Neues von DWA und DIN
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- Christina Messner
- vor 8 Jahren
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1 8. Workshop Wartung von Kleinkläranlagen Neues von DWA und DIN Arnstadt, den
2 Entwurf DWA Merkblatt M 221 Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen mit aerober biologischer Reinigungsstufe Gelbdruck im November 2010 erschienen und zur Diskussion gestellt. Einspruchssitzung war am
3 M 221- Anwendungsbereich Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung für häusliches Schmutzwasser die dem Reinigungsziel Kohlenstoffentfernung dienen. Gliederung Anwendungsbereich Bemessungsgrundlagen Bemessung Auswahl des Reinigungsverfahrens Einbau von Kleinkläranlagen Produktanforderungen Betrieb von Kleinkläranlagen Überwachung
4 Bemessungsgrundlagen Kleinkläranlagen sind nach den vor Ort anzuschließenden Einwohnern auszulegen, mindestens jedoch mit: 2 E je Wohneinheit bei 60 m 2 bzw. 2 Wohnräume 4 E je Wohneinheit bei > 60 m 2 bzw. 2 Wohnräume Werden mehr als 3 Wohneinheiten/ Gebäude zusammengeschlossen, kann für die zusätzlichen Wohneinheiten > 60 m² auch mit weniger als 4 E gerechnet werden.
5 Bemessung Grundsätze für die Bemessung der Abwasservorbehandlung Allgemeines zur Bemessung von Anlagen mit Biofilm und suspendierter (frei schwebender) Biomasse Folgende Technologien der biologischen Stufe werden behandelt: Tropfkörperanlagen, Rotationstauchkörperanlagen, Anlagen mit getauchtem Festbett, Anlagen mit frei beweglichen Aufwuchsträgern, SBR-Anlagen, Kombinationsanlagen, Teichkläranlagen Sauerstoffzufuhr Nachklärbecken
6 Bemessung Bepflanzte Bodenfilter und Membrananlagen sind nach den einschägigen DWA- Arbeits- oder Merkblätter zu bemessen.
7 Auswahl des Reinigungsverfahrens Es ist zwischen folgenden Anwendungsfällen zu unterscheiden: Ständiger Abwasseranfall (Wohnhäuser) Ständiger, jedoch stark schwankender Abwasseranfall (Gaststätten, Hotels u. Ä.) Zeitweiser Anwasseranfall (Wochenend-, Ferienhäuser)
8 Randbedingungen für die Auswahl Einsatz als Dauer- oder Übergangslösung Belastungsschwankungen (Unter-/Überlast) Zustand der vorhandenen Bausubstanz (wenn vorhanden) Mögliche Einleitgewässer (Fließgewässer/Grundwasser) Bodenverhältnisse Geländegefälle Grundwasserflurabstand Flächenbedarf und Abstandsflächen Hygienische Aspekte Leistungsfähigkeit und Stabilität des Reinigungsverfahrens Robustheit der Verfahrenstechnik Investitions- und Betriebskosten Wartungsaufwand
9 Einbau von Behältern, Leitungen u. Schächten Grundlagen der Haus- und Grundstücksentwässerung Fertigkeiten im Umgang mit den erforderlichen Werkzeugen, Baugeräten und -maschinen und Materialien, Fertigkeiten im Umgang mit optischem Vermessungsgerät (Nivellement), Kenntnisse über das Einrichten und Sichern von Baustellen, Kenntnisse über den Aushub und den Verbau von Baugruben, Kenntnisse über die Wasserhaltung in Baugruben, Kenntnisse über das Herstellen von Mörtel und Betonmischungen,
10 Einbau von Behältern, Leitungen u. Schächten Kenntnisse über Bau von Schächten aus Betonfertigteilen und Kunststoff, Kenntnisse über das Herstellen von Schachtsohlen, Rohrauflagern, Verbindungen und Muffen, Kenntnisse der Bodenverdichtung und des Verfüllens von Rohrgräben und Baugruben, Kenntnisse über die Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen und Schächten.
11 Einbau von Behältern, Leitungen u. Schächten Eingebaute Behälter, Leitungen, Schächte und Bodenfilter einschließlich der angebundenen Rohrleitungen sind abzunehmen: Die Prüfungen und Abnahmen sind gemeinsam vom Auftragnehmer und Auftraggeber durchzuführen. Abnahmen durch die zuständige Behörde oder einen unabhängigen Sachverständigen werden empfohlen. Prüf- bzw. Abnahmeprotokolle sind zu erstellen und von den Beteiligten zu unterzeichnen.
12 Ausrüstung der Behälter mit maschinentechnischen und elektrotechnischen Bauteilen Grundlagen der Funktionsweise von Kleinkläranlagen, Fertigkeiten im Umgang mit den erforderlichen Werkzeugen, Maschinen und Materialien, Kenntnisse über das Montieren von Rohrleitungsteilen durch Verschrauben, Verschweißen und Kleben, Kenntnisse über das Abdichten von Rohrleitungen, Muffen und Wänden, Kenntnisse über das Herstellen und Verschließen von Mauerund Wanddurchbrüchen sowie den Einbau von Mauermuffen, Kenntnisse über die Funktionsweise von typischen Aggregaten wie Pumpen, Verdichtern und Ventilen Gruben und Kammern der Vorklärung müssen für die Schlammentsorgung deutlich gekennzeichnet werden.
13 Produktanforderungen Jeder Kleinkläranlage ist neben dem Betriebsbuch ein auf die Baureihe abgestimmtes Anlagenstammblatt beizulegen. Der Hersteller hat im Anlagenstammblatt anzugeben, welche technischen Einrichtungen in bestimmten Zeitabschnitten gewartet, gereinigt oder eingestellt werden müssen. Verschleißteile an Aggregaten, sind vom Hersteller anzugeben. Die Anlagenkonstruktion ist so zu gestalten, dass Wartungen und Reparaturen so einfach wie möglich durchgeführt werden können. Alle elektrischen und mechanisch bewegten Anlagenteile sowie Verschleißteile sollen so platziert und befestigt werden, dass ein Abpumpen des Abwassers zur Reparatur und Wartung oder Austausch nicht notwendig wird. Der Einstieg in Behältern darf nur in begründeten Ausnahmefällen zu Reparaturzwecken erforderlich sein.
14 Produktanforderungen Rohre, Schläuche und Zubehör Pumpen Belüftungseinrichtungen Probenahmeeinrichtungen Verteileinrichtungen Schwimmkörper Elektrische Einrichtungen Anlagensteuerung
15 Betrieb von Kleinkläranlagen Für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb ist eine Einweisung des Betreibers durch den Hersteller oder durch eine vom Hersteller unterwiesene fachkundige Person und das Führen des Betriebsbuches erforderlich.
16 Betriebsbuch Hat zentrale Bedeutung für die Qualitätssicherung Dient zur Information über Zuständigkeiten und Pflichten Dokumentiert die durchgeführten Tätigkeiten / Arbeiten
17 Betriebstagebuch- Inhalt wasserrechtliche Erlaubnis mit Bemessung der Kleinkläranlage allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Anwendungszulassung, Entwässerungsplan des Grundstückes, Einbau -, Montage- und Anschlussanleitung, Inbetriebnahmeanleitung, kurze, allgemeinverständliche Anlagenbeschreibung und Betriebsanleitung für die Durchführung der Betreiberpflichten, Entschlammungs- bzw. Entleerungsanleitung und Entsorgungsnachweise, Wartungsanleitung, Wartungsvertrag und Wartungsprotokolle Anlagenstammblatt
18 Wartung von Kleinkläranlagen- Vertrag Die Wartung hat auf Grund eines Wartungsvertrages zwischen dem Betreiber einer Kleinkläranlage und der Wartungsfirma nach den Regeln der Technik insbesondere der im Zulassungsverfahren geprüften Wartungsanleitung zu erfolgen. Er legt im Detail Art, Umfang und Randbedingungen einer Wartung fest.
19 Empfohlener Vertragsinhalt Allgemeine Angaben zu den Vertragspartnern, Bezeichnung der zu wartenden Anlage, Anzahl der Wartungstermine und Bestimmung der Monate, in welchen sie stattfinden, Pflicht zur Erstellung eines Wartungsberichtes, Aufzählung der Wartungstätigkeiten, z.b. auch als Verweis auf die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Zugänglichkeit der Anlage, Sicherstellung der Einsicht in das Betriebstagebuch zur notwendigen Unterlagendurchsicht,
20 Empfohlener Vertragsinhalt Kostenübernahme für Elektrizität und Wasser während der Wartung durch den Betreiber, Hinweis darauf, dass eine Wartung nur dann die Nutzungsdauer der Anlage erhöht, wenn der Betreiber seine Pflichten erfüllt, Kosten der Wartung, Betrag für Instandsetzungen, bis zu dem keine gesonderte Beauftragung durch den Betreiber erfolgen muss, Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer, Kündigung, Verlängerung etc., Berechtigung zur Weitergabe des Wartungsberichtes durch den Wartungsbetrieb an die Gemeinde und die zuständige Wasserbehörde, Anzeigen des Inkrafttretens und der Kündigung des Wartungsvertrages an die Gemeinde und die zuständige Wasserbehörde durch die Wartungsfirma.
21 Wartung von Kleinkläranlagen- Umfang Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes, Funktionskontrolle der maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlagenteile. Wartung dieser Anlagenteile nach den Angaben der Hersteller, Funktionskontrolle der Steuerung und der Alarmfunktion, Einstellen optimaler Betriebswerte, Prüfen der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher und ggf. Veranlassung der Fäkalschlammabfuhr durch den Betreiber,
22 Wartung von Kleinkläranlagen- Umfang Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung von Ablagerungen, Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung, Untersuchung einer Stichprobe des Ablaufes auf die Parameter CSB, ph-wert, Temperatur und absetzbare Stoffe, ggf. BSB 5 ggf. Bestimmung der Sauerstoffkonzentration. ggf. Schlammvolumenbestimmung
23 Überwachung Die Funktionskontrolle einer Kleinkläranlage wird durch den Betreiber und durch seine Wartungsfirma vorgenommen. Die Überwachung der Einleitung und des ordnungsgemäßen Betriebes einer Kleinkläranlage erfolgt durch die zuständigen Behörden, die Gemeinde bzw. den Abwasserverband oder durch einen beliehenen Sachverständigen. Die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes und Zustandes einer Kleinkläranlage sollte in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen, anerkannten Sachverständigen, die Gemeinde bzw. den Abwasserverband oder die zuständige Wasserbehörde erfolgen.
24 DIN 4261 Teil 1: Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung Der Weißdruck ist im Oktober 2010 erschienen.
25 DIN 4261 Teil 1- Was ist neu? Die in der DIN vom Dezember 2002 enthaltenen Übergangsregelungen zur Verbringung von biologisch gereinigtem Abwasser sind nicht mehr enthalten. Es wurde eine Anpassung an die europäischen Normen DIN EN Werkmäßig hergestellte Faulgruben (5/2004) und DIN EN Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben (01/2008) vorgenommen. Bemessungsansätze wurden angepasst Kammerverbindungen mit T-Stücke rücken in den Vordergrund Entschlammungsvorgaben wurden verändert Angaben zur Reinigungsleistung der Vorklärung wurden aufgenommen.
26 Bemessungsansätze- Wohngebäude Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach der Einwohnerzahl (EZ) zu bemessen. Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 60 m 2 ist jedoch mit mindestens vier Einwohnern und je Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis 60 m 2 mit mindestens zwei Einwohnern zu rechnen. Zusammenschluss von mehr als drei Wohneinheiten oder Gebäuden (Gruppenlösungen) kann für diese zusätzlichen Wohneinheiten von diesen Mindestvorgaben abgewichen werden.
27 Bemessungsansätze- andere bauliche Anlagen Beherbergungsstätten, Camping- und Zeltplätze, Gaststätten, Vereinshäuser, Sportplätze, Gewerbebetriebe, Bürohäuser Wird die volle Auslastung nur in kurzen Zeiträumen erreicht, kann durch Pufferung des Zuflusses die Bemessung angepasst werden. Wenn möglich sollten Messungen vor Ort oder vorliegende Daten vergleichbarer baulicher Anlagen und Nutzungsart als Grundlage für die Bemessung dienen. Andernfalls können die in Anhang A angegebenen Bemessungsansätze zur Orientierung herangezogen werden.
28
29 Bemessung von Ein- und Mehrkammergruben Ein- und Mehrkammer-Absetzgruben sind mit 300 l/ E zu bemessen, das Mindestvolumen beträgt 2.000l. Mehrkammer-Ausfaulgruben sind mit l/e zu bemessen, das Mindestvolumen beträgt 6.000l. Bis 6 E mit l/e Bis 10 E ist das zusätzliche Volumen mit 750 l/e anzusetzen (Bsp.: 9 E, 6*1.500 l + 3*750 l = l) Über 10 E ist das zusätzliche Volumen mit 500 l/e anzusetzen (Bsp.: 15 E, 6*1.500 l + 4*750 l + 5*500l = l)
30 Schlammentnahme Eine Schlammentnahme hat nach Feststellung von 50 % des Nutzvolumens mit Schlamm (Boden- und Schwimmschlamm zu erfolgen). Einkammer- und Mehrkammerabsetzgruben sind vollständig zu entleeren. Bei Mehrkammer-Ausfaulgruben mit T-Stücken oder Tauchwänden (oben liegende Durchtrittöffnungen) sind nur die mit Schlamm gefüllten Kammern zu entleeren. Mehrkammer-Ausfaulgruben mit getauchten Durchtrittsöffnungen sind vollständig zu entleeren. Die Kammern der Grube sind nach Entleerung ungehend wieder mit Wasser zu füllen.
31 DIN 4261 Teil 5: Versickerung von biologisch aerob behandeltem Schmutzwasser Der Entwurf wurde 2010 erarbeitet und anschließend öffentlich zur Diskussion gestellt. Am war die Einspruchssitzung. Drei Möglichkeiten der werden im Entwurf beschrieben Versickerungsgraben Versickerungsgrube Versickerungsmulde Über das Langzeitverhalten von Versickerungsanlagen nach Kleinkläranlagen liegen keine belastbaren Informationen vor, es besteht Forschungsbedarf.
32 Neues vom DIBt Schreiben vom an die obersten Wasserbehörden der Länder. Konsequenzen aus der Erteilung von Europäischen Technischen Zulassungen für Kleinkläranlagen mit CE- Kennzeichnung für die Anwendung in Deutschland.# Nach Anhang 1 der Abwasserverordnung möglich z.z. liegen erste Anträge vor Auch hierfür ist eine Anwendungszulassung für Deutschland erforderlich.
33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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