbeiter Genossenschaft/Verbundunternehmen ausgeübter Beruf, genaue Bezeichnung, Branche des Unternehmens best. R+V-Versicherungsvertrags-Nr. oder KD-Nr. R+V Kunde Verbund-Kunde (siehe Leiste interne statistische Daten ) externe Kundennummer Grp.-S.-Vertr.-Nr. Haus-/Wohnungseigentümer Mieter *) diese Angaben sind freiwillig Antragsdatum / Beginn / Ablauf / Beitragszahlung / Einzugsermächtigung Antragsdatum Gewünschter Versicherungsbeginn (frühestens ein Tag nach Antragstellung) Ablauf 12 Uhr 12 Uhr Art der Beitragszahlung: Monatsbeitrag Jahresbeitrag Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die R+V Versicherung den Beitrag zu dieser Versicherung bis auf Widerruf von dem angegebenen Konto einzieht. Bankleitzahl Konto-Nummer Bank, Ort Name bei abweichendem Kontoinhaber Unterschrift bei abweichendem Kontoinhaber Zu versichernde Person Name, Vorname Geburtsdatum Ausgeübte Berufstätigkeit Nebenberufliche Tätigkeit Soll körperliche Berufstätigkeit mitversichert werden? Ja Nein An wen sind im Fall des Todes der versicherten Person die Leistungen zu zahlen (Bezugsberechtigter)? Name, Vorname, Geburtsdatum Bei Einschluss der Unfall-Hinterbliebenenrente ist nur ein namentliches Bezugsrecht für eine einzelne, volljährige Person vereinbar! Bedingungsübersicht Es gelten die nachfolgenden Bedingungen: - R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008 (R+V AUB 2008) - R+V Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung 2008 (R+V ZB Gruppen-UV 2008) gelten nur, wenn Antragsteller eine Firma ist - R+V Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 400 (R+V BB Progression 400) - R+V Besondere Vereinbarungen Unfallschutz Comfort (R+V BVV Unfallschutz Comfort) - R+V Besondere Vereinbarungen für die Mitversicherung für die durch Zeckenbiss übertragenen Infektionen (R+V BVV Zecken)

5 Versicherungssummen und Beitrag Bitte zutreffendes ankreuzen m m mm mm Unfall-Rente monatlich EUR EUR EUR Leistung bei Vollinvalidität 4-fache Grundsumme EUR EUR EUR Grundsumme bei Invalidität EUR EUR EUR Tagegeld ab 8. Tag 20 EUR ab 8. Tag 25 EUR ab. Tag 2 5 EUR Krankenhaustagegeld 50 EUR 75 EUR 75 EUR Krankenhaustagegeld Plus -zuschlagfrei- 50 EUR 75 EUR 75 EUR Leistung bei Unfalltod EUR EUR EUR Unfall-Hinterbliebenenrente - monatlich EUR EUR EUR zu zahlender Beitrag bei 3-jähriger Vertragsdauer inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer von z.zt. 19%. Männer ohne körperliche Monatsbeitrag 37,54 EUR 57,72 EUR 59,98 EUR Berufstätigkeit und Frauen Jahresbeitrag 450,59 EUR 692,59 EUR 666,51 EUR Männer Monatsbeitrag 60,93 EUR 93,43 EUR 97,16 EUR mit körperlicher Berufstätigkeit Jahresbeitrag 731,17 EUR 1.121,10 EUR 1.079,52 EUR Liegt der Jahresnettobeitrag unter 180 EUR, dann ist bei Monatsbeiträgen ein Zuschlag für die unterjährige Beitragszahlung in Höhe von 8% zu berechnen. Ab einem Jahresnettobeitrag von 180 EUR verzichten wir auf die Erhebung dieses Zuschlages. Hinweise auf die Rechtsfolgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Bestandteil des Antrags sind einige Fragen an die zu versichernde Person. Versicherungsnehmer und zu versichernde Person sind für die korrekte Beantwortung verantwortlich. Die Antworten sind Grundlage für die weitere Bearbeitung des Antrags und werden Bestandteil des Versicherungsvertrags. Wichtig für uns ist die Angabe aller Ihnen bekannten Gefahrumstände, die unsere Entscheidung beeinflussen können, den Vertrag mit dem gewünschten Inhalt abzuschließen. Anzugeben sind auch Umstände, die möglicherweise für Sie keine oder nur eine geringe Bedeutung haben. Bitte lesen Sie die Fragen sorgfältig und beantworten Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig. Dazu sind Sie verpflichtet (vorvertragliche Anzeigepflicht). Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. Ist die Anzeigepflichtverletzung dennoch von Ihnen zu vertreten, können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Rücktritt und Kündigung kommen nicht in Betracht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände geschlossen hätten, wenn auch zu anderen Bedingungen. Wir können verlangen, dass die anderen Bedingungen rückwirkend Bestandteil des Vertrages werden. Ist die Anzeigepflichtverletzung von Ihnen nicht zu vertreten, können wir verlangen, dass die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil werden. Treten wir nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles zurück, sind wir zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Wurde die Anzeigepflicht arglistig verletzt, besteht keine Leistungspflicht. Bei arglistiger Täuschung über einen anzeigepflichtigen Umstand können wir den Versicherungsvertrag auch anfechten. Sämtliche oben genannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit Ihrer Anzeige kannten. Die Beiträge stehen uns bis zur Wirksamkeit unserer Rücktritts-, Anfechtungs- oder Kündigungserklärung zu. Bevor Sie unterschreiben, kontrollieren Sie bitte nochmals, ob alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet sind, insbesondere wenn Ihnen eine andere Person beim Ausfüllen des Antrags geholfen hat. Angaben zur Gesundheit und zur Vorversicherung Falls Sie gewisse Angaben dem Vermittler gegenüber nicht machen möchten, so können Sie diese gegenüber dem Vorstand unmittelbar durch eingeschriebenen Brief nachholen. Diese Mitteilung muss innerhalb einer Frist von einer Woche seit Antragstellung erfolgen. 1. Bestehen oder bestanden bei der zu versichernden Person in den letzten 5 Jahren folgende Krankheiten oder Gesundheitsstörungen a) Krebs- oder Tumorerkrankung, Leukämie, HIV-Infektion oder AIDS? b) Glasknochenkrankheit, Osteoporose oder Muskelschwund? c) Zuckerkrankheit, Bluterkrankungen oder Mukoviszidose? d) Durchblutungsstörungen des Hirns, des Herzens oder der Beine (einschließlich Schlaganfall oder Herzinfarkt) oder medikamentös behandelter Bluthochdruck? e) chronische Erkrankungen oder Entzündungen des Herzens, der Lunge, der Leber, der Bauchspeicheldrüse, des Darms oder der Niere (auch Fehlen einer Niere) oder Transplantation eines Organs? f) Erkrankungen des Gehirns oder Nervensystems (z. B. Epilepsie, Multiple Sklerose, Lähmungen, Parkinson-Erkrankung, Wasserkopf, Down-Syndrom)? g) Erkrankungen der Psyche (z. B. Depressionen, Hyperaktivität, Demenz/Alzheimer, Psychosen, Schizophrenie, Borderline-Syndrom, Autismus)? 2. Wird oder wurde die zu versichernde Person in den letzten 5 Jahren wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Drogen, Betäubungs- oder Rauschmitteln beraten oder behandelt? 3. Wurde für die versicherte Person eine Pflegestufe, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder eine Schwerbehinderung (GdB) anerkannt oder beantragt oder wurde ein Betreuer bestellt? Bitte geben sie die der Feststellung zugrunde liegenden gesundheitlichen/körperlichen Beeinträchtigungen an. 4. Besteht oder bestand bei der R+V-Versicherung oder einer anderen Gesellschaft eine Unfall-/ private Krankenversicherung oder wurde eine solche beantragt? Bitte geben Sie die Gesellschaft, die Versicherungsscheinnummer und die Versicherungssummen an!

6 Geben Sie bitte zu allen Fragen, die mit beantwortet wurden, nähere Einzelheiten an. Bitte denken Sie auch an Folgeerkrankungen, die im Zusammenhang mit den genannten Erkrankungen aufgetreten sind. Wir prüfen individuell, welchen Versicherungsschutz wir Ihnen bieten können. Ergänzende Angaben zu den mit beantworteten Fragen zur Gesundheit und zur Vorversicherung: zu Frage Art der Krankheit, Gesundheitsstörung, Funktionsbeeinträchtigung, Diagnose, Medikamente, Pflegestufe, Behandlung abgeschlossen? Vorversicherungen, seit, seit, seit, seit 4): Dieser Platz reicht nicht aus; ich mache weitere Angaben auf dem beigefügten Beiblatt Weitere zuschlagfreie Versicherungsleistungen Unfall-Service / Krankenhausgeld Extra / Kosten für Kosmetische Operationen: Ohne zusätzlichen Beitrag sind für jede versicherte Person Unfall-Serviceleistungen bis zu EUR zuschlagfrei mitversichert. Sofern Krankenhaustagegeld vereinbart ist, ist ein Krankenhaustagegeld Extra in Höhe von EUR eingeschlossen. Im Rahmen der R+V BVV Unfallschutz-Comfort sind Kosten für Kosmetische Operationen bis zu EUR mitversichert. Besondere Vereinbarungen Wünschen Sie die Vereinbarung der R+V BB Direktanspruch? Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der Rückseite dieses Antrages. Bei Einschluss des Direktanspruches gelten die R+V Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person als vereinbart. Bei Summen über EUR bei Vollinvalidität / EUR Verbesserte Übergangsleistung / 40 EUR Tagegeld / 100 EUR Krankenhaustagegeld / EUR Unfalltod / EUR Unfall-Hinterbliebenenrente / EUR Unfall-Rente je versicherte Person ist die Zusatzerklärung ( ) auszufüllen. Diese ist Bestandteil des Antrages. Werden zusätzliche Vereinbarungen gewünscht? Wenn welche? (Gelten nur, soweit diese mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart werden) Wichtige Hinweise / Unterschriften Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Rückseite. Diese enthält die Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Diese Klausel ist wichtiger Bestandteil des Vertrages. Sie machen mit Ihrer Unterschrift die Rückseite zum Inhalt dieses Antrages. Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins. Im Versicherungsschein erhalten Sie eine Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen eines Widerrufs. Unterschrift: Antragsteller (Versicherungsnehmer) - gesetzlicher Vertreter zu versichernde Person Ich bestätige als Vermittler, dass außer den hier gemachten Angaben mir gegenüber weder mündlich noch schriftlich weitere Erklärungen abgegeben wurden. Unterschrift des Vermittlers Empfangsbestätigung Ich bestätige, zusammen mit einer Durchschrift des Versicherungsantrags die folgenden Unterlagen erhalten zu haben: Bedingungen für die Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG Informationen nach 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) Die Unterlagen wurden mir vom Vermittler wie folgt übergeben: als gedrucktes Heft als CD-ROM als Versionsnummer Produktinformationsblatt nach 4 VVG-InfoV Beratungsprotokoll/Verzichtserklärung Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers gesetzlichen Vertreters Ich habe eine Zustimmungserklärung abgegeben und eine Durchschrift des Versicherungsantrags erhalten.

7 Hinweise zu Ihrer Unfallversicherung Erläuterungen zum Direktanspruch Diese Frage ist nur zu beantworten, wenn es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Gruppen-Unfallversicherung zugunsten von Arbeitnehmern handelt, bei der der Arbeitgeber = Versicherungsnehmer und Beitragszahler und der Arbeitnehmer versicherte Person ist. Mit der Beantwortung der Frage legen Sie die steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen aus dieser Unfallversicherung fest. Diese Frage ist nicht zu beantworten, sofern der Vertrag im Privatbereich geführt werden soll (Anredeschlüssel 1, 2 oder 3) oder es sich um die Versicherung eines Einzelunternehmers oder Personengesellschafter handelt. Über das 80. Lebenshr hinaus kann die Versicherung in der Regel zu den vereinbarten Bedingungen und Beiträgen nicht fortgeführt werden. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) bzw. der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ein, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sieur weitergegeben werden, wenn es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung und auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt - auf Wunsch auch sofort - überlassen wird. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Frank-Henning Florian, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Hans-Christian Marschler, Rainer Neumann, Peter Weiler Sitz: Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden

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