Informationsbroschüre

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1 Informationsbroschüre Dienstliche Veranstaltung der Luftwaffe zur Information (InfoDVagLw)

2 Zielsetzung Dienstliche Veranstaltungen zur Information dienen der Gewinnung von Führungskräften aus dem zivilen Bereich sowie von politischen Mandatsträgern/- innen als Multiplikatoren für die Unterstützung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Aufgaben und Zielsetzungen der Bundeswehr. Ziel der Informationsveranstaltungen der Luftwaffe (InfoDVagLw) ist es, die Teilnehmer/- innen sowohl über Auftrag, Mittel und Fähigkeiten der Luftwaffe als auch über die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Darüber hinaus sollen Verständnis für die besonderen Belange der Luftwaffe geweckt und Eindrücke vom Soldatenalltag durch persönliche Gespräche mit Soldaten und Soldatinnen vermittelt werden. Zielgruppen An einer InfoDVagLw können bei dienstlichem Interesse folgende Personen teilnehmen: hochrangige zivile Führungskräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichem Dienst außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministerium der Verteidigung (z.b. Spitzenkräfte aus Unternehmen, Vertreter/- innen von Arbeitgeber-, Arbeitnehmerund Fachverbänden sowie Gewerkschaften in Spitzenfunktion, hohe Beamte/- innen außerhalb des Geschäftbereichs des BMVg, Richter/- innen, Staatsanwälte/- innen sowie ausgewählte Vertreter/- innen aus den Bereichen Bildung, Forschung und Medien), sonstige herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie andere für die Öffentlichkeitsarbeit in Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik wichtige Personen in der Meinungsbildung, Auf der Grundlage des 81 Soldatengesetz Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Länderparlamente und des Europäischen Parlaments

3 Während der InfoDVagLw haben die zugezogenen Teilnehmer und Teilnehmerinnen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Ihnen wird unentgeltlich Gemeinschaftsverpflegung und Gemeinschaftsunterkunft bereitgestellt. Sie sind auf dienstliche Anordnung, die bereits im Zuziehungsschreiben ausgesprochen wird, verpflichtet, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen und an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Nach 1 Abs. 6 des Wehrsoldgesetzes Nach 30 des Soldatengesetzes in Verbindung mit 1 Abs. 1 Satz 1 und 6 des Wehrsoldgesetzes Nach 18 des Soldatengesetzes Während der InfoDVagLw finden außerdienstliche Veranstaltungen statt; die Teilnahme ist freiwillig. Hierbei entstehende Kosten können in der Regel nicht von der Luftwaffe getragen werden. Sonstiges Auf Wunsch können den Teilnehmern und Teilnehmerinnen nach Beendigung der InfoDVagLw durch Luftwaffenamt A3 c Betreuungstruppenteile zugewiesen werden. Dabei wird - soweit möglich - den individuellen Interessen Rechnung getragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über den von der Luftwaffe unabhängigen Zusammenschluss sicherheitspolitisch interessierter ehemaliger Teilnehmer/- innen an Informationswehrübungen für zivile Führungskräfte und Mandatsträger/- innen bzw. InfoDVagLw ( Re-Union der Luftwaffe ) auch nach der InfoDVagLw den Kontakt zur Luftwaffe zu pflegen und an verschiedenen Veranstaltungen teilzunehmen. Für interessierte und geeignete Teilnehmer/- innen an den InfoDVagLw ist - entsprechend der Weisung für die Öffnung der Reserveoffizierlaufbahn unter besonderer Berücksichtigung der zivilberuflichen Qualifikationen - unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein Einstieg in die Reserveoffizierlaufbahn möglich. Interessenten richten ihre Anfragen an das Personalamt der Bundeswehr, Abteilung Personalführung für Reserveoffiziere, Kölner Straße 262, Köln.

4 Auswahlverfahren Da das Bewerberaufkommen in der Regel höher ist, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, erfolgt ein stichtagsbezogenes Auswahlverfahren auf der Grundlage der Angaben im Personalbogen für die InfoDVagLw. Bei Übersendung der Bewerbungsunterlagen (Personalbogen für InfoDVagLw) erfolgt im Anschreiben ein Hinweis, bis zu welchem Datum Bewerbungen im jeweiligen Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach getroffener Auswahl teilt Luftwaffenamt A3 c - für Angehörige der Medien Luftwaffenamt Abt PrInfoZLw - die Entscheidung dem Bewerber oder der Bewerberin mit und leitet die erforderlichen administrativen Maßnahmen für eine Zuziehung zur Info- DVagLw ein. Die Auswahlentscheidung steht unter dem Vorbehalt der noch zu erfolgenden Feststellung der Dienstfähigkeit. Konnte eine Bewerbung nicht berücksichtigt werden, besteht für den Antragsteller, bzw. die Antragstellerin die Möglichkeit, sich für eine zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende InfoDVagLw erneut zu bewerben. Grundsätzlich ist nur die einmalige Teilnahme an einer InfoDVag der Luftwaffe vorgesehen. Die Entscheidung über eine anschließende Teilnahme an einer InfoDVag in einem anderem militärischen Organisationsbereich (Heer, Marine, Streitkräftebasis) obliegt dem betroffenen Dienststellen. Ehemalige Teilnehmer/- innen an einer Wehrübung zur Information für zivile Führungskräfte sowie Mandatsträger/- innen (bis 2006) / InfoDVag eines anderen militärischen Organisationsbereiches werden in der Regel erst nach einem angemessenen Zeitabstand von mindestens drei Jahren in die engere Auswahl gezogen. Finanzielle Aspekte Die zugezogenen Teilnehmer/- innen an einer InfoDVagLw haben währen einer InfoDVagLw keine Ansprüche auf Geldbezüge (Wehrsold, Verpflegungsgeld, Bekleidungszuschuss und Abnutzungsentschädigung, Dienst- und Entlassungsgeld, Leistungszuschlag). Ebenso haben sie keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Den zugezogenen Teilnehmern/- innen werden - sofern im Zuziehungsschreiben vorgesehen - auf Antrag die entstandenen notwendigen Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und dem Ort, an dem die InfoDVagLw beginnt bzw. endet, erstattet. Während der InfoDVagLw erfolgt der notwendige Transport mit bundeswehreigenen Transportmitteln.

5 Voraussetzungen für die Teilnahme Personen, die dienstfähig sind und das 65. Lebensjahr bis zum Ende der dienstlichen Veranstaltung noch nicht vollendet haben, können mit ihrem Einverständnis zu einer InfoDVagLw zugezogen werden. Bei Ungedienten findet eine Prüfung der Dienstfähigkeit durch das zuständige Kreiswehrersatzamt statt; bei gedienten Personen erfolgt die Feststellung der Dienstfähigkeit in der Regel auf der Grundlage der letzten bei den Wehrersatzbehörden in den Gesundheitsunterlagen dokumentierten ärztlichen Untersuchung. Eine aktuelle Prüfung durch das zuständige Kreiswehrersatzamt erfolgt nur, wenn die Person oder die zuziehende militärische Dienststelle Zweifel an der Dienstfähigkeit geltend macht. Personen dürfen zu einer InfoDVagLw nicht zugezogen werden, wenn sie vorübergehend oder dauernd dienstunfähig sind, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, vom Wehrdienst oder von Dienstleistungen ausgeschlossen sind, die Rechtsstellung eines Soldaten oder einer Soldatin verloren haben, durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt worden sind, nach Soldatengesetz oder Wehrpflichtgesetz wegen schuldhafter Verletzung der Dienstpflichten aus dem Dienstverhältnis entlassen worden sind, oder denen das Ruhegehalt oder der Dienstgrad aberkannt worden ist. Darüber hinaus soll eine Teilnahme an einer InfoDVagLw von Reservisten mit verliehenen Offizier- oder Unteroffizierdienstgraden sowie von Personen, die schon auf anderem Wege über die Streitkräfte informiert sind (dazu zählt auch das Zivilpersonal der Bundeswehr), grundsätzlich nicht erfolgen. 10 des Wehrpflichtgesetzes oder 65 des Soldatengesetzes 55 Abs. 5, 75 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Soldatengesetzes oder 29 Abs. 1 Satz 3 Nr.5 des Wehrpflichtgesetzes

6 Durchführung Die Luftwaffe führt für zivile Führungskräfte sowie Mandatsträger/- innen zweimal im Jahr, für Angehörige der Medien einmal im Jahr eine InfoDVagLw als geschlossene zweiwöchige Veranstaltung (12 Kalendertage) durch, in der neben theoretischer Unterrichtung und erlebnisorientierter praktischer Ausbildung auch zahlreiche Truppenbesuche bei Verbänden und Kommandobehörden der Luftwaffe vorgesehen sind. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist auf 20 Personen begrenzt. Teilnehmer/- innen an einer InfoDVagLw wird ausschließlich für die Dauer ihrer Teilnahme an der InfoDVagLw der zeitweilige Dienstgrad Oberleutnant verliehen. Mit Beendigung der Wehrdienstleistung erlöschen alle Rechte aus dem Dienstgrad; er darf auch nicht mit dem Zusatz: der Reserve (d.r.) weitergeführt werden. Ehemalige Teilnehmer/- innen ohne Vordienstzeiten in der Bundeswehr dürfen im Anschluss an die InfoDVagLw nur den untersten Mannschaftsdienstgrad, bzw. bei Vorliegen einer Vordienstzeit den nach Abschluss ihrer Wehrdienstzeit erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz der Reserve tragen. Ungediente Teilnehmer/- innen legen das Feierliche Gelöbnis ab; sie tragen während der InfoDVagLw die Uniform der Luftwaffe. Sofern ausnahmsweise Wehrpflichtige mit einem ihnen endgültig verliehenen Offizierdienstgrad (Oberleutnant oder höher) teilnehmen, werden diese in ihrem endgültig verliehenen Dienstgrad hinzugezogen. Sie tragen die Uniform ihrer bisherigen Teilstreitkraft. Früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr kann genehmigt werden, die Uniform der Teilstreitkraft, der sie zuletzt angehört haben, auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses bei besonderen Anlässen, unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer besonderen Kennzeichnung zu tragen. Über Anträge entscheidet das für den Hauptwohnsitz örtlich zuständige Landeskommando. Kontaktdaten finden Sie unter Termine und Bewerbungsfristen für die InfoDVag der Luftwaffe werden in der Regel im Juli/August eines Jahres für das Folgejahr festgeschrieben. Nach 9 Abs. 2 Soldatengesetz

7 Anträge / Anfragen zur Teilnahme an einer InfoDVagLw Anträge bzw. Anfragen zur Teilnahme an einer InfoDVag der Luftwaffe sind zu richten an: 1. Allgemein (sofern nicht mit 2. bzw. 3. erfasst) Luftwaffenamt A3 c Luftwaffenkaserne WAHN 5 01/03 Postfach Köln 2. Angehörige der im Bundesverband der Luft- und Raumfahrt-industrie e.v. (BDLI) zusammengeschlossenen Firmen richten ihre Bewerbung an: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.v. Friedrichstr Berlin Der BDLI prüft den Antrag und den Personalbogen für InfoDVagLw, nimmt zum Antrag Stellung und leitet die Unterlagen an Luftwaffenamt - A 3 c weiter. 3. Angehörige der Medien richten ihre Bewerbung an: Luftwaffenamt Abt PrInfoZLw Dezernat Öffentlichkeitsarbeit Luftwaffenkaserne WAHN 5 01/16 Postfach Köln

8 Impressum Luftwaffenamt Abt PrInfoZLw Layout/Design/Druck: Feldwebel C. Wickel Hauptgefreiter P. Breitgoff Fotografie: Hauptfeldwebel Marion Nickolai Luftwaffenkaserne WAHN 5 01/16 Postfach Köln

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