Stärkung der unternehmerischen Verantwortung durch neue nichtfinanzielle Berichtspflichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stärkung der unternehmerischen Verantwortung durch neue nichtfinanzielle Berichtspflichten"

Transkript

1 Ausgabe 2/ September 2016 UPDATE KAPITALMARKT Stärkung der unternehmerischen Verantwortung durch neue nichtfinanzielle Berichtspflichten INHALT Bundesregierung beschließt CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz Die Bundesregierung hat am 21. September 2016 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung die sogenannte CSR-Richtlinie um. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen, für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Nach dem Gesetzentwurf müssen bestimmte große, insbesondere am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, in ihren Lageberichten künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Erforderlich werden dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozialund Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor: Neue nichtfinanzielle Berichtspflichten: Künftig müssen bestimmte große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen. Zudem sind insbesondere auch Angaben zu den Konzepten erforderlich, welche die Unternehmen in Bezug auf diese Belange verfolgen. Angaben zu Diversitätskonzepten: Darüber hinaus haben bestimmte börsennotierte Unternehmen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch präzisere Angaben zu den Diversitätskonzepten für Leitungsorgane der Unternehmen zu ergänzen. Erweiterung der Sanktionsregelungen: Schließlich werden die im Handelsbilanzrecht heute schon bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften auf Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten erweitert und der bisherige maximale Bußgeldrahmen deutlich angehoben. Die Neuregelungen sollen erstmals für im Jahr 2017 beginnende Geschäftsjahre der Unternehmen wirksam werden. Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Name Schlecht und Collegen Corporate Finance Advisors Geschäftsführer Dr. Stephan Schön Sitz Stuttgart Registergericht Amtsgericht Stuttgart Nummer HRB t +49 (0) m +49 (0) f +49 (0) Quelle: BMJV

2 UPDATE KAPITALMARKT Zielsetzung und Notwendigkeit der Neuregelungen Der Entwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (Richtlinie 2014/95/EU) in deutsches Recht. Die Richtlinie 2014/95/EU dient dazu, Regelungen zu treffen, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern in Unternehmen stärken sollen, indem mehr als bisher über nichtfinanzielle Aspekte der Tätigkeit von bestimmten Unternehmen berichtet wird. Durch die neuen Vorgaben für die Berichterstattung kann mittelbar auch das Handeln der Unternehmen beeinflusst und ein Anreiz geschaffen werden, nichtfinanziellen Belangen und damit verbundenen Risiken, Konzepten und Prozessen stärkeres Gewicht in der Unternehmensführung beizumessen. Die öffentliche Diskussion um die Reichweite der Verantwortung von Unternehmen in ihrer Lieferkette hat dies einmal mehr gezeigt. Unternehmen werden heute nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet. Investoren, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen zu Recht mehr und bessere Informationen. Dazu zählen Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange genauso wie die Achtung der Menschenrechte oder Konzepte zur Korruptionsbekämpfung. Wir wollen die Transparenz im Bereich der unternehmerischen Verantwortung weiter stärken. Große Unternehmen sollen daher verpflichtet werden, auch über wesentliche nichtfinanzielle Belange zu berichten. Heiko Maas, Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Folgende Unternehmen sind von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung betroffen Zur Offenlegung einer sogenannten nicht-finanziellen (Konzern)Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht) in Ergänzung zum (Konzern)Lagebericht sind zukünftig große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet. In diesem Zusammenhang sind unter großen Unternehmen von öffentlichem Interesse solche Unternehmen zu verstehen, die kapitalmarktorientiert (i.s.v. 264d HGB), Kreditinstitut (rechtsformunabhängig) oder Versicherungsunternehmen (rechtsformunabhängig) 1

3 sind und die gleichzeitig an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreiten: Bilanzsumme 20 Millionen Euro, Umsatzerlöse 40 Millionen Euro, im Jahresdurchschnitt 250 Beschäftigte. Erfasst sind aus dieser Gruppe, wie bereits erwähnt, aber nur solche Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Beschäftigte haben. Die neuen Berichterstattungspflichten betreffen erstmalig Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Der Betreiber des Bundesanzeigers schätzt, dass von den neuen Berichtspflichten insgesamt 548 Unternehmen erfasst sind. Bislang war davon ausgegangen worden, dass rund Unternehmen und Gesellschaften unter das neue Gesetz fallen würden. Entsprechend wird damit der gesetzliche Rahmen deutlich enger gefasst als bisher angenommen. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht vom Anwendungsbereich der neu geschaffenen Informationspflichten und der weiteren Vorgaben für die Wirtschaft erfasst. Eine Ausweitung der Pflichten auch auf kleinere Unternehmen wurde nicht vorgesehen, um die Bürokratiekosten für kleine und mittlere Unternehmen möglichst gering zu halten. AUSGABE 2/ September 2016 Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung In der nichtfinanziellen Erklärung im Sinne des 289b HGB ist das Geschäftsmodell der Kapitalgesellschaft kurz zu beschreiben. Der Nachhaltigkeitsbericht bzw. die sog. nicht-finanzielle Erklärung bezieht sich darüber hinaus zumindest auf folgende Aspekte: Umweltbelange (bspw. Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien oder Schutz der biologischen Vielfalt); Arbeitnehmerbelange (bspw. Angaben zu Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung ergriffen wurden, zu Arbeitsbedingungen, zur Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, zur Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, informiert und konsultiert zu werden, zum sozialen Dialog, zur Achtung der Rechte der Gewerkschaften sowie zum Gesundheitsschutz oder der Sicherheit am Arbeitsplatz); Sozialbelange (bspw. Angaben zum Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene oder zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften); Achtung der Menschenrechte (bspw. Angaben zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen); und - - Bekämpfung von Korruption und Bestechung (bspw. Angaben zu den bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung). 2

4 UPDATE KAPITALMARKT Themen wie Verbraucherinformation und -aufklärung, Datenschutz und Beschwerdemanagement finden sich in dem Gesetzentwurf, wie ursprünglich angedacht, jedoch nicht. Zu den vorgenannten aufzunehmenden Aspekten sind Präzisierungen i.s.e. daraus resultierenden besseren Verständnisses des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf diese genannten Aspekte offenzulegen, einschließlich: einer Beschreibung der von der Kapitalgesellschaft verfolgten Konzepte, einschließlich der von der Kapitalgesellschaft angewandten Due-Diligence-Prozesse sowie die Ergebnisse dieser Konzepte; die wesentlichen Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die genannten Aspekte haben oder haben werden sowie die Handhabung dieser Risiken durch die Kapitalgesellschaft; die wesentlichen Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen der Kapitalgesellschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die genannten Aspekte haben oder haben werden, soweit die Angaben von Bedeutung sind und die Berichterstattung über diese Risiken verhältnismäßig ist, sowie die Handhabung dieser Risiken durch die Kapitalgesellschaft; der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft von Bedeutung sind; sowie soweit es für das Verständnis erforderlich ist, Hinweise auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu. Damit sind zu dem im März diesen Jahres veröffentlichten Referentenwurf, außer einigen inhaltlichen Präzisierungen, keine größeren inhaltlichen Änderungen zu verzeichnen. Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der Berichterstattungspflichten Eine inhaltliche Abschussprüfung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des Nachhaltigkeitsberichts ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen. Bei Nicht-Erfüllung der neuen Berichterstattungspflichten drohen allerdings Bußgelder i.h.v. maximal EUR 10 Mio., was deutlich über die auf EU-Ebene geforderte Mindestsumme von EUR hinausgeht. Fazit Die Bundesregierung wollte bei der Umsetzung der CSR-Richtlinie insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen möglichst entlasten, was im Zuge einer weitgehenden Umsetzung des auf EU-Ebene geforderten Mindestmaßes an Regulierung der CSR-Berichterstattung grundsätzlich auch gelungen sein dürfte. 3

5 Deutlich wird dieser Aspekt insbesondere anhand der Tatsache, dass große Unternehmen ihre Berichterstattungspflicht über die Lieferkette nicht pauschal an die häufig kleineren Lieferanten weitergeben sollen dies ist nur dann möglich, wenn es sich dabei um wesentliche Informationen handelt und die entstehenden Anforderungen an die KMU verhältnismäßig sind. Ganz ausgenommen von der Berichtspflicht sind Lieferanten damit jedoch aber nicht, was zukünftig wohl auch häufiger dazu führen wird, dass diese Auskunft zu CSR- Daten gegenüber ihren Kunden und Auftraggebern leisten müssen. Entsprechend bereits implementierte und passgenaue Berichtsstrukturen bei kleineren und mittelständischen Unternehmen können daher künftig durchaus zu einem Faktor bei der Auswahl solcher Unternehmen als geeignete neue Lieferanten werden. AUSGABE 2/ September 2016 Schlecht und Collegen Corporate Finance Advisors GmbH Forststraße Stuttgart t +49 (0) m +49 (0) f +49 (0) Verwendetes Bildmaterial: Adobe Stock 4

MERKBLATT CSR-BERICHTSPFLICHT. Was ist die CSR-Berichtspflicht?

MERKBLATT CSR-BERICHTSPFLICHT. Was ist die CSR-Berichtspflicht? MERKBLATT CSR-BERICHTSPFLICHT Das vorliegende Merkblatt informiert über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie). Sie erfahren alles über den aktuellen

Mehr

Weitere Regulierung durch CSR-Richtlinie: Zusammensetzung Vorstand /Aufsichtsrat Umgang der Unternehmen mit nichtfinanziellen Aspekten

Weitere Regulierung durch CSR-Richtlinie: Zusammensetzung Vorstand /Aufsichtsrat Umgang der Unternehmen mit nichtfinanziellen Aspekten Weitere Regulierung durch CSR-Richtlinie: Zusammensetzung Vorstand /Aufsichtsrat Umgang der Unternehmen mit nichtfinanziellen Aspekten StanD des Gesetzgebungsverfahrens: September 2016 1 Audit Committee

Mehr

CSR Berichtspflicht. Nr. 186/16

CSR Berichtspflicht. Nr. 186/16 CSR Berichtspflicht Nr. 186/16 Ansprechpartnerin: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Jochen Raschke Leiter des Fachbereichs Weiterbildung und der IHK Akademie Mittelfranken Walter-Braun-Str. 15 90425 Nürnberg

Mehr

Stellungnahme. Kontakt: Silvia Schütte Direktorin Telefon:

Stellungnahme. Kontakt: Silvia Schütte Direktorin Telefon: Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Mehr

BMJV 27. April 2015. Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Reform des Lageberichts

BMJV 27. April 2015. Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Reform des Lageberichts BMJV 27. April 2015 Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Reform des Lageberichts Unternehmen werden heute zunehmend nicht nur nach den Finanzdaten bewertet und befragt. Sogenannte nicht-finanzielle

Mehr

STELLUNGNAHME AN DAS BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ ZUM

STELLUNGNAHME AN DAS BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ ZUM STELLUNGNAHME AN DAS BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ ZUM REFERENTENENTWURF EINES GESETZES ZUR STÄRKUNG DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG DER UNTERNEHMEN IN IHREN LAGE- UND

Mehr

Nachhaltigkeit und Menschenrechte als Thema für den Aufsichtsrat

Nachhaltigkeit und Menschenrechte als Thema für den Aufsichtsrat Rainald Thannisch Nachhaltigkeit und Menschenrechte als Thema für den Aufsichtsrat Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte Berlin, 1. Juli 2016 1 Nationale Umsetzung der CSR-Richtlinie Umsetzung einer EU-Richtlinie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) A.

Mehr

Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen

Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen Accounting Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen Die Neuerungen der Richtlinie 2014/95/EU

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten Vorab per E-Mail: schwertfeger-ba@bmjv.bund.de Herrn Ministerialrat Thomas Blöink Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Düsseldorf, 21. April 2016 415/622

Mehr

stellungnahme 1) Grundlegende Anmerkungen

stellungnahme 1) Grundlegende Anmerkungen stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten

Mehr

Nachhaltigkeitsberichterstattung österr. Unternehmen

Nachhaltigkeitsberichterstattung österr. Unternehmen Nachhaltigkeitsberichterstattung österr. Unternehmen Status und Vorschau (gesetzliche Verankerung der Berichterstattungspflicht für PIE s ab 2017) DR. WOLFRAM TERTSCHNIG 19. APRIL 2016 Inhalt Rahmenwerke,

Mehr

Der Weg ist das Ziel. Schlanke Umsetzung der CSR-Richtlinie führt zu besserer nichtfinanzieller Erklärung

Der Weg ist das Ziel. Schlanke Umsetzung der CSR-Richtlinie führt zu besserer nichtfinanzieller Erklärung Der Weg ist das Ziel Schlanke Umsetzung der CSR-Richtlinie führt zu besserer nichtfinanzieller Erklärung Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts e.v. zum Konzept für die Umsetzung der CSR-Richtlinie

Mehr

Stellungnahme zur Umsetzung CSR-Richtlinie

Stellungnahme zur Umsetzung CSR-Richtlinie Stellungnahme zur Umsetzung CSR-Richtlinie Einleitung Oxfam Deutschland ist eine Hilfs- und Entwicklungsorganisation, die sich für eine gerechte Welt ohne Armut einsetzt. Im internationalen Oxfam-Verbund

Mehr

wir bedanken uns für die Zusendung des o. g. Referentenentwurfs. Gern nehmen wir dazu Stellung.

wir bedanken uns für die Zusendung des o. g. Referentenentwurfs. Gern nehmen wir dazu Stellung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herrn MR Thomas Blöink Mohrenstr. 37 10117 Berlin E-Mail: halbleib-an@bmjv.bund.de Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Mg/Gr Tel.:

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Reformbestrebungen in der Rechnungslegung und im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer

Reformbestrebungen in der Rechnungslegung und im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer Reformbestrebungen in der Rechnungslegung und im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer IFRS Forum Ruhr Universität Bochum Thomas Gliederung 1. Umsetzung der EU Bilanzrichtlinie 2013/34/EU 2. Reform der Abschlussprüfung

Mehr

Die Integrierte Berichterstattung kommt! Eigentlich ist sie schon da

Die Integrierte Berichterstattung kommt! Eigentlich ist sie schon da Für den Mittelstand Die Integrierte Berichterstattung kommt! Eigentlich ist sie schon da 1. Steigende Bedeutung integrierter Unternehmensführung nebst zugehöriger Berichterstattung Ökonomische, soziale

Mehr

Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) c/o Südwind, Laudongasse 40, 1080 Wien office@sozialeverantwortung.at

Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) c/o Südwind, Laudongasse 40, 1080 Wien office@sozialeverantwortung.at Dr. Dietmar Dokalik Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Wien, am 31. August 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Dokalik, NeSoVe Netzwerk Soziale Verantwortung möchte

Mehr

CSR-RICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ

CSR-RICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ Stellungnahme des vzbv zum CSR-RICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

MERKBLATT Datum: 01. April 2016

MERKBLATT Datum: 01. April 2016 MERKBLATT Datum: 01. April 2016 Thema: Aufstellungsfrist für den Jahres- und Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis Innerhalb welcher Frist ist der Jahresabschluss aufzustellen?*... 1 A. Einzelabschluss...

Mehr

Kommunikation für Nachhaltigkeit und Verantwortung

Kommunikation für Nachhaltigkeit und Verantwortung Kommunikation für Nachhaltigkeit und Verantwortung Rüdiger Senft Commerzbank AG Corporate Responsibility Kongress ERFOLG Frankfurt am Main 12.05.2016 Die Commerzbank als Teil der Gesellschaft Banken übernehmen

Mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Offenlegung von Jahresabschlüssen Offenlegung von Jahresabschlüssen Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 Allgemeines Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften in Deutschland ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.

Mehr

Presse- mitteilung E N D S P U R T F Ü R D I E O F F E N L E G U N G

Presse- mitteilung E N D S P U R T F Ü R D I E O F F E N L E G U N G Pressestelle Presse- mitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn 53094 Bonn stellvertretende Pressesprecherin Heide Schulz TEL +49 228 99 410-4444 FAX +49 228

Mehr

Die EU Regulierung zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen

Die EU Regulierung zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen Hintergrundinformationen Die EU Regulierung zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen Stand: Juli 2014, Johanna Kusch, Germanwatch / CorA AG Offenlegung Die EU-Kommission präsentierte

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Bundesrat Drucksache 77/15 BRFuss 06.03.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages FJ Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft

Mehr

AIFM-Richtlinie. Übersicht über den Entwurf der EU KOM. 3.Funds Forum Frankfurt am 14.Mai Uwe Wewel, Berlin

AIFM-Richtlinie. Übersicht über den Entwurf der EU KOM. 3.Funds Forum Frankfurt am 14.Mai Uwe Wewel, Berlin AIFM-Richtlinie Übersicht über den Entwurf der EU KOM Aufbau der RL In 56 Artikel in 9 Kapiteln 1.Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 2.Kapitel: Zulassung der AIFM 3.Kapitel: Ausübung der Tätigkeiten 4.Kapitel:

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Mit CSR kann man rechnen!

Mit CSR kann man rechnen! Mit CSR kann man rechnen! Auftaktveranstaltung CSR-Kompetenzzentrum Rhein-Kreis Neuss, Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Accounting Heinrich-Heine-Universität

Mehr

WHITEPAPER: WAS DIE CSR-BERICHTSPFLICHT FÜR SIE BEDEUTET DQS CFS GMBH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR NACHHALTIGKEIT

WHITEPAPER: WAS DIE CSR-BERICHTSPFLICHT FÜR SIE BEDEUTET DQS CFS GMBH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR NACHHALTIGKEIT WHITEPAPER: WAS DIE CSR-BERICHTSPFLICHT FÜR SIE BEDEUTET DQS CFS GMBH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR NACHHALTIGKEIT Impressum DQS CFS GmbH Deutsche Gesellschaft für Nachhaltigkeit Tel.: +49 6995427-200 Fax:

Mehr

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage :

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage : Offenlegung von Jahresabschlüssen ab 31.12.2007 Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 haben sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

Mehr

MZ-2, Mai 2016 OEM NACHHALTIGKEITSFRAGEBOGEN - ANFORDERUNGEN DER BMW GROUP AN LIEFERANTEN

MZ-2, Mai 2016 OEM NACHHALTIGKEITSFRAGEBOGEN - ANFORDERUNGEN DER BMW GROUP AN LIEFERANTEN MZ-2, Mai 2016 OEM NACHHALTIGKEITSFRAGEBOGEN - ANFORDERUNGEN DER BMW GROUP AN LIEFERANTEN EINSCHÄTZUNG DER NACHHALTIGKEITSLEISTUNG VON LIEFERANTEN DURCH DIE BMW GROUP AUF BASIS DES OEM NH-FRAGEBOGENS.

Mehr

VERFASSUNGSRECHTLICHE GRENZEN GESETZLICHER PFLICHTEN ZUR OFFENLEGUNG VON ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN

VERFASSUNGSRECHTLICHE GRENZEN GESETZLICHER PFLICHTEN ZUR OFFENLEGUNG VON ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN STUDY VERFASSUNGSRECHTLICHE GRENZEN GESETZLICHER PFLICHTEN ZUR OFFENLEGUNG VON ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN Gutachten im Auftrag des WSI Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel, und

Mehr

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Leitlinie Grundsatzpolitik

Leitlinie Grundsatzpolitik Leitlinie Grundsatzpolitik der Version 3 / 22. September 2016 Version 3 / 22. September 2016 Seite 1 von 5 Leitlinie Grundsatzpolitik Grundsatzerklärung der zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen Mit

Mehr

Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015

Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015 Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015 Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung 6 Erklärung der gesetzlichen

Mehr

VORTRAG AN DEN MINISTERRAT

VORTRAG AN DEN MINISTERRAT REPUBLIK ÖSTERREICH DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ BMJ-Z10.030/0028-I 7/2016 Zur Veröffentlichung bestimmt 22/32 VORTRAG AN DEN MINISTERRAT Betrifft: Bundesgesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits-

Mehr

Corporate Social Responsibility «CSR»

Corporate Social Responsibility «CSR» Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Aussenwirtschaft Aussenwirtschaftliche Fachdienste Corporate Social Responsibility

Mehr

Erstellungsbericht über den Jahresabschluss

Erstellungsbericht über den Jahresabschluss Erstellungsbericht über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Metrigo GmbH Lagerstraße 36 20357 Hamburg Jahresabschluss Metrigo GmbH, 31.12.2015 Blatt 2 Inhalt 1. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse...

Mehr

Verschärfter Wettbewerb und gesellschaftliche Verantwortung Chance oder Widerspruch?

Verschärfter Wettbewerb und gesellschaftliche Verantwortung Chance oder Widerspruch? Netzwerk-Veranstaltung Verschärfter Wettbewerb und gesellschaftliche Verantwortung Chance oder Widerspruch? Donnerstag, 3. April 2014 PowerPoint Präsentation Verantwortungsvolle Unternehmensführung was

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-

Mehr

Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Inhalt Seite 2 Seite 3 Seite 8 Allgemeine Erläuterungen Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung Erklärung des gesetzlichen

Mehr

Die neue quartalsweise Berichterstattung für alle börsennotierten Unternehmen

Die neue quartalsweise Berichterstattung für alle börsennotierten Unternehmen Die neue quartalsweise Berichterstattung für alle börsennotierten Unternehmen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Florian Dobroschke, Hamburg Business Frühstück, 21. März 2007 in Kanzlei Brödermann

Mehr

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897 3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte

Mehr

Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte. 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle

Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte. 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle BP 2013 Grundsätze Unternehmens und Menschenrechte 1. Einleitung Wir versorgen die Welt mit Energie. Wir entdecken,

Mehr

u er. Gutachterliche Stellungnahme

u er. Gutachterliche Stellungnahme u er. Gutachterliche Stellungnahme Untersuchung zur Umsetzung der CSR-Richtlinie" in Deutschland unter Berücksichtigung der Initiative Deutscher Nachhaltigkeitskodex" erstellt im Auftrag der Deutsche Gesellschaft

Mehr

Herzlich Willkommen zum RK-Hamburg der DGQ. Nachhaltigkeit: Ehrbare Kaufleute, unternehmerische Verantwortung, CSR und ISO 26000

Herzlich Willkommen zum RK-Hamburg der DGQ. Nachhaltigkeit: Ehrbare Kaufleute, unternehmerische Verantwortung, CSR und ISO 26000 Herzlich Willkommen zum RK-Hamburg der DGQ Nachhaltigkeit: Ehrbare Kaufleute, unternehmerische Verantwortung, CSR und ISO 26000 CSR Corporate Social Responsibility Ver-antwort-ung = Einstehen für die Folgen

Mehr

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung

Mehr

"Im 21. Jahrhundert sind formalisierte CSR-Richtlinien für Unternehmen einfach unabdingbar"

Im 21. Jahrhundert sind formalisierte CSR-Richtlinien für Unternehmen einfach unabdingbar Friedrichshafen, 24.05.2011 "Im 21. Jahrhundert sind formalisierte CSR-Richtlinien für Unternehmen einfach unabdingbar" Friedrichshafen - Im Vorfeld der 18. OutDoor in Friedrichshafen (14.-17. Juli 2011)

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Alltag: Falsche Prospekte, falsche Publizität

Alltag: Falsche Prospekte, falsche Publizität FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT OKTOBER 2015 10 www.ecolex.at 833 924 Rsp-Nr 354 398 Alltag: Falsche Prospekte, falsche Publizität Auch im Amtlichen Handel? Delisting Strafverfahren Parteiantrag auf

Mehr

LEW Verteilnetz GmbH Augsburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015

LEW Verteilnetz GmbH Augsburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 LEW Verteilnetz GmbH Augsburg Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung 6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 13 3 4

Mehr

Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 (1. November 2015 bis 31.

Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 (1. November 2015 bis 31. Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg Tätigkeitsabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 (1. November 2015 bis 31. Dezember 2015) Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung

Mehr

BILANZ. Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel. zum 31. Dezember A.

BILANZ. Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel. zum 31. Dezember A. AKTIVA BILANZ Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel zum 31. Dezember 2015 PASSIVA A. Umlaufvermögen 31.12.2015 31.12.2014 A. Eigenkapital 31.12.2015

Mehr

Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen

Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen VCI Positionspapier Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (2014/95/EU) Einleitung Das Bundesministerium der Justiz

Mehr

Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher

Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher Diskussion anlässlich des Fachgesprächs der Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Dezember 2012 in Berlin Dr. Christian Grugel Leiter

Mehr

UN Global Compact. Zusammensetzung in absoluten Zahlen und in Prozent aller Mitglieder, Juli globale Gewerkschaften globale Wirtschaftsverbände

UN Global Compact. Zusammensetzung in absoluten Zahlen und in Prozent aller Mitglieder, Juli globale Gewerkschaften globale Wirtschaftsverbände Zusammensetzung in absoluten Zahlen und in Prozent aller Mitglieder, Juli 2009 passive Unternehmen 1.037 (14,7%) 7 (0,1%) 29 (0,4%) 35 (0,5%) 37 (0,5%) 64 (0,9%) 81 (1,1%) 132 (1,9%) globale Gewerkschaften

Mehr

1. Heidelberger CSR-Tag CSR-Einführung

1. Heidelberger CSR-Tag CSR-Einführung 1. Heidelberger CSR-Tag CSR-Einführung Rathaus Heidelberg 09. Juli, 2013 CSR Regio.Net wird im Rahmen des Programms CSR Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand durch das Bundesministerium für Arbeit

Mehr

Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite

Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite 20. Deutsche ORACLE-Anwenderkonferenz 21.-22.11.2007 Nürnberg Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite Vorstellung 26 Jahre Master of Computer

Mehr

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen

Mehr

ELFTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von

ELFTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem

Mehr

Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand

Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand 23,5" www.nwb.de Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand Neue Anforderungen an die Lageberichterstattung Erläuterungen mit Beispielen Zahlreiche Formulierungshilfen Muster-Lageberichte Checkliste

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6 1/6 Corporate Governance Der Begriff Corporate Governance steht für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen,

Mehr

JAHRESABSCHLUSS DER. DEUTSCHE WOHNEN MANAGEMENT GMBH, BERLIN (vormals: Deutsche Wohnen Immobilien Management GmbH, Frankfurt am Main)

JAHRESABSCHLUSS DER. DEUTSCHE WOHNEN MANAGEMENT GMBH, BERLIN (vormals: Deutsche Wohnen Immobilien Management GmbH, Frankfurt am Main) JAHRESABSCHLUSS DER DEUTSCHE WOHNEN MANAGEMENT GMBH, BERLIN (vormals: Deutsche Wohnen Immobilien Management GmbH, Frankfurt am Main) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2008 Deutsche Wohnen Management GmbH, Berlin Bilanz

Mehr

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr

Kirchheimer Unternehmen. übernehmen gesellschaftliche. Verantwortung

Kirchheimer Unternehmen. übernehmen gesellschaftliche. Verantwortung Kirchheimer Unternehmen übernehmen gesellschaftliche Verantwortung Der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR), oder soziale Verantwortung von Unternehmen, umschreibt den freiwilligen Beitrag von

Mehr

Nachhaltiges Management

Nachhaltiges Management Corporate Social Responsibility Consense 2014 Seite 1 Nachhaltiges Management Was ist Corporate Social Responsibility wirklich? Frank Stöhr, Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Corporate Social Responsibility

Mehr

THE LinDE GROUP. Stellungnahme zum Entwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

THE LinDE GROUP. Stellungnahme zum Entwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Herrn MR Thomas Blöink Bundesministerium derjustiz und für Verbraucherschutz Mohrenstr. 37 10117 Berlin Unser Zeichen BS/HDF Telefon 089.35757-1587 Telefax 089.35757-1555 E-Mail hans-dieter.fladung@linde.com

Mehr

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0?

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Mandanten-Informationen Financial Services November 2016 Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Die

Mehr

Erklärung zu den sozialen Rechten und Prinzipien bei QUIN

Erklärung zu den sozialen Rechten und Prinzipien bei QUIN Erklärung zu den sozialen Rechten und Prinzipien bei QUIN Präambel Mit dieser Erklärung dokumentiert QUIN grundlegende Rechte und Prinzipien. Diese sind Teil des Selbstverständnisses der Unternehmenspolitik

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0496 05.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber Freies WLAN in Berlin Drucksachen 17/0255 und 17/0424 Abgeordnetenhaus von Berlin

Mehr

Licht im Dschungel. von CSR in KMU und ISO 26000

Licht im Dschungel. von CSR in KMU und ISO 26000 1 Licht im Dschungel von CSR in KMU und ISO 26000 2 Uli Zens - Beraterin und Moderatorin Ausbildungen Zertifizierte Change Managerin, Coach, Trainerin Studium Visuelle Kommunikation Ausbildung zur Hotelfachfrau

Mehr

Bundesrat. Beschluss des Deutschen Bundestages

Bundesrat. Beschluss des Deutschen Bundestages Bundesrat zu Drucksache 738/12 30.11.12 Beschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der

Mehr

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Bundesrat Drucksache 469/04 04.06.04 Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes A. Problem und Ziel Die wirtschaftliche Situation

Mehr

Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) 06.11.15 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014

Mehr

Rio2012 als Chance nutzen Wege zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Nachhaltige Unternehmen Initiativen, Erfahrungen, Herausforderungen

Rio2012 als Chance nutzen Wege zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Nachhaltige Unternehmen Initiativen, Erfahrungen, Herausforderungen Rio2012 als Chance nutzen Wege zu einer nachhaltigen Wirtschaft Nachhaltige Unternehmen Initiativen, Erfahrungen, Herausforderungen Dr. Lothar Rieth EnBW AG Vortragsreihe an der Universität Bern 15. November

Mehr

SOZIALCHARTA SOZIALES ENGAGEMENT. Ethik- und Business Code von Th.Geyer

SOZIALCHARTA SOZIALES ENGAGEMENT. Ethik- und Business Code von Th.Geyer SOZIALCHARTA SOZIALES ENGAGEMENT Ethik- und Business Code von Th.Geyer VORWORT SOZIALCHARTA DER FIRMA TH. GEYER Wachsende weltweite Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten stellen Th. Geyer vor

Mehr

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt: Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

Mehr

Position. Mutterschutz nicht überregulieren. Stand: August 2016

Position. Mutterschutz nicht überregulieren. Stand: August 2016 Position Mutterschutz nicht überregulieren Stand: August 2016 www.vbw-bayern.de Position Mutterschutz nicht überregulieren Vorwort Vorwort Neue Bürokratie im Mutterschutzrecht verhindern Union und SPD

Mehr

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Präzisierung der Aufgaben und Pflichten der Depotbank - risikoadäquate und transparente Vergütungsstrukturen Die Vorschriften für Verwahrstellen, die im Wesentlichen seit 1985

Mehr

SAP VENTURES INVESTMENT GMBH

SAP VENTURES INVESTMENT GMBH JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2012 SAP VENTURES INVESTMENT GMBH DIETMAR-HOPP-ALLEE 69190 WALLDORF Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum

Mehr

Für einen zukunftsfähigen Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Für einen zukunftsfähigen Deutschen Nachhaltigkeitskodex Für einen zukunftsfähigen Deutschen Nachhaltigkeitskodex Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts zum zweiten Aktualisierungsentwurf des Deutschen Nachhaltigkeitskodex am 4. Juli 2014 1 Zusammenfassung

Mehr

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme

Mehr

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger

Mehr

Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement

Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement Dortmund, 30.10.2014-1 - Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 Energiedienstleistungsgesetz - 2 - Energiedienstleistungsgesetz Grundlagen Artikel 8

Mehr

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 1. Vorbemerkungen IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 (Stand: 01.03.2006) (1) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) legt in diesem IDW

Mehr

Stellungnahme. Zentrale Botschaften des BDI. 1. Transparenz, ein Kernanliegen der deutschen Industrie

Stellungnahme. Zentrale Botschaften des BDI. 1. Transparenz, ein Kernanliegen der deutschen Industrie Stellungnahme Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über eine gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen zur Berichterstattung über Umwelt- und Sozialbelange sowie zur Diversität (KOM (2013) 207) Am 16.

Mehr

Überraschungen der UGP-Richtlinie für UWG-Verfahren in der Praxis

Überraschungen der UGP-Richtlinie für UWG-Verfahren in der Praxis Überraschungen der UGP-Richtlinie für UWG-Verfahren in der Praxis Mag. Hannes Seidelberger Tagung 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Ausgangslage Zitat aus den erläuternden Bemerkungen

Mehr

Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes

Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes Der PCGK als Lösungsansatz für die Praxis RDir in Dr. Simone Hartmann, Referentin BMVg Bonn AGENDA 1. Im Fokus: Risikomanagement 2. Anwendungsbereiche

Mehr