Vereinbarung. zwischen. Bundeswehr. und. Bundesagentur für Arbeit. über die Zusammenarbeit. beim Personaltransfer. Job to Job

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1 Anlage 3 zur HEGA 04/2012 Vereinbarung zwischen Bundeswehr und Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit beim Personaltransfer Job to Job von strukturbetroffenem Personal

2 Gliederung GLIEDERUNG 2 1. AUSGANGSSITUATION 3 2. ZIELSETZUNG 3 3. KOOPERATIONSFELDER 4 4. MAßNAHMEN ZUR KOORDINIERUNG 4 5. GELTUNGSDAUER DER VEREINBARUNG 5

3 1. Ausgangssituation Im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen Neuausrichtung der Bundeswehr soll der Personalumfang der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung bis 2017 erheblich reduziert werden. Der Personalabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wird auch weiterhin sozialverträglich, weitgehend durch reguläre Altersfluktuation, Nutzung von Vorruhestandsregelungen und insbesondere unter Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen erfolgen. Auf der Grundlage der Stationierungsentscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 26. Oktober 2011 werden zahlreiche Dienststellen und Standorte der Bundeswehr geschlossen oder deutlich reduziert werden. Damit einhergehend wird eine wohnortnahe Arbeitsplatzsicherung der davon betroffenen Beschäftigten für die Personalführung der Bundeswehr zunehmend erschwert. Während beim vorangegangenen Personalabbauprozess der Bundeswehr vorwiegend die Statusgruppe der Tarifbeschäftigten betroffen war, werden jetzt Beschäftigten aller Statusgruppen von den Strukturentscheidungen im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr betroffen sein. 2. Zielsetzung Zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der zivilen Personalführung der Bundeswehr besteht seit 2006 eine erfolgreiche Kooperation bei der Bewältigung des Personalabbauprozesses Struktur Primäres Feld der Kooperation war bisher die Unterstützung der BA bei der Vermittlung von strukturbetroffenen Tarifbeschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft unmittelbar im Anschluss an ihre bisherige Tätigkeit bei der Bundeswehr ( Vermittlung Jobto-Job ). Die Zusammenarbeit zwischen der BA und Bundeswehr soll vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Bundeswehr nunmehr auch unter Einbeziehung der Statusgruppen der Beamten und Berufssoldaten weiter intensiviert werden.

4 3. Kooperationsfelder Zur Umsetzung der genannten Ziele bieten sich folgende Kooperationsfelder an: Information über das Leistungsangebot der BA durch Informationsveranstaltungen und im Intranet der Bundeswehr Beratung der von der Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten über die regionale Arbeitsmarktlage und ggf. notwendigen Qualifizierungsbedarf Ausbau des bundeswehrspezifischen Job-to-Job Vermittlungsansatzes für Tarifbeschäftigte unter Einbeziehung der Statusgruppen der Beamten und Berufssoldaten Vermeidung von Leistungsnachteilen (Ruhens- und Sperrzeiten) nach dem SGB III bei Abschluss von Auflösungsverträgen Konzeptionelle Entwicklung von vermittlungsfördernden Anreizen für die Beschäftigten und potenzielle neue Arbeitgeber Zielgerichtete Erschließung und Bündelung lokaler und regionaler Netzwerkkompetenzen - auch unter Nutzung des Arbeitsmarktmonitors der BA als Plattform - zur Flankierung der Auswirkungen durch die Standortanpassungen auf die regionale Wirtschaft und Sozialstruktur sowie Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit 4. Maßnahmen zur Koordinierung Die bundesweite Federführung für die Kooperation zwischen der Bundeswehr und der BA auf dem Gebiet des Personaltransfers erfolgt zwischen dem Abteilungsleiter PSZ beim BMVg und dem Geschäftsführer SU III bei der Zentrale der BA. Vertreter der Projektgruppe Ressortübergreifende Vermittlung beim BMVg und des Geschäftsbereichs SU III bei der Zentrale der BA bilden einen Arbeitsgruppe, die zwecks Umsetzung dieser Vereinbarung in regelmäßigen Abständen zusammenkommt. Die operative Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Kooperation erfolgt durch die Personal bearbeitenden Dienststellen der Bundeswehr und den jeweils zuständigen Regionaldirektionen der BA bzw. den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit. Eine Übersicht der auf beiden Seiten jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wird zeitnah erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

5 5. Geltungsdauer der Vereinbarung Die Vereinbarung gilt befristet für die Dauer des Personalabbauprozesses, bei der Bundeswehr, längstens bis 31. Dezember Sie kann bei Bedarf im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Bonn, 5. Dezember 2011 Generalleutnant Wolfgang Born Karsten Bunk Bundesministerium der Verteidigung Geschäftsführer Steuerung / Umsetzung SGB III der Bundesagentur für Arbeit Abteilungsleiter für Personal-, Sozialund Zentralangelegenheiten

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