CRR II und CRD V: Umsetzung von Basel IV auf europäischer Ebene
|
|
- Ralph Fertig
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 31. März 2017 : Umsetzung von Basel IV auf europäischer Ebene Hintergrund. Im November des vergangenen Jahres hat die EU-Kommission ihre Entwürfe zur Überarbeitung der CRR (Verordnung (EU) 575/2013) und der CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) veröffentlicht. Ziel ist die Umsetzung der Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zum Abschluss des Basel III Pakets sowie eine Überarbeitung der bestehenden Regulierung, auch bekannt als Basel IV. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass einige Themen von Basel IV zum jetzigen Zeitpunkt noch auf internationaler Ebene diskutiert werden und noch nicht Teil der Gesetzentwürfe der EU sind (z.b. die Eigenkapitalanforderungen an das CVA-Risiko). Die Ergebnisse werden voraussichtlich in einer weiteren Änderung der EU-Verordnung aufgenommen. Die derzeitigen, als bezeichneten Änderungen werden von EU-Rat und EU- Parlament auf Grundlage der Vorschläge der EU- Kommission erlassen und in der Folge im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Am 20. Tag nach Veröffentlichung treten sie in Kraft. Während die CRD V zunächst in nationales Recht, wie bspw. das KWG, überführt werden muss, wird die CRR II zwei Jahre nach Inkrafttreten direkt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich anwendbar. Die Umsetzung der CRD V in deutsches Recht wird als Umsetzungsgesetz vom Bundestag beschlossen und nach Zustimmung des Bundesrates im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten der CRD V derartige Umsetzungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Anwendung dieser nationalen Gesetze ist auf ein Jahr plus einen Tag nach Inkrafttreten der CRD V festgesetzt. Als einzige Ausnahme sind die Änderungen bezüglich des Zinsrisikos im Anlagebuch erst mit den entsprechenden Änderungen der CRR anwendbar. Da dieses Thema das relevanteste Thema in der CRD V ist, werden also alle wichtigen Themen mit der CRR II zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie und der Verordnung anwendbar. Innerhalb dieser Frist und darüber hinaus werden voraussichtlich diverse technische Regulierungs- und Durchführungsstandards (RTS/ITS), sowie Leitlinien von der EBA entworfen. Ziel ist die Präzisierung von Methoden und Begriffen sowie die Umsetzung nicht-wesentlicher Änderungen. Die Kommission ist ermächtigt diese RTS und ITS in Konsultation mit der EBA als delegierte Rechtsakte zu erlassen und im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Delegierte Rechtsakte werden typischerweise als Verordnungen erlassen und sind somit direkt verbindlich anwendbar. In der Regel orientiert sich der Beginn der Anwendung an der CRR II als zugrundeliegender Verordnung. Wir haben Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick über wichtige Themen und zu erwartende Rechtsakte zusammengestellt. Christian Behm Partner Christian.Behm@l-p-a.com Sabine Weiner Senior Manager Sabine.Weiner@l-p-a.com Daniel Wolff Manager Daniel.Wolff@l-p-a.com
2 Übersicht Gesetzgebungsverfahren
3 Themenübersicht Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR) Die Marktbewertungsmethode und die Standardmethode werden durch den SA-CCR ersetzt (Art CRR) Vorschriften bezüglich der Ursprungsrisikomethode (Laufzeitmethode) und eines vereinfachten SA- CCR werden geändert bzw. hinzugefügt (Art CRR) Voraussetzung für die Anwendung der geänderten Ursprungsrisikomethode ist, dass die Größe des Derivateportfolios eines Instituts unter folgenden Schwellenwerten liegt (Art. 273a CRR): o 5% der Bilanzsumme o 20 Mio. EUR Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten SA-CCR ist, dass die Größe des Derivateportfolios eines Instituts unter folgenden Schwellenwerten liegt (Art. 273a CRR): o 10% der Bilanzsumme o 150 Mio. EUR Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der CRR II übermittelt die EBA Entwürfe für technische Regulierungsstandards zur Konkretisierung von Teilen der Berechnungsmethodik (nämlich des Supervisory Deltas) und zur Identifikation der primären Risikofaktoren Innerhalb von 15 Monaten nach Inkrafttreten der CRR II übermittelt die EBA einen Entwurf für technische Regulierungsstandards zur Berücksichtigung zusätzlicher Charakteristika, die bei großen und konzentrierten Warenderivateportfolios zur Bestimmung des Underlying-Typs herangezogen werden sollen
4 Net Stable Funding Ratio (NSFR) Die NSFR wird als Anteil verfügbarer stabiler Refinanzierung (ASF) an der erforderlichen stabilen Refinanzierung (RSF) definiert (Art. 428b CRR) Einführung einer verbindlichen Mindestquote (ASF/RSF) von 100% (Art. 428b CRR) Die Anrechnung an verfügbarer und erforderlicher stabiler Refinanzierung erfolgt in Abhängigkeit von Laufzeit und Produktart Um Konsistenz zwischen NSFR und der bestehenden Liquidity Coverage Ratio zu erreichen, geben die angewendeten Definitionen und Faktoren der erforderlichen stabilen Refinanzierung die für die Berechnung der LCR angewendeten Definitionen und Abschläge wieder Die Kommission ist ermächtigt, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der CRR II delegierte Rechtsakte zu erlassen, die die vorgeschlagene Behandlung von Transaktionen mit Finanzkunden und des künftigen Refinanzierungsrisikos überprüfen. Geschieht dies nicht, so gelten für Derivateportfolios die festen RSF-Faktoren des BCBS (Art. 510 (5) CRR) Weitere delegierte Rechtsakte der Kommission können zu verschiedenen Themen erlassen werden, insbesondere zur Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 zur Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) Präzisierung der allgemeinen Anforderungen für Handelsbuchpositionen (Art CRR) Anwendung der Anforderungen an Handelsbuchsinstitute ab einer Schwelle von Handelsbuchtätigkeiten in Höhe von 50 Mio. EUR bzw. 5 % der Gesamtvermögenswerte (Art. 94 CRR) Darlegung der Abgrenzung von Handels- und Anlagebuch (Art a CRR) Überarbeitung von Standardansatz (Art. 325d-az CRR) und internem Modell (Art. 325ba-bq CRR) zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen des Marktrisikos Vereinfachter Standardansatz bleibt unverändert und kann bis zum Geltungsbeginn der Verordnung angewandt werden, danach nur noch für Institute mit Handelsbuchtätigkeiten mittleren Umfangs, d.h. unter 300 Mio. Euro und 10% der Gesamtvermögenswerte (Art. 325a CRR) Vereinfachter Ansatz interner Modelle darf nach Geltungsbeginn der Verordnung nicht mehr zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen des Marktrisikos angewandt werden, jedoch weiterhin zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen von CVA-Risiken Zu Präzisierungszwecken, insbesondere der Anwendung von internen Modellen sowie der Zuordnung zu Handels-/Bankbuch, übermittelt die EBA innerhalb von sechs Monaten bis zwei Jahren nach Inkrafttreten der CRR II Entwürfe zu diversen technischen Regulierungsstandards
5 Geänderter Rahmen für das Zinsrisiko im Anlagebuch Zinsrisiko im Anlagebuch wird weiterhin in Säule II abgebildet. Zusätzliche Unterlegung mit regulatorischem Eigenkapital wird notwendig bei materiellem Risiko Einführung eines standardisierten Ansatzes, der Anwendung findet, falls die von Instituten entwickelten Systeme nicht ausreichend sind (Art CRD V) Verbesserung der Anforderungen an Ausreißertests und Offenlegungspflichten (Art. 448 CRR) Die EBA übermittelt innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der CRD V einen Entwurf für technische Regulierungsstandards zur Methodik des Standardansatzes sowie zur Festlegung von sechs Schockszenarien Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der CRD V veröffentlicht die EBA Leitlinien zur Beurteilung interner Systeme Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der CRR II übermittelt die EBA einen Entwurf für technische Regulierungsstandards zu Modellannahmen bei der Berechnung der Netto-Zinserträge im Rahmen der Offenlegung der Exposures von Zinspositionen, die nicht im Handelsbuch gehalten werden Die Änderungen der CRD werden mit den Änderungen der CRR, also nach 2 Jahren, anwendbar LPA Risk & Quant Consulting. LPA kombiniert eine einzigartige quantitative und regulatorische Kompetenz mit tiefer Kenntnis des Kapitalmarktgeschäfts. Mit LPA Risk & Quant Consulting machen Sie Ihr Institut fit für aktuelle und künftige regulatorische Anforderungen und sichern Ihre Ertragskraft im Kundengeschäft. Wir unterstützen Sie von der Analyse bis zur Umsetzung. Unsere leistungsfähigen quantitativen Modelle und Tools ermöglichen rasche Ergebnisse und einen effizienten Projektaufsatz. Kapitalmarkt DNA mit ausgeprägtem fachlichen Know-how sowie Umsetzungskompetenz.
Offenlegungs bericht zum 30. September nach Teil 8 der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR)
Offenlegungs bericht zum 30. September 2016 nach Teil 8 der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR) Vorbemerkung Die Veröffentlichung des Offenlegungsberichts
MehrÜbersicht über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens national/europäisch
Übersicht über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens national/europäisch BaFin-Workshop 04. und 05.06.2012 Stephan Weinandy und Dr. Kerstin Henningsen Stand nationales Gesetzgebungsverfahren Richtlinie
MehrAktuelle Beispiele für die Umsetzung internationaler Standards Eigenkapital und Liquidität
Aktuelle Beispiele für die Umsetzung internationaler Standards Journalistenseminar 2014 3. Juni 2014, Hotel Bellevue Palace, Bern Dr. Markus Staub Leiter Bankenpolitik und Bankenregulierung Schweizerische
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren
MehrAktuelle Arbeiten des Basler Ausschusses
Aktuelle Arbeiten des Basler Ausschusses Wirtschaftskammer Österreich 15 Juni 2016, Wien Karl Cordewener Stellvertretender Generalsekretär Überblick Fertigstellung des Reformpakets (Basel III) Standardansätze
MehrVerlässliche Leistung. Der Offenlegungsbericht der Landesbank Baden-Württemberg.
Verlässliche Leistung. Der Offenlegungsbericht der Landesbank Baden-Württemberg. Gemäß CRR/CRD IV zum 30. September 2016. Landesbank Baden-Württemberg 1 1 Grundlagen. Banken sind aufgrund der Anforderungen
MehrAnhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente
MehrDie Vollendung von Basel III oder schon Basel IV?
Die Vollendung von Basel III oder schon Basel IV? Pressegespräch des Bankenverbandes Dr. Michael Kemmer Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands Ort: Frankfurt am Main Datum: 25.1.2016 Die Regulierer
MehrAuswirkungen von Basel III auf die Geschäftspolitik und Bilanzstruktur von Kreditinstituten
Wirtschaft Jan Rolshoven Auswirkungen von Basel III auf die Geschäftspolitik und Bilanzstruktur von Kreditinstituten Bachelorarbeit 0 HOCHSCHULE BONN-RHEIN-SIEG Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Sankt
MehrVorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV
IX Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV Teil I: Einordnung und Hintergründe... 1 1 Überblick... 2 2 Internationale Regulierungsinitiativen... 5 2.1 Regulierungsinitiativen
Mehr2 0,5% - 5,0% 3 5,0% - 12% 4 12% - 20% 5 20% - 30% 6 30% - 80% 7 >80%
Die ESMA hat die finalen Technical Standards zur Berechnung der Risikoklassen im Rahmen der PRIIPs- Verordnung am 7. April veröffentlicht. Die grundsätzliche Herangehensweise für die Risikoeinstufung ist
MehrArtikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon
Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon (1) Die Verträge können gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren geändert werden. Sie können ebenfalls nach vereinfachten Änderungsverfahren geändert werden.
Mehr(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG*
Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit in TEUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente
MehrGesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel
- 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur
MehrBASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS
BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS NEUE EIGENKAPITALANFORDERUNGEN, SUPERVISORY REVIEW PROCESS, OFFENLEGUNGSPFLICHTEN Unterstützung Ihres Instituts bei der Umsetzung der vielfältigen
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.10.2016 COM(2016) 653 final 2016/0319 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter
MehrKapitel 11: Bankenregulierung und Einlagensicherung
Kapitel 11: Bankenregulierung und Einlagensicherung Tabelle 11.1: Entwicklung der deutschen Bankenregulierung Jahr Vorgang Inhalt Hintergrund bis 1930 Teilgesetze bspw. zur Beaufsichtigung von Hypothekenbanken
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 01.12.2004 SEK(2004)1472 endgültig. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
006595/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0271 (COD) LEX 1414 PE-CONS 102/1/13 REV 1 FSTR 131 REGIO 230 SOC
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.
MehrTechnische Standards der EBA
Technische Standards der EBA zur Anpassung für Zwecke der CRR und CRD meridan Consulting GmbH Helene-Mössinger-Str. 9 63303 Dreieich www.meridan.de Feinjustierung der CRD IV durch die EBA Rolle der EBA
MehrDie norddeutsche Art. Offenlegungsbericht nach EU-Eigenmittelverordnung (CRR)
Die norddeutsche Art. Offenlegungsbericht nach EU-Eigenmittelverordnung (CRR) zum 31. März 2015 2 Offenlegungsbericht Inhalt Offenlegungsbericht Inhalt 3 1 Präambel 5 2 Eigenmittel während der Übergangszeit
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.110.038.77 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 10 ausgegeben am 19. Januar 2017 Kundmachung vom 18. Januar 2017 des Beschlusses Nr. 204/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
Mehr16058/12 PBO/mfa DG C2
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Dezember 2012 (OR. en) 16058/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2012/0307 (NLE) EEE 119 ENER 456 STATIS 86 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS
MehrWirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten
Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrSREP Kapitalfestsetzung
SREP Kapitalfestsetzung Methodik für weniger bedeutende Institute Agenda 1. Ausgangslage 2. Methodik für SREP-Kapitalfestsetzung 3. Institute im Fokus 4. Resümee Seite 2 Ausgangslage EBA SREP Guidelines
MehrPMSinfo Basel III (CRD IV)
PMSinfo Basel III (CRD IV) Hintergrund Mit der in 2007 einsetzenden Finanz und Wirtschaftskrise wurden die Schwächen der bisherigen Bankenregulierung schmerzhaft offengelegt. Als Reaktion hierauf hat der
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.8.2013 C(2013) 5405 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 21.8.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments
MehrEU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis
EU-DatenschutzGrundverordnung in der Praxis 2016 Hogan Lovells Einleitung Diese Einführung in die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die wichtigsten Auswirkungen des EU-weiten neuen Datenschutzrechts.
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens
DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010 vom 10. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.3.2014 COM(2014) 141 final 2014/0080 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
19.9.2015 L 244/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1555 R KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
30.6.2016 L 173/47 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1055 R KOMMISSION vom 29. Juni 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der technischen Mittel für die angemessene Bekanntgabe
MehrStellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft
Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 20. Juni 2013 I. Vorbemerkungen Am 25.03.2013 hat die Europäische Kommission
MehrVermeidung von Finanzkrisen durch stabile Banken Präsentation zum Tag der offenen Tür Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht
Präsentation zum Tag der offenen Tür 2014 Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Überblick Wirtschaftliche Bedeutung von Banken Voraussetzungen zur Erfüllung der Bankfunktion Ziele der
MehrOffenlegung 5 OffV (Eigenmittelerfordernis)
Offenlegung 5 OffV (Eigenmittelerfordernis) Qualitative Offenlegung (Bank Austria Gruppe 31. Dezember 2012) Als Teil der UniCredit Group räumt die Bank Austria dem Kapitalmanagement und der Kapitalallokation
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005 vom 8. Juli 2005 zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 460. Verordnung: Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung TVKKV [CELEX-Nr.: 32010L0063] 460.
MehrEuropäische Klimapolitik: Die EU-Kommission als Fallensteller?
Europäische Klimapolitik: Die EU-Kommission als Fallensteller? Internationale Klimakonferenz 4. Dezember 2009 Vortrag Prof. Dr. Markus C. Kerber 10178 Berlin Hackescher Markt 4 E-Mail:editor@europolis-online.org
MehrW&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015
W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
12.11.2015 L 296/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1986 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung
MehrADDENDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN) vom 10. Mai 2010 in Brüssel
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 12. November 2010 (22.11) (OR. en) 10324/10 ADD 1 PV/CONS 26 ADNDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: 3012. Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN)
MehrPerinorm Anwendertreffen
Perinorm Anwendertreffen 2012-09-13 EU-Recht in der Perinorm Wie und wo finde ich harmonisierte Normen u.v.m. Beuth Verlag Andrea Hillers Produktmanagerin andrea.hillers@beuth.de Beuth Verlag 2012 Agenda
MehrBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente FAQ der BaFin zum Antizyklischen Kapitalpuffer
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente FAQ der BaFin zum Antizyklischen
MehrITS on Reporting. - Ein Überblick. von. Ludger Hanenberg, BaFin
ITS on Reporting - Ein Überblick von Ludger Hanenberg, BaFin Agenda Konzept und Hintergrund zum europäischen Berichtswesen Weitere Entwicklung der Harmonisierungskonzepte Entwurf eines ITS on Reporting
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrDer Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0?
Mandanten-Informationen Financial Services November 2016 Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Die
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Präzisierung der Aufgaben und Pflichten der Depotbank - risikoadäquate und transparente Vergütungsstrukturen Die Vorschriften für Verwahrstellen, die im Wesentlichen seit 1985
Mehr47 C Berechnung der Verschuldungsquote LRCalc. 40 C Alternative Behandlung der Risikomessgröße LR1
Meldebogen- Code Meldebogen- Code ANHANG I ANHANG X MELDUNG DER VERSCHULDUNG MELDEBÖGEN ZUR VERSCHULDUNGSQUOTE Bezeichnung des Meldebogens Kurzbezeichnung 47 C 47.00 Berechnung der Verschuldungsquote LRCalc
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen
MehrEUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE
Europäischer Rat Brüssel, den 2. Februar 2016 (OR. en) EUCO 5/16 VERMERK Empfänger: Betr.: Delegationen Entwurf einer Erklärung zu Abschnitt A des Beschlusses der im Europäischen Rat vereinigten Staats-
MehrGDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz
GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz Tendenzen in der endgültigen Ausgestaltung der europäischen Rahmenrichtlinie Berlin, 15. September 2008 Prof. Karel VAN HULLE Referatsleiter Versicherungen
MehrVorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV
IX Inhaltsverzeichnis Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung... 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig?... 2 2 MaRisk:
MehrUniversalbank und Mittelstand: Eine stabile Partnerschaft
Universalbank und Mittelstand: Eine stabile Partnerschaft Dr. Michael Kemmer IHK Würzburg-Schweinfurt 13. Februar 2014 IHK-Unternehmersymposium 2014 Deutsche Wirtschaft mittelständisch geprägt 100% 90%
Mehr014531/EU XXV.GP Eingelangt am 03/03/14
014531/EU XXV.GP Eingelangt am 03/03/14 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.2.2014 COM(2014) 91 final 2014/0047 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der Europäischen
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)
Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der
MehrGliederung. Thomas Böduel Dienstag, 15. November 2005 Basel II und Rating 2
Basel II und Rating Gliederung Der Weg zu Basel II Die drei Säulen von Basel II Säule 1: Mindestkapitalanforderungen Kreditausfallrisiko Operationelles Risiko Marktrisiko Säule 2: Bankenaufsicht Säule
MehrITS on Reporting. - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens. Stefan Kadletz
ITS on Reporting - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens Stefan Kadletz Inhalt Vorbemerkungen Betragsdaten des Großkreditmeldewesens Stammdatenverfahren des Großkreditmeldewesens Exkurs
MehrÜberblick über die Arbeiten des ESMA Secondary Markets Standing Committee Carsten Ostermann, Team Leader, Secondary Markets ESMA
Überblick über die Arbeiten des ESMA Secondary Markets Standing Committee Carsten Ostermann, Team Leader, Secondary Markets ESMA Themenübersicht ESMA Markets Output 2017 Offene technische Standards MiFID
MehrEBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz
EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz Inhalt EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz 1 Status dieser Leitlinien 2
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 150/2007. vom 7. Dezember 2007
DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 150/2007 vom 7. Dezember 2007 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung
MehrOffenlegungsbericht zum 30. Juni 2015
Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2015 2015 Deutsche Apotheker- und Ärztebank Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2015 Gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Mehr27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe.
Vorschlag aller ÜNB für den Day-Ahead- Verbindlichkeitszeitpunkt (DAFD) gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe
Mehrzu Punkt... der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
Bundesrat Drucksache 167/1/05 18.04.05 Empfehlungen der Ausschüsse Fz - zu Punkt.. der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
Mehr1 CRD IV Themenschwerpunkte. 2 Eigenkapitalstruktur. 3 Leverage Ratio. 4 Liquiditätskennzahlen. 5 Kontrahentenausfallrisiko.
Agenda 1 CRD IV Themenschwerpunkte 2 Eigenkapitalstruktur 3 Leverage Ratio 4 Liquiditätskennzahlen 5 Kontrahentenausfallrisiko 6 Verbriefung 7 Meldewesenmodernisierung www.q-perior.com Seite 1 Im Zuge
MehrBasler Ausschuss für Bankenaufsicht. Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung von Basel III
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung von Basel III Oktober 2011 Auf der BIZ-Website verfügbar (www.bis.org). Bank für Internationalen Zahlungsausgleich 2011.
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
21.12.2016 L 348/75 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2358 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/908/EU im Hinblick auf die Listen der Drittländer und Gebiete,
Mehr10.07.2014 GZ: BA 52-FR 2402-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0907950. Rundschreiben 5/2014 (BA) An alle Kreditinstitute und
BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn 10.07.2014 GZ: BA 52-FR 2402-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0907950 Bankenaufsicht Hausanschrift: Besanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str.
MehrPE-CONS 24/1/16 REV 1 DE
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 22. Juni 2016 (OR. en) 2016/0034 (COD) LEX 1682 PE-CONS 24/1/16 REV 1 EF 118 ECOFIN 396 COC 652 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrKolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union
Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt
Vorblatt - Ausbau der Handels- und Investitionsströme Ziel(e) Die EU ist für Australien ein wichtiger Handelspartner und Auslandsinvestor. Ziel des neuen Abkommens ist es, die engen wirtschaftlichen Beziehungen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105)
Bundesrat Drucksache /16 [Datum] Gesetzesantrag der Länder [ ] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der Länder beabsichtigt eine Reform der
MehrZiel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische
MehrLeverage Ratio. Dr. Pier Bierbach
Leverage Ratio Dr. Pier Bierbach Leverage Ratio Dr. Pier Bierbach 18.02.2010 Seite 1 Warum eine Leverage Ratio? Baseler Ausschuss [Tz. 24, 202 Konsultationspapier Dez. 2009] Eines der zugrundeliegenden
Mehrvom 11. Juni
0.110.037.68 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 221 ausgegeben am 14. Juni 2013 Kundmachung vom 11. Juni 2013 des Beschlusses Nr. 13/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2015 COM(2015) 24 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 13611/15 NLEG 138 AGRI 561 SAN 355 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. Oktober 2015 Empfänger: Nr.
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrBankenaufsicht im Dialog 2015
I Bankenaufsicht im Dialog 2015 Grußwort V Grußwort Acht Jahre ist es nun her, dass mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers die globale Finanzkrise begonnen hat, und noch immer bestimmt sie das Denken
MehrGdW Stellungnahme. Stellungnahme zum Entwurf eines CRD IV-Umsetzungsgesetzes
GdW Stellungnahme Stellungnahme zum Entwurf eines CRD IV-Umsetzungsgesetzes (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/ /EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von
MehrGünther Luz / Werner Neus / Mathias Schaber Peter Schneider / Claus-Peter Wagner / Max Weber (Hrsg.)
Günther Luz / Werner Neus / Mathias Schaber Peter Schneider / Claus-Peter Wagner / Max Weber (Hrsg.) CRR visuell Die neuen EU-Vorschriften der Capital Requirements Regulation 2. Auflage Günther Luz/Werner
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2011 (OR. en) 13267/11 DENLEG 109
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2011 (OR. en) 13267/11 NLEG 109 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. Juli 2011 Empfänger: Generalsekretariat des Rates
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
1.7.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 166/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 573/2010 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
MehrMöglichkeiten der KMU- Förderung in der neuen Förderperiode unter Berücksichtigung der Lissabon Orientierung
Möglichkeiten der KMU- Förderung in der neuen Förderperiode unter Berücksichtigung der Lissabon Orientierung Artikel 8 Entwurf Allgemeine Verordnung Strukturfonds Komplementarität, Kohärenz, Koordinierung
MehrGesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung
MehrAuswirkungen der Basel III-Umsetzung auf EU-Ebene aus Sicht der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Stand: Februar 2012
Auswirkungen der Basel III-Umsetzung auf EU-Ebene aus Sicht der Sparkassen und Genossenschaftsbanken Stand: Februar 2012 Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind Hauptkreditgeber der Wirtschaft in Baden-Württemberg
MehrBundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. Neue EMV Richtlinie. EMV-Fachtagung Lucio Cocciantelli 21.
Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen Neue EMV-Fachtagung 2015 21. Januar 2015 Programm Einführung Anpassungen an an die 2 Die (RL 2014/30/EU) Die neue wurde am 26. Februar 2014 durch
Mehr1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenmittel Offenlegung gemäß Art. 437 CRR Art. 437 Abs. 1 lit a, b, d, e gemäß DurchführungsVO (EU) Nr. 1423/2013 1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 1.1. Bilanz und Eigenkapital
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)
Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und
MehrBasel IV?! Welcome to the Next Generation of RWA
www.pwc.de/de/events Basel IV?! Welcome to the Next Generation of RWA Fachtagung 20.06.2016, Düsseldorf 29.06.2016, Hamburg 06.07.2016, Berlin 07.07.2016, München 11.07.2016, Frankfurt a. M. 12.07.2016,
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/30 6. Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/30 6. Wahlperiode 05.10.2011 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und
Mehr