Die Eifel, Siebenbürgen und Europa

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1 Die Eifel, Siebenbürgen und Europa Eine Erinnerung * Vorbemerkung Nachfolgend geht es in die Eifel des 12. Jahrhunderts und zu den Meilensteinen der Demokratiegeschichte der Siebenbürger Sachsen. Beides gehört sehr eng zusammen: denn die versprochenen Rechte, Freiheit und Selbstbestimmung, sind entscheidend für den Entschluss vieler Menschen gewesen, ins Karpatenbecken zu ziehen. Nach der in der Literatur geläufigen Ansicht war die Auswanderung nach Siebenbürgen Teil der christlichen Erschließung Osteuropas. Kreuzzug, Heidenmission und die Suche nach einer neuen wirtschaftlichen Existenz. Besonders in der Zeit des Nationalsozialismus und den ihn vorbereitenden geistigen Strömungen wurde das skizzierte Geschichtsbild geprägt. Die Kirchenburgen im Sachsenland stehen als mittelalterliche Wehranlagen symbolhaft für diesen expansiven Pioniergeist eines germanisches Christentum. Doch dieses Bild hängt nicht nur schief es steht auf dem Kopf. Nachfolgend entwickeln und begründen wir, dass die frühen Auswanderungen nach Siebenbürgen eine Flucht vor der Hörigkeit und vor dem Zentralismus der Amtskirche waren, die der ländlichen Bevölkerung besonders im rheinfränkischen Raum bevorstanden. Der Beweis für diese provokante These sind die mitgenommen Rechte und ihre Bewahrung über viele Jahrhunderte hinweg. Dabei hat sich (in einem feindlichen Umfeld) die spezifische Demokratie der Sachsen entwickelt. Es war keine formelle Demokratie, wie die englische, sondern eine innere. Die Regeln wurden nicht im Parlament beschlossen, sie kamen aus der Gesellschaft als Tradition, Norm, Gebot. Nicht als Gesetz, nicht polizeilich. Vorliegend geht es um einen geschichtlichen Abriss. Dabei wird auf Punkte konzentriert, die von der Forschung noch unbeantwortet sind. Weit davon entfernt, diese Lücken in einem so kurzen Überblick ausfüllen zu können, wollen wir doch versuchen, wenigstens die richtigen Fragen zu stellen. Und da gehört Siebenbürgen ganz eindeutig in den europäischen Kontext von kultureller Vielfalt und individueller Emanzipation. Im Rahmen der gesellschaftlichen Gesetze, in die jeder hineingeboren wird, hatten es die Pioniere wegen ihrer abweichenden Vorstellungen nicht leicht. Siebenbürgen ist nicht England, nicht Frankreich, nicht Amerika. Doch tatsächlich gehören alle diese sehr unterschiedlichen Demokratie-Modelle zur europäischen Kultur und Geschichte. Zu ihren unveräußerlichen Schätzen. 1. die Herkunft der Siebenbürger Sachsen Die Siebenbürger Sachsen haben ihre Urheimat in der Eifel, im Hunsrück, in der Rheinpfalz und im Luxemburger Land. Auch aus den Städten sind sie gekommen, aus Mainz, Trier, Aachen und Köln, denn sie haben in ihrer neuen Heimat auch wieder Städte gebaut. Kleinere Gruppen stammen vom Niederrhein / Brabant ( Flanderer ), aus dem südlichen Belgien / Wallonie ( Latini ) sowie aus ganz anderen Gegenden des alten Deutschen Reiches. Die Flanderer und die Latini waren eher Geschäftsleute und Fernhändler, die mitgezogen sind; sie bildeten nicht den Kern der Siedlungszüge, der sich aus mittelfränkischen Regionen rekrutierte. Diese Herkunftsthese, die vor über hundert Jahren erleuchtend war, wird seit der kritischen Publikation von Karl Kurt Klein (1966) in der Forschungsliteratur nur noch vorsichtig aufrecht erhalten, zum Teil sogar bestritten. Zu Unrecht meines Erachtens, denn Klein ist bei alle notwendigen Kritik an der Dialektforschung über sein Ziel hinausgeschossen und hat die Herkunftsdiskussion paralysiert. Diese braucht ganz neue Impulse, wozu ich vorliegend (durch die politische Begründung der Auswanderung) auch beitragen möchte. Bekannt ist, dass von den Anfängen der Auswanderung nach Transsilvanien nur wenig bekannt ist. Ob Siebenbürgen sich von den ersten sieben städtischen Burgen (septem castra) herleitet? Bistritz, Hermannstadt, Klausenburg, Kronstadt, Mediasch, Mühlbach und Schäßburg. Doch was ist mit Weißenburg, Thorenburg oder Straßburg am Mieresch? Oder stifteten, wie der Pfarrer und Geographie-Autor Lukas Joseph Marienburg 1813 meinte, die sieben Kreuzritterburgen im Burzenland

2 den Landesnamen? Marienburg, Heldenburg, Schwarzburg, Törzburg, Rosenauer Burg, Brasovia Burg und Kreuzburg. Ob Siebenbürgen vielleicht von den holländischen Einwanderern ( Zevenbergen ) seine Bezeichnung hat? Die Niederländer waren nicht die sprachbestimmende Volksgruppe. Warum sollten sie das ganze Land benennen dürfen? Auch die letzte plausible Erklärung, nach der die sieben Stühle (= frühe administrative Einheiten) der Hermannstädter Provinz die Heimat bezeichnen, überzeugt nicht wirklich. Mit Hermannstadt, dem Hauptstuhl, wären es acht: Kreisd / Schäßburg, Mühlbach, Großschenk, Reußmarkt, Reps, Leschkirch und Broos. Außerhalb der Hermannstädter Provinz gab es noch weitere Stühle, nämlich die beiden von Mediasch und Schelken (Marktschelken) sowie den Stuhl in Bistritz und den in Kronstadt (1). Solange die Belege nicht eindeutiger sind, halten wir uns an die schönste aller Varianten: Siebenbürgen ist das Paradies hinter den sieben Bergen, dort, wo Schneewittchen wohnt. Wo es Gold im Überfluss gibt und nicht nur Eisensulfid (wie in der Eifel). Es war einmal... das Märchenland der Freiheit. Die Bergleute sind wohl die ersten gewesen, die kamen, noch vor den Bauern und Handwerkern. Salz- und Erzbergbau haben hier römische Ursprünge. Im Mittelalter gehörte Siebenbürgen zu den wichtigsten Salzproduzenten Europas (Thorenburg / Turda, Burglos/Dej/Desch, Salzburg / Ocna Sibiului, Miereschhall / Ocna Mures, Kloosmarkt / Cojocna). Der Erzbergbau und die Verhüttung hatten ihre Zentren in Rodna / Rodenau, Hunedoara / Eisenburg / Eisenmarkt mit Brád und Umgebung (= Kreischquelle / Crişcior, Altenburg / Baia de Criş und Ruda), Großschlatten / Abrud mit der Goldlagerstätte in Roșia Montană / Rotseifen / Goldbach, Frauenbach / Baia Mare, Offenburg / Baia de Arieş und Pernseifen / Băiţa. Hier gab es schon sehr frühe Ansiedlungen aus deutschen Regionen, wobei einiges auch für Bergleute aus der Rheingegend spricht: dort verstand man schon seit urlangen Zeiten Eisen, Silber, Blei, Zink und Kupfer zu fördern und zu verhütten. (2) August Ludwig von Schlözer, einer der Väter der quellenorientierten Historiographie, hat intuitiv ganz richtig gelegen: Die ersten Ankömmlinge müssen aus Ober-Deutschland gekommen sein, wo man Wein- und Bergbau trieb; von beiden verstanden Niederdeutsche und Niederländer nichts. (3) Von den Freiheiten angelockt, sind sie gekommen. Bergbau und Landwirtschaft waren die Basis. Dann kam der Handel hinzu. Fortschritt und Verdienst sollen den Menschen gehören! Das hatten schon die Ungarn erkannt und den Einwanderern zugestanden. Auch die Türken waren weise genug, das Rückgrat der Sachsen nicht brechen zu wollen. Historienbild von Georg Bleibtreu (1883): Die Siebenbürger nehmen ihr neues Land in Besitz Sachsen heißen die Einwanderer, weil die Ungarn sie so nannten. In den ältesten Urkunden findet man sie auch als hospites Teutonici bezeichnet. Es gab wohl auch Saxones (4) aus Sachsen (aus dem Harz und dem Erzgebirge), doch in der Hauptsache kamen die Einwanderer aus dem westdeutschen Bergland. Die Ungarn haben sie wohl auch als Sachsen bezeichnet, weil sie eine dem Bayerischen Dialekt doch sehr fremde Mundart sprachen. Als man im 19. Jahrhundert die

3 überraschende Verwandtschaft zwischen dem luxemburgischen und dem siebenbürgischen Dialekt festgestellt hatte - erste Erkenntnisse hierüber gab es schon 1768, als der Luxemburger Abbée Franz Xaver Feller Bistritz besuchte - da galt es lange als ausgemacht, dass Luxemburg das Zentrum der Siedlungszüge nach Siegenbürgen gewesen sein muss. Doch auch in der Eifel, in den östlichen Ardennen und im Hunsrück wurden damals ganz ähnliche Dialekte gesprochen, wie sie in Luxemburg, politisch bedingt, überlebt haben. 2. Dialektforscher besser als ihr Ruf Schon Friedrich Engels hat gewusst, dass, um Geschichte zu verstehen, man sich nicht nur die Klassenkämpfe anschauen muss, sondern auch die lebenswichtigen Rohstoffe, die Kriegstechnik, die überlieferten Rechte, die Politik der Kirche, die Sprache des Volkes usw. (5) Tatsächlich ist die Sprache so etwas wie eine Grundgesamtheit und unterscheidet sich dadurch fundamental von archäologischen Quellen, wenn diese nicht flächendeckend erhoben werden. Aber auch von archivarischen Quellen, solange diese nur zufällig und nicht als geschlossener Bestand überliefert sind. Die sprachgeschichtlichen Forschungen, die auf den moselfränkischen Ursprung hinweisen, wurden durch archäologische Funde relativiert: durch Münzen und Gerätschaften, die die ersten Siedler aus ihrer Heimat mitbrachten. Doch geben dieser Funde kein statistisches Bild. Sie beweisen nur, dass ein Siedler aus Thüringen kam und/oder von dort Münzen mitgebracht hatte. Sie beweisen, dass es keine engbegrenzte einzige Urheimat gab, aus der alle stammen. Es gibt regionale Dialekte in Siebenbürgen, wobei die Ähnlichkeit dieser Dialekte größer ist, als die Ähnlichkeit des Siebenbürgischen mit dem Österreichischen oder mit dem Thüringischen. Die Landler aus dem Salzburger Raum und die thüringischen Einwanderer haben sich angepasst. Und die anderen, die noch früher gekommen sind, auch. Unverkennbar ist die Sprachverwandtschaft mit dem Luxemburgischen; dies hat schon vor über hundert Jahren die Vermutung nahe gelegt, dass der Ursprung, der massive Kern der Einwanderer, aus dem rheinfränkischen Raume her kommt. Das siebenbürgische Dialektwort für deutsch ist verwandt mit dem Wort für die Mosel. Sprichst du deutsch? heißt auf sächsisch: Kâst te môsereschs? (6). Viele sprachgeschichtliche Studien belegen diese westdeutsche Herkunft. Später hat man solchen Untersuchungen den Rang abgesprochen: die Dialektforschung stünde noch auf viel zu unsicheren Beinen. Schwach wurden die Forschungen tatsächlich, als man (Keintzel, Kisch, Huß) versuchte, für die regionalen Dialekte in Siebenbürgen einzelne Herkunftsorte zu finden. Hier hat man den Wandel der Sprache, sowohl der Sprache in Siebenbürgen wie der Sprache in den Herkunftsregionen, sehr unterschätzt. Kein Dialektforscher kann diese Veränderungen über 800 Jahre zurückrechnen. Doch die etwas gröbere Zuordnung, nach der der Beginn und wohl auch die Substanz der Siebenbürgen-Einwanderung aus dem linksrheinischen Raum stammt, hat sich immer wieder bestätigt. Siebenbürgisch-sächsisches Wörterbuch, erste Lieferung (1908)

4 Insgesamt stand die Sprachgeschichtsforschung des späten 19. und des ganzen 20. Jahrhunderts in Siebenbürgen auf europäischem Niveau. Es gab Übertreibungen und Rückschläge. Für die Seriosität steht das Jahrhundertprojekt des Siebenbürgisch-Sächsischen Wörterbuches (1908 erschien die erste Lieferung des Werkes), das wohl noch zum Abschluss gelangt, bevor es diese Sprache praktisch nicht mehr gibt. Eine solche Feststellung macht keinen besonderen Mut und relativiert den unzweifelhaften Wert der Sammlung von lokalen siebenbürgischen Sprachschätzen. Alles nur fürs Archiv? Wir werden noch sehen, dass die Historiographie damit ihren Dienst nicht getan hat. Doch anderes erscheint jetzt wichtiger: Wie steht es mit der Vielfalt Europas? Ist es schlimm, wenn Völker und Kulturen untergehen? Gerade diese innere Demokratie? Wir meinen: ja, es ist schlimm. Die Siebenbürger, die so beispielhaft solidarische Gesellschaft, die auszusterben im Begriff ist, braucht jetzt viel Solidarität. Keine Almosen, keine Wiedergutmachung, wohl aber unseren tiefen Dank für den Beitrag zur Demokratie, den dieses so kleine Volk in seiner Geschichte uns geschenkt hat. Wenn wir die geschichtlichen Hintergründe und die Motive abwägen, dann bleiben kaum Zweifel, dass ein Großteil der sächsischen Ursprungsgesellschaft um 1100 bis um 1250 aus dem linkrheinischen Vulkan- und Schiefergebirge, wo es immer schon schwer war vom Ertrag der eigenen Arbeit zu leben, ins Karpatenbecken ausgewandert ist, in zahlreichen kleinen, aber auch in größeren Kolonnen. Die Gründe waren in erster Linie nicht wirtschaftlicher Natur oder durch den Bevölkerungsdruck bedingt. Denn gerade die Zeit der Auswanderung war eine Zeit wirtschaftlichen Realwachstums. Durch die Fortschritte in der Agrarwirtschaft (Dreifelderwirtschaft, Eisenpflug, Düngung), durch den Städtebau (Arbeitsteilung) und durch die Wassermühlen (Nutzung der Wasserkraft zum Hammerwerk, Gebläse, Mühlsteingetriebe) kam ein gewisser Wohlstand auf. Dieser war die Voraussetzung, jetzt auch an die Freiheit denken zu können. Die Siebenbürgen-Karte des Johannes Honterus (1532)

5 Georg Friedrich Marienburg ( ): Sachsenadel Als an des Rheines Felsenstrand Der Ritter Burgen baute Und vor des Eisenmannes Hand Dem frommen Bürger graute Da beugte vor gewaltgem Streich Geknechtet sich die Menge, Da wards im heiligen, deutschen Reich Dem freien Mann zu enge! Da zogen viele Wackren aus, Ein neues Land zu finden: Wir wollen uns ein neues Haus, Ein Haus der Freiheit gründen! Uns winkt des Urwalds freier Schoß Im fernen Ungarlande, Drum reißen wir uns weinend los Vom heimischen Verbande! So leb denn wohl! O Vater Rhein! Ha, trägst du keine Ketten, Nicht wollen wir in Wüstenein Die alte Freiheit retten! O deutsche Heimat, groß und hehr; Nicht magst du uns verklagen, Wir wollen deines Namens Ehr In ferne Lande tragen! Im fremden Land soll fort und fort Uns deutscher Geist durchdringen, Es soll das traute deutsche Wort Im Waldland nie verklingen! Doch was im teuren Heimatland Verhaßt ist freien Söhnen Uns soll kein frecher Herrenstand Im neuen Deutschland höhnen! Sie zogen von der Heimat weit, Wohl ohne adlig Wappen, Was soll am neuen Freiheitskleid Der buntgestickte Lappen? Doch nicht vergaßen wie das Schwert, Des freien Mannes Wehre, Beschützen solls den neuen Herd, Der neuen Heimat Ehre! Sie nahmen von des Rheines Strand Wohl mit den Pflug, die Rebe, Daß auch das neue Heimatland Gewohnte Labung gäbe; Mit nahmen sie den Hammer auch, das Webschiff und die Säge, Daß dorten auch nach Bürgerbrauch Ihr Arm des Handwerks pflege. So zogen sie ins Waldland ein, Wo Bär und Ur noch hauste. Hei, wie da durch den Eichenhain Der Äxte Schall erbrauste! Wie vor dem Pflug die Wildnis wich Und Fleiß sein Füllhorn streute, Ein Kranz von schmucken Dörfern sich Um stolze Städte reihte! Doch sagt, wer schützt die junge Saat Vor Feindesungewitter? Wer wird, o junger Bürgerstaat Nun Deiner Freiheit Ritter? Die Ritter ließest du am Rhein, Die kampfgeübten Recken, Wer wird, wenn Feinde ringsum dräun, Mit eherm Arm Dich decken? ( ) Ja, Feinde rings! Doch unverzagt Sieht man die deutschen Gäste, Die Freiheit hält bei ihnen Wacht Und Mut heißt ihre Feste! Nicht ließen sie am Rhein das Schwert, Des freien Mannes Wehre; Treu schirmt es nun den neuen Herd Der neuen Heimat Ehre! Wer Axt und Hammer schwingen kann, Schwingt auch das Schwert als Krieger, Der Bürger wird zum Rittersmann, Der Rittersmann zum Pflüger! Den Bürgersmann, den Bauersmann Ehrt Königsdank vom Throne, Stolz kündigt ihm sein Banner an: Du fichst zum Schutz der Krone! Da stiegen stolze Burgen auf Im Tal und auf den Höhen, Die haben in der Zeiten Lauf Manch harten Strauß gesehen. Und fragst du nach dem Rittersmann, der diese Festen baute: Der Bürger wars, der Bauersmann, Der solches sich getraute!

6 Der Bürgersmann, der Bauersmann Schlägt kühn des Königs Schlachten, Drum darf fürwahr kein Edelmann Den Sachsenbaur verachten! Der Bürgersmann, der Bauersmann Türmt Wälle auf und Mauern. Der Adel sucht, wenn Feinde nahn, Bei Bürgern Schutz, bei Bauern! Drum singt am Rheine immerhin Von eurn Ritterburgen, Der Sachse zeigt mit stolzem Sinn Euch seine Bauernburgen! Die hat die Freiheit aufgebaut, gern möchte sie drin weilen, Und Königsworte rühmen laut Des Reiches feste Säulen! Und wer im freien Sachsenland Sich schämt, nur frei zu heißen, Wer durch erkaufter Ehre Tand Meint herrlicher zu gleißen Es straft aus alten Mauern ihn Der Ahnen Zorn und Tadel: Ein freier, treuer Bürgersinn Das ist der Sachsen Adel! Die sächsischen Siedlungsgebiete in Altland, Unterwald, Weinland und Burzenland (1897)

7 7 3. aus politische Motiven ins Karpatenbecken Friedrich Schuler von Libloy ( ) ist einer, der sich überaus intensiv und fruchtbar mit der Geschichte der Sachsen beschäftigt hat, insbesondere mit der Rechtsgeschichte. Welche Rechte haben die Auswanderer damals mitgenommen und wie haben sie diese bewahrt? Schuler von Libloy war kein Nationalist, wie gelegentlich vermutet, sondern ein 48er Demokrat. Um das Wesentliche sehr verkürzt anzudeuten: die Siebenbürger Sachsen haben das alte Deutsche Recht aus ihrer Heimat mitgenommen und es dort gegen die neueren römischen Rechtseinflüsse verteidigt. Der Besitz etwa ist ein germanischer Rechtsbegriff, das Eigentum ein römischer. Der Besitz gehört eher zur Gemeinde, das Eigentum zum Einzelnen. Das deutsche Recht ist genossenschaftlich, sittlich, sozial; das römische eher legalistisch, polizeilich, staatlich Herrschaftsrecht. In diesen Kontext (der Selbstbestimmung) gehört auch das Recht zur Urwahl der Pfarrer durch die Gemeinde. Der hier vorgestellten politischen These zur Auswanderung würde Schuler von Libloy vermutlich zustimmen, doch die Frage ist, ob eine Abhandlung auf der Ebene der Rechtsgeschichte allein wirklich angemessen ist. Der Mensch ist nicht nur Traditions-, sondern auch Ideenträger. Ich verwende deshalb vorliegend lieber den Begriff der Demokratiegeschichte, die sich im historischen Umfeld germanischer und römischer Rechte entwickelt (hat). Um daraus den siebenbürgischen Beitrag zu dieser Geschichte darstellen zu können. Wegen der zeitlichen Nähe der Besiedlung Siebenbürgens zum ersten ( ) und zum zweiten ( ) Kreuzzug und weil bisher fast gar keine Quellen in den Herkunftsregionen gefunden wurden, die die Auswanderung nach Ungarn belegen (solche Dokumente gehörten in die Monumenta Germaniae Historica / MGH), gab es bei den Historikern (schon bei Martin Reschner und Johann Karl Schuller) die Vermutung, dass die Besiedlung Siebenbürgens wesentlich durch Abwerbungen oder Absprengungen aus den Kreuzzügen statt gefunden habe. keine Ergebnisse für Ungarn oder Siebenbürgen Zum ersten Kreuzzug hatte Papst Urban II am 27. November 1095 in Clerment aufgerufen. Urban II war Vertrauter und Nachfolger von Papst Gregor VII. Beide Päpste sahen die Kirche (und sich selbst) als die obersten Weltregenten. In ihrem Geschichtsbild gibt es keine innerkirchliche Demokratie, wohl aber Kriege / Kreuzzüge zur Unterwerfung der Ungläubigen. Und am liebsten: ein fanatisch-gläubiges Untertanen-Volk. Der Weltuntergang stand bevor, Jerusalem musste von den Muslimen befreit und wieder zum Zentrum des Christentums werden. Wer an diesen Missionen teilnahm, dem stand das Himmelreich offen. Zu den Heerführern des ersten Kreuzzuges gehört Godefroid de Boullion. Das Zentrum der Rekrutierung lag in Nordfrankreich und den belgischen Ardennen. Bevor die Ritter sich organisiert hatten, brach Anfang 1096 schon, unter der Führung des Eremiten Pierre d'amiens, der sogenannte Bauernkreuzzug auf. Das waren unorganisierte, zum Teil marodierende Scharen, Bauern, Zivilisten, Räuber, die plündernd zum Rhein und dann zur Donau und diese abwärts zogen. Eine Vorhut zur Befreiung des Heiligen Landes, die einer Völkerwanderung glich. Pierre von Amiens hatte in Nordfrankreich und in den belgischen Provinzen etwa Pilger gewonnen; im Rheinland kamen beinahe noch einmal so viele dazu. In mehreren Zügen gelangten diese Truppen bis in die Höhe von Belgrad, wo sie eine herbe Niederlage einstecken mussten Menschen verloren ihr Leben. Die restlichen Kreuzfahrer erreichten den Bosporus, und zogen weiter, Richtung Jerusalem. Doch schon 200 km hinter Konstantinopel kam das endgültige Aus. Wer nicht getötet wurde, landete in der Sklaverei.

8 8 Der Haupttrupp des ersten Kreuzzuges (unter Urbau II) zog an diesen Schlachtstätten vorbei und erreichte Jerusalem, das auch befreit werden konnte. Godefroid wurde zum ersten Herrscher des ersten Kreuzfahrerstaates. Nein, ein König wollte er dort nicht sein, wo Jesus die Dornenkrone getragen habe; er titelte deshalb nur als Beschützer des heiligen Grabes. Es gibt verschiedene Theorien, wie Teilnehmer des ersten Kreuzzuges nach Siebenbürgen gelangt sein könnten. Auf den Hinweg seien größere Verbände des Bauernkreuzzuges abgesprengt worden, die dann ihren Weg über die Walachei ins östliche Karpatenbecken genommen hätten. Siebenbürgen sei von Osten her besiedelt worden. Einer anderen Idee zufolge sind zurückkehrende Kreuzfahrer einen Nebenfluss der Donau (den Olt/Alt) aufwärts gezogen und so beim Rotenturmpass (Turnu Roşu) von Süden ins Karpatenbecken gelangt. Nach der Hypothese des Bauernkreuzzuges sind die Siebenbürger Sachsen religiös fanatisierte Wirtschaftsflüchtlinge gewesen. Sind die späteren Siedler erst auf dem Rückweg des ersten Kreuzzuges den Oltfluss nordwärts gezogen, dann waren es nur fanatisierte Gläubige. In beiden Fällen haben sie auf der Seite der Päpste gestritten und eine sich zentralisierende Kirche unterstützt. Dies ist, an den vorliegenden Dokumenten und Tatsachen gemessen, keine gut fundierte Position. Unter den Siebenbürgen-Siedlern gab es einige, vielleicht auch zahlreiche Francones aus den Ardennen. Doch diese bildeten nicht das Hauptkontingent. Die Quellen sprechen eher dafür, dass die Latini Händler und Kaufleute waren: wirtschaftliche Pioniere, keine verarmten Flüchtlinge. Den zweiten Kreuzzug ( ) hat Bernhard de Clairvaux im Auftrag des Papstes angestoßen. Zahlreiche Gläubige und Ritter aus den belgischen und den französischen Ardennen haben sich aufgemacht, ins Heilige Land zu ziehen. Als Konrad III ( ), erster deutscher König aus dem Geschlecht der Staufer, seine Teilnahme am zweiten Kreuzzug zusicherte, gab es außer dem französischen jetzt auch noch ein großes deutsches Heer. Die Ritter wurden von Konrad angeführt, die Pilger von seinem Halbbruder, dem Bischof Otto von Freising. Der ganze Kreuzfahrerzug (etwa Menschen) ist von Regensburg auf der klassischen Donauroute nach Ungarn gelangt, und von dort weiter bis Konstantinopel. Otto hat die Karpaten gesehen, in Siebenbürgen ist er jedoch nicht gewesen. Hinter Konstantinopel teilte sich das Kreuzfahrerheer. Die unbewaffneten Pilger zogen unter der Führung des Bischof von Freising entlang der kleinasiatischen Küste, während Konrad mit seinen Truppen direkt durch Kleinasien eilte. Beide Züge sind insgesamt sehr unglücklich verlaufen. Über Ungarn hat Otto einen kurzen Bericht geschrieben, der zu den wenigen zeitgenössischen Quellen gehört, die überhaupt existieren (7). Er beschreibt das Land als wald- und wildreich, mit überaus fruchtbaren Regionen. Ein Paradies Gottes. Viele Gebiete sind noch wild, ohne Zivilisation, ohne sesshafte Bevölkerung. Auch die Straßen und Wohnstätten sind sehr primitiv; kaum Holzhäuser, fast überhaupt keine Gebäude aus Stein. Ein Nomadenvolk. Ungarn wird von einem König autokratisch regiert und ist in mindestens 70 Grafschaften eingeteilt. Der Adel ist dem Staatsführer, der eine große Garde mit ausländischen Rittern (hospites) unterhält, sehr ergeben In dem Bericht, der etwas mehr als eine Druckseite umfasst, steht nichts von Kreuzrittern oder Pilgern, die nach Siebenbürgen abgeworben wurden. Auch auf dem Rückweg wird kaum ein Kreuzfahrer in Siebenbürgen geblieben sein. Die Gotteskrieger haben eine schwere Niederlage hinnehmen müssen und wollten jetzt, nachdem ihnen das Himmelreich sicher war, eigentlich nur schnell wieder nach Hause. Sie waren keine Emigranten. Die Pilgerthese, für die es kaum Belege gibt, kommt gegen die Freiheitsthese nicht an. Die Herkunftsregion deckt beide Behauptungen, denn im Rheinland gibt es nicht nur die frischen erzbischöflichen Kurfürstentümer, die ihre Macht entfalteten; die Region Aachen - Trier - Köln - Luxemburg - Eifel ist auch katholisches Hoheitsgebiet mit fanatischen Glaubensbekennern. Wenn es keine direkten Quellen gibt, müssen die Fragen indirekt beantwortet werden. Haben die ersten Siedlungszüge tatsächlich erst unter Geysa II ( ) stattgefunden? Oder schon früher? Der Bergbau legt dies nahe. Oder später? Bei seiner Krönung war der König gerade mal 11 Jahre alt. Als die Kreuzfahrer durch Ungarn zogen, war er 17. Die Anwerbung deutscher Siedler in großem Stil

9 9 wird Geysa II wohl erst in der zweiten Hälfte seiner Regierungszeit durchgeführt haben. Also nach den Kreuzzügen. Eine andere Methode, der Wahrheit näher zu kommen, ist die motivgeschichtliche Forschung: Wurden die frühesten Siedlungen von Pilgern erbaut, oder waren hier Handwerker und Bauern zu Gange? Die Archäologie sollte hierauf eigentlich eine Antwort geben können. Prüfen wir nun die Freiheitsthese! Nach ihr sind die Siedler nicht zufällig nach Siebenbürgen gelangt; sie hatten schon bei ihrer Ausreise (durch die Bergleute informiert) recht klare Vorstellungen von ihrem Reiseziel. Die im Freibrief bestätigten Rechte wurden ihnen nicht großzügig gewährt, sondern waren von ihnen gefordert: sonst kommen wir nicht!. Die Vermutung, dass die Freiheit das entscheidende Motiv zur Auswanderung nach Siebenbürgen war, wird in der Forschungsliteratur nur selten geäußert. Recht früh und deutlich hat dies der Hermannstädter Advokat Wilhelm Bruckner ( ) getan: Daß die Einberufung der Colonisten unter Bedingungen stattgefunden hat, beweist insbesondere der Andreanische Freibrief (privilegium Andreanum) vom Jahre 1224, dessen Eingang die Worte enthält; libertate qua vocati fuerean. Dieser Satz spricht unumstößlich klar aus, dass die Einwanderer auf Grund eines Paktes, in welchem sie sich Rechte und Freiheiten ausbedungen haben (8), ins Land gekommen sind. Georg Friedrich Marienburg hat die politischen und religiösen Motive der Auswanderung in seinem Poem sehr zutreffend beschrieben: Doch was im teuren Heimatland Verhaßt ist freien Söhnen Uns soll kein frecher Herrenstand Im neuen Deutschland höhnen! Die Menschen wollten weder in Hörigkeit noch unter dem Diktat der Erzbischöfe leben, sondern hatten sehr präzise Vorstellungen von Freiheit und Selbstbestimmung. Nur die Emigration gab ihnen die Möglichkeit, diese zu realisieren. Ob diese Vermutungen des 19. Jahrhunderts auch der Wahrheit entsprechen? Der stärkste Beleg für die politischen Motive der Auswanderung ist nicht der Andreanische Vertragstext. Im Mittelalter bestimmte die Religion das Leben der Menschen viel mehr, als man sich dies heute noch vorstellen kann. Und zwar durchaus positiv. Die Kirche war eine Kirche der Befreiung: du sollst keinem anderen Herrn gehorchen, nur Gott. Bis ins 13. Jahrhundert hinein wurden die Pfarrer von der Gemeinde gewählt. Doch dann sind die Bischöfe Fürsten geworden und diktierten ihr Regime bis in die Pfarreien. Für die Gemeinde bedeutete dies einen Entzug fundamentaler Rechte. Als das Laienwahlrecht überall in der katholischen Kirche abgeschafft wurde, gab es Menschen, denen der Verzicht auf diese Demokratie unmöglich war. Sie mussten das Land der katholischen Herrschaftskirche verlassen. Mitgenommen haben sie ihre alten Rechte, nämlich die Pfarrer selber wählen zu dürfen. Das Exil nach Siebenbürgen war ein Exil gegen den zentralistischen Griff der katholischen Kirche. Auch später haben die Sachsen sich mehrfach gegen die Vormundschaft der Erzbischöfe in Glan und in Weißenburg gewehrt. Der leichte Erfolg der Reformation ist eine Frucht von diesem Baum. Die ganze Zeit über gehörte das Privileg der Pfarrerwahl, das es sonst nirgendwo mehr gab, zu den garantierten Grundrechten der Siebenbürger Sachsen. Zu ihrer Demokratie. Die Ostwanderung wird damit zu einer Frühform der Bauern- und Städtebefreiung, der Befreiung von kirchlicher und weltlicher Vormundschaft. Die Menschen haben sich damals nicht heimlich weggeschlichen. Ihre politisch-religiösen Motive waren Aufsehen erregend, geradezu explosiv. Umso rätselhafter ist, warum hierüber bisher praktisch keine Quellen in den Herkunftsregionen gefunden werden konnten. Dabei gab es gerade in der Eifel ein sehr dichtes Netz überwachender Klöster, denen unmöglich entgangen sein kann, dass ihnen die besten Schafe wegliefen (9). Vielleicht waren die Patres und Kirchenoberen auch froh: endlich sind die Rebellen verschwunden

10 10 Im Laufe der Zeit sind viele Dokumente verloren gegangen. Die verbliebene Basis ist schmal und muss entsprechend kritisch beurteilt werden. Umso verwunderlicher ist, dass der Brief eines siebenbürgischen Kolonisten aus dem 12. Jahrhundert an einen Freund in Köln in der Forschungsliteratur ganz unbeachtet geblieben ist: die 800 Köllnischen Familien seyen glücklich in Siebenbürgen angelangt, und wären mit ihrer neuen Lage so zufrieden, dass sie wünschten, es mögen ihnen bald mehrere nachfolgen. Wenn der Brief echt ist, wäre dies die bisher einzige Quelle einer massenhaften Auswanderung. Zum Zeitpunkt der Mitteilung (1797) lag dem Herausgeber (der Quartalschrift, V. Jahrgang) noch keine Kopie des originalen Briefes vor (ebenda, S ). Wo ist diese Mitteilung? Sie wurde bisher in der siebenbürgischen Forschung, die doch als sehr gewissenhaft gilt, überhaupt nicht registriert. Seitenlang wird über einen einzigen Auswanderer geschrieben, weil man die anderen nicht kennt. Und hier sind über 4000 Leute nach Siebenbürgen gezogen! Gibt es keine Forschung darüber????? 4. In der alten Heimat: mit den Pfarrern gegen den Adel? Die Römer haben das Christentum in die linksrheinischen Provinzen gebracht, wo es besonders in den größeren Städten (Aachen, Mainz, Trier, Köln, Xanten, Zülpich usw.) bald gut gefestigt dastand. Mit der neuen Religion waren freiheitliche Gedanken verbunden. Dies führte zu Konflikten mit der Praxis von Sklaverei, Leibeigenschaft oder Hörigkeit, denn diejenigen, welche anfangen, Gott zum Vater zu haben, sollen keine Menschenknechte sein (hl. Sebastian). In nicht wenigen Fällen kam es zu Freilassungen, wodurch das Christentum eine breite Legitimation und freudige Zustimmung erhielt. Sicher hat der Untergang des weströmischen Reiches nicht nur eine Ursache. Er war Folge der Genuss-Sucht, der Verweichlichung ( Dekadenz ), Folge einer nicht nachhaltigen Ressourcenpolitik (Justus Liebig), Folge eines zu großen Reiches usw. Doch der Untergang hängt auch wesentlich mit der Einführung des Christentums zusammen. Die Fremdherrschaft verlor hier ihre Legitimation. Erst als die Kirche unter den fränkischen Nachfolgern Roms (Chlodwig I) selber zur Herrschaftskirche wurde, als sie ihre emanzipative Seite abgestreift hatte, fanden Staatlichkeit und Christentum wieder zusammen. Auf dem Rücken des Volkes. Das christliche oströmische Reich (Konstantin I + II) ist nicht untergegangen, sondern hat seine politische Kraft noch über Jahrhunderte hinweg behalten, vor allem weil es dort einen weltlichen und religiösen Feind gab, den Islam. Der Aspekt der Emanzipation war in der Ostkirche nie so entwickelt wie im Westen. Als die frühchristliche freiheitliche Kirche sich von der weltgeschichtlichen Bühne verabschiedete, bedeutete dies einen gewaltigen Einschnitt. Anfangs spendierte die dörfliche Bevölkerung gerne in den eigenen Kirchbau. Doch dann hat die fränkische Elite ihre zentralen Kirchen zu Domen ausgebaut. In dieser Zeit verdunkelte sich das Bild der Befreiungskirche. Jetzt war der Clerus selbst an der Herrschaft beteiligt war, hat die neue Hörigkeit mitgetragen und schön geschrieben: diese Untertänigkeit sei etwas anderes als die vorchristliche Sklaverei. Tausende von leibeigenen Familien seien weit besser daran gewesen, als die meisten Proletarierfamilien und kleinen Bauersleute unserer Tage, bei all ihrer persönlichen Freiheit. (10) Dies haben die Menschen, die damals nach Siebenbürgen ausgewandert sind, grundsätzlicher gesehen: Die Freiheit ist unverkäuflich und durch keine Patrimonialfürsorge ersetzbar. Schon unter dem spätfränkischen Königtum bildeten sich deutlich zwei Stände heraus, nämlich der hohe Clerus und der Adel, wobei letzterer im Laufe der territorialen Auseinandersetzungen allmählich erstarkte. Nach der fränkischen Teilung gehörten das Saarland, Luxemburg, Trier, die Wallonie, Aachen, Köln, die südlichen Niederlande usw. zu Lothringen. Zwischen Ober- und Niederlothringen folgten heftige Auseinandersetzungen, bis das Mittelreich sich teilte, wobei große Partien des Landes (ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben) dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation beigetreten sind. Im 12. Jahrhundert fielen Luxemburg, Trier, Prüm und Koblenz an Niederlothringen, das sich nach 1210 in zahlreiche kleinere Herzogtümer auflöste. Andere Teile gehörten von jetzt ab zum frühen Frankreich. Parallel zu dieser weltlichen gab es die kirchliche Geschichte. Hier müsste man sehr in die Einzelheiten schauen, wie sich aus den christlichen Gemeinden Pfarreien, Bistümer und Erzbistümer bildeten, denn es ist eine Legende, dass die Jünger Christi in die Welt zogen und dort die ersten Bistümer gründeten. Die Kirche ist von unten gewachsen, und zwar in einer von Kriegen und

11 11 territorialen Auseinandersetzungen bestimmten Umwelt. Es ist deshalb fast selbstverständlich, dass die frühen Kirchengebäude Kirchenburgen oder Wehrkirchen waren, in die sich die Gemeinde bei Gefahr zurückziehen konnte. Doch dann entfalteten sich Pracht und Herrlichkeit der Bistümer. Dome wurden gebaut. Die Bischöfe beteiligten sich maßgeblich an der weltlichen Macht - und der Entmündigung des Volkes. Die Begründung von Siebenbürgen kam nicht zufällig in jener Zeit und aus dem Machtbereich des Kölner, des Mainzer und des Trierer Erzbistums. Im Rheinfränkischen residierten die angesehensten geistlichen Fürsten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Sie waren im 12. Jahrhundert zu Reichsfürsten aufgestiegen und 1356 durch die Goldene Bulle des Kaisers Karl IV. sogar zu Kurfürsten, die gleichberechtigt neben vier weltlichen Fürsten des Reiches, den Kaiser wählen durften. Vor dieser Macht sind die Menschen geflohen. Es ist eine gewagte Behauptung: dass die Entwicklung der Kirche von einer Glaubensgemeinschaft hin zu einer weltlichen Adelskirche zur Auswanderung entscheidend beigetragen hat. Doch diese These ist jetzt gut belegt; sie verweist die alte Lehrbuchmeinung, nach der die Ostwanderung ein Kreuzzug gegen das Heidentum war, ins Reich der Legende. Wir werden ein genaueres Augenmerk auf die konkreten Verhältnisse in den erwähnten drei Erzbistümern richten müssen. Wann wurden die Kirchenburgen in der Eifel gebaut und zu welchem Zweck? Wie weit wir noch von einer Antwort entfernt sind, zeigt die Position des rheinischen Denkmalschutzes. Hier kennt man solche Kirchenburgen nicht einmal. Harald Herzog (Burgenforscher, LVR) meint, der Adel hätte solche Bollwerke niemals zugelassen. Auch in dem etwa 60-bändigen Grundlagenwerk von Paul Clemen und seinen Mitarbeitern ( die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz ; viele Bände beziehen sich auf die Eifel) ist von Wehrkirchen nirgendwo die Rede. Das Thema ist jungfräulich die massiven Türme der romanischen Kirchen finden nur eine triviale Erklärung: als Volksarchitektur auf der sicheren Seite. Im 19. Jahrhundert nahm die Wissenschaft noch an, dass die Entstehung der im Linksrheinischen so verbreiteten Burgen bis in die Römerzeit zurückgeht. Doch heute ist man relativ sicher, dass die Römer und die Franken eigene Verteidigungsbauwerke hatten, die mit diesen Kulturen untergegangen sind. Der erstarkende Adel hat dann um 1100 angefangen, Burgen zu bauen, nach eigenen strategischen Konzepten. Aus manchen Burgen sind später Schlösser geworden, aus vielen Ruinen. Ein großes Problem ist die einschlägige wissenschaftliche Literatur, die sich ganz auf die Erforschung der Adelsburgen konzentriert hat. In einer systematischen Übersicht, die der Schweizer Burgenforschers Werner Meyer populär aufbereitet präsentiert hat (11), konnten die Kloster- und Kirchenburgen nicht fehlen. Doch ändert dies wenig an der Tatsache, dass die Nicht-Adelsburgen in der Forschungsliteratur ganz unterbelichtet sind. In der Eifel findet man eine Kirchenburg erst im Zusammenhang mit der Renovierung der alten Kirche in Berndorf (nahe Hillesheim): die Bauherren haben der Anlage einen kirchenburgähnlichen Charakter verliehen. Und zwar nicht vor dem Hintergrund archäologischer Funde, sondern weil man dachte, es könnte so sein. Eine seriöse Forschung über die Nicht-Adelsburgen im Rheinland (Klosterburgen, Kirchenburgen, Bauernburgen) gibt es noch nicht. Überhaupt sind in Deutschland nur wenige Kirchenburgen erhalten und noch weniger Klosterburgen. Dabei war die Kirche der erste wehrhafte Stand, noch vor den Rittern. Das Vorzeigebeispiel einer Klosterburg steht in Großcomburg (Schwäbisch Hall); die Klosterburg Kastl in der Oberpfalz ist kein richtiges Wehrkloster, sondern eine zum Kloster umgewandelte ehemalige Ritterburg. Welche Erkenntnisse wären mit einer wissenschaftlichen Forschung zur Wehrgeschichte der alten Eifel- Klöster verbunden! Es gab fränkische und ab dem Jahre 912 auch einen ersten deutschen König (Heinrich I). Der lokale Adel war damals noch schwach, wohingegen die Kirche besonders in Köln, Mainz und Trier sowie mit ihren großen Klöstern in Malmedy-Stavelot (gegründet um 650), Echternach (698), Prüm (721), Kornelimünster (814), Steinfeld (920) usw. schon sehr massiv und wehrhaft da stand. Leider fehlt zu diesem Thema, wie schon gesagt, noch jede Menge Forschung. Dies gilt auch in Bezug auf die einzelnen Ortschaften in der Eifel und ihre romanischen Kirchen.

12 12 Vor diesem Hintergrund ist es müßig zu fragen, was damals mit den wehrhaften Kirchen im Rheinland geschehen ist. In Köln z.b. wurden einige romanische Kirchen in die Verteidigungsanlagen der Stadt einbezogen (St. Kunibert!), andere wurden zu Tempeln umgebaut, weil ihr Standort nach den mittelalterlichen Erweiterungen nicht mehr an den Stadtmauern lag. Wieder andere behielten ihren Wehrcharakter, weil sie außerhalb der stadtkölnischen Grenzen lagen (Krieler Dömchen). In der Eifel ist die Geschichte der befestigten Kirchen heute noch viel schlechter ablesbar als in Köln und seiner nahen Umgebung. Ohne Forschung, wozu auch Grabungen gehören, geht es hier nicht. So bleibt an dieser Stelle nur die provokante Behauptung, dass es im Rheinland zahlreiche Wehrkirchen gab, die vermutlich alle auch Kirchenburgen waren. Hunderte in der Eifel. Die Position von Herrn Herzog, die aus intimer Kenntnis der Adelsburgen resultiert und wonach der Adel solche Kirchen- und Bauernburgen nicht toleriert hätte, ist gut nachvollziehbar. Sie bedeutet jedoch nicht, dass es solche Burgen des Volkes nicht gab. Die Bauernburgen hat der Adel zerstört; bei den Kirchenburgen hat er (und auch die fürstlich gewordene Kirche) den Rückbau erzwungen. Aus der Wehrmauer wurde die Friedhofsmauer, aus dem Wehrturm der Glockenturm. Um diese These zu testen, muss gezielt nach Brunnenanlagen in der Umgebung, besonders aber im Inneren (!) der romanischen Kirchen gesucht werden. Unsere politische These scheint in ihren wesentlichen Details stimmig zu sein. Doch Plausibilität genügt in der Geschichtsforschung nicht. Der professionelle Denkmalschutz muss sich mit den romanischen Dorfkirchen noch einmal gründlich befassen und die Fragen nach ihrer Frühgeschichte beantworten. Solange bleibt eine weitere These bestehen, die mehr als plausibel ist: dass die Kirchenburgen in Siebenbürgen vor allem deswegen erhalten geblieben sind, weil es den lokalen Adel, der einen Rückbau erzwingen konnte, dort (auf dem Königsboden) nicht gab. Im Gegenteil: die Sachsen konnten ihre kirchlichen Wehranlagen im Lauf der Zeit immer weiter ausbauen und der Kriegstechnik anpassen, so dass sie zu sehr mächtigen Bauwerken wurden. 5. Kirchenburgen in der Eifel? In Belgien sind Kirchenburgen bekannt, auch in den angrenzenden französischen Ardennen (12), in Österreich, in der Schweiz. Fast überall in Europa. Nur in der Eifel nicht? Ohne in die Details zu gehen, stellen wir im Anschluss einige markante Kirchenburgen und Wehrkirchen der Eifel vor, wohl wissend, dass dies nicht dem Stand der Forschung entspricht, denn es gibt keine Kirchenburgen und Wehrkirchen in der Eifel. Die Grundlagen für diese Aussage der Denkmalschutzabteilung im Landschaftsverband Rheinland (LVR) sind die Bestandsaufnahmen der Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, die von Paul Clemen und seinen Mitarbeitern durchgeführt und von 1891 bis 1944 in vorbildlicher Form publiziert wurden. Hier sind die zahlreichen romanischen Kirchen in der Eifel gründlich behandelt. Den Autoren ging es damals um eine Bestandsaufnahme für den Denkmalschutz, nicht um die konkrete jeweilige Geschichte der Kirche. Hinweise auf Vorgängerbauten, Rückbauten, Umbauten usw. sind nur angegeben, wenn sie baulich ersichtlich waren. Nicht etwa, unabhängig davon, aus historischen Untersuchungen. Von vielen romanischen Kirchen sind nur die massiven Türme übrig geblieben, der Rest ist Neubau. Aber es gibt auch Kirchen, wo gerade die Türme abgebaut wurden. Datiert werden die alten romanischen Bauten in der Eifel überwiegend ins 12. Jahrhundert. Dies war auch die Zeit, in der die Adelsburgen entstanden. Weil diese besser gerüstet waren, konnte der Adel den Rückbau der Kirchenburgen durchsetzen. Der Wehrturm wurde zum Glockenturm; der Bering weitgehend abgebaut; der Innenhof wurde Friedhof / Kirchhof. Dieser Rückbau hat nach dem sog. Investiturstreit stattgefunden, durch den die Laienwahl abgeschafft wurde. Vordergründig wird gesagt, dass die Könige ihre Günstlinge jetzt nicht mehr so einfach in kirchliche Ämter bringen können, und dass theologische Qualitätskriterien für die Besetzung der Posten ausschlaggebend werden ( Gregor VII als Reformpapst ). Doch muss man deshalb die Wahl der Pfarrer durch ihre Gemeinden abschaffen? Als den Menschen durch den Rückbau ihrer wehrhaften Kirchen die Hörigkeit drohte, ist das Fass übergelaufen und sie haben das Land verlassen. Um 1150.

13 13 Die Kirchenburg in Berndorf bei Hillesheim (Eifel) Die Wehrkirche in Berndorf ist 1121 erstmals erwähnt, doch eventuell gab es bauliche Vorgänger bereits um 800 nach Christus. Der im Luftbild suggerierte Bering ist der ummauerte Kirchhof (Friedhof) Von den übrigen über hundert ehemaligen Wehrkirchen in der Eifel habe ich nur einige wenige ausgewählt, alle aus der Nordeifel. Mit der Bitte an den Landschaftsverband Rheinland, noch einmal gründlich und ergebnisoffen zu forschen. Baasem (Dahlem) Marmagen (Nettersheim) Johann Baptist in Kronenburg Kronenburgerhütte Kreuzweingarten Lommersdorf

14 14 St. Brictus in Berk (Dahlem) Johann Baptist in Niedeggen St. Willibrord in Nöthen St. Maria in Uedelhoven St. Martinus in Schmidtheim Alendorf Wie man sieht, haben auch einige große Kirchen ihren wehrarchitektonischen Charakter nicht ganz abgelegt: Trier, Münstereifel, Köln. Der Dom zu Trier Die Basilika zu Münstereifel Sanct Kunibert in Köln

15 15 6. Die Adelskirche Die Schulbuchweisweit, nach der es eine Gesellschaft gab, die sich die Produktion, den Glauben und die Verteidigung solidarisch geteilt haben, gehört ins Reich der Legenden. Tatsächlich standen vier Klassen frontal gegeneinander: die Bürger in ihren gesicherten Städten; die Bauern, die sich ihre Burgen bauten; der hohe Clerus, das sind die Bischöfe und die Klöster, die sich jeweils mit befestigten Mauern umgaben und der Adel mit seinen Burgen. Sie bewehrten sich gegeneinander und gegen gemeinsame Feinde. Bauernburgen waren weniger häufig. Vielfach erschien es sinnvoll, die Kirche im Dorf zu befestigen, was vor allem hieß: den Wehrturm zu bauen. Die Kirchenburgen waren Dorfburgen, wenn die Bewehrung des ganzen Dorfes durch eine Mauer unrentabel erschien. Die Pfarrer sind wohl die Ideenspender der lokalen Gemeinschaft gewesen. Die Häuptlinge im Dorf und vermutlich noch gar nicht so sehr auf die Theologie spezialisiert. Sie waren die Initiatoren für den Ausbau der Kirche zur Kirchenburg. Es gab eine natürliche Feindschaft der Dorfgemeinschaft gegenüber dem Adel und eine gewisse Skepsis gegen Bischof und Klöster. Deshalb sollte man diese Wehrbauten nicht nur als Festungen sehen, die gegen äußere Feinde und die Bedrohung des Landes errichtet wurden. Sie waren auch Anlagen im Kampf der Stände und Klassen. Johannes Lichtenberg (1492): Pronosticatio" Klerus, Adel und Bauernschaft von Gott gegeben: Du bete demütig, du schütze und du arbeite Die europäische Ökonomie des hohen Mittelalters war eine des gegenseitigen Raubes. Und um den zu verhindern bzw. möglichst effizient zu gestalten, wurden Volks- und Adelsburgen gebaut. In der Literatur wird auch die Ansicht vertreten, dass Heinrich I auf der Reichsversammlung zu Worms (im Jahre 926) den Burgenbaubefehl gegeben habe. Vorher war das Land von den Ungarn überfallen und zum Teil schwer verwüstet worden. Auf dem Reichstag wurde Friede mit den Ungarn geschlossen. Durch den Burgenbau sollten Wiederholungen vermieden werden. Nach diesem Modell wurden die Burgen gegen äußere Feinde gebaut, nicht gegen den benachbarten Kleinstaat (Werner Meyer: Deutsche Burgen, S. 62). In diesem nationalen Bild (der Geschichtsschreibung!) gibt es keine Volksburgen gegen den eigenen Adel. Doch tatsächlich lassen sich diese nicht leugnen. Der Freie gibt sich nicht freiwillig auf. Gegen Ende der fränkischen bzw. zu Beginn der deutschen Zeit etablierten sich zahlreiche kleine Herrschaften. Nur die am besten bewehrten Dörfer gehörten dazu, einige Klöster und die Ritterburgen auf den Bergspitzen. In der Eifel gab es damals etwa 140 Burgen, die dem Schutz des Eigentums dienten und Ausgangspunkt waren für Plünderungen in der nahen und vor allem weiteren Umgebung. Wenn wir alle befestigten Orte zusammen zählen, kommen wir auf eine Zahl von über Tausend. Die unbewehrte Bevölkerung litt unter den stattgefundenen Auseinandersetzungen sehr, denn das Recht des Stärkeren zählte. Doch es gab auch eine gewisse Vernunft. Weil die Landwirtschaft die Basis des täglichen Lebens bestimmte, machte es keinen Sinn, die Plünderungen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu veranlassen, denn von hier bezogen die Burgherren ja ihre Lebensmittel und alle notwendigen Dienste. Logischerweise kam es deswegen zu vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Räuberelite und dem arbeitenden Volk: Man sicherte Schutzdienste und minimale Freiheiten zu gegen entsprechende Arbeit. Rechte, Schutz und Pflichten

16 16 waren wohl gestaffelt: direkt in der Umgebung der Burg, unter ihrem Schild sozusagen, entstanden befestigte Handwerkerorte; um diese herum gedieh die Landwirtschaft. Für den Schutz sorgten Kirche und Burgherren. Die Raubzüge mussten immer weiter weg verlegt werden Ein ähnliches System herrscht bei den Eingeborenenstämmen fast überall in der vorzivilisatorischen Welt. In der konkreten Region zwischen Nahe, Maas und Rhein sind im Laufe der Zeit zwei Erzbistümer, nämlich Trier und Köln sehr reich geworden. Durch die Ländereien, die diese Erzbistümer durch Schenkung oder Kauf erwarben, wurden sie zur weltlichen Macht und den fürstlichen Fronherrn immer ähnlicher. In dem hier nur grob geschilderten Prozess sind die territorialen Kleinstaaten entstanden. Mit der Zeit stabilisierten die Burgherrn und die Klöster (als Grundeigentümer) ihre Fronherrschaft über die mittellose Bevölkerung, wobei diese Mittellosigkeit oft durch Plünderungen, hohe Abgaben, Zinswucher usw. herbeigeführt wurde. Aus freien Bauern sind so Hörige geworden. Zum Teil herrschten Verhältnisse, die der Leibeigenschaft sehr ähnlich waren. Zum Teil beschränkten sich die unbezahlten Frondienste auf nur wenige Tage pro Woche, was dann eher mit einer bargeldlosen Pacht vergleichbar wäre. Denn in seiner freien Zeit durfte der mittelalterliche Bauer das Land des Fronherrn auf seine eigene Rechnung bestellen. Gegen entsprechende Abgaben wurde ihm auch der Bergbau erlaubt. Das war seine Arbeit im Winter: Stollen treiben, Erze zerkleinern und verhütten. Zwischen dem Extrem der Beinahe-Versklavung und der relativ selbständigen Existenz lag der Normalfall, der allerdings von einem freiheitlichen bzw. selbstbestimmten Leben noch meilenweit entfernt war. Im 12. Jahrhundert hatten sich bereits deutliche Machtzentren herausgebildet. In der Eifel verlief eine Frontlinie zwischen dem Erzstift Trier und der Grafschaft Luxemburg erwarb der Trierer Erzbischof das Kloster Echternach mit all seinen traditionellen Beziehungen (Wallfahrten) bis tief in die Eifel. Auf diese Weise festigten und verschoben sich Einflussbereiche. Zwei andere Methoden waren der Ankauf von Ländereien und ganzen Ortschaften sowie Kriege als ultima ratio. In diesem Prozess bildeten sich Koalitionen auf immer höherer Ebene. Auf der einen Seiten standen die wirtschaftlich aufstrebenden Parteien (Mark, Kleve, Berg, Jülich, Holland, Brabant und die Stadt Köln), auf der anderen Seite die Kirche. Im Juni 1288 fällt die Entscheidung bei Worringen. Unter den Verlierern waren der Erzbischof von Köln und das Haus Luxemburg. Der Kölner Erzbischof musste nach Kurköln (Brühl, Bonn) ausweichen und durfte die Domstadt nur noch an drei Tagen im Jahr betreten. Der größte Verlierer jedoch, das waren die kleinen Leute. Bis 1494 (und darüber hinaus) galten die Gesetze des Raubrittertums (das Fehde- und Faustrecht). Das ganze 12. und 13. Jahrhundert war keine gute Zeit für das Land zwischen Maas, Mosel und Rhein. Die Menschen sind zum Spielball territorialer Interessen geworden und haben dabei ihre Freiheit verloren. Selbst die Kirche stand jetzt nicht mehr auf ihrer Seite. Trier an der Mosel (im Mittelalter), eine Herkunftsregion

17 17 Von 883 bis 915 war Ratbod der Erzbischof von Trier. Er hatte den König (Carl der Einfältigen) dazu bewegen können, dem Clerus und dem Volk von Trier urkundlich das Recht zuzusichern, ganz frei den Erzbischof sich wählen zu dürfen. Dass sie nie gegen ihren Willen und gegen die canonischen Anordnungen einen nicht Erwünschten als Erzbischof anzunehmen gezwungen werden dürfen (Jacob Marx, S. 110). Volk und Clerus sollten sich aus der Trierischen Geistlichkeit einen geeigneten Kandidaten für das erzbischöfliche Amt selbst wählen dürfen. Wenn aber hier kein Geeigneter sich finde, so solle dennoch ihr Wahlrecht aufrecht bestehen bleiben und der König ihnen Den zugestehen, den sie sich selbst wählen würden (913). Im Allgemeinen wurde nach diesem Privilegium im 10. Jahrhundert gewählt. Doch die Zeiten änderten sich. Die Erzbischöfe und die Reichskaiser fanden immer näher zueinander. Die Wirren jener Zeit um die Bischofswahlen traten zu Trier hervor nach dem Tode des Erzbischofs Eberhard (1066), wo der noch minderjährige Heinrich IV unter Aufsicht des Erzbischofs Hanno zu Cöln lebte, und nun beide, Hanno und Heinrich, mit willkürlicher Hintansetzung des Wahlrechts der Geistlichkeit und des Volkes zu Trier, den Cuno (oder Conrad), Neffen des Erzbischofs, für Trier zum Nachfolger Eberhard s bestimmten, und demselben, für den Fall, dass er Widerstand fände, bewaffnete Macht mit auf den Weg gaben. Das Unrecht auf jener Seite rief noch größeres Unrecht auf dieser hervor, nämlich die tragische Ermordung des Cuno durch die Trierer, bevor er mit den Seinigen die Stadt erreicht hatte, durch Hinabstürzen von einem hohen Felsen. (Jacob Marx, S. 111) Die ganze Angelegenheit war keine Kleinigkeit: weil der Bevölkerung und dem niederen Clerus das Wahlrecht genommen wurde, nahm diese den designierten Erzbischof Cuno 1066 bei Bitburg gefangen, internierte ihn 14 Tage lang auf Castell Uerzig (linkes Moselufer) und stürzte ihn dann von der Krakley bei Uerzig in den Tod (13). Der Legende nach überlebte Cuno den dreimaligen Sturz von dem Felsen unversehrt, weswegen er von seinen Henkern anschließend mit dem Schwert gerichtet wurde. So heftig waren die Reaktionen auf den Entzug der innerkirchlichen Demokratie! Hildebrand (das ist der spätere Papst Gregor VII) setzte beim Konzil in Tours (1054) und der Bischofssynode im Lateranspalast von Rom (1059) durch, dass von jetzt ab keine nichtkirchlichen Autoritäten mehr Bischöfe werden konnten. Dies führte zum sog. Investiturstreit zwischen den Päpsten in Rom und den deutschen Königen und Kaisern wurde Hildebrand Papst. Sein Prinzip, dem er jetzt Geltung verschaffen wollte, hat er im Dictatus Papae niedergeschrieben: Der Papst ist der unumschränkte Herr der katholischen Kirche, dem alle Bischöfe und Äbte Untertan sind, sogar auch der oberste Herr der Welt Die ersten fünf Sätze aus dem Diktat des Papstes in deutscher Übersetzung: I. Dass die römische Kirche allein von Gott gegründet wurde. II. Dass allein der römische Bischof mit Recht allgemein genannt wird. III. Dass er allein Bischöfe absetzen und auch wieder einsetzen kann. IIII. Dass sein Legat den Vorrang vor allen Bischöfen hat auf einem Konzil, auch wenn er einen niedrigeren Weihegrad hat, und dass er gegen sie ein Absetzungsurteil fällen kann. V. Dass Abwesende vom Papst abgesetzt werden können.

18 18 Papst Gregor VII verbot nicht nur die Investitur von Laien ins Bischofsamt, sondern die Investitur von Clerikern durch Laien generell. Bekannt ist die große Politik, die dann folgte: seine massiven Konflikte mit Heinrich IV, dem er die Exkommunikation androhte. Zunächst war der deutsche Kaiser unbeeindruckt und verhöhnte den Papst weiter als falschen Mönchen. Als dann viele Fürsten Heinrich ihre Unterstützung versagten, musste dieser seinen berühmten Bußgang nach Canossa (1077) unternehmen. Doch war die Geschichte damit noch längst nicht zu Ende: Heinrich veranlasste die Wahl eines Gegenpapstes (Clemens III) und unternahm einen Feldzug gegen Gregor VII wurde Rom belagert, 1083 die Peterskirche gestürmt, 1084 Rom komplett eingenommen. Gregor musste in die Verbannung, wo er auch gestorben ist. Es dauerte noch Jahrzehnte, bis wieder Ruhe einkehrte. Unterdessen nahm der Einfluss der Fürsten auf die Besetzung der kirchlichen Stühle keineswegs ab. Bistümer und Abteien wurden verkauft bzw. an Günstlinge vergeben. Schließlich bestimmte das Calixtinische Concordat (1122) die kaiserlichen Rechte in Kirchensachen neu. Die Domkapitel wählten von nun an den Bischof, so dass die Regenten jetzt dieses Gremium unter ihren Einfluss bringen mussten. Ein anderer Aspekt des Investiturstreites ist viel weniger spektakulär, doch in der Praxis sehr wichtig gewesen: die Gemeinden wählten nicht mehr ihre eigenen Pfarrer. Diese wurde nun von den Dechanten / Dekanen ernannt. Ein ganz wesentlicher Entzug innerkirchlicher Demokratie, der, wie vorliegend begründet, entscheidend zum Exodus nach Siebenbürgen beigetragen hat. Die alten Rechte wurden mit auf die Reise genommen (14). 7. Die Reiseroute Gekommen sind sie alle auf ganz ähnlichen Wegen. Die Straßen nach Südosteuropa führten über Köln, dann den Rhein und Neckar aufwärts, bis zur Donau bei Ulm. Ab Augsburg ging es auf der von den Römern erbauten Via militaris über Wien nach Budapest. Die Pilger und Orient-Händler zogen auf der Militärstraße weiter über Kostolac, Nis, Sofia und Erdine nach Konstantinopel / Istanbul. Die Siebenbürger Sieder sind südlich von Budapest abgezweigt, durch die ungarische Tiefebene gereist, und dann über die Karpaten in ihre neue Heimat, das Siebenbürgische Becken. Die besten Begründungen hierfür liefern Franz Zimmermann, Karl Reissenberger, Karl Kurt Klein und Thomas Nägler. die via militaris Wer hat damals die Trecks geleitet? Es gibt darüber bisher nur Vermutungen. Weil die Dorfrichter (die Gräfen) bei den Sachsen früh schon eine abgehobene, dem Adel ähnliche Stellung einnahmen, denkt man, dass die Gräfen vielleicht die Auswanderungszüge angeführt haben und dass sie aus dem heimischen Kleinadel stammen. Doch dies ist absolut nicht gesichert.

19 19 Zwar brauchten die Menschen auf ihrem Weg in die Freiheit ritterlichen Schutz, doch warum sollten sie den Adel mitnehmen? Es ist dokumentiert, dass einige Adlige mitgezogen sind, allerdings unter dem Verzicht ihrer privilegierten Stellung. In der neuen Gesellschaft waren sie Gleiche unter Gleichen. Tatsächlich sind die Gräfen als Klasse wohl erst in Siebenbürgen entstanden. Erst hier wurde ihr Richteramt erblich. Doch wer hat dann die Trecks geleitet? Man könnte vermuten: die Pfarrer. Die Pfarrer werden von der Gemeinde gewählt und erhalten von ihr den Zehnten. Die Amtskirche war auch für sie in erster Linie: nur Kontrolle. Dabei wünschte man sich genau das Gegenteil, nämlich die Freiheit von einem Erzbischof, den man nicht selbst gewählt hatte. Immer wieder führten die Sachsen Fehden und Kriege gegen vorgesetzte Erzbischöfe. Nicht selten geschah dies an der Seite ihrer Pfarrer. Dass diese die Trecks angeführt haben, ist also recht wahrscheinlich. Doch Belege dafür gibt es nicht. In Ungarn, so war es versprochen, sind die die Menschen in Glaubenssachen frei. Ihre Pflichten bestanden in der bergbaulichen, landwirtschaftlichen und handwerklichen Kultivierung des Landes und im Schutz gegen äußere Feinde. Die Steuer war gering angesetzt. Hier sollte das Volk alle Rechte haben: nämlich die Früchte der Arbeit genießen zu dürfen, wenn es imstande ist, diese auch nach außen zu verteidigen. So ähnlich klangen die Ursprungsversprechen. Das Land, das den Emigranten zugesagt wurde, war im Vergleich zu dem Land, das man verließ, paradiesisch: ein Hügelland, wie die Eifel, doch niedriger und viel südlicher gelegen, ein Weinland, das zu den lieblichsten der Welt gehört. So kam es zu Siebenbürgen, der vielleicht frühesten zivilisatorischen Gesellschaft in Mitteleuropa. Die äußeren Bedingungen könnte man als perfekt bezeichnen, wenn nicht rund herum Feinde lauerten. Und wenn die ursprünglichen Verträge tatsächlich für alle Zeit gültig gewesen wären. Doch die Politik wird nicht von den Immigranten gemacht. Schon vor den Türkeneinfällen mussten die Sachsen Übergriffe ungarischer Landesfürsten zurückweisen, um ihre Freiheit zu behaupten. Auf dem Königsboden fiel dies leichter als auf den Komitatsböden, wo die der Einwanderergeneration versprochenen Freiheiten von den Söhnen und Enkeln der Fürsten bald vergessen waren. Viele Prozesse wurden geführt und manches Dorf landete am Ende doch wieder - in der Hörigkeit. Der andere wenig märchenhafte Punkt in der Geschichte ist die politisch fast rechtlose rumänische Bevölkerung. Auf den Komitatsböden war sie leibeigen, im Sachsen- und Szeklerland einigermaßen (nicht überall!) frei, doch durch ihre Armut trotzdem untertan. Immerhin garantierten die inneren Bedingungen der Selbstverwaltung den Zusammenhang und die Wehrhaftigkeit der sächsischen Gesellschaft, die sich in einem feindlichen Umfeld 900 Jahre lang behaupten konnte. Für das Überleben hat die dezentrale Kirche der Sachsen eine entscheidende Rolle gespielt. Und wohl auch die Kreativität der Menschen. Wer heute durch Siebenbürgen fährt und die Sünden der Moderne übersieht, bewundert vor allem den Städtebau und die reichen siebenbürgischen Dörfer. Doch auch die praktischen Naturwissenschaften, Geologie und Biologie, waren hoch entwickelt. Ebenso die Historiographie; auch die Literatur, die Kunstgeschichte und das Verlagswesen standen nicht abseits. Die gebildete siebenbürgische Gesellschaft kannte ihr Land nach allen Regeln der Wissenschaft. Weiter unten konzentrieren wir uns auf die Verlierer. Auf die Dörfer, die ihre Freiheit wieder aufgeben mussten. Gerade hier blieb die Einheit des Volkes bestehen, weil die Kirchengemeinden von den politischen Strukturen weitgehend losgelöst waren. 8. die ersten zwei Jahrhunderte in Siebenbürgen Entscheidende Voraussetzung für die deutsche Besiedlung war die Christianisierung der ungarischen Länder durch Stephan I. ( ), Ende des 10. Jahrhunderts. Stephan und seine Nachfolger kommen aus dem Haus der Árpáden. Als Begründer dieser Familie gilt der erste ungarische Großfürst Árpád ( 907), der ab 890 die Stämme der Magyaren zu einigen versuchte. Die Ungarn waren von Zentralasien über den nördlichen Kaukasus gezogen, und dann die Donau aufwärts. Einige Stämme zogen raubend umher, andere leisteten Kriegsdienste für den deutschen Kaiser, dritte siedelten

20 20 bereits in Pannonien. Noch bevor ihre neue Heimat (die ungarische Tiefebene) gesichert war, begann unter Árpád s Herrschaft die Landnahme im Karpatenbogen (ab 896). So alt sind die ersten Ansiedlungen der Ungarn im späteren Siebenbürgen. Stephan, im Jahre 969 nahe Esztergom geboren, wurde, als er 15 Jahre alt war, zusammen mit seinem Vater Géza (Geysa) getauft. Er genoss eine christliche Erziehung (u.a. durch Adalbert von Prag), heiratete eine Fürstin aus dem bayerischen Hochadel, holte deutsche Missionare ins Land und vollendete die Einigung seines teilweise immer noch heidnischen Reiches unter dem römischkatholischen Stern. 997 wurde Stephan Großfürst der Ungarn und im Jahre 1000 dann zum ersten ungarischen König gekrönt. Im Jahr 1003 hatte Stephan I. Weißenburg (Alba Julia) erobert und integrierte nun die zentralen Teile des Karpatenbeckens in das christliche Königreich Ungarn. Mitglieder seiner Familie (Apa Ápáfi) erhielten ausgedehnten Besitz und großen Einfluss. Von Weißenburg aus regierten die Erzbischöfe des Papstes über ganz Siebenbürgen. Ein weites Land, dünn besiedelt. Darin verteilt zahlreiche Klöster, die (wie in der Eifel!) Keimzellen des Fortschritts waren. Weil der ungarische Adel die weiten Gebiete aus eigener Kraft kaum entwickeln konnte, wurden ausländische Volksstämme angesiedelt: zuerst die Szekler, dann die Deutschen. König Stephan legte großes Gewicht auf den wirtschaftlichen Fortschritt, denn schwach und vergänglich ist ein Reich, in dem nur eine Sprache gesprochen wird und einerlei Recht gilt (König Stephan der Heilige ). Weise Worte! Nach Stephans Tod (1038) gab es Thronkämpfe, aus denen András I. siegreich (1046) hervor ging und sich zum König der Ungarn wählen ließ (bis 1060). Jetzt kamen mehr deutsche Siedler ins Land, Bergleute, aber auch die ersten Bauern und Handwerker schon. Sie ließen sich in der Gegend von Bistritz, Thorenburg, Weißenburg, Mühlbach und im Gebiet zwischen den beiden Kokel-Flüssen (Region Mediasch-Schäßburg-Kreisd) nieder. Dies waren damals die Grenzen des immer größer werdenden Ungarn. Die Immigranten bauten nicht alles neu auf ( Vogelnester ), sondern siedelten zum Teil in oder neben Dörfern, die es schon gab und die von hörigen Ungarn und Rumänen bewohnt waren. Oder sie siedelten in Gebieten, wo es noch keine Dörfer gab (terra deserta), wohl aber nomadisierende Hirten. Diese Hirten waren nicht frei, sondern gehörten zum tributpflichtigen Eroberungsgut. Nach den ersten Vorboten, die kamen, haben die ungarischen Könige Geyza II ( ), Béla III ( ) und Andreas II ( ) massiv die deutschen Kolonisten gerufen. Sie sahen nicht nur die Grenzen ihres Landes durch Einfälle fremder Völker bedroht, sie wollten (wie Stephan) die technische und wirtschaftliche Entwicklung voran bringen. Deshalb schickten sie ihre Werber gezielt in die gut entwickelten Regionen Europas. Bergleute, Bauern und Handwerker sollten kommen, um den Wohlstand in Ungarn zu fördern. Die Mineralien und Erze in den Karpaten, die Salzlager in Turda (Thorenburg) und Hermannstadt (Salzburg) versprachen eine goldene Zukunft. Um sich diese nicht nehmen zu lassen, musste man das Land gegen Räuber gut sichern. Und um wirklich fähige Kolonisten zu werben, echte Pioniere, gab es oben drauf noch die Freiheit: keine der Sklaverei ähnlichen Verhältnisse mehr, stattdessen viel Autonomie unter der weisen Hand der ungarischen Regenten. Die Besiedlung ist in drei großen Schritten erfolgt und es bildeten sich auch drei räumlich voneinander getrennte Siedlungsbereiche: das Nösnerland um Bistritz, das alte Land um Hermannstadt, Mediasch und Schäßburg sowie das Burzenland um Kronstadt. Im Nösnerland war in frühen Zeiten der Bergbau die Hauptbeschäftigung der Menschen und ihre wichtigste Einkommensquelle. Landwirtschaft und Weinbau hatten ihre Urheimat im Gebiet zwischen Hermannstadt, Schäßburg und Mediasch ( Weinland ), wobei sich in den Städten Handwerk und Handel entwickelten. Doch das eigentliche Zentrum für den Handel, das entstand in Kronstadt. So kann man heute noch in der Gliederung des Landes seine Geschichte erkennen.

21 21 Bistritz im Mittelalter, eine sehr frühe Ansiedlung Hermannstadt war eine Gründung nicht aus der allerersten, sondern aus einer etwas späteren Zeit. Die Stadt (zunächst ein Dorf) wurde um 1150 errichtet und wuchs dann sehr rasch. (15) Das mittelalterliche Hermannstadt Als die deutschen Siedler in größeren Scharen um 1200 kamen, erhielten diese ihr Land direkt vom König ( Königsboden ) - und von den Klöstern als Lehen. Sie mussten Abgaben zahlen, deren Höhe vertraglich vereinbart wurde. Mit einiger Gewissheit wurden damals auch Siedlungen auf den sogenannten Komitatsböden begründet, die ungarischen Fürsten gehörten und wo die Bedingungen bzw. Rechte der Siedler ebenfalls ausgehandelt werden mussten. Zu Beginn scheinen die Unterschiede nicht gravierend gewesen zu sein. Die Rechtlosigkeit in bestimmten Gegenden (auf den Komitatsböden ) hat sich erst mit der Zeit eingestellt. Ein großes Problem waren die viel zu undeutlich markierten Grenzen, in denen die Hilfsvölker siedelten. Die Deutschen bekamen den Streifen von Broos bis Draas. Beides sind heute kleine Ortschaften. Broos / Orăștie liegt etwa 33 km östlich (!) von Eisenmarkt / Hundeora; Draas / Drăușeni etwa 75 km nördlich von Kronstadt. In dem durch den goldenen Freibrief verliehenen Königsboden waren die älteren deutschen Siedlungsgebiete bei Bistritz / Nösen nicht enthalten; auch nicht der Klosterbesitz in Klausenburg und nicht die Bergbaugebiete zwischen Brad und Petrosani (siebenbürgisches Erzgebirge).

22 22 Das Burzenland gehörte damals noch nicht zum Königsboden. Gegenstand des goldenen Freibriefes war nur das Land um Mühlbach, Hermannstadt, Mediasch und Schäßburg. Teilweise musste hier der ungarische Adel auf Ländereien verzichten, von denen er dachte, dass sie ihm gehören. Teilweise mussten die Szekler die ihnen versprochenen Ländereien für die Deutschen wieder räumen und haben dafür Neuland im Nordosten bekommen (16). Hier waren viele Konflikte vorprogrammiert. Was genau gehörte dem ungarischen Adel, wo endete der Komitatsboden, wo begann der Königsboden? Ist das hier Sachsen- oder noch Ungarnland? Die alten Ursprungsvereinbarungen hat es wohl gar nicht in schriftlicher Form gegeben, sondern nur als germanischen Vertrag des gültigen Wortes. Erst später sind die Sachsen klüger geworden und haben sich ihre Abkommen quittieren lassen. In vielen Fällen mussten Gerichte entscheiden, wem dieses oder jenes Stück Land gehörte, ob alte Freiheiten darauf lagen oder Dienstpflichten. Je weiter die Zeit voran geschritten war, desto schwieriger wurde es mit den Gewohnheitsrechten. Und wo keine Belege da sind, hat man den Prozess schon verloren. So bahnte sich das römische Recht seinen Weg. Erst im Laufe der Zeit wurden die Grenzen im Detail geklärt und die zugesagten Rechte zum Teil revidiert. Dieser Prozess war offensichtlich sehr viel komplizierter, als er bisher in der Literatur dargestellt ist. Die Wallachen gehörten zum Eroberungsgut. Wenn der ungarische König Ländereien verschenkte, an den Adel, an die Klöster oder an die Deutschen, dann waren die Rumänen jeweils mitverschenkt. Mitverschenkt an den ungarischen Adel oder mitverschenkt an die Deutschen. Doch wie sah es zwischen den Deutschen und den Ungarn aus? Formal waren sie gleichberechtigt. Die Sachsen bildeten einen Stand im ungarischen Staat, genau wie die Szekler und der ungarische Adel. In anderen Ländern wurden die Stände gebildet durch den Adel, die Kirche und das städtische Bürgertum. Hier: durch drei gleichberechtigte Nationen, wobei die Ungarn zahlenmäßig dominierten. Als die Deutschen kamen, hatten die hörigen einheimischen Rumänen schon ihre Dörfer, bearbeiteten ihre Felder und / oder hüteten ihre Herden. Die Rumänen unterschieden sich durch ihren rechtlichen Status. Sie mussten an den Grundherren Abgaben leisten und ihm Dienste erbringen. Im schlimmsten Fall war es ihnen verwehrt, überhaupt Eigentum zu bilden. Nach den älteren Darstellungen sind die Emigranten in unbewohntes Land gekommen, wo sie dann ihre autonomen Siedlungen begründet haben ( Vogelnester ). Diese Vorstellungen sind heute ganz überholt. Die Deutschen sind in besiedeltes Land gekommen, das ihnen überlassen wurde. Wenn auf den geschenkten Böden Rumänen wohnten, wurden diese den Deutschen hörig. Gehörten ähnliche Gebiete gleich nebenan dem ungarischen Adel, dann entstand ein Flickenteppich. Freies Land und Adelsland bunt durcheinander. Doch was war mit den Ländereien der Nomaden, mit der Terra deserta, wo es noch keine festen Siedlungen gab? Dies genau waren wohl die später so umstrittenen Gebiete, wo der eine die Freiheit, der andere die Hörigkeit für sich reklarierte. Wo die Siebenbürger massiv zusammen siedelten, bewahrten sie ihre mitgebrachte Kultur. Waren ihre Dörfer aber direkt neben ungarischen oder rumänischen Siedlungen, dann waren Anpassungen unvermeidlich. Heinrich Siegmund hat den langsamen Wandel (Untergang und Aufbau neuer Siedlungen) untersucht und plädiert dafür, aufmerksamer hinzuschauen: die plötzliche Vernichtung sächsischer Dörfer (durch Kriege z.b.) sei die Ausnahme gewesen. Im 12. Jahrhundert gab es von Oberungarn über Siebenbürgen bis in die Moldau hinein einen breiten Gürtel von Orten mit deutschstämmigen Ostsiedlern (17). In vielen Fällen ist die deutsche Bevölkerung durch Assimilation in den ungarischen oder rumänischen Gesellschaften verschwunden. Siegmund kritisiert die sächsische Geschichtsschreibung mit ihrem Vogelnesterbild. Tatsächlich hätten viele der früher weit über 300 sächsischen Ortschaften ihren deutschen Charakter allmählich verloren. Nur in großen Gemeinden bzw. in Gegenden, wo ein sächsisches Dorf neben der anderen lag, heirateten die Sachsen fast vollständig untereinander und konnten sich so als Volk entwickeln. Die Hauptaufgabe der deutschen Siedler bestand darin, das Land allseitig zu entwickeln. Der letzte große Schritt dazu war der Orienthandel. Und der jüngste der drei Siedlungskerne, das Burzenland, wurde genau zu diesem Zweck erkoren. Der Bau von Verteidigungslagen war nur ein erster Schritt, der Handel war das Ziel.

23 23 Als der Deutsche Orden im Jahre 1211 ins Burzenland gerufen wurde, geschah dies in der Absicht, eine südosteuropäische Hanse entstehen zu lassen, und kaum zu dem Zweck, eine Landwirtschaftsbevölkerung gegen räuberische Grenzverletzer zu schützen. der rothe Turm am südlichen Karpathenbogen Um den Handel auf hohem Niveau zu organisieren, braucht es nicht nur einen für diese Zwecke ideal gelegenen geographischen Ort (in Kronstadt kreuzten sich alte Handelswege), es braucht auch politisch garantierte Freiheiten, die sicher stellen, dass der Handel nicht durch eine protektionistische oder kameralistische Engstirnigkeit laufend gestört wird, und dass die Handelsgewinne nicht unmittelbar abgeschöpft werden. Im 13. Jahrhundert war dies eine geradezu hellseherische Politik. Einer der ersten Favoriten, von denen der ungarische König glaubte, dass er den Fernhandel organisieren könnte, war der Ritter Johann Latinus. Latinus war wohl romanisch-wallonischer Herkunft, wie die Forschung durchweg vermutet. Oder ein Rumäne? Vielleicht stammt er aber auch von der Mosel, wo viele Römer verblieben sind und sich lange sprachlich nicht angepasst haben. Diese Menschen wurden als Lateiner bezeichnet. Der siebenbürgische Latinus war ein Wein- und ein Handelsmann. Er könnte von der Mosel stammen, er könnte aber auch zu den Kaufleuten gehören, die damals den Handel nach Südosteuropa organisierten. Diese kommen aus der Gegend von Lüttich, Dinant und Huy; sie brachten Tuche aus der Wallonie nach Südosteuropa und kehrten mit edlen Weinen zurück. Diese Latini hatten Stützpunkte in Köln, in Regensburg, in Gran und an anderen zentralen Orten. Den Quellen zufolge wird Johann Latinus, der nahe Heltau mitten unter den Sachsen wohnte, 1204 vom ungarischen König Emerich belohnt. Zwei Jahre später verleiht König Andreas II dem Latinus (Johan von Riutel) das Gebiet der Kozdquelle (Kosdbach). Diese Gegend um Reps ( = Rupea) ist edelstes Weinland. Die Sachsen haben den Fernhandel nach Südosteuropa (und von dort in den Orient) nicht erfunden, doch sie haben ihn sich von den Flandrenses und den Latini abgeschaut und für ihn Land dann genutzt. Denn trotz aller Unruhen haben die siebenbürgischen Städte und Dörfer doch dazu beigetragen, dass die kontinentalen Handelswege sicherer wurden. Damals war dies eine große strategische Aufgabe. Wer hatte Erfahrungen im Fernhandel und im Bau von Verteidigungsanlagen und stand gleichzeitig noch unter göttlichem Schutz? Das Ideal wurde zu diesem Zweck erst geboren. Die Einheit zwischen den Hansekaufleuten aus dem Norden (Flandrenses) und den Patres, die bei den Kreuzzügen mit dem Schwert umzugehen gelernt hatten. Genau diese Verbindung entstand im Templer- und im Deutschen Ritterorden. Letzteren rief András II im Jahre 1211 ins Land, zunächst, um Unterstützung gegen die Kumanen (ein iranisch-türkisches Mischvolk) und gegen die Rumänen (Wallachen) zu erhalten, die weite Gebiete von Ungarn abtrennen wollten. Die frommen Ritter sind gekommen, haben das ihnen als Schenkung zugesagte Burzenland (Kronstadt und Umgebung) in Besitz genommen und auf ihre Weise befriedet (18). Weil der Ritterorden jedoch auf eine eigene Staatsbildung aus war, kam es zu großen Konflikten mit der ungarischen Krone und dem lokalen Adel. Diese führten dazu, dass der Orden das Land 1225 wieder verlassen musste. Den Bürgern, die dem Orden gefolgt waren, verlieh Andreas II Rechte, die

24 24 zwar keine Lostrennung von Ungarn erlaubten, aber doch eine große politische, juristische und wirtschaftliche Selbständigkeit garantierten. Sie machten Kronstadt zum Fernhandelszentrum. Leider kann man nicht in die Köpfe der ungarische Politik hineinschauen, doch scheint der Aufbau des Landes wie von kluger Hand geleitet: Bergbau, Landwirtschaft, Handwerk, Handel. Kurz bevor Andreas II den Militärorden im Burzenland zum Rückzug zwang, hatte er den Siebenbürger Sachsen ihre alten Freiheiten römisch versichert. Die wichtigste Quelle über diese frühe Zeit ist der goldene Freibrief von 1224 (Andreanum). Die originale Urkunde kennen wir nicht, wohl aber eine Bestätigung aus dem Jahre In ihr ist der originale Text wiederholt: Die Freiheitsurkunde Indem Wir deshalb ihren gerechten Klagen in gewohnter Weise ein gnädiges Ohr leihen, wollen Wir also, dass bei den jetzt Lebenden und ihren Nachkommen bekannt wird, dass Wir, den frommen Fußspuren Unserer Vorgänger folgend und bewogen durch die Güte des Herzens, ihnen die früheren Freiheiten zurückgegeben haben. Die früheren Freiheiten zurückgegeben! Die deutschen Siedler hatten sich bei Andreas II beschwert, dass ihnen die von König Geysa zugesicherten Freiheiten vielerorts genommen würden. Daraufhin gewährte der ungarische König die alten Rechte neu, bestimmte die Siedlungsgebiete und erklärte die Sachsen als ein Volk mit besonderen Vorrechten. Der Freibrief von 1224 garantiert und verlängert die seit langem bestehenden Rechte des Siebenbürgischen Volkes (19). Gemeint sind damit die Garantien und Versprechungen, die schon Andreas I und Geysa II den Siedlern gegeben hatten und worüber wir keinerlei Urkunden oder Dokumente besitzen.

25 25 In der Literatur ist dieser Freibrief bis in alle Einzelheiten diskutiert, und doch ist eine entscheidende Frage bisher nicht gestellt worden: Wenn wir das Dokument (Andreanum) nicht als eines zur Gewährung von Freiheiten lesen, sondern als eines, das geforderte Freiheiten zugesteht, dann sind wir schon sehr nahe bei dem vorliegenden Ansatz. Nämlich dass Siebenbürgen ein Ort der Freiheit (gegen die Hörigkeit und gegen religiöse Entmündigung) war. Es sind vor allem fünf Freiheiten, die die Siedler verlangt hatten und die Ihnen auch zugestanden wurden. o das überlassene Land wird ihnen zur freien und ausschließlichen Nutzung übertragen. Dazu gehören auch Wälder und Gewässer. Kein ungarischer Adel soll es ihnen nehmen dürfen. o das Recht zur freien Gerichtsbarkeit (Wahl der Gräfen) und Verwaltung. Nur der oberste Richter (in Hermannstadt) braucht die Bestätigung des ungarischen Königs o es soll im Land der Siebenbürger Sachsen keinen privilegierten Adel geben o das Recht der freien Pfarrerwahl o das Recht der Zollfreiheit Alle diese fünf Rechte sind ganz außerordentlich, doch zwei stechen besonders hervor: Im Land der Siebenbürger Sachsen soll es keine privilegierten Adel geben. Überall wurden Adelsburgen gebaut, hier nicht! Dies ist der Grund, warum die Kirchenburgen, die überall sonst in Europa unter dem Druck des Adels standen, hier nicht zurückgebaut werden mussten, sondern noch so prächtig erhalten sind. Das zweite außerordentliche Recht ist das der freien Pfarrerswahl. Spätestens nach dem Calixtinischen Concordat (1122) wurde die Laienwahl in der katholischen Kirche zurück gefahren. Nur die Sachsen hatten sich dieses Recht erhalten und jetzt auch für die Zukunft bestätigen lassen. Ihre Verpflichtungen bestanden darin, Steuern zu zahlen (500 Silbermark) und Militärdienst zu leisten. Die Siebenbürger mussten maximal 100 bewaffnete Ritter stellen für den Fall, dass der ungarische König einen Kriegszug unternimmt und 500 Ritter für den Fall, dass Ungarn angegriffen wird. Wir wissen, dass die Sachsen als Gäste (hospites) kamen. In friedlicher Absicht sollten / wollten sie zur Entwicklung des Landes beitragen. Den Einwanderern waren ihre religiöse und die politische Selbstbestimmung am Wichtigsten. Diese ursprünglichen Motive finden sich in der relativen Herrschaftsfreiheit der Siebenbürger Gesellschaft wieder. Sie waren keine Eroberer. In ihrer neuen Heimat gründeten sie ihre politische Einheit mit dem Hermannstädter Grafen als ersten Repräsentanten. Dieser Graf und oberste Richter wurde von dem ungarischen König bestätigt und war ihm allein verantwortlich. Lokal gab es überall Ortsrichter ( Gräfen ), deren (germanische) Aufgabe war, den gemeindlichen Frieden zu sichern. Doch das Umfeld war feindlich. In relativ kurzer Zeit haben sich die Gräfen zu einer politischen Klasse entwickelt, mit Vorrechten, die erblich wurden. Ganz nach dem Vorbild des ungarischen Adels. So kam es immer häufiger zu ernsthaften Konflikten zwischen den Siebenbürger Sachsen und ihren Richtern. Ganz anders verlief die Entwicklung im kirchlichen Bereich. Die Selbstverwaltungsorgane der Kirche waren die sogenannten Kapitel. Das Territorium eines Kapitels ist nicht auf den Königsboden beschränkt gewesen, sondern umschloss die regionale Gemeinde der Gläubigen. In einem Kapitel existierten hörige und freie Dörfer nebeneinander. Diese Situation war nicht ohne Sprengstoff, doch hat hier die Kirche entspannend und integrierend gewirkt. Die Gemeinde, das Kapitel, blieb erhalten. Wahrscheinlich sind diese Strukturen älter als die Trennung in hörige und freie Dörfer. Daraus ergeben sich interessante Fragen: wie hat die Kirche sich in den Fällen der sukzessiven Enteignung verhalten? Welchen Einfluss nahmen die Grundherren auf die Besetzung der Lehrer- und Pfarrerstellen? Ganz zu Beginn war die Einwanderung der Sachsen wohl von allen gewünscht, auch vom ungarischen Adel. Doch mit der Zeit gab es große Konflikte zwischen dem Königshaus und dem lokalen Adel in Siebenbürgen. Dieser war durchaus nicht damit einverstanden, dass Andreas II Privilegien an die Deutschen vergab, nicht nur wegen der Beschneidung ihrer eigenen Grundrechte.. Die Konflikte eskalierten so sehr, dass der Adel die erste Frau von Andreas ermorden ließ und auch noch Jahrzehnte später heftig opponierte.

26 26 Im Jahre 1222 hatte sich der Adel eine Verfassung erstritten, die revolutionär war: die sogenannte goldene Bulle von Ungarn. Das Dokument garantiert die Steuerfreiheit des Adels und der Kirche (Artikel 3). Artikel 7 befreit, ausgenommen im Verteidigungsfall, von der Pflicht, einen Krieg des Königs unterstützen zu müssen. Artikel 31 sichert sogar das Recht, den königlichen Willen zu missachten zu dürfen (ius resistendi). In dieser Situation hat die ungarische Krone wohl neue Verbündete gesucht. Der Freibrief wurde erteilt, als die deutschen Siedler sich wie im Feindesland fühlten, nicht mehr als Gäste. Dieses Klima war der Hintergrund für die Übergriffe einiger Adelshäuser gegen sächsische Siedlungen. Es gab eine Anzahl von Dörfern, die dabei ihre Selbständigkeit verloren und hörig wurden. Und es war der Hintergrund für die politischen Aufstände der Sachsen gegen Erzbischöfe, Gräfen und den lokalen Adel. Der goldene Freibrief Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit und ungeteilten Einheit. Andreas von Gottes Gnaden König von Ungarn, Dalmatien, Kroatien, Rama [Anm.: heutiges Bosnien], Serbien, Galizien und Lodomerien für alle Zeit. So wie es der königlichen Würde zusteht, der Hochmütigen Trotz mit Macht niederzuhalten, so ziemt es sich auch der königlichen Güte, der Demütigen Bedrückungen barmherzig zu erleichtern, der Getreuen Dienst abzuschätzen und jedem nach seinen je eigenen Verdiensten das Gebührende gnädig zukommen zu lassen. Da nun Unsere getreuen Gastsiedler, die Deutschen jenseits des Waldes, gemeinschaftlich an Unsere Majestät herangetreten sind, und Uns demütig ihre Klagen vorgetragen und durch ihre Klagen und Flehen darauf hingewiesen haben, dass sie ihre Freiheit, mit der sie von dem allergnädigsten König Geysa, Unserem Großvater, gerufen worden waren, gänzlich einbüßen würden, wenn nicht Unsere Königliche Majestät wie gewohnt, ihr Auge gnädig über ihnen offen halte, weswegen sie Königlicher Majestät, aus Armut und großem Mangel, keinen Dienst leisten konnten. Indem Wir deshalb ihren gerechten Klagen in gewohnter Weise ein gnädiges Ohr leihen, wollen Wir also, dass bei den jetzt Lebenden und ihren Nachkommen bekannt wird, dass Wir, den frommen Fußspuren Unserer Vorgänger folgend und bewogen durch die Güte des Herzens, ihnen die früheren Freiheiten zurückgegeben haben. Und zwar so, dass das gesamte Volk von Waras bis Boralt [ von Broos bis Baraolt ] samt dem Lande der Szekler im Gebiet von Sebus und dem Gebiet von Draas eine Gemeinschaft [unus populus] bilden und unter einem einzigen Richter stehen soll, unter gleichzeitiger Aufhebung aller Grafschaften [comitatus], außer jener von Hermannstadt. Wer auch immer aber Graf von Hermannstadt wird, soll in den genannten Grafschaften niemanden als Richter einsetzen, der nicht ständig unter ihnen wohnt; die Gemeinschaft [populi] möge jeweils den wählen, von dem angenommen werden kann, dass er dafür am tauglichsten sei. Es soll auch niemand in der Hermannstädter Grafschaft wagen, einen [Amts] Wechsel mit Geld zu kaufen. Sie sollen 500 Silbermark zum Besten Unserer Kammer zahlen. Wir wollen, dass kein Grundherr [eines steuerpflichtigen Hofes] oder sonst jemand, der in ihrem Gebiet ansässig ist, von dieser Abgabe ausgenommen wird, es sei denn, er besitzt darüber einen gesonderten Freibrief. Auch das bewilligen Wir ihnen, dass sie das Geld, das sie Uns verhalten oder durch Erkenntnis verpflichtet sind zu zahlen, in keinem anderen Gewicht zahlen als in Silbermark, die ihnen Unser Vater Béla frommen Angedenkens bestimmt hat, nämlich 4 1/2 Viertel Hermannstädter Gewichts, wie der Kölner Pfennig, damit sich beim Wiegen keine Verschiedenheit bezüglich des Gewichts ergibt. Sie sollen sich nicht weigern, den Boten, die Königliche Majestät zum Sammeln jenes Geldes einsetzen wird, für jeden Tag, den sie daselbst verweilen, drei Lot für ihre Ausgaben zu zahlen. Sie sollen 500 Bewaffnete [milites] stellen, um bei einer Heerfahrt des Königs im Reich Kriegsdienst zu leisten. Außerhalb des Reiches jedoch 100 Bewaffnete entsenden, wenn der König selbst auszieht. Wenn er aber einen Adligen [iobagiones] über die Reichsgrenze schickt, es sei um einen Freund zu unterstützen oder in eigener Angelegenheit, so müssen sie nur 50 Bewaffnete entsenden. Und es soll dem König nicht zustehen, über die genannte Zahl hinaus Bewaffnete anzufordern, noch sollen sie selbst ihm solche entsenden.

27 27 Sie sollen ihre Pfarrer [sacerdotes] selbst frei wählen und die Gewählten vorstellen. Sie sollen ihnen den Zehnten zahlen, und in allen kirchlichen Rechtsangelegenheiten sollen sie ihnen nach altem Herkommen Rede und Antwort stehen. Wir wollen auch und befehlen ernstlich, dass niemand über sie richten soll außer Wir selbst oder der Graf von Hermannstadt, den Wir ihnen zu gegebener Zeit und Ort einsetzen werden. Mögen sie aber vor welchem Richter immer stehen, so sollen die Strafmaße stets nach dem Gewohnheitsrecht [der Gastsiedler] zu vollstrecken sein. Auch soll sie niemand vor Unser Gericht laden dürfen, es sei denn, der Rechtsstreit kann vor dem gewöhnlichen Richter nicht entschieden werden. Außer dem vorher Angeführten haben Wir ihnen auch den Wlachen- und Petschenegenwald [silva Blacorum et Bissenorum] samt seiner Gewässer zur gemeinsamen Nutzung mit den vorgenannten Wlachen und Petschenegen übertragen, ohne dass sie, im Genuss der genannten Freiheit, deswegen Abgaben leisten müssen. Darüber hinaus haben Wir ihnen gestattet, ein gemeinschaftliches Siegel zu führen, das bei Uns und Unseren Großen [magnates] glaubwürdig anerkannt werden soll. Wenn jemand aber einen von ihnen wegen einer Geldsache gerichtlich belangen will, soll er dem Richter nur solche Zeugen benennen können, die in ihrem Gebiet ansässig sind. Wir befreien sie gänzlich von jeder [fremden] Gerichtsbarkeit. Der alten Freiheit folgend, erlauben Wir ihnen allen jeweils acht Tage lang um das Fest des Hl. Georg [23. April], um das Fest des Hl. Königs Stephan [2. September] und um das Fest des Hl. Martin [11. November] Kleinsalz frei zu beziehen. Darüber hinaus gewähren Wir ihnen, dass keiner der Zolleinnehmer sie belästigen darf, weder bei der Hin- noch bei der Rückfahrt. Den Wald aber mit all seinem Zubehör und die Nutzung der Gewässer mit ihren Gefällen, insofern es dem König allein zu vergeben zusteht, überlassen Wir allen, sowohl den Armen als auch den Reichen, zur freien Verwendung. Wir wollen auch und befehlen kraft königlicher Vollmacht, dass keiner Unserer Adligen [iobagones] ein Dorf oder irgendein Landgut von königlicher Majestät zu fordern wage. Wenn es aber jemand fordert, dann sollen sie nach der ihnen von Uns erteilten Freiheit Widerspruch einlegen. Darüber hinaus setzen Wir für die genannten Getreuen fest, dass, wenn Wir auf einer Heerfahrt zu ihnen kommen sollten, sie nur drei Bewirtungen zu unserem Nutzen zu bezahlen haben. Wenn aber der Woiwode in Angelegenheiten des Königs zu ihnen oder durch ihr Gebiet geschickt wird, dann sollen sie sich nicht weigern, ihm zwei Bewirtungen zu leisten, eine bei der Einreise und eine bei der Ausreise. Auch fügen Wir den oben genannten Freiheiten der vorher Genannten hinzu, dass ihre Kaufleute überall in Unserem Königreich, wohin sie auch wollen, frei und ohne Entrichtung eines Zolles hin- und herreisen dürfen, wobei sie ihr Recht unter Hinweis auf die Königliche Hoheit wirksam geltend machen sollen. Wir befehlen auch, dass alle ihre Märkte im Lande frei von Zöllen abgehalten werden. Damit aber all das, was oben gesagt ist, in Zukunft rechtswirksam und unwandelbar bleibt, ließen Wir diese Urkunde mit dem Abdruck Unseres doppelten Siegels bekräftigt. Gegeben im Jahr nach der Menschwerdung des Herrn, im 21. Jahr Unseres Königtums. bestätigt mit Brief und Siegel:

28 28 Viele Dokumente sind in den Türkenkriegen verloren gegangen. Einige wurde wohl auch absichtlich vernichtet, um Belege verschwinden zu lassen. Schließlich hat die Nachlässigkeit ihre Rolle gespielt, wenn es darum ging, Archivalien aufzubewahren - oder sie zu verbrennen. Besonders in solchen Situationen werden archäologische und laboranalytische Nachweise wichtig. 9. frühe Erfolge, frühe Niederlagen Unabhängig von der Datierung der Einwanderung und den genauen Motiven steht fest, dass die Siedler als freie Menschen in ihre neue Heimat gelangt sind. Sie sind emigriert, weil ihnen die Hörigkeit drohte, oder sie haben sich von ihrer Hörigkeit freikaufen können. Oder sie kamen aus den Städten, deren Bewohner nicht leibeigen waren. Die Siedler wurden mit Freiheiten beschenkt, wie es sie sonst in ganz Europa nicht gab. Auch dies spricht gegen die Kreuzzugstheorie. Pilger, die im Einzelfall dabei gewesen sein mochten, würden den Schutz der Klöster bevorzugen. Auf den Königsund den Komitatsböden siedelten Pioniere. Wir wissen, dass die Siebenbürger Sachsen wirtschaftlich schon bald erfolgreich waren. Auf dem Gebiet der Landwirtschaft, des Handwerks (Mühlenbau) und des Handels. Aber auch im Städte- und Verkehrswegebau. Nach einer Quelle aus dem Jahre 1186 ist gesichert, dass das ungarische Königshaus (Bela III) damals von den Hositibus regis de Ultrassylvas jährlich Silbermark (umgerechnet sind dies über kg reines Silber) an Abgaben / Steuern kassierte (20). Vielleicht ist diese Summe übertrieben, weil es in der Quelle um einen Heiratsantrag ging. Doch es ist unzweifelhaft, dass die Siebenbürger Sachsen schon früh ökonomisch Fuß gefasst hatten und zu einer wichtigen Ressource für das ungarische Königshaus geworden sind. Die ungarischen Adligen sahen dies mit gemischten Gefühlen. Der König hatte ihnen zumindest potentielle Ländereien weg genommen und viele tributpflichtige Rumänen. Um 1100 gab es kaum noch herrenloses ( wüstes ) Land in Transsilvanien. Nach Thomas Nägler wurden die von den Szeklern für die Sachsen geräumten Ländereien als terra deserta bezeichnet. Hier wohnten Nomaden. Jetzt bekamen die Sachsen das Land in ihren Besitz. Dort, wo dieser Besitz mit königlichen Privilegien verbunden war, war es am schwierigsten, ihn anzuzweifeln. Dies ist das Siebenbürgen der Städte und der ehemals reichen Dörfer. Das Vorzeigeland. Dort, wo die Siedler sich auf Klosterböden niederließen, hatten sie es mittelschwer, denn die Abgaben, die die Patres verlangten, erlaubten kein leichtes Leben. Ora et labora. Erst im Himmelreich wird die Arbeit belohnt. Am Schlechtesten hat es die Menschen auf den ungarischen Fürstenböden getroffen. Anfänglich wurden ihnen die gleichen Rechte und Pflichten versprochen bzw. auferlegt, die auch die Siedler auf Kirchen- oder Königsgrund bekamen. Doch es dauerte nicht lange, da belegen sehr viele Übergriffe (ab 1200) des ungarischen Adels dessen Versuche, die Rechte der Sachsen zu schmälern. Etwa hundert Jahre später (um 1350) gab es rund 70 Dörfer (21), in denen die Siebenbürger Sachsen Leibeigene waren, wo sie im schlimmsten Fall keinen eigenen Grund mehr besaßen, wo alles den Fürsten gehörte. Auch die Menschen. Für die nächsten 500 Jahre. 70 Dörfer, das ist keine geringe Anzahl. In ganz Siebenbürgen gab es etwa 250 sächsische Dörfer, dazu kommen die wenigen Städte. Auf die Einwohnerzahl bezogen sind 10 bis 20% der Sachsen hörig gewesen. (??) Wohl hatten sie eigene Gemeindeverwaltung, Freiheit und Selbständigkeit des kirchlichen Lebens, aber sonst befanden sie sich in vollständigem Hörigkeitsverhältnis, das sich durch die Ungunst der Zeiten, die steigende Macht des stolzen Herrengeschlechtes von Jahrzehnt zu Jahrzehnt verschlimmerte. (Wolff, S. 2) Der beste Beweis für die These der sukzessiven Enteignung sind die zahlreichen Mischformen, die es tatsächlich gab. Manche hörige Dörfer hatten eigenen Grund; in manchen Dörfern gehörten die Häuser ihren Bewohnern. Sie durften sie auch vererben. In diesen besseren Fällen war die Fronarbeit nach oben begrenzt Hier hatten sich die Menschen Rechte aus den Ursprungsverträgen bewahrt. Urkundlich gibt es keinen einzigen dieser ersten Verträge mehr, doch denkbar sind archäologische Untersuchungen, die solche Papiere ersetzen.

29 Stühle und Kapitel Schon bald nach ihrer Einwanderung bildeten die Siebenbürger Sachsen eine ständische Nation im Königreich Ungarn, mit weitgehenden Sonderrechten und Privilegien, die seit 1224 verbrieft sind. Die beiden anderen Stände sind die Szekler, die um 1140 im Osten Siebenbürgens angesiedelt wurden und ebenfalls viele Vorrechte genossen. Die dritte Nation war der alte ungarische Adel, der auf der mittleren Verwaltungsebene Distrikte und Komitate gebildet hatte. Nicht privilegiert waren die Rumänen / Wallachen. Sie lebten überall, auf den Komitatsböden als Hörige; im Szekler- und im Sachsenland waren sie oft freie Bürger ohne Mitwirkungsrechte, in anderen Fällen aber auch Hörige in ihren eigenen Dörfern, die den Grundherren tributpflichtig waren. Georg Müller hat seine wichtige Untersuchung (1912) über die Rechtslage der Rumänen im Siebenbürger Sachsenlande angefangen, um zu belegen, dass die Sachsen in unbewohntes Gebiet emigriert sind. Doch dann findet er, dass seine These nicht stimmt. Bereits im 15. Jahrhundert gab es zahlreiche rumänische Dörfer auf den Königsböden: Neudorf (Woiwoden, Vajde), Kleinrumes (Rumesel), Auendorf (Gurarou), Gunzendorf (Poplaka), Städterdorf (Resinar), Zood, Fetendorf, Dalendorf (Dal), Loman, Rekitte, Strugar, Walachischpien, Walachischteken, Keppelsbach, Pojana, Rod, Wossling (22). Am Schluss seiner Arbeit muss er zugeben, dass schon im Jahre 1210 die Rumänen in Siebenbürgen urkundlich belegt sind Die Rumänen waren schon lange vor den Sachsen im Land. Siebenbürgen war Dacia, Die romanische Sprache der Menschen belegt die Kontinuität bis in die römische Zeit. Die Tatsache der hörigen Dörfer auf Königsböden ist wohl der eigentliche Grund, warum die privilegierten Sachsen ihren Brüdern auf den Komitatsböden nicht zur Hilfe geeilt sind. Im Bewusstsein der Zeit war es ganz normal, dass dem Grundherrn Dienste und Abgaben geleistet werden mussten, wenn man seine Böden nutzen wollte. Vielleicht waren die Frondienste der Rumänen im Sachsenland milder, als die auf den Komitatsböden. Doch ist dies kaum zu vermuten. Relativ gesichert ist nun, dass es um 1100 kein herrenloses Land mehr gab, wohl aber Gegenden, in denen die Menschen keine festen Siedlungen hatten, wo sie als Nomaden wohnten. Als die deutschen Emigranten nach Transsilvanien gerufen wurden, musste diese Aktion zwischen dem ungarischen König und dem lokalen Adel vorher abgestimmt worden sein. Welche Ländereien und welche Rechte werden den Siedlern zur Verfügung gestellt? Betroffen waren Bistritz, sowie die an Siebenbürgens Südgrenze gelegenen Distrikte Fogorasch und Kronstadt sowie die Komitate Eisenmarkt, Weißenburg und Kokelburg, Es gab hier Alteigentümer, auf deren Land die deutschen Emigranten nun drängten. Und es gab rumänische Untertanendörfer sowie nomadisch umherziehende Ungarn und Rumänen. Die ungarischen Könige, die mit dem lokalen Adel eng verwandt waren, initiierten die Ansiedlungen. Auch viele Adlige hatten wohl begriffen, dass zum Schutz und zur Entwicklung des Landes Gastarbeiter geholt werden mussten. Doch ihnen gingen dabei Ländereien verloren. Dazu kam der Neid. Die Sachsen waren auf allen Gebieten erfolgreicher als sie selbst. Die von ihnen gegründeten Städte und Gemeinden blühten auf. Die Ideen der Einwanderer über Freiheit und Entwicklung bildeten einen zusätzlichen Zündstoff. In dieser Konstellation waren Konflikte vorprogrammiert: zwischen dem lokalen Adel und dem König sowie zwischen den Einwanderern und dem Adel. Bald nach ihrer Ankunft wurden die Einwanderer zur Nation, als Zeichen ihrer politischen Einheit, aber auch in Abgrenzung zum ungarischen Adel. Auf der regionalen Ebene gab es die sogenannten Stühle, auf lokaler Ebene die Gräfen (Bürgermeister, Friedensrichter). Kirchlich hatten die Sachsen ihren Bischof (vor der Reformation den Erzbischof) und als Verwaltungseinheit die Ruralkapitel. An der Spitze der Stühle standen die Königsrichter, an der Spitze der Kapitel die Dechanten (Dekane). Die Organisation ging von unten nach oben. Es wurde gewählt (aus Gremien, nicht direkt durch den Bürger). Die Gesamtheit der Stühle war in der sogenannten sächsischen Nationsuniversität (Concilium Transylvania Saxonicum) vertreten. Es gab Rechte und Pflichten, eine uralte Demokratie, die Charles Boner 1865 so bewundert und in ihrer Bedeutung der englischen gleichgestellt hat: Transylvania, its products and its people. Eine Rarität auf dem Buchmarkt. Die deutsche Ausgabe erschien 1868 unter dem Titel Siebenbürgen. Land und Leute (23) - und ist ebenso selten.

30 30 Die Siebenbürger Sachsen hatten also sehr früh ihre eigene politische Vertretung, ihre eigene Gerichtsbarkeit und ihre eigenen Verwaltungsstrukturen. Sie durften ihre Beamten wählen, auch ihre Pfarrer; konnten Schulen betreiben, ihr Handel war zollfrei etc; es war eine Gesellschaft mit vielen Privilegien und sehr autonom, wie ein eigener Staat im ungarischen Staate, halb kirchlich, halb weltlich organisiert. Zur politischen Verfassung der Sachsen gehört übrigens auch noch, dass alle vor dem Gesetz vollkommen gleich sind, und dass die adligen Familien unter ihnen, deren es wenigstens 50 bis 60 von altem und neuem Adel gibt, worunter drei Freiherrliche sind, auf ihrem Gebiete kein Vorrecht vor den übrigen besitzen, sondern eben den Gesetzen, Steuern und Lasten unterworfen sind, wie diese. (24) Ganz ähnlich wie bei den Sachsen war auch bei den Szeklern die mittlere politische Verwaltungseinheit (steuerliche und richterliche Behörde) organisiert, nämlich in Stühlen (sedes, szék). Siebenbürgen (farbig) mit den drei ständischen Nationen: den Deutschen (grau), den Szeklern / Ungarn (blau) und dem ungarischen Adel (gelb). Der ungarische Adel war Eigentümer der Komitatsböden, auf denen Ungarn und Rumänen als Hörige lebten. Ob es dort auch sächsische Dörfer gab, die von Anfang an hörig waren, ist strittig. Die Karte ist wohl fehlerhaft, weil Klausenburg (ab 1316 Freistadt) vom Komitatsboden nicht ausgenommen ist In beiden Nationen sind diese Strukturen bald nach der Besiedlung des Landes entstanden, doch gibt es Archivalien erst aus dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts. In den ersten Jahrzehnten wurde der oberste Beamte im Stuhl vom König ernannt ( Königsrichter ); ihm standen Volksbeamte zur Seite. Mit dem Freibrief wurden auch die Königsbeamten zu gewählten Vertrauenspersonen des Volkes. Ihre Aufgabe war es, Streitigkeiten der Gemeinden innerhalb eines Stuhls oder Streitereien mit den Nachbarstühlen zu schlichten. Meistens ging es um Grenzfragen. Die drei Hauptnationen hatten das Recht, Abgeordnete in den Landtag zu entsenden. Aus ihrer Mitte wurden die Stellen bei der Landesregierung und der Hofkanzlei besetzt. Die Verfassung war so konstruiert, dass keine Nation ohne die Zustimmung der anderen ihre ständischen Rechte ausüben konnte. Dies garantierte ein hohes Maß an Demokratie, von der die rumänische Bevölkerungsmehrheit allerdings ausgeschlossen war. Nach der ältesten Regelung hatte jede Nation eine Stimme ( Kuriatvotum ), unabhängig von der Bevölkerungszahl. Dieser Minderheitenschutz galt bis Als danach das Einzelstimmrecht eingeführt wurde (bzw. eine Proportionalisierung nach der Einwohnerzahl), verloren die Siebenbürger Sachsen sehr an Gewicht, denn sie waren die kleinste Nation. Doch das Vetorecht schuf einen gewissen Ausgleich.

31 31 Auf den Komitatsböden versahen die adligen Grundherren die Funktion des Richters und des Verwalters selbst. Hier gab es Demokratie nur in der kirchlichen Organisation. Allerdings ist in gravierenden Fällen auch auf dem Gebiet der Rechtssprechung für die hörigen Sachsen eine minimale Freiheit verblieben. Eine zeitgenössische Quelle schätzt die Bevölkerung in Siebenbürgen: etwa die Hälfte bestand aus Rumänen. Von der anderen Hälfte waren 2/3 Ungarn und Szekler (die ungarisch sprachen) und ein Drittel Sachsen. Die kirchliche Verwaltung der Sachsen war durch die Kapitelstruktur gegeben. An der Spitze aller Kapitel stand die geistige Universität, die ab 1420 bezeugt ist. Die Dechanten sollten die Kirchen und Schulen ihrer Diözese vor Irrlehren und Sittenlosigkeit bewahren (25). Außerdem hatten sie richterliche Funktionen gegen träge oder schandbare Mitglieder des Kapitels. (Schuller, S. 129). Sie waren nicht nur Mittler zwischen Bischof und Landgeistlichkeit und damit Theil der bischöflichen Jurisdiktion. sondern auch Autoritätspersonen im weltlichen Leben. Die Kirche war nicht nur Kirche, sondern gesellschaftlicher Mittelpunkt. Die schweren Vergehen (Diebstahl, Mord, Schändung) gehören zur weltlichen Gerichtsbarkeit. Schon vor der Reformation war die sächsische Kirchenverfassung recht demokratisch. Der Bischof hatte kaum Durchgriffsrechte, wie sie im alten deutschen Reich existierten. Denn die Pfarrer wurden von ihrer Gemeinde gewählt; hier fanden sie Rückhalt und Unterstützung, wenn es Konflikte mit der Amtskirche gab. Ein Organisationsprinzip, das sich vielfach bewährt hat. Freiheit ist dezentral. 11. Frei oder unfrei? Das glückliche Schicksal der Sachsen weder von der Kirche noch von der Politik regiert zu werden, haben nicht alle Gemeinden geteilt, sondern nur die auf dem sogenannten Königsboden. Weil die Grenzen zu den Komitatsböden nicht eindeutig bestimmt waren und auch die Rechte, die dort galten nicht, dauerte für einen Teil der Bevölkerung Siebenbürgens diese Freiheit nicht lange. Schon im 13. Jahrhundert, wenige Jahrzehnte nach der Besiedlung, wurden etwa ein Viertel aller siebenbürgischen Dörfer hörig - und sind es lange geblieben. Was der ungarische Adel den Sachsen nicht nahm, das bedrohten die Kumanen, die Tataren, dann die Osmanen. Paradiesisch waren die Zustände selten. Schon in der Bestätigung des Freibriefes von 1317 steht, dass es zahlreiche Situationen gegeben hat, wo der ungarische Adel massiv in die alten Sachsenrechte eingegriffen bzw. sie gebrochen hatte. Im Zwischenkokelgebiet scheint dies Gang und Gäbe gewesen zu sein. Hier lagen Sachsenböden und Komitatsböden eng verschachtelt nebeneinander. Die freien Sachsen standen in ihren Rechten und Pflichten dem Adel gleich. Oberste Aufgabe des Adels war die Verteidigung des Landes. Dazu kam die Organisation des Großgrundbesitzes. Im Gegensatz zum ungarischen Adel waren die Sachsen eher im Handel und im Handwerk tätig, übten also bürgerliche Berufe aus. Großgrundbesitz war hier selten (Johann Latinus!). Der siebenbürgische Reichtum konzentrierte sich auf die Städte. Die meisten Dörfer auf den Sachsenböden waren, wie man heute noch sieht, recht wohlhabend. Dies rührte aus dem Fleiß und der Kraft ihrer eigenen Erzeugung. Die Dörfer auf den Komitatsböden sind, wegen höherer Abgaben und Dienstleistungen (Hörigkeit, Leibeigenschaft), eher ärmlich geblieben. Von Anfang an scheinen die Verhältnisse besonders im Zwischenkokelgebiet, unklar gewesen zu sein. Nach dem goldenen Freibrief gehörte die ganze Region zum Siedlungsland der Sachsen. Namensgebend ist die Kokel (Fluss), rumänisch Târnava, der größte Nebenfluss des Mieresch (rum. Mureș). Die Kokel hat zwei Quelltäler, das der großen und das der kleinen Kokel. Beide vereinigen sich bei Blasendorf (Blaj). Als Zwischenkokelgebiet gilt das Gebiet zwischen der großen und der kleinen Kokel. Hier bekamen die Sachsen ihr Land, doch hatten König Stephan und Geyza II ( ) schon früher auch dem ungarischen Adel weite Teile des Gebietes versprochen bzw. überlassen. Die Kokelburg wurde zum Mittelpunkt eines ungarischen Komitates (= Grafschaft). Auch der Bischof in Weißenburg sowie zahlreiche Klöster hatten in dieser Region große Ländereien als Lehen.

32 32 Als die ersten Neuankömmlinge in dieses nicht mehr wüste Land kamen, wurden ihnen die Siedlungsgebiete zugewiesen: von den Klöstern, vom Adel und vom König. Die hierbei versprochenen Freiheiten waren wohl überall gleich. Keisd wurde zum Zentrum der deutschen Siedlungen (26) in der Region. Kaum hatten sich mit der Kokelburg und Keisd zwei wehrhafte Ortschaften etabliert, als der Mongolensturm ( ) übers Land fegte und große Zerstörungen brachte. Weder die ungarischen noch die deutschen Verteidigungsanlagen waren der Kriegstechnik der Tataren gewachsen (27). Das ganze Land wurde in seiner Entwicklung um Jahrzehnte zurückgeworfen. Unter diesen Verhältnissen machte es keinen Sinn, über Siedlerrechte zu streiten. Doch dieser Streit lag in der Luft und entbrannte, als Keisd und die umliegenden sächsischen Dörfer sich wieder erholt hatten. Keisd entwickelte sich zu einer Provinzhauptstadt; hier war der Stuhl- und Dekanatssitz - bis Schäßburg das Übergewicht erlangte und Keisd in seiner Bedeutung verdrängte. Die Kokelburg Das Kokelburger Komitat Der Hauptort des Stuhls, nämlich Keißt (Szász-Kézd), jetzt ein bloßer Marktflecken, war zur Zeit seines Flors, und dieses schon unter des Königs Ludwig I. Regierung, eine Stadt, die zwar keine Ringmauern hatte, aber durch ein hohes Bergschloß gedeckt wurde. Hieraus lässt sich auch der Umstand erklären, dass der dasige Kirchthurm, nach der Weise der übrigen Sächsischen Städte, auf den vier Ecken des Mauerwerks, eben so viele kleinere Thürme hat; - eine Bemerkung, die, so geringsfügig sie zu seyn scheint, in keinem andern Markflecken gemacht wird. Der Ort hat noch gegenwärtig, außer dem in andern Sächsischen Marktflecken von gleichem Rang und Ansehen gewöhnlichen Hannen und Richter, auch seinen eigenen Königsrichter, der seine Würde lebenslänglich bekleidet, und als das ehemalige Oberhaupt des erloschenen Keißder Stuhls anzusehen ist. (28)

33 33 Keisd besitzt zwei Wehranlagen: 1) Die Bauernburg auf einem Hügel südwestlich der Ortschaft. Die Burg wurde im 14. Jahrhundert von den sächsischen Einwohnern erbaut. Auf einer Steininschrift ist die Jahreszahl 1343 verzeichnet. Die Mauern der Anlage sind 7-9 Meter hoch, sie hatte 6 Türme und einen ca. 60 Meter tiefen Brunnen Die Bauernburg Keisd um ) die Wehrkirche im Ortszentrum An der Stelle, wo vormals eine romanische Basilika stand, wurde 1493 eine große Wehrkirche gebaut: Gemäß der erhaltenen Urkunden, gewährte die Provinz Hermannstadt von 1494 bis 1525 eine Bauunterstützung für die Fertigstellung der Kirche. Der Gemeinde wird sogar zwischen 1503 und 1507 ein päpstlicher Ablass erteilt, und in dieser Zeitspanne werden auf Ansuchen des Plebans Johann Polder keine Einquartierungen und Proviantlieferungen an das Kriegsvolk getätigt. Der mächtige Kirchenbau aus Bruchstein ist eine spätgotische Saalkirche. Die ehemalige Kirchenburg in Keisd An der Wehrkirche erkennt man, dass die Hauptverteidigungsanlage die Bauernburg war und an beiden Anlagen, dass Keisd unstreitig zum freien Sachsenland gehörte. Friedrich Teutsch ist noch der Meinung gewesen, dass die Siebenbürger Sachsen vom ungarischen König unbesiedelte Gebiete bekamen: die Rumänen waren damals noch nicht im Lande (29). Doch dann haben archäologische Forschungen bewiesen, dass auf den Königsböden der Sachsen die Szekler schon gewohnt haben. Und vor allem: viele Rumänen / Wallachen, als sesshafte Bauern oder nomadisierende Hirten. Es gab Pferde, Esel und Büffel, Wisente, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen im Land. Nicht alles war Urwald. Weite Gebiete sind schon baumfrei gewesen, so dass vermutlich die erste Siedler-Generation bereits Wein anbauen konnte. Außerdem gab es einige Klöster.

34 34 Alle haben die Neuankömmlinge willkommen geheißen: der König, die Adeligen, die Klöster. Begehrt waren besonders die von den Rumänen schon besiedelten Gebiete, denn diese Menschen gab s als Geschenk obendrauf. Der Adel wollte solche Gebiete nicht hergeben, auch die Klöster nicht, doch zwischen Broos und Draas waren sie reichlich vorhanden. Mit großen Idealen sind die Sachsen gekommen und jetzt gab es noch hilfreiche Hände dazu. Die Klöster praktizierten zu Beginn nur ihr religiös-asketisches Leben; sie missionierten und übten entsprechende Großherzigkeit. Ein gutes Beispiel ist das Kloster Kerz, eine Zisterzienserabtei, die im 12. Jahrhundert begründet wurde. Etwa 200 qkm Land waren den Kloster ursprünglich geschenkt und die Patres wussten diesen Bestand zu vermehren. Die Zisterzienser treiben mit eigenen Händen Ackerbau aller Art, sind Handwerker, Schäfer und Handelsleute und in jedem äußerst tätig. Sie haben Rinder- und Schweinehirten nur aus ihrer Mitte und sind bei allen Arbeiten alles. Bernard von Clairvaux, der zu den Initiatoren des 2. Kreuzzuges gehörte, hat diesen Orden begründet. Bei seinem Tod (1154) gab es schon 344 Zisterzienser-Abteien. Die Zisterzienser sind eine Abspaltung der Benediktiner, zu einem Zeitpunkt, als dessen religiöse Praxis immer lascher wurde. Doch auch die Zisterzienser gingen einen abschüssigen Weg bekommt Kerz, das 1223 erstmals urkundlich erwähnt ist, große Gebiete des Deutschen Ordens geschenkt (Marienburg, Tartlau, Honigberg und Petersberg), mit allen Bewohnern. Den Mongolensturm (1241/42) überlebten die Mönche (wallonischer Herkunft?) wenig beschadet. Auf seinen eigenen und den zugekauften Ländereien gründete Kerz mehrere sächsische Dörfer. Eine Urkunde von 1322 belegt, dass dem Kloster damals 10 Dörfer hörig waren: Absdorf, Deutschkreutz, Hühnerbach, Kerz, Klosdorf, Kellen / Köllen (Colonia), Marienburg, Michelsberg, Meschendorf und Walachisch-Kerz. Die Abtei wurde so reich, so dass die Mönche nicht mehr selber arbeiten mussten. Der angehäufte Reichtum des Klosters entfachte Begehrlichkeiten und Neid, so dass die Abtei und ihre Besitzungen das Ziel von Überfällen wurden und die untertänigen Bauern sich gegen Belastungen zu wehren begannen. König Stefan der Jüngere nahm daher 1264 das Kloster in seinen Schutz und enthob dessen Untertanen von der Pflicht, den Wojewoden oder Adligen bei Reisen zu bewirten und schloss sie dem Steuerverband der Hermannstädter Provinz an beklagte sich das Kloster erneut, weil es durch Gewalttaten von verschiedenen Seiten zu leiden habe. Daraufhin stellte der König dem Kloster einen Freibrief aus, der Kerz praktisch dem Königsboden gleichstellte, doch seine Dörfer blieben dem Abt hörig (30). Ein Dokument aus dem Jahre 1343 bezieht sich auf notwendige Reparaturen; vorausgegangen waren Beschädigungen, die von Hütern des christlichen Glaubens (= Sachsen) dem Kloster zugefügt wurden. Der ungarische König hatte durch seine Schiedssprüche das Hörigkeitsverhältnis gelockert und die Dörfer rechtlich den Siedlungen auf dem Königsboden angeglichen. So unterschiedlich waren die einzelnen Regelungen! Die Gemeinden von Kerz wollten nicht nur ihre Hörigkeit aufgehoben wissen, sondern verlangten, auch in religiösen Dingen vom Kloster unabhängig zu sein und ihre Pfarrer wie auf den Königsböden selber wählen zu dürfen Endgültig frei wurden die Dörfer erst durch die Reformation. Die großen sächsischen Reformatoren waren neben Johannes Honterus vor allem Valentin Wagner, Christian Schesäus und Johannes Sommer. Auf den Komitatsböden war die Hörigkeit der sächsischen Dörfer nicht so großzügig geregelt, wie bei den Klöstern. Hier gab es keine Reformation, die die Grundherren vertrieb und die Untertanen befreite. Ganz ursprünglich waren die Verträge wohl überall ähnlich, denn sonst hätte es keine Ansiedlungen auf den Böden des Adels gegeben. Doch schon bald sind die Fesseln in kleinen Schritten enger geworden. Die Grundherrn wollten nicht freiwillig hergeben, worauf sie glaubten ein Anrecht zu haben: Pachtzahlungen und Dienste für die Nutzung ihres Eigentums. Christian Heyser (Anmerkung 24), ein sehr kenntnisreicher Autor, konnte sich (1836) die Tatsache der hörigen Sachsen nur durch Vertreibungen erklären. Aus schlecht gesicherten Dörfern seien die Bewohner in die besser geschützten Gebiete des Adels geflohen. So hätten sie ihren rechtlich verbrieften Status verloren. Durch die Einfälle barbarischer Horden sind die Sachsen von ihren Wohnsitzen vertrieben worden, und in ungarische Dienstbarkeit gerathen (Heyser, S. 7).

35 35 Tatsächlich? Den hörigen Gemeinden hat die Geschichtsforschung bisher nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Noch 1895 konnte Friedrich Teutsch behaupten, dass die Hörigkeit in Siebenbürgen ein Problem des 18. Jahrhunderts gewesen sei. Weil man sich nicht vorstellen konnte, dass die Einwanderer schon auf Komitatsböden siedelten und sich in freiwillige Knechtschaft begaben, wurde ein Szenario erfunden, für das es keine Belege gibt: Die sächsischen Dörfer hätten viel genossenschaftliches Eigentum besessen; nur die Haus- und Gartengrundstücke gehörten den Siedler privat. Die Gräfen, von denen Teutsch vermutet, dass sie schon die Auswanderungszüge angeführt haben, wurden bald zu einer politischen Klasse, mit adelsähnlichen Privilegien. Die auf dem Sachsenboden herrschende Gleichheit hinderte den Einzelnen, besonders die Thatkräftigen, dort Privateigentum und Vorrechte in Anspruch zu nehmen. Um so verlockender musste es ihnen erscheinen, auf dem Komitatsboden Besitz zu erwerben, mit dem solche Vorrechte verbunden waren. Dass die Erbgräfen des 13. und 14. Jahrhunderts (das sind die sächsischen Richter nicht weniger Dörfer, die dort das Richtertum erblich für sich in Anspruch nahmen), reichen Besitz auf Komitatböden erworben haben, das erzählt das Urkundenbuch Siebenbürgens auf Schritt und Tritt. Ihnen lag daran, dort Gemeinden zu gründen, die ihr Einkommen mehrten, den Boden bauten, Zins gaben und im Notfall für sie die Waffen ergriffen. (Teutsch, S. 19) Nach Teusch haben die Gräfen also entweder durch Heirat oder durch Kauf größere Teile des Komitatsbodens in ihr Eigentum gebracht, dann hier Siedlungen eingerichtet und Fronabgaben kassiert. Dass die Sachsen sich durch ihre Gräfen in die Hörigkeit bringen ließen, ist eine verwunderliche Idee. Friedrich Teutsch mildert sie ab: die Gräfen und die mit ihnen verschwägerten Ungarn hätten die Ländereien nicht als feudales Eigentum behandelt, sondern großzügigere Rechte gestattet. So konnten die sächsischen Dörfer dort ganz ähnlich wirtschaften wie auf den Königsböden. Eine vollständige Hörigkeit ist erst im vorigen Jahrhundert, nicht ohne Kampf und Unrecht durchgesetzt worden. (Teutsch, S. 19) Seine irrige Meinung bezieht Teutsch wohl aus den ihm nur oberflächlich bekannten Gerichtsakten der 13 Dörfer (Prozess ab 1751). Nach einer anderen Vorstellung haben die Sachsen ihre überschüssige Bevölkerung auf benachbarte Komitatsböden abgegeben ( Binnenkolonisation ). Die unterthänigen Sachsen freilich, die auf dem Gebiet der Ungarn wohnen, müssen sich so wie ihre ungarischen und wallachischen Mitunterthanen in das Joch der Dienstbarkeit fügen, das ihnen wohl oft schwer fallen mag, wenn sie auf ihre freien Brüder hinblicken, und von ungarischen Herrschaftsverwaltern geplagt werden. Doch hängen sie mit ihrem Volke wenigstens einigermaßen zusammen, durch ihre Religion, ihre Geistlichkeit und ihre Kirchenverfassung (Heyser, S. 45). Alle diese Theorien überzeugen nicht wirklich. Es ist unwahrscheinlich, dass weite Gebiete des Kernlandes von Siebenbürgern unbewohnt blieben, nur weil der Boden den Ungarn gehörte. Wahrscheinlich sind die Differenzen in Bezug auf die persönlichen Rechte und Freiheiten zunächst sehr gering gewesen. Hörig sind die Sachsen auf den Komitatsböden mit der Zeit erst geworden. Und zwar schon relativ früh. In Einzelfällen sind wohl Ländereien der Gräfen durch Heirat in ungarischen Besitz geraten; in anderen Fällen, wo es darum ging, wem dieses und wem jenes Stück Land gehörte, haben die Dorfrichter wohl auch parteilich entschieden. Nein, dies ist kein Sachsenland, sondern Komitatsboden. Grund waren die unklaren Grenzen und die nicht vorhandenen Ursprungsverträge. So sind die hörigen Sachsen wohl nicht von ihren Wohnsitzen vertrieben worden, wohl aber von ihren alten Rechten. In diesem Prozess waren die Richter nicht unabhängig. Auch die Kirche hat Gräben überbrückt. Das einigende Band zwischen den freien und den hörigen Sachsen war die evangelische Religion; dazu kamen die von den Pfarrern organisierten Nachbarschaften, Bruderschaften und Schwesternschaften. Wenn junge Menschen aus den hörigen Dörfern Theologie studiert hatten und dann in den Kirchendienst traten oder Lehrer wurden, hatten sie damit auch ihren hörigen Status verloren. Sie brauchten nicht mehr für den Grundherrn zu arbeiten. Tatsächlich? Oder durften sie nur Pfarrer in den hörigen Gemeinden werden?? Michael Müller aus Zuckmantel wurde Pfarrer in Peschendorf, Malmkrog und Kreisch. Wieso gerade hier? Und noch ein Recht hatten sich die Sachsen bewahrt. Im alten Deutschen Reich mussten die Untertanen den Glauben ihrer Herrschaft annehmen. Die Sachsen dagegen gehörten nach der Reformation der

36 36 Evangelischen Kirche des Augsburger Bekenntnisses an, egal ob ihre ungarischen Grundbesitzer katholisch, calvinistisch oder unitarisch beteten. In der Literatur bzw. historiographisch noch ganz ungeklärt sind die ursprünglichen Verhältnisse und die frühe Entrechtlichung der Sachsen auf den Komitatsböden. Das Schicksal der meisten Dörfer hat sich zwischen 1200 und 1350 entschieden. Hier haben viele Sachsen ihre Freiheit verloren. Die Einzelheiten dieses Prozesses gehören noch immer zu den größten Rätseln der Siebenbürgen- Geschichte. Auf den Komitatsböden scheint der ungarische Adel ein leichteres Spiel gehabt zu haben, doch es gab auch Übergriffe gegen Dörfer auf Sachsengrund. Vier sächsische Ortschaften, die zwischen Mediasch und Hermannstadt (nahe Kleinschelken) liegen, sind nur knapp der Hörigkeit entronnen. Die Bewohner von Donnersmarkt werden 1368 nicht mehr als hospices bezeichnet, sondern "iobagones" genannt. Jobagen sind Bedienstete, Befehlsempfänger, Untertanen, Hörige. Dieser Zustand dauerte 50 Jahre an, bis König Sigismund an den Wojewoden von Siebenbürgen schrieb, dass die Nobiles offensichtlich vier sächsische Dörfer unter ihr Banderium bringen wollten stellt der ungarische König Donnersmarkt, Abtsdorf, Scholten und Schorsten unter den Schutz der Sieben Stühle und befiehlt dem Woiwoden, die Bewohner gegen Übergriffe des Adels zu schützen. (31) Landesaufnahme Gelb = Sachsenboden; Grün = Komitatsboden Literarisch hat der Historiker Gustav Seivert den Stoff der Sachsenkriege (Grevenhof; Gaan von Salzburg) sehr lebhaft beschrieben. (32) Am 21. Februar 1277 unternahmen die Hermannstädter Sachsen unter Gaan von Salzburg einen Überfall gegen den Bischof von Weißenburg (Alba Juli). Hierbei wurde die Domkirche (Michaelskirche) in Schutt und Asche gelegt ( Gaan von Salzburg ). In den zeitgenössischen Akten waren die gens Saxonica dafür verantwortlich wurde der Wojewode Siebenbürgens Thomas Szeczeny zum Hermannstädter Königsrichter ernannt. Da dieser ungarische Adlige einen Rechtsbruch nach dem anderen beging, wehrten sich die Sachsen und griffen zu den Waffen. Henning von Petersdorf führte die siebenbürgischen Verbände an. Um den Protest, der sich zu einem Volksaufstand entwickelte, zu unterdrücken, rief der ungarische König den lokalen Adel zu den Waffen und eilte selbst nach Siebenbürgen. Die Sachsen zogen sich in die Repser Burg zurück und hielten hier ein paar Wochen lang die Belagerung des Wojewoden Thomas aus. König Karl Robert mobilisierte daraufhin ein Heer der Kumanen. Als sich dieses der Repser Burg näherte, griff Henning von Petersdorf an - und verlor dabei sein Leben. Trotz des Sieges konnte der ungarische König den Wojewoden Thomas nicht auf dem Herrmannstadter Richterstuhl belassen. Die halbfeudale Grafschaftsverfassung wurde noch 1324 durch die demokratischere Stuhlsverfassung ersetzt.

37 klagen Mitglieder der Familie Apáfi über Gewalttaten, die von sächsischen Gräfen (u.a. der Gräfe von Kirtsch) verübt worden sind. Diese sind in die Besitzungen von Malmkrog, Neudorf und Rauthal eingebrochen und haben großen Schaden angerichtet (33) versuchen ungarische Adlige Kirtsch vom Königsboden loszureißen und dem Adelsboden des Kokelburger Komitates anzugliedern (Ub V, 127). Dies sind nur wenige Beispiele. Insgesamt gab es lang andauernde Auseinandersetzungen zwischen den sächsischen Dörfern und dem lokalen Adel, die wie Krieg waren. Offensichtlich lagen die Ursachen für diese Konflikte in der unterschiedlichen Interpretation der ursprünglichen Verträge. Obwohl aus der Frühzeit keinerlei Archivalien mehr existieren und der Historiker geradezu verzweifeln muss, denn ueber den Ansiedlungen in dem Mesopotamien zwischen der großen und kleinen Kokel schwebt ein solches Dunkel, dass sich darüber gar nichts sagen lässt (Gustav Seivert, 1875), so ist dieses Dunkel doch nicht undurchdringlich geblieben. Am Gründlichsten wurde die Problematik der sukzessiven Enteignungen im Zwischenkokelgebiet bisher anhand der Geschichte der sogenannten dreizehn Dörfer untersucht. Felldorf, Irmesch, Johannesdorf, Kleinalisch, Kleinlasseln, Maldorf, Maniersch, Marienburg, Nadesch, Reussdorf, Rode, Zendersch und Zuckmantel waren eigentlich hörig, doch hatten sich diese Dörfer eine Vielzahl von Sonderrechten bewahrt, die ihnen der Adel (u.a. Graf Samuel von Bethlen) nun entziehen wollte. Die Prozesse begannen 1751 und dauerten bis in die Revolutionszeit von 1848, wo der Status der Hörigkeit dann nicht mehr von den Richtern beurteilt, sondern von der Politik abgeschafft wurde. Wie wollte man 1751 Zustände beweisen, die 500 Jahre früher lagen? Abgesehen davon waren die Prozessgegner keine Parteien auf Augenhöhe. Und die Richter auch nicht wirklich unabhängig. Trotz dieser widrigen Umstände haben die Bauern der dreizehn Dörfer den Streit gewagt. Sie mussten das Eigentumsrecht der Grundherren am Boden anerkennen, denn nach so langen Zeiten hatten sie keine Belege mehr für die illegale Enteignung. Doch, so argumentierten sie, sei ihre Hörigkeit nicht an die Scholle gebunden. Die Menschen sind freie Kolonisten (coloni liberae conditionis) gewesen, die man früher als providi bezeichnet habe. Auf sie bezögen sich weder die Bestimmungen des Dekrets Wladislaws II von 1514 noch das Tripartitum. István Werbőczy (1517): Tripartitum opus iuris consuetudinarii inclyti Regni Hungariae

38 38 Ihre Rechte seien viel älter als die ungarischen Rechtsvorschriften des frühen 16. Jahrhunderts. Dieser Sachverhalt gehe auch aus dem Umstand hervor, dass ihre Grundherren in den 13 Dörfern weder eigene Kurien (= kirchliche Gebäude) noch Allodiaturen (= Herrenland) besitzen (Gündisch / Kroner, S. 77). Im Verlauf der jahrzehntelangen Gerichtsverhandlungen gab es Zeugenaussagen, die bestätigten, dass nicht alles Land schon immer den Grundherrn gehörte, sondern dass auch die Gemeinden und private Eigentümer seit alters her Grundstücke besaßen. Die Eigentümer dieser Parzellen hatten das Recht, ihre Wiesen, Äcker, Rodungsländer und Weingärten, sowie ihre selbstgebauten Wohnhäuser nicht nur zu nutzen, sondern auch zu vererben. Teilweise wurden die Ansprüche von den Richtern anerkannt, teilweise wurden sie annulliert. Auch die Fronarbeit wurde vor Gericht verhandelt und als Recht geurteilt, dass jedermann 4 Tage, wenn er aber sein eigenes Zugvieh einsetzt nur 3 Tage wöchentlich auf den Feldern der Grundherren arbeiten muss, wobei dieser Dienst nicht länger als 8 Tage am Stück andauern darf. Gegen die richterlichen Entscheidungen gab es große Proteste und dagegen den Aufmarsch des Militärs. Die Wortführer der Bauern wurden eingesperrt und die Hörigen wieder zum Frondienst getrieben bestimmte Maria Theresia, dass den Grundherrn das Obereigentum über die Waldungen zusteht, genauso wie das Schank-, Mühl- und das Schrotrecht. Auch Fleisch durften nur sie alleine verkaufen. Obrigkeitsstaatlichkeit pur gab es ein etwa besseres Urteil, doch die Dörfer blieben untertan und gegenüber dem Adel in der Pflicht (34). Bis 1848 der Feudalismus eine herbe Niederlage erlebte. Dieser überlange Prozess, der unter den Bedingungen einer Scheinlegalität stattfand, gehört zur heroischen Sachsengeschichte wie die Kirchenburgen, wie die Schulen. Es war ihr Kampf um alte Rechte und Demokratie. 1848, in diesem Jahr des Jubels und der Freiheit ereignete sich in Kokelburg ein besonderes Unglück. Im November 1848 wurde Stephan Ludwig Roth noch von den Österreichern in die Verwaltung der 13 sächsischen Dörfer berufen. Als die Militärs dann ihre Stellungen aufgeben und das Land räumen mussten, verhafteten die Ungarn den Pfarrer und Pädagogen und verurteilten ihn zum Tode. Der eigentliche Grund war nicht seine (eher untergeordnete) Position im Kokelburger Bezirk; auch nicht seine Kaisertreue, denn Roth war Demokrat. Der Grund für seine Vernichtung waren seine Publikationen gegen die Magyarisierung Siebenbürgens; sein Eintreten für die Gleichberechtigung von Ungarn, Rumänen und Sachsen: Entrinnen wir den Zöpfen, so geraten wir in die Gewalt der Schnurrbärte. Ein fatales Urteil gegen einen Staatsfeind und kein gutes Zeichen für die Zukunft des Landes. 12. Das Lassler Kapitel Der Keisder Stuhl und das Keisder Kapitel liegen an der südöstlichen Grenze zum Kokelburger Komitat. Das Lassler Kapitel mit den Dörfern Großlasseln, Dunesdorf, Rauthal, Neudorf, Felsendorf, Malmkrog, Kreisch und Peschendorf befindet sich unmittelbar westlich daneben, im Großraum von Schäßburg, Beide Kapitel gehören zu den ältesten Siedlungsgebieten und in beiden gibt es große Besitztümer der Familie Bethlen. Um die Frühgeschichte der Sachsen aufzuklären, wäre es wichtig, die alten Verhältnisse in Keisd, in Kreisch und in Malmkrog besser zu kennen. Diese drei Orte erscheinen von größter Bedeutung. Die Ortschaften des Lassler Kapitels wurden von deutschen Emigranten bereits um 1200 oder früher besiedelt. Lasseln und Dunesdorf (außerdem noch Halwelagen, Pruden und Groß-Alisch) gehörten ursprünglich zu den Besitzungen des Klosters Kolosmonostor (Colusmonustra / Klausenburg). Der ungarische König Bela III ( ) hatte das Kloster gestiftet und mit großen Ländereien und Freiheiten ausgestattet. Die Immigranten siedelten hier auf Kloster-, nicht auf Königs- oder Komitatsboden. Sie mussten den Zehnten zahlen und genossen die dem Kloster gewährten Freiheiten. Diese Dörfer wurden vom ungarischen Adel nicht bedroht, wohl aber von den Begehrlichkeiten der Patres: Die Ortschaften auf Klosterböden scheinen alle eine ähnliche Entwicklung durchgemacht zu haben genau wie die Klöster selbst. Anfänglich waren die Dörfer sogar vom Zehnten ans Kloster befreit. So großherzig waren die Mönche. Doch schon nach zwei, spätestens drei Generationen hatten sich die Verhältnisse gewandelt. In den Klöstern zog der Reichtum ein und damit Müßiggang und Laster. Die

39 39 Dörfer mussten jetzt Abgaben bezahlen und die Siedler sanken auf den Status der Hörigkeit, was zu Feindschaften und Überfällen gegen die Klöster beitrug und die Reformation sehr erleichterte. Während der Reformation wurden die Klöster aufgelöst und die Dörfer frei. Jetzt hatten sie denselben Status wie die Nachbarorte auf Königböden. Sie waren Mitglieder des Verbandes freier sächsischer Gemeinden auf Sachsenboden. Lasseln und Dunesdorf sind auch späterhin freie Gemeinden gewesen. Verwaltungstechnisch gehörten sie zum Keisder bzw. Schäßburger Stuhl (35). Die übrigen sechs Ortschaften des Lassler Kapitel (Rauthal, Neudorf, Felsendorf, Malmkrog, Kreisch und Peschendorf) befanden sich (wahrscheinlich) von Anfang an auf Böden, die den ungarischen Fürsten gehörten. Ab 1241 (oder schon früher) waren diese Dörfer dem Weißenburger Komitat zugeordnet. Doch so klar scheint das alles gar nicht gewesen zu sein, denn erst nach langen Prozessen wird im Jahre 1340 das Eigentumsrecht der Familie Apáfi über diese sechs Dörfer vom sächsischen Provinzialparlament anerkannt (36). Was nichts anderes bedeuten kann, als dass im Laufe von mehr als hundert Jahren die ursprünglich den Siedlern zugestandenen Rechte und Freiheiten wieder entzogen wurden, und zwar mehr oder weniger legal. Kirchenburg in Dunesdorf Gross-Lasseln Die beiden freien Dörfer, Lasseln und Dunesdorf hatten Kirchenburgen, wobei die von Dunesdorf kaum mehr als solche zu erkennen ist; in Lasseln steht nur noch der Glockenturm der Basilika. Die alte Wehrkirche (Chor, drei Schiffe) wurde im 19. Jahrhundert abgetragen. Der Glockenturm stand auf der Südseite und hatte einen offenen Portikus, der bei drohenden Angriffen zugemauert wurde, so dass der Turm danach nur noch aus dem Kircheninneren über das zweite Geschoss betreten werden konnte. Der fünfgeschossige Turm hat schmale Schießscharten und Rundbogenöffnungen im oberen Geschoss. Die letzte Etage ist ein auf Konsolen gelagertes Wehrgeschoss mit Pyramidendach. Die anderen sechs Dörfer gehörten (legal erst nach 1340) zum Grundbesitz der Adelsfamilie Appa / Apáfi (der Königsfamilie!). Kirchenorganisatorisch waren sie Mitglieder des Kreischer (später Lassler) Kapitel: Neudorf, Rauthal, Felsendorf, Peschendorf, Malmkrog und Kreisch. Einige Hattertnamen erinnern an weitere ehemalige Gemeindeanlagen: Nässelsderf, Dannderf, Schlasderf, Fettenderf, doch existieren diese Ortschaften nur noch als Flurbezeichnungen (Auswanderung nach der Hörig- Werdung?). Über die Verträge zwischen den ungarischen Grundherren und den ersten deutschen Siedlern gibt es keine Unterlagen mehr. Doch es ist davon auszugehen, dass die Dörfer nicht von Anfang an hörig waren, sondern dies erst im Laufe von über 100 Jahren wurden. Urkundlich werden die Dörfer 1305 erstmals erwähnt, in einem Erbteilungsvertrag. Die Apáfis waren ein mächtiges Geschlecht, das im genannten Erbteilungsvertrag neben unsern vier Gemeinden noch 17, zum Teil sächsische Gemeinden sein eigen nennt, das unersättlich im 14. und 16. Jahrhundert sich immer wieder gewalttätige Übergriffe auf den freien Lassler Boden erlaubt, und dem es schließlich gelang, dieser freien Gemeinde zwei Hattertteile abzunehmen, auf denen nicht bloß Privatgrund, sondern auch Kirchen- und Pfarrersgrundstücke lagen; und ihre Nachbarn von Kopisch und Waldhütten gar mussten, als ihnen die Pergamentbriefe nichts halfen, zu den Waffen greifen. Ärger noch trieben sie es selbstverständlich auf eigenem Boden. (Wolf, S. 3).

40 40 Georg Adolf Schuller vermutet, dass größere Ländereien der später hörigen Dörfer durch Heirat in ungarischen Besitz übergegangen sind: Es ist ja eine zu sattsam bekannte Thatsache, dass die sächsischen Gräfentöchter mit Vorliebe sporenklirrenden magyarischen Edelleuten die Hand reichten und mit der Hand den mühsam erworbenen väterlichen Besitz zu eigen gaben. (37) Damit ist Schuller nahe an der oben zitierten Theorie von Friedrich Teutsch. Weil die Urkunden fehlen, kann auch Schuller nicht klären, ob wir es bei der Aussonderung der sechs Gemeinden des Lassler Kapitels, die im Besitz der Apafi erscheinen, mit dem gewaltsamen Losreißen eines Stückes vom Sachsenboden durch ein entartetes sächsischen Gräfenhaus, oder aber mit der planmäßigen Besetzung einer königlichen Schenkung mit deutschen Siedlern nach dem vielfach geübten sogenannten deutschen Recht, d. i. im Hinterlassens-Verhältnis, durch das beschenkte Geschlecht zu thun haben. (S. 109). Schuller geht davon aus, dass das Zwischenkokelgebiet ursprünglich Sachsenboden war, der durch die Schuld der Gräfen oder die kluge Heiratspolitik des Adels erst zum Komitatsboden wurde. Einzelne Flurstücke mögen so übergegangen sein, ganze Dörfer und weite Ländereien kaum. Auch die dritte Alternative wird von Schuller erwogen, doch es müssen schon relativ dumme Siedler gewesen sein, die sich auf adligen Böden niederließen. Wenn man die zugesicherte eigene Gemeindeverwaltung und die Freiheit und Selbständigkeit des kirchlichen Lebens, wie sie beide in diesen Gemeinden bestand, wenn man das Sicherheitsgefühl, unter dem Schutz eines mächtigen Herrn leben zu können, hinzunimmt, so ist wohl zu verstehen, dass weniger selbstbewusste, und weniger weitschauende Ansiedler die durch manche Opfer zu erkaufende Freiheit für solche Halbfreiheit dahingaben. (Schuller, S.115) Eine unbefriedigende Erklärung, nachdem gerade Kreisch und Malmkrog als die historischen Zentren des Lassler Kapitels dargestellt wurden. Da passt vieles noch nicht zusammen und das Offensichtliche wird gar nicht gesehen: nämlich dass die Unfreiheit sukzessive gekommen ist. Wie erhellt man die alte Geschichte von Malmkrog und Kreisch? Mussten die hörigen Gemeinden Kirchenburgen errichten? Welches Motiv hatten sie? Oder geht die Errichtung der Kirchenburgen in Malmkrog und Peschendorf bis in die Zeit zurück, wo diese Gemeinden noch nicht hörig waren?? Ob die Kirche in Felsenburg jemals zu Verteidigungszwecken vorgerichtet war (einen Bering hatte), ist heute nicht mehr ersichtlich. Das gleiche gilt für Neudorf (Fabini, 312) und Rauthal (Fabini 359). Bei Gefahr flüchteten alle wohl in die Hauptorte des Lassler Kapitels, nach Malmkrog, Peschendorf und Kreisch. Die Basilika in Malmkrog ist eine gut bewehrte Kirchenburg. Peschendorf (villa Besse) wird 1305 anlässlich der bereits erwähnten Vermögensteilung urkundlich erwähnt. Die mittelalterliche Kirchenburg in Peschendorf wurde 1913 abgetragen (Photos bei Fabini, Atlas der Kirchenburgen). Die alte Nikolauskirche in Kreisch war keine Kirchenburg, doch gab es vielleicht an dem Standort des heutigen Castells früher eine solche Anlage. Archäologische Grabungen im Bereich der alten Nikolauskirche und des Friedhofs wären überaus sinnvoll. Bauern haben dort schon Goldzähne gefunden Neudorf (Nou Săsesc) Rauthal (Roandola)

41 41 Um die Geschichte der hörigen Dörfer zu klären, bräuchte man entweder die Ursprungsverträge mit den Siedlern oder die Akten der jahrzehntelangen Prozesse (vor 1340). Oder Vergleichsfälle aus anderen Komitaten, die zeigen, wie der ungarische Adel mit den Siedlern umgesprungen ist. Archäologische Nachweise aus der Gründungszeit der Ansiedlungen würden ungemein helfen. Dazu genügen relativ wenige gezielte Grabungen. Felsendorf (Florești) Peschendorf (Stejăreni) In sechs Dörfern des Lassler Kapitels sind die Sachsen hörig geworden. Aber auch in Schlatt (Zlagna) bei Agnetheln, nördlich von Hermannstadt. Ebenso in Bogeschdorf / Bágaciu und Wölz sowie im Zeckesch-Gebiet. In einem Nachbarkapitel von Lasseln liegt Deutsch-Weißkirch, das um 1150 gegründet wurde und erstmals im Jahre 1231 als Alba ecclesia dokumentiert ist. Das Dorf (rumänisch Viscri), das nur etwa 20 km von Keisd entfernt liegt, besitzt eine schöne Kirchenburg. Deutsch-Weißkirch Die vertraglichen Vereinbarungen mit den ersten Siedlern sind nicht überliefert. Doch zu Beginn des 14. Jahrhunderts war die Freiheit der dort lebenden Sachsen dahin - genau wie in den sechs Dörfern des Lassler Kapitels. Herren wurden die Nachfahren des Johann Latinus, einem Kaufmann, der im Fernhandel tätig war (er ist urkundlich 1204 erstmals erwähnt). Die Besitzungen gehörten zum Albenser (später Oberalbenser) Komitat. Auf Adelböden existierten hier sächsische Siedlungen. Diese waren nicht unmittelbar dem Adel tributpflichtig. Zwischengeschaltet waren Schäßburger Dominikaner und einflussreiche sächsische Erbgrafen als Lehnsherren. Auch hier wäre es hilfreich, den Prozess der Enteignung genauer zu erforschen. Untersuchungen zum romanischen Kern der Kirchenburg könnten Aufschluss geben über den Beginn der Hörigkeit. Ähnliches gilt für zwei Bauwerke des Lassler Kapitels: das Kastell in Kreisch und die Kirchenburg in Malmkrog.

42 42 Auffällig ist, dass es in Kreisch keine Kirchenburg gibt, wohl aber ein burgartiges Schloss (das Castell Keresd), das von ungarischen Fürsten bewohnt war. Die neue sächsische Kirche (um 1890 gebaut) steht direkt neben dieser Burg, die ein bedeutendes Bauwerk der Renaissancearchitektur darstellt. Vorläufer der neuen sächsischen Kirche war die Nikolauskirche, die 1433 erwähnt ist (der Papst erteilt ihr einen Ablass; UB IV, 509) war die Nikolauskirche in einem sehr baufälligen Zustand (38). Das Schloss wurde zwischen 1559 und 1598 auf älteren Fundamenten errichtet. Nach Lage und Anordnung ist es nicht auszuschließen, dass hier einmal eine sächsische Kirchenburg (oder eine Bauernburg, wie in Keisd!) stand, die von den Ungarn kassiert und umgebaut wurde. Die ältesten Kirchenburgen im Land sind aus dem 12. Jahrhundert und wurden zum Schutz gegen Überfälle von Kumanen und Tataren, später (ab 1420) gegen die Türken / Osmanen errichtet. Die vorliegende Architekturgeschichte zum Castell (39) sagt nichts über sächsische Vorgängerbauten, doch archäologisch müssten sich diese feststellen lassen. Erst 1305 wird das heutige Criș (= Kreisch) zum ersten Mal erwähnt: in einem Erbteilungsbrief, der vom Weißenburger Domkapitel ausgestellt ist (Weißenburg = slawisch Bälgrad; rumänisch = Alba Julia, deutsch ab 1711 auch: Karlsburg). Das Schloss in Kreisch Kreisch liegt in einem südlichen Seitental der Großen Kokel (Târnava Mare). Die nächstgelegene Stadt ist Schäßburg / Sighişoara (etwa 12 km nordöstlich). Es ist jedenfalls eine bedeutende Frage, ob die Sachsen des Lassler Kapitels sich freiwillig unter das ungarische Joch begeben haben, oder ob es hier (auf den Komitatsböden ) die erste große Niederlage des Siedlungsprojektes gab. Schriftliche Urkunden aus dieser Zeit ( Jahrhundert) existieren nicht mehr.

43 43 Genau wie Kreisch taucht auch das nahe gelegene Malmkrog erst 1305 in den Urkunden auf. Dies verleitete zu der Annahme, dass die Ortschaften des Lassler Kapitels erst um 1280 besiedelt wurden. Was jedoch seltsam ist, wenn man bedenkt, dass die drei größeren Markflecken der Gegend, Mediasch, Schäßburg und Keisd schon um 1150 von Deutschen bewohnt waren; dies ist durch Gräberfunde eindeutig belegt. Die frühen Siedler von Mediasch und Schäßburg, die in der Hauptsache doch Bauern waren, hätten sich nicht interessiert für die unmittelbare ländliche Umgebung ihrer Stadt? Die These der jungen Besiedlung des Lassler Kapitels lässt sich meines Erachtens nicht halten. Wenn die Ungarn hier zuerst da gewesen wären, dann hätten die Dörfer in diesem Seitental der großen Kokel jeweils einen hohen rumänischen Bevölkerungsanteil. Doch dies war absolut nicht der Fall. Alle sechs Dörfer waren früher mehrheitlich von Sachsen bewohnt. Als die Bewohner der betroffenen sechs Dörfer 1848 von ihrer Untertänigkeit befreit wurden, entlud sich ihr Zorn gegen das Castell: es wurde geplündert. Rache für lange erlittenes Unrecht. Die Auseinandersetzungen um die Klärung der Vereinbarungen, die es zwischen dem König, dem Adel, den Klöstern und Siedlern gegeben hat, kamen auf die Tagesordnung, als es ökonomisch wieder aufwärts ging nach den Zerstörungen durch die Mongolen. Das Ergebnis ist bekannt: es gab freie und viele hörige sächsische Dörfer mit jeweils unterschiedlichen Rechten. Doch dies war von Anfang an wohl nicht so vereinbart. Die Details der Enteignungen sind von Ort zu Ort verschieden gewesen. Ein interessantes Kapitel in dieser Geschichte ist Birthälm (rumänisch Birtan). Es liegt nur ein Tal weiter westlich wie Malmkrog und Kreisch. Birthälm war eine Ortschaft auf dem Gebiet der Zwei Stühle von Mediasch und Schelk. Diese Region erlangte die Rechte des Goldenen Freibriefs um Danach entwickelte sich die Ansiedlung zu einem bedeutenden Städtchen, das nach der Reformation für lange Zeit zum Bischofssitz der Siebenbürger Sachsen wurde. Zu einem der zentralen Orte im ganzen Land. Ganz in der Nähe von Birthälm liegt Großkopisch (Copsa Mare) mit seiner gewaltigen Kirchenburg. Ein Tal weiter östlich wurden die Sachsen hörig. Das sind schon merkwürdige Zustände. Großkopisch Birthälm Wann Birthälm gegründet wurde, wissen wir nicht. Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1283, zusammen mit den Ortschaften Hetzeldorf, Reichesdorf, Meschen, Mediasch, Pretai, Scharosch und Groß-Kopisch. In dem Dokument wurde eine Abfindung von Steuern an den Bischof von Siebenbürgen verhandelt (dieser bekam nun keine Naturalien mehr, sondern 40 Silbermark im Jahr). Damals war Birthälm frei, doch unterstand es noch nicht dem königlichen Schutz. Vielleicht waren im Nachbartal die Verhältnisse ganz ähnlich, nur dass dort die königliche Familie territoriale Interessen hatte. Ende des 13., Anfang des 14. Jahrhunderts wurde klar, welche Ländereien dem ungarischen Adel und welche den Sachsen gehörten. In der strittigen Zeit gab es Gerichtsverhandlungen und es wurden Kriege geführt. Resultiert ist ein Mosaik, das bis 1848 Bestand haben sollte. Im Malmkroger Seitental der Großen Kokel gehörte die Dorfbevölkerung zu den Verlierern dieser Auseinandersetzungen. Die Gegner waren ein paar Nummern zu groß.

44 44 Die ungarischen Könige ab Stephan dem Heiligen stammen aus dem Haus der Àpáden. Diese Familie der Eroberer hatte großzügige Schenkungen an Klöster gemacht, um durch die Arbeit der Mönche das Christentum im Lande zu festigen. Und sie hatte die Sachsen gerufen. - Aus dem Haus der Apáden kommt auch die Familie Bethlen. Ein Laurentius ( Lörinc ) Bethlen (12. Jahrhundert) gilt als Urahn der Familien von Bethlen und Apáfi. Er hatte 2 Enkel, nämlich Péter, der den Bethlen- Stammbaum fortsetzte und Oliver, dessen Enkel Apa und dessen Urenkel Michael Apáfi waren. Michael Apáfi ist der Eigentümer von Malmkrog. Fünf Generationen vor Michael waren die Besitzverhältnisse noch umstritten. Im Laufe von über 100 Jahren haben die Familien Bethlen und Appa große Gebiete des Lassler Kapitels in ihren Besitz gebracht, bis sie feudale Rechte ausüben konnten. Die Einzelheiten dieser Enteignungen kennen wir nicht. Der originale Freibrief von 1224 ist abhanden gekommen. Vielleicht existierte er schon 1317 nicht mehr, als die Sachsen auf eine erneute schriftliche Bestätigung ihrer Rechte drängten. Dieses Datum liegt merkwürdig nah an den Prozessen um Malmkrog und Kreisch, und merkwürdig nah an der Bestätigung der Rechte für Birthälm. Der Freibrief von 1317 beweist die Not der Sachsen in der damaligen Zeit: Keiner von Adel soll die Freiheit haben, irgends ein Dorf oder Landgut auf sächsischem Boden, von dem König zu verlangen. Sollte es aber jemand versuchen, so haben die Sachsen die Freiheit, zu widersprechen. Dieses veste Band des sächsischen Gebietes, dass es nicht zertheilet würde, ist vielen Anfällen ausgesetzt gewesen. Daher sich die Nation mehr als einmal genöthigt gesehen, dasselbe durch neue königlichen Befehle verstärken zu lassen (40) Vielleicht hat sich das folgende Szenario historisch ereignet: zuerst wurde die Kirchenburg (die Bauernburg?) in Kreisch (von Bethlen) kassiert. Dann hat er seine absoluten Eigentumsrechte von dort aus bis Malmkrog ausgebreitet und der Bevölkerung Stück für Stück die alten Zusagen genommen. Möglicherweise ist alles über Verträge gelaufen. Für jede Enteignung wurden die Sachsen entschädigt, wie Hans im Glück mit einem immer geringeren Pfand. Bis Kreisch, Malmkrog und die anderen vier Ortschaften mit den umliegenden Ländereien der Familie Apáfi 1340 endgültig zufielen und damit der Status der dort lebenden Sachsen als Hörige bestimmt war. Die Details kennen wir nicht, doch der ungarische Adel hatte gewiss kein Interesse an rebellischen Untertanen. Wie schlichtet man solche Konflikte? Victor Roth schreibt in seiner Kunstgeschichte Siebenbürgens: es sei schon sehr erklärungsbedürftig, dass inmitten einer Jobbagyengemeinde eine außergewöhnlich große und selten reich geschmückte und ausgestattete Kirche gebaut wurde. Die Kirche von Malmkrog. Wo sollen hörige Bauern soviel Geld hernehmen? (41) Hans Wolff argumentiert ganz ähnlich, doch hat er eine Erklärung. Die Malmkroger Kirche sei einstens in ihrer Größe und Schönheit nicht nur für die Bedürfnisse der Malmkroger Gemeinde geschaffen worden. Der Schlußstein mit dem Apáfischen Wappen und die weltlichen Bilddarstellungen im Chore weisen klar auf die Familie Apáfi als Geldgeber hin. Wenn man jedoch die Kirche von Kreisch, die doch vor der Reformation auch den Bethlen-Apáfischen als Gotteshaus gedient hat, in ihrer düsteren Bescheidenheit sieht, dann fragt man unwillkürlich, was wohl die Familie veranlasst haben muß, sich gerade hier in Malmkrog so in Unkosten zu stürzen? Und wenn sie es getan wie es gekommen ist, dass sie aus solchen Opfern keine Eigentumsansprüche auf sie ableitete, ja, dass sie zur Zeit der Kirchentrennung dies herrliche Werk den verachteten Fronbauern überließ, um für die eigenen Bedürfnisse eine bescheidene Kapelle zu bauen? Sollte dieses Geschlecht wirklich so selbstlos gewesen sein, zu einer Zeit, wo andere Edlinge durch Landtagsbeschlüsse abgehalten werden mussten, ihren Untertanen die Kirchen wegzunehmen? Kaum glaublich! ( ) Die Erklärung für diese prunkvolle und für jene Zeiten verhältnismäßig groß angelegte Kirche müssen wir anderswo suchen. Malmkrog ist auch heute noch katholischer Wallfahrtsort.

45 45 Die Kirchenburg in Malmkrog Die Kirche in Malmkrog sei vor der Reformation eine der Jungfrau Maria geweihte Wallfahrtskirche gewesen; deswegen ist sie so groß, deswegen trägt sie so reichen Schmuck. Wolff glaubt, dass die Wallfahrer mit ihren Spenden den üppigen Kirchenbau finanziert haben. Der Schlussstein mit dem Wappen der Apáfis beweise gar nichts, ebenso wenig die Malereien im Chor Die prächtigste nicht-orthodoxe Kirche in ganz Siebenbürgen (Malmkrog) Gab es keine Vorgängerbauten? Die Frühgeschichte dieser Kirche könnte eine Antwort geben auf die Kolonialgeschichte der Sachsen. Wurde die Basilika tatsächlich erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts errichtet, ziemlich genau zu dem Zeitpunkt, als den ungarischen Grundherrn ihre Besitzrechte bestätigt wurden? Ein Pilger hat im Jahre 1404 auf den Fresken der Kirche eine Inschrift hinterlassen, die beweist, dass die Wände schon damals bemalt waren. Victor Roth: ein bestimmtes Erbauungsjahr für dieses Gotteshaus anzugeben, sind wir bei dem Mangel jedweder urkundlichen Nachrichten nicht im Stande. Abschließend wagt Roth auf Grund der Kostüme dann doch eine Schätzung: erbaut sei die Kirche in Malmkrog im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts, wobei er ein bis zwei Jahrzehnte älter nicht ausschließen wollte. In die kleinste der vier Glocken ist die Jahreszahl 1444 eingeprägt. Die Inschriften der anderen Glocken lassen vermuten, dass diese noch um einiges älter sind. Die Kirche selbst wird erstmals im Testament Apáfis (1447) erwähnt. Wandmalereien an der Mittelschiffnordwand sind auf das Jahr 1350 datiert

46 46 In der Literatur heißt es, die Ortschaften von Malmkrog, Kreisch, Rauthal, Neudorf und Peschendorf seinen auf einem alten Praedium (= Landbesitz) gelegen, zwischen dem Schäßburger, Mediascher und Schenker Stuhl. Diesen Besitz habe die ungarische Krone schon vor langen Zeiten dem ungarischen Adel vergeben, der sie dem Weißenburger Komitat unterstellte. Das muss vor den Einwanderungen der Sachsen gewesen anschließend hat der ungarischen Adel die Siedlungsprojekte mitgetragen, auch wenn sie ihm Land kosteten. Wenn die Ländereien dem lokalen Adel von der Krone wieder entrissen wurden, wenn es also keine Zustimmung des Adels zu dem Siedlungsprogramm gegeben hat, dann waren die Probleme, die kamen, vorprogrammiert. Möglich ist auch, dass der Adel zunächst zustimmte, dann aber seine Haltung änderte. Wahrscheinlich war das Tal zwischen Malmkrog und Kreisch schon vor den Einwanderungen dem Adel versprochen. Dann hat dieser, dem Könighaus nah verwandte Adel, die Einwanderungen mit unterstützt und großzügige Rechte gewährt. Später erinnerte man sich an den Wert des Besitzes und der Adel hat sich die Ländereien zurück geholt. Um den gesellschaftlichen Frieden zu wahren, wurde die Kirche von Malmkrog gestiftet. Nach 1340 existierten im Lassler Kapitel diese ungleichen Rechte ganz offensichtlich eng nebeneinander. Jetzt gehörten die erwähnten sechs Dörfer der Familie Apáfi, mit allen Bewohnern. Völlig rechtlos waren die Menschen nicht, doch sie mussten zuerst auf den Feldern der Fürstenfamilie arbeiten und zuerst deren handwerkliche Bedürfnisse erfüllen, bevor sie auf eigene Rechnung und für die eigene Familie tätig sein konnten. Politische Freiheiten hatten sie keine. Als die damals lebende Generation der Familie Bethlen-Apáfi 1322 vor dem Landtag um den Besitz von Malmkrog und die Eigentumsrechte an den übrigen fünf Dörfern stritt, behauptete sie, dass aus den Urkunden eindeutig hervorgehe, dass Malmkrog seit dem Bau der Michaelskirche (dies war nach 1241) eine untertänige Gemeinde des Oberweißburger Komitates war. Das Oberweißburger Komitat (Weißenburg ist Alba Julia, das alte römische Castrum Apulum) bildete eine mittlere Verwaltungseinheit (= Grafschaft) in der Nation des ungarischen Adels. Maximal hundert Jahre nach der Einwanderung haben die Dörfer also schon den ungarischen Fürsten gehört. Dies fällt genau in die Zeit, als es massive Auseinandersetzungen zwischen der ungarischen Krone und dem lokalen Adel (wie in Kapitel 8 beschrieben) gab. Als der ungarische Adel sich gegen die übertriebenen Freiheiten wehrte, die den Sachsen eingeräumt wurden. Mit der Einschränkung der Rechte haben die Ungarn also nicht lange gefackelt. Dann gab es jahrzehntelange Prozesse, bis am Ende (1340) der ungarische Fürst seine Eigentumsrechte über die sechs Dörfer des Lassler Kapitels von den Sachsen bestätigt bekommt. Kurz danach wird die Kirche in Malmkrog gebaut. War es so? Haben Appa und Bethlen erst die Sachsen enteignet und ihnen dann diese Kirche bezahlt? Eher unwahrscheinlich. Es sei denn, der Kirchenbau war der Preis für die Einigung. Dies könnte vieles erklären. Nur eines nicht: was hat die Hermannstädter Provinzialversammlung dazu bewogen, die Bauern des Lassler Kapitels zu verraten? Hatten sie keine Chance mehr? Gehörte alles schon ganz legal den ungarischen Fürsten, nur die Menschen noch nicht? Es gibt bis heute leider keine Untersuchungen mit neueren, etwa radiochemischen (C-14-Analyse) oder physikalischen (Thermolumineszenz) Methoden, die genauer datieren. Keine speziellen archäologischen Bestimmungen zur frühesten Baugeschichte. Doch es steht jetzt eine überaus provokante These im Raum, die vielleicht zu solchen Untersuchungen führt. Diese wären, wie schon gesagt, auch für Kreisch von Bedeutung, nicht nur um neuere Einblicke in die Ansiedlungsproblematik des Schäßburger Raums zu bekommen, sondern um die ganze Frühgeschichte der Sachsen aufzuhellen. Gab es eine Bauernburg in Kreisch, wann wurden die hörigen Dörfer hörig? Die siebenbürgische Historiographie verharrt in dieser wichtigen Frage seit langer Zeit auf der Stelle.

47 47 Das Lassler Kapitel war bisher kein zentraler Punkt der sächsischen Geschichtsschreibung. Im Gegenteil, die einschlägigen Werke sind gering an der Zahl. Doch sie belegen eine Kontinuität der Enteignung: Die kurzen, chronikartigen Berichte, die die Laßler Kapitelmatrikel aus den vier letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts gibt, sind eine Geschichte der Gewalttaten und Verletzungen eines einzigen Edlings, der damals in Kreisch seinen Sitz hatte, des Alexius Bethlen, sind ein Abriß einer endlosen Leidensgeschichte sollte Michael Pellionis, der Sohn einen Fronbauern, Pfarrer in Kreisch werden, doch wollte Alexius Bethlen diesen nicht dulden. Er selber sei auf seinem Grund der Bischof Die Kirche blieb hart, Pellionis sollte Pfarrer werden. In der Folge wurden die Bauern von Bethlen aufgehetzt. Seit dieser Zeit gibt es einen steten Aufruhr gegen die Kirche (Wolff, Seite 3) Die wichtigsten Publikationen im vorliegenden Zusammenhang lassen sich an einer Hand abzählen (42). 13. Die Kirchenburgen Siebenbürgen ist vor allem wegen seiner Kirchenburgen berühmt (43). Adelsburgen (wie in der Eifel) sucht man in Siebenbürgen (auf dem Königsboden) vergeblich. Die meisten Kirchenburgen haben eine Baugeschichte, die von der Romanik bis ins 17: Jahrhundert reicht. Von der Zeit vor den Feuerwaffen bis in die Zeit, wo der Balkan von den Türken geräumt wurde und Österreich seine Herrschaft etablierte. Interessant ist die Frühgeschichte der Kirchenburgen, die sich, bedingt durch die Vielzahl der Bauwerke, rekonstruieren lässt: Die große Ähnlichkeit der romanischen Bauten im gesamten Gebiet der ersten Kolonisierung lässt auf eine gezielte und planmäßige Gründung von Ortschaften schließen, wobei nach unserer Meinung die Errichtung von steinernen Kultbauten bald, das heißt einige Jahre nach der Rodung und Aufteilung des Bodens, stattgefunden hat. Die Ansicht, dass in den ersten fünf bis sieben Jahrzehnten nach der Kolonisierung provisorische Holzbauten errichtet wurden, kann beim heutigen Stand der Forschung nicht aufrecht erhalten werden. Viel eher sind die vorhandenen oder durch Grabungen bekannt gewordenen Bauten der Flandrenses, Theutonici und Saxones mit der ersten Generation der Einwanderer in Zusammenhang zu bringen, wie das schon Walter Horwath (1936) vermutet hat. (Fabini 2009, S. 45) Außer der Ringmauer gehörte ein starker Turm zu diesen (ersten) Kirchenburgen. Er diente als Warte, von der aus man das Land überschauen konnte, und war im Fall einer Belagerung der festeste Punkt der Burg, der selbst dann Zuflucht bot, wenn die Feinde schon in die Burg eingedrungen waren. Solche Türme haben wohl zu jenen Wehrbauten gehört, die von den Einwanderern bald nach der Besiedlung, vor allem nach dem Mongolensturm gebaut wurden. In vielen Fällen wurden diese Türme später teilweise abgetragen oder stark umgebaut, jedoch kann ihre Existenz sowohl aus vorhandenen Dokumenten belegt als auch durch aufmerksame Untersuchungen an ihren Nachfolgebauten und durch archäologische Grabungen nachgewiesen werden. (S. 64) Sehr massiv ist der Westturm der Großschenker Kirche (11,60 x 11,60m). Der Turm von Heltau hat im Grundriß Ausmaße von 12,20 x 12,80 Meter bei etwa 3 m dicken Mauern. Die Traufenhöhe des Turmes beträgt 32,50 m. Da im vorletzten Geschoss romanische Zwillingsfenster erhalten geblieben sind, besteht kein Zweifel daran, dass der Turm bis zu dieser Höhe um die Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden ist, möglicherweise noch vor dem Mongoleneinfall.. (S. 64) Ähnliche Urformen sind in Großau, Freck, Sakadat, Martinsberg und Kolzmengen erhalten. Bemerkenswert ist auch die Architektur der Schäßburger Bergkirche. Weitere Beispiele sind die Türme der Honigsberger Kirche sowie der Kirchen in Marienburg, Neustadt/Kr, Zeiden, Heldsdorf und Nussbach. Auch die Draaser Kirche gehört in diesen Zusammenhang. Typisch sind Turmmaße von 8 x 8 bis 12 x 12 Meter und Mauerstärken zwischen 2 und 3 Meter.

48 48 Die romanische Wehrkirche in Großschenk Ganz ähnliche Abmessungen haben die dicken Türme der romanischen Kirchen in der Eifel und den Ardennen. Unsere These, nach der bereits in den Herkunftsregionen beringte Kirchenburgen (nicht nur Wehrkirchen!) existierten, die die Einwanderer in ihren Köpfen mitgebracht haben, ist naheliegend. Von den Türmen in der Eifel zu Kirchenburgen in Siebenbürgen gibt es eine direkte Verbindung. Vielleicht ist dieser Vorschlag nicht unrealistisch: aus der Vielzahl der erhaltenen sächsischen Kirchburgen (zunächst auf dem Papier!) den romanischen Kern herauszuschälen. Und dann in mehreren (begehbaren?) Modellen die Entwicklung vom 12. bis zum 17. Jahrhundert zu demonstrieren. Zum historischen Verständnis der geschachtelten Kirchenburgen würde ein solches Projekt sicherlich beitragen. Wenn das älteste Modell seine Verwandtschaft mit den romanischen Kirchen in der Eifel belegt, würde mich dieses Ergebnis nicht wundern. Die Burgenlandschaft in der Eifel unterscheidet sich von der in Siebenbürgen grundlegend. In Siebenbürgen gab es aus antiker Zeit (Daker, Römer) einige Burgen; die drei größten sind Cetatea Blidaru, Costeti Cetatuia und Sarmizegetusa. Der anschließende Burgenbau war nicht nachhaltig und belegt, dass das Karpatenbecken über Jahrhunderte kein ständiges Herrschaftsgebiet gewesen ist. Erst als die Sachsen ins Land kamen, wurden wieder (wenige) klassische Burgen gebaut: die Ordensburgen im Burzenland, Cetatea Sazscor und Marienburg bei Feldiora (44) - und einige Bauernburgen und fast in jedem Dorf eine Kirchenburg. In der Eifel sind die Burgen Herrschaftszentren von Kleinstaaten gewesen. Eine ähnliche Entwicklung gab es in Siebenbürgen nicht. Hier bildete die ganze Gesellschaft eine Nation. Daneben gab es den ungarischen Adel (auf den Komitatsböden), der auch einige Burgen (Cetatea Trascăului) baute; doch diese waren nicht gegen die Sachsen gerichtet. Im Grenzgebiet zu Altrumänien (Moldau, Walachei) standen die Burgen der Rumänen. Zu literarischem und filmischem Ruhm hat es ein Fürst der Walachen (Rumänen) gebracht: Dracula. Vlad Țepeș (Vlad III. Drăculea, der Pfähler), Sohn des Vlad II. Dracul (der Drachen), war Woiwode (Fürst) in der Walachei (1448, und 1476), als diese von den Osmanen bedroht war. Dracula ist in Schäßburg geboren und soll zeitweise (1431 und 1436) auch dort (als Flüchtling?) gewohnt haben. Mit Siebenbürgen verbindet jedermann vor allem: die Kirchenburgen. Sehr effiziente Volks-Bauwerke, die man ständig nachrüsten konnte. Uns interessieren vor allem die Frühformen, weniger das kolossale Endprodukt. Über viele Jahrhunderte ist es dem mächtigsten Feind, den Türken / Osmanen nicht gelungen, die befestigten Städte und Dörfer der Siebenbürger dauerhaft zu okkupieren. Es gibt Kirchenburgen, die niemals eingenommen oder zerstört wurden. Steinerne Zeugen für den Überlebenswillen dieser Gesellschaft.

49 49 Deutschkreuz Holzmengen Arkeden Malmkrog Als die Stadtbefestigungen abgebaut wurden, blieben im Sachsenland die Kirchenburgen weitgehend erhalten, obwohl sie keinem Verteidigungszweck mehr dienten. Im Bewusstsein der örtlichen Bevölkerung hatten sie jedoch eine große Symbolfunktion, so dass es nur vereinzelt zu Rückbauten kam. Die Kirchenburgen stehen für die stolze Geschichte des Landes. 14. Die Reformation Die Bischöfe übten die geistliche und einen Teil der weltlichen Gerichtsbarkeit aus. Doch besaß der Erzbischof in Weißenburg keine durchgreifenden Patronatsrechte, wie die Lassler Kapitularstatuten aus dem Jahr 1532 bezeugen. Die Ortskirchen waren traditionell sehr stark und autonom (wegen der Urwahl der Pfarrer). Die jährlichen Visitationen sind keine echte Bedrohung gewesen wird der Dechant von Mediasch Generaldechant (= oberster Bischof). Dann kam die Reformation. Sie begann 1521 in Herrmannstadt und hatte zunächst große Widerstände zu brechen. Nach der Schlacht bei Mohacs (1526 wurde Ungarn von den Osmanen vernichtend geschlagen) hatte sie dann guten Erfolg der neue Glaube setzte sich durch. Als bedeutendster Reformator gilt Johannes Honterus, der 1542 in Kronstadt die lutherische Lehre einführte. Mit der Synode von 1545 ist die katholische Richtung in Siebenbürgen erledigt. Ohne Bauernkriege, wie es sie im Deutschen Reich überall gab. Die Eigenverantwortung der Siebenbürger Sachsen hat wohl entscheidend dazu beigetragen, dass die Reformation sich hier ohne Gewalt durchgesetzt hat und schnell erfolgreich war. Die Despotie der römischen Kirche entsprach nicht der inneren Struktur und dem freiheitlichen Geist der Siebenbürger Gemeinschaft. Erleichtert wurde alles durch die häufigen Konflikte der unteren Geistlichkeit mit dem Erzbischof und dem Papst. Die Volkskirche der Sachsen war ganz lokal..

50 50 die katholischen Bibeln werden verbrannt 15. das Eigen-Landrecht der Siebenbürger Eine ähnlich grundlegende Bedeutung wie die Verfassung (Adreanum) und die Glaubenseinheit (durch die Reformation) hat das Eigen-Landrecht (1583) für die Siebenbürger Sachsen. Bevor dieses schriftlich fixiert wurde, gab es das Recht bereits in der praktischen Rechtsprechung. Es musste sich behaupten gegen die verschiedensten Einflüsse und Neuerungen. Einen ersten schriftlichen Entwurf, der in seinem Kern auf römischen Rechtsvorstellungen beruhte, hatte Honterus (1544) verfasst. Dagegen formulierte Thomas Bomel (1560) einen Entwurf, in dem das einheimische deutschsprachige Gewohnheitsrecht Leitbild war. Auf Grund dieser Vorarbeiten entstanden dann durch Matthias Fronius jene sächsischen Statute, welcher von der Universität der Sachsen beraten und von der ungarischen Regierung (Fürst und König Stephan Bártory) 1583 als eigenes Gesetzbuch der Sachsen anerkannt wurde. Dieses Privat-, Proceß- und Strafrecht ist bis 1853 gültig geblieben. Es verdient, im Detail studiert zu werden, weil es die Wertvorstellungen der Sachsen repräsentiert. Die gründlichsten Arbeiten hierzu stammen von Friedrich Schuler von Libloy, einem der größten Gelehrten, die Siebenbürgen hervorgebracht hat. Libloy hat die alten Rechtsdenkmäler analysiert, sowohl die germanischen (Lex Salica Francorum; Lex Francorum Ripuariorum, Lex Alemannorum; Lex bajuwariorum Lex Saxonum ) wie die römischen Quellen (Edictum Theodorici; Gesetzbuch des Papian ), außerdem die mittelalterlichen städtische Rechtsordnungen (Köln, Frankfurt, Worms, Freiburg), den Sachsenspiegel, den Deutschenspiegel, den Schwabenspiegel und entdeckt so den historischen Hintergrund des Siebenbürgischen Landrechts. Eine überaus verdienstvolle Arbeit, die allerdings heute kaum noch jemand liest. Das Siebenbürger Landrecht besteht aus vier Büchern, die zusammen (in der Fassung von 1721) keine 100 bedruckten Seiten umfassen. Sie beinhalten das öffentliche Recht, das Privatrecht und das Strafrecht. I. Von der erwehlung der Amtleut und vom ampt der Richter (öffentliches Recht) II. Von Heyrat und Ehe Sachen (Erbrecht, Testament ) III. Von Gelts anleyung und Gut, so zum gebrauch geliehen und derselben Zalung oder widerstellung (Schuldrecht im bürgerlichen Gesetzbuch) IV. Von öffentlichen Herichten oder Peinlicher rechtfertigung (Strafrecht) Was das Rechtsbuch der Siebenbürger Sachsen grundlegend von vergleichbaren Texten unterscheidet, ist, dass sich hier nicht eine besondere Klasse ihr Recht gibt (der Adel mit seine Privilegien oder die städtischen Bürger), sondern ein ganzes Volk. Denn das Rechtsbuch galt für ganz Siebenbürgen, nicht nur soweit es unter dem Schutz der Verfassung (Adreanum) stand (= Königsboden), sondern für alle sächsischen Ansiedlungen (auch die auf Komitatsböden). Die Siebenbürger haben den Text ausgearbeitet, und ihn sich dann vom ungarischen König bestätigen lassen. So etwas gab es in der deutschen Geschichte später nur noch ein einziges Mal. In der Paulskirche Ein Volk konstituiert sich selbst, das Recht wird ihm nicht verliehen, sondern aus seiner Mitte erzeugt.

51 51 Dies ist die Bedeutung des Eigen-Landrechts, das damit durchaus als ein Vorläufer des modernen Rechts gesehen werden darf (und nicht als Relikt germanischer Demokratie). Wie schon gesagt, es ist ein schmales Buch. Überschaubar für jeden Siebenbürger, nicht das Instrument einer politischen oder juristischen Klasse. Friedrich von Libloy hat den 1583 zuerst herausgegebenen Text 300 Jahre später (1853) neu publiziert (in Latein) sowie mit Anmerkungen und Dokumenten versehen: eine schwierige und undankbare Aufgabe. Schwierig, weil es kaum Vorarbeiten gab, so dass von Libloy Tausende von Akten durchsehen musste; und undankbar, weil dieses Rechtsbuch gerade jetzt seine Geltung verlor. Das siebenbürgische Eigen-Landrecht besitzt einen hohen Anteil an gewohnheitlicher Rechtsprechung, was dazu führte, dass es in verschiedenen Teilen des Sachsenlandes bei ähnlichen Sachverhalten zu ganz unterschiedlichen Urteilen kam. Diese praktische Rechtsgeschichte hat Libloy aus den Quellen dargestellt und die jeweiligen Traditionen (römisches oder germanisches Recht) benannt. In seiner Deutschen Rechtsgeschichte (1868) behandelt Libloy das siebenbürgische Landrecht vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung. In Siebenbürgen seien wesentliche Elemente des germanischen Rechts bewahrt geblieben, wohingegen sich in Deutschland im Laufe der Zeit die römischen Rechtsvorstellungen ausbreiteten Es geht hier nicht um einen Kommentar zum Lebenswerk des Friedrich von Libloy, sondern nur darum, auf die Bedeutung des ersten Gesetzbuches der Siebenbürger Sachsen hinzuweisen. So wie sich die Sachsen im Andreanum bereits wesentliche Grundrechte zusichern ließen, so haben sie auch ihre zivilen Angelegenheiten geregelt: im Geist der neuen (im Entstehen begriffenen) Demokratie. Manches erscheint mittelalterlich, manches schon modern. Die Frauen haben nur geringe Rechte; sie unterstanden dem Vater oder dem Ehemann fast gänzlich. Doch immerhin durften sie Eigentum besitzen und hatten Anspruch auf ein Drittel des ehelich erworbenen Vermögens im Erbfall. Sie konnten Vormundschaften übernehmen und waren im Falle des Ehebruches nicht automatisch schuldig, sondern nur dann, wenn ihr Mann immer keusch und züchtig gelebt hatte (45). 16. Siebenbürgen als Großfürstentum im katholischen Österreich Von 1541 bis 1687 war Siebenbürgen, nachdem es Jahrzehnte lang von osmanischen Heeren immer wieder heimgesucht wurde, ein gegenüber der Türkei tributpflichtiges Fürstentum. Für den Frieden musste man zahlen. Doch dann kam die Wende lagerten die Türken vor Wien, ohne die Stadt erobern zu können. Das österreichische Heer, unterstützt von bayerischen und polnischen Verbänden, formierte sich und zwang die Türken 1686 zur entscheidenden Schlacht bei Ofen / Budapest. Nach diesem Sieg zogen sich die Osmanen in ihre Stammgebiete zurück. Ungarn und Siebenbürgen wurden 1690 zu Kronländern der Habsburger Monarchie. Am 2. September 1686 werden die Türken entscheidend geschlagen

52 52 Als die Türkengefahr vorbei und Siebenbürgen (als Großfürstentum) unter Österreichische Herrschaft gelangte, verloren die Kirchenburgen ihren strategischen Wert. Doch sie blieben erhalten! Nur wenige wurden zum Steinbruch etwa für den Schulbau. Hatten die Sachsen ein frühes Gespür für den Denkmalschutz oder war es ihr Misstrauen gegen das katholische Österreich? Jedenfalls gab es keinen Adel im Sachsenland, der den Rückbau der kirchlichen Burgen hätte erzwingen können. So blieben sie stehen, als Zeichen einer wehrhaften Geschichte. Das österreichische Regierungssystem war ganz anders organisiert, als das sächsische; hier passten Stühle und Nationsuniversität nicht mehr. Doch noch schlimmer als der Angriff auf die Gremien der sächsischen Demokratie war die massive Attacke auf die ältesten Besitzstände der Sachsen. Gefährlicher, als alles bisherige, war der Sturm, der sich um das Jahr 1770 gegen die Nation erhob. Ein Fiscal-Beamter stand auf, und bestritt nicht nur geradezu die Aechtheit und Giltigkeit des Andreasschen Freibriefs, sondern sprach gar den Deutschen das Eigentum ihres Bodens ab... (46). Damals hielt Maria Theresia schützend ihre Hand über die Siebenbürger und ihren Besitz. Erst Joseph dem Zweiten, ihrem ältesten Sohn, gelang ein gewaltiger Schlag gegen die Selbstverwaltungsstrukturen der Sachsen. Doch dauerhaft war dieser nicht. Auf seinem Sterbebett (1790) musste der Kaiser seinen sächsischen Untertanen die alte Standesverfassung und die Nationsuniversität zurück geben (Quartalschrift 1790, S ). Der Königsboden bleibt garantiert wird die sächsische Nation, soweit die Menschen auf königlichem Boden ( fundus regius ) wohnen, in 11 Kreise eingeteilt: 9 Stühle und 2 Districte. An ihrer Spitze steht der Comes oder Graf der Sachsen. Dieser Graf ist kein Aristokrat, sondern ein Verwaltungsbeamter. Wie früher. Schon unter Maria Theresa ( ) gab es eine gegen Siebenbürgen gerichtete Politik. Der Protestantismus war wie ein Dorn in der Krone. Doch hatte das Land mit (dem Protestanten) Samuel von Brukenthal einen hervorragenden Repräsentanten, der die gegenreformatorische Mission bremste. Im ersten Schlesischen Krieg wurde Schlesien, das überwiegend protestantisch war, zwischen Österreich und Preußen geteilt (1742). Nach dem siebenjährigen Krieg ( ) verlor Österreich seinen schlesischen Besitz endgültig an Preußen. Jetzt sahen viele Siebenbürger ihr natürliches Exil in einer zumindest zeitweisen Auswanderung nach Schlesien. Auch Hannover bzw. die Göttinger Universität gehörte zu den bevorzugten Orten, sich dem katholischen Druck zu entziehen. Das Hermannstädter Burgtor Um diesen Exodus einzudämmern, wurde den siebenbürgischen Studenten 1764 verboten, an ausländischen Universitäten zu studieren (gelockert 1771). In Siebenbürgen gab es damals keine Universität Trotzdem schloss sich die akademische Jugend zu Freimaurerbünden zusammen und organisierte eine freiheitliche Subkultur im Sachsenland. Die Gymnasien wurden zu Forschungsstätten.

53 53 Es war kein leichter Weg. Doch die Kirche, Lesevereine und politische Clubs stifteten den Zusammenhang. Fortschrittliche Motive wie schon zu den Zeiten der Auswanderung! Gerade weil zu Beginn der siebenbürgischen Geschichte der Freiheitswille und der Gemeinschaftsgeist überwogen und weil sich diese Gesellschaft in einem feindlichen Umfeld entwickeln und behaupten musste, waren ihre Kulturleistungen überdurchschnittlich. Das kolportierte Bild ist falsch: die Siebenbürger Sachsen sind kein konservatives Volk, das in mittelalterlicher Folklore verharrt ist, sondern eine Pioniergesellschaft, bis in die Zeiten der bürgerlichen Revolution hinein. Erst im ungarischen Staat (ab 1867) fing der Niedergang an, der sich in Rumänien fortsetzte. Interessant ist die Frage, wie es außerhalb der akademischen Zirkel zuging. Wie sich diese robuste Gesellschaft generell der aufklärerischen Moderne gegenüber verhielt. Bleibt sie in ihren solidarischmittelalterlichen Strukturen verhaftet oder findet sie vielleicht eine besondere Form des Fortschritts, der dann nicht kapitalistisch ist, sondern irgendwie anders? Kommunitärer? Eine Frage, die schwer zu beantworten ist, denn eine Gesellschaft von vielleicht Menschen erzeugt den Fortschritt nicht allein aus sich heraus, sondern immer auch durch Adaption, durch Neugierde, durch eine Offenheit gegenüber ausländischen Einflüssen. Dazu kommt der eigene Pioniergeist. Tatsache ist jedenfalls, dass die siebenbürgische Gesellschaft in der Aufklärung (im Geistesleben vor der französischen Revolution) nicht abseits stand. Es gab zahlreiche, der Moderne gegenüber offene Köpfe, denn die Aufklärung entsprach dem siebenbürgischen Selbstverständnis. Die beiden bedeutendsten Persönlichkeiten, die hier zu nennen wären, sind zweifellos Samuel Baron von Brukenthal ( ) und Martin Edler von Hochmeister ( ). Samuel Carl von Brukenthal Naturwissenschaftler durchforschen das Land Ignaz von Born Andere leuchtende Namen sind in ihrer ganzen Biographie kaum noch bekannt: Johann Michael Gottlieb von Ahlefeld ( ) und Johann Michael Soterius ( ), beide Beamte und aus der Familie des Barons von Brukenthal; die Ärzte Michael Gottlieb Neustädter ( ) und

54 54 Johann Christian Schmidt ( ), der in Mühlbach geborene Johann Georg Ekardt / Eckhardt (1740- ), der Stolzenburger Pfarrer Thomas Filtsch ( ), der Buchdrucker und Verleger Johann Michael Linzing ( ), Johannes Hammer ( ), Lukas Friedrich Baron von Hermannsfeld (1741- ), Jakob Aurelius Müller ( ), Simon Friedrich Edler von Baussnern / Bausznern ( ), Ignaz Edler von Born ( ), Michael Hißmann ( ), Martin Lange ( ) und Johann Binder ( ). Die aufklärerische Elite stand mit ungarischen und rumänischen Intellektuellen in gutem Kontakt Als 1781 die Zensurbestimmungen gelockert wurden, bedeutete dies einen enormen Aufschwung. Es entstanden Lesegesellschaften, ab 1790 erschien die Siebenbürgische Quartalschrift. Doch war damit auch schon ein erster Höhepunkt überschritten. Die französische Revolution und die anschließenden Blutgerichte führten in ganz Europa zur Wiederherstellung strengster Obrigkeitsstaatlichkeit. Erster und letzter Jahrgang der legendären Quartalschrift, Flaggschiff der Aufklärung in Siebenbürgen Nach dieser Periode der Aufklärung war die Märzrevolution von 1848 ein entscheidender Punkt in der Geschichte (47). Im Herbst sind die Ungarn in Siebenbürgen eingedrungen und haben die österreichischen Truppen aus dem Lande verdrängt. Nationsuniversität und Königsböden passten aber auch den Ungarn nicht recht und wurden erst einmal verboten. Als die Österreicher 1849 mit russischer Unterstützung zurück gekehrt sind, etablierten wie wieder ihr konservatives Regime. In dieser Zeit waren die Siebenbürger Demokraten zerrissen. Einerseits wollten sie den politischen Fortschritt, also nicht wieder unter die Habsburger Krone, andererseits aber auch nicht auf ihre alten demokratischen Rechte verzichten. Dies jedoch drohte. Am Sprachkampf, der für die alten Rechte steht, eskalierte der Wahnsinn. Dass ausgerechnet Stephan Ludwig Roth (48) von den Ungarn hingerichtet wurde, förderte nicht das Vertrauen der Sachsen zur modernen Demokratie. Die leuchtenden Persönlichkeiten aus dieser Zeit sind Friedrich Geltch ( ), Josef Marlin ( ), Stephan Ludwig Roth ( ), Anton Kurz ( ), Viktor Kästner ( ), Karl Gooß ( ), Friedrich Schuler von Libloy ( ), Friedrich Krasser ( ). Auch Georg Daniel Teusch ( ), Carl Maager ( ), Friedrich Wilhelm Schuster ( ) und Franz Obert ( ) gehören dazu, ebenso die Naturwissenschaftler Michael Bielz ( ), Michael Ackner ( ), Carl Fuß ( ) und Ferdinand Schur ( ).

55 55 In der Revolution von 1848 hatten die Sachsen freiwillig auf ihre Rechte als privilegierte Nation verzichtet; in den hörigen Dörfern wurde die Fron abgeschafft, alle Bürger (Rumänen, Ungarn, Deutsche und die anderen) waren nun rechtlich gleichgestellt. Dieser Fortschritt dauerte nicht lange. Zwar wurden die Privilegien des Königsbodens 1851 per Gesetz aufgehoben, dann aber der alte Zustand doch für weitere 15 Jahre ( ) wieder hergestellt, wobei keine echte Selbstverwaltung mehr gegeben war. Die zunächst aufgehobene Nationsuniversität konnte ab 1854 wieder zusammen treten, hatte allerdings kaum mehr Gesetzgebungsrechte wurde das Eigenlandrecht der Sachsen suspendiert und durch österreichisches Gesetz (Strafrecht, bürgerliches Recht etc) ersetzt. Durch den massiven Entzug der Selbstverwaltungsrechte, gab es eine stärkere Hinwendung der Siebenbürger zur sächsischen Kirche, aber auch zu Deutschland und zum deutschen Nationalismus. Nach der Niederlage Österreichs gegen Preußen (1866), musste das Land sich mit Ungarn vergleichen, um den Staat als Ganzes (in Form einer Doppelmonarchie) zu erhalten. Der Preis war Siebenbürgen, das 1867 zu Ungarn kam. Ungarn war mittlerweile zu einem Nationalstaat geworden. Die weisen Worte von König Stephan galten jetzt nicht mehr: schwach und vergänglich ist ein Reich, in dem nur eine Sprache gesprochen wird und einerlei Recht gilt. Die alte Autonomie war verloren, teilweise ging es den Sachsen jetzt ums Überleben. In dieser Situation konzentrierten sich die Menschen auf ihre innere Geschichte, auf den Erhalt ihrer Kultur. Das Schulsystem entwickelte sich (nach 1848) beispielhaft und gelangte, wie die Gymnasialschriften zeigen, zu neuer Blüte. Die Schulen waren nicht elitär, sondern auf eine allgemeine Ausbildung hin orientiert. Vermutlich haben schon die ersten Auswanderer ihre Kinder in dem Pioniergeist unterrichtet, der ihnen eigen war. Früher als anderswo gab es hier Schulen, in denen die Kinder ohne Schulpflicht, sondern weil es dem Selbstverständnis dieser Gesellschaft entsprach, unterrichtet wurden. Schon Honterus hatte gemahnt, dass kein knab seines armuts halben von der schul ausgeschlossen, sondern on geld daselbst mögen lernen. In jedem Dorf gehörten die Schulen zu den zentralen Gebäuden. An ihnen sieht man, wie die Gesellschaft in die Zukunft ihrer Kinder investiert hat. So wie die Kirchenburgen (auch wenn sie in Siebenbürgen nicht einmalig sind) die Wehrhaftigkeit der Siebenbürger Gesellschaft symbolisieren, so stehen die Schulen für Aufklärung und Offenheit. (49) Honterusgymnasium in Kronstadt Dorfschule in Tartlau Pfarrhaus, Kirche und alte evangelische Schule in Schirkanyen Die Mädchenschule in Schäßburg

56 56 Die Bergschule in Schäßburg Lateinschule in Großschenk (heute renoviert) Die Qualität der siebenbürgischen Gymnasialschriften steht für einen hohen Standard der Schulen Jetzt erinnerte man sich wieder gerne an Stephan Ludwig Roth, der so viel von Pestalozzi gelernt hatte. Die Pädagogik stand im Zentrum seiner Utopie. Kein zentraler, kein dezentraler Staat soll die Gesellschaft zusammen halten, nicht die Ökonomie, sonder die Liebe (seine Doktorarbeit!). Vergessen war seine Relegation als Schuldirektor. Sein Biograph, Franz Obert, 1848 auch ein Anhänger der Revolution, war nicht nur Schulmann, sondern mit seiner Zeitschrift (Schul- und Kirchenbote für das Sachsenland) Vorbild ganzer Lehrergenerationen. Man könnte noch mehrere Beispiele anführen, die belegen, dass das Prinzip des Zusammenhalts und der gegenseitigen Hilfe hier wichtiger war, als individuelle Karrieren. Nachbarschaften, Bruderschaften, Schwesternschaften gab es seit alters her. Und sie haben existiert, solange diese Gesellschaft intakt war. Eine Spendenbereitschaft, die weit über Almosen hinaus geht. Es gibt allerdings ein Problem, das man bei oberflächlicher Betrachtung als grundsätzliches bezeichnen könnte. Der philosophische Kern im Vorfeld der französischen Revolution ist der souveräne Mensch, der ohne Staat und ohne Kirche alle Probleme, die ihm entgegentreten selbst zu

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