DER TARIF ALLES AUF EINEN BLICK.

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1 Zug Tram Kurzstrecke Erweiterte Kurzstrecke 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen Verbundraum Kleiner Stadtverkehr Preisstufe 1,80 1,20 6,70 4,50 5,10 3,40 3,50 2,30 2,20 1,40 Fahrscheinart Einzelfahrt Kind 4-Fahrten-Karte 7,60 12,80 18,40 24,40 6,00 6,00 8,40 3,60 2,00 14,00 5,50 10,60 4,50 7,40 3,50 4,40 2,50 Tageskarte Kind Gültigkeit der Einzelfahrscheine 3,10 3,40 3,70 4,00 2,50 Tageskarten-Mitfahrer (max. 4 Mitfahrer) Preisstufe max. zeitl. Gültigkeit 15,00 11,30 61,00 45,80 46,00 34,50 32,00 24,00 19,00 14,30 Wochenkarte ab Entwertung Schüler/Azubi Kl. Stadtverkehr 1 Stunde 42,00 32,00 170,80 128,00 128,80 97,00 89,60 67,00 53,20 40,00 Monatskarte ab Entwertung Schüler/Azubi 1 Zone 1 Stunde 36,40 26,70 148,00 106,70 111,60 80,80 77,70 55,80 46,10 33,30 Abo-Monatskarte Kalendermonat Schüler/Azubi 2 Zonen 2 Stunden 9-Uhr-Abo-Monatskarte Kalendermonat 40,60 68,40 98,20 130,20 32,00 3 Zonen 2,5 Stunden Schülerverbundkarte Kalendermonat 44,00 Verbundraum 4 Stunden Seniorenticket Kalendermonat 49,00 SchülerFerienTicket 18,00 alle Preise in Euro Verkehrsverbund Mittelsachsen Am Rathaus Chemnitz Fax: info@vms.de Service-Nummer: Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr Redaktionsschluss: Mai 2016 Änderungen nach Redaktionsschluss vorbehalten. TARIF- INFO DER TARIF ALLES AUF EINEN BLICK. GRAFIK / LAYOUT / DRUCK: S-PRINT DIGITALER DRUCK GMBH, ANNABERG-BUCHHOLZ GÜLTIG AB 1. AUGUST 2016

2 Vorwort 1 Das VMS-Tarifgebiet Geltungsbereich / Tarifzonen 2 Teilzonen»Kleiner Stadtverkehr«/ Grenzzonen 3 Fahrpreisermittlung 4 Verbindungssuche und Tarifauskunft im Internet 5 Fahrscheine und Preise Einzelfahrschein 6 4-Fahrten-Karte 8 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke / Erweiterte Kurzstrecke 10 Tageskarte / Tageskarte Kind 12 Wochenkarte 14 Monatskarte 16 Abo-Monatskarte / 9-Uhr-Abo-Monatskarte 18 Vorteile / Seniorenticket 19 Jobticket 20 Schülerverbundkarte 21 Übersicht Abonnements 22 Anschlussfahrschein 24 Weitere Tickets SchülerFerienTicket 26 Fahrtberechtigungen für Studenten 28 Kombiticket / EgroNet-Ticket 30 Fahrscheine für die 1. Klasse 31 Ländertickets der DB AG 33 Unentgeltliche Beförderung 34 Wo bekommen Sie Ihre Tickets? 38 Ausgewählte Service- und Vertriebsstellen 39 HandyTicket 41 Sonderregelungen Verbundraumübergreifende Fahrten 46 Anruflinientaxis (ALiTa) 48 Fichtelbergbahn / Drahtseilbahn Augustusburg 50 Weitere Bestimmungen Ungültige Fahrscheine 52 Erhöhtes Beförderungsentgelt / Fahrpreiserstattung 53 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen 54 Verhalten der Fahrgäste 55 Entgelte und Gebühren 58 Ausgewählte Partnerunternehmen im VMS 59 Tarifzonenplan Umschlag TARIFZONENPLAN DES VERKEHRSVERBUNDES MITTELSACHSEN Zeichenerklärung INHALTSVERZEICHNIS TARIFZONENPLAN

3 LIEBE FAHRGÄSTE, im Verkehrsverbund Mittelsachsen können Sie mit nur einem Ticket mit Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen und Zügen fahren und dabei beliebig oft umsteigen. Der VMS und die beteiligten Verkehrsunternehmen möchten Ihnen das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln so einfach und bequem wie möglich gestalten. Ein breites Fahrscheinsortiment bietet für jeden das passende Ticket. Die vielfältigen Angebote können Sie dieser Broschüre entnehmen. Sollten Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gern weiter: SERVICE-NUMMER: Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Verkehrsverbund Mittelsachsen und seine Partnerunternehmen VORWORT 1

4 DAS VMS- TARIFGEBIET Die Stadt Chemnitz wird vollständig durch die Tarifzone 13 abgedeckt. Die Stadt Zwickau ist Teil der Tarifzone 16 und die Stadt Freiberg der Tarifzone 10. Zusätzlich gibt es die Teilzonen»Kleiner Stadtverkehr«. GELTUNGSBEREICH Der Verbundraum umfasst die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, den Erzgebirgskreis sowie die kreisfreie Stadt Chemnitz und ist in einzelne Tarifzonen eingeteilt. LANDKREIS ZWICKAU LANDKREIS MITTELSACHSEN CHEMNITZ ERZGEBIRGSKREIS Einen detaillierteren Überblick zu den Tarifzonen ermöglicht Ihnen unser schematischer Tarifzonenplan. Diesen erhalten Sie in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen sowie im Internet unter TEILZONEN»KLEINER STADTVERKEHR«VMS-FAHRSCHEINE GELTEN IN: Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen, Nahverkehrszügen Zug Tram der Deutschen Bahn AG, der City-Bahn Chemnitz GmbH, der Freiberger Eisenbahngesellschaft mbh, der Mitteldeutschen Regiobahn sowie der Länderbahn GmbH DLB In den Nahverkehrszügen gilt der Verbundtarif bis zum letzten bzw. ab dem ersten fahrplanmäßigen Halt innerhalb des Verbundgebietes. Für Fahrten über das Verbundgebiet hinaus gelten Sonderregelungen, siehe Seite 46. TARIFZONEN Das Verbundgebiet besteht aus 39 Tarifzonen (siehe auch Tarifzonenplan in der hinteren Umschlagklappe) Innerhalb einiger Tarifzonen befinden sich die Teilzonen 50 bis 69, die die Stadtverkehre umfassen. Für Fahrten ausschließlich in diesen Städten gilt die günstigere Preisstufe Kleiner Stadtverkehr. Tipp! Fahrscheine für Tarifzonen gelten auch in den Kleinen Stadtverkehren innerhalb der jeweiligen Tarifzone. GRENZZONEN Überschneidung von zwei Tarifzonen kann Gemeinden, Gemeindeteile oder auch nur einzelne Haltestellen umfassen Fahrt zwischen Grenzzone und zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 1 (1 Tarifzone) Fahrt zwischen Grenzzone und nicht zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 2 (2 Tarifzonen) Tarifzone Kleiner Stadtverkehr 2 DAS VMS-TARIFGEBIET DAS VMS-TARIFGEBIET 3

5 FAHRPREISERMITTLUNG Der Fahrpreis ergibt sich aus der Anzahl der Tarifzonen, die Sie auf Ihrem Weg befahren. Egal ob Sie mit Zug Tram oder fahren, Sie benötigen nur ein Ticket. Mithilfe des Tarifzonenplanes zählen Sie vom Start bis zum Ziel alle befahrenen Tarifzonen. Den Tarifzonenplan finden Sie unter oder in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen. VERBINDUNGSSUCHE UND TARIFAUSKUNFT IM INTERNET Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Elektronische Fahrplanauskunft. Geben Sie Ihren Start- und Zielort sowie Ihr gewünschtes Reisedatum und die Abfahrtszeit ein. Start- und Zielort kann entweder eine Haltestelle, eine Straße mit Hausnummer oder ein wichtiger Punkt (z. B. touristisches Ziel) sein. Das System sucht Ihnen mögliche Verbindungen heraus. Gleichzeitig erhalten Sie eine Tarifauskunft Die Anzahl der Tarifzonen ergibt die benötigte Preisstufe. dabei zählt jede Tarifzone nur ein Mal ab vier Tarifzonen gilt die Preisstufe Verbundraum Die Preisübersicht auf der Umschlagklappe hilft Ihnen beim Ablesen des Preises für die gewählte Fahrscheinart Verbundtickets erhalten Sie in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen, an Fahrausweisautomaten, in Stadt- und Regionalbussen beim Busfahrer oder als. Eine Übersicht über die Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten finden Sie unter 4 DAS VMS-TARIFGEBIET DAS VMS-TARIFGEBIET 5

6 FAHR- SCHEINE UND PREISE EINZELFAHRSCHEIN NUTZUNGSHINWEISE Erwerbsmöglichkeiten Preisstufe zeitliche und räumliche Gültigkeit 1 1 Zone, max. 1 Stunde 2 2 Zonen, max. 2 Stunden 3 3 Zone, max. 2,5 Stunden 4 Verbundraum, max. 4 Stunden ksv Kleine Stadtverkehre, max. 1 Stunde normal Kind* 2,20 1,40 3,50 2,30 5,10 3,40 6,70 4,50 1,80 1,20 Preise in Euro * Kind: ab 1. Schultag bis einschließlich 15. Geburtstag Entwertung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen im Rahmen der Geltungsdauer Kombination von Einzelfahrscheinen oder Abschnitten der 4-Fahrten-Karten untereinander ist unzulässig Bezahlung Kurzstrecke, Erweiterte Kurzstrecke als HandyTicket am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC-/Kreditkarte nur als 4-Fahrten-Karte erhältlich 6 EINZELFAHRSCHEIN EINZELFAHRSCHEIN 7

7 4-FAHRTEN-KARTE Die 4-Fahrten-Karte wird im Vorverkauf ausgegeben. Bei Fahrtantritt muss pro Fahrgast jeweils ein Abschnitt entwertet werden. Preisstufe räumliche Gültigkeit normal 4 x KS RV, ksv, SVZ, SvFG 3 / 6,00 1,50 CVAG 4 Haltestellen EKS SPNV 2 / RV 6 / 8,40 2,10 CVAG 8 Haltestellen 1 1 Zone, max. 1 Stunde 7,60 1, Zonen, max. 2 Stunden 12,80 3,20 NUTZUNGSHINWEISE Entwertungjeweils bei Fahrtantritt Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit im Rahmen der Geltungsdauer außer Kurzstrecke und Erweiterte Kurzstrecke 3 3 Zonen, max. 2,5 Stunden 18,40 4,60 4 Verbundraum, max. 4 Stunden 24,40 6,10 ksv Kleine Stadtverkehre, max. 1 Stunde 6,00 1,50 Legende: KS=Kurzstrecke / EKS=Erweiterte Kurzstrecke RV=Regionalverkehr / ksv=kleine Stadtverkehre SVZ=Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau CVAG=Chemnitzer Verkehrs-AG SvFG=Stadtlinien Freiberg/Brand-Erbisdorf SPNV=Schienenpersonennahverkehr Preise in Euro Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen Erwerbsmöglichkeiten Kombination von Einzelfahrscheinen oder Abschnitten der 4-Fahrten-Karten untereinander ist unzulässig als HandyTicket am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen Bezahlung bar, teilweise EC-/Kreditkarte 8 4-FAHRTEN-KARTE 4-FAHRTEN-KARTE 9

8 4-FAHRTEN-KARTE KURZSTRECKE 4-FAHRTEN-KARTE ERWEITERTE KURZSTRECKE GÜLTIGKEIT DER KURZSTRECKE GÜLTIGKEIT DER ERWEITERTEN KURZSTRECKE bis zur 3. Haltestelle > bis zur 4. Haltestelle > < < Die Kurzstrecke gilt nicht im SPNV (Nahverkehrszüge) im Regionalbusverkehr, in den Kleinen Stadtverkehren, auf den Linien der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH und den Linien des Stadtverkehrs Freiberg/ Brand-Erbisdorf auf allen Stadtlinien der Chemnitzer Verkehrs-AG bis zur 2. Haltestelle > bis zur 6. Haltestelle > bis zur 8. Haltestelle > < < < im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Regionalbusverkehr auf den Stadtlinien der Chemnitzer Verkehrs-AG Planmäßig durchfahrene und nicht bediente Haltestellen sind bei der Bestimmung der Erweiterten Kurzstrecke nur im SPNV mitzuzählen Bestehende Sonderregelungen, bei denen z. B. die Kurzstreckenregelungen nicht gelten, sind in den Tarifbestimmungen, Anlage 3 nachzulesen. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VMS sind als gesonderte Publikation erhältlich bzw. im Internet veröffentlicht. > FAHRTEN-KARTE 4-FAHRTEN-KARTE 11

9 NUTZUNGSHINWEISE TAGESKARTE Entwertung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet gilt ab Entwertung bis 04:00 Uhr des Folgetages Preisstufe räumliche Gültigkeit 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. 1 1 Zone 4,40 7,50 10,60 13,70 16,80 Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit im Rahmen der Geltungsdauer 2 2 Zonen 7,40 10,80 14,20 17,60 21, Zonen 10,60 14,30 18,00 21,70 25,40 4 Verbundraum ksv Kleine Stadtverkehre TAGESKARTE KIND 14,00 18,00 22,00 26,00 30,00 3,60 6,10 8,60 11,10 13,60 Preisstufe räumliche Kind* Gültigkeit 1 1 Zone 2, Zonen 3, Zonen 4,50 4 Verbundraum 5,50 ksv Kleine Stadtverkehre 2,00 Preise in Euro * Kind: ab 1. Schultag bis einschließlich 15. Geburtstag Preise in Euro Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Tageskarten zum Normalfahrpreis Tageskarten zum Kindertarif größere Gruppen Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist nur bis zur auf der Tageskarte angegebenen Anzahl von Personen möglich Anstelle einer Person kann auch ein Hund mitgenommen werden Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 werden für 1 bis 5 Personen ausgegeben werden nur für 1 Person ausgegeben, für Kindergruppen auch als Summenfahrschein erhältlich Bitte bei Verkehrsunternehmen anmelden, Formulare gibt es auch im Internet unter als HandyTicket am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC-/Kreditkarte 12 TAGESKARTE TAGESKARTE 13

10 NUTZUNGSHINWEISE WOCHENKARTE normal Schüler/Azubi gilt ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des 7. Folgetages räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 19,00 14, Zonen 32,00 24, Zonen 46,00 34,50 4 Verbundraum 61,00 45,80 ksv Kleine Stadtverkehre 15,00 11,30 Entwertung Preisstufe Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit Mitnahmeregelung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet im Rahmen der Geltungsdauer ja, an jedermann Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2), nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC-/Kreditkarte Besonderheit nur in Verbindung mit einer Kundenkarte, diese erhalten Sie auf Antrag bei den Verkehrsunternehmen im VMS 14 WOCHENKARTE WOCHENKARTE 15

11 NUTZUNGSHINWEISE MONATSKARTE normal Schüler/Azubi gilt ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonats räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 53,20 40, Zonen 89,60 67, Zonen 128,80 97,00 4 Verbundraum 170,80 128,00 ksv Kleine Stadtverkehre 42,00 32,00 Entwertung Preisstufe Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit Mitnahmeregelung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet im Rahmen der Geltungsdauer ja, an jedermann Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2), nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 Auch als Abo erhältlich: mit Preisvorteil im Normaltarif erweiterte Nutzungsmöglichkeiten Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC-/Kreditkarte Besonderheit auch als Abo erhältlich auch als Abo erhältlich nur in Verbindung mit einer Kundenkarte, diese erhalten Sie auf Antrag bei den Verkehrsunternehmen im VMS 16 MONATSKARTE MONATSKARTE 17

12 ABO-MONATSKARTE vertragsgebunden; gilt monatsgenau Preisstufe räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 46,10 33, Zonen 77,70 55, Zonen 111,60 80,80 4 Verbundraum 148,00 106,70 ksv Kleine Stadtverkehre 36,40 26,70 VORTEILE: zirka 15 % Preisvorteil gegenüber der Monatskarte die Monatsmarken kommen bequem per Post zu Ihnen nach Hause monatliche Abbuchung von Ihrem Konto im Normaltarif: nur 4 Monate Mindestvertragsdauer Übertragbarkeit auf andere Personen Mitnahmemöglichkeit am Wochenende Ermäßigungen bei Eintritten bei touristischen Partnern SENIORENTICKET 9-UHR-ABO-MONATSKARTE vertragsgebunden; gilt monatsgenau Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2), Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23 Preisstufe räumliche normal Gültigkeit 1 1 Zone 40,60 vertragsgebunden gilt monatsgenau Abo für Personen ab 63. Geburtstag personengebunden verbundweite Gültigkeit Mindestvertragslaufzeit: vier Monate Preisstufe räumliche normal Gültigkeit 4 Verbundraum 49,00 Preis in Euro Nutzungshinweise siehe Seiten 22/ Zonen 68, Zonen 98,20 4 Verbundraum 130,20 ksv Kleine Stadtverkehre 32,00 Preise in Euro Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23 18 ABO-MONATSKARTE VORTEILE / SENIORENTICKET 19

13 JOBTICKET Jobtickets sind spezielle Abo-Monatskarten, d. h. es ist ein Vertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber, dem VMS und einem Verkehrsunternehmen erforderlich bei Arbeitgeberzuschuss für mindestens fünf Arbeitnehmer eines Unternehmens ohne Arbeitgeberzuschuss für mindestens 30 Arbeitnehmer eines Unternehmens Wichtiges für Arbeitgeber: Sie gewähren den Arbeitnehmern einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss (bis zur Freigrenze von 44 Euro monatlich) und leisten einen Beitrag für den Umweltschutz. freiwillige finanzielle Beteiligung ab 5,00 pro Ticket und zusätzlicher Rabatt durch die Verkehrsunternehmen VERKEHRSUNTERNEHMEN VOR ORT Stadt Chemnitz Chemnitzer Verkehrs-AG, Tel Erzgebirgskreis Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Tel Landkreis Mittelsachsen REGIOBUS Mittelsachsen GmbH, Tel Landkreis Zwickau Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Tel Mitteldeutsche Regiobahn c/o Transdev Regio Ost GmbH Mitteldeutsche Regiobahn c/o Bayerische Oberlandbahn GmbH Tel DB Regio AG Südost Tel SCHÜLERVERBUNDKARTE Wichtiges für Arbeitnehmer: Jobtickets sind günstiger als die entsprechenden Abo-Monatskarten auch ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers gibt es ab 30 Arbeitnehmer in einer Firma Rabatte im Vergleich zum Preis einer Abo-Monatskarte im Normaltarif vertragsgebunden; gilt monatsgenau im gesamten VMS- Verbundraum (Ausnahme Fichtelbergbahn) Preisstufe räumliche Schüler* Gültigkeit 4 Verbundraum 44,00 Preis in Euro * Schüler: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2.3) Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23 Die vom Schulwegkostenträger ausgegebene Schülerverbundkarte gilt nicht in den Sommerschulferien. 20 JOBTICKET SCHÜLERVERBUNDKARTE 21

14 22 ÜBERSICHT ABONNEMENTS ÜBERSICHT ABONNEMENTS 23 Übersicht Abonnements Abo-Monatskarte im Normaltarif 9-Uhr-Abo- Monatskarte Abo-Monatskarten zum Fahrpreis für Schüler und Azubis (für Schüler Schülerverbundkarte Seniorenticket gültig für ein Schuljahr) 4 Monate 12 Monate 1 Schuljahr (10 Monate) 12 Monate 4 Monate Vertragslaufzeit unbefristet Abo verlängert sich automatisch für jedes Schuljahr ist ein neuer Antrag erforderlich Vertragsbeginn 1. Kalendertag eines Monats 1. Schultag des neuen Schuljahres Beantragung bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats bis 10. Juli für das folgende Schuljahr Zahlungsweise monatlich im Lastschriftverfahren (Betrag ist jeweils am 1. Kalendertag des Nutzungsmonates fällig) Mindestvertragsdauer Monatswertmarken Entwertung Erweiterte Nutzung gelten monatsgenau gelten monatsgenau; gültig Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig Samstag, Sonn- und Feiertag Mitnahme von vier weiteren Personen; kostenfreie Mitnahme eines Hundes gelten monatsgenau nein die Monatswertmarke September gilt ab ersten Schultag, die Monatswertmarke Juni bis zum letzten Schultag Übertragbarkeit ja; kann auf Wunsch gesperrt werden nein; personengebunden Kundenkarte nur bei personengebundenem Abo notwendig; Zustellung erfolgt zusammen mit den Wertmarken; gesonderte Beantragung erforderlich nein nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte; Zustellung erfolgt zusammen mit den Wertmarken; gesonderte Beantragung erforderlich unbefristet Abo verlängert sich automatisch 1. Kalendertag eines Monats bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats gelten monatsgenau Ermäßigung nach dem 15. Geburtstag muss Antrag durch Bildungseinrichtung (Schule, nicht Ausbildungsbetrieb) bestätigt sein > Bestätigung gilt max. ein Jahr Nach 12 Monaten bzw. Ablauf der Ermäßigungsberechtigung anteil. Nutzung räumliche Gültigkeit Hinweise Kündigung Weitere Nutzung: > neue Schulbescheinigung notwendig Keine weitere Nutzung: > Kündigung bis 10. des letzten Nutzungsmonats Melden Sie sich nicht, wird Abo auf Normalfahrpreis umgestellt. für jedes Schuljahr ist ein neuer Antrag erforderlich bei nachweislichem Wohn- bzw. Schulortwechsel in der/den gewählten Tarifzone/n; Erweiterung durch Lösen eines Anschlussfahrscheines (siehe Seite 24) möglich Weitere Nutzung: > neue Schulbescheinigung notwendig Keine weitere Nutzung: > Kündigung bis 10. des letzten Nutzungsmonats Melden Sie sich nicht, wird Abo auf Normalfahrpreis (Preisstufe Verbundraum) umgestellt. im gesamten VMS-Gebiet (Ausnahme Fichtelbergbahn) Bei Verlust der vom Verkehrsunternehmen übergebenen Wertmarken erfolgt kein Ersatz; Änderungen zur Person, Anschrift oder Bankverbindung sind dem ausgebenden Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen; Bei Tarifveränderungen erfolgt die Umstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes monatsgenau. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer; spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats im gesamten VMS-Gebiet

15 ANSCHLUSSFAHRSCHEIN FAHRSCHEINE KOMBINIEREN Liegt Ihr Fahrtziel in einer Tarifzone, in der Ihre Tages- oder Zeitkarte nicht mehr gilt? Kein Problem! Im VMS-Tarif können Sie Ihre Tages- oder Zeitkarten (= Grundfahrschein) mit einem Anschlussfahrschein für die zusätzliche Strecke kombinieren. Bitte achten Sie dabei jedoch auf die zeitliche und räumliche Gültigkeit. Folgende Kombinationen sind möglich: Tageskarten als Grundfahrschein mit Einzelfahrscheinen Abschnitten der 4-Fahrten-Karten anderen Tageskarten Zeitkarten als Grundfahrschein mit Einzelfahrscheinen Abschnitten der 4-Fahrten-Karten Tageskarten anderen Zeitkarten Bitte beachten bei einer Einzelfahrt oder 4-Fahrten-Karte als Anschlussfahrschein: Entwertung des Anschlussfahrscheines erfolgt bei Fahrtantritt bei Fahrten mit dem Zug erfolgt die Entwertung bereits vor dem Betreten des Fahrzeuges am Bahnsteig (wenn Entwerter vorhanden) bzw. im Zug Verlängerung der Gültigkeitsdauer um eine Stunde (da Entwertung bereits bei Fahrtantritt im Gültigkeitsbereich der Tages- bzw. Zeitkarte erfolgte) bei Abschnitten von 4-Fahrten-Karten der Preisstufe Kurzstrecke beginnt die Haltestellenzählung mit der letzten Haltestelle innerhalb des Geltungsbereiches des Grundfahrscheins, wobei die letzte Haltestelle im Geltungsbereich des Grundfahrscheins als Zustiegshaltestelle gilt Der Anschlussfahrschein ist nur in Verbindung mit dem Grundfahrschein gültig. Ein Beispiel: Besitzen Sie für die Tarifzone 13 (Chemnitz) eine Monatskarte, können Sie für die Tarifzone 8 (Frankenberg) einen Anschlussfahrschein erwerben. 24 ANSCHLUSSFAHRSCHEIN ANSCHLUSSFAHRSCHEIN 25

16 WEITERE TICKETS NUTZUNGSHINWEISE Entwertung alle Schüler und Auszubildenden bis zum 21. Geburtstag (maßgebend ist das Lebensalter am ersten Ferientag) nutzungsberechtigt Übertragbarkeit SCHÜLERFERIENTICKET gilt in den Sommerschulferien des Freistaates Sachsen Preisstufe räumliche Gültigkeit Schüler/ Azubi 4 Verbundraum 18,00 Preis in Euro Nutzung Nachweis alle Linienverkehrsmittel im VMS (Straßenbahnen, Busse, Nahverkehrszüge der Eisenbahnen, alternative Bedienformen), im Verkehrsverbund Vogtland (VVV) und zusätzlich Regionalbuslinie 400 bis Dresden, Regionalbuslinie V 4 bis Zeulenroda, Regionalbuslinie 171 bis Seelingstädt und Regionalbuslinien V 21 und V 44 bis Hof gültiger Lichtbildausweis (Schülerausweis, gültige VMS- oder VTV-Kundenkarte oder eine Bescheinigung der Schule in Verbindung mit dem Personalausweis), die Abo- Monatskarte für Schüler und Auszubildende, die Schülerverbundkarte (VMS) bzw. die Schülerjahreskarte (VVV) für das abgelaufene Schuljahr Spartipp: einmalige Hin- und Rückfahrt mit der Fichtelbergbahn (KBS 518) zum halben Preis viele Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen mehr Infos unter sft.vms.de Die SchülerFerienTickets des VMS und des VVV werden gegenseitig anerkannt. Für 28 Euro durch fünf Verbünde. Mehr Infos unter sft.vms.de. 26 WEITERE TICKETS WEITERE TICKETS 27

17 FAHRTBERECHTIGUNGEN FÜR STUDENTEN STUDENTEN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT CHEMNITZ (TUC) Als Fahrschein gilt die entsprechend gekennzeichnete TUC-Card bzw. der Studenten-Jahresticket-Ersatzausweis der TUC. Gültigkeit: alle Verkehrsmittel (2. Klasse) im Gebiet des VMS Ausnahme: Fichtelbergbahn (KBS 518) und Drahtseilbahn Augustusburg zusätzlich sachsenweit im Schienenpersonennahverkehr Semesterzeiträume: Wintersemester: vom 1. Oktober bis 31. März Sommersemester: vom 1. April bis 30. September STUDENTEN DER WESTSÄCHSISCHEN HOCHSCHULE ZWICKAU (WHZ) Als Fahrschein gilt der für das betreffende Semester ausgegebene und als Semesterticket gekennzeichnete Studentenausweis der WHZ bzw. der Semesterticket-Ersatzausweis der WHZ. Gültigkeit: alle Verkehrsmittel in der Tarifzone 16 Semesterzeiträume: Wintersemester: vom 1. September bis 28./29. Februar Sommersemester: vom 1. März bis 31. August NUTZUNGSHINWEISE nutzungsberechtigt alle ordentlichen Studenten der WHZ NUTZUNGSHINWEISE Entwertung nutzungsberechtigt Entwertung alle ordentlichen Studenten der TUC Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Übertragbarkeit Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Mitnahmeregelung Übertragbarkeit Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 Bei Fahrten innerhalb des VMS ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenfrei. Die Mitnahme von Fahrrädern ist unentgeltlich. 28 WEITERE TICKETS WEITERE TICKETS 29

18 KOMBITICKET Eintrittskarte = Fahrschein (innerhalb der angegebenen Tarifzonen und Gültigkeitsdauer) für zahlreiche Messen und Veranstaltungen ein entsprechender Hinweis ist auf den Eintrittskarten vermerkt EGRONET-TICKET innerhalb der Tarifzonen 15, 16, 17, 22, 29, 30 und 31 in den Nahverkehrsmitteln (2. Klasse) gilt auch der im länderübergreifenden Euroregionalen Nahverkehrssystem gültige Beförderungstarif EgroNet FAHRSCHEINE FÜR DIE 1. KLASSE Für die Benutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist zusätzlich ein Fahrschein Übergang 1. Klasse zu lösen. Fahrkarten 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen Verbundraum Einzelfahrt normal Kind 1,00 0,50 1,00 0,50 2,00 1,00 2,00 1,00 Tageskarte 3,50 3,50 7,00 7,00 Wochenkarte 5,00 5,00 7,50 7,50 der Verkauf erfolgt nur in den genannten Tarifzonen durch folgende Verkehrsunternehmen: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz DB Regio AG DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn Omnibusbetrieb Edith Meichsner GmbH, Schönheide Regionalverkehr Westsachsen GmbH, Zwickau Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH TJS Reisedienst GmbH, Zschorlau Die Länderbahn GmbH, Viechtach Mitteldeutsche Regiobahn, Leipzig Die Regelungen zum Beförderungstarif EgroNet gelten in der jeweils genehmigten Fassung und können bei den oben genannten Verkehrsunternehmen eingesehen werden. weitere Infos unter: Monatskarte 15,50 15,50 20,50 20,50 Preise in Euro Der Verkauf erfolgt nur durch die Mitteldeutsche Regiobahn und DB Regio sowie die DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn. Es ist auch möglich, den Übergang 1. Klasse für Einzelfahrscheine zu lösen, wenn der Grundfahrschein ein Abschnitt der 4-Fahrten-Karte, eine Tageskarte oder eine Zeitkarte ist. Die zeitliche Gültigkeit für den Übergang 1. Klasse beträgt dann für die Preisstufe bis zwei Zonen zwei Stunden und für die Preisstufe ab drei Zonen vier Stunden ab Entwertung. Nutzern ermäßigter Zeitkarten ist ein Übergang in die 1. Klasse nicht gestattet. 30 WEITERE TICKETS WEITERE TICKETS 31

19 LÄNDERTICKETS DER DB AG Anerkennung von: Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket und Thüringen-Ticket der DB AG Gültigkeit NUTZUNGSHINWEISE Entwertung Übertragbarkeit Mitnahmeregelung Sortiment Besonderheiten vor dem ersten Fahrtantritt bei der DB Regio auf den Stationen im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet für Einzelfahrscheine (im Normal- und Kindertarif) für Tageskarten (im Normaltarif, max. 4 Mitfahrer) für Wochen- und Monatskarten (jeweils im Normaltarif) Dieser Zusatzfahrschein wird fahrscheinbezogen angeboten, d. h. bei Nutzung einer Tageskarte für mehrere Personen ist ein Übergangsfahrschein 1. Klasse ausreichend. montags bis freitags ab 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr Folgetag samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis 03:00 Uhr Folgetag berechtigt am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten in den Nahverkehrszügen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß den Tarifbestimmungen der DB AG sowie in den Verkehrsverbünden: - Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), - Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV), - Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), - Verkehrsverbund Vogtland (VVV), - Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und - Magdeburger Regionalverkehrsverbund (MAREGO) wird auf allen Linien innerhalb des VMS anerkannt Ausnahme: Fichtelbergbahn (Cranzahl Oberwiesenthal) und Drahtseilbahn Augustusburg wird für einen Hauptreisenden und für bis zu vier Mitreisende ausgegeben Die Fahrradmitnahme ist im Gebiet des VMS unentgeltlich. Die Sachsen-Tickets können bei allen Verkehrsunternehmen im VMS erworben werden. weitere Infos unter: 32 WEITERE TICKETS WEITERE TICKETS 33

20 UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG KINDER unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie Kinder in Kindergartengruppen Kinder ab 1. Schultag nutzen Einzelfahrscheine oder Tageskarten zum Kindertarif bzw. Zeitkarten zum Tarif für Schüler/Azubi SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN unentgeltliche Beförderung richtet sich nach 145 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Nachweis der Berechtigung: gültiger Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B steht; zusätzlich zu einer Begleitperson kann auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden Blinde mit Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen Gemeindliche Vollzugsbedienstete (gemäß 80 Sächsisches Polizeigesetz) werden auf dem Gebiet ihrer Kommunen in Dienstkleidung und -ausweis unentgeltlich befördert in den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse FAHRRAD unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern einschließlich Kinderfahrräder, Fahrradanhänger, Liegeräder, Tandems, E-Bikes und Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektrohilfsmotor (z. B. Pedelecs) im Rahmen der Fahrzeugkapazität für die Nutzer des VMS-Tarifes die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang von der Beförderung ausgeschlossen sind: Dreirädrige Fahrräder, Elektromobile (außer E-Rollstühle), Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastträger und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) das Betriebspersonal entscheidet über die Mitnahme und Unterbringung POLIZEI DES FREISTAATES SACHSEN, BUNDES- POLIZEI, SÄCHSISCHE SICHERHEITSWACHT UND GEMEINDLICHE VOLLZUGSBEDIENSTETE unentgeltlich befördert werden Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform und mit Dienstausweis das Mitführen von Diensthunden ist unentgeltlich 34 UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG 35

21 BEFÖRDERUNG VON SACHEN Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, Gefährte von Kindern Unentgeltlich mitgenommen werden bei zweckentsprechender Verwendung Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, Fahrradanhänger und Handwagen, in denen Kleinkinder befördert werden, Drei-, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern. Wenn Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Handwagen nicht zweckentsprechend verwendet werden, sondern z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, ist jeweils der Fahrpreis für Kinder in der für die Fahrt erforderlichen Preisstufe zu zahlen. Gepäck und Sachen Fahrgäste mit einem gültigen Fahrschein sind berechtigt, Reisegepäck sowie Traglast, welches insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann, ein Paar Skier, einen Snowboard oder einen Rodelschlitten, zusammenklappbare Fahrräder in Taschen, unentgeltlich mitzunehmen. Für sonstiges Gepäck ist pro Gepäckstück ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen. HUNDE UND KLEINTIERE unentgeltliche Beförderung von kleinen Hunden und anderen Kleintieren in geeigneten Behältnissen Nicht in Behältern mitgenommene Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ausnahme: Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, Behindertenführhunde und in Ausbildung befindliche Blindenführhunde und Behindertenführhunde Für Tiere außerhalb von Behältnissen ist pro Tier ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen. Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei. Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere verursacht werden, haften Tierhalter oder Tierhüter. 36 UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG 37

22 WO BEKOMMEN SIE IHRE TICKETS? IM VORVERKAUF in Service- und Vertriebsstellen an Fahrscheinautomaten an den Haltestellen Ticketentwertung Im Vorverkauf erworbene Fahrscheine sind bei Fahrtantritt im Bus, in der Straßenbahn oder am Bahnsteig zu entwerten. ZUM SOFORTIGEN FAHRTANTRITT im Stadt- und Regionalbus beim Busfahrer an Fahrscheinautomaten in Fahrzeugen in den Zügen der DB RegioNetz Erzgebirgsbahn, City-Bahn Chemnitz, Freiberger Eisenbahngesellschaft und Länderbahn GmbH DLB in Straßenbahnen der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) und Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau (SVZ) als HandyTicket (siehe Seite 41) AUSGEWÄHLTE SERVICE- UND VERTRIEBSSTELLEN Annaberg-BuchholzKundenservice Busbahnhof AugustusburgDrahtseilbahn Tal- und Bergstation BurgstädtBahnhof Chemnitz Kundenbüro des VMS, Marktplatz-Arkaden CVAG-Mobilitätszentrum, Zentralhaltestelle Verkehrsservice- und Reisebüro, Omnibusbahnhof Kundencenter Hauptbahnhof DöbelnMobilitätszentrale, Busbahnhof Flöha Agentur der MRB FrankenbergReisebüro Kimm FreibergMobilitätszentrale Busbahnhof, Reisezentrum Glauchau Kundencenter im Bahnhof Hohenstein-Ernstthal Reisecenter im Bahnhof JohanngeorgenstadtBahnhof Eine Übersicht über die Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten finden Sie unter Limbach-Oberfrohna Büro- und Schulshop Göpfert Marienberg Buchhandlung my bookstore MeeraneReiseland GmbH 38 VERTRIEBSWEGE VERTRIEBSWEGE 39

23 IHR HANDY WIRD ZUM FAHRKARTENAUTOMAT KEINE WARTEZEITEN AM AUTOMAT. KEINE KLEINGELDNÖTE. KEIN ZEITDRUCK. MittweidaMobilitätszentrale Busbahnhof, ReiseCenter NiederwiesaBestellshop Niederwiesa EINFACH TICKET AUSWÄHLEN, BESTELLEN UND GANZ ENTSPANNT EINSTEIGEN. BARGELDLOS UND JEDERZEIT VERFÜGBAR. OberwiesenthalFichtelbergbahn Pockau-LengefeldBahnhof SchneebergGoedsche s Buchhandlung Schwarzenberg DB-Agentur Klepzig GbR Stollberg Reise-Cafe-Point im Bahnhof WaldheimReisebüro ReiseGenuss Werdau DER Reisecenter TUI Zschopau Verkehrsservice- und Reisebüro Busbahnhof ZwickauServicecenter Neumarkt Kundencenter Hauptbahnhof 40 VERTRIEBSWEGE HANDYTICKET THEMA 41

24 HANDYTICKET DEUTSCHLAND Bequemer und einfacher war der Fahrscheinkauf noch nie! gewünschten Fahrschein über das Menü in der App auswählen Kauf mit Ihrer HandyTicket-PIN bestätigen Ticket wird direkt in der HandyTicket-App hinterlegt Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt FOLGENDE FAHRSCHEINE KÖNNEN SIE ALS HANDYTICKET ERWERBEN: Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten (auch für Kurzstrecken) Tageskarten für 1 bis 5 Personen Mit diesem Symbol gekennzeichnete Fahrausweise in dieser Broschüre sind auch als HandyTicket erhältlich. Die einmalige Anmeldung geht ganz einfach unter: handyticket.vms.de FÜR DIE REGISTRIERUNG BENÖTIGEN SIE: IM MOBILEN WEBPORTAL (Z. B. FÜR WEITERE INTERNETFÄHIGE HANDYS) Anmeldung unter mobil.handyticket.de/vms mit persönlicher PIN und Handynummer danach unter»tickets kaufen«das entsprechende Ticket wählen Ticket wird als Bilddatei auf Ihr Handy übermittelt; speichern Sie das Bild nach Erhalt auf Ihrem Handy Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt Tipp: Speichern Sie diese URL einfach in Ihren Favoriten. So können Sie jederzeit schnell wieder auf das mobile HandyTicket-Portal zugreifen. Ihre Handynummer die Nummer eines persönlichen Dokumentes (z. B. Personalausweis) die erforderlichen Daten für Ihre Zahlungsart Nach dem Registrieren erhalten Sie Ihre persönliche HandyTicket- PIN per SMS. Diese benötigen Sie für den Fahrkartenkauf und zum Login im Kundenportal. HANDYTICKET KAUFEN PER HANDYTICKET-APP AUF DEM SMARTPHONE Die HandyTicket-App finden Sie unter: Google playstore itunes-store Blackberry App-World 42 HANDYTICKET HANDYTICKET 43

25 BEZAHLUNG FAHRKARTEN DEUTSCHLANDWEIT bequem und flexibel: per SEPA-Lastschrift per Kreditkarte per Prepaid-Konto Mit nur einer Anmeldung sind Sie in einer Vielzahl von Städten und Regionen in Deutschland mobil und können Fahrkarten mit Ihrem Handy kaufen. Weitere Regionen und Städte mit HandyTicket: Egal welche Zahlart Sie wählen, jeden Monat liegt eine detaillierte Aufstellung über alle erworbenen Fahrkarten zum Abruf im Internet für Sie bereit. VERBUNDWEITE FAHRPLANAUSKUNFT Neben dem Kauf von HandyTickets im VMS steht Ihnen im Menü auf Ihrem Handy die mobile Fahrplanauskunft des VMS zur Verfügung: Mit der Funktion Auskunft können Sie nach Eingabe Ihrer Start- und Zielhaltestelle sowie der gewünschten Abfahrtszeit die günstigsten Verbindungen mit Zug, Bus und Bahn ermitteln. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Ihren Fahrschein für eine ausgewählte Fahrtverbindung sofort zu erwerben. aktuelle Fahrtzeiten ohne lästige Fahrplansuche Aachen (AVV) Berlin-Brandenburg (VBB) Bielefeld (mobiel) Bodensee-Oberschwaben (BODO) Dresden/Oberelbe (VVO) Erfurt/Mittelthüringen (VMT) Hegau-Bodensee (VHB) Köln/Rhein-Sieg (VRS) Münster (Stadtwerke Münster) Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Münster Pforzheim (VPE) Rhein-Ruhr (VRR) Südbaden (fanta 5) Ulm/Neu-Ulm (DING) Vogtland (VVV) BerlinBrandenburg (VBB) Bielefeld Rhein-Ruhr (VRR) Aachen (AVV) OberlausitzNiederschles (ZVON) Mittelthüringen (VMT) Oberelbe (VVO) BerlinBrandenburg (VMS) Mittelsachsen (VBB) Vogtland (VVV) Rhein-Sieg (VRS) Münster Bielefeld Rhein-Ruhr (VRR) Aachen (AVV) OberlausitzNiederschlesien (ZVON) Mittelthüringen (VMT) Rhein-Sieg (VRS) Donau-Iller (DING) Pforzheim-Enzkreis (VPE) Donau-Iller (DING) Pforzheim-Enzkreis (VPE) Südbaden (fanta5) Südbaden (fanta5) Oberelbe (VVO) Mittelsachsen (VMS) Vogtland (VVV) Bodensee-Oberschwaben (bodo) HegauBodensee-Oberschwaben (bodo) Bodensee (VHB) HegauBodensee (VHB) NRW Tickets (z.b. SchönerTagTicket) über HandyTicket Deutschland NRW Tickets SchönerTagTicket) über HandyTicket Deutschland verfügbar (für den(z.b. Kauf ist die Anmeldung bei einem teilnehmenden verfügbar (für den Kauf ist die Anmeldung bei einem teilnehmenden Verkehrsunternehmen/-verbund erforderlich) Verkehrsunternehmen/-verbund erforderlich) (Stand 02/2016) 44 HANDYTICKET HANDYTICKET 45

26 SONDERREGELUNGEN VERBUNDRAUMÜBERGREIFENDE FAHRTEN Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gelten bei der DB AG die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG bei der MRB der Tarif der Bayerischen Oberlandbahn bzw. der Transdev Regio Ost GmbH bei der Die Länderbahn GmbH DLB der Tarif der Vogtlandbahn-GmbH und im Regionalverkehr mit Bussen besondere Regelungen. Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Zug: Fahrscheine nach diesen Regelungen können im Regionalverkehr mit Bussen grundsätzlich nur auf der Linie erworben werden, mit der der Verbundraum verlassen oder in den Verbundraum eingefahren wird. Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 (außer Nossen und Marbach) und dem Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gilt abweichend davon ein Übergangstarif auf der Grundlage des MDV-Tarifs. Darstellung im VMS-Tarifzonenplan: VMS-Tarif gilt bis Burgstädt (schwarze Linie) Übergangstarif MDV ab Burgstädt gilt kein VMSTarif (graue Linie) Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Bus: l inienbezogene Zuordnung zu benachbarter Tarifzone (VMS-Tarif) i m VMS externen Gebiet gelten linienbezogene Sonderregelungen 46 SONDERREGELUNGEN SONDERREGELUNGEN 47

27 ANRUFLINIENTAXIS (ALITA) IM LANDKREIS MITTELSACHSEN UND BEI DER CHEMNITZER VERKEHRS-AG Bei der Nutzung eines Anruflinientaxis (ALiTa) wird zum»normalen«fahrpreis zusätzlich ein Mobilitätszuschlag fällig. Mobilitätszuschlag jedermann diese Fahrten werden nur auf Wunsch (nach vorheriger telefonischer Anmeldung) durchgeführt in der Fahrplantabelle sind diese Fahrten mit einem Telefonsymbol, der entsprechenden Telefonnummer sowie der Anmeldefrist gekennzeichnet ALiTa Landkreis Mittelsachsen CVAG Preisstufe 1 1 Tarifzone 1,00 Telefonnummer für die Anmeldung Preisstufe 2 ab 2 Tarifzonen 2,00 Anmeldefrist bis 60 Minuten vor Fahrtbeginn bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn Kurzstrecke 3 Haltestellen (CVAG: 4 Haltestellen) Erweiterte Kurzstrecke 6 Haltestellen (CVAG: 8 Haltestellen) 1,00 1,00 Preise in Euro Es gilt der VMS-Tarif. Zusätzlich ist ein Mobilitätszuschlag zu entrichten. Schülerverbundkarten sind an Samstagen, Sonnund Feiertagen ausgenommen Mobilitätszuschlag gilt jeweils fahrtbezogen und ist im jeweiligen Fahrzeug je nutzungsberechtigte Person zu entrichten (kein Vorverkauf) Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke und Beiblatt die Entrichtung des Mobilitätszuschlages entfällt Für die Bestellung benötigen Sie folgende Angaben: NUTZUNGSHINWEISE Anruflinientaxi (ALiTa): wird in verkehrsschwachen Zeiten (z. B. am Wochenende) angeboten wesentlich preiswerter als ein übliches Taxi Beförderung erfolgt nur zu der im Fahrplan ausgewiesenen Zeit von der jeweiligen Haltestelle Datum des Beförderungswunsches ALiTa-Linie Abfahrtszeit ab Einstiegshaltestelle laut Fahrplan Ein-/Ausstiegshaltestelle Anzahl der zu befördernden Personen zu beförderndes Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl bereits erworbener gültiger Fahrausweis Tiere 48 SONDERREGELUNGEN SONDERREGELUNGEN 49

28 FICHTELBERGBAHN (KURSBUCHSTRECKE 518) von Cranzahl nach Kurort Oberwiesenthal gilt der Tarif der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbh (SDG) Folgende VMS-Fahrscheine mit Gültigkeit in den Tarifzonen 32 und 33 (einschließlich Preisstufe 4 Verbundraum) werden anerkannt: Monatskarten einschließlich Jobtickets Abo-Monatskarten (außer Schülerverbundkarten) 9-Uhr-Abo-Monatskarten Seniorentickets Die Nutzungsberechtigung gilt nur für den Inhaber der Zeitkarte; es gelten Mitnahmeregelungen (auch Fahrrad- und Hundemitnahme). Inhaber des SchülerFerienTickets sind berechtigt, einmalig eine Hin- und Rückfahrt zum halben Preis gemäß des gültigen Tarifs der SDG durchzuführen. DRAHTSEILBAHN AUGUSTUSBURG Es gilt der Binnentarif Drahtseilbahn Augustusburg Drahtseilbahn Augustusburg Einzelfahrschein Berg- und Talfahrt Kinderfahrpreis 20-Fahrten- Karte (gültig: 1 Jahr) Bemerkungen Ermäßigter Fahrpreis Normalfahrpreis 4,00 3,00 1,20 5,00 4,00 25,00 gilt bei Vorlage eines tagesgültigen VMS-Fahrscheines oder Fahrscheines nach Bahntarif für die Anreise gilt für Studenten und Azubis kostenlose Mitnahme von eigenen Kindern und Enkeln (jeweils bis zum 15. Geburtstag) kostenlose Mitnahme von Fahrrädern gilt für allein reisende Kinder bis zum 15. Geburtstag Preise in Euro Anerkennung von in der Tarifzone 8 gültigen Monats, Abo- Monats- und 9-Uhr-Abo-Monatskarten (Mitnahmeregelung am Wochenende gilt nicht) einschl. Seniorenticket und Schülerverbundkarte sowie des SchülerFerienTickets 50 SONDERREGELUNGEN SONDERREGELUNGEN 51

29 UNGÜLTIGE FAHRSCHEINE WEITERE BESTIMMUNGEN Fahrausweise, auch Kundenkarten, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen. Dies gilt auch für Fahrausweise, die nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind, nicht mit gültiger Wertmarke versehen sind, zerrissen, zerschnitten, unerlaubt eingeschweißt bzw. laminiert oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich bzw. gegenüber dem Originalzustand so geändert sind, dass einwandfreie Prüfung möglich ist, eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben, hergestellt oder kopiert sind bzw. unrechtmäßig genutzt werden, von Nichtberechtigten benutzt werden, zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, wegen des Zeitablaufs oder aus anderen Gründen (z. B. nach Tarifveränderung) verfallen sind, ohne das erforderliche auf der Kundenkarte aufgeklebte Lichtbild benutzt werden, personengebunden sind und Übereinstimmung der Nummer von Kundenkarte und Wertmarke bzw. Zeitkarte aufweisen, doppelt entwertet bzw. die Entwertungsmerkmale geändert oder manipuliert wurden, ohne bzw. nicht mit vollständig ausgefüllter Kundenkarte genutzt werden. personengebunden sind und Übereinstimmung von Vor- und Nachnamen auf Fahrschein und Kontrollmedium aufweisen. Das Fahrgeld wird nicht erstattet. ERHÖHTES BEFÖRDERUNGSENTGELT Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er sich n gültigen Fahrausweis beschafft hat, sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann, den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ, den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt, Ermäßigungen in Anspruch nahm, ohne dass dazu die entsprechende Berechtigung vorgezeigt werden kann und für einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte Sache gemäß Tarifbestimmungen n gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Ein Fahrgast hat sich bei Aufforderung durch das Prüfpersonal mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren. Wird dies verweigert, kann der Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Die Vorschriften werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. FAHRPREISERSTATTUNG Einzelfahrscheine und Tageskarten werden nicht erstattet Wird eine Zeitkarte nicht oder nur einige Tage benutzt und dann ein formloser Antrag auf Erstattung gestellt, werden je vergangenem Tag (seit dem Gültigkeitsbeginn der Zeitkarte) zwei Einzelfahrten angerechnet und der Rest abzüglich Bearbeitungsentgelt erstattet. Vollständige Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen unter oder als Broschüre in den Servicestellen erhältlich 52 WEITERE BESTIMMUNGEN WEITERE BESTIMMUNGEN 53

30 > ausschlaggebend dafür ist der Kalendertag der Rückgabe, der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels bei Übersendung der Zeitkarte > bei nicht übertragbaren Zeitkarten kann ein früherer Zeitpunkt nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, Krankenhauses oder Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird Anträge sind spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen, bei dem der Fahrausweis gekauft wurde. Bei Verlust von Fahrausweisen wird kein Ersatz geleistet oder Beförderungsentgelt erstattet. VON DER BEFÖRDERUNG AUSGESCHLOSSENE PERSONEN Personen, die eine Belästigung oder eine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, insbesondere Personen unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen, die Fahrgäste belästigen, stark verschmutzte Kleidung tragen, übel riechen, Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben, Ekel erregende Personen. Nicht schulpflichtige Kinder bis zum 6. Geburtstag, wenn sie nicht von Personen nach dem 6. Geburtstag begleitet werden. Kinder bis zum 4. Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person nach dem 6. Geburtstag befördert. Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Betriebspersonal. Bei berechtigtem Ausschluss von der Fahrt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. VERHALTEN DER FAHRGÄSTE Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. Fahrgästen ist untersagt, sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten, die Türen während der Fahrt oder außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, ein als besetzt erklärtes Fahrzeug zu betreten, die Benutzbarkeit der Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen (Entwerter, Fahrausweisautomaten usw.), Betriebs- und Bahnanlagen sowie der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege einzuschränken bzw. durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen, außer in den dafür freigegebenen Bereichen zu rauchen, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente oder andere geräuscherzeugende Gegenstände zu benutzen, die andere Fahrgäste belästigen könnten, Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen und Bahnanlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen, Bahnkörper außerhalb der Übergänge zu betreten oder zu überqueren sowie für den Fahrgast nicht zur Benutzung freigegebene Fahrzeuge, Betriebsanlagen und -einrichtungen zu betreten, zu öffnen oder zu betätigen, Fahrräder, angeschnallte Roll- oder Schlittschuhe, Inline-Skates oder vergleichbare Fortbewegungsmittel zu benutzen bzw. auf Skateboards in Fahrzeugen und Anlagen zu stehen, 54 WEITERE BESTIMMUNGEN WEITERE BESTIMMUNGEN 55

31 mitgeführte Rollatoren während der Fahrt als Sitzgelegenheit zu benutzen, in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen Waren, Werbe- und Informationsmaterial, Dienstleistungen, Sammlungen, Befragungen, kulturelle Darbietungen jeglicher Art ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens anzubieten oder durchzuführen, in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen zu betteln. Die Mitnahme von zum sofortigen Verbrauch bestimmter Nahrungsmittel und Getränke, die zur Verunreinigung der Kleidung von Fahrgästen oder Fahrzeugeinrichtungen führen können, ist untersagt. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Busse sind grundsätzlich am Vordereinstieg beim Fahrer zu betreten. Dabei ist dem Fahrer unaufgefordert der gültige Fahrausweis zur Kontrolle vorzuweisen bzw. am Entwerter der Fahrausweis zu entwerten oder beim Fahrer bzw. am Fahrausweisautomaten ein Fahrausweis zu erwerben. Im Linienverkehr mit Bussen kann der Fahrgast zwischen 20:00 und 04:00 Uhr auf Wunsch auch zwischen den Haltestellen aussteigen. Der Haltewunsch muss dem Fahrer spätestens an der letzten Haltestelle vor dem Ausstiegsziel mitgeteilt werden. Der mögliche außerplanmäßige Halt im Einzelfall liegt im Ermessen des Fahrers. Der Fahrpreis wird so berechnet, als würde der Fahrgast an der nächstfolgenden regulären Haltestelle aussteigen. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt deren Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen. Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Vollständige Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen unter oder als Broschüre in den Servicestellen erhältlich 56 WEITERE BESTIMMUNGEN WEITERE BESTIMMUNGEN 57

32 ENTGELTE UND GEBÜHREN Bei Verunreinigung von Fahrzeugen und Anlagen (bzw. in Höhe des tatsächlich entstandenen Reinigungsaufwandes) Bei Missbrauch der Betätigung von Alarm- und Sicherungseinrichtungen 15,00 30,00 im SPNV 200,00 AUSGEWÄHLTE PARTNERUNTERNEHMEN IM VMS Chemnitzer Verkehrs-AG Carl-von-Ossietzky-Straße Chemnitz Telefon City-Bahn Chemnitz GmbH Bahnhofstraße Chemnitz Telefon Erhöhtes Beförderungsentgelt 60,00 Bei unerlaubtem Rauchen sofortige Bezahlung nachträgliche Bezahlung Entgelt für die Aufbewahrung bei Rückgabe von Fundsachen Bearbeitungsentgelt für Fahrpreisbescheinigungen sowie Fahrgelderstattungen Bearbeitungsgebühr (u. a. für nachträgliche Bezahlung des Reinigungsentgeltes, des Erhöhten Beförderungsentgeltes, für den Ersatz von Kundenkarten für personengebundene Zeitkarten, für Stornierung bzw. Änderung von Gruppenfahrtanmeldungen, für schriftliche Bestätigungen, für schriftliche Mahnungen zur Zahlung des Erhöhten Beförderungsentgeltes und für Zahlungsaufforderungen bei Rücklastschrift) Bearbeitungsgebühr bei Ersatz von Wertmarken für Schülerverbundkarten und personengebundenen Abos (im Kulanzfall) Bearbeitungsgebühr bei nachträglicher Vorlage einer gültigen personengebundenen Zeitkarte bzw. Ermäßigungsberechtigung (Nachweis innerhalb einer Woche) 5,00 20,00 2,50 2,50 5,00 15,00 7,00 Mitteldeutsche Regiobahn c/o Transdev Regio Ost GmbH Mitteldeutsche Regiobahn c/o Bayerische Oberlandbahn GmbH Wintergartenstraße Leipzig Telefon DB Regio AG Regio Betriebsbereich Sachsen Bergstraße Dresden Telefon (20 ct/anruf aus dem Festnetz; Mobilfunk max. 60 ct/anruf) DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn Bahnhofstraße Chemnitz Telefon Freiberger Eisenbahngesellschaft mbh Carl-Schiffner-Straße Freiberg Telefon REGIOBUS Mittelsachsen GmbH Altenburger Straße Mittweida Telefon Regionalverkehr Erzgebirge GmbH Geyersdorfer Straße Annaberg-Buchholz Telefon Regionalverkehr Westsachsen GmbH Crimmitschauer Straße 36 f Zwickau Telefon Preise in Euro 58 WEITERE BESTIMMUNGEN PARTNERUNTERNEHMEN 59

33 SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbh Bahnhofstraße Kurort Oberwiesenthal Telefon Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH Schlachthofstraße Zwickau Telefon Die Länderbahn GmbH DLB Ohmstraße Neumark Telefon PARTNERUNTERNEHMEN

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